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Die im Jahr 2017 durch die Zusammenführung der Redaktionen von «20 Minutes» und «Le Matin» laut gewordenen Befürchtungen, damit sei das Ende von «Le Matin» eingeleitet, bestätigten sich im Folgejahr zumindest teilweise. Anfangs Juni 2018 gab Tamedia bekannt, die Printausgabe von «Le Matin» auf den 21. Juli 2018 einstellen zu wollen. Gleichzeitig kündigte das Verlagshaus 36 Entlassungen an, davon 22 in der Redaktion des französischsprachigen Boulevardblattes. «Le Matin» sollte jedoch nicht komplett verschwinden, sondern in Form einer neu zu entwickelnden Online-Plattform, betreut von einem 15-köpfigen Redaktionsteam, das eng mit dem Sport-Center von Tamedia, dem Newsexpress sowie mit dem Netzwerk von «20 Minuten» zusammenarbeiten soll, erhalten bleiben. Mit diesem Entscheid ging «Le Matin» als erste Schweizer Tageszeitung in die Geschichte ein, die auf eine rein digitale Lösung setzt. Die Sonntagsausgabe «Le Matin Dimanche» war nicht betroffen vom Entscheid und soll weiterhin in gedruckter Form erscheinen. Anders als die Auflösung der Printausgabe des «Blick am Abend», die im Dezember 2018 folgen sollte, sorgte der Entscheid von Tamedia zu «Le Matin» für viel mediale Aufmerksamkeit.
Ebenso wie beim angekündigten Stellenabbau bei der Schweizerischen Depeschenagentur trat die Redaktion von «Le Matin» nach Bekanntgabe des Entscheids, unterstützt von den ebenfalls Tamedia angehörigen Redaktionen von «24 Heures», «Le Matin Dimanche» und «Tribune de Genève» Anfang Juli in den Streik. Angetrieben waren sie dabei ebenfalls durch den Unmut aufgrund bereits zuvor erfolgter Restrukturierungen, namentlich des 2016 kommunizierten Stellenabbaus bei «24 Heures» und der «Tribune de Genève» und der Schaffung von Zentralredaktionen im vergangenen Jahr. Drei Tage später willigte Tamedia in ein Mediationsverfahren ein, um den Streik zu beenden. Gute zwei Wochen später beendete das Verlagshaus die Mediation aber bereits wieder, da sich keine gangbare Alternativlösung abgezeichnet habe. Dieser Entscheid stiess nicht nur bei der Belegschaft, sondern auch bei der Waadtländer und Genfer Regierung auf Konsternation, die sich um die Abnahme der Medienvielfalt in der Romandie sorgten. In einer Medienmitteilung kritisierten die kantonalen Exekutiven den «abrupten und unilateralen» Beschluss, der eine ehrliche Bereitschaft zur Suche nach Alternativlösungen vermissen lasse. Tamedia liess verlauten, man wolle sich auf das bereits zuvor eingeleitete Schlichtungsverfahren beim Kanton Waadt konzentrieren, wobei das Aushandeln eines Sozialplans und Hilfsangebote für entlassene Mitarbeitende im Zentrum stünden. Kurz vor der Einstellung der Printausgabe berichteten die Medien von Gesprächen zwischen Tamedia-Verleger Pietro Supino und Christian Constantin, Präsident des FC Sion, zur Rettung des «Matin» durch eine mögliche Zusammenarbeit unter dem Namen «Le Matin Sports». Diese Gespräche wurden jedoch nicht weiterverfolgt und die Printausgabe der Westschweizer Tageszeitung wie geplant eingestampft.
Das 1984 aus der «Tribune de Lausanne» entstandene Boulevardblatt der Romandie feierte im selben Jahr sein 125-jähriges Bestehen. Die Leserschaft von «Le Matin» belief sich zuletzt auf etwa 235'000 Personen – eine Zahl, an die keine andere Tageszeitung in der Romandie herankam. Trotzdem hatten sich bei der Zeitung innert 10 Jahren aufgrund abnehmender Leserzahlen und Werbeeinnahmen Verluste von insgesamt CHF 34 Mio. angehäuft. Im Jahr zuvor hatte die Romandie bereits die Einstellung des wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins «L'Hebdo» hinnehmen müssen.

