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Keine Folge gewährten die WBK-NR und der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Amherd (cvp, VS), die den Bund mit der Schaffung eines Medienkompetenzzentrums für Kinder und Jugendliche beauftragen wollte. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, berief sich die CVP-Nationalrätin auf den in Erfüllung einer Motion Bischofberger (cvp, AI) erarbeiteten Bericht "Jugend und Medien" worin der gegenwärtige Kinder- und Jugendmedienschutz als unzureichend und zerstückelt eingestuft wurde, weswegen an der Studie beteiligte Experten die Schaffung einer nationalen Koordinationsstelle empfahlen. Eine knappe Mehrheit der zuständigen nationalrätlichen Kommission war hingegen der Ansicht, dass der Bund in jüngster Zeit bereits einige Bestrebungen unternommen habe, um den Kinder- und Jugendmedienschutz zu verbessern, so befinde sich etwa ein Aussprachepapier mit der Film- und Computerspielbranche in Ausarbeitung und eine entsprechende Revision des Fernmeldegesetzes sei angedacht. Der Nationalrat folgte dieser Empfehlung in der Maisession 2017, wobei sich SVP, FDP, GLP und BDP bei beidseitiger, maximaler Fraktionsgeschlossenheit mit 100 zu 72 Stimmen gegen einen Minderheitsantrag von Seiten der CVP, SP und der Grünen durchsetzte.

Keine Folge für parlamentarische Initiative zur Schaffung eines Medienkompetenzzentrums für Kinder und Jugendlichen

Als erste der grossen Parteien präsentierte eine SP-Arbeitsgruppe unter der Leitung von Edith Graf-Litscher (sp, TG), welche seit den eidgenössischen Wahlen vom Oktober 2015 neu Mitglied der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats ist, im November 2015 ein Positionspapier zur Internetpolitik, dem die Delegierten an ihrer Versammlung im Folgemonat in St. Gallen zustimmten. Darin legen die Sozialdemokraten ihre Sicht auf das Internet als Service Public dar, der nach demokratischer Legitimierung frage und Ungleichheiten abbauen soll. Hierbei sollen zum einen die rechtlichen Bestimmungen zur Ahndung von Rassismus, Homophobie oder Sexismus verschärft und zum anderen einkommensschwachen Bevölkerungsschichten der kostenlose Zugang zum Internet gewährt werden. Neben weiteren Forderungen in unterschiedlichen Bereichen unterstützt die SP ferner explizit die Möglichkeit zur staatlichen Überwachung im Cyberspace, sofern diese der Aufklärung von schweren Verbrechen dient, im öffentlichen Interesse liegt und das Verhältnismässigkeitsprinzip wahrt. Gleichzeitig stellt sich die Partei jedoch gegen eine "verdachtsunabhängige, flächendeckende Überwachung" oder die Überwachung im Rahmen des Geheimdienstes, was sie an derselben Delegiertenversammlung mit dem Beschluss zur Unterstützung des Referendums zum Nachrichtendienstgesetz untermauerte. Im Unterschied zu beinahe allen restlichen Forderungen im Positionspapier wurde der Beschluss zu den letztgenannten Punkten relativ knapp gefällt.

Positionspapier zur Internetpolitik

In der ersten, zweimonatigen Registrierungsphase für die neue Internet-Domain .swiss gingen beim BAKOM insgesamt 9'738 Gesuche ein, wobei 7'071 Eingänge die festgelegten Bewilligungskriterien für die erste Phase (öffentlich-rechtliche Körperschaft oder geschützte Schweizer Marken und Kennzeichen, sofern Eintrag im Schweizer Handelsregister v.h.) erfüllten. Ab einer zweite Phase, die im Januar 2016 beginnt, steht die Registration auch weiteren juristischen Personen offen, sofern diese einen ausreichenden Bezug zur Schweiz aufweisen.

Strategie für den Umgang mit Internet-Domain-Namen

Die neue Verordnung über die Internet-Domains (VID) hält fest, dass das BAKOM den neu einzuführenden Domain-Namen .swiss nur vergeben kann, wenn antragstellende Firmen und Organisationen entweder in der Schweiz registriert sind oder einen ausreichenden Bezug zur Schweiz aufweisen sowie die Interessen der schweizerischen Gesellschaft fördern und stärken - dies im Unterschied zur Vergabepraxis des Domain-Namen ".ch", die auf dem Prinzip "first come, first served" beruht. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Ab Herbst 2015 nimmt das BAKOM Bewerbungen entgegen.

