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Im Vorfeld bedeutender gesetzgeberischer Entscheide bei Radio und Fernsehen, zu denen die Expertenkommission für eine Medien-Gesamtkonzeption die oben bereits erwähnten Vorschläge formuliert hat, geriet die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) wiederholt ins Schussfeld der Kritik. Diese wurde vor allem von denjenigen Parteien und Interessengruppierungen getragen, die für eine Lockerung oder Aufhebung des allerdings rechtlich nicht verankerten, sondern nur faktisch bestehenden SRG-Monopols eintraten. So lancierte der Landesring eine unformulierte Verfassungsinitiative «für Freiheit und Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen», die die Aufhebung des SRG-Monopols verlangt, wobei die umstrittene und teils heftig kritisierte Behandlung der Zürcher Jugendunruhen durch Radio und Fernsehen einen willkommenen Propagandaaufhänger abgab. Kompetente Medienleute wie auch Bundesrat Schlumpf gaben zu verstehen, dass die Initiative offene Türen einrenne. Allenfalls könnte der überfällige Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen durch sie nochmals verzögert werden. Gestützt auf die Ergebnisse des 1979 abgeschlossenen Vernehmlassungsverfahrens beauftragte der Bundesrat das EVED, einen entsprechenden Artikel noch vor dem Vorliegen einer Medien-Gesamtkonzeption auszuarbeiten. Dieser Artikel soll nicht bloss mit einer Kompetenznorm ausgestattet werden, sondern einen ausführlichen, enumerierenden Charakter haben und damit materielle Aussagen über die künftige Radio- und Fernsehgesetzgebung sowie über die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz enthalten. Insbesondere die Aufnahme einer solchen Instanz in die Verfassung wurde als Voraussetzung für die politische Realisierung des Artikels angesehen. Für ein Ausführungsgesetz sind hingegen noch kaum Unterlagen vorhanden. Die Bedeutung der Beschwerdeinstanz kam auch mit der Motion Guntern (cvp, VS) zum Ausdruck, die nach dem Ständerat nun auch vom Nationalrat überwiesen wurde. Die heute bestehende, des öftern als zu tolerant bezeichnete Beschwerdekommission Reck, die in ihrer beratenden Funktion zwar faktisch, aber nicht rechtlich unabhängig ist, soll durch eine staats- und verwaltungsunabhängige Instanz ersetzt werden. In der vom Bundesrat Ende des Jahres beschlossenen Revision der Konzessionsbestimmungen wird zudem die Bundesaufsicht über die SRG für zusätzliche Bereiche, insbesondere bei den Finanzen, verstärkt und die Vertragsfreiheit der SRG gegenüber den Personalverbänden in Gehalts- und andern arbeitsrechtlichen Fragen beschnitten.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Der von den Behörden angestrebte gesetzlich geordnete Umbruch bei den elektronischen Medien wurde von dem in Italien stationierten Kommerzsender «Radio 24» unterlaufen, der nach peripetienreichen juristischen Geplänkeln der italienischen Stellen im Januar stillgelegt, im März wieder zugelassen und im November vorläufig erneut geschlossen wurde. Der Bundesrat betrachtet den Sender als im Widerspruch zu internationalen Abkommen stehend und führt neben juristischen auch medienpolitische Einwände an, da er sich eine gesellschaftlich orientierte Medienordnung nicht verbauen lassen will. Eine weitere Kontroverse entstand um die von den Kabelnetz-Verbänden zunehmend praktizierte Einspeisung von «Radio 24» in ihre Netze. Sie ignorierten damit ein Schreiben der PTT, das die Übernahme des Grenzsenders als illegal bezeichnete. Die PTT-Generaldirektion beantragte deshalb, bei der Revision der Verordnung eins des Telegrafen- und Telefonverkehrsgesetzes einen Artikel aufzunehmen, der die Verbreitung von Sendern, die die Bestimmungen des internationalen Fernmeldevertrages und anderer Abkommen nicht einhalten, untersagt. Insbesondere der Entscheid des Zürcher Stadtrates (Exekutive), «Radio 24» ins Kabelnetz der Rediffusion aufzunehmen, stiess auf etliches Unverständnis. Er wurde auch als Honorierung für die behördenfreundliche Berichterstattung dieses Senders über die Jugendkrawalle interpretiert.

