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Jahresrückblick 2020: Medien

Als das umstrittenste Geschäft im Bereich der Medienpolitik entpuppte sich im Jahr 2020 das Massnahmenpaket zur Förderung der Medien, welches nach dem Scheitern des geplanten Bundesgesetzes über elektronische Medien im Spätsommer 2019 angedacht worden war und zu dem sich im Berichtsjahr beide Räte äusserten. Während die in der bundesrätlichen Botschaft vorgesehenen Massnahmen im Bereich der indirekten Presseförderung und der elektronischen Medien weitgehend auf Zustimmung stiessen, ging es bei der Frage der erstmaligen Förderung von Online-Medien um einen Grundsatzentscheid. Während der Ständerat den Grundsatz der Förderung noch befürwortet hatte, konnte das qualifizierte Mehr bei der Abstimmung um die Ausgabenbremse nicht erreicht werden. Eine ganz andere Ausgangslage präsentierte sich dem Nationalrat, dessen vorberatende KVF-NR mit knapper Mehrheit empfahl, die Förderung der Online-Medien auszuklammern, um weitere Abklärungen zu treffen. Der Nationalrat entschied in der Herbstsession gegen die Kommissionsmehrheit und wies das Geschäft zur integralen Beratung an die Kommission zurück. Im Vorfeld der Beratungen hatte sich auch die Medienbranche nicht einhellig zu den geplanten Massnahmen für die Online-Medienförderung gestellt.

Die Dringlichkeit der Medienförderung verstärkte sich 2020 im Hintergrund der Corona-Pandemie, die den Medien grosse Werbeeinbussen bescherte, was nicht spurlos an der ohnehin bereits angeschlagenen Branche vorbei ging. Die grossen Medienhäuser führten im Frühjahr allesamt Kurzarbeit ein. In seiner ausserordentlichen Session vom Mai 2020 beschloss das Parlament Soforthilfe für die Medien bereitzustellen (Mo. 20.3146; Mo. 20.3155; Mo. 20.3145; Mo. 20.3154). In zwei Notverordnungen regelte der Bundesrat in der Folge gegen seinen Willen die befristete finanzielle Unterstützung für private Radio- und Fernsehveranstalter sowie für die Printmedien. Durch letztere Massnahmen konnten auch erstmals auflagenstarke Tages- und Wochenzeitungen von der indirekten Presseförderung profitieren.
Die Corona-Krise hatte indes nicht nur negative Folgen für die Medien, so profitierten sie durch das gestiegene Informationsbedürfnis von zunehmenden Nutzungszahlen – auch wenn diese die wegbrechenden Werbeeinnahmen nicht kompensieren konnten. Die Autoren des Jahrbuchs Qualität der Medien beurteilten die Berichterstattung während der Covid-19-Krise als qualitativ relativ gut, identifizierten jedoch auch deutliche Mängel. Besonders kritisiert wurden die monothematische Berichterstattung, die Verbreitung nackter Zahlen und Statistiken, die unzureichende Einordnungsleistung und die unkritische Haltung der Medien in der Phase vor dem Lockdown im März (jedoch nicht danach).

Die Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen, die bereits während den Beratungen zur RTVG-Revision umkämpft gewesen war, beschäftigte die Legislative auch fünf Jahre nach der Volksabstimmung noch immer. Die zuständigen Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte sprachen sich dafür aus, das Massnahmenpaket zur Förderung der Medien durch einen Zusatz zu ergänzen, der Arbeitsgemeinschaften von der Pflicht zur Entrichtung der Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen befreit. Im Berichtsjahr gab die KVF-NR ferner einer parlamentarischen Initiative Folge, welche die KMU gänzlich von der Abgabenpflicht befreien wollte. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Vorjahr verfeinerte der Bundesrat im April 2020 seine Tarifstruktur für Unternehmen, was für neun von zehn Unternehmen, darunter namentlich kleinere Unternehmen, eine Entlastung bewirken soll. Auch die Privathaushalte werden entlastet: Sie bezahlen ab 2021 noch eine jährliche Gebühr von CHF 335 anstelle von CHF 365.
Unter Dach und Fach brachte das Parlament im Jahr 2020 schliesslich die Vorlage über die Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer auf die Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Somit erhält jeder Haushalt auf der nächsten Serafe-Rechnung eine Gutschrift in der Höhe von CHF 50, um für die unrechtmässig erhobene Mehrwertsteuer für die Jahre 2010 bis 2015 zu entschädigen.

