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Conformément aux exigences du postulat du député Pult, le Conseil fédéral a adopté un rapport qui présente trois modèles sur le financement et l'exploitation d'une agence de presse nationale. Ces modèles doivent apporter des solutions pour remédier aux problèmes rencontrés, depuis quelques années, par Keystone-SDA, seule agence de presse à fournir une offre de base complète dans trois des quatre langues nationales. Le premier scénario est celui du statu quo: avec le soutien actuel de la Confédération, CHF 4 millions par an, le secteur médiatique assurerait la pérennité de l'agence. Dans le deuxième scénario, une augmentation du soutien financier est évoquée, pour combler le déficit en ce qui concerne les services de base destinés aux médias électroniques notamment. Le troisième scénario envisage une mise au concours publique d'un mandat de prestations pour une agence de presse nationale. Le mandat serait financé par la redevance radio-TV. Ce scénario constituerait, selon le journal 24Heures, «un changement de paradigme».

Scénarios concernant la diffusion des services d'agences de presse (Po. 20.3949)

Durant une année, les représentantes et représentants de diverses organisations de médias suisses ont pu échanger sur leur avenir dans le cadre du dialogue sur les médias. Cette plateforme d'échange, supervisée par le DETEC, a notamment réuni Médias Suisse, l'association des Médias d'Avenir, l'association suisse des médias en ligne, l'association suisse des médias régionaux, la SSR ou encore Ringier. Au final, le communiqué de presse du DETEC précise d'abord que les discussions ont démontré la nécessité d'une agence de presse nationale qui prenne en compte les besoins des médias de petite et moyenne taille. Puis, face aux défis de la numérisation, il indique que les acteurs du monde médiatique ont souligné qu'ils étaient prêts à coopérer, dans le but notamment de maintenir une diversité médiatique dans toutes les régions et zones linguistiques du pays.

Dialogue sur les médias

Préoccupé par la situation des agences de presse, le conseiller national Jon Pult (ps, GR) a déposé un postulat chargeant le Conseil fédéral de présenter divers scénarios de soutien. Il s'agissait selon lui de garantir la stabilité d'infrastructures médiatiques telles que l'ATS, vitales pour le monde médiatique dans un pays comme la Suisse. Cet objet a été combattu par Andreas Glarner (udc, AG), qui mettait en avant l'importance de l'indépendance des médias vis-à-vis de l'État. Dans son discours devant ses collègues de la chambre des cantons, l'argovien refusait catégoriquement tout soutien de la Confédération à une agence de presse, comparant cette possibilité à l'époque soviétique, quand la Tass, l'agence télégraphique de l'URSS, était la seule source d'information pour les médias étrangers. Son intervention forçait la conseillère fédérale Simonetta Sommaruga à rappeler le rôle des agences de presse à la tribune. Elle soulignait leur importance particulière pour les journaux régionaux, qui ne peuvent pas se permettre financièrement de suivre les événements suisses et mondiaux sans ces agences. Au nom du Conseil fédéral, elle recommandait ainsi l'adoption du postulat. Celui-ci a été approuvé par 122 voix contre 61 et 8 abstentions.

Scénarios concernant la diffusion des services d'agences de presse (Po. 20.3949)

Dans le cadre de son rapport sur les motions et postulats 2020, le Conseil fédéral proposait au parlement de classer les motions 20.3145 et 20.3154. Les revendications de ces deux objets, déposés respectivement par la commission des transports et des télécommunications du Conseil des États (CTT-CE) et sa consœur du National (CTT-CN), ont été prises en compte avec l'ordonnance Covid-19 presse écrite. La proposition du Conseil fédéral n'ayant pas été contestée par les chambres, ces deux motions ont donc été classées.

Covid-19: KVF-SR fordert Unterstützung für die Presse (20.3145)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Vorstösse zur Unterstützung der Medien in Covid-19-Zeiten

Parallèlement aux révélations de cas de harcèlement sexuel au sein de la SSR, et en particulier à la RTS, des affaires similaires ont éclaboussé d'autres médias. À Tamedia, c'est à travers une lettre adressée à la direction que 78 rédactrices se sont plaintes d'une culture de travail sexiste dans l'entreprise. S'il ne s'agit pas ici de cas graves de harcèlement, les cosignataires dénonçaient une dévalorisation des femmes, moins bien payées et moins sollicitées que leurs homologues masculins. La majorité d'hommes dans les rédactions du groupe Tamedia, et en particulier aux postes-clés, serait l'une des causes de ce problème, que les journalistes ont mis en avant à l'aide de dizaines de propos sexistes ou machistes dont elles ont été la cible dans le cadre professionnel. Alors que des collaborateurs masculins se sont ensuite solidarisés avec leurs collègues en adressant également une lettre à la direction, celle-ci a dit «être consciente» que les mesures adoptées jusqu'alors pour augmenter la part des femmes dans les rédactions et dans les positions dirigeantes ne suffisaient pas, et qu'il était temps d'être plus contraignants. À la suite de ces allégations, la Neue Zürcher Zeitung, qui appartient elle au groupe de presse du même nom, appelait à des enquêtes à partir de données fiables avant de conclure à l'existence de sexisme structurel au sein du groupe Tamedia en particulier et dans le milieu de la presse en général, soulignant que la soixantaine de citations contenues dans la lettre des rédactrices de Tamedia n'indiquait ni l'endroit ni la date auxquels elles ont eu lieu.

Allégations de sexisme chez Tamedia
Dossier: Belästigungsvorwürfe bei den Medien

Mitte August 2020 äusserte sich auch die SPK-NR zum Massnahmenpaket zugunsten der Medien. Einer der diversen, an die zuständige KVF-NR gerichteten Anträge bezweckt die Aufteilung der Vorlage in zwei Teile, wobei ein erster Teil die bereits bestehenden Massnahmen umfassen und ein zweiter Teil die Förderung der Online-Medien angehen soll. In Bezug auf letzteren Punkt beauftragte die SPK-NR die KVF-NR, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, inwiefern die Förderung der Online-Medien verfassungskonform sei. Mit den weiteren Anträgen schlug die stellungnehmende Kommission in erster Linie in die gleiche Kerbe wie der erstberatende Ständerat.
Mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen stützte die KVF-NR in der Folge die Empfehlung der SPK-NR und beantragte ihrem Rat, die Vorlage aufzuteilen. Dabei wählte sie aber eine andere Variante als die von der stellungnehmenden Kommission vorgeschlagene: Ein erster Teil sollte die Presseförderung im Postgesetz behandeln – ergänzt um ein Anliegen einer parlamentarischen Initiative Wicki (fdp, NW: Pa.Iv. 19.413), welche einfache Gesellschaften von der Pflicht zur Entrichtung der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen befreien will. Ein zweiter Teil soll alle weiteren Änderungen am RTVG enthalten, namentlich Massnahmen zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen und Nachrichtenagenturen sowie IT-Investitionen. Die Förderung der Online-Medien soll erst in einem dritten Teil und zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden, da vorgängig weitere Abklärungen getroffen werden müssten. Eine Minderheit stellte sich gegen dieses Vorgehen, da sie es als verfehlt erachtete, eine Verzögerung von Fördermassnahmen für einen Medienbereich herbeizuführen, dessen Nutzung stark zunehme.

Massnahmenpaket zur Förderung der Medien (BRG 20.038)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Anfang Juli 2020 äusserten sich zwei nationalrätliche Kommissionen zu dem vom Ständerat bereits behandelten Massnahmenpaket zur Förderung der Medien. Zum einen liess die zuständige KVF-NR verlauten, dass eine Kommissionsmehrheit mit 17 zu 7 Stimmen nach Anhörung verschiedener Medienverbände dem Nationalrat beantrage, auf die Vorlage einzutreten. Während die Kommissionsmehrheit dringenden Unterstützungsbedarf zur Wahrung eines vielfältigen und gleichwertigen Medienangebots erkannte und die Fördermassnahmen aus demokratie- und staatspolitischer Sicht als unverzichtbar einstufte, gab eine auf Nichteintreten plädierende Minderheit zu bedenken, dass mit diesen Subventionen die Unabhängigkeit der Medien untergraben werden könnte. Ferner vertrat sie die Ansicht, dass eine Förderung von Online-Medien überflüssig sei, da der Markt in diesem Bereich gut funktioniere.
Die FK-NR, die sich im Rahmen eines Mitberichts zur Vorlage äusserte, befürwortete die Aufstockung der indirekten Presseförderung durch den Ständerat mit 18 zu 7 Stimmen, beantragte jedoch gegenüber der ständerätlichen Fassung an einzelnen Stellen Ergänzungen, mit denen sich der Nationalrat in seiner parlamentarischen Debatte zu befassen haben wird.

