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Im Rahmen seines Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2018 beantragte der Bundesrat dem Parlament, das Postulat der KVF-NR mit der Forderung nach einer Überprüfung der Anzahl SRG-Sender als erfüllt abzuschreiben. Er verwies dabei auf die neue SRG-Konzession, welche die Pflichtprogramme zur Erfüllung des Service-public-Auftrags klar definiert. Um die Unverwechselbarkeit der SRG-Programme im Hinblick auf den Service-public zu garantieren, finden sich in der Konzession ferner erhöhte Anforderungen an die Programmqualität und an die Abgrenzung zu privaten Sendern. In der Sommersession 2019 schrieb der Nationalrat das Geschäft ab.

Kommissionspostulat verlangt Überprüfung der Anzahl SRG-Sender
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Mit seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2018 beantragte der Bundesrat dem Parlament, die Motion Darbellay (cvp, VS) mit der Forderung nach einer Erhöhung der Gebührenanteile für Radio- und Fernsehstationen als erfüllt abzuschreiben. Bereits im Oktober 2017 hatte der Bundesrat beschlossen, den Gebührenanteil für konzessionierte Stationen per 2019 von CHF 67.5 Mio auf CHF 81 Mio. anzuheben, womit er die im Rahmen der RTVG-Revision eingeführte Spannbreite von 4 bis 6 Prozent vollständig und in Übereinstimmung mit der Forderung der Motion ausgeschöpft hatte. Das Parlament schrieb die Motion in der Sommersession 2019 ab.

Gebührenanteil für Radio- und Fernsehstationen auf 6 Prozent erhöhen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Mit der neuen Konzession wird die SRG ab 2019 verpflichtet, in ihrem Jahresbericht jeweils die Kosten von Sendungen oder Formaten, Sparten und Sendern auszuweisen. Dies entspricht der Forderung einer überwiesenen Motion Wasserfallen (fdp, BE), die von der SRG eine transparentere Kostenrechnung gefordert hatte. Im Rahmen der Behandlung des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2018 schrieb das Parlament die Motion deshalb auf Antrag des Bundesrates in der Sommersession 2019 ab.

SRG. Kostentransparenz schaffen und Kosteneffizienz steigern (Mo. 15.3603)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

In seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2018 beantragte der Bundesrat, die Motion Bulliard-Marbach (cvp, FR) mit der Forderung nach Erhalt der indirekten Presseförderung als erfüllt abzuschreiben. In seiner Begründung wies er darauf hin, dass nicht nur beim Beschluss des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets (KAP) auf die Aufhebung der indirekten Presseförderung verzichtet worden sei, sondern dass dieser Wille auch in späteren Sparprogrammen bekräftigt worden sei. Ferner spreche der Bund weiterhin jährlich einen Beitrag von CHF 50 Mio. für die ermässigte Zustellung von Zeitungen. In der Sommersession schrieb das Parlament den Vorstoss ab.

Aufhebung der indirekten Presseförderung (Mo. 13.3048)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Mit Inkrafttreten der neuen SRG-Konzession wird die SRG verpflichtet, in einen permanenten Dialog mit der Öffentlichkeit zu treten. Insbesondere soll die Bevölkerung die Möglichkeit erhalten, sich über Online-Plattformen über die Programme auszutauschen. Dies entspricht der Forderung eines Postulats Rickli (svp, ZH), weswegen der Bundesrat den Vorstoss im Rahmen seines Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2018 zur Abschreibung beantragte. Diesem Antrag kam das Parlament in der Sommersession 2019 nach.

Annahme eines Postulats über die Mitspracherechte bei der SRG (13.3097)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Nach dem Ständerat lehnte auch der Nationalrat in der Sommersession 2019 auf Anraten seiner KVF-NR eine Standesinitiative des Kantons Genf mit der Forderung nach Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer auf die Empfangsgebühren an alle Mehrwertsteuerpflichtigen ab, da sich eine gesetzliche Grundlage zur Erfüllung dieser Forderung bereits in Ausarbeitung befand: Nach einem entsprechenden Bundesgerichtsentscheid im Vorjahr hatte sich das UVEK daran gemacht, eine Vorlage für eine pauschale Rückerstattung zu erarbeiten. Diese befand sich zum Zeitpunkt der nationalrätlichen Beratung in der Vernehmlassung.

Standesinitiative aus Genf verlangt Rückerstattung der zu Unrecht vom Bakom erhobenen Mehrwertsteuer
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

Die SRG-Produktionsstandorte im Gesetz festschreiben wollte die parlamentarische Initiative Vonlanthen (cvp, FR), die das Plenum des Ständerates in der Sommersession 2019 beschäftigte. Die Kommission hatte beantragt, der Initiative keine Folge zu geben, wie es ihr Sprecher Janiak (sp, BL) im Rat abermals bekräftigte. Im Anschluss an diese Erklärung entwickelte sich eine umfassende und lange Debatte – der Ständerat hielt sich über zwei Stunden mit dem Geschäft auf –, die zahlreiche Argumente für und wider die Initiative hervorbrachte. Letztlich zeichnete sich ab, dass sich eine Mehrheit der Ständerätinnen und Ständeräte mit dem ökonomisch motivierten Standortentscheid der SRG-Leitung abfinden würde und sich aus dem operativen Geschäft des Unternehmens heraushalten wollte. Stellvertretend für diese Position gab etwa Konrad Graber (cvp, LU) zu Protokoll, dass der Ständerat nicht zu einem «Super-Verwaltungsrat» gemacht werden dürfe. Die Diskussion deutete mit zunehmendem Fortschritt auf eine recht deutliche Ablehnung der Initiative hin. Dieser kam jedoch Initiant Vonlanthen zuvor, indem er seinen Vorstoss zurückzog. Dies wiederum stiess Claude Janiak etwas sauer auf. Er war der Meinung, dass die Debatte zu einem Ende und einer Abstimmung gebracht werden solle und dass eine bereits früher gefasste Absicht, die Initiative zurückzuziehen, eingangs der Diskussion hätte geäussert werden sollen. Der Entscheid führte auch zu Unsicherheit: Ständerat Eder (fdp, ZG) wollte gleichwohl eine Abstimmung veranlassen, was jedoch das Geschäftsreglement nicht vorsah. So endete eine langwierige Auslegeordnung zur Frage der SRG-Produktionsstandorte vorerst im Nichts.

