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Der Nationalrat teilte die Ansicht der Mehrheit seiner KVF-NR und wollte keine staatliche Förderung für Online-Medien. In der Sommersession 2017 erledigte er mit 134 zu 51 Stimmen (4 Enthaltungen) eine parlamentarische Initiative Graf-Litscher (sp, TG), die eine solche einzuführen beabsichtigte.

Förderung journalistischer Online-Medien (Pa.Iv. 15.497)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Keine Folge gewährten die WBK-NR und der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Amherd (cvp, VS), die den Bund mit der Schaffung eines Medienkompetenzzentrums für Kinder und Jugendliche beauftragen wollte. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, berief sich die CVP-Nationalrätin auf den in Erfüllung einer Motion Bischofberger (cvp, AI) erarbeiteten Bericht "Jugend und Medien" worin der gegenwärtige Kinder- und Jugendmedienschutz als unzureichend und zerstückelt eingestuft wurde, weswegen an der Studie beteiligte Experten die Schaffung einer nationalen Koordinationsstelle empfahlen. Eine knappe Mehrheit der zuständigen nationalrätlichen Kommission war hingegen der Ansicht, dass der Bund in jüngster Zeit bereits einige Bestrebungen unternommen habe, um den Kinder- und Jugendmedienschutz zu verbessern, so befinde sich etwa ein Aussprachepapier mit der Film- und Computerspielbranche in Ausarbeitung und eine entsprechende Revision des Fernmeldegesetzes sei angedacht. Der Nationalrat folgte dieser Empfehlung in der Maisession 2017, wobei sich SVP, FDP, GLP und BDP bei beidseitiger, maximaler Fraktionsgeschlossenheit mit 100 zu 72 Stimmen gegen einen Minderheitsantrag von Seiten der CVP, SP und der Grünen durchsetzte.

Keine Folge für parlamentarische Initiative zur Schaffung eines Medienkompetenzzentrums für Kinder und Jugendlichen

Im Februar 2017 präsentierte der Bundesrat seinen Bericht in Erfüllung eines Postulats Hefti (fdp, GL), das eine Einschätzung der Risiken beim Tragen von digitalen Brillen, die Darlegung der geltenden Rechtslage in der Schweiz sowie die Einordnung im internationalen Vergleich verlangte. In ihrem Bericht stützte sich die Regierung auf eingeforderte Erkenntnisse der Zürcher Fachhochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) betreffend die Risiken, des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung, das ein Gutachten zu den internationalen Rechtsvorschriften erstellte, sowie des ASTRA, das die schweizerische Rechtsgrundlage eruierte. Als Risiko nennt die ZHAW die gesteigerte kognitive Ressourcenbelastung, die zu verstärkter Ablenkung führen kann, insbesondere wenn Inhalt und Menge der über die digitale Brille bezogenen Informationen nicht beschränkt werden. Gleichzeitig nennt die Fachhochschule aber auch Vorteile dieser Technologie; so etwa müsse der Blick weniger von der Strasse abgewendet werden, um fahrtbezogene Informationen zu erhalten. Der internationale Vergleich ergab, dass es in den untersuchten Rechtsgebieten (Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Kalifornien und West Virginia) bis anhin noch keine ausdrücklichen Regelungen zur Nutzung von digitalen Brillen im Strassenverkehr gibt. In allen Gebieten gibt es ähnlich abstrakte Vorschriften wie in der Schweiz. Letztere besagen, dass der Fahrzeuglenker sein Fahrzeug ständig beherrschen (Strassenverkehrsgesetz Art. 31, Abs. 1) sowie seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden muss (Verkehrsregelverordnung Art. 3, Abs. 1). Gemäss geltender Bestimmungen könnte das Tragen einer digitalen Brille somit nicht untersagt werden. Im Falle eines Unfalls wäre es jedoch nur schwer nachzuweisen, dass der Unfall nicht durch fehlende Aufmerksamkeit aufgrund Aktivität der digitalen Brille verschuldet worden war. Der Bundesrat sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gegeben.

Risiken beim Tragen von digitalen Brillen

Eine parlamentarische Initiative Graf-Litscher (sp, TG) verlangt, dass die staatliche Förderung journalistischer Medien neu auch zur Unterstützung von Online-Medien eingesetzt werden kann. Gemäss Initiantin ist auch die momentane Online-Medienlandschaft von den grossen Verlagshäusern dominiert. Unabhängige Online-Medien könnten sich auf eigene Faust kaum im Markt behaupten, da sie professionelle journalistische Leistungen nur unzureichend vergüten könnten. Eine Grossmehrheit der KVF-NR versagte dem Anliegen hingegen seine Unterstützung: Sie erachtete im Gegensatz zur Kommissionsminderheit das bestehende Online-Angebot bereits als vielfältig und qualitativ hochstehend; staatliche Eingriffe würden nur zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen gab die nationalrätliche Kommission dem Anliegen Ende August 2016 keine Folge.