Auch im Jahr 2020 wurden einschneidende Sparmassnahmen im Mediensektor bekannt. Ende August eröffnete die TX-Group (ehemals Tamedia), bei den Printmedien Einsparungen im Umfang von 15 Prozent vornehmen zu wollen. Ferner plant der Verlag per April 2021 auch die Zusammenlegung der Redaktionen der Berner Zeitung und von «Der Bund». Eine «Strategieschärfung» lancierte auch die NZZ und CH Media kündigte ein neues Effizienzprogramm an. Einsparungen im Umfang von CHF 50 Mio. und die Streichung von 250 Stellen gab die SRG im Oktober 2020 bekannt.
2020 brachte dem Mediensektor jedoch auch beachtliche Neuerungen. Mit Blick TV startete Ringier den ersten digitalen Fernsehkanal der Schweiz. Nicht zuletzt wird mit der Bekanntgabe der Übernahme des renommierten Westschweizer Traditionsblattes «Le Temps» durch Aventinus in der Schweiz erstmals eine Stiftung eine Tageszeitung übernehmen.

Gemessen an der Gesamtanzahl abgelegter Zeitungsberichte zur Schweizer Politik kam der Medienpolitik im Berichtsjahr im Vergleich zu den Vorjahren eine geringere Bedeutung zu (siehe Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse 2020), was sicher auch der Dominanz der Corona-Pandemie in der Medienberichterstattung geschuldet ist. Innerhalb der Berichterstattung über die Medien büsste die SRG im Vergleich zu früheren Jahren zugunsten der Presse an Medienpräsenz ein.

Jahresrückblick 2020: Medien
Dossier: Jahresrückblick 2020

In der Sommersession 2018 beriet der Ständerat eine Motion Candinas (cvp, GR), die Subventionen an Berg- und Randregionen von der Vergütungspflicht befreien wollte. In der Wintersession 2016 hatte sich der Nationalrat auf Anraten des Bundesrates dazu entschlossen, eine abgeänderte Version der Motion anzunehmen, gemäss welcher Subventionen zur Archivierung der Programme, zur Förderung der Errichtung von Sendernetzen aufgrund Einführung neuer Verbreitungstechnologien sowie zur Aufbereitung von Sendungen für Personen mit Hörbehinderung nicht mehr länger als vergütungspflichtige Einnahmen gelten sollten. Hingegen würden Einnahmen aus dem Gebührenanteil nach wie vor in die Berechnung der Höhe der urheberrechtlich geschuldeten Vergütung einfliessen und nicht – wie vom Motionär verlangt – ebenfalls davon ausgenommen werden. Mit 6 zu 4 Stimmen beschloss die KVF-SR, ihrem Rat zu beantragen, der Version des Nationalrats zu folgen. Die Mehrheit der zuständigen Kommission hielt die abgeänderte Motion für einen austarierten Kompromiss zwischen dem Anspruch auf Schutz geistigen Eigentums und der Sicherstellung der Informationsversorgung in Rand- und Bergregionen. Dem Ständerat lag ferner ein von SP- und FDP-Vertretern gestützter Minderheitsantrag vor, der das Anliegen zur Ablehnung empfahl und es der Schweizer Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik (SUISA) und den privaten Radios überlassen wollte, die Vergütungspflicht zu regeln. Zudem sei durch einen Anhang zum gemeinsamen Tarif S unterdessen eine Forderung der Motion bereits erfüllt worden (Ausnahme der Subventionierung für Umstellung auf DAB+). Im Rat legte Minderheitssprecherin Savary (sp, VD) ihre Interessenbindung als Vorstandsmitglied der SUISA offen und beteuerte die Wichtigkeit der Einnahmen aus der Vergütungspflicht gerade für lokale Künstler, weswegen diese Einnahmen nicht zu schmälern seien. Gleichzeitig zeigte sie auch Verständnis für die schwierige Situation der Radiostationen in Randregionen und beteuerte, diese ansonsten immer zu unterstützen. Unterstützt wurde die Minderheitssprecherin von Anita Fetz (sp, BS) und Ruedi Noser (fdp, ZH), die beide betonten, keinerlei Interessenbindungen in der Musikbranche zu haben. Zum Schluss entschied der Ständerat mit 21 zu 22 Stimmen (ohne Enthaltungen) denkbar knapp zu Gunsten der Kommissionsminderheit und erledigte den Vorstoss durch Ablehnung.

Befreiung von der Vergütungspflicht

Im Februar 2017 reichte Olivier Feller (fdp, VD) eine Motion ein, mit der die Post verpflichtet werden sollte, die Frühzustellung von Tageszeitungen von Montag bis Samstag ohne zusätzliche Kosten zu gewährleisten. Da die wirtschaftliche Lage der Medien schwierig sei, diese aber eine unverzichtbare Rolle für die Demokratie spielten und die meisten Abonnentinnen und Abonnenten noch immer die Printausgabe der Zeitungen lesen würden, solle der Bund als Alleinaktionär der Post die für eine Frühzustellung nötigen Massnahmen treffen. Bisher verpflichte sich die Post lediglich selbst, die Tageszeitungen am Erscheinungstag zuzustellen; häufig würden diese sogar erst am Nachmittag geliefert, kritisierte Feller. Der Bundesrat wies in seiner Antwort darauf hin, dass die Frühzustellung nicht zu der gesetzlich garantierten Grundversorgung gehöre; ihre Verankerung im Gesetz sei bei der Totalrevision der Postgesetzgebung 2010 abgelehnt worden. Im September 2018 zog Feller die Motion zurück.