Massnahmenpaket zur Förderung der Medien (BRG 20.038)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Die Motion der SP-Fraktion (Mo. 18.3025), die als Reaktion auf den massiven Stellenabbau bei der SDA eingereicht worden war, wurde in der Sommersession 2020 abgeschrieben, da sie nicht innert der festgelegten Frist von zwei Jahren im Parlament behandelt worden war. Das Anliegen hatte die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung der SDA durch den Bund basierend auf dem Sprachengesetz gefordert. In der Zwischenzeit war das geplante neue Mediengesetz, in welchem Möglichkeiten zur Förderung des Agenturjournalismus hätten geprüft werden sollen, in der Vernehmlassung gescheitert. Der Bund hatte jedoch mit der SDA zu Beginn des Jahres 2019 eine zweijährige Leistungsvereinbarung abgeschlossen, bei deren Erfüllung die SDA jährlich maximal CHF 2 Mio. pro Jahr vom Bund erhält.
Zeitgleich und aus dem selben Grund abgeschrieben wurde eine ähnliche Motion der Grünen Fraktion (Mo. 18.3114). Diese hätte ferner gefordert, dass die Umwandlung der SDA in ein unabhängiges Non-Profit-Unternehmen geprüft wird.

Drei Fraktionsmotionen zum Erhalt des demokratierelevanten Agenturjournalismus (Mo. 18.3009; Mo. 18.3114; Mo. 18.3025)

Der Ständerat, der sich in der Sommersession 2020 als Erstrat mit dem Massnahmenpaket zur Förderung der Medien befasste, hatte sich zuerst mit einem Nichteintretensantrag Knecht (svp, AG) auseinanderzusetzen, der das Gesetz in erster Linie wegen der vorgesehenen Schaffung eines Gesetzes zur Unterstützung der Online-Medien aufgrund fehlender Verfassungsgrundlage sowie mit Verweis auf die prekäre finanzielle Lage aufgrund der Corona-Pandemie ablehnte, da solche Massnahmen finanzpolitisch aktuell nicht tragbar seien. Der Antrag konnte indes nur 5 Mitglieder der kleinen Kammer auf sich vereinen, während 37 Ständerätinnen und Ständeräte dagegen stimmten (1 Enthaltung).

In der folgenden Detailberatung zum ersten Pfeiler, der indirekten Presseförderung, brachte die Mehrheit der KVF-SR diverse Anträge ein, die allesamt auf einen Ausbau dieser Förderung abzielten. So beantragte sie, die indirekte Presseförderung auf alle abonnierten Zeitungen und Zeitschriften auszudehnen, die mindestens im zweiwöchigen Rhythmus erscheinen, die Zustellermässigung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ebenfalls zu erhöhen (+ CHF 10 Mio.) sowie ebenfalls eine Ermässigung für die Frühzustellung durch registrierte Frühzustellorganisationen, von der etwa auch Sonntagszeitungen profitieren würden, einzuführen (+ CHF 40 Mio.). Auf der anderen Seite wollte die Kommission spezifizieren, dass Publikationen der Fach- und Spezialpresse explizit von der Förderung auszunehmen seien. Alle Vorschläge der Kommissionsmehrheit stiessen beim Ständerat auf Zustimmung und Minderheitenanträge, die den Ausbau verhindern wollten, scheiterten. Zum Schluss löste der Ständerat die Ausgabenbremse für die neu hinzugekommene Frühzustellung mit 38 zu 3 Stimmen (4 Enthaltungen).
Betreffend die vom Bundesrat im Rahmen der RTVG-Revision vorgeschlagenen Massnahmen zur Förderung der elektronischen Medien hatte die Kommission nichts einzuwenden; sie wollte jedoch zusätzlich die Abgabenanteile für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter auf 8 Prozent anheben und zwar dergestalt, dass den TV-Veranstaltern 5 Prozent und den Radioveranstaltern 3 Prozent des Abgabentopfes zur Verfügung gestellt würden. Die bisherige, seit der RTVG-Revision vom 26. September 2014 vorgesehene Spannbreite von 4 bis 6 Prozent (davor 4 Prozent) war per Januar 2019 im Nachgang der Annahme einer Motion Darbellay (cvp, VS; Mo. 15.3777) bereits auf den maximal möglichen Wert von 6 Prozent angehoben worden. Darüber hinaus entsprach der Kommissionsvorschlag einer parlamentarischen Initiative Wicki (dfp, NW; Pa.Iv. 19.413) und weiteren Anliegen (Pa.Iv. 19.411; Pa.Iv. 19.412; Mo. 20.3140), gemäss welchen es die Doppelbelastung von Arbeitsgemeinschaften bei der Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe zu beheben gelte. Dazu schlug die Kommission eine Änderung eines Absatzes im Artikel zur Abgabepflicht der Unternehmen vor, wobei sie einfache Gesellschaften gemäss Art. 530 OR nicht als Unternehmen definierte. Der Ständerat stimmte diesen beiden Anträgen zur Änderung des RTVG ebenfalls zu. Auf der anderen Seite unterlag die Kommissionsmehrheit mit 19 zu 20 Stimmen bei 1 Enthaltung knapp einem Minderheitsantrag Mazzone (gp, GE) betreffend die im Rahmen des RTVG angedachten Förderleistungen für Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Selbstregulierungsorganisationen, Nachrichtenagenturen oder Projekte zur Entwicklung innovativer digitaler Infrastruktur. Hier hatte die Kommissionsmehrheit die Ansicht vertreten, dass der Förderbeitrag gemessen an den gesamten Kosten der unterstützten Tätigkeit maximal 50 Prozent betragen dürfe. Die erfolgreiche Kommissionsminderheit wollte diesen Anteil gemäss Entwurf des Bundesrates bei 80 Prozent belassen.
Als umstrittenster Pfeiler entpuppte sich die vorgesehene Schaffung eines neuen Bundesgesetzes zur Förderung von Online-Medien. Der Ständerat stimmte zwar dem Grundsatz zu, dass der Bundesrat Online-Medien über einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich mit CHF 30 Mio. unterstützen soll; faktisch scheiterte die Unterstützung danach aber an der Abstimmung zur Ausgabenbremse. Mit 22 befürwortenden gegen 20 ablehnende Stimmen (0 Enthaltungen) wurde das hierfür notwendige qualifizierte Mehr verpasst. Ebenfalls mit 19 zu 21 Stimmen nur knapp abgelehnt worden war zuvor ein Minderheitsantrag Knecht (svp, AG), der die Unterstützung als Anschubfinanzierung verstehen und deswegen die Höhe der Zahlungen mit jedem Jahr reduzieren wollte, wobei der Gesamtbeitrag der Förderung von CHF 300 Mio. unverändert geblieben wäre.

Massnahmenpaket zur Förderung der Medien (BRG 20.038)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Die durch die Corona-Pandemie eingetretene wirtschaftliche Krise traf auch die bereits angeschlagenen Printmedien mit voller Wucht. Die bereits in den Vorjahren stark rückläufigen Werbezahlen im Bereich der Printmedien drohten aufgrund des Lockdowns massiv einzubrechen. Die KVF-SR (20.3145) und die KVF-NR (20.3154) lancierten im Vorfeld der ausserordentlichen Session im Mai 2020 zwei identische Motionen, die zum Erhalt der unabhängigen und leistungsfähigen Medien eine Überbrückungshilfe für die aktuelle Krisenzeit beantragten. Konkret forderten die Kommissionen, dass das bereits im Vorjahr angekündigte Massnahmenpaket zur Medienförderung so rasch als möglich vom Parlament beraten werde. Bis zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlage sollen verschiedene temporäre Massnahmen verhindern, dass die Presse irreparable Schäden erleide. Aus diesem Grund forderten die Kommissionen die Aufstockung der finanziellen Unterstützung für Keystone-SDA, die kostenlose Zustellung der Regional- und Lokalzeitungen durch die Schweizerische Post sowie eine vergünstigte Postzustellung für die nationalen Tages- und Wochenzeitungen, sofern diese für das Geschäftsjahr 2020 auf die Auszahlung von Dividenden verzichteten. Die Kommissionen begründeten ihre Forderungen mit dem Umstand, dass die redaktionelle Arbeit der Medien in der Krisenzeit umso mehr gefragt und Kurzarbeit deswegen keine Option sei. Die Branche rechne je nach Dauer der Krise für das Jahr 2020 mit einem Printwerberückgang im Umfang von CHF 400 Mio., was einer Halbierung des Werbeumsatzes entspreche, wie Matthias Aebischer (sp, BE) für die nationalrätliche Kommission vor der grossen Kammer ausführte.
In seiner ablehnenden Antwort wies der Bundesrat darauf hin, dass er die Botschaft zum Massnahmenpaket für die Medien seit Einreichen der Motionen bereits zuhanden des Parlaments verabschiedet habe. Er zeigte sich überzeugt, dass langfristig angelegte Massnahmen zielführender seien als Soforthilfen und dass wo immer möglich auf Notrecht verzichtet werden solle. Der Bundesrat habe bereits Sofortmassnahmen beschlossen, die auch den Medien zur Verfügung stünden, so etwa zinslose oder zinsgünstige, durch den Bund verbürgte Kredite. Diese sollten dazu dienen, kurzfristige Liquiditätsengpässe zu beheben.
Der Ständerat nahm die Motion der KVF-SR in der ausserordentlichen Session im Mai 2020 entgegen der Haltung des Bundesrates mit 32 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Ebenso gelangte der Nationalrat nach Beratung der hauseigenen Motion am Folgetag zu einem positiven Beschluss. Anders als dem Ständerat lag der grossen Kammer jedoch ein Ablehnungsantrag einer rechtsbürgerlichen Kommissionsminderheit vor. Der Nationalrat nahm die Motion entgegen der Kommissionsminderheit mit 124 zu 66 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.