Förderung journalistischer Online-Medien (Pa.Iv. 15.497)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Le Conseil fédéral a présenté la nouvelle « Stratégie Suisse numérique ». Cette stratégie doit permettre à la Suisse de tirer avantage de la numérisation. Grâce à un développement dynamique en tant qu'économie publique novatrice, les habitantes et habitants du pays devraient pouvoir bénéficier des meilleures technologies dans divers domaines. Pour cela, il est nécessaire que l'État mette en place les meilleures conditions-cadres possibles, explique le Conseil fédéral dans son communiqué de presse. Ainsi, la « Stratégie Suisse numérique » est une stratégie faîtière, qui fixe différentes priorités et réunit plusieurs acteurs – des autorités à l'économie en passant par les milieux scientifiques et la société civile. Dans le cadre de la stratégie, le Conseil fédéral a déjà approuvé trois projets. Premièrement, le DEFR a été chargé d'analyser les conséquences de la numérisation pour l'économie helvétique. Deuxièmement, le DETEC devra présenter une vue d'ensemble de l'accès, du traitement et de la sécurité des données à la Confédération. Il s'agira ensuite de mettre en œuvre une politique de données adaptée, afin « d'exploiter pleinement le potentiel de l'accroissement de la collecte et du traitement des données ». Troisièmement, des échanges devront être institués avec l'UE afin d'exploiter les chances offertes par un marché du numérique unique renforcé au niveau européen.

Aktualisierung Strategie Digitale Schweiz

In der Wintersession 2015 lehnte der Ständerat die im Vorjahr sistierte Motion Amherd (cvp, VS) zur Möglichkeit der Einführung von Qualitätslabels für kinder- und jugendgerechte Websites entgegen dem Beschluss des Nationalrates ab. Dabei stützte er sich auf die einstimmige Empfehlung seiner zuständigen Kommission (WBK-SR), welche die Massnahme der Qualitätslabels in ihrem Bericht als nicht zielführend oder gar kontraproduktiv bezeichnete, da der Anreiz zum Besuch von als sicher deklarierten Seiten gerade für die entdeckungsfreudige Jugend eher gering sei. Nach wie vor erkennt die Kommission jedoch Regulierungsbedarf zur Gewährleistung einer altersgerechten Mediennutzung, will jedoch vorerst bereits in die Wege geleitete Schritte des Bundesrates abwarten. Neue Massnahmen sollen im Rahmen der anstehenden Revision des Fernmeldegesetzes verankert werden.

Qualitätslabels für kinder- und jugendgerechte Websites

Als erste der grossen Parteien präsentierte eine SP-Arbeitsgruppe unter der Leitung von Edith Graf-Litscher (sp, TG), welche seit den eidgenössischen Wahlen vom Oktober 2015 neu Mitglied der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats ist, im November 2015 ein Positionspapier zur Internetpolitik, dem die Delegierten an ihrer Versammlung im Folgemonat in St. Gallen zustimmten. Darin legen die Sozialdemokraten ihre Sicht auf das Internet als Service Public dar, der nach demokratischer Legitimierung frage und Ungleichheiten abbauen soll. Hierbei sollen zum einen die rechtlichen Bestimmungen zur Ahndung von Rassismus, Homophobie oder Sexismus verschärft und zum anderen einkommensschwachen Bevölkerungsschichten der kostenlose Zugang zum Internet gewährt werden. Neben weiteren Forderungen in unterschiedlichen Bereichen unterstützt die SP ferner explizit die Möglichkeit zur staatlichen Überwachung im Cyberspace, sofern diese der Aufklärung von schweren Verbrechen dient, im öffentlichen Interesse liegt und das Verhältnismässigkeitsprinzip wahrt. Gleichzeitig stellt sich die Partei jedoch gegen eine "verdachtsunabhängige, flächendeckende Überwachung" oder die Überwachung im Rahmen des Geheimdienstes, was sie an derselben Delegiertenversammlung mit dem Beschluss zur Unterstützung des Referendums zum Nachrichtendienstgesetz untermauerte. Im Unterschied zu beinahe allen restlichen Forderungen im Positionspapier wurde der Beschluss zu den letztgenannten Punkten relativ knapp gefällt.