Keine Printausgabe des Le Matin mehr

Im Januar 2018 eröffnete die SDA, dass sie aufgrund von erwarteten Umsatzeinbussen in der Höhe von knapp 10 Prozent und einem Verlust auf operativer Ebene von CHF 1.9 Mio. in den nächsten zwei Jahren 35 von 150 Vollzeitstellen in der Redaktion abzubauen plane. Man hoffe, den Stellenabbau mit Frühpensionierungen, natürlichen Fluktuationen und freiwilligen Pensenreduktionen abzuschwächen, gab Geschäftsleiter Markus Schwab gegenüber der NZZ bekannt. Ein Sozialplan von CHF 1.5 bis 2 Mio. sei vorgesehen. Ferner sollten weitere Sparmassnahmen wie der Verzicht auf Dividendenausschüttungen an die Aktionäre für 2018 bis 2020 und die Kündigung des Vertrags mit der Partneragentur Reuters umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang gab die Depeschenagentur auch strukturelle Änderungen bekannt: Die Inland- und Auslandredaktion würden zusammengelegt. Die Wirtschaftsberichterstattung sollte künftig an die AWP, die je hälftig der SDA und der Deutschen Presseagentur gehört, ausgelagert werden; sechs Stellen könnten so zur AWP verschoben werden. Nach wie vor wolle man über die gewohnte Breite an nationalen und internationalen Themen berichten und alle Sprachregionen bedienen, die Quantität würde jedoch reduziert. Die beschlossenen Massnahmen seien unabhängig von dem im Herbst des Vorjahres kommunizierten Fusionsvorhaben mit Keystone, über dessen Zulässigkeit die WEKO zu diesem Zeitpunkt noch zu befinden hatte, gefällt worden. Als Grund für den Stellenabbau und die Restrukturierung gab die SDA die gesunkene Zahlungsbereitschaft bei den grossen Verlagshäusern an. Zudem orientiere sich das bisherige Tarifmodell an der Höhe der gedruckten Auflage der Zeitungen. Da diese Zahlen rückläufig seien, seien auch die Einnahmen der SDA gesunken. Die Depeschenagentur habe sich gegenüber ihren Kunden für ein neues Tarifmodell eingesetzt, das die gesamte Nutzungsreichweite der Zeitungen besser abbilden sollte, sei dabei aber auf Widerstand von Seiten der Verleger gestossen, die höhere Kosten für die Inanspruchnahme der SDA-Dienstleistungen befürchteten.
In den Medien stiess der Entscheid auf grosse Resonanz und es fielen markige Worte. Als «Aderlass» bezeichnete etwa die NZZ den angekündigten Stellenabbau und der «Tages-Anzeiger» sah die «journalistische Grundversorgung der Schweiz in Gefahr». Die Reaktion der SDA-Redaktion auf den massiven Stellenabbau war heftig und abwehrend. Insbesondere stiess der Entscheid, dass alle Mitarbeitenden, die vier Jahre oder weniger vor ihrer Pensionierung standen, mit diesen Massnahmen entlassen werden sollten, auf grosse Opposition. Die Situation spitzte sich zu, als die Verantwortlichen zehn Tage später konkretisierten, dass der grösste Teil der Kündigungen bereits Ende desselben Monats erfolgen sollte. Die Redaktion verlangte nicht nur den Verzicht auf die drastischen Massnahmen, sondern auch die Chance, eigene Lösungsvorschläge einzubringen. Da es sich um eine Massenentlassung handle, müsse der Verwaltungsrat der Belegschaft die Möglichkeit einer Konsultation einräumen. Die vorgesehene Frist von zehn Tagen reiche dazu aber nicht, kritisierte die Redaktion. Ferner sei die Geschäftsleitung selber mitschuldig an der schlechten wirtschaftlichen Situation der SDA, da sie ihren Kunden im Jahr 2018 einen Rabatt von zehn Prozent gewährt habe.
Obwohl mit dem Konsultationsverfahren einige Massnahmen revidiert wurden, so etwa die Streichung des Nachtdiensts in Sydney und die Integration des italienischsprachigen Diensts in den französischsprachigen, und zum Teil gar neue Massnahmen getroffen wurden – alle Mitarbeitenden inklusive Kader sollten nur noch in der 2. Klasse reisen –, änderte sich nichts am Entscheid der Geschäftsleitung in Bezug auf den Stellenabbau, weswegen die Redaktion in den Warnstreik und kurz darauf in einen unbefristeten Streik trat. Solidarität erfuhren die Streikenden auch von etlichen Journalistinnen und Journalisten verschiedener Verlage. Zusätzlich verfasste die Redaktion einen Brief an den Bundesrat und an das Parlament, worin sie die Sparmassnahmen als «Kahlschlag, der sich erheblich auf den Umfang und die Qualität des Angebots auswirken würde», bezeichnete. Als sich der Verwaltungsrat zu Verhandlungen