Die Frühzustellung von Tageszeitungen von Montag bis Samstag durch die Post ohne zusätzliche Kosten gewährleisten

Im Gegensatz zum Ständerat und dessen Kommission hatte sich die grossmehrheitliche KVF-NR mit dem vorliegenden Bericht nicht zufrieden gezeigt und bereits im Spätsommer 2016 nach der Durchführung einer breiten Anhörung einen Zusatzbericht zum Service public verlangt. Ganz konkret sollte dieser aufzeigen, wie die Entwicklung privater elektronischer Medien gefördert werden könnte und ob die SRG künftig einen Open-Content-Ansatz verfolgen soll. Mit 14 zu 11 Stimmen verworfen wurde hingegen die Forderung, in einem weiteren Zusatzbericht Möglichkeiten zur Steigerung der Programmattraktivität für die Jugend aufzuzeigen. Im Januar 2017 wurden der Kommission nun insgesamt drei von der Bundesverwaltung erarbeitete Berichte sowie eine Studie vorgelegt.
Zur Frage, ob es für die Medienvielfalt förderlich wäre, wenn die SRG ihre Eigenproduktionen privaten Anbietern kostenfrei zur Weiterverbreitung anbieten würde (Open Content) – durch eigene Recherchen angereichert oder nicht – äusserte sich das BAKOM in einem dieser Berichte kritisch. Die Wahrscheinlichkeit, dass die privaten Medienanbieter die SRG-Inhalte durch eigene Recherchen ergänzen würden, erachtet das Bundesamt als gering, was zu abnehmender Medienvielfalt führen würde. Ferner könne durch die Drittverwertung nicht garantiert werden, dass Werbeeinnahmen, die durch gebührenfinanzierte Inhalte erzielt werden, wieder in die journalistische Leistung zurück fliessen würden. Und nicht zuletzt verwies das BAKOM auf den seit Anfang 2017 bestehenden, neuen Dienst der sda, der ihren Kunden ohne Zusatzkosten nationale und regionale Videoinhalte von nationalem Interesse zur Verfügung stellt. Eine kürzlich getroffene Vereinbarung zwischen der sda und der SRG eröffne sda-Kunden zudem ein kostenpflichtiges Zusatzangebot, mit dem sie tagesaktuelle Videos von SRF oder RTS nutzen können. Aus aktueller urheberrechtlicher Sicht schliesslich müsste das Recht zur Weiterverwendung im Sinne des Open Contents bei allen betroffenen Rechteinhabern eingeholt werden; wo ausländische Rechteinhaber tangiert sind, müssten ferner internationale Vereinbarungen beachtet werden.
Im Bericht zu den Entwicklungsmöglichkeiten privater elektronischer Medien verwies das BAKOM auf bereits beschlossene Massnahmen. Gemäss der im September 2014 beschlossenen und an der Urne angenommenen Teilrevision des RTVG sind regionale TV-Sender und DAB+ verbreitende konzessionierte Gebührenradios ermächtigt, auch ausserhalb ihres Verbreitungsgebiets zu senden; ferner werden die regionalen Gebührenanteile bis 2020 gestaffelt von 4% auf 6% erhöht. Darüber hinaus wägt der interne Bericht Vor- und Nachteile sowie gesetzgeberischen Änderungsbedarf verschiedener weiterer, potentiell möglicher Massnahmen ab, so etwa im Bereich der Onlineförderung, der Aus- und Weiterbildung oder in Anbetracht der bereitgestellten finanziellen Mittel oder des gewährten Spielraums. Möglichkeiten der Kooperation zwischen der SRG und privaten Anbietern oder von privaten Anbietern untereinander werden im Bericht ebenfalls aufgezeigt. Als freiwillige und ohne Gesetzesänderung sofort umsetzbare Massnahme denkbar, wäre gemäss Bericht die Konzentration der Regionalsender auf ihre Kernkompetenz, wobei sie nationale und internationale Inhalte zu einem zu definierenden, "vernünftigen" Preis bei der SRG beziehen würden.
In den Zusatzabklärungen des BAKOM zum Service public im Medienbereich hält das Bundesamt unter anderem fest, dass der Schwerpunkt kommerzieller Privat-TV-Sender im Unterhaltungsbereich liege und dass die privaten Anbieter die SRG demzufolge in erster Linie in den Sparten Sport und Unterhaltung einschränken möchten. Neben den reinen SRG-Musiksendern wie Radio Swiss Pop bemängelten die Privatradios auch die ausgebauten Deutschschweizer Regionaljournale; auch in dieser Sparte möchten sie ihre Programme gerne ausbauen, fühlten sich aber durch die SRG zu stark konkurrenziert. Stellung nahm das BAKOM im Folgenden zum Unterhaltungsbereich der SRG. Publikumsattraktive Sendungen wie Casting- oder Quizshows könnten auch von Privaten produziert werden; hier seien jedoch Vorgaben in der Produktion oftmals ein Hindernis für Private. Das BAKOM vermutet, dass wahrscheinlich kein Privater anstelle der SRG solche Sendungen programmieren würde. Ein ähnliches Argument führte das Bundesamt betreffend Sendung von Grossanlässen – beispielsweise das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest oder Spiele der Fussball- und Eishockey-Nationalmannschaft – ins Feld: Hohe Kosten für Produktion und Übertragungsrechte würden viele private Anbieter daran hindern, solche Ereignisse auszustrahlen, da dies kaum kostendeckend geschehen könne. Ob Private deswegen auf die Ausstrahlung solcher Geschehnisse verzichten würden, lasse sich aber nicht abschliessend beantworten. Bezüglich der reinen SRG-Musik-Radiosender vertrat das BAKOM ebenfalls die Ansicht, dass diese von Privaten angeboten werden könnten, Letztere aber nicht in der Lage wären, solche Sender werbefrei zu gestalten, womit die Publikumsattraktivität gemindert würde. Stellung nahm das BAKOM ferner zur in Auftrag gegebenen und oben erwähnten Studie, deren Aufgabe es war, Möglichkeiten zur Korrektur von Wettbewerbsverzerrungen aufzuzeigen. Solche könnten minimiert werden, wenn ein öffentlicher Anbieter Service-public-Inhalte produziere und diese privaten Anbietern zur Verbreitung bereitstelle, schliesst die Studie. Eine solche Regelung hätte jedoch "gewichtige volkswirtschaftliche und staatspolitische Nachteile", wie das BAKOM im Bericht zu den Zusatzabklärungen schreibt. Neben dem Abfluss von Werbegeldern ins Ausland – eine Konsequenz, die auch in der Auftragsstudie in Betracht gezogen wird – nannte das Bundesamt unter anderem den Wegfall des Regionalausgleichs als Folgen dieser Änderungen.