Positionspapier zur Internetpolitik

In der ersten, zweimonatigen Registrierungsphase für die neue Internet-Domain .swiss gingen beim BAKOM insgesamt 9'738 Gesuche ein, wobei 7'071 Eingänge die festgelegten Bewilligungskriterien für die erste Phase (öffentlich-rechtliche Körperschaft oder geschützte Schweizer Marken und Kennzeichen, sofern Eintrag im Schweizer Handelsregister v.h.) erfüllten. Ab einer zweite Phase, die im Januar 2016 beginnt, steht die Registration auch weiteren juristischen Personen offen, sofern diese einen ausreichenden Bezug zur Schweiz aufweisen.

Strategie für den Umgang mit Internet-Domain-Namen

In der Frühjahrssession 2015 revidierte die Kantonskammer mit 26 zu 17 Stimmen den im Vorjahr vom Nationalrat gefällten positiven Entscheid zur Motion Glättli (gp, ZH) mit der Forderung nach gesetzlicher Festschreibung der Netzneutralität. Dabei folgte der Ständerat der Mehrheit der vorberatenden KVF-SR, gemäss welcher die vom Bundesrat im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes vorgesehenen Massnahmen zur Erhöhung der Markttransparenz dem Anliegen bereits ausreichend Rechnung trügen. Laut Mehrheitssprecher Imoberdorf (cvp, VS) sei eine Informationspflicht für Netzanbieter vorgesehen, wobei allfällige Differenzierungen bei der Datenübertragung offengelegt werden müssten. Ferner verwies Imoberdorf auf die im Vorjahr beschlossenen Verhaltensrichtlinien, worin sich verschiedene Fernmeldeunternehmen gegen die Blockierung von Internetdiensten und -anwendungen aussprachen. Eine linke Kommissionsminderheit sah die Informations- und Meinungsfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten nach aktuellem Stand weiterhin gefährdet und forderte erfolglos verstärkte Massnahmen zur Gewährleistung der Netzneutralität. Der Verhaltenskodex erlaubt es den Netzanbietern, eigene Daten unter gewissen Umständen priorisiert zu behandeln.

Festschreibung der Netzneutralität

Dem Bundesrat folgend stimmte die Kantonskammer in der Frühjahrssession 2015 ohne Gegenantrag einem Postulat Hefti (fdp, GL) zu, welches das Aufzeigen von Risiken beim Tragen von digitalen Brillen im Strassenverkehr verlangt. Ein zu diesem Zwecke erarbeiteter Bericht soll zur Feststellung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs auch Aufschluss über bestehende Rechtsvorschriften im internationalen Umfeld bieten sowie versicherungsrechtliche Aspekte im Schadensfall beleuchten.

Risiken beim Tragen von digitalen Brillen

Aktuelle Daten des BfS zeigen eine starke Zunahme der Nutzung von Online-Diensten in den letzten vier Jahren. Während 2010 knapp über 30% der Befragten angaben, sich online über politische Kampagnen zu informieren, waren es im Berichtsjahr bereits über 40%. Ebenfalls zugenommen hat die Nutzung sozialer Netzwerke: 2014 bejahten bereits knapp die Hälfte aller Umfrageteilnehmer diese Frage, wobei sich der Unterschied zwischen den verschiedenen Alterskategorien seit dem letzten Erhebungszeitpunkt 2010 verkleinert hat.

Nutzung von Online-Diensten

In seinem im Dezember erschienenen Bericht zur Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien hielt der Bundesrat fest, dass er eine Förderung der Online-Medien zum aktuellen Zeitpunkt nicht als angebracht erachte. Zuerst soll die aufgrund eines Kommissionspostulats angestossene Diskussion um die Ausgestaltung der Leistungen des Service public im Medienbereich geführt werden, so die vorläufige Antwort des Bundesrates auf ein 2012 überwiesenes Postulat Recordon (gp, VD), das die Regierung dazu aufgefordert hatte, mögliche Unterstützungsmassnahmen für Online-Zeitungen aufzuzeigen.

