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Die 1894 von Verlegern und dem Journalistenverband gegründete Schweizerische Depeschenagentur (SDA) kämpfte im Berichtsjahr weiterhin mit finanziellen Schwierigkeiten. Trotz Rationalisierungsmassnahmen — unter anderem der Abbau von sechs Redaktorenstellen im französischsprachigen Dienst — wurde ein Defizit von mindestens einer Million Franken erwartet. Chefredaktor Oswald Sigg und der Verwaltungsrat schlugen eine höhere Abgeltung aus der Bundeskasse vor, weil die sehr teure Nachrichtenversorgung der gesamten Schweiz in drei Sprachen als eine nationale Aufgabe ausreichend honoriert werden sollte. In seiner Antwort auf zwei parlamentarische Vorstösse gab der Bundesrat bekannt, dass er die Verwaltung mit der Überprüfung der Forderungen der SDA beauftragt hat. Neben der finanziellen Krise schwelte aber auch die interne Führungskrise weiter: Chefredaktor Sigg reichte seine Kündigung ein, nachdem es ihm nicht gelungen war, eine neue Führungsstruktur gegen den Widerstand des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung durchzusetzen. Neuer Chefredaktor wurde der Welschwalliser Bernhard Reist.
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Konkurrenzsituation zwischen SDA und SPK verschärft

Innerhalb der medienrelevanten Diskussionen um die Revision des Datenschutzgesetzes, dessen Entwurf der Bundesrat 1988 vorgelegt hatte und der im Berichtsjahr vom Ständerat als Erstrat behandelt wurde, bildete die Frage des Geltungsbereichs einen Hauptstreitpunkt. Medienschaffende und Verleger verlangten, dass der Medienbereich, wie dies in Deutschland der Fall ist, aus dem Gesetz auszuklammern sei, was der Ständerat nicht zugestand. Er befürwortete nur einen zeitlichen Aufschub bei der Gewährung von Einsichts- bzw. Berichtigungsrechten, um zu verhindern, dass journalistische Recherchen durch das neue Gesetz verunmöglicht werden.

Bundesgesetz über den Datenschutz (BRG 88.032)

Die Pressekonzentration schritt im Berichtsjahr weiter voran. Die Zusammenschlüsse konnten unter anderem als Massnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb des zukünftigen europäischen Binnenmarkts interpretiert werden. Die Frage, ob durch eine Konzentration auf rein unternehmerischer Ebene die Meinungsvielfalt in Gefahr sei, wurde unterschiedlich beurteilt.

Pressekonzentration

Im Falle des terrestrisch übermittelnden Abonnement-Senders der Westschweiz, Télécinéromandie (TCR), hat sich der Bundesrat entschieden, die Konzession bis 1994 zu verlängern; er hat jedoch keine Werbeerlaubnis für die uncodierten Sendeblocks erteilt. Im Gegensatz zu TCR darf das deutschschweizerische Pay-TV, Teleclub, als Satellitensender uncodierte Werbung ausstrahlen, weil es dem werbefreundlicheren Bundesbeschluss über das Satellitenfernsehen unterliegt.

Télécinéromandie

Eine weitere Liberalisierung im Empfang von Satellitenprogrammen wurde durch einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg bewirkt: Die Elektronikfirma Autronic AG hatte Klage gegen einen Bundesgerichtsentscheid eingereicht, weil ihr an der FERA 1982 von der PTT untersagt worden war, ein von einem sowjetischen Fernmeldesatelliten abgestrahltes Programm mittels Empfang über Parabolantennen zu zeigen. Der Artikel 10 der Menschenrechtskonvention, wonach die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten und Ideen garantiert sein müsse, gilt gemäss dem Gerichtsentscheid auch im Falle des Empfangs von unverschlüsselten Satellitensignalen uneingeschränkt. Die von der PTT vorgenommene Unterscheidung in Rundfunk- und Fernmeldesatelliten bei der Bewilligungspraxis hat sich damit als unhaltbar erwiesen. In seiner Antwort auf eine Interpellation Wyss (fdp, BS) betreffend freien Individualempfang für Satellitenfernsehen führte der Bundesrat aus, dass einerseits internationale Staatsverträge (Fernmeldevertrag und Radioreglement), welche die Schweiz mitunterzeichnet hat, von der Internationalen Fernmeldeunion (UIT) angepasst werden müssten; andererseits müsste in der schweizerischen Gesetzgebung zuerst abgeklärt werden, ob die erste Verordnung zum Telegrafen- und Telefonverkehrsgesetz und eine entsprechende Verordnung des EVED mit dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar seien.