Strategie für den Umgang mit Internet-Domain-Namen

Ende Februar verabschiedete der Bundesrat eine eidgenössische Strategie für den Umgang mit Internet-Domain-Namen. Darin legt die Landesregierung jene Bezeichnungen fest, die es zu schützen gilt; so etwa vom Bund verwendete Begriffe für das Staatswesen, bundesstaatliche Institutionen sowie Namen von staatlichen Exekutivmitgliedern. Darüber hinaus hatte sich der Bund im Vorjahr bei der globalen Verwaltungsstelle für Internet-Adressen (ICANN) um die Zuteilung des Domain-Namens „.swiss“ beworben, welcher künftig Wirtschaft, Kultur und Institutionen der Schweiz offen stehen soll. Diese Domain der ersten Ebene biete einen hohen Wiedererkennungswert im Gegensatz zu „.ch“, bei welcher es oft zu Verwechslungen mit anderen Ländern wie beispielsweise China komme. Ende April äusserte sich die ICANN positiv zum Vorhaben des Bundes. Ab der zweiten Hälfte des Folgejahres 2014 wird es mit grosser Voraussicht möglich sein, Internetadressen auf die Endung „.swiss“ zu registrieren. Die obige Strategie hält bereits erste Grundregeln für die Vergabe von Adressen einer solchen Domain fest. So soll es dem BAKOM zufallen zu überprüfen, ob ein ausreichender Bezug zur Schweiz für die Vergabe dieser Domain besteht.

Strategie für den Umgang mit Internet-Domain-Namen

Die Internetstudie des Bakom kam zum Ergebnis, dass der steigende Produktivitätsdruck die publizistische Vielfalt beeinträchtigt. Das Internet ermögliche eine solche nur bedingt, da der Effizienzdruck dazu führe, dass bei der Recherche gespart werde und die einzelnen Medien zunehmend andere Medien zitierten. Weiter würden den Journalisten häufig die Kompetenzen fehlen, um den Anforderungen, der Medienkonvergenz gerecht zu werden.

Internetstudie zeigt Gefährdung der puplizistischen Vielfalt

Eine Kampagne vom Rat für Persönlichkeitsschutz, dessen Mitglieder aus Wissenschaft und Wirtschaft stammen, will Kindern den Umgang mit persönlichen Daten im Internet lehren und damit ihr Bewusstsein für ihre Privatsphäre stärken. Die Kampagne wurde auf drei Jahre ausgelegt und grösstenteils mit Geldern aus der Wirtschaft finanziert. Mitinvolviert ist der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer, der dafür sorgen will, dass im neuen Lehrplan 21 der Umgang und die Schulung in den neuen Medien thematisiert und umgesetzt wird. Grundsätzlich fehlt es nicht an politischen und wirtschaftlichen Initiativen, die sich der Risiken des Internets annehmen. Staatliche wie nichtstaatliche Akteure wollen die Medienkompetenz fördern. Allerdings brauche es gemäss verschiedenen Experten eine bessere Vernetzung der Angebote. Im Oktober fand ein erster Tag der Medienkompetenz statt, der sich den Herausforderungen widmete, die Internet und Smartphone an Jugendliche stellen.

Kampagne will Kindern den Umgang mit persönlichen Daten im Internet beibringen

2010 hatte der Bundesrat sein grundsätzliches Einverständnis zur Online-Werbung durch die SRG signalisiert, jedoch unter dem Vorbehalt einer Einigung mit den konkurrierenden Verlagshäusern. Eine Studie der Universität Zürich im Auftrag des Bakom belegte im März, dass die SRG ihre Online-Tätigkeit in den letzten Jahren ausgebaut hat. So stieg allein 2010 der Anteil redaktioneller Beiträge auf den SRG-Websites von 49% auf 58%. Die Verleger sahen darin eine Gefährdung ihrer eigenen, nicht mit öffentlichen Gebührengeldern finanzierten Onlineangebote sowie eine Verletzung der Einigungsvereinbarung. Sie forderten primär ein Verbot der Online-Werbung für die SRG. Zudem verlangten sie, dass die SRG keine neuen Online-Angebote entwickeln darf. Im Herbst des Berichtsjahres flammte die Auseinandersetzung erneut auf. Gefordert wurden eine liberale Medienordnung mit einem Gleichgewicht zwischen öffentlichen und privaten Anbietern sowie eine genauere Definition des Service public. Der Bundesrat gab sich unbeeindruckt und verlangte von den Kontrahenten weiterhin eine gemeinsame Lösung.