bereit zeigte, nahm die Redaktion nach viertägigem Streik die Arbeit wieder auf. In die Verhandlungen ging sie mit drei Kernforderungen: Es sollten erstens das Ausmass der Kündigungen reduziert, zweitens die Kündigungsfrist um zwei Monate verlängert und drittens der Sozialplan ausgebaut werden. Gegen Ende Februar zeichnete sich ab, dass die beiden Parteien in den Verhandlungen keine Einigung würden erzielen können, weshalb ein externes Schlichtungsverfahren eingeleitet wurde. Die SDA-Führungsebene verzichtete dabei darauf, die gesetzlich ausgesprochenen Kündigungen für die Dauer des Verfahrens zu sistieren, wie dies die Belegschaft gefordert hatte. Während des Schlichtungsverfahrens blieb die Stimmung bei der SDA gedrückt. Über zwanzig Mitarbeitende verliessen die Nachrichtenagentur freiwillig, weswegen zeitweise gar der Schichtbetrieb gefährdet war. Zur Lösung dieses Problems bot die Unternehmensleitung bereits entlassenen Personen oder solchen, die von einer Pensenreduktion betroffen waren, einen temporären Vertrag an. Der Unmut gegenüber der Führung der SDA nahm in den Gewerkschaften ferner zu, als die Generalversammlung Ende April 2018 trotz des Stellenabbaus und eines Jahresverlusts beschloss, den Aktionären eine Sonderdividende von CHF 12 Mio. auszuzahlen.
Während der Arbeitsstreitigkeiten erfuhr die SDA-Spitze auch unverhohlene Kritik von Politikerinnen und Politikern aller Couleur in Bezug auf ihre operative Führung und die fehlende publizistische Strategie. Die Kritik intensivierte sich, als CEO Markus Schwab in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» die Ansicht äusserte, die SDA sei nur dem wirtschaftlichen Gewinn verpflichtet und habe keinen Service-public-Auftrag. Nach einer Anhörung von SDA-Vertreterinnen und -Vertretern hielt auch die KVF-NR in einer Medienmitteilung fest, dass die SDA zwar eine private Firma sei, die dennoch «eine neutrale Nachrichtenagentur für die gesamte Medienlandschaft der Schweiz» sein müsse. Gemäss dem Tages-Anzeiger vertraten auch einige Kommissionsmitglieder, sowohl aus dem linken als auch aus dem bürgerlichen Lager, die Ansicht, Schwab mangle es an Fingerspitzengefühl und Verständnis für die medienpolitische Bedeutung der Nachrichtenagentur. Ferner reichten die Fraktionen der Grünen, der SP und der BDP in der Frühjahrssession je eine Motion ein, die vom Bund unterstützende Massnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Agenturmeldungen forderten (Mo. 18.3114; Mo. 18.3025; Mo. 18.3009).
Das durch das Seco geleitete Schlichtungsverfahren fand Ende Juni zu einem Vergleich. Im Wesentlichen verpflichtete sich die Führungsebene zur Bereitstellung eines besseren Sozialplans für die vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeitenden. Die Einigung sah insbesondere eine Besserstellung von Angestellten über 60 Jahre vor. Bereits ausgesprochene Kündigungen für diese Personengruppe mussten rückgängig gemacht werden und zudem sollten alle Personen dieser Gruppe von einem Kündigungsschutz bis zur Pensionierung profitieren. Allen von Kündigung betroffenen Personen sollte ein zusätzlicher Monatslohn ausbezahlt und dazu ein Härtefallfonds mit CHF 100'000 geäufnet werden. Auf der anderen Seite musste sich die Belegschaft verpflichten, auf weitere Kampfmassnahmen zu verzichten.
Nach wie vor hing jedoch das Damoklesschwert über der SDA und erneut kursierten Gerüchte um einen weiteren Stellenabbau bei der Nachrichtenagentur: In der zweiten Jahreshälfte 2018 wurden Pläne von Tamedia bekannt, Sportmeldungen in Zukunft nicht mehr von der mittlerweile fusionierten Keystone-SDA zu beziehen. Bei Tamedia sollte die Software «Tadam» das Herunterladen von Sportresultaten von Internetplattformen übernehmen und die Informationen danach automatisch so aufbereiten, dass der journalistische Aufwand zur Erstellung des Artikels stark reduziert werden kann. Ein Verzicht auf den Bezug der Sportmeldungen durch den Grosskunden ginge für die Keystone-SDA mit CHF 1.7 Mio. Ertragseinbussen einher. Doch nicht nur Tamedia will in Zukunft auf künstliche Intelligenz setzen: Bereits beim ersten Auftritt der Keystone-SDA-Führung im Mai 2019 hatte das fusionierte Unternehmen dieselbe Strategie für die eigene Sportberichterstattung verkündet.