Liberalisierung im Empfang von Satellitenprogrammen

Dass Recherchierjournalismus beim Radio sehr unbequem werden kann, haben zwei DRS-Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin anlässlich ihres Beitrags zur Geschichte der Firma Villiger in der Sendung «z.B.» erfahren. Das Team hatte versucht, die Geschichte der Firmen der Familie des neu gewählten Bundesrates Kaspar Villiger vor und während der Zeit des zweiten Weltkrieges nachzuzeichnen; dabei war umstritten, wie weit das Unternehmen in die Wirtschaft des Nazi-Staates integriert war. Verschiedene Klagen und Konzessionsbeschwerden, die monierten, dass es die Absicht der Sendung gewesen sei, Bundesrat Villiger mit der Darstellung der Unternehmenspolitik seines Vaters zu kompromittieren, folgten unverzüglich nach der ausgestrahlten Sendung. SRG-Generaldirektor Riva konnte den Konflikt entschärfen, indem er vor allem die Gewichtung der Sendung und die Plazierung innerhalb des Programms kritisierte, nicht aber den Inhalt an und für sich. Dies hatte jedoch weitere Auseinandersetzungen zwischen der SRG-Leitung und der FDP-Parteispitze zur Folge. Das Beispiel zeigte, wie schwierig für die Medien die kritische Behandlung eines umstrittenen Themas in der Öffentlichkeit ist. Noch deutlicher wurde dies bei den Klagen von Mohamed Shakarchi, der in seinem Namen und in dem der Shakarchi Trading SA von allen drei Fernsehketten eine Genugtuung von insgesamt CHF acht Mio verlangte. Ihm seien durch eine gezielte Vorverurteilungskampagne wegen Drogengeldwäscherei im Rahmen der Kopp-Affäre massive Geschäftseinbussen zugefügt worden.

Dass Recherchierjournalismus beim Radio sehr unbequem werden kann, haben zwei DRS-Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin anlässlich ihres Beitrags zur Geschichte der Firma Villiger in der Sendung "z.B." erfahren

Mit den Beratungen über das neue Radio- und Fernsehgesetz ist auch die Diskussion um die Werbeordnung vor allem am Fernsehen wieder in die Öffentlichkeit getragen worden. Obwohl mehrheitlich die Meinung vorherrscht, dass in der Schweiz keine «amerikanischen Verhältnisse» Einzug halten sollen, ist die Tendenz trotzdem gegenläufig. Die europäische Fernsehkonvention, welche die Schweiz mitunterzeichnet hat, sieht denn auch die Unterbrechung von Sendungen durch Werbung vor.

Mit den Beratungen über das neue Radio- und Fernsehgesetz ist auch die Diskussion um die Werbeordnung vor allem am Fernsehen wieder in die Öffentlichkeit getragen worden

Weiteren Zündstoff hat die Kontroverse um «Brutalo»-Filme erhalten, weil das Fernsehen DRS im Rahmen der Sendung «limit» einen solchen Film gezeigt hat. Auf gesetzlicher Ebene ist eine Strafgesetzbuch-Revision abgeschlossen worden, die Gewaltdarstellungen in Bild und Ton, welche die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, verbietet. Ein von einem Genfer «Comité anti-censure» lanciertes Referendum gegen diesen «Zensurartikel» kam nicht zustande, obwohl verschiedene Kulturschaffende, Videohändler und auch die eidgenössische Filmkommission ähnliche Einwände gegen den neuen StGB-Artikel vorbrachten wie das Genfer Komitee. Allen gemeinsam war das Argument, dass das Verbot eine künstlerische Zensur ermögliche und zudem einen blühenden Schwarzhandel mit Videokassetten zur Folge haben werde.