Online-Werbung durch die SRG

Journalistinnen und Journalisten finden im Internet ein neues Tätigkeitsfeld. Um den Stellenabbau in den traditionellen Redaktionen und die Budgetkürzungen zu kompensieren, machen sich Medienschaffende vermehrt mit Informationsplattformen im Internet selbstständig. Einige der neueren Plattformen sind, „Neuland“, „Journal 21“, „Infosperber“, „Medienwoche“ oder „Literatur und Kunst“.

Journalistinnen und Journalisten finden im Internet ein neues Tätigkeitsfeld

Das Internet wird nicht mehr als einheitliches Medium, sondern vielmehr als eine technische Plattform angesehen, auf der verschiedenste Anwendungen möglich sind. Von der Individualkommunikation bis hin zur Massenkommunikation betrifft es zunehmend alle Lebensbereiche. Problemstellungen und Fragen im Zusammenhang mit dem Internet können immer weniger umfassend beantwortet werden. Die Einflüsse der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) gilt es stärker in die verschiedensten Problemstellungen einzubeziehen. So besteht im Rahmen der medienpolitischen Debatten die Frage, wie sich die Medienlandschaft unter dem Einfluss der neuen Möglichkeiten verändert und wo allenfalls politischer Handlungsbedarf besteht.

Der mit der Missbrauchsgefahr des Internets einhergehende Regulierungsbedarf hatte im Berichtsjahr weiterhin einen hohen Stellenwert auf der politischen Agenda. Zwei von Hans-Jürg Fehr (sp, SH) 2009 eingereichte politische Vorstösse, welche die Überwachung des Internets thematisierten, wurden im Berichtsjahr vom Nationalrat abgelehnt. In einem Postulat (Po. 09.3628) hatte Fehr vom Bundesrat einen Bericht über Gegenwart und Zukunft des Internets in der Schweiz und in der Folge in einer ebenso gescheiterten Motion ein Internetobservatorium gefordert. Dieses hätte die Entwicklung des Internets in der Schweiz und im Ausland in all seinen Facetten beobachten sollen, um dann dem Bundesrat und den eidgenössischen Räten regelmässig den politischen Handlungsbedarf aufzuzeigen. Der Bundesrat sah aufgrund der bereits lancierten Massnahmen wie etwa der „Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz“ keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Zudem wies er darauf hin, dass das Internet kein einheitliches Phänomen sei, das durch einen Bericht oder ein Observatorium genügend thematisiert und überwacht werden könne.

Überwachung des Internets

Im Juni verabschiedete der Bundesrat das Programm „Jugendmedienschutz und Medienkompetenz“, das 2011–2015 vom Bundesamt für Sozialversicherungen koordiniert und umgesetzt werden wird. Im Gegensatz zu den Killerspielvorstössen aus dem Parlament setzt dieses v.a. auf Sensibilisierung und Prävention. Weitergehende Regulierungsmassnahmen auf Bundesebene, wie sie v.a. aus den Reihen der CVP verlangt wurden, gedachte der Bundesrat bis Programmabschluss und dem allfälligen Nachweis eines zusätzlichen Regulierungsbedarfs zurückzustellen. Der Ständerat überwies ein Postulat Savary (sp, VD) (Po. 10.3263), welche die Erstellung eines Berichts zur Praxis des illegalen Herunterladens von Musik im Internet fordert.

Jugendmedienschutz und Medienkompetenz

Im Zusammenhang mit dem Internet beschäftigten Fragen zur Meinungsäusserungs- und Medienfreiheit sowie zur Handhabung von Personendaten die Gerichte diverser Stufen. Im Februar bestätigte das Bundesgericht ein Urteil der Aargauer Justiz, die den Geschäftsführer einer Einzelfirma wegen Begünstigung verurteilte. Über die Internetplattform der Firma waren ehrverletzende Aussagen über einen Lokalpolitiker verbreitet worden. Statt die IP-Adressen der Plattformbenutzer nach „Bundesgesetz betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ ordnungsgemäss zu speichern und aufzubewahren waren diese gelöscht worden. Das Gericht befand, dass der Geschäftsführer dadurch die Strafverfolgung behindert und sich der Begünstigung einer über das Internet begangenen Straftat schuldig gemacht hatte. Im Fall einer Ehrverletzungsklage hielt das Bundesgericht im November in einem Grundsatzurteil fest, dass der Quellenschutz auch für Blogbeiträge gilt, solange diese ein Minimum an Information beinhalten. Provider könnten nicht dazu verpflichtet werden, die Internetadresse einer Quelle bzw. eines Informationslieferanten herauszugeben. Bei Berufung auf das Redaktionsgeheimnis hätten sie sich jedoch anstelle der Quelle einem allfälligen strafrechtlichen Verfahren zu stellen.