Covid-19: KVF-SR fordert Unterstützung für die Presse (20.3145)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Vorstösse zur Unterstützung der Medien in Covid-19-Zeiten

Das bereits im Vorjahr nach dem Scheitern des geplanten Mediengesetzes angekündigte Massnahmenpaket zur Förderung der Medien konkretisierte sich mit der Botschaft des Bundesrates Ende April 2020 mitten in der Corona-Pandemie. Die bundesrätliche Vorlage besteht aus drei Pfeilern, die allesamt rasch umsetzbare Massnahmen zur Förderung der Medien enthalten, deren wirtschaftliche Situation sich zunehmend verschlechterte. Erstens soll mittels Änderung des Postgesetzes ein Ausbau der indirekten Presseförderung erfolgen. Damit soll der Bund die Ermässigung für die Zustellung der Tages- und Wochenzeitungen von jährlich CHF 30 Mio. auf CHF 50 Mio. aufstocken. In Zukunft sollen auch grössere und überregionale Titel in den Genuss dieser Presseförderung kommen, was der Bundesrat mit dem Vorschlag zur Aufhebung der Auflagenobergrenze – gemäss aktueller Regelung sind nur Tages- und Wochenzeitungen mit einer Auflage von maximal 40'000 Exemplaren förderberechtigt – zum Ausdruck brachte. Mit einer Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen plante der Bundesrat zweitens den Ausbau allgemeiner Massnahmen zur Förderung der elektronischen Medien. Konkret soll der Bund mit der Gesetzesänderung Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsorganisationen (z.B. den Presserat) sowie IT-Projekte verstärkt finanziell unterstützen können. Finanziert werden sollen diese Massnahmen aus den Einnahmen der Radio- und Fernsehabgabe, wobei maximal 2 Prozent des gesamten Abgabeertrags dafür aufgewendet werden dürften. Nicht zuletzt plante der Bundesrat die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über die Förderung von Online-Medien. Gemäss Vorschlag des Bundesrates sollen Online-Medien jährlich CHF 30 Mio. aus der Bundeskasse erhalten, wobei diese Förderung auf 10 Jahre befristet wäre. Davon profitieren dürften Nachrichtenanbietende, die sich an den Branchenrichtlinien zur journalistischen Praxis orientieren und etwa auch das Redaktionelle klar von der Werbung trennen. Die Höhe der vorgeschlagenen Unterstützung bemisst sich – in einer degressiven Ausgestaltung – am Nettoumsatz von Online-Medien, der aus Publikumseinnahmen generiert wird, sei dies etwa durch Online-Abonnemente, Einzelabrufgebühren, freiwillige Beiträge oder durch Spendenfinanzierung, wobei sich – zur Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit – der maximale Unterstützungsbetrag pro Person und Jahr auf CHF 1'000 belaufen darf.
Mit seiner Botschaft beantragte der Bundesrat ebenfalls die Abschreibung dreier parlamentarischer Vorstösse: eines Postulats der KVF-NR mit der Forderung nach Prüfung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für Radio- und Fernsehen sowie zweier Motionen ebendieser Kommission, die zum einen die Aufhebung der 2-plus-2-Regel und zum anderen die Umsetzung des «Shared-Content-Modells» verlangten.

Dass die bundesrätliche Vorlage nicht ohne Anpassungen auf Zuspruch stossen würde, zeigte sich bereits kurz darauf in verschiedener Hinsicht. So kritisierte der Verband Schweizer Medien, dass der Bundesrat die Frühzustellung von Pressetiteln und somit die Sonntagszeitung in seinen verstärkten Massnahmen zur indirekten Presseförderung nicht vorsah, da er nur die Zustellung durch die Post berücksichtigte. In der ausserordentlichen Session zur Bekämpfung des Coronavirus liessen Mitglieder der WAK-NR ferner verlauten, dass die Doppelbelastung von Unternehmen in Arbeitsgemeinschaften bei der Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe ebenfalls im Rahmen des Massnahmenpakets aus der Welt geschafft werden könnte. Zu gegebenem Zeitpunkt beschäftigte sich die KVF-SR mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Entwurfs. Nicht zuletzt sprach sich das Parlament in der ausserordentlichen Session vor dem Hintergrund der Corona-Krise entgegen der Ansicht des Bundesrates und auf Anraten der vorberatenden Kommissionen für Überbrückungshilfen für die Presse und für die elektronischen Medien aus, die den Umfang der vom Bundesrat vorgeschlagenen Unterstützungsmassnahmen stark übertrafen. Dies machte deutlich, dass die Legislative in diesem Bereich grösseren Handlungsbedarf ortete als der Gesamtbundesrat. Medienberichten zufolge war ein von der UVEK-Vorsteherin Simonetta Sommaruga geplantes Rettungspaket für die Medien im Umfang von beinahe CHF 80 Mio. Anfang April im Bundesrat gescheitert.

Massnahmenpaket zur Förderung der Medien (BRG 20.038)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Ab 2021 werden Schweizer Haushalte weniger als den bisherigen einen Franken pro Tag für die Radio- und Fernsehabgabe entrichten. Wie der Bundesrat im April 2020 nach einer Tarifüberprüfung kommunizierte, beträgt die Höhe der Abgabe für die privaten Haushalte neu CHF 335 pro Jahr. Grund für diese Senkung ist, dass die Haushalte in der Schweiz stärker als erwartet zugenommen haben. Ebenfalls gesenkt wird die Abgabe für Kollektivhaushalte (etwa Alters- und Pflegeheime oder Studierendenwohnheime). Diese beträgt ab 2021 CHF 670 statt CHF 730. Überdies revidierte der Bundesrat die Tarifstruktur für Unternehmen, wobei er die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Unterteilung in sechs Stufen verfeinerte. Neu legt ein System mit 18 Tarifstufen die Höhe der Abgabe für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab CHF 500'000 fest, was vor allem für weniger umsatzstarke Unternehmen eine beträchtliche Entlastung bedeutet. Eine Tarifabstufung in nur sechs Stufen war im Dezember 2019 vom Bundesverwaltungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden.
Ferner erhöhte der Bundesrat auch den Abgabenanteil für die SRG um CHF 50 Mio., womit dieser ab dem Folgejahr insgesamt CHF 1.25 Mrd. beträgt. Damit kann die Gesellschaft rückläufige Werbeeinnahmen teilweise kompensieren, kommt jedoch nicht darum herum, zusätzliche Sparmassnahmen zu beschliessen. Nicht zuletzt verdoppelte der Bundesrat seinen Beitrag an die ungedeckten Kosten der förderberechtigten Dienstleistungen von Keystone-SDA. Statt wie bisher CHF 2 Mio. pro Jahr darf sich dieser neu auf maximal CHF 4 Mio. belaufen.
Kritik an den beschlossenen Massnahmen äusserte die NZZ. Bereits Unternehmen ab einem Jahresumsatz von CHF 180 Mio. bezahlten im neuen System mehr als bisher, und das zum Teil beträchtlich. Ferner störte sich die alte Tante an der Erhöhung des Abgabeanteils für die SRG, da der Bundesrat während der Debatte zur No-Billag-Initiative versprochen habe, den Abgabeanteil für die Jahre 2019 bis 2022 zu plafonieren.