Fünf parlamentarische Initiativen gegen Wegzug des Radiostudios Bern

Trotz des im Vorjahr vollzogenen massiven Stellenabbaus blieb die personelle und finanzielle Lage bei Keystone-SDA auch 2019 angespannt. Stephanie Vonarburg, Vizepräsidentin der Mediengewerkschaft Syndicom, wusste gegenüber den AZ Medien zu berichten, dass sich viele Angestellte aufgrund der chronischen Unterbesetzung am Anschlag befänden und Fehler und Pannen zunähmen. Anfang April gab das Unternehmen bekannt, dass im Spätsommer weitere neun Vollzeitstellen abgebaut würden, wovon die Redaktion aber nicht betroffen sei. Gemäss Geschäftsbericht des Unternehmens hatte der Verkauf einer Beteiligung zwar dazu geführt, dass das vergangene Geschäftsjahr mit einem Gewinn von CHF 330'000 abgeschlossen werden konnte, das operative Ergebnis liege aber mit CHF 2 Mio. im Minus. Dass der Bericht für das Jahr 2019 ebenfalls eine Dividendenauszahlung in der Höhe von CHF 1.4 Mio. vorsah, stiess bei Syndicom auf Unverständnis. Keystone-SDA konterte, es handle sich dabei nicht um eine neue Dividende, sondern um die Schlussabrechnung des Fusionsvollzugs mit Keystone. Bereits im Vorjahr waren im Zuge der Fusion etwas über CHF 12 Mio. an die bisherigen Aktionäre, die Schweizer Verleger, ausgeschüttet worden. Seit Anfang 2019 erhält die Nachrichtenagentur vom Bund durch Abschluss einer zweijährigen Leistungsvereinbarung eine zweckgebundene Unterstützung in der Höhe von CHF 2 Mio. pro Jahr.

Keystone-SDA im Jahr 2019

Der Freiburger Ständerat Vonlanthen (cvp, FR) reichte in der kleinen Kammer ebenfalls eine gleichlautende parlamentarische Initiative ein, um die SRG-Produktionsstandorte im Gesetz festzuschreiben. Mit diesem sechsten und identischen Vorstoss sollte im Ständerat parallel in den parlamentarischen Prozess eingestiegen werden. Ausgelöst wurden die Initiativen durch den Beschluss der SRG-Spitze, die Radioredaktionen in Zürich zu konzentrieren.
Die KVF-SR befasste sich Ende April 2019 mit der Initiative, also gut drei Monate nachdem ihre Schwesterkommission die fünf Initiativen aus dem Nationalrat diskutiert hatte. Auch das ständerätliche Gremium fasste den Beschluss, der Initiative keine Folge zu geben. Ihr Entscheid fiel jedoch weitaus deutlicher aus – nur eine Person stand für Folgegeben ein. Ein Dutzend Parlamentarierinnen und Parlamentarier lehnte Folgegeben ab, weil sie der Ansicht waren, dass einerseits das Gesetz und die Konzession bereits ausreichende Vorgaben formulierten und andererseits eine Vorgabe der Produktionsstandorte nicht ins Gesetz gehöre. Die Verlagerung der Radioredaktionen habe auch keinen Einfluss auf die Medienvielfalt oder die journalistische Qualität, so die Mehrheitsmeinung in der Kommission. Mit diesem Antrag standen alle sechs parlamentarischen Initiativen unter einem schlechten Stern.

Fünf parlamentarische Initiativen gegen Wegzug des Radiostudios Bern

Im April 2019 schickte das UVEK eine Vorlage in die Vernehmlassung, welche die Rückerstattung der zu unrecht erhobenen Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren für die Jahre 2010 bis 2015 an alle Gebührenzahlenden regeln soll. Mit dieser Aktion entsprach das Departement einem im November des Vorjahres gefällten Bundesgerichtsentscheid, der die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für die erwähnten Jahre als angezeigt erachtete, sowie einer ebenfalls im Vorjahr überwiesenen Motion Flückiger-Bäni (svp, AG; Mo. 15.3416), die eine generelle Rückerstattung forderte. Zuvor war im Raum gestanden, die Mehrwertsteuer nur an die gesuchstellenden Personen zurückzuerstatten – eine Unsicherheit, die zu knapp 30'000 eingereichten Rückerstattungsgesuchen geführt hatte. Im Vorentwurf wird vorgeschlagen, dass jeder Haushalt eine Rückerstattung von CHF 50 erhält, die mittels einmaliger Gutschrift auf einer Rechnung der Erhebungsstelle (Serafe) erfolgt. Die Mindereinnahmen, die sich dadurch auf CHF 165 Mio. belaufen würden, hätte der Bund zu tragen, da die Mehrwertsteuer mit der ESTV abgerechnet werde und in die Bundeskasse fliesse, so die Ausführungen des Bundesrats.
Das Gros der Vernehmlassungsteilnehmenden erachtete die vorgeschlagene Lösung als unbürokratisch und effizient. Von den 43 eingereichten Stellungnahmen unterstützten 39 die Vorlage, 32 davon ohne Änderungsvorschläge. Unter Letzteren befanden sich alle 24 stellungnehmenden Kantone sowie die SP und die FDP. Ablehnung erfuhr die Vorlage durch die Aktion Medienfreiheit, den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV), die SVP und einen privaten Vernehmlassungsteilnehmer. Während ein paar Stellungnehmende ebenfalls eine pauschale Rückerstattung für die abgabepflichtigen Unternehmen verlangten, wollten andere mittels Anpassung sicherstellen, dass Gebührenzahlende, die zum Zeitpunkt der Gutschrift keinen Haushalt mehr bilden (z.B. wegen Wegzugs ins Ausland), auf Gesuch hin ebenfalls eine Rückerstattung erhalten. Die Konsumentenschutzorganisationen SKS, acsi und FRC ihrerseits erachteten die vorgeschlagene Höhe der Rückerstattung als das Minimum und forderten darüber hinaus eine Verzinsung. Die SVP wiederum forderte aufgrund der starken Zuwanderung die Ausnahme von Haushalten, die erst nach 2015 gegründet wurden, was gemäss der Volkspartei ebenfalls eine Erhöhung der Rückzahlung für die restlichen Haushalte erlauben würde. Entgegen der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmenden lehnte der Gewerbeverband einen Ausgleich mit Bundesmitteln prinzipiell ab und schlug im Gegenzug eine Senkung der Abgabe für Radio und Fernsehen für einen beschränkten Zeitraum vor, womit die SRG die Kosten zu tragen hätte. Sukkurs erhielt der SGV von der «Weltwoche», die in einem Artikel die SRG als «eigentliche Profiteurin» darstellte und die Frage aufwarf, ob die unrechtmässig erhobene Mehrwertsteuer tatsächlich richtig abgerechnet worden sei. In seiner Botschaft äusserte sich der Bundesrat klar zu diesem Punkt. So führte er etwa aus, dass «der Nettoertrag aus allen Mehrwertsteuer-Abrechnungen im Endeffekt immer an den Bund [geht]».
Aufgrund der überwiegend positiven Stellungnahmen verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zum Entwurf Ende November 2019 ohne Änderung zum Vorentwurf: In den Erläuterungen zum Entwurf berücksichtigte er zwar neu einen Verzugszins von 5 Prozent für 2 Jahre, da sich jedoch die Anzahl Haushalte zum Zeitpunkt der Auszahlung voraussichtlich auf 3.6 Mio. statt der ursprünglich prognostizierten 3.4 Mio. belaufen wird, blieb der Rückzahlungsbetrag von CHF 50 unverändert.

Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen (BRG 19.077)
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

Im März 2019 wurde das Postulat von Regula Rytz (gp, BE) für eine Medienförderung zur Sicherstellung der demokratischen Öffentlichkeit abgeschrieben, nachdem es zwei Jahre lang nicht behandelt worden war. Die Postulantin hatte den Bundesrat beauftragen wollen, in einem Bericht Finanzierungsquellen, den gesetzlichen Anpassungsbedarf und Erfahrungen in anderen Ländern zu Instrumenten der direkten und indirekten Medienförderung aufzuzeigen. Der Bundesrat hatte den Auftrag für einen solchen Bericht mit Verweis auf verschiedene bereits existierende Berichte zur Ablehnung empfohlen.

Mit gezielter Medienförderung die demokratische Öffentlichkeit sicherstellen (Po. 17.3241)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Die Schaffung einer Medienförderabgabe auf digitalen Plattformen war ein Anliegen, das Michael Töngi (gp, LU) in einer parlamentarischen Initiative formulierte. Der Luzerner sorgte sich um die Zukunft der Medien in der Schweiz und beobachtete eine Tendenz zum Abbau der Angebote, was gerade in der lokalpolitischen Berichterstattung bedenklich sei. Deswegen müssten vielfältige Medien gestärkt und mit zusätzlichen Finanzquellen unterstützt werden. Dafür schlug der Initiant eine Digitalabgabe vor. Diese soll auf in der Schweiz erzielte Gewinne von Internetplattformen erhoben werden, die in der Schweiz produzierte Medieninhalte zugänglich machen. Dabei sollen Betreiber von sozialen Netzwerken und weiteren Informations- und Unterhaltungsdiensten abgabepflichtig werden. Die erzielten Erträge sollen zur Förderung des Service public in der Sparte der elektronischen Medien eingesetzt werden.

Schaffung einer Medienförderabgabe auf digitalen Plattformen
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien
Dossier: Regulierung von sozialen Netzwerken und Kommunikationsplattformen

Im März 2019 behandelte der Ständerat als Zweitrat die Motion der WAK-NR, mit der der Bundesrat beauftragt werden sollte, für Preissenkungen bei ausländischen Zeitschriften in der Schweiz zu sorgen. Mit dem mit 10 zu 3 Stimmen gefassten Entscheid schloss sich die WAK-SR dem Bundesrat an, der sich bereits nach der Einreichung des Vorstosses gegen diesen ausgesprochen hatte. Auch argumentativ blieb die ablehnende Kommissionsmehrheit auf der Linie des Bundesrates und teilte die Meinung, dass regulierende Eingriffe bei den Zeitschriftenpreisen nicht mit der Wirtschaftsfreiheit vereinbar seien. Zudem müsse beachtet werden, dass die Verlage auch Risiken zu tragen hätten, beispielsweise für nicht verkaufte Magazine. Letztlich fehle auch die verfassungsrechtliche Grundlage, so einen Mechanismus überhaupt einführen zu können. Eine Kommissionsminderheit war hingegen der Ansicht, dass die Preisunterschiede gegenüber dem Ausland zu hoch seien, um lediglich durch unterschiedliche Kosten gerechtfertigt werden zu können, und dass mit den Aufschlägen die inländische Kaufkraft missbräuchlich ausgenutzt werde. Sie empfahl deswegen, den Vorstoss zu überweisen.

Die Mehrheit der Ständerätinnen und Ständeräte teilte letztere Meinung nicht. Mit 28 zu 13 Stimmen und einer Enthaltung verwehrte sie dem Anliegen ihre Unterstützung. Als vehemente Befürworterin zeigte sich Anita Fetz (sp, BS), die von einem Missstand sprach, der zu beheben sei; die Preispolitik sei «schlicht unanständig». Gleichzeitig beklagte sie die passive Haltung der WEKO und des Preisüberwachers, jedoch auch des Bundesrates, der sich – trotz wiederholter Vorstösse zum gleichen Thema – gegen eine Lösungssuche sperre. Dass man nichts unternehme, liess Bundesrat Parmelin nicht gelten. Dass die WEKO bis anhin nicht interveniert habe, hänge mit der Tatsache zusammen, dass keine Gesetzesverstösse eingetreten seien. Weder die WEKO noch der Preisüberwacher hätten daher die Kompetenz gehabt, in diesem Bereich aktiv zu werden. Im Übrigen spielte er den Ball dem Parlament zurück, das seinerseits entsprechende frühere Geschäfte abgelehnt habe.

Motion verlangt Preissenkung bei ausländischen Zeitschriften (17.3629)

Die KVF-NR stützte im Januar 2019 den im Jahr zuvor vom Ständerat gefällten Entscheid und gab einer Standesinitiative des Kantons Genf mit der Forderung nach unaufgeforderter Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer auf die Empfangsgebühren an alle Mehrwertsteuerpflichtigen einstimmig keine Folge. Das UVEK habe das Vorhaben zur Erarbeitung einer gesetzlichen Grundlage für eine pauschale Rückvergütung unterdessen bereits in Angriff genommen, weswegen kein zusätzlicher Handlungsbedarf mehr bestehe.

Standesinitiative aus Genf verlangt Rückerstattung der zu Unrecht vom Bakom erhobenen Mehrwertsteuer
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

Die KVF-NR hatte sich im Januar 2019 mit fünf gleichlautenden parlamentarischen Initiativen aller Couleur – namentlich mit den Vorstössen Pfister (cvp, ZG; 18.448), Rytz (gp, BE; 18.450), Landolt (bdp, GL; 18.451), Jans (sp, BS; 18.456) und Rösti (svp, BE; 18.457) – zu beschäftigen, die als Reaktion auf den Entscheid des SRG-Verwaltungsrates, das SRG-Radiostudio von Bern nach Zürich zu verlegen, eingereicht worden waren. Allesamt forderten sie die Festschreibung der SRG-Produktionsstandorte im Gesetz und somit den schwerpunktmässigen Verbleib des SRG-Radiostudios in Bern. Ferner sehen die Initiativen vor, die deutschsprachigen audiovisuellen Angebote schwergewichtig in Zürich zu belassen, sowie das französischsprachige Pendant dazu in Genf. Die Audioangebote von RTS sollen schwerpunktmässig in Lausanne angesiedelt bleiben. Damit bezweckten die Initiantin und die Initianten ebenfalls, die von den Medien bereits aufgegriffene Diskussion um eine Teilverschiebung des französischsprachigen audiovisuellen Angebots von Genf nach Lausanne zu unterbinden. Als Begründung wurde angefügt, dass die regionale Verankerung gerade für die SRG als Service-public-Dienstleisterin zentral sowie eine räumliche Trennung der Radio- und TV-Angebote für den Erhalt der Angebotsvielfalt unabdingbar sei.
Die Kommission gab den Anliegen mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung keine Folge, wobei eine Kommissionsmehrheit von einer Festschreibung der Produktionsstandorte auf Gesetzesstufe absehen wollte. Sie vertrat zudem die Ansicht, dass gerade die gesetzliche Verankerung dieser vier Standorte schliesslich gar eine Zentralisierung der Produktion fördern könnte, da etwa die Standorte der bestehenden Regionalstudios nicht erwähnt würden. Anders sah dies eine starke und parteiübergreifende Kommissionsminderheit, die für Folge geben plädierte und darüber hinaus kundtat, dass bei der Administration der SRG mehr Einsparpotential zu verorten sei als bei einer Zusammenlegung der Produktionsstandorte. Die gesamte Kommission brachte in ihrem Bericht ihr Bedauern über die «mangelnde föderale und regionale Sensibilität im Vorgehen und in der Kommunikation» des SRG-Verwaltungsrates zum Ausdruck und kritisierte darüber hinaus den Zeitpunkt des Entscheids.