Bericht (und Zusatzberichte) zum Service public (BRG 16.043)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Martin Candinas (cvp, GR) verlangte mit einer Motion eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes, um Radios der Berg- und Randregionen von der Vergütungspflicht zu befreien. Der Bündner Nationalrat störte sich an der Definition des gemeinsamen Tarifs S (Sender), der nicht nur durch Gebührengelder generierte Einnahmen, sondern auch Beiträge und Finanzhilfen als vergütungspflichtige Einnahmen einstuft. Da viele Radios in Randregionen nur über eine bescheidene Zuhörerschaft verfügen, sie aber aufgrund ihres Informationsauftrags in den Genuss von Finanzhilfen kommen, fallen die Kosten für Urheber- und Interpretenrechte für solche Radios im Verhältnis relativ hoch aus. Werbefinanzierte Radios in urbanen Gebieten schulden dagegen aufgrund des im Tarif S vorgesehenen Werbeabzuges oftmals geringere Vergütungen, so die Ausführungen des Bundesrates. Aus diesem Grund beantragte er, gewisse Punkte der Motion anzunehmen. So sollen Einnahmen aus Finanzhilfen im Sinne von zweckgebundenen Subventionen nicht mehr länger unter die Vergütungspflicht fallen. Als zu weitgehend stufte die Regierung hingegen die Forderung ein, dass aus dem Gebührensplitting resultierende Einnahmen ebenfalls ausgeklammert werden sollen, und beantragte diesen Teil der Motion zur Ablehnung. Der Nationalrat folgte dieser Empfehlung in der Wintersession 2016 und nahm die Teil-Motion als Erstrat an.

Befreiung von der Vergütungspflicht

Die Wemf hat ermittelt, dass neun von zehn Einwohnern ab vierzehn Jahren regelmässig Zeitung (inkl. Gratiszeitungen) lesen. Dieser Studie zufolge konnte die Schweizer Presse zwar ihre Reichweite noch halten, dennoch stünden die traditionellen Titel teilweise unter Druck. Der Mehrjahresvergleich verdeutlichte den Strukturwandel und zeigte auf, dass die Auflagezahlen der meisten Titel empfindliche Verluste hinnehmen mussten. Als dramatisch wurden die Einbussen der Westschweizer Tagespresse eingestuft. Klar zulegen konnten weiterhin die Gratiszeitungen. Meistgelesene Tageszeitung war „20 Minuten“ mit einer Auflage von 1'379'000 Stück.