Unterstützung für Online-Zeitungen (Po. 12.3579)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Die Schweiz verfüge nach Irland über die zweithöchste Dichte an Rechenzentren, gab die Zeitung Nordwestschweiz bekannt. Der Stromverbrauch der Schweizer Rechenzentren beliefe sich insgesamt auf die Hälfte desjenigen des Schweizer Schienenverkehrs, was der Halbjahresleistung eines Kernkraftwerks wie Mühleberg entspräche. Gemäss Bundesamt für Energie (BfE) soll der Energieverbrauch solcher Zentren im Rahmen der Energiestrategie 2050 um 60% gesenkt werden.

Stromverbrauch der Schweizer Rechenzentren

Diverse Fernmeldeunternehmen erachteten den Zeitpunkt zur Regulierung der Netzneutralität als reif und einigten sich im November auf Verhaltensrichtlinien zur Netzneutralität. Orange, Sunrise, Swisscom, UPC Cablecom sowie der Verband Swisscable kamen überein, dem Kunden alle Internetdienste und -anwendungen nach Wahl zur Verfügung zu stellen sowie das beliebige Senden und Empfangen von Inhalten zu ermöglichen, um die Informations- und Meinungsfreiheit nicht zu beschneiden. Ferner soll eine unabhängige Schlichtungsstelle eingesetzt werden, wo der Internetnutzer mutmassliche Verletzungen des Verhaltenkodexes melden könne. Demgegenüber stellten sich die Unternehmen wie bereits in ihrer Stellungnahme an die "Arbeitsgruppe Netzneutralität" gegen eine vollständige Gleichbehandlung der Daten: In verschiedenen Fällen, namentlich um Verfügungen von Behörden umzusetzen, schädliche Aktivitäten zu blockieren, Kapazitätsengpässe zu überbrücken oder Vereinbarungen zur Qualitätssicherung mit einem Drittanbieter einzuhalten, soll es dem Netzbetreiber möglich sein, gewisse Daten priorisiert zur Verfügung zu stellen.

Verhaltensrichtlinien zur Netzneutralität

Die neue Verordnung über die Internet-Domains (VID) hält fest, dass das BAKOM den neu einzuführenden Domain-Namen .swiss nur vergeben kann, wenn antragstellende Firmen und Organisationen entweder in der Schweiz registriert sind oder einen ausreichenden Bezug zur Schweiz aufweisen sowie die Interessen der schweizerischen Gesellschaft fördern und stärken - dies im Unterschied zur Vergabepraxis des Domain-Namen ".ch", die auf dem Prinzip "first come, first served" beruht. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Ab Herbst 2015 nimmt das BAKOM Bewerbungen entgegen.

Strategie für den Umgang mit Internet-Domain-Namen

Im Rahmen einer Verordnungsrevision verdoppelte der Bundesrat im November die erforderliche Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang, welche die Swisscom in der Grundversorgung zu gewährleisten hat. Die Downloadrate beträgt in Zukunft somit 2000 KB/s, die Uploadrate 200 KB/s; der Höchstbetrag für einen Anschluss bleibt dabei unverändert. In der Vernehmlassung hatte sich die Swisscom mit der Verdoppelung einverstanden erklärt. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer, darunter die Piratenpartei, sechs Kantone, die Stiftung für Konsumentenschutz und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, hatten sich hingegen eine noch stärkere oder eine weitere, regelmässig erfolgende Erhöhung gewünscht.

Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang

Im Oktober publizierte die Arbeitsgruppe Netzneutralität einen Bericht mit kontroversen Stellungnahmen verschiedener Akteure zur Frage nach der Gleichbehandlung von Daten beim Transport im Internet. Während die eine Gruppe, allen voran die Netzanbieter, auf die Notwendigkeit gewisser Möglichkeiten zur Datenregulierung, dem sogenannten Netzmanagement, hinwiesen, verlangten andere, darunter die Digitale Gesellschaft Schweiz, ein Diskriminierungsverbot gegenüber Anwendungen konkurrenzierender Anbieter. Die Digitale Gesellschaft sowie eine juristische Stellungnahme sahen die Netzneutralität in der Schweiz durch Orange, Swisscom und Sunrise verletzt. Swisscom und Sunrise wurden etwa beschuldigt, den Internetzugang während der Nutzung ihrer TV-Dienste zu drosseln. Weiter wurde kritisiert, dass der Datenkonsum der eigenen Dienste nicht an ein allenfalls begrenztes Datenvolumen angerechnet werde, womit die Konkurrenz benachteiligt würde, da der Kunde bei Datenüberschreitung mit Zusatzkosten zu rechnen habe. Die Netzbetreiber wehrten sich gegen diese Vorwürfe. Der Kunde zahle für die Dienste von Zattoo, Spotify und Swisscom TV air, was rechtfertige, dass die Nutzung von Diensten konkurrenzierender Anbieter auf das Inklusivdatenvolumen des Kunden angerechnet würde. Ferner müsse in Fällen von geringer Kapazität der Internetzugang gedrosselt werden, da ansonsten die Qualität der bezahlten Dienste nicht gesichert werden könne. Nicht an der Arbeitsgruppe teilgenommen hatte Google; der Grosskonzern schlug die Einladung aus.