Brutalos: Gewaltdarstellungen in Bild und Ton

In der Agenturlandschaft hat sich die Konkurrenzsituation zwischen SDA und SPK verschärft. Die SDA hatte seit 1987 unter mehreren Kündigungen durch potente Deutschschweizer Abonnenten zu leiden, denen die Leistungen der SDA im Vergleich zur SPK nicht mehr preiswert erschienen. Die SDA machte geltend, dass sie als einzige Agentur in allen drei Landessprachen einen umfassenden Nachrichtendienst unterhält. Da diese drei Dienste bisher zu praktisch identischen Preisen angeboten wurden, finanzierten die Abnehmer des auflagenstärkeren deutschsprachigen Dienstes de facto ihre Verlegerkollegen in der welschen und italienischen Schweiz. Die SDA ergriff einerseits Rationalisierungsmassnahmen, betonte aber auch, dass sie, wenn die Solidarität der Verleger untereinander nicht mehr spiele, auf einen Ausbau der staatlichen Unterstützung angewiesen sei. Der Bundesrat erklärte in seiner Antwort auf eine Interpellation Matthey (sp, NE), dass er sich vorstellen könnte, die staatspolitischen Leistungen der SDA speziell abzugelten.

Konkurrenzsituation zwischen SDA und SPK verschärft

Die Durchführung des Videotex-Kommerzialisierungsprojekts in sogenannten Kommunikationsmodellgemeinden hatte bis jetzt keinen durchschlagenden Erfolg. Datenbanken verschiedenster Art (Telebanking, Teleshopping, Versandhandel, Elektronisches Telefonbuch (ETB), Veranstaltungskalender) und neu das Tele-Giro konnten Fortschritte verzeichnen, wurden jedoch oft mangelhaft aktualisiert. Um zukunftsträchtig zu werden, müsste das System über Glasfaserkabelnetz höhere Übertragungskapazitäten erreichen und auch unabhängig von der Telefonleitung werden; denn wer heute auf Videotex Daten abruft, besetzt gleichzeitig die Telefonleitung. Hinzu kommt noch, dass die PTT das ETB den Datenschutzerfordernissen anpassen mussten. «Telerom» bietet jedoch dieselben Informationen des ehemaligen ETB auf Compact Dise wieder an, da sie als Privatunternehmen nicht dem Datenschutzreglement des Bundes untersteht. Bis 1994 sollen nach den Vorstellungen der PTT 100'000 bis 200'000 Abonnenten Videotex verwenden. Dafür werden Investitionen von ungefähr CHF 270 Mio nötig sein, denn bis Mitte September waren erst 24'000 Anschlüsse in Betrieb. Neu hat das welsche Fernsehen einen grossen Informationsdienst für Videotex aufgebaut (TV-Programme, Sportnachrichten, Briefkastendienst, Quizspiele). Um die Attraktivität der angebotenen Dienstleistung zu erhöhen, wurden die Abonnementsgebühren für die Geräte abgeschafft.

Kommunikations-Modellgemeinden

In der Innerschweiz haben sich die zwei Körperschaften, TV-Tell und die Interessengemeinschaft Regionalfernsehen Innerschweiz (IRI), zu einer einzigen Organisation vereint, welche über eine Stiftung regionale Fernsehprogramme für die Innerschweiz produzieren will. Auch diese regionale Fernsehstation könnte Beiträge oder sogenannte Fenster für ein zweites Schweizer Fernsehen von privaten oder staatlichen Betreibern anbieten. Im Aargau konnte das «Zofinger Tagblatt» mit anderen lokalen Veranstaltern im Oktober zum zweiten Mal einen dreitägigen Versuch starten. Eine Beschwerde von der linksalternativen Lokalpartei «Läbigs Zofige», in der eine publizistische Vormachtstellung des Zofinger Tagblatts bei diesem Regionalfernsehversuch geltend gemacht wurde, ist vom EVED abgelehnt worden.