Massiver Stellenabbau bei der SDA

Ende März bestätigte die Tamedia AG ihre Pläne, zur Kompensation rückläufiger Werbeeinnahmen in den nächsten drei Jahren insgesamt CHF 34 Mio. einsparen zu wollen, um die angestrebte Gewinnmarge von 15% erreichen zu können. In der Westschweiz, die von den geplanten Einsparungen überproportional betroffen ist (CHF 18 Mio.), organisierten sich sogleich nach Bekanntwerden der Sparpläne spontane Protestbekundungen. Die anwesende Redaktion der „Tribune de Genève“, die neben „24heures“ und „Le Matin“ mit besonders grossen Kürzungen zu rechnen hatte, legte am späten Vormittag kurzzeitig ihre Arbeit nieder. Nach einem zweiten Treffen mit Tamedia im April informierten die zuständigen kantonalen Regierungsräte aus den Kantonen Waadt und Genf, das Medienhaus habe garantiert, sich weiterhin für den Erhalt der Medienvielfalt einzusetzen. Momentan bestünde nicht die Absicht zur Fusion oder gar zur Absetzung eines Medientitels. Darüber hinaus sei die anvisierte Gewinnmarge nicht in Stein gemeisselt.

Tamedia AG

Zu Beginn des Berichtsjahres wurde aufgrund des in jüngster Zeit dramatischen Auslastungs- und Umsatzrückgangs die Schliessung der Druckerei der „Basler Zeitung“ bekannt gegeben. Von den 96 Druckerei-Mitarbeitern erhielten drei Viertel die Kündigung. Von den verbleibenden 24 Angestellten wurden 11 Personen die frühzeitige Pensionierung angeboten. 10 Mitarbeiter sowie die drei Lehrlinge der BaZ-Druckerei wurden neu in der Tamedia-Druckzentrale in Zürich tätig, wo die „Basler Zeitung“ seit April des Berichtsjahres nun produziert wird. Die Mediengewerkschaft Syndicom forderte für jeden von der Druckereischliessung betroffenen Mitarbeitenden eine Abgangsentschädigung in der Höhe von CHF 1000 pro Dienstjahr. Diesbezügliche Uneinigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern führte am 11. Februar zu einem siebenstündigen, unangekündigten Warnstreik der Belegschaft, was für den betreffenden Tag Verzögerungen oder gar Ausfälle bei der Zeitungszustellung an die Abonnenten zur Folge hatte. Nach Beendigung des Streiks einigten sich die beiden Parteien auf eine Entschädigung von CHF 400 pro Angestellter und Dienstjahr.