Fünf parlamentarische Initiativen gegen Wegzug des Radiostudios Bern

Départ manqué pour Serafe: en charge de la perception de la redevance radio-TV depuis le début de l'année 2019, l'entreprise a rencontré des problèmes dans l'envoi de ses factures. En effet, les adresses comportaient de nombreuses erreurs. Parfois, la facture était adressée au locataire précédent de l'appartement, alors que dans d'autres cas, elle comptait jusqu'à 18 noms, ou les noms des locataires de tous les appartements du palier. Pour sa défense, Serafe a expliqué être dépendant des informations transmises par les communes, affirmant que quelques milliers de factures seulement contenaient des erreurs, sur les 3.6 millions envoyées depuis début janvier. Outre les reproches adressés à Serafe suite à ces erreurs, l'entreprise a encore été égratignée dans la presse en raison de la répartition des rôles à l'interne. Par exemple, le directeur général Werner Krauer est également président du conseil d'administration. Cette double casquette n'était pas du goût du conseiller national bernois Matthias Aebischer (ps), qui a fait remarquer que cette manière de fonctionner n'était pas professionnelle. Serafe a répondu que cette situation était provisoire, le temps de trouver un nouveau directeur général.
De nouvelles erreurs de facturation ont encore eu lieu dans les mois suivants. Finalement, l'OFCOM a annoncé en octobre que le problème avait pu être complètement réglé, en concertation avec Serafe et les communes.

L'entreprise Serafe perçoit la redevance radio-TV à partir de 2019, en lieu et place de Billag

Im Januar 2019 schloss das UVEK mit der Keystone-SDA eine zweijährige Leistungsvereinbarung ab, welche die mit der revidierten Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) möglich gewordene finanzielle Unterstützung der Nachrichtenagentur durch den Bund an Bedingungen knüpfte. Unterstützungsberechtigt – mit maximal CHF 2 Mio. pro Jahr – sind Textangebote in deutscher, französischer und italienischer Sprache, die über Politik, Kultur, Wirtschaft und Vermischtes in den Regionen berichten. Zweck der Vereinbarung ist insbesondere auch der Erhalt der 13 Regionalredaktionen von Keystone-SDA. Bei signifikanten Veränderungen in Bezug auf das angestellte Personal oder das Leistungsangebot behielt sich das UVEK eine Leistungskürzung vor. Eine zweimalige Verlängerung der Leistungsvereinbarung um jeweils ein Jahr ist in gegenseitigem Einverständnis möglich.
Nachdem das Unternehmen im Januar 2018 gewichtige Restrukturierungen und einen massiven Stellenabbau vorgenommen hatte, war die Schaffung einer finanziellen Unterstützung der Keystone-SDA durch den Bund sowohl im Parlament (Fragestunde, Fraktionsmotionen, Po. 18.3137) als auch bei den Vernehmlassungsteilnehmenden zur Revision der RTVV mehrfach in Frage gestellt worden.

Bund schliesst Leistungsvereinbarung mit der SDA ab

Bereits im Januar 2019 hatte der Plan der SRG zum Umzug des Radiostudios von Bern nach Zürich seine erste Hürde zu überstehen: Die KVF-NR behandelte die fünf gleichlautenden nationalrätlichen parlamentarischen Initiativen, die der SRG ihre Produktionsstandorte vorschreiben wollten. Dies führte in den Medien erneut zu Diskussionen um die Frage, wie weit die Politik in die organisatorischen Entscheide der SRG eingreifen darf. Einerseits kritisierte die SRG die Initiativen als «unangebrachten politischen Eingriff in ihre unternehmerische Freiheit» (BZ), zumal es «keine redaktionelle Unabhängigkeit ohne organisatorische Freiheit» gebe. Andererseits vertrat etwa Regula Rytz (gp, BE) die Ansicht, dass die Politik «bei institutionellen Fragen wie der föderalen Verankerung» mitbestimmen dürfe und müsse. In der Folge beauftragte die SRG gemäss Medien mehrere Lobbyisten damit, die Initiativen «wegzulobbyieren» (BZ). Initiant Vonlanthen (cvp, FR) kritisierte denn auch, dass die SRG-Spitze an einer Kommissionssitzung fast anderthalb Stunden Redezeit gehabt habe, während ihm als Initiant nur 10 Minuten zugestanden worden seien. Eine Diskussion habe der Kommissionspräsident zudem gänzlich verhindert. Die Initiativen waren in den beiden Kommissionen erfolglos: Mit 14 zu 10 Stimmen (bei 1 Enthaltung) und 12 zu 1 Stimmen gaben die KVF-NR und die KVF-SR den Initiativen keine Folge.
In der Zwischenzeit forderten verschiedene nationale und kantonale Politikerinnen und Politiker SRG-Generaldirektor Marchand in einem Brief auf, die Umzugspläne zu sistieren, bis die Politik über die Initiativen entschieden habe. Sie fürchteten sich davor, dass die SRG bereits unzählige Arbeitsstunden in die Umzugspläne investierten und dadurch bei einer Annahme der Initiativen unnötig viel Geld verlieren würden. Die SRG erklärte, dass sie die Umsetzung der Reformprojekte professionell vorbereiten müsse, aber mit der konkreten Umsetzung bis nach dem Entscheid der Räte warte. Unangenehm seien die Initiativen für die SRG vor allem wegen der Mietverträge mit ihren Nachmietern, die sie abschliessen möchte oder bereits abgeschlossen habe, betonte die Presse.
Bei den betroffenen Mitarbeitenden war es in der Zwischenzeit kaum zu einem Meinungsumschwung bezüglich des Umzugs gekommen: Gemäss einer Umfrage von VSM sähen sich 38 Prozent der Befragten nach einer neuen Stelle oder Weiterbildungsmöglichkeiten um oder würden an Pensionierung denken. Ein Drittel warte ab, welche Konditionen ihnen vorgeschlagen würden; 22 Prozent planten umzuziehen oder zu pendeln. Insgesamt hätten jedoch 77 Prozent der Befragten erklärt, sie identifizierten sich jetzt weniger stark mit der SRG als vor dem Umzugsentscheid.
Aufgenommen wurden in den Medien erneut auch Diskussionen zu den Sparmöglichkeiten der SRG beim Umzug. So wurde bekannt, dass der Baurechtsvertrag der SRG mit der Stadt Zürich ausschliesslich den Betrieb eines Fernsehstudios auf dem Leutschenbach-Areal beinhaltete. Die Verlegung der verschiedenen Radiostudios würde somit eine Neuverhandlung des Vertrags nötig machen. Unklar war dabei, wie zuvorkommend die Stadt bei der Festlegung der Zinsen sein würde, nachdem die SRG beim Verkauf eines ihrer Grundstücke kurz zuvor anstelle der Stadt Zürich, die darin Kindergärten, Schulen und bezahlbare Wohnungen habe bauen wollen, der deutlich mehr Geld bietenden Versicherung Swiss Life den Zuschlag gegeben habe. Ähnlich sah die Situation in Bern aus, wo der Vertrag der SRG an der Schwarztorstrasse mit der Genossenschaft Bern-Freiburg-Wallis ebenfalls eine Klausel beinhaltete, wonach die Baurechtsgeberin – je nach Entwicklung im Lokalradio- und TV-Sektor – Anpassungen im Vertrag verlangen könne. Dies hielten die Medien aufgrund des Ärgers der Genossenschaft über den Umzug durchaus für möglich. Dadurch würde aber ein Teil der Einsparungen, welche die SRG eingeplant hatte, wegfallen.