Reichweite

Die Schweizer Medien haben von der wirtschaftlichen Erholung profitiert. Gemäss des Marktforschungsinstituts Media Focus waren die Werbeeinnahmen 2010 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 9% gestiegen. Das Wemf-Auflagebulletin zur Printpresse zeigte jedoch, dass vor allem Gratiszeitungen vermehrt konsumiert wurden. Die Medienwirtschaftsstudie kam allgemein zum Schluss, dass das Werbevolumen der Printpresse in zehn Jahren zwischen 2000 und 2010 um ein Drittel gesunken sei. Zwar habe die Internetwerbung stark an Bedeutung zugenommen, der Erlös der Verlage aus der Printpresse schrumpfe jedoch kontinuierlich: 2008 gaben private Haushalte 19% weniger Geld für Printmedien aus als noch 2000. Entscheidend für die Verlagerung des Werbevolumens vom gedruckten in Richtung Online-Format, ist laut Studie der Wandel in der Mediennutzung. 70% der in der Schweiz wohnhaften Personen benutzen das Internet täglich. Während der Fernsehkonsum nur leicht zunahm, stagnierte das Radiohören. Gleichzeitig stellte die Studie fest, dass die Reichweite sogenannter Kauf-Tageszeitungen in der Bevölkerung abnehme.

wirtschaftlichen Erholung

Im Juni verabschiedete der Bundesrat das Programm „Jugendmedienschutz und Medienkompetenz“, das 2011–2015 vom Bundesamt für Sozialversicherungen koordiniert und umgesetzt werden wird. Im Gegensatz zu den Killerspielvorstössen aus dem Parlament setzt dieses v.a. auf Sensibilisierung und Prävention. Weitergehende Regulierungsmassnahmen auf Bundesebene, wie sie v.a. aus den Reihen der CVP verlangt wurden, gedachte der Bundesrat bis Programmabschluss und dem allfälligen Nachweis eines zusätzlichen Regulierungsbedarfs zurückzustellen. Der Ständerat überwies ein Postulat Savary (sp, VD) (Po. 10.3263), welche die Erstellung eines Berichts zur Praxis des illegalen Herunterladens von Musik im Internet fordert.

Jugendmedienschutz und Medienkompetenz

Im Berichtsjahr veröffentlichte das Bundesamt für Statistik eine Publikation mit Indikatoren zur Informationsgesellschaft. Während 1998 rund 10% der Schweizer Bevölkerung ab 14 Jahren das Internet regelmässig nutzte, waren es im Frühjahr 2008 knapp 70%. Der Anteil der Internetnutzer lag bei den Befragten mit Hochschulabschluss oder höherer Berufsbildung deutlich über jenem von Personen, die nur die obligatorische Schule absolviert haben.

Indikatoren zur Informationsgesellschaft

Die Nachfrage nach abonnierten Tageszeitungen nahm weiter ab. Dies belegen die Leser- und Verkaufszahlen, welche die AG für Werbemedien im Berichtsjahr veröffentlichte. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Leserschaft beim Tagesanzeiger um 9,1%, bei der NZZ um 6,7% und beim Blick um 5,7% zurück. Gewinner waren dagegen die Gratiszeitungen („20 minutes“ +21%, „Le Matin bleu“ und „Blick am Abend“ (ehemals „heute“) je +12%, „20 Minuten“ +7%). Bei den Verkaufszahlen mussten vor allem die „Tribune de Genève“ (seit 2005 -17%), „Le Matin“ (seit 2005 -20%) und der „Blick“ (seit 2005 -13%) dramatische Verluste hinnehmen.

Leser- und Verkaufszahlen

Von den drei Landesteilen wendete die Bevölkerung der italienische Schweiz 2007 im Tagesmittel mit 173 Minuten am meisten Zeit für Fernsehkonsum auf. Dies bedeutete gegenüber 2006 eine Abnahme von 7 Minuten. Ebenfalls um je 7 Minuten, auf 163 bzw. 139 Minuten pro Tag sank die Sehdauer in der Romandie und der Deutschschweiz. Das Radio war nach wie vor das am intensivsten genutzte Medium. Insgesamt hörten 90% der Bevölkerung täglich Radio.

Fernseh- und Radiokonsum 2007
Dossier: Fernsehkonsum 2004-2007

Im Berichtsjahr wurde eine neue Stiftung für die Erhebung wissenschaftlicher Daten zur Radio- und Fernsehnutzung in der Schweiz gegründet. Damit wurde eine unabhängige Instanz geschaffen, die eine möglichst objektive Erhebung der wichtigsten Nutzungsdaten garantieren soll. Bisher wurde diese Aufgabe durch die Mediapulse AG wahrgenommen, die eng mit der SRG verknüpft ist.

Stiftung für die Erhebung wissenschaftlicher Daten zur Radio- und Fernsehnutzung

Von den drei Landesteilen wendete die Bevölkerung der italienische Schweiz 2006 im Tagesmittel mit 180 Minuten am meisten Zeit für Fernsehkonsum auf. Dies bedeutete gegenüber 2005 eine Zunahme von 5 Minuten. Rückgängig war die Sehdauer hingegen in der Romandie und der Deutschschweiz, sie sank um je eine Minute auf 170 bzw. 146 Minuten pro Tag. Das Radio musste 2006 sowohl bei der Reichweite, als auch bei der Hördauer Einbussen hinnehmen, es blieb aber das am intensivsten genutzte Medium. Insgesamt hörten 90,3% der Bevölkerung täglich Radio, 2005 waren es noch 91%. Der durchschnittliche tägliche Konsum sank um 4% auf 100 Minuten pro Person und Tag.