Arbeitsgruppe Netzneutralität

Eine Motion Glättli (gp, ZH), die der Nationalrat 2014 als Erstrat behandelte, verlangte im Rahmen der geplanten Teilrevision des Fernmeldegesetzes die Festschreibung der Netzneutralität, die vor diskriminierenden Eingriffen in den im Internet stattfindenden Datenverkehr schützen soll. Obwohl der Bundesrat die unklare Gesetzeslage in diesem Bereich anerkannte, erachtete er eine gesetzliche Regelung zum gegebenen Zeitpunkt aufgrund Abwartens eines bundesrätlichen Berichts zum Fernmeldemarkt sowie aufgrund fehlender Anwendungsbeispiele als verfrüht. Eine "unheilige" Allianz im Nationalrat liess sich durch diese Antwort nicht beeindrucken und stimmte dem Anliegen mit 111 gegen 61 Stimmen aus der Mitte zu.

Festschreibung der Netzneutralität

Auf Anraten ihrer einstimmigen Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-NR, WBK-SR) sistierten die Räte im Berichtsjahr eine Motion Amherd (cvp, VS) zur Einführung fakultativer Qualitätslabels für kinder- und jugendgerechte Websites. Man sei in diesem Bereich nicht untätig geblieben: Die ständerätliche Kommissionssprecherin Géraldine Savary (sp, VD) verwies auf das im Folgejahr auslaufende Programm "Jugend und Medien", auf verschiedene in der Zwischenzeit deponierte Motionen, die den Bundesrat in diesem Bereich zum Handeln auffordern, sowie auf von der Zivilgesellschaft initiierte Aufklärungsarbeiten.

Qualitätslabels für kinder- und jugendgerechte Websites

Nachdem die Kundgebung „Tanz dich frei“ im Mai des Berichtsjahres um die 50 Verletzte gefordert und Kosten von mehr als CHF 2 Mio. verursacht hatte, wandte sich die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mit einem Schreiben an Facebook und bat um die Herausgabe von Facebook-Nutzerdaten der Organisatoren, die über die Social Media Plattform zur Kundgebung aufgerufen hatten. Das Unternehmen verweigerte die Herausgabe der Daten und liess verlauten, dass diese Informationen entweder über ein internationales Rechtshilfegesuch erlangt werden müssten oder die Schweiz den Nachweis zu erbringen habe, dass die eidgenössische Strafprozessordnung die Herausgabe solcher Daten vorsehe. Laut eigenen Angaben erhielt Facebook in der ersten Hälfte des Berichtsjahres aus der Schweiz insgesamt 32 Anfragen zu Registrierungen, wobei nur in vier Fällen die gewünschte Auskunft erteilt wurde, was klar unter dem internationalen Schnitt liegt. In Beantwortung einer Interpellation Vogler (csp, OW) (Ip. 13.3986) führte der Bundesrat die tiefe Erfolgsquote in erster Linie auf mangelnde Schulung der eidgenössischen und kantonalen Strafverfolgungsbehörden im Hinblick auf formale Anforderungen und Kenntnisse der Strafbarkeit nach amerikanischem Recht zurück.