Im Juni berieten die Räte die Initiativen. Im Ständerat zeigte sich schnell, dass die parlamentarische Initiative Vonlanthen chancenlos sein würde. Noch vor der Abstimmung zog der Initiant seine Initiative zurück, um eine Niederlage zu verhindern. Ganz anders sah die Situation hingegen eine Woche später im Nationalrat aus: Mit 120 zu 54 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) gab die grosse Kammer den fünf nationalrätlichen Vorstössen Folge. Davon erhofften sich die Umzugskritikerinnen und -kritiker vor allem einen Dialog mit der SRG, wie zum Beispiel der Berner Stadtpräsident Alec von Graffenried (BE, gp) erklärte. Nie habe jemand auf die Anfragen aus Bern oder Genf reagiert, die darum baten, dass man ihnen das effektive Sparpotenzial aufzeigen möge, wurde kritisiert. An diese Dialogverweigerung würden sich vor allem die Kantone zukünftig erinnern, mahnte der Berner Regierungsrat Christoph Ammann.
Zu dem gewünschten Dialog kam es zwar nicht, hingegen gab der SRG-Verwaltungsrat im Anschluss an den Entscheid im Nationalrat bekannt, das Umzugsprojekt durch eine gesamthafte Audiostrategie zu ersetzen. Man wolle eine übergreifende Strategie für lineares Radio und On-Demand-Angebote erarbeiten. Ein Teil des Umzugs würde dadurch verhindert – unter anderem die Redaktionen von «Echo der Zeit», «Tagesgespräch», «Rendez-vous» sowie die Inland- und Auslandsredaktion würden in Bern bleiben. Rund 80 Arbeitsplätze würden aber dennoch nach Zürich verlegt werden. Medien und Politik zeigten sich unschlüssig darüber, ob sie diese Nachricht als grosses Entgegenkommen der SRG und als «Teil-Rückzug der umstrittenen Zügel-Pläne» (BZ) oder als «halbherziges, dem politischen Druck geschuldetes Bekenntnis», wie es Martin Landolt (bdp, GL) ausdrückte, verstehen soll. Es brauche eine Grundsatzdebatte, forderten unter anderem die Berner und Genfer Regierung.
Zu einer solchen Grundsatzdebatte kam es im Rahmen der parlamentarischen Initiativen jedoch nicht mehr. Der Ständerat verzichtete im September 2019 stillschweigend darauf, den Initiativen sowie einer Standesinitiative des Kantons Genf (Kt.Iv. 19.306) mit einem ähnlichen Anliegen Folge zu geben. Dieses Vorgehen kritisierten Stadt und Kanton Bern scharf: Der Ständerat hätte sich zuerst ein Bild der neuen Audiostrategie machen sollen, bevor er die Initiativen versenkte, erklärte Christoph Ammann. Nun sei unklar, ob sich die SRG an ihr Wort halten werde. «Höchst befremdet über das Vorgehen des Ständerats», der sich noch nicht einmal mit den Argumenten des Nationalrats auseinandergesetzt und jede Diskussion abgeblockt habe, zeigte sich etwa Grünen-Präsidentin Regula Rytz.
Kurz darauf wurden Gerüchte laut, wonach aufgrund des teilweise rückgängig gemachten Umzugs im Berner Radiostudio 25 Stellen abgebaut werden müssten und wonach die Chefredaktionen angehalten worden seien, Sparmassnahmen zu entwerfen. SRG-Sprecher Edi Estermann bestätigte dies nicht und erklärte, dass man erst nach Vorliegen der Audiostrategie sagen könne, wie es nun weitergehe.