Anpassungen bei der Höhe der Radio- und TV-Abgabe per 2021
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik

Trotz des im Vorjahr vollzogenen massiven Stellenabbaus blieb die personelle und finanzielle Lage bei Keystone-SDA auch 2019 angespannt. Stephanie Vonarburg, Vizepräsidentin der Mediengewerkschaft Syndicom, wusste gegenüber den AZ Medien zu berichten, dass sich viele Angestellte aufgrund der chronischen Unterbesetzung am Anschlag befänden und Fehler und Pannen zunähmen. Anfang April gab das Unternehmen bekannt, dass im Spätsommer weitere neun Vollzeitstellen abgebaut würden, wovon die Redaktion aber nicht betroffen sei. Gemäss Geschäftsbericht des Unternehmens hatte der Verkauf einer Beteiligung zwar dazu geführt, dass das vergangene Geschäftsjahr mit einem Gewinn von CHF 330'000 abgeschlossen werden konnte, das operative Ergebnis liege aber mit CHF 2 Mio. im Minus. Dass der Bericht für das Jahr 2019 ebenfalls eine Dividendenauszahlung in der Höhe von CHF 1.4 Mio. vorsah, stiess bei Syndicom auf Unverständnis. Keystone-SDA konterte, es handle sich dabei nicht um eine neue Dividende, sondern um die Schlussabrechnung des Fusionsvollzugs mit Keystone. Bereits im Vorjahr waren im Zuge der Fusion etwas über CHF 12 Mio. an die bisherigen Aktionäre, die Schweizer Verleger, ausgeschüttet worden. Seit Anfang 2019 erhält die Nachrichtenagentur vom Bund durch Abschluss einer zweijährigen Leistungsvereinbarung eine zweckgebundene Unterstützung in der Höhe von CHF 2 Mio. pro Jahr.

Keystone-SDA im Jahr 2019

Im Januar 2019 schloss das UVEK mit der Keystone-SDA eine zweijährige Leistungsvereinbarung ab, welche die mit der revidierten Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) möglich gewordene finanzielle Unterstützung der Nachrichtenagentur durch den Bund an Bedingungen knüpfte. Unterstützungsberechtigt – mit maximal CHF 2 Mio. pro Jahr – sind Textangebote in deutscher, französischer und italienischer Sprache, die über Politik, Kultur, Wirtschaft und Vermischtes in den Regionen berichten. Zweck der Vereinbarung ist insbesondere auch der Erhalt der 13 Regionalredaktionen von Keystone-SDA. Bei signifikanten Veränderungen in Bezug auf das angestellte Personal oder das Leistungsangebot behielt sich das UVEK eine Leistungskürzung vor. Eine zweimalige Verlängerung der Leistungsvereinbarung um jeweils ein Jahr ist in gegenseitigem Einverständnis möglich.
Nachdem das Unternehmen im Januar 2018 gewichtige Restrukturierungen und einen massiven Stellenabbau vorgenommen hatte, war die Schaffung einer finanziellen Unterstützung der Keystone-SDA durch den Bund sowohl im Parlament (Fragestunde, Fraktionsmotionen, Po. 18.3137) als auch bei den Vernehmlassungsteilnehmenden zur Revision der RTVV mehrfach in Frage gestellt worden.

Bund schliesst Leistungsvereinbarung mit der SDA ab

Der im Oktober 2017 bekannt gegebene Zusammenschluss der SDA mit Keystone sowie der zwei Monate später kommunizierte massive Stellenabbau bei der SDA veranlassten Géraldine Savary (sp, VD) zur Einreichung eines Postulats, mit dem der Bundesrat angehalten werden soll zu überprüfen, wie die Unterstützung für die SDA an einen Service-public-Auftrag geknüpft werden könnte. Die Waadtländer Ständerätin gab in ihrer Begründung auch zu bedenken, dass in der neuen Geschäftsleitung niemand aus der Westschweiz sitze. Im Rahmen der Erarbeitung des neuen Mediengesetzes solle ferner die Schaffung einer nationalen Medienagentur geprüft werden, die «im Dienste der Schweizer Medienlandschaft stehen und nicht nach dem Ertragsprinzip» funktionieren würde. In seiner ablehnenden Antwort führte der Bundesrat aus, dass die Rahmenbedingungen für eine Leistungsvereinbarung zwischen dem UVEK und der SDA in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) festzulegen wären, weswegen er keinen Anlass für einen Bericht sah. Ferner soll für die Erarbeitung des neuen Mediengesetzes geprüft werden, ob gesetzliche Grundlagen zur Unterstützung von Medienagenturen geschaffen werden sollten. Unmittelbar vor Eröffnung der Vernehmlassung zum neuen Mediengesetz zog die Ständerätin ihr Anliegen zurück.

Postulat will Unterstützung der SDA prüfen lassen (18.3137)

Der Stellenabbau und die Restrukturierung bei der SDA kamen auch in der nationalrätlichen Frühjahrssession 2018 während der Fragestunde zur Sprache. So wollte Fathi Derder (fdp, VD) wissen, ob das Verfassen von Agenturmeldungen nicht der SRG übertragen werden könnte, da die SDA ihre Service-public-Aufgabe offensichtlich nicht länger wahrnehmen wolle (Fra. 18.5128). Matthias Aebischer (sp, BE) fragte, ob der Bundesrat nach wie vor plane, die «neue, gewinnorientierte SDA» – was sich an der Dividendenausschüttung zeige – mit jährlich CHF 2 Mio. aus dem Topf der Radio- und Fernsehabgabe zu finanzieren, wie dies mit der Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) geplant sei (Fra. 18.5035). Als Angehörige sprachlicher Minderheiten zeigten sich Marco Romano (cvp, TI; Fra. 18.5039) und Silva Semadeni (sp, GR; Fra. 18.5101) besonders besorgt über den Erhalt der Nachrichten-Grundversorgung in ihrer sprachlichen Vielfalt und wollten vom Bundesrat wissen, welche Bedeutung er dieser Leistung beimesse. In ihren Antworten betonte die UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard, dass die SDA ein privates Unternehmen sei, das keinen gesetzlich verankerten Service-public-Auftrag habe. Sie hielt aber auch fest, dass die finanzielle Unterstützung der SDA an ihre konkreten publizistischen Leistungen geknüpft werde und nicht als Unterstützung «der SDA oder ihrer Aktionäre an sich» gedacht sei. Mit der revidierten RTVV würden auch die Grundlagen geschaffen, um eine Leistungsvereinbarung mit Nachrichtenagenturen einzugehen.

Bund will Leistungsvereinbarung mit der SDA

Ende Februar 2018 genehmigte die WEKO die Fusion der SDA mit Keystone ohne Vorbehalte. Die Fusion, die rückwirkend auf den 1. Januar 2018 vollzogen wird, sollte gemäss der Wettbewerbskommission nicht dazu führen, dass das Unternehmen an Marktanteilen dazugewinnt. Aus Sicht der Kundinnen und Kunden führe die Fusion vielmehr zu einer Erweiterung des Angebots, da sich die Angebote von SDA und Keystone komplementieren würden. Im Unterschied zum im Vormonat von der SDA angekündigten Stellenabbau fand die Fusionsmeldung in den Medien wenig Verbreitung.
Beim ersten Auftritt der neuen Keystone-SDA-Führung betonte das Unternehmen die Wichtigkeit neuer Technologien für die eigene Zukunft. So solle etwa ab 2019 künstliche Intelligenz eingesetzt werden, um die Sportberichterstattung zu vereinfachen.