Meinungsäusserungs- und Medienfreiheit

Die Digitalisierungs- und Konvergenztendenz beim Medienangebot fand ihren Ausdruck auch im Aufschaltgesuch der Joiz AG für ein sogenannt crossmediales Sendeformat (Radio, TV, Online- und Smartphoneangebot sowie Anbindung an Twitter und Facebook) in der Deutschschweiz. Nach einem Beschwerdeverfahren verpflichtete das Bakom die Cablecom zur unentgeltlichen digitalen und analogen Verbreitung des Jugendkanals Joiz während drei Jahren ab dem auf Februar 2011 vorgesehenen Sendebeginn.

Joiz AG

Aufgrund seines grossen publizistischen Potenzials hat sich das Internet im Verlauf der letzten Jahre zum Impulsgeber und Innovationstreiber des Mediensektors entwickelt. Seine zunehmende Bedeutung für die mediale Kommunikation bewirkte einen tiefgreifenden Strukturwandel, der im Phänomen der Medienkonvergenz zum Ausdruck kommt. Die bis anhin klare Trennung zwischen gedruckten und elektronischen Medien mit gesonderten technischen Produktionsverfahren und eigenständiger unternehmerischer Organisation beginnt sich aufzulösen. Im Berichtsjahr äusserte sich die Entwicklung bei den Printmedien zum einen unternehmensübergreifend in der fortschreitenden Pressekonzentration. Zum anderen suchten die Verlagshäuser unternehmensintern nach adäquaten Antworten, indem sie ein diversifiziertes Angebot räumlich an einem Standort konzentrierten. Noch vor der Publizistikbranche hatten bereits das öffentliche Radio und Fernsehen mit einer schweizweiten, umfassenden Unternehmensreorganisation, dem sogenannten Konvergenzprojekt, auf den digital getriebenen Strukturwandel reagiert. Ende des Berichtsjahrs hatte die SRG die Integration von Radio, Fernsehen und Internet in allen drei Sprachregionen zu wichtigen Teilen umgesetzt. Begleitet wurde die Medienkonvergenz von einer verstärkt regionalen Ausrichtung der Inhalte insbesondere bei Privatradio und -fernsehen sowie einer Intensivierung der regionalen Berichterstattung der Printpresse.

Internet Impulsgeber und Innovationstreiber des Mediensektors

Zugunsten der SRG fordert eine im Juni im Nationalrat eingereichte Motion von Evi Allemann (sp, BE) den Abbau regulatorischer Schranken bei der Verbreitung von TV-Sendungen über das Internet. Die derzeit gültige Konzession erlaubt der SRG die Erstausstrahlung von Sendungen über das Internet, das sogenannte Live-Streaming, nur bei deren parallelen Ausstrahlung über einen der drei SF-Kanäle und bei Vorliegen einer vorgängig eingereichten Bewilligung. Die in der Herbstsession vorgesehene Behandlung der Motion wurde verschoben, da sie im Rat bekämpft wurde.

Motion zum Abbau regulatorischer Schranken bei der Verbreitung von TV-Sendungen über das Internet (10.3539)

Im September nahm der Ständerat eine Motion von Ivo Bischofberger (cvp, AI) an, welche die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für ein koordiniertes Vorgehen gegen Internetkriminalität und im Bereich des Jugendmedienschutzes unter der Führung des Bundes fordert. Bislang sind diverse Bundes-, aber auch interkantonale und kantonale Stellen und Sondereinrichtungen mit entsprechenden Präventions- und Schutzaufgaben sowie mit der Strafverfolgung betraut. Der Nationalrat wird die Motion 2011 behandeln. Bereits im Sommer hatte Nationalrätin Barbara Schmid-Federer (cvp, ZH) eine parlamentarische Initiative (Pa. Iv. 10.473) mit gleicher Forderung eingereicht, die im Berichtsjahr noch nicht zur Verhandlung ins Plenum gelangt war.

Jugendmedienschutz und Internetkriminalität

Im Bestreben, die Sicherheit des elektronischen Datentransfers im Geschäfts- und Behördenverkehr zu erhöhen, lancierte das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco Anfang Mai das Pilotprojekt Suisse-ID. Der elektronische Identitätsnachweis soll Privaten und Unternehmen einen sicheren Datenaustausch über das Internet bis hin zur Abgabe einer rechtsverbindlichen elektronischen Unterschrift ermöglichen.