Wegzug des SRG-Radiostudios aus Bern

Das Medienjahr 2019 war geprägt von Beschwerden, Klagen und Urteilen zur Frage, was Medien dürfen und wo das Öffentlichkeitsprinzip den Persönlichkeitsrechten von öffentlichen Personen untergeordnet werden muss. Den Anfang machte im Januar 2019 der Genfer Staatsrat Pierre Maudet (GE, fdp), der die Tamedia beim Zivilgericht des Kantons Genf wegen eines Artikels vom November 2018 verklagte. Darin hatte ein Tamedia-Journalist die gemäss RTS krankheitsbedingte Abwesenheit einer RTS-Journalistin mit Maudet, über den die Journalistin zuvor kritisch berichtet hatte, in Zusammenhang gebracht. Dieser habe Druck auf sie ausgeübt. Maudet bestand auf einer von ihm verfassten Gegendarstellung, lehnte die Bedingung der Tamedia, seine Version nur zusammen mit einer Stellungnahme der Journalistin abzudrucken, ab und schlug in der Folge den gerichtlichen Weg ein, um den Abdruck seiner Stellungnahme durchzusetzen. Auch der waadtländische Staatsrat Pascal Broulis (VD, fdp) reichte im April eine Zivilklage gegen die Tamedia, die Chefredaktorin des Tages-Anzeigers sowie gegen den Westschweiz-Korrespondenten der Tamedia ein. Die Beschuldigten hätten in mehreren Artikeln seine Persönlichkeitsrechte verletzt, wofür er eine Genugtuungszahlung von CHF 75'000, eine Entfernung der Artikel aus dem Archiv sowie eine Publikation des Gerichtsurteils verlangte. Ende März erzielte der Walliser Staatsrat Christophe Darbellay (VS, cvp) eine superprovisorische Verfügung des Zürcher Bezirksgerichts gegen den Druck eines Artikels in der Weltwoche über die Unterhaltszahlungen an sein uneheliches Kind. Da sich die Printversion der Weltwoche jedoch bereits im Postversand befand, kam die Verfügung zu spät, so dass die Weltwoche nur noch die Onlineversion zensierte. Etwa zeitgleich verhinderte die Waadtländer Staatsrätin Jacqueline de Quattro (VD, fdp) ebenfalls mit einer superprovisorischen Verfügung vorläufig die Publikation eines Buches über sie. Die Aufmachung des Umschlags und die Werbung für das Buch würden den Eindruck vermitteln, dass sie die Autorin sei oder aktiv mit dem Werk in Verbindung stehe, erklärte de Quattro.
Diese vier Gerichtsverfahren in kurzer Zeit liessen die Presse die Frage aufwerfen, ob zunehmende Beschwerden gegen Journalistinnen und Journalisten eine allgemeine Entwicklung seien und ob diese Entwicklung eine Gefahr für die Pressefreiheit darstelle. Das sei ein schlechtes Signal für die Medien, urteilte Denis Masmejan, Generalsekretär von Reporter ohne Grenzen Schweiz. Solche Klagen stellten generell Einschüchterungsversuche dar, die dazu dienten, dass Journalisten das nächste Mal eher zögerten, bevor sie über etwas Kritisches berichteten. Diese Meinung teilte auch der Journalistenverband Impressum, der die Klage von Broulis als unverhältnismässig bezeichnete. In der Sonntagszeitung führte der ehemalige Chefredaktor von «Le Matin», Peter Rothenbühler, die Reaktion der vier Staatsrätinnen und Staatsräte darauf zurück, dass es sich die Politikerinnen und Politiker der Westschweiz weniger gewohnt seien, von den Medien kritisiert zu werden als ihre Kolleginnen und Kollegen der Deutschschweiz; vielmehr kenne man sich und sei generell nett zueinander. Dies ändere sich nun aber, was insbesondere die Affäre Maudet gezeigt habe, in der die Journalistinnen und Journalisten sehr gut gearbeitet hätten.
In drei der vier Fälle ergingen die Urteile noch vor Ende 2019, in zwei Fällen bekamen die Medien vor Gericht recht. So hob das Bezirksgericht Zürich im Mai die von Darbellay verlangte Verfügung gegen die Weltwoche auf, da der Walliser Regierungsrat zwar eine Persönlichkeitsverletzung, aber keinen besonders schweren Nachteil habe glaubhaft machen können. Darbellay musste der Weltwoche CHF 9’700 bezahlen sowie die Gerichtskosten über CHF 8'000 übernehmen. In der Folge reichte Darbellay aufgrund desselben Artikels Klage gegen die Weltwoche wegen Persönlichkeitsverletzung ein. Im September 2019 entschied auch das Genfer Gericht im Fall Maudet, dass der von Pierre Maudet verfasste Gegendarstellungstext an sechs Stellen geändert werden müsse. Die Tamedia verbuchte dies als Erfolg und publizierte die vom Gericht genehmigte Version kurz nach Erscheinen des Urteils.
Recht bekam hingegen Jacqueline de Quattro: Ende April bestätigte das zuständige Gericht, dass die superprovisorische Massnahme bezüglich des Buches über sie aufrechterhalten werden solle. Das Buch dürfe nicht veröffentlicht werden, solange der Bucheinband nicht geändert werde.

Grosse mediale Wellen warf 2019 auch die Klage von Jolanda Spiess-Hegglin gegen den «Blick». Bei einer Feier Ende 2014 war es zwischen der damals grünen Kantonsrätin Spiess-Hegglin und dem SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann zu sexuellen Handlungen gekommen, worauf Spiess-Hegglin Hürlimann beschuldigt hatte, sie geschändet zu haben. Nach der darauffolgenden grossen medialen Kampagne darüber hatte Hürlimann Spiess-Hegglin wegen übler Nachrede und Verleumdung angezeigt. Er sei zum Opfer einer «beispiellosen medialen und öffentlichen Vorverurteilung geworden, die phasenweise einer eigentlichen Hetzjagd glich» (NZZ). Im August 2015 hatte die Zuger Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Hürlimann eingestellt, kurz darauf waren auch alle Verfahren gegen Spiess-Hegglin wegen falscher Beschuldigungen eingestellt worden. Im Fokus der Medien blieb die Geschichte bis 2019 aufgrund einer Klage von Spiess-Hegglin gegen den «Blick». Dieser hatte Spiess-Hegglin und Hürlimann 2015 als erste Zeitung beim Namen genannt und ihre Fotos gezeigt, was zu einer «Medienlawine» (CH-Media) geführt hatte, an der sich der «Blick» selber mit über 200 Berichten stark beteiligt hatte. Spiess-Hegglin klagte nun gegen den ersten Artikel des «Blicks», den zuvor auch der Presserat als Verletzung der Privat- und Intimsphäre verurteilt hatte. Es solle geklärt werden, ob der «Blick» ihren Namen habe veröffentlichen dürfen oder nicht, erklärte Spiess-Hegglin. Das Urteil könnte grosse «medienpolitische Bedeutung» haben, vermutete CH-Media. So gehe es um die Frage, ob eine Zeitung das Geld, das sie durch eine Persönlichkeitsverletzung verdient hat, abgeben müsse oder nicht. Bereits 2006 sei im Falle des Vaters der Tennisspielerin Patty Schnyder ein solches Urteil ergangen, damals sei es aber um vergleichsweise wenig Geld gegangen. Heute könne es gemäss einer Expertise von Hansi Voigt, dem ehemaligen Chefredaktor von 20 Minuten Online und Watson, bei den über 200 im «Blick» erschienenen Artikeln zum Thema um über CHF 1 Mio. gehen. In der Tat behielt es sich Spiess-Hegglin vor, bei einer Verurteilung des «Blicks» später Forderungen nach Gewinnherausgabe zu stellen. Man müsse das System ändern, damit Klick-Orgien den Tätern nicht auch noch Gewinn einbringen würden, erklärte sie.
Im Mai 2019 verurteilte das Zuger Kantonsgericht den «Blick» wegen einer «schweren, nicht gerechtfertigten Verletzung der Persönlichkeit» und eines «krassen Eingriff[s] in die Intimsphäre». Ein öffentliches Interesse an einer identifizierenden Berichterstattung, wie es der «Blick» angeführt hatte, habe nicht bestanden. Ringier musste Spiess-Hegglin in der Folge eine Genugtuung von CHF 20'000 sowie eine Parteientschädigung von CHF 20'000 bezahlen und die Gerichtskosten von CHF 6'000 übernehmen. Spiess-Hegglins Forderung nach einer Entschuldigung lehnte das Gericht jedoch ab; eine solche sei rechtlich nicht durchsetzbar, erklärte es. Dies sei unter Juristen jedoch umstritten, kommentierten die Medien. Sowohl Spiess-Hegglin, die auf eine Entschuldigung durch den «Blick» pochte, als auch Ringier, das sich mit den wesentlichen Punkten des Urteils nicht einverstanden zeigte, zogen das Urteil ans Zuger Obergericht weiter.
In der Zwischenzeit bestätigte das Zürcher Obergericht auch ein Urteil des Bezirksgerichts gegen den Weltwoche-Journalisten Philipp Gut wegen übler Nachrede. Gut hatte Spiess-Hegglin in einem Artikel beschuldigt, sich die mutmassliche Schändung durch Markus Hürlimann nur ausgedacht zu haben, um ihren Seitensprung zu vertuschen. Anders als zuvor das Bezirksgericht entschied das Obergericht jedoch, dass die Weltwoche das Gerichtsurteil nicht abdrucken und den entsprechenden Artikel nicht aus den Archiven löschen muss. Stattdessen muss Gut Spiess-Hegglin neben einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 130 CHF 2'500 Genugtuung bezahlen und ihre Anwaltskosten übernehmen. Wiederum kündigte Spiess-Hegglin an, zivilrechtlich eine Publikation des Urteils durch die Weltwoche erreichen zu wollen.