SDA Keystone

Im Januar 2018 eröffnete die SDA, dass sie aufgrund von erwarteten Umsatzeinbussen in der Höhe von knapp 10 Prozent und einem Verlust auf operativer Ebene von CHF 1.9 Mio. in den nächsten zwei Jahren 35 von 150 Vollzeitstellen in der Redaktion abzubauen plane. Man hoffe, den Stellenabbau mit Frühpensionierungen, natürlichen Fluktuationen und freiwilligen Pensenreduktionen abzuschwächen, gab Geschäftsleiter Markus Schwab gegenüber der NZZ bekannt. Ein Sozialplan von CHF 1.5 bis 2 Mio. sei vorgesehen. Ferner sollten weitere Sparmassnahmen wie der Verzicht auf Dividendenausschüttungen an die Aktionäre für 2018 bis 2020 und die Kündigung des Vertrags mit der Partneragentur Reuters umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang gab die Depeschenagentur auch strukturelle Änderungen bekannt: Die Inland- und Auslandredaktion würden zusammengelegt. Die Wirtschaftsberichterstattung sollte künftig an die AWP, die je hälftig der SDA und der Deutschen Presseagentur gehört, ausgelagert werden; sechs Stellen könnten so zur AWP verschoben werden. Nach wie vor wolle man über die gewohnte Breite an nationalen und internationalen Themen berichten und alle Sprachregionen bedienen, die Quantität würde jedoch reduziert. Die beschlossenen Massnahmen seien unabhängig von dem im Herbst des Vorjahres kommunizierten Fusionsvorhaben mit Keystone, über dessen Zulässigkeit die WEKO zu diesem Zeitpunkt noch zu befinden hatte, gefällt worden. Als Grund für den Stellenabbau und die Restrukturierung gab die SDA die gesunkene Zahlungsbereitschaft bei den grossen Verlagshäusern an. Zudem orientiere sich das bisherige Tarifmodell an der Höhe der gedruckten Auflage der Zeitungen. Da diese Zahlen rückläufig seien, seien auch die Einnahmen der SDA gesunken. Die Depeschenagentur habe sich gegenüber ihren Kunden für ein neues Tarifmodell eingesetzt, das die gesamte Nutzungsreichweite der Zeitungen besser abbilden sollte, sei dabei aber auf Widerstand von Seiten der Verleger gestossen, die höhere Kosten für die Inanspruchnahme der SDA-Dienstleistungen befürchteten.
In den Medien stiess der Entscheid auf grosse Resonanz und es fielen markige Worte. Als «Aderlass» bezeichnete etwa die NZZ den angekündigten Stellenabbau und der «Tages-Anzeiger» sah die «journalistische Grundversorgung der Schweiz in Gefahr». Die Reaktion der SDA-Redaktion auf den massiven Stellenabbau war heftig und abwehrend. Insbesondere stiess der Entscheid, dass alle Mitarbeitenden, die vier Jahre oder weniger vor ihrer Pensionierung standen, mit diesen Massnahmen entlassen werden sollten, auf grosse Opposition. Die Situation spitzte sich zu, als die Verantwortlichen zehn Tage später konkretisierten, dass der grösste Teil der Kündigungen bereits Ende desselben Monats erfolgen sollte. Die Redaktion verlangte nicht nur den Verzicht auf die drastischen Massnahmen, sondern auch die Chance, eigene Lösungsvorschläge einzubringen. Da es sich um eine Massenentlassung handle, müsse der Verwaltungsrat der Belegschaft die Möglichkeit einer Konsultation einräumen. Die vorgesehene Frist von zehn Tagen reiche dazu aber nicht, kritisierte die Redaktion. Ferner sei die Geschäftsleitung selber mitschuldig an der schlechten wirtschaftlichen Situation der SDA, da sie ihren Kunden im Jahr 2018 einen Rabatt von zehn Prozent gewährt habe.
Obwohl mit dem Konsultationsverfahren einige Massnahmen revidiert wurden, so etwa die Streichung des Nachtdiensts in Sydney und die Integration des italienischsprachigen Diensts in den französischsprachigen, und zum Teil gar neue Massnahmen getroffen wurden – alle Mitarbeitenden inklusive Kader sollten nur noch in der 2. Klasse reisen –, änderte sich nichts am Entscheid der Geschäftsleitung in Bezug auf den Stellenabbau, weswegen die Redaktion in den Warnstreik und kurz darauf in einen unbefristeten Streik trat. Solidarität erfuhren die Streikenden auch von etlichen Journalistinnen und Journalisten verschiedener Verlage. Zusätzlich verfasste die Redaktion einen Brief an den Bundesrat und an das Parlament, worin sie die Sparmassnahmen als «Kahlschlag, der sich erheblich auf den Umfang und die Qualität des Angebots auswirken würde», bezeichnete. Als sich der Verwaltungsrat zu Verhandlungen bereit zeigte, nahm die Redaktion nach viertägigem Streik die Arbeit wieder auf. In die Verhandlungen ging sie mit drei Kernforderungen: Es sollten erstens das Ausmass der Kündigungen reduziert, zweitens die Kündigungsfrist um zwei Monate verlängert und drittens der Sozialplan ausgebaut werden. Gegen Ende Februar zeichnete sich ab, dass die beiden Parteien in den Verhandlungen keine Einigung würden erzielen können, weshalb ein externes Schlichtungsverfahren eingeleitet wurde. Die SDA-Führungsebene verzichtete dabei darauf, die gesetzlich ausgesprochenen Kündigungen für die Dauer des Verfahrens zu sistieren, wie dies die Belegschaft gefordert hatte. Während des Schlichtungsverfahrens blieb die Stimmung bei der SDA gedrückt. Über zwanzig Mitarbeitende verliessen die Nachrichtenagentur freiwillig, weswegen zeitweise gar der Schichtbetrieb gefährdet war. Zur Lösung dieses Problems bot die Unternehmensleitung bereits entlassenen Personen oder solchen, die von einer Pensenreduktion betroffen waren, einen temporären Vertrag an. Der Unmut gegenüber der Führung der SDA nahm in den Gewerkschaften ferner zu, als die Generalversammlung Ende April 2018 trotz des Stellenabbaus und eines Jahresverlusts beschloss, den Aktionären eine Sonderdividende von CHF 12 Mio. auszuzahlen.
Während der Arbeitsstreitigkeiten erfuhr die SDA-Spitze auch unverhohlene Kritik von Politikerinnen und Politikern aller Couleur in Bezug auf ihre operative Führung und die fehlende publizistische Strategie. Die Kritik intensivierte sich, als CEO Markus Schwab in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» die Ansicht äusserte, die SDA sei nur dem wirtschaftlichen Gewinn verpflichtet und habe keinen Service-public-Auftrag. Nach einer Anhörung von SDA-Vertreterinnen und -Vertretern hielt auch die KVF-NR in einer Medienmitteilung fest, dass die SDA zwar eine private Firma sei, die dennoch «eine neutrale Nachrichtenagentur für die gesamte Medienlandschaft der Schweiz» sein müsse. Gemäss dem Tages-Anzeiger vertraten auch einige Kommissionsmitglieder, sowohl aus dem linken als auch aus dem bürgerlichen Lager, die Ansicht, Schwab mangle es an Fingerspitzengefühl und Verständnis für die medienpolitische Bedeutung der Nachrichtenagentur. Ferner reichten die Fraktionen der Grünen, der SP und der BDP in der Frühjahrssession je eine Motion ein, die vom Bund unterstützende Massnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Agenturmeldungen forderten (Mo. 18.3114; Mo. 18.3025; Mo. 18.3009).
Das durch das Seco geleitete Schlichtungsverfahren fand Ende Juni zu einem Vergleich. Im Wesentlichen verpflichtete sich die Führungsebene zur Bereitstellung eines besseren Sozialplans für die vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeitenden. Die Einigung sah insbesondere eine Besserstellung von Angestellten über 60 Jahre vor. Bereits ausgesprochene Kündigungen für diese Personengruppe mussten rückgängig gemacht werden und zudem sollten alle Personen dieser Gruppe von einem Kündigungsschutz bis zur Pensionierung profitieren. Allen von Kündigung betroffenen Personen sollte ein zusätzlicher Monatslohn ausbezahlt und dazu ein Härtefallfonds mit CHF 100'000 geäufnet werden. Auf der anderen Seite musste sich die Belegschaft verpflichten, auf weitere Kampfmassnahmen zu verzichten.
Nach wie vor hing jedoch das Damoklesschwert über der SDA und erneut kursierten Gerüchte um einen weiteren Stellenabbau bei der Nachrichtenagentur: In der zweiten Jahreshälfte 2018 wurden Pläne von Tamedia bekannt, Sportmeldungen in Zukunft nicht mehr von der mittlerweile fusionierten Keystone-SDA zu beziehen. Bei Tamedia sollte die Software «Tadam» das Herunterladen von Sportresultaten von Internetplattformen übernehmen und die Informationen danach automatisch so aufbereiten, dass der journalistische Aufwand zur Erstellung des Artikels stark reduziert werden kann. Ein Verzicht auf den Bezug der Sportmeldungen durch den Grosskunden ginge für die Keystone-SDA mit CHF 1.7 Mio. Ertragseinbussen einher. Doch nicht nur Tamedia will in Zukunft auf künstliche Intelligenz setzen: Bereits beim ersten Auftritt der Keystone-SDA-Führung im Mai 2019 hatte das fusionierte Unternehmen dieselbe Strategie für die eigene Sportberichterstattung verkündet.

Massiver Stellenabbau bei der SDA

Nicht nur bei den Zeitungen, auch bei den Nachrichten- und Bildagenturen in der Schweiz kam es 2017 zu einem Zusammenschluss. So gaben die Nachrichtenagentur SDA und die Bildagentur Keystone im Oktober 2017 ihre Fusion bekannt. Keystone gehörte bisher zu 50 Prozent der SDA und zu 50 Prozent der österreichischen Presseagentur APA. Letztere tauschte ihre bisherige Beteiligung für eine 30-prozentige Beteiligung an der neuen Keystone-SDA ein. Dadurch wurde sie grösster Aktionär und ersetzte damit Tamedia, die NZZ-Mediengruppe, die SRG und die Médias Suisses, die bis anhin die grössten Beteiligungen hielten. Die neue Gesellschaft sollte einen Umsatz von CHF 51 Mio. erzielen und 300 Personen beschäftigen. „Die Fusion ermöglicht eine integrierte Produktion von multimedialen Angeboten mit dem Ziel, die Komplexität der Prozesse zu reduzieren“, liessen SDA und Keystone verlauten. Durch eine Herstellung im selben Betrieb könne die industrielle Effizienz erhöht werden.
Der Berufsverband Impressum und die Mediengewerkschaft Syndicom befürchteten, dass die SDA durch diese Fusion ihre Unabhängigkeit verlieren könne, indem sich PR und Journalismus vermische. Bisher waren die Medienhäuser gleichzeitig Besitzer und Kunden der SDA gewesen, was zwar zu Interessenkonflikten geführt, aber gleichzeitig die SDA vor Profitdruck bewahrt habe. Die neue Firma werde hingegen Renditeziele verfolgen müssen. Wie die NZZ berichtete, sei zudem die Stellung der SDA nicht mehr so dominant wie früher. So gebe es in verschiedenen Ressorts Konkurrenz – einige Verlage hätten auch selbst agenturähnliche Strukturen aufgebaut – und allgemein schwäche sich die Rolle der SDA wegen der Digitalisierung und der vielen Onlinequellen ab.
Positive Nachrichten für die SDA gab es hingegen vom UVEK: Ab 2019 soll sie jährlich CHF 2 Mio. aus der Radio- und Fernsehabgabe erhalten, wodurch der Bundesrat einen Beitrag zur langfristigen Sicherung der lokal-regionalen Berichterstattung leisten wolle.