Innerschweiz Basel Ostschweiz

Das Schweizer Radio International (SRI) wird in Zukunft seine Programmtätigkeit diversifizieren und unter anderem seinen Personalbestand bis 1994 erhöhen. Die Frage, ob das SRI in Zukunft auch in russischer Sprache senden kann, blieb noch offen. Auf technischer Ebene braucht dieser Kurzwellensender neue, stärkere Sendeanlagen. Die PTT sehen dafür ein dezentrales Konzept vor, was aber langwierige Bewilligungsverfahren nach sich ziehen wird. Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Verlängerung des Bundesbeschlusses über das schweizerische Kurzwellenradio bis 1995, weil das RTVG erst nach 1991 in Kraft treten wird.

Programm 90

Am 4. und 5. Oktober behandelte der Nationalrat den vom Bundesrat 1987 vorgelegten Entwurf für ein Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Der «Schicksalsartikel» 31 (Andere Veranstalter) wurde gemäss Kommissionsantrag inhaltlich und formal abgeändert, womit das Vertragsmodell Zustimmung erhielt. Das Gesetz soll demnach nicht bestimmen, wer neben der SRG künftig auf nationaler oder sprachregionaler Ebene Fernsehen machen kann. Private Fernsehanbieter werden aber die Möglichkeit haben, in Zusammenarbeit mit der SRG ein Ergänzungsprogramm zu gestalten. In der Frage der Konzessionserteilung wurde die Passage zur «publizistischen Vormachtstellung» im Versorgungsgebiet auf Antrag des Freisinnigen Loeb (fdp, BE) entschärft; danach kann die Konzession erteilt werden, «wenn der Bewerber die Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht gefährdet». Ausserdem strich die Volkskammer die Bestimmung, dass die vom Bundesrat erteilte Konzessionen für andere Veranstalter von der Bundesversammlung genehmigt werden müssen.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Beim Gebührensplitting wurde der Vorschlag der Kommissionsmehrheit gutgeheissen: ein gewisser Finanzausgleich zugunsten wirtschaftlich schwächerer Regionen wird demnach nur in Ausnahmefällen gewährt (Art. 16, Absatz 2). Ein von den Fraktionen der FDP und der SVP unterstützter Antrag, die Unterbrechung von Sendungen mit Werbung nicht zu verbieten, wurde mit 104 zu 69 Stimmen abgelehnt; das explizite Werbeverbot für Alkohol, Tabak, Heilmittel sowie für politische und religiöse Anliegen wurde gemäss bundesrätlicher Vorlage angenommen. Zustimmung fand auch der Vorschlag des Bundesrats, mit dem Sponsoring («Zuwendungen Dritter») eine neue Form von Werbung zuzulassen (Art. 18). In der Gesamtabstimmungpassierte das RTVG mit 134 zu null Stimmen. Innerhalb der grossen Parteien waren keine eindeutigen Präferenzen in bezug auf die umstrittenen Punkte auszumachen: Die parteipolitische Couleur spielte nur eine untergeordnete Rolle und die traditionellen ideologischen Grenzen traten kaum in Erscheinung.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Verschiedene Sendungen am Fernsehen und Radio haben die Sensibilität der Bevölkerung in Bezug auf die Rolle der Medien und deren Spielraum in der Demokratie herausgefordert. So ist die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) als Repräsentantin der Kontrolle über die staatlichen Medien ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Andererseits forderten Journalistenverbände eine Verstärkung ihrer eigenen Position in Form des Rechts zur Zeugnisverweigerung, um eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber staatlichen und privaten Institutionen bewahren zu können. Ein solches Zeugnisverweigerungsrecht ist im Entwurf des neuen Mediengesetzes des Kantons Solothurn erstmals verankert.