Weniger mediale Aufmerksamkeit erhielt eine Klage der ETH gegen die Online-Zeitung «Republik». Letztere hatte den Mobbing-Fall an der ETH, bei dem bekannt wurde, dass eine Professorin während Jahren Doktoranden schikaniert haben soll, mit angeblichen Verfahrensfehlern und Kompetenzüberschreitungen an der Hochschule in Zusammenhang gesetzt. Die ETH verlangte eine umfassende Gegendarstellung, welche die «Republik» ablehnte. Diese Gegendarstellung wollte die Hochschule in der Folge auf dem Rechtsweg erzwingen.
Bereits abgeschlossen war 2019 der Prozess von Carl Hirschmann gegen die Tamedia. Letztere hatte gemäss einem Bundesgerichtsurteil mit Zeitungsberichten zwischen 2009 und 2012 Hirschmanns Persönlichkeit verletzt, unter anderem durch spekulative, vor Gericht nicht belegbare Vorwürfe. Im Mai 2019 publizierte die Tamedia nun eine Entschuldigung. Damit wurde gemäss NZZ der Rechtsstreit um die Frage, ob die Tamedia die durch die Berichterstattung erzielten Gewinne herausgeben müsse, beigelegt. Bereits 2012 habe sich Ringier aus demselben Grund bei Hirschmann entschuldigt, so die NZZ weiter.
Leitcharakter attestierte die Basler Zeitung schliesslich einem Urteil der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts. Demnach hatte die Strafkammer desselben Gerichts im Januar 2019 selbst die Medienfreiheit verletzt, indem sie Journalistinnen und Journalisten in einem Bankdatendiebstahl-Prozess auf Verlangen eines Beschuldigten vor einer Befragung unangekündigt und ohne Begründung des Saales verwiesen habe.

Beschwerden über Medien

Am Swiss Media Forum 2018 bekräftigten die Verleger, dass sie gemeinsam gegen den Abfluss der Werbegelder an grosse Technologiegiganten vorgehen wollen. Zu diesem Zeitpunkt gingen Experten davon aus, dass fast 70 Prozent der in der Schweiz eingesetzten Online-Werbegelder ins Ausland abwanderten. Entgegenwirken wollten die Schweizer Verlage diesem Umstand mit einem Kunden-Login. Eine Registrierung der Leserinnen und Leser würde es den Medienhäusern ermöglichen, mit Google und Konsorten mitzuziehen und aufgrund des Verhaltens und der Vorlieben der Nutzenden personalisierte Werbung zu schalten. Ein Jahr später konkretisierten sich die Pläne der sogenannten Digital-Allianz, an der sich Ringier, die NZZ-Gruppe, CH-Media, die SRG und Tamedia beteiligten. Im Oktober 2019 führten die vier privaten Verlage in einem ersten Schritt eine freiwillige Registrierung ein; die SRG wollte voraussichtlich im Folgejahr nachziehen.

Digital-Allianz

Die KMU seien von der «Mediensteuer» auszunehmen, lautete der Auftrag, den Fabio Regazzi (cvp, TI) dem Parlament mittels parlamentarischer Initiative erteilen wollte. Er war damit der zweite Tessiner Abgeordnete, der im laufenden Jahr die Medienabgabe für Unternehmen ab einem Jahresumsatz von CHF 500'000 ins Visier parlamentarischer Regulierung nahm, nachdem sein Namensvetter Fabio Abate (fdp, TI; Po. 19.3235) im März die Berechnungsgrundlage für diese infrage gestellt hatte. Bereits bei den Revisionsarbeiten zum Radio- und Fernsehgesetz aus dem Jahr 2014, mit welcher die Regelung ins Gesetz aufgenommen worden war, hatte sich starker Widerstand gegen die Unternehmensabgabe geregt. Regazzi beabsichtigte eine Änderung der Rechtsgrundlage für die Abgabepflicht für Radio und Fernsehen. Die bisherige Regelung der Berechnung aufgrund des erzielten Jahresumsatzes empfand er als problematisch. Als Vorschlag gab der Initiant vor, man solle nur Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitarbeitsstellen als abgabepflichtig definieren, wobei Lernende aus der Zählung auszunehmen seien. Der Initiant kritisierte die Doppelbelastung via Privathaushalt und Firma und betonte, TV- oder Radiokonsum stünden nicht im Aufgabenbereich von Arbeitnehmenden und seien aufgrund der Arbeitsbedingungen häufig gar nicht möglich. Unterstützung hatte seine Initiative bereits vor der Einreichung erhalten: 49 Ratsmitglieder aus dem rechtsbürgerlichen Lager hatten die Initiative mitunterzeichnet.