Schliessung der Druckerei der „Basler Zeitung“

Nach gescheiterten Fusionsverhandlungen mit den Journalistenverbänden Impressum und dem Schweizer Syndikat Medienschaffende (SSM) gab die mit Mitgliederschwund und Defiziten kämpfende Mediengewerkschaft Comedia (ca. 13'000 Mitglieder, davon ein Fünftel Rentner) den Zusammenschluss (per 1.1.2011) mit der Gewerkschaft Kommunikation Geko (34'000, v.a. Angestellte der Post und der Swisscom, davon ungefähr 35% Rentner) bekannt. Unter dem Dach des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) vertritt die neue Syndicom Arbeitnehmende aus den Bereich Logistik, Telekom und Medien. Bis Ende 2010 ist es den Medienschaffenden nicht gelungen, den Gesamtarbeitsvertrag, der bereits 2004 ausgelaufen war, zu erneuern.

Neue Gewerkschaft Syndicom

Im Zusammenhang mit der umstrittenen BaZ-Übernahme durch Tito Tettamanti kam es im Raum Basel zu Sabotageaktionen gegen das Verteilsystem der BaZ. In einem gemeinsamen Communiqué warnten Comedia und SSM vor einem Eingriff rechtsbürgerlicher Kreise in das Schweizer Medienwesen.

Besitzerwechsel bei der BaZ

Die Medienkonvergenz und Pressekonzentration hinterliessen ihre Spuren auch auf dem Arbeitsmarkt. Wie schon in den vorangegangenen Jahren waren v.a. Redaktionsstellen der Printmedien, aber auch der einzig verbleibenden schweizerischen Presseagentur vom Arbeitsplatzabbau betroffen. Mit dem Ziel, bis Ende des Jahres 2 Mio. Fr. einzusparen, schloss die SDA ihre Regionalbureaus in Freiburg, Neuenburg sowie dem Kanton Thurgau und strich insgesamt fünf Stellen. Die Einrichtung des multimedialen Newsrooms im März führte bei Ringier zur Streichung von gegen 30 Vollzeitstellen in Redaktion und Produktion. Die LZ Medien Holding begründete die Streichung von 20 Stellen bei der „Neuen Luzerner Zeitung“ (NLZ) mit einem Einbruch des Betriebsgewinns, betonte jedoch, dass die Zahl der Beschäftigten der gesamten Gruppe (NLZ, Tele 1, Zentralschweiz am Sonntag, Online-Plattform und Radio Pilatus) zunehme. Nachdem die AZ-Mediengruppe in den beiden vorangehenden Jahren bereits 95 Stellen abgebaut hatte, gingen im Berichtsjahr in ihren Redaktionen 25 weitere Stellen verloren. Das Zusammenführen der Lokalredaktionen von „Tages-Anzeiger“ und den Zürcher Landzeitungen, nach deren Übernahme durch Tamedia führte zum Verlust von 37 weiteren Stellen, 28 davon in der Lokalredaktion des „Tages-Anzeigers“. Tamedia hatte diese ab 2004 massiv aufgestockt, um mit der Produktion von sogenannten Splitausgaben des „Tages-Anzeigers“, die Landzeitungen publizistisch zu bedrängen. Mit dem Wechsel der „Thurgauer Zeitung“ in die NZZ-Gruppe und ihrem Umbau zum Kopfblatt des „Sankt Galler Tagblatts“, verlor der Tamedia nahe „Landbote“ seine Kooperationspartnerin. Unter der Leitung seiner Chefredaktorin wurde er auf Anfang 2011 mit den anderen Zürcher Landzeitungen („Zürcher Unterländer“, „Zürcher Oberländer“, „Zürichsee-Zeitung“) in einer überregionalen Mantelredaktion zum Verbund der Zürcher Regionalzeitungen zusammengefasst. Dabei gingen weitere zehn Stellen verloren. Schliesslich gab gegen Ende Jahr auch die BaZ bekannt, eine noch unbenannte Anzahl Redaktionsstellen zu streichen.