SDA Keystone

Die Strukturkrise der Medienbranche erfasste auch die Nachrichtenagenturen. Im März übernahm die Schweizerische Depeschenagentur SDA, die Inlandlizenz des Deutschen Depeschendienstes DDP, die dieser 2009 mit dem Kauf des deutschsprachigen Dienstes von Associated Press AP erworben hatte. Im Gegenzug verpflichtete sich die SDA, die deutschen DDP-Textdienste sowie die Ausland-Depeschen von AP zu übernehmen. Mit diesem Tausch erlangte die SDA das Monopol über Schweizer Agenturmeldungen. Kommentiert als weiteres Krisenzeichen der Medienbranche und als Gefahr für die freie Meinungsbildung, fand das Geschäft ein medienpolitisch breites Echo.

Nachrichtenagenturen

Die Wettbewerbskommission (Weko) nahm die Tessiner Presselandschaft ins Visier, nachdem der Verdacht aufgekommen war, die dort bis anhin vor Fusionsstürmen verschont gebliebenen Zeitungen hielten sich mit Preisabsprachen am Leben. Laut Weko war es nicht Ziel der Untersuchung, auf die Anzahl der Zeitungstitel Einfluss zu nehmen, sondern die Abonnements- und Inseratepreise zu überprüfen. So haben die drei grossen Tageszeitungen „Corriere del Ticino“, „La Regione“ und „Giornale del Popolo“, die den südschweizerischen Inseratemarkt via Publigroup im Pool „Tre Top Ticino“ bewirtschaften, ihre Verkaufspreise seit 1993 (mit Ausnahme von 1995) immer gleichzeitig und um den gleichen Betrag angehoben. Praktisch identisch waren bei allen drei Titeln auch die Inseratepreise.

Gemäss den durch die AG für Werbemedienforschung (Wemf) erhobenen Daten konnten die Schweizerischen Tageszeitungen trotz der Turbulenzen auf dem globalisierten Medienmarkt weiterhin auf die Treue ihrer Leserschaft zählen. Selbst im Mehrjahresvergleich über sechs Jahre ergab sich ein Bild stabiler Verhältnisse. Nur bei wenigen Blättern waren Gewinne oder Verluste auszumachen; Bewegungen ergaben sich aber dort, wo Fusionen oder Übernahmen von Zeitungstiteln erfolgten – ein Hinweis darauf, dass der Konzentrationsprozess in der Schweizer Presse noch nicht zu Ende war. Der „Blick“ musste vor allem in der zweiten Hälfte der 90er Jahre einen starken Schwund hinnehmen. Eine leichte Erholung war bei der arg gebeutelten „Weltwoche“ auszumachen. Hingegen konnte „Le Temps“ als Fusionsprodukt aus „Nouveau Quotidien“ und „Journal de Genève“ nicht die Leserschaft seiner beiden Vorgänger halten.

Eine vierte Verhandlungsrunde über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Journalistinnen und Journalisten wurde anfangs des Berichtsjahres abgebrochen, da die Forderungen der Verlegerorganisation Verband Schweizer Presse, die Lohnverhandlungen seien von den Verbänden an die Betriebe zu delegieren, und die nur gelegentlich freischaffenden Journalistinnen und Journalisten vom Vertrag auszuschliessen, bei der Gewerkschaft Comedia und dem SVJ auf Ablehnung stiessen. Erst im Dezember – nach über einjährigen Verhandlungen – einigten sich Gewerkschaften sowie Zeitungs- und Zeitschriftenverleger auf einen neuen, für Journalistinnen und Journalisten der Deutschschweiz und des Tessins geltenden GAV. Der ab Mai 2000 in Kraft tretende Vertrag enthält regional abgestufte Minimallöhne und honorare, neue Kompensationsregelungen für regelmässige Nacht- und Sonntagsarbeit sowie Weiterbildungsmassnahmen. Neu wurde dem GAV auch das technische Personal der Redaktionen unterstellt. Eine Zustimmung der beteiligten Verbände stand Ende Jahr noch aus.

Ab Dezember warb die Gratiszeitung „20 Minuten“ allmorgentlich um die Gunst der Pendlerinnen und Pendler auf dem Netz der Zürcher S-Bahn und der städtischen Verkehrsbetriebe. Die Pendlerzeitung aus dem norwegischen Verlagshaus Schibsted entspricht einer Schnelllesezeitung, bilderreich und vierfarbig aufgemacht. Mit einer Startauflage von 100 000 Exemplaren wurde die Zeitung vorerst von 200 Handverteilerinnen und -verteilern unter die Leute gebracht, welche mittelfristig durch Zeitungsboxen ersetzt werden sollten. Die Eile, mit welcher die ursprünglich erst für Februar 2000 angekündigte Erstausgabe von „20 Minuten“ auf den Markt geworfen wurde, stand im Zusammenhang mit der Absicht des schwedischen Medienkonzerns Modern Times Group, wie schon in mehreren anderen europäischen Städten ab 2000 auch in Zürich die Pendlerzeitung „Metro“ herauszugeben. Der schwedische Konkurrent konnte einen erheblichen Vorteil für sich verbuchen, da er sich per Vertrag mit der SBB das exklusive Recht gesichert hatte, auf den Bahnhofarealen das Gratisblatt zu verteilen. Zusätzliche Konkurrenz erwuchs „20 Minuten“ durch den von der TA Media AG und der NZZ gemeinsam herausgegebenen „Zürich-Express“, der seit Ende August in trendiger Aufmachung das „Tagblatt der Stadt Zürich“ ersetzte. Ob der Raum Zürich genügend Platz für drei Gratiszeitungen bietet, blieb Ende Jahr noch unklar.

Ein jähes Ende fand im Mai der Gratisanzeiger „Züri Woche“, welcher wegen ungenügender Rentabilität eingestellt wurde. Das 1982 aus dem „Züri-Leu“ hervorgegangene Blatt mit einer Auflage von 250 000 hatte als Flaggschiff unter den Deutschschweizer Gratiszeitungen gegolten [18]. Nicht wirklich glücken wollte der Aufstieg der „Aargauer Zeitung“ (AZ) zu einem der führenden Titel der Schweiz, den diese seit ihrer Gründung im Jahre 1996 anstrebte. Die heterogenen, stark föderalistischen Strukturen des Kantons hatten verhindert, dass sich die aus einer Fusion von „Aargauer Tagblatt“ und „Badener Tagblatt“ hervorgegangene Tageszeitung mit einer Auflage von knapp 120 000 zur verbindenden Klammer entwickeln konnte. So versuchte die AZ dank regionalen „Zeitungen in der Zeitung“ die Leser und Inserentinnen im Kanton zurückgewinnen: Mit einer Investition von 15 Mio Fr. strukturierte sie im Berichtsjahr ihr Angebot neu und erhöhte die Anzahl Regionalausgaben von fünf auf neun. Der Ausbau der Regionalteile bescherte den Regionen Brugg-Windisch, Lenzburg-Seetal, Wynental-Suhrental und Bremgarten-Mutschellen eine Zeitung mit einem eigenen regionalen Bund. In der Region unteres Aaretal lancierte die AZ im November ihre zehnte Splitausgabe.

Ein Genfer Versuch, das Sonntagsblatt „Info Dimanche“ als zweite, vom Verlagshaus Edipresse unabhängige Westschweizer Sonntagszeitung neben „Le Matin Dimanche“ zu etablieren, scheiterte. Edipresse hielt mit dem auflagenstarken „Le Matin Dimanche“ (200 000 Exemplare) seit dem Verschwinden von „La Suisse“ im Jahre 1994 die einzige Sonntagszeitung in der Romandie. Das im Mai 1998 gegründete „Info Dimanche“ musste nach knapp einem Jahr trotz finanzieller Mitwirkung von Kanton und Stadt Genf Konkurs anmelden. Die Überschuldung der Zeitung wurde auf zwei Mio Fr. geschätzt. Eine zweite Sonntagszeitung erhielt die Westschweiz Ende Jahr aber doch noch: „dimanche.ch“ aus dem Hause Ringier startete mit einer Auflage von 50 000 Exemplaren und einer schmal besetzten Redaktion. Zuweilen wurden Zweifel daran geäussert, ob der preislich und redaktionell im Billigsegment arbeitende „dimanche.ch“ mit einem Team von nur 13 Mitarbeitenden als alleiniger Konkurrent zu „Le Matin Dimanche“ mehr als blosses Weiterverarbeiten von bestehendem Material anderer Ringier-Redaktionen bieten könne.