Herausgabe von Facebook-Nutzerdaten

Im Oktober präsentierte die Landesregierung einen in Erfüllung eines Postulats Amherd (cvp, VS) erstellten Bericht zur Rechtslage in Bezug auf Social Media in der Schweiz. Der Bericht ortet keine namhaften gesetzgeberischen Lücken im schweizerischen Recht, die gar die Schaffung eines eigenen Spezialgesetzes erfordern würden. Bei umsichtiger Anwendung der bestehenden, oftmals allgemein gehaltenen Bestimmungen wie beispielsweise derjenigen im Datenschutzgesetz sowie im Straf- und Zivilgesetzbuch könnten die meisten Herausforderungen von Netzwerkplattformen gemeistert werden. Erschwert würde die Durchsetzung bestehender Regelungen jedoch durch den internationalen und teils anonymen Charakter der Kommunikation über Social Media Kanäle. Gesetzlichen Anpassungsbedarf prüfen will der Bundesrat etwa für einzelne Aspekte in den Bereichen Daten- und Jugendmedienschutz sowie in der Frage zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit von Internet-Dienstleistern. Diesbezüglich reagierte die Regierung auf ein Urteil des Bundesgerichts vom Februar, das die Tageszeitung „Tribune de Genève“ (TdG) für persönlichkeitsverletzende Beiträge in einem auf der Homepage der Zeitung abrufbaren Blog verantwortlich gemacht hatte. Auf der Internetseite des Tagblattes ist jedermann berechtigt, einen Blog zu führen. Diese Rechte hatte auch Eric Stauffer, Präsident des populistischen Mouvement citoyens genevois (MCG), wahrgenommen und in einem seiner Beiträge den ehemaligen Direktor der Genfer Kantonalbank attackiert. Die höchste richterliche Instanz der Schweiz war zum Schluss gekommen, dass die TdG mittels zur Verfügung stellen der Plattform zur Persönlichkeitsverletzung beigetragen habe und laut geltendem Recht zur Verantwortung zu ziehen sei.

Rechtslage in Bezug auf Social Media

Mit einer Motion verlangte Viola Amherd (cvp, VS) die Schaffung eines freiwilligen Qualitätslabels für kinder- und jugendgerechte Websites sowie die Verbreitung eines solchen Labels im internationalen Umfeld. Damit sollen aktuell bestehende gesetzgeberische Lücken im Bereich Social Media, Datenschutz und Urheberrecht geschlossen werden. In seiner Antwort vertrat der Bundesrat ebenfalls die Ansicht, die aktuellen Jugendschutzmassnahmen seien nicht ausreichend und müssten verstärkt werden. Bevor der Bund hier tätig werde, seien jedoch die Ergebnisse der laufenden Arbeiten im Rahmen des 2010 gestarteten Nationalen Programms für Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen sowie die Resultate des in Erfüllung eines 2011 überwiesenen Postulats zu erstellenden Berichts abzuwarten. Aus diesen Gründen hatte der Bundesrat im Vorjahr die Ablehnung der Motion beantragt. Der Nationalrat entschied im Herbst des Berichtsjahres allerdings anders und überwies das Anliegen unter Opposition der FDP und der SVP zur Beratung an den Ständerat.

Qualitätslabels für kinder- und jugendgerechte Websites

Ende Februar verabschiedete der Bundesrat eine eidgenössische Strategie für den Umgang mit Internet-Domain-Namen. Darin legt die Landesregierung jene Bezeichnungen fest, die es zu schützen gilt; so etwa vom Bund verwendete Begriffe für das Staatswesen, bundesstaatliche Institutionen sowie Namen von staatlichen Exekutivmitgliedern. Darüber hinaus hatte sich der Bund im Vorjahr bei der globalen Verwaltungsstelle für Internet-Adressen (ICANN) um die Zuteilung des Domain-Namens „.swiss“ beworben, welcher künftig Wirtschaft, Kultur und Institutionen der Schweiz offen stehen soll. Diese Domain der ersten Ebene biete einen hohen Wiedererkennungswert im Gegensatz zu „.ch“, bei welcher es oft zu Verwechslungen mit anderen Ländern wie beispielsweise China komme. Ende April äusserte sich die ICANN positiv zum Vorhaben des Bundes. Ab der zweiten Hälfte des Folgejahres 2014 wird es mit grosser Voraussicht möglich sein, Internetadressen auf die Endung „.swiss“ zu registrieren. Die obige Strategie hält bereits erste Grundregeln für die Vergabe von Adressen einer solchen Domain fest. So soll es dem BAKOM zufallen zu überprüfen, ob ein ausreichender Bezug zur Schweiz für die Vergabe dieser Domain besteht.

Strategie für den Umgang mit Internet-Domain-Namen

Unter Führung des BAKOM und in Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern entstand im Februar ein internetbasierter Breitbandatlas der Schweiz. Dieser bietet einen Überblick über vor Ort verfügbare Netze und deren Download-Geschwindigkeit. Bezüglich Wettbewerbssituation und Internetgeschwindigkeit zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen Stadt und Land.

internetbasierter Breitbandatlas

Die neuesten Erhebungen der Net-Metrix AG – der Forschungsstelle für Internetnutzungsforschung – brachte zum Vorschein, dass die Smartphones andere mobile Geräte wie Laptop oder Notebook überholt hatten. Smartphones prägen somit zunehmend den Zugriff auf Online-Angebote.

Smartphones