Fernseh- und Radiokonsum 2006
Dossier: Fernsehkonsum 2004-2007

Im Jahr 2006 gab in der Schweiz jeder Haushalt im Durchschnitt 3137 Fr. für Medienprodukte aus, dass sind 2% mehr als im Vorjahr. Von den insgesamt 10.4 Mia Fr. welche pro Kopf für Medienkonsum aufgewendet wurden, entfallen 30,4% auf den Bereich IT und Telekommunikation, 24% auf das Fernsehen, 17,1% auf die Presse und 14,8% auf den Bereich Unterhaltungselektronik.

3137 Fr. für Medienprodukte 2% mehr als im Vorjahr

Die für den Fernsehkonsum im Tagesmittel aufgewendete Zeit betrug im Berichtsjahr 147 Minuten, war also um eine Minute rückläufig. Dieser Rückgang liess sich in allen drei Landesteilen feststellen. Die italienische Schweiz kam nach wie vor an erster Stelle bezüglich Fernsehkonsum mit 175 Minuten während die Westschweizer einen Durchschnitt von 171 Minuten aufwiesen.

Fernsehkonsum 2005
Dossier: Fernsehkonsum 2004-2007

Der Verband Schweizer Presse ermittelte in einer von ihm in Auftrag gegebene Studie, dass Schweizer Haushalte 2005 rund 10,3 Mia Fr. für Medienkonsum ausgegeben haben. Dies entspricht rund 3140 Fr. pro Haushalt. Hauptposten waren die Ausgaben für Computer und Telekommunikation (31,3%), gefolgt von Fernsehen (22,7%) sowie Zeitungen und Zeitschriften (17,7%). Die Ausgaben für Medien stiegen im Vergleich zu 2004 um 3,1%.

10,3 Mia Fr. für Medienkonsum 3140 Fr. pro Haushalt.

Die für den Fernsehkonsum im Tagesmittel aufgewendete Zeit stieg 2004 in allen drei Sprachregionen an, in der Deutschschweiz um 6,3 Minuten auf 148, in der französischsprachigen Schweiz um 5 Minuten auf 173 und in der italienischsprachigen Schweiz um 3 auf 178 Minuten. Die Attraktivität des Deutschschweizer Fernsehens blieb gegenüber dem Vorjahr stabil. Der Marktanteil am Hauptabend betrug 43,6%. Im Ganztagesvergleich ergab sich für die drei deutschsprachigen Programme des Schweizer Fernsehen mit einem Anteil von 34,5% ein Verlust von 0,2 Prozentpunkten. Der Anteil der privaten schweizerischen Stationen belief sich auf 4%. In der Romandie konnte das Westschweizer Fernsehen mit seinen beiden Programmen Marktanteile von 36,8% resp. 30,3% (Hauptabend resp. 24 Stunden) erzielen; der Rest entfiel fast ausschliesslich auf ausländische, d.h. französische Sender, da einheimische Privatsender in dieser Region wie auch im Tessin kaum eine Rolle spielen. Etwas besser gegen die ausländische Konkurrenz behaupten konnten sich die beiden italienischen SRG/SSR-Sender in ihrer Sprachregion; ihr Anteil betrug 40,9% in der Hauptsendezeit am Abend und 34,1% über den ganzen Tag hinweg.

Fernsehkonsum 2004
Dossier: Fernsehkonsum 2004-2007

Die Attraktivität des Deutschschweizer Fernsehen erlitt im Berichtsjahr Einbussen gegenüber dem Rekordjahr 2002. Der Marktanteil am Hauptabend sank von 44,1 auf 43,5%. SF1 hielt mit einem halben Prozentpunkt Verlust noch einen Marktanteil von 34,9%; SF2 sank mit 8,1% um 0,3 Prozentpunkte. Im Ganztagesvergleich ergab sich für das Schweizer Fernsehen mit 34,7% ein Verlust von 0,6 Prozentpunkten. In der Romandie konnte das Westschweizer Fernsehen TSR dahingehend einen Erfolg verbuchen, als dass die hundert meistgesehenen Fernsehsendungen des Berichtsjahres in der Romandie allesamt von TSR ausgestrahlt worden waren. Eigenproduzierte Informationsformate konnten sich besonders gut behaupten.

Marktanteile der Sender der SRG

Le sondage annuel « Baromedia 2002 » a indiqué une augmentation de la consommation de l’ensemble des médias, vraisemblablement en raison de l’actualité nationale et internationale. La radio a été la plus utilisée (76% des suisses), suivie de la télévision (69%). Les journaux quotidiens (59%) ont perdu du terrain face aux journaux gratuits (56%), confirmant la tendance observée l’an dernier. L’Internet a continué sa progression (31%), de même que le Teletext (23%). Ce dernier, perçu comme neutre dans son traitement de l’information, a le plus inspiré confiance (90%). La crédibilité des médias a globalement augmenté par rapport à 2001. L’Internet est resté la source d’information la moins bien considérée (65%). Concernant les contenus, la présence excessive de publicité a particulièrement irrité les sondés : c’est à la télévision (75%), sous forme de publicité postale (62%), sur les radios privées (48%) ainsi que sur l’Internet (48%) qu’elle est perçue comme la plus gênante. Sa présence dans des magazines (27%), au cinéma (25%), sur le Télétext (20%), dans les quotidiens (19%) et sous forme d’affiches (13%) a été jugée moins contrariante.