Arbeitsmarkt

2009 kam es bei vielen Zeitungen zu einem Stellenabbau. Grund dafür war zum einen die voranschreitende Pressekonzentration, zum anderen die rückläufigen Inserateeinnahmen. Tamedia kündigte an, beim „Bund“ 19 und beim „Tages-Anzeiger“ 50 Redaktionsstellen abzubauen. Die Angestellten protestierten dagegen. Sie forderten die Einführung von Kurzarbeit und eine Reduktion der Zahl der Entlassungen durch Frühpensionierungen und freiwillige Pensenanpassungen. Die AZ Medien AG wollte ihre Belegschaft in Redaktionen, Verwaltung und Druck um 65 Stellen reduzieren. Edipresse kündigte im Herbst an, 100 Stellen zu streichen. Gegen die Sparpläne von Edipresse gab es Proteste der Arbeitnehmerorganisationen mit Kundgebungen von mehreren hundert Personen. Beim „Blick“ war durch die Zusammenlegung der Redaktionen von „Blick“, „Sonntags-Blick“, „Blick am Abend“ und „blick.ch“ in einem „Newsroom“ ein Stellenabbau absehbar. Auch die SDA baute 13 Stellen ab. Zu Entlassungen führte zudem die Einstellung der vier Gratiszeitungen „Cash“, „.ch“, „News“ und „Le Matin Bleu“.

Stellenabbau

Im Raum Zürich und St. Gallen kam es im Berichtsjahr zu mehreren Streiks von Zeitungsverträgern. Diese sind von der Zuvo AG angestellt, die je zur Hälfte der Tamedia und der NZZ-Gruppe gehört. Die Zuvo AG hatte angekündigt, die Löhne der Zeitungsverträger zu senken, wogegen diese mit den Streiks protestierten.

Streiks von Zeitungsverträgern

Impressum und Comedia forderten den Verlegerverband Schweizer Presse anlässlich seiner Jahresversammlung im September zu Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Deutschschweiz und das Tessin auf. Die Gewerkschaften stützten ihre Forderung auf die Vereinbarung, welche die Verleger beim Beitritt zum Presserat unterschrieben und in welcher sie das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie auf eine klare Regelung der Arbeitsbedingungen durch einen GAV anerkannt haben. Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument lehnte dies ab; gemäss seinem Standpunkt vermittelt die Aufnahme der Verleger in den Presserat keinen Anspruch auf Aufnahme von GAV-Verhandlungen.

Streitigkeiten über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Pressebranche

Weil die Mediengewerkschaft Comedia seit Jahren Mitglieder verliert und jährlich Defizite von 1 bis 1,5 Mio Fr. erwirtschaftet, beschloss ihr Zentralvorstand, bis 2009 ein Zusammengehen mit der interprofessionellen Gewerkschaft Unia sowie ein Gewerkschaftsprojekt mit der Gewerkschaft Kommunikation zu prüfen.

Mediengewerkschaft Comedia

Die Verhandlungen zwischen Verlegern und den Mediengewerkschaften Comedia und Impressum endeten im Berichtsjahr ohne Ergebnis. In der Romandie lehnte die Gewerkschaft Impressum das Angebot der Verleger für einen neuen Kollektivvertrag ab und verlangte eine automatische Indexierung der Löhne an den Lebenshaltungskosten. In der Deutschschweiz schaltete das Volkswirtschaftsdepartement auf Ersuchen der Mediengewerkschaft Comedia die eidgenössische Schlichtungsstelle ein. Die Verleger hatten sich dagegen ausgesprochen, daher konnte die Einigungsstelle lediglich vermitteln. Als Schiedsstelle kann sie nur dann auftreten, wenn beide Seiten zustimmen.

Streitigkeiten über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Pressebranche

Nachdem der Gesamtarbeitsvertrag der Pressebranche 2004 ausgelaufen war, blieben im Berichtsjahr die Fronten hart. Der Verband Schweizer Presse lehnte es weiterhin ab, Gespräche mit den Journalistenverbänden Comedia und Impressum zu führen, solange von diesen Mindestlöhne gefordert werden. Die Verleger plädierten weiterhin für eine Lösung der Lohnfrage auf Betriebsebene und verabschiedeten an ihrer Jahrestagung einen Katalog von Mindeststandards für individuelle Arbeitsverträge, den sie im Alleingang, das heisst ohne Konsultation der Gewerkschaften erarbeitetet hatten.