Einem harten Überlebenskampf mussten sich einige unabhängige Pressetitel stellen: Im Dezember erschien die Luzerner Wochenzeitung „Luzern heute“ zum letzten Mal. Gegründet als Antwort auf die Fusion von „Luzerner Zeitung“ und „Luzerner Neuste Nachrichten“ zur „Neuen Luzerner Zeitung“, hatte sich das vor allem von rot-grünen Politikerinnen und Politikern sowie Gewerkschaftsvertretern getragene Blatt zur eigenständigen Zweitzeitung entwickelt. Die Auflage blieb weit unter den angestrebten 5000 Exemplaren, und das Defizit belief sich im Berichtsjahr auf 200 000 Fr. Die „Zuger Presse“, welche ein halbes Jahr nach „Luzern heute“ als dreimal pro Woche erscheinendes Blatt gestartet war, verzeichnete ebenfalls hohe Verluste und eine stagnierende Auflage. Obwohl der Weiterbestand für 2000 gesichert schien, äusserte sich Herausgeber Josef Speck pessimistisch zum langfristigen Fortbestehen der parteiunabhängigen Forumszeitung.

Ende Dezember schien das Überleben des Genfer „Le Courrier“ als einzige linke Tageszeitung der Schweiz vorerst gesichert zu sein: Die 400 für das Blatt existentiell wichtigen Neuabonnenten hatten vor Jahresende doch noch gefunden werden können. „Le Courrier“ war in den 90er Jahren zur Plattform der Genfer Linken geworden. Unter der Leitung von Chefredaktor Patrice Mugny, der im Juni des Berichtsjahres die Zeitung verliess, um als Nationalratskandidat der Genfer Grünen voll in die Politik einzusteigen, hatte „Le Courrier“ seine Abonnentenzahl verdoppeln können. Mugnys Nachfolger, Manuel Grandjean, trat nun kein einfaches Erbe an: Mit einer Auflage von 10 000 Exemplaren, einem Budget von 3,3 Mio Fr. und einem Defizit von 650 000 Fr. im Jahr 1998 stand dem Blatt seit längerem das Wasser bis zum Hals. Aus Kostengründen kündigte „Le Courrier“ unter Grandjean die Zusammenarbeit mit der Freiburger „Liberté“ im redaktionellen und drucktechnischen Bereich auf.

Die Neuenburger Tageszeitungen “L’Express“ und „L’Impartial“ schlossen sich auf juristischer und finanzieller Ebene zur „Société Neuchâteloise de Presse SA“ zusammen. Damit wurde die im Sinne einer schrittweisen Fusion bereits 1996 auf technischer und redaktioneller Basis eingeleitete Kooperation der beiden Blätter abgeschlossen.

Definitiv eingestellt wurde die Wochenzeitung „Sport“. Die Basler Mediengruppe hatte als Herausgeberin gemäss eigenen Angaben keine Lösung gefunden, um die arg defizitäre Zeitung am Leben zu halten.

Entwicklungen in der Presselandschaft Schweiz

Die rätoromanische Nachrichtenagentur "Agentura da Novitads Rumantscha" (ANR) nahm Anfang Jahr ihren Betrieb auf. Weil die rätoromanische Tageszeitung "La Quotidiana" ihre Meldungen wegen eines letztjährig vorausgegangenen Streits bei der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) bezog, stand die ANR zuerst aber ohne eigentliche Aufgabe da. Ende Januar kam es zu einer Einigung zwischen "La Quotidiana" und der ANR. "La Quotidiana" wie auch Radio Grischa äusserten danach jedoch Kritik an der qualitativen Leistung der neuen Nachrichtenagentur. Viele Texte sind keine redaktionellen Eigenleistungen, sondern Übersetzungen aus dem Deutschen.

Zu Beginn des Jahres erschien im Kanton Graubünden neu "La Quotidiana" aus dem Churer Verlagshaus Gasser Media AG, womit die rätoromanische Sprachgemeinschaft erstmals in ihrer Geschichte über eine Tageszeitung verfügt. Die neue Zeitung, der mehrere Regionalblätter zum Opfer fielen, stiess aber in den einzelnen Sprachregionen nicht nur auf Begeisterung; die Auflage sank im ersten Halbjahr von 10 000 auf rund 8000. Ab August liess Gasser deshalb unter dem Kopftitel "La Quotidiana" die alten Regionalblätter wieder aufleben. Bei einem gemeinsamen Mantelteil mit kantonalen und nationalen Themen berichtet die "Gasetta Romontscha/La Casa Paterna" zu lokalen Themen im Dialekt Sursilvan, "Fögl Ladin" im Idiom Ladin und "La Punt" im Dialekt Sutsilvan. Für Oberhalbstein, die Region bei Savognin, wurde neu der Titel "La Vousch da Surmeir" geschaffen.

Im Berichtsjahr kam es nicht zuletzt aus Gründen eines sich verändernden Werbe- und Inseratemarktes zu einem noch nie dagewesenen Konzentrationsprozess in der Schweizer Presse. Insgesamt verschwanden 16 Tageszeitungstitel. Nach dem Vollzug der angekündigten Fusionen und Kooperationen im April 1998 wird es in der Schweiz noch 82 Tageszeitungen geben, die sechsmal in der Woche erscheinen. 8 (Ende 1996: 9) von insgesamt 228 (242) Zeitungstiteln werden vier- bis fünfmal pro Woche, 53 (53) zwei- bis dreimal pro Woche und 85 (82) Titel noch einmal wöchentlich erscheinen. Nur noch 40 der 228 Zeitungen werden über eine vollausgebaute Redaktion verfügen. Ab April 98 werden acht Kantone (AR, AI, GL, NW, OW, SZ, UR, ZG) über keine eigenständige Tageszeitung mehr verfügen.

Nur einen Tag nach der Ersterscheinung der "La Quotidiana" gab das Gasser Verlagshaus den Schulterschluss - später sprach man offen von Übernahme - mit der Glarner Tschudi Druck und Verlag AG bekannt und kündigte an, das neu geschaffene Bündner Dreititelsystem ("Bündner Zeitung" samt Kopfblatt "Oberländer Tagblatt", "Bündner Tagblatt" und "La Quotidiana") ab Juni um die "Glarner Nachrichten" sowie die sankt-gallischen "Gasterländer" und "Seepresse" aus dem Hause Tschudi zu ergänzen. Im April konnte Gasser diesen Titeln noch drei Schwyzer Zeitungen, der "Bote der Urschweiz", das "Höfner Volksblatt" und der "March-Anzeiger" anfügen; diese bleiben jedoch im Besitz ihrer Verleger. Im neuen Zeitungsverbund "Südostschweiz" schlossen sich damit insgesamt zehn Tageszeitungen der Kantone Graubünden, Glarus, St. Gallen und Schwyz zusammen. Ab 2. Juni trat die "Südostschweiz", die rund einen Drittel der Fläche der Deutschschweiz abdeckt, mit einer Gesamtauflage von rund 110 000 Exemplaren neu auf dem nationalen Werbemarkt auf. Während fünf Kerntitel ("Bündner Zeitung", "Glarner Nachrichten", "Der Gasterländer", "Seepresse" und "Oberländer") den neuen Haupttitel übernahmen und die alte Bezeichnung nur noch im Untertitel tragen, fungieren der "March-Anzeiger", das "Höfner Volksblatt" und der "Bote der Urschweiz" nur im Untertitel als "Südostschweiz". Das "Bündner Tagblatt" und "La Quotidiana" treten mit einem eigenen Erscheinungsbild auf. Jedes Blatt produziert einen eigenen Regionalteil, während die übergreifenden Teile von der Zentralredaktion in Chur beigesteuert werden. Die Machtballung des Churer Verlagshauses Gasser, die im letzten Jahr mit der Übernahme des "Bündner Tagblatt" von Christoph Blocher begonnen hatte, stiess auf Kritik. Der Ostschweizer Verein der Journalistinnen und Journalisten rief die Kartellkommission an, da für Medienschaffende insbesondere in Graubünden und Schwyz kaum noch Wege an Gasser vorbeiführten. Die Kartellkommission segnete den Zusammenschluss, der der erste seit Inkrafttreten des neuen Kartellgesetzes ist, jedoch ab. Als elfter Regionaltitel reihte Gasser im Oktober ausserdem noch das "Liechtensteiner Volksblatt" in die "Südostschweiz" ein.