Verschiedene Sendungen am Fernsehen und Radio haben die Sensibilität der Bevölkerung in bezug auf die Rolle der Medien und deren Spielraum in der Demokratie herausgefordert

Nach wie vor wenig Früchte tragen die Anstrengungen der PTT, Dienstleistungen Dritter über eine Kombination von Telefon und Bildschirm, genannt Videotex, zu vermitteln. Das Anwachsen der Abonnentenzahl von 8'000 auf rund 14'000 lag weit unter den Erwartungen der PTT, die deshalb die Mietpreise für die Endgeräte nochmals drastisch senkte. Investitionen von CHF 270 Mio und die Schaffung von 130 neuen Stellen sollen nun in den nächsten drei bis sechs Jahren die Abonnentenzahl vervielfachen. Als Ziel wurden 100'000 bis 200'000 Anschlüsse genannt. Die Trägerschaft der Bildschirmzeitung «Teletext», die SRG und der Verband Schweizerischer Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (SZV), erhielt eine neue Konzession.

Kommunikations-Modellgemeinden

In der Innerschweiz einigten sich die bisherigen Konkurrenten Interessengemeinschaft Regionalfernsehen Innerschweiz (IRI) und Stiftung TV Tell darauf, künftig zusammenzuarbeiten und gemeinsam ein Gesuch für ein nicht gewinnorientiertes, regionales Fernsehprogramm mit einer breit abgestützten Trägerschaft einzureichen. Da die Stiftung TV Tell zur Einsicht gekommen war, dass das von ihr bevorzugte rein privatwirtschaftlich organisierte Fernsehen nicht zu verwirklichen sei, stimmte sie nun dem strittigsten Punkt hinsichtlich einer Zusammenarbeit mit der SRG zu und öffnete dadurch den Weg zur Einigung mit der IRI. In Basel reichte ein Verein ein Gesuch für einen während der Mustermesse Basel 1989 auszustrahlenden Kurzversuch ein. Im Trägerverein sind nicht nur zahlreiche Einzelpersonen und kulturelle und politische Organisationen, sondern auch die Regierungen der beiden Basel, Solothurns, des Aargaus und Berns vertreten, da die Programme in der ganzen Nordwestschweiz empfangbar sein sollen. Auch hier ist eine Zusammenarbeit mit der SRG geplant. Ebenfalls das «Fenstermodell», also ein SRG-Rahmenprogramm in Verbindung mit einer rund eine Stunde pro Tag dauernden regionalen Sendung, empfahl eine Studie, die für ein Regionalfernsehen in der Ostschweiz erarbeitet wurde.

Innerschweiz Basel Ostschweiz

Der ständige Nachfrageüberhang bei der Fernsehwerbung veranlasste die SRG, ein Gesuch um Ausdehnung der bisher zugelassenen Werbezeit von täglich 23 Minuten auf 30 sowie um die Zulassung der Sonntagswerbung ins Auge zu fassen. Unterstützt wird sie bei diesem Begehren von Nationalrat Früh (fdp, AR), der eine diesbezügliche Motion einreichte. Der Bundesrat wollte jedoch einen entsprechenden Entscheid nicht fällen, bevor das RTVG im Parlament beraten sei. Bereits früher eine «massvolle» Erhöhung der Werbezeit zu erlauben, mochte er aber auch nicht ausschliessen.