Streitigkeiten über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Pressebranche

Ende Juli lief der Gesamtarbeitsvertrag für die Pressebranche aus. Namentlich wegen der Meinungsverschiedenheiten über die Bestimmungen für Mindestlöhne hatten sich die Sozialpartner (Verlegerverband und Gewerkschaft Comedia) im Frühjahr nicht über einen neuen GAV einigen können. Die Comedia wollte die Höhe dieser Löhne weiterhin im GAV festgeschrieben haben, während die Arbeitgeber für den Grundsatz einer Festlegung aller Löhne auf Betriebsstufe plädierten. Im September führte die Gewerkschaft mehrere Aktionen durch, um die Verleger zur Wiederaufnahme der Verhandlungen zu veranlassen. Dieses Ziel wurde damit allerdings nicht erreicht.

Streitigkeiten über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Pressebranche

Mit Verweis auf die schwierigste Lage der Branche seit 50 Jahren empörte sich der Verlegerverband Schweizer Presse über den Entscheid der entsprechenden Schiedsstelle, die Verleger seien ab 2004 zur Erhöhung der Mindestlöhne für Medienschaffende um 1,2% verpflichtet. Die Lohnerhöhung sollte nur bis Juli 2004 gelten, da der Verlegerverband den GAV mit dem SVJ auf diesen Zeitpunkt gekündigt hatte und somit auch die Schiedsstelle zur Disposition stand. Die Kündigung des GAV war vom Verlegerverband damit begründet worden, dass der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) eine Verschleppungstaktik verfolge und nicht einmal Terminvorschläge für die angebotenen Vertragsverhandlungen behandelt habe. Der SVJ – mit rund 6000 Mitgliedern der grösste Schweizer Berufsverband der Journalistinnen und Journalisten – gab sich mit „impressum“ - „Die Journalistinnen“ einen neuen Namen. Die Wahl fiel mit Verweis auf die Verbundenheit des Begriffs mit dem Journalismus und seiner Verständlichkeit in allen vier Landessprachen auf „impressum“.

Erhöhung der Mindestlöhne für Medienschaffende ärgert die Verleger

Im Mai des Berichtsjahres trat ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Journalistinnen und Journalisten sowie für das technische Redaktionspersonal in Kraft. Trotz Kritik vor allem seitens kleiner Verlage, die sich mit markant höheren Belastungen bei den Lohnrechnungen konfrontiert sahen, setzte sich der Antrag des Präsidiums des Verbands Schweizer Presse auf Inkraftsetzung durch. Der zäh ausgehandelte Vertrag wurde dem seit 1997 herrschenden vertragslosen Zustand vorgezogen. Laut der Mediengewerkschaft Comedia, die dem GAV bereits im Februar knapp zugestimmt hatte, waren schliesslich der Verzicht der Gewerkschaften auf einen gesamtschweizerischen Minimallohn sowie die Furcht der Verleger vor Kampfmassnahmen für den zustimmenden Entscheid ausschlaggebend gewesen. Zentrale Punkte des GAV, der auch das mit der Aufbereitung der Printmedien im Internet betraute Personal umfasste, waren verbesserte Kompensationen im Bereich Nacht- und/oder Sonntagsarbeit sowie die nach geographischen Regionen in drei Kategorien und nach vier Dienstaltersklassen abgestuften Mindestlöhne. Der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) stimmte dem GAV ebenfalls zu. Im Juli kündigten etliche Kleinverleger vorsorglich ihre Mitgliedschaft beim Verband Schweizer Presse (CH-P) auf. Laut Comedia verliessen praktisch die gesamte Presse um den Zürichsee und im Tessin, das Verlagshaus der Südostschweiz Presse AG, einige Zeitungen mit Kleinstauflagen und die Schweizerische Depeschenagentur (sda) den Verband. Grund für die Austritte waren Differenzen bei der Festsetzung der Mindestlöhne, fallweise aber auch die grundsätzliche Ablehnung des neuen GAV. Gestützt auf ein Urteil des Bundesgerichts vom 13. Juni hielt die Comedia fest, die GAV-Normen hätten bis zum Ablauf der Vertragsdauer im Jahre 2004 auf das Arbeitsverhältnis anwendbar zu bleiben, auch wenn der Arbeitgeber aus dem Verband ausgetreten sei.

neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Journalistinnen und Journalisten