Baromedia 2002
Dossier: Umfrage "Baromedia"

Eine Trendwende im Fernseh- und Radiobereich konnte den neusten Nutzungszahlen nicht entnommen werden. Die Fernsehnutzung stieg im Berichtsjahr in der Deutschschweiz von 137 auf 139 Minuten und in der Romandie von 159 auf 164 Minuten leicht an, wohingegen sie im Tessin von 171 auf 169 Minuten minim zurückging. In allen Sprachregionen blieb die Fernsehnutzung unter den vergleichbaren Werten in den Nachbarländern. In der Deutschschweiz erreichte das Fernsehen durchschnittlich 73,5% der Bevölkerung; der Marktanteil von SF DRS (SF1 und SF2) stieg um 0,1 auf 32,9%. Das im letzten Quartal des Berichtsjahres angestiegene Informationsbedürfnis spiegelte sich in den Zahlen der einzelnen Stationen wider. Insbesondere in der Deutschschweiz konnten SF1 und ausländische Sender mit seriösem Image zulegen; beliebtester ausländischer TV-Kanal war RTL mit einem Marktanteil von 7,7%. Alle ausländischen Sender mit Ausnahme von ZDF mussten Verluste verzeichnen. In der Romandie blieben TF1 (15,9%) und F2 (9,3%) die wichtigsten Konkurrenten für TSR, welches einen Marktanteilverlust von 1,2 auf 31% hinnehmen musste. Der französische Privatsender M6 konnte seine Position von 7,4% auf 8,8 % ausbauen. Der Marktanteil des Tessiner Fernsehens blieb unverändert bei 31,5%. Die beiden grössten italienischen Konkurrenten Canale5 (14,5%) und RAI1 (11,7%) konnten sich hingegen leicht steigern. Der SRG-Forschungsdienst präsentierte im Radiobereich zum ersten Mal Resultate, die mit der neuen elektronischen Messmethode Radiocontrol erhoben worden waren. Dank dem sogenannten „dritten Ohr am Handgelenk“ kann seit 1.1.2001 die Radionutzung in der Schweiz – analog zur Fernsehnutzung dank Telecontrol – elektronisch gemessen werden. Die Schweizer Bevölkerung hörte täglich 113 Minuten lang Radio, wobei der Wert von 115 Minuten in der Deutschschweiz leicht über demjenigen in der Romandie (107) und demjenigen im Tessin (109) lag. In allen Sprachregionen führte die SRG den Markt an (Deutschschweiz 63%, Romandie 56%, Tessin 80%). Bei den Privatstationen hielt Radio 24 die beste Position inne, gefolgt von Radio Z, Radio Top und Radio Argovia.

neusten Nutzungszahlen Radiocontrol

Die jährliche Umfrage „Baromedia 2001“ wies einen starken Aufwärtstrend bei der Internetnutzung aus. 45% der Schweizer Bevölkerung nutzte das Internet regelmässig. Das Radio blieb zwar mit 73% regelmässiger Nutzung auf Platz eins, gefolgt vom Fernsehen mit 66%, der Tagespresse mit 61% und der Gratispresse mit 48%, doch das Internet hatte im Vergleich zum Vorjahr um 8 Prozentpunkte zulegen können. 84% der Befragten gaben an, dem an sich schwach genutzten (18%) Teletext am meisten Vertrauen entgegen zu bringen; als vertrauenswürdig wurde an zweiter Stelle das Radio (75%), dann erst das Fernsehen (69%) und die Presse (67%) genannt.

Baromedia 2001
Dossier: Umfrage "Baromedia"

In einem Musterprozess gab das Berner Obergericht sieben grossen Zeitungshäusern recht, die gegen die MMS Media Monitoring Switzerland AG wegen Verletzung des Urheberrechts geklagt hatten. Die 1998 gegründete MMS hatte täglich rund 100 Zeitungen in ihre Datenbanken eingescannt und auf diesen Daten basierend Trend- und Inhaltsanalysen angeboten sowie nach individuellen Kundenwünschen zusammengestellte Zeitungsartikel via Fax oder Email vertrieben. Das Obergericht stützte die Klage und hielt fest, dass das Einscannen und digitale Abspeichern urheberrechtlich geschützter Werke ganz klar zu den Vervielfältigungsrechten des Urhebers gehöre. Die MMS stellte aufgrund dieses Urteils per Ende Juni des Berichtsjahres ihren Betrieb ein.