Fernsehwerbung

Will die Schweiz für die einheimischen Rundfunkveranstalter nicht krasse Wettbewerbsnachteile schaffen, muss sie die Formulierung des RTVG in bestimmten Punkten – insbesondere den Werbevorschriften – europäischen Gegenbenheiten und Vereinbarungen anpassen. Für letztere präsentierte der Europarat beziehungsweise dessen Comité directeur sur les moyens de communication de masse (CDMM) einen Entwurf. Dieser sieht Bestimmungen zum Schutz der Rechte des Individuums (etwa das Gegendarstellungsrecht) und zum Jugendschutz vor, regelt den Anteil der europäischen Produktionen im Programm und stellt Werbevorschriften auf. Der Entwurf wurde an zwei Konferenzen der 21 Medienminister diskutiert, wobei sich vor allem die Unterbrechung von Programmen mit Werbung, die Genussmittelwerbung, das Tele-Shopping, der Einbezug des Radios und die Frage nach den möglichen Sanktionen bei Regelverletzungen als strittig herausstellten. Es wurde dabei deutlich, dass der Entwurf des CDMM in einigen Punkten abgeschwächt werden dürfte. So einigten sich die Minister nicht auf einen festen Anteil an europäischen Produktionen und äusserten die Absicht, Unterbrecherwerbung unter gewissen Bedingungen zu erlauben. Immerhin sollen die Werbeordnungen anderer Länder dann respektiert werden müssen, wenn die Sendungen hauptsächlich für diese bestimmt sind. Dies träfe beispielsweise für das Fernsehen von Campione zu, das nach italienischem Recht vor allem ins Tessin einstrahlt. Die Medienminister einigten sich darauf, die Vereinbarung im Frühjahr 1989 zu unterzeichnen.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Mit ausführlichen Anhörungen ausgewählter Experten und Interessenvertreter begann die zuständige Nationalratskommission die Beratung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Bei ersten Entscheidungen der Kommission fiel deren Hang auf, strittige Punkte im Gesetz abzuschwächen und dafür der Exekutive eine grössere Entscheidungskompetenz zuzuweisen. So strich sie das Werbeverbot für Tabak und Alkohol zugunsten einer bundesrätlichen Kompetenz, einschränkende Vorschriften zu erlassen. In der am meisten umstrittenen Frage nach der Regelung der vierten, einzig noch verbleibenden terrestrischen Fernsehsenderkette sprach sich die Kommission nicht für die im Entwurf vorgesehene Minderheitsbeteiligung der SRG, sondern lediglich für deren «angemessene» Beteiligung aus. Das vorgesehene «Gebührensplitting», gemäss dem die SRG einen Teil der Gebühren an Veranstalter in wirtschaftlich schwachen Gebieten abzugeben hätte, wurde mit einem knappen Entscheid unterstützt.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Die von der bundesdeutschen Zeitschrift «Emma» lancierte Debatte über die Pornographie brachte im Berichtsjahr eine umfangreiche Publizistik hervor. Fragen bezüglich der gesellschaftlichen Schädlichkeit der Pornographie – vor allem hinsichtlich frauenfeindlicher Wirkungen – wurden auch in der Schweiz diskutiert. Das Thema wirkte vor allem innerhalb eines sich als fortschrittlich, links und feministisch verstehenden Kreises polarisierend, da feministische Forderungen nach einem Verbot jeder Pornographie nicht nur der Pressefreiheit und der Freiheit des künstlerischen Ausdrucks entgegenstehen, sondern auch der im Gefolge der 68er Bewegung erhobenen Forderung nach Liberalisierung der Sexualität widersprechen. Die Organisation für die Sache der Frau (Ofra) verlangte in einer Resolution zur Sexualstrafrechtsrevision ein Verbot jeglicher, also auch sogenannt «weicher», nicht mit Gewalt verbundener Pornographie, da diese die Frau als verfügbares Objekt darstelle und deshalb eine für die Emanzipation der Frau nachteilige Wirkung habe.

Pornographie

Um die neuen Angebote der Telekommunikation und das Bedürfnis danach zu testen, haben die PTT und die interessierte Industrie die Gemeinden eingeladen, Projektskizzen für einen Versuch auf ihrem Gebiet einzureichen. 23 Gemeinden sind dieser Aufforderung nachgekommen und haben ihre Entwürfe für die Erprobung von öffentlichen Datenbanken, Teleshopping, Alarmsystemen und von Telekommunikationsanwendungen in den Bereichen Schulung, Medizin, Tourismus (Reservationen) oder Verkehrswesen eingereicht. Zwölf dieser Gemeinden wurden nun von der PTT unter Berücksichtigung ihrer Grösse, ihrer Lage und der Art des eingereichten Projektes als «Kommunikations-Modellgemeinden» ausgewählt und sollen ihre Vorstellungen verwirklichen können. Da die PTT jedoch nur bereit war, CHF 50'000 pro Gemeinde zu investieren, blieb die Finanzierung des Versuchs noch ungewiss. Ausgewählt wurden die Gemeinden Basel, Biel, Brig, Disentis (GR), Frauenfeld, Locarno, Maur (ZH), Nyon (VD), Siders (VS), St. Moritz (GR), Sursee (LU) und das Val de Travers (NE).