Suisse-ID

In Beantwortung der Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU; Mo. 07.3629), die 2007 die Ratifizierung der bislang einzigen internationalen Übereinkunft über die Internetkriminalität gefordert hatte, unterbreitete der Bundesrat im Juni dem Parlament die „Botschaft über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität“ vom November 2001 zur Annahme.

Parlamentarische Genehmigung des Europarats-Übereinkommens über die Cyberkriminalität
Dossier: Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität des Europarates (2011)

Der Nationalrat und der Ständerat nahmen zwei fast gleich lautende Postulate Schmid-Federer (cvp, ZH) und Forster-Vannini (fdp, SG) (Po. 09.3521) an, in welchen ein Bericht zum Gefährdungspotenzial von Internet und Online-Games gefordert wird. Insbesondere soll das Ausmass von exzessiver Internetnutzung (Online-Sucht) in der Schweiz und das damit verbundene Gefährdungspotenzial untersucht werden. Zudem sollen dem Bundesamt für Gesundheit Ressourcen zur Prävention in diesem Bereich zugeteilt werden.

Zwei Postulate zum Gefährdungspotenzial von Internet und Online-Games

Der Ständerat nahm eine vom Nationalrat im Vorjahr überwiesene Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) an, welche den Bundesrat auffordert, das Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention des Europarates unverzüglich aufzunehmen.

Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention einleiten (Mo. 07.3629)
Dossier: Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität des Europarates (2011)

Im Berichtsjahr veröffentlichte das Bundesamt für Statistik eine Publikation mit Indikatoren zur Informationsgesellschaft. Während 1998 rund 10% der Schweizer Bevölkerung ab 14 Jahren das Internet regelmässig nutzte, waren es im Frühjahr 2008 knapp 70%. Der Anteil der Internetnutzer lag bei den Befragten mit Hochschulabschluss oder höherer Berufsbildung deutlich über jenem von Personen, die nur die obligatorische Schule absolviert haben.

Indikatoren zur Informationsgesellschaft

Im August lancierten der Tages-Anzeiger, die Basler Zeitung und die Berner Zeitung ein gemeinsames Online-News-Netzwerk. Seit Oktober koordinieren auch die Luzerner Zeitung, das Sankt Galler Tagblatt, die Zürich Land Medien (Zürichsee-Zeitung, Zürcher Oberländer, Zürcher Unterländer), die Mittelland-Zeitung, die Schaffhauser Nachrichten und die Südostschweiz ihre Internetaktivitäten und betreiben mit „News1.ch“ ein gemeinsames Nachrichtenportal.

Verschiedene Zeitungen schliessen sich zu News-Portalen zusammen

In der Frühjahrssession hiess der Nationalrat eine Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) gut, mit welcher der Bundesrat verpflichtet werden soll, unverzüglich das Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention des Europarats einzuleiten. Zudem wurde die Frist für eine parlamentarische Initiative Aeppli Wartmann (sp, ZH; Pa.Iv. 02.452) bis zur Frühjahrssession 2010 verlängert. Dieser Vorstoss zielt auf eine Verbesserung der Strafverfolgung im Bereich der Internetkriminalität.

Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention einleiten (Mo. 07.3629)
Dossier: Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität des Europarates (2011)

Der Bundesrat kündigte im Februar an, er werde die Ressourcen für die Überwachung jihadistischer und gewaltextremistischer Internetseiten aufstocken, um wirksamer gegen die Netzwerkkriminalität vorgehen zu können. Keinen Handlungsbedarf sah die Regierung auf gesetzlicher Ebene. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass das geltende Strafrecht die Verantwortlichkeit von Providern und Internetdiensten im Zusammenhang mit Internetkriminalität genügend regle und nahm damit Abstand vom Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2004.

Netzwerkkriminalität

Kinder sollen künftig besser vor harter Pornografie im Internet geschützt werden. Der Nationalrat nahm die Motion Schweiger (fdp, ZG; Mo. 06.3170) zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zum Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken an. Dabei folgte er dem Antrag des Bundesrates, für einen Teil der Massnahmenvorschläge lediglich einen Prüfungsauftrag zu erteilen. Der Ständerat stimmte dieser Änderung in der Wintersession zu und hiess auch die Motion Hochreutener (cvp, BE; Mo. 06.3554) gut, welche fordert, die gegen Internetpornographie getroffenen Massnahmen auch für Gewaltdarstellungen vorzusehen.

Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken (Mo. 06.3170 und Mo. 06.3554)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)