Auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) scheiterte Roger Schawinski mit seiner Beschwerde um die Vergabe von Radiokonzessionen; der EGMR erklärte diese als unzulässig. Der Kläger verzichtete im Anschluss auf den letzten, ihm in dieser Sache noch offen stehenden Beschwerdeweg via BAKOM.
Überprüfung der Konzessionsvoraussetzungen- Schlagworte
- Datum
- 23. August 2015
- Prozesstyp
- Gerichtsverfahren
- Akteure
- Quellen
-
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- NZZ am Sonntag, 23.08.15
von Marlène Gerber
Aktualisiert am 01.11.2016
Aktualisiert am 01.11.2016