In der Region St. Gallen/Appenzell konnten sich bisher noch verschiedene Tageszeitungen eigenständig behaupten. Dem Vormarsch des Konkurrenten Gasser Richtung Norden mochte die grösste Ostschweizer Zeitung, das "St. Galler Tagblatt" - seinerseits im Besitz der NZZ - aber nicht tatenlos zusehen und blies zum Gegenangriff. Im September vereinbarte es mit dem "Volksfreund", der "Wiler Zeitung" und der "Gossauer Zeitung" ab Anfang 1998 eine enge Kooperation. Damit verlor die "Appenzeller Zeitung", die diesen drei Zeitungen die überregionalen Seiten geliefert hatte, wichtige Verbündete. Und die finanziell ohnehin serbelnde St. Galler Zweitzeitung "Ostschweiz", die mit den drei Blättern und der "Appenzeller Zeitung" in einem Inserateverbund liiert war, verlor wichtige Inseratepartner. Damit kam es zum Dominoeffekt, der der bisherigen Pressevielfalt in der Ostschweiz ein jähes Ende setzte: Die bald 125jährige "Ostschweiz" (Auflage 21 000) gab auf und verkaufte ihre Abonnentenkartei auf Ende Jahr dem "St. Galler Tagblatt". Ihr Ende bedeutet zugleich das Ende der katholisch geprägten Presse in der deutschen Schweiz. Gleichzeitig gaben das "St. Galler Tagblatt" und die "Appenzeller Zeitung" (Auflage 15 000) ihre Kooperation bekannt; ersteres wird der im 169. Jahrgang stehenden "Appenzeller Zeitung" ab Frühjahr 1998 den überregionalen Teil liefern. Damit hat Appenzell Ausserrhoden keine unabhängige Zeitung mehr. Das "Appenzeller Tagblatt", seit knapp zwei Jahrzehnten Regionalausgabe des "St. Galler Tagblatt", wird eingestellt. Noch im November vereinbarte das "St. Galler Tagblatt" ausserdem mit dem "Rheintaler" (Auflage 11 000) und dem "Toggenburger" (Auflage 6000) eine enge Zusammenarbeit auf Frühjahr 1998. Beide Regionen hatten bisher eine eigene Ausgabe des "St. Galler Tagblatt" erhalten. Für dieses ging die Rechnung auf: Wie die "Südostschweiz" wird es neu mit einer Auflage von über 100 000 auf dem nationalen Werbemarkt auftreten können. Seine Exemplarzahl wird insgesamt bei rund 120 000 liegen.

Im Raum Zürichsee/Sihltal/Linthgebiet kam es ab Oktober zum überkantonalen Presseverbund "Zürichsee-Zeitung" von sechs Zeitungstiteln (Auflage rund 53 000). Eingebunden sind um die bisherige "Zürichsee-Zeitung" der "Sihltaler", die "Grenzpost" und die "Linth Zeitung". Während diese Titel ihre Namen behielten, gingen der "Anzeiger des Bezirkes Horgen" und der "Allgemeine Anzeiger vom Zürichsee" in der "Zürichsee-Zeitung" auf. Anlass zu Kritik gab, dass all jene, welche die bisherigen, nicht täglich erscheinenden Lokalblätter mit teilweise Amtsblattcharakter nur als Ergänzung genutzt hatten, plötzlich mit zwei Tageszeitungen zu entsprechend höheren Kosten bedient wurden. Der neue Zeitungsverbund ist mehrheitlich im Besitz der Zürichsee Medien AG und minderheitlich der Orell Füssli Werbe AG.

In der Westschweiz wird die Fusion zwischen "Le Journal de Genève" und "Le Nouveau Quotidien", die im letzten Jahr scheiterte, ab Frühjahr 1998 doch noch Realität. Die Aktionäre segneten die Fusion zu "Le Temps" im November ab. Mit dem über 170 Jahre alten "Journal de Genève" (Auflage 32 000) geht dem Genferseeraum nicht nur ein liberales Traditionsblatt verloren, sondern auch die letzte überregionale Tageszeitung, die nicht vom Imperium des Lausanner Verlagshauses Edipresse kontrolliert wurde. "Le Nouveau Quotidien" (Auflage 38 000), ein Produkt der Edipresse, war erst 1991 gegründet worden. Auch die angerufene Wettbewerbskommission gab im Dezember grünes Licht für die Fusion, mit der Begründung, dass diese zwar die schon bestehende marktbeherrschende Stellung von Edipresse noch verstärke, dass der Markt in der Westschweiz aber zu klein sei für zwei überregionale Tageszeitungen. Immerhin machte die Wettbewerbskommission die Auflage, dass alle Veränderungen der Kapitalstruktur einer Bewilligung durch sie bedürfen, um eine ausgeglichene Verteilung der Kräfteverhältnisse zwischen den Gruppen der neuen Gesellschaft (je 47% für JdG und Edipresse, 6% für die Redaktion) sicherzustellen. Weiter muss der Verwaltungsrat der neuen Zeitung von einer unabhängigen Person geleitet werden. Das Urteil der Wettbewerbskommission stiess trotz diesen Auflagen auf breite Kritik.

Dem Spektrum der Arbeiterpresse gehörten einst 19 Tageszeitungen an. Im Berichtsjahr ging auch den letzten vier Vertretern der linken Tagespresse der Schnauf aus: Die Zürcher "DAZ", welche die Flucht nach vorne ergreifen und neu als einzige Schweizer Abendzeitung erscheinen wollte, machte Konkurs, nachdem ein wichtiger Geldgeber ausgestiegen war. Die in "Stadtblatt" umbenannte "Winterthurer AZ" und die "Schaffhauser AZ" reduzierten ihre wöchentliche Ausgabenzahl auf drei. Am längsten hielt sich die im 105. Jahrgang stehende "Berner Tagwacht" über Wasser. Als letzte linke Tageszeitung wird aber auch sie ab 1998 den Neuanfang als Wochenzeitung unter dem Titel "Die Hauptstadt" wagen. Das 1996 neu zur Linkspresse gestossene, dreimal wöchentlich herausgegebene Alternativblatt "Luzern heute" erschien bereits ab August nur noch als Wochenblatt.

Entwicklungen in der Presselandschaft Schweiz

Im Mai genehmigte der Bündner Grosse Rat oppositionslos jährliche Kantonsbeiträge von 350 000 Fr. an die geplante romanische Nachrichtenagentur "Agentura da novitads rumantscha" (ANR). Der Bund hatte zuvor im Rahmen des neuen Finanzhilfegesetzes für die Erhaltung und Förderung der romanischen und der italienischen Sprache und Kultur jährlich weitere 700 000 Fr. in Aussicht gestellt. Damit schien der Weg für die erste romanische Nachrichtenagentur frei, und bereits im November hätte die ANR probeweise Texte produzieren und verbreiten sollen. Im Oktober kam es im ANR-Stiftungsrat jedoch zu einem Zerwürfnis. Der Gasser AG, die ein fertiges Konzept für die Organisation der Agentur vorlegte, die neuen ANR-Korrespondentenstellen in ihre eigenen Zeitungsredaktionen integrieren und auch gleich die elektronische Ausrüstung liefern wollte, wurde vorgeworfen, die ANR kontrollieren zu wollen. Der Stiftungsrat entschied, das technische Konzept der ANR öffentlich auszuschreiben, weil es sich um ein subventioniertes Projekt handle. Aus Protest traten daraufhin zwei Stiftungsratsmitglieder der Gasser-Gruppe zurück. Im Dezember entschied sich der Stiftungsrat für ein Konzept, das unabhängig vom Gasser Verlag funktioniert. Ab Februar 1997 soll die ANR nun romanische Nachrichten liefern.

Unterstützung der romanischen Presse Nachrichtenagentur

Zwischen den Deutschschweizer und Tessiner Verlegern und Journalisten kam, rückwirkend auf Anfang 1996, nach vierjährigen Verhandlungen doch noch ein Gesamtarbeitsvertrag zustande. Danach wurde der automatische Teuerungsausgleich durch jährliche Verhandlungen ersetzt, die Festsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit ist Sache der Unternehmungen.

neuen Gesamtarbeitsvertrag

Die älteste Nachrichtenagentur der Schweiz, die Schweizerische Depeschenagentur (SDA), feierte im Berichtsjahr ihren 100. Geburtstag. Die SDA beliefert heute rund 99% aller Tageszeitungen, die SRG sowie 26 Lokalradios. Einziger Konkurrent ist nach dem Ausscheiden der Schweizerischen Politischen Korrespondenz (SPK) im Jahr 1993 die Schweizer Niederlassung der amerikanischen Nachrichtenagentur Associated Press (AP).

Schweizerische Depeschenagentur