MMS Media Monitoring Switzerland AG

Die Nutzungszahlen im Fernseh – und Radiobereich stagnierten. Die Deutschschweizer Bevölkerung sah im Berichtsjahr mit 2 Stunden und 17 Minuten pro Tag gleich viel fern wie im Jahr zuvor. Auch im Tessin blieb der Fernsehkonsum stabil (2 Stunden und 51 Minuten); in der Westschweiz verringerte sich dieser um zwei Minuten auf durchschnittlich 2 Stunden und 39 Minuten. Gemäss SRG-Forschungsdienst war der Anteil der SRG-Fernsehsender in der ganzen Schweiz leicht rückläufig. Beide Kanäle von SF DRS erreichten in der Deutschschweiz einen 24-Stunden-Marktanteil von 32,5% (1999: 33,2%). Demgegenüber erzielten Tele 24 2,2% (2,3%) und TV 3 in seinem ersten vollen Sendejahr 3,4%. RTL, SAT 1 und Pro Sieben gaben Marktanteile ab, wobei RTL mit einem Marktanteil von 7,9% (8,5%) dennoch stärkster ausländischer Sender blieb. Zum ersten mal seit der Liberalisierung des Radiomarktes gewann die SRG Anteile auf Kosten der Privatsender. Von 47 auf 51% stieg der Marktanteil der SRG-Radios in der Deutschschweiz, demgegenüber der Anteil der Privatradios von 40 auf 38% sank. Die ausländischen Stationen hielten statt 13 nur noch 11%. Wenn in der Deutschschweiz am wenigsten ferngesehen wurde, so hörte dort die Bevölkerung mit 3 Stunden und 13 Minuten (-7 Minuten) am meisten Radio. Im Tessin waren es 2 Stunden und 28 Minuten (-10 Minuten) und in der Romandie 2 Stunden und 22 Minuten (+ 2 Minuten).

Nutzungszahlen im Fernseh – und Radiobereich 2000

Gemäss einer WEMF-Befragung von 12'300 Personen in den Monaten April bis September 2000 begaben sich inzwischen 23,3% der Schweizer Bevölkerung oder 1,3 Mio Personen täglich ins Internet. Der engere Nutzerkreis, der mehrmals pro Monat im Internet surft, umfasste gesamtschweizerisch 1,83 Mio Personen (32,6%). Dem weitesten Nutzerkreis (Nutzung im letzten halben Jahr) gehörten 2,64 Mio Personen (47,1%) an. Gemäss WEMF hatten sich die Zugangsklüfte hinsichtlich Faktoren wie Alter, Geschlecht, Bildung und Einkommen nicht abgebaut, sondern verstärkt. Der typische Internet-Nutzer blieb jung, männlich, gut gebildet und gut verdienend. Gleichzeitig machte die WEMF aufgrund der Befragungsresultate eine Entwicklung des Internets zum Tagesmedium aus. Die beliebteste Webnutzung war mit 96 Prozent der E-Mail-Verkehr, wobei der elektronische Zahlungsverkehr und das Online-Shopping an Marktanteilen gewannen.

WEMF-Befragung zur Internetnutzung

Den Forderungen der Wirtschaft nach aktuelleren und verlässlicheren Zahlen zum Verhalten der Leserschaft im Printbereich – wie sie für die elektronischen Medien täglich geliefert werden – begegnete die AG für Werbemedienforschung (WEMF) mit einem Systemwechsel bei ihren Befragungen. Die „MACH Basic 2000“ basierte auf einer neuen, an internationale Standards angepassten Erhebungsmethode, womit Vergleiche mit der „MACH Basic 99“ nicht mehr zulässig waren. Indem die neue Methode die Aufmerksamkeit vom Werbeträger Zeitung oder Zeitschrift hin zum Werbemittel, dem Inserat, hinlenkt, soll die Messung des Leserschaftsverhaltens möglichst nahe an der Realität sein. Aus der „härteren“ Abfrage der „MACH Basic 2000“ resultierten generell niedrigere Leserzahlen, wobei die Rangfolge innerhalb der verschiedenen Titelgruppen (Tages- und Wochenzeitungen, wöchentliche Zeitschriften, Monats- oder Special-Interest-Titel) stabil blieben. Die meistgelesene Tageszeitung war wie bisher der „Blick“ mit einer Reichweite von 742'000 Leserinnen und Lesern gefolgt vom „Tages-Anzeiger“ mit 616'000 und der „Neuen Zürcher Zeitung“ mit 308'000. Zu den „grossen“ Tageszeitungen mit hohen Leserinnen- und Leserzahlen gehörten im weiteren „Le Matin“ (274'000), die „Berner Zeitung“ (255'000), „24 heures“ und die „Südostschweiz“ (beide 232'000), die „Neue Luzerner Zeitung“ (223'000), die „Aargauer Zeitung“ (221'000), das „St. Galler Tagblatt“ (220'000) und die „Basler Zeitung“ (218'000).

MACH Basic 2000