«KMU von der Mediensteuer ausnehmen» (Pa.Iv. 19.482)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik

Im Januar 2018, mitten im Abstimmungskampf zur No-Billag-Initiative, liess die Spitze der SRG verlauten, dass die Radio- und Fernsehgesellschaft aus der zwei Jahre zuvor mit der Swisscom und Ringier gegründeten Werbeallianz Admeira auszusteigen plane. Der Werbeallianz war von Beginn weg heftiger Gegenwind vom Verband Schweizer Medien, von verschiedenen Medienhäusern und von politischer Seite entgegengeschlagen und sie hatte auch mit operativen Schwierigkeiten zu kämpfen.
Im Februar 2018 unterlag die SRG zudem vor Bundesgericht, wo sie Beschwerde gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts eingelegt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht war im Herbst 2016 – entgegen der Meinung des UVEK – zum Schluss gekommen, dass die beschwerdeführenden Medien im Verfahren betreffend die Beteiligung der SRG an Admeira als Partei anzuerkennen seien und aufgrunddessen in der Frage um die Teilhabe der SRG an Admeira von der Verwaltung hätten angehört werden müssen. Stattdessen hatte das UVEK zuvor lediglich von der Beteiligung der SRG an der Werbeallianz Kenntnis genommen und diese auch nicht an Auflagen geknüpft. Das Bundesgericht stützte den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Sofern Tätigkeiten der SRG, die ausserhalb ihres Konzessionsbereichs liegen, den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschneiden, seien diese zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Die beschwerdeführenden Akteure, der Verband Schweizer Medien und neun private Medienunternehmen, hätten gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht glaubhaft vorbringen können, dass ihnen eine erhebliche Einschränkung des Entfaltungsspielraums drohe, weswegen der Entscheid des UVEK aufzuheben und unter Anhörung der beschwerdeführenden Medien neu zu fassen sei.
Neben diversen Umbau- und Abbauplänen kommunizierte die SRG Ende Juni ihren definitiven Ausstieg aus der Werbeallianz. Man habe den Aktienanteil von 33.3 Prozent je hälftig an die beiden verbleibenden Aktionäre Ringier und Swisscom verkauft. Der Verband Schweizer Medien verlangte sogleich vom UVEK, dass die Neubeurteilung der Zulässigkeit der Teilhabe von SRG an Admeira deswegen nicht ausgesetzt werden solle. Zum einen sei der Verkauf noch nicht vollzogen, zum anderen bleibe die Gefahr von Marktverzerrungen intakt, da die SRG nach wie vor plane, die Vermarktung ihrer Werbezeiten über Admeira laufen zu lassen. Nachdem die SRG dem BAKOM den Vollzug des Verkaufs vom 29. Juni 2018 mitgeteilt hatte, verfügte das Bundesamt jedoch die Abschreibung des Verfahrens.

Joint Venture Vertrag der SRG mit Swisscom und Ringier

Neben der SDA beschlossen auch die Printmedien im Jahr 2018 Entlassungen. So gab es etwa Entlassungen bei den Bündner Zeitungen, «Le Matin», der Basler Zeitung sowie einstellungsbedingt auch beim «Giornale del Popolo» und der TagesWoche. Den Paukenschlag in Bezug auf Kündigungen bei den privaten Medien lieferte im November 2018 das neu gegründete Joint Venture CH Media mit seiner Ankündigung, dass in den nächsten beiden Jahren, während des Integrationsprogramms für die NZZ-Regionalmedien und die AZ Medien, bis zu 200 Vollzeitstellen gestrichen werden sollen. Mit dieser Reaktion auf die «weiterhin äusserst angespannte Marktsituation» reduziert das Unternehmen die Beschäftigung um ungefähr zehn Prozent. Sämtliche Unternehmensbereiche sollen vom Stellenabbau betroffen sein. Neben Zeitschriften, Online-Portalen, Radio- und TV-Stationen gehören unter anderem die Aargauer Zeitung, die Luzerner Zeitung, das St. Galler Tagblatt und die «Schweiz am Wochenende» zu der insgesamt über 80 Marken umfassenden CH Media. Ein Teil des Stellenabbaus soll durch Fluktuationen erreicht werden; Kündigungen seien aber nicht zu umgehen. CEO Axel Wüstmann kündigte zu diesem Zeitpunkt ebenfalls an, dass es für die überregionalen Themen der Zeitungen eine Mantelredaktion geben werde. Die Gewerkschaft Syndicom sprach von einem «gigantischen Sparprogramm» und mahnte das Unternehmen, den angekündigten Zeitraum von zwei Jahren einzuhalten und nicht mit übereilten Aktionen vorzupreschen.

Stellenabbau bei CH Media

Im Dezember 2018 stellte Ringier die Papierausgabe des «Blick am Abend» ein. Das auf Unterhaltung ausgerichtete Gratismedium wird weiterhin digital erscheinen. Mit über 800'000 Interaktionen pro Monat fände der Onlinebereich des Titels eine gute Resonanz und die Werbung im digitalen Raum funktioniere gut, führte Alexander Theobald, COO von Ringier Schweiz, aus. In demselben Jahr hatte sich bereits das Westschweizer Blatt Le Matin von seiner Printausgabe verabschiedet.

Blick am Abend stellt Papierausgabe ein

Vier gleichlautende und Ende 2018 im Nationalrat eingereichte parlamentarische Initiativen wurden im September 2019 durch die KVF-NR behandelt. Die Initianten Aebischer (sp, BE; Pa. Iv. 18.470), Guhl (bdp, AG; 18.471), Feller (fdp, VD; 18.472) und Grossen (glp, BE; 18.474) zielten auf eine Anpassung von Artikel 93 der Bundesverfassung, der neu zu einem «Medienartikel» werden sollte. Dazu sollte BV Art. 93, der bisher dem Radio und Fernsehen gegolten hatte, abstrahiert und für die Medien generell formuliert werden; wie auch die Titel der Initiativen, «Medien in die Bundesverfassung», bereits ankündigten.
Begründet wurden die Vorstösse einerseits mit der mangelnden Klarheit der geltenden Regelung, die gemäss den Initianten einen sehr offenen Begriff von Formen fernmeldetechnischer Verbreitung von Inhalten verwende. Dies führte in ihren Augen zu medienpolitischen und -rechtlichen Auseinandersetzungen. Andererseits sei gegenwärtig die Presse explizit aus dem Artikel ausgenommen, obwohl sie eine wichtige Rolle in der politischen Meinungsbildung spiele. Dadurch sei die Presse auch von möglichen Fördermassnahmen ausgeschlossen, obwohl sie unter grossem ökonomischen Druck stehe. Gleichwohl erbringe sie einen Service public, weshalb generell von «Medien» gesprochen werden sollte.
Die Initiative Grossen (glp, BE) unterschied sich von den übrigen drei Initiativen insofern, als sie noch einen fünften Absatz beinhaltete. Dieser sah vor, dass nach wie vor – das entsprach dem bisher geltenden Wortlaut des Verfassungsartikels – eine unabhängige Beschwerdeinstanz für Einwände gegen die Inhalte zuständig sein soll.

Medien in die Bundesverfassung (Pa.Iv. 18.473)