Kommunikations-Modellgemeinden

Die CVP befürwortete den Gesetzesentwurf des Bundesrates im Prinzip, verlangte aber mehr Mittel für die Versorgung der Berg- und Randgebiete; sie wandte sich jedoch gegen das die SRG benachteiligende Gebührensplitting und schlug Investitionshilfekredite für den Aufbau von privaten Sendeinfrastrukturen in den benachteiligten Regionen vor.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Parteien und Verbände wiederholten nach der Publikation des neuen Entwurfes weitgehend ihre Positionen, die sie schon im Vernehmlassungsverfahren eingenommen hatten. SRG-Generaldirektor L. Schürmann betrachtete das Gesetz als ausgewogen und begrüsste insbesondere die Verbundlösung für die vierte Senderkette. Mit dieser zeigte sich auch die FDP zufrieden, sie bemängelte jedoch die «SRG-Lastigkeit» des Entwurfs. Grundsätzlich einverstanden zeigten sich auch die CVP und die SVP, letztere besonders wegen der vorgesehenen wirtschaftlichen Konkurrenz zwischen den Sendern. Gerade der kommerzielle Wettbewerb steht nach Meinung der SP jedoch im Gegensatz zum publizistischen Wettbewerb, den das Gesetz eher behindere als fördere; ausserdem sei dieses zu sehr exekutiv- und verwaltungslastig angelegt. Die Journalistenverbände übten am Entwurf scharfe Kritik vor allem wegen der Auslassung der Regelung der inneren Medienfreiheit, und das «Syndikat schweizerischer Medienschaffender» reagierte auf die Öffnung der vierte Senderkette für alle möglichen Veranstalter gar mit einer Referendumsdrohung, da es diese als eine Konzession an jene politischen Kräfte wertete, welche die Demolierung der SRG anstrebten. Ebenfalls eine Schwächung der SRG befürchtet auch die Arbeitsgemeinschaft für Kommunikationskultur (AfK), da nur dieser ein umfassender Informations- und Kulturauftrag auferlegt werde, wodurch den privaten Veranstaltern die einträglichere Unterhaltung zufalle. Da der Entwurf auch vorsieht, dass der Bund notleidende Sender von öffentlichem Interesse direkt unterstützen kann, sieht die AfK auch keinen Grund für die Ermöglichung des Gebührensplitting zulasten der SRG. Als unsinnig betrachtet sie sodann die Möglichkeit, die vierte Senderkette privaten Veranstaltern zu überlassen, da ohnehin nur die SRG fähig sei, ein nationales Vollprogramm überhaupt zu produzieren – was übrigens auch potentielle private Anbieter, wenn auch ungerne, zugeben. Mit ihrem Vorschlag einer «Mediallmend» stiess die AfK jedoch auf wenig Gegenliebe. Der Vorschlag sah vor, dass der SRG nur noch die Grundversorgung zustünde, während beliebig viele, in Vereinen organisierte Veranstalter, welchen nach Massgabe ihrer Mitgliederzahlen Sendezeiten zugesprochen würden, sich die restliche Sendezeit auf allen vier Senderketten hätten teilen können. Ein solches Modell wird heute in den Niederlanden angewandt.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Keine Begrenzung der Zahl der Veranstalter sieht das Gesetz auf der internationalen Ebene vor, wobei jedoch die in der Schweiz verbreiteten ausländischen Sender den wesentlichen Bestimmungen über die hiesigen Werbevorschriften genügen müssten. Diese betreffen vor allem Branchenverbote und die Art der Trennung von Programm und Werbung. Das Sponsoring von Sendungen soll, mit Auflagen, erlaubt werden. Die vor allem von Journalisten-Verbänden geforderte innere Medienfreiheit ist nicht in den Gesetzesentwurf aufgenommen worden. Eine unabhängige Beschwerdeinstanz soll dagegen mehr Entscheidungsbefugnisse erhalten als dies bisher der Fall ist.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)