Kommerzsender «Radio 24»

Die SRG-interne Reorganisation wurde 1980 abgeschlossen. Als letzte der drei Regionalgesellschaften revidierte diejenige der italienischen Schweiz (CORSI) ihre Statuten, wobei im Gegensatz zu den beiden andern Gesellschaften den ansässigen Ausländern die Mitgliedschaft verwehrt wurde. In der Westschweiz konstituierten sich als Ersatz für die beiden bisherigen Trägerorganisationen sieben offene kantonale Gesellschaften, womit jedermann Zugang zu den Gremien erhält. Auffallend waren die grosse Zahl von weit über 10'000 Einschreibungen und die teils harten Auseinandersetzungen bei der Wahl der Vorstände. In der Deutschschweiz konnte erstmals nach 28 Jahren eine neu gegründete Mitgliedgesellschaft, nämlich diejenige von Aargau/ Solothurn, in die Regionalgesellschaft aufgenommen werden.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Die grössten Umwälzungen in der Medienlandschaft zeichnen sich bei Radio und Fernsehen ab. Insbesondere scheint es, dass im Radiobereich Stellungen bezogen werden, die die kommende Medienordnung präjudizieren sollen. Die Auseinandersetzungen drehen sich letztlich darum, ob und wie das Monopol der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) gebrochen werden soll und wer damit schliesslich das Sagen haben wird: die privaten Medienkonzerne, denen sich bei einer Verkommerzialisierung dank den neuen technischen Möglichkeiten neue Gewinnchancen eröffnen, oder der Staat, der die Medien auf gesellschaftspolitische Zielsetzungen verpflichten kann.

Die grössten Umwälzungen in der Medienlandschaft zeichnen sich bei Radio und Fernsehen ab

Die Mitte 1981 auslaufende Kabelrundfunkverordnung schliesst Werbesendungen aus und gibt der SRG ein Monopol für drahtlose Übertragungen. Dieses wird zunehmend von illegalen Piratensendern gebrochen, die hauptsächlich im Raum Zürich auftreten. Dabei scheinen vor allem die politischen unter ihnen von der PTT gestört zu werden. Die Bestimmungen der Kabelrundfunkverordnung umging geschickt der ehemalige «Tat»-Chefredaktor R. Schawinski, der seit dem November vom italienischen Grenzberg Pizzo Groppera aus mit seinem starken UKW-Sender «Radio-24» die Region Zürich rund um die Uhr mit Popmusik und Werbespots bedient. Das EVED verlangte in mehreren Gesprächen mit den italienischen Behörden die Schliessung des Senders und setzte eine Frist bis Ende Jahr. Innert Wochenfrist wurden Ende Dezember über 200'000 allerdings nicht beglaubigte Unterschriften gesammelt, die den Bundesrat aufforderten, nichts gegen «Radio-24» zu unternehmen. Die Grossverlage Ringier und Jean Frey deuteten an, dass sie im Falle einer Nichtverhinderung von «Radio-24» ihrerseits ins Radiogeschäft einsteigen könnten. Das angesprochene EVED begrüsst prinzipiell die publizistische Konkurrenz, allerdings nicht ihre Kommerzialisierung, und will private Sender nicht von heute auf morgen zulassen. Es möchte präjudizierende Entwicklungen möglichst verhindern und fürchtet, dass mit einer vorzeitigen Freigabe das Medienkonzept Schweiz unterlaufen werden könnte.

Piratensender

Die Herausgeber von Gratisblättern machten die Erfahrung, dass auch ihnen Grenzen gesetzt sind: Der Ende 1978 in Genf mit 600'000 Exemplaren gestartete «Romandie-Hebdo» stellte schon Ende Januar sein Erscheinen ein, die zwei als Konkurrenz zu «Biel-Bienne» vom «Bieler Tagblatt» lancierten Gratisblätter wurden bald nur noch den Abonnenten beigelegt, und die Fusion der «Basler Woche» mit dem Gratisanzeiger «Doppelstab» zu einer neuen Gratiszeitung wurde wieder abgeblasen. Dennoch blieben Gratisblätter eine Gefahr vor allem für die Meinungspresse. Als die «Luzerner Neusten Nachrichten», die dem Ringier-Konzern zugehören, ihre Freitagnummer als Gratisanzeiger in Stadt und Agglomeration Luzern zu streuen begannen, stiessen sie auf erbitterten Protest ihrer lokalen Konkurrenzzeitungen «Vaterland» und «Luzerner Tagblatt». Die hinter diesen stehenden Parteien (CVP, FDP) sekundierten mit einer gemeinsamen Erklärung, in der sie dem Ringier-Konzern eine Verdrängungspolitik vorwarfen. Dessen Vorgehen wurde auch als Konkurrenz unter den grossen Verlagen, die sich wachsende Marktanteile sichern wollen, interpretiert. Dieselbe Tendenz fand sich ebenfalls bei der Ausweitung des Textteils im städtischen Amtsblatt «Tagblatt der Stadt Zürich», das vom Jean Frey-Konzern herausgegeben wird. Grosses Aufsehen in Pressekreisen erregte ferner der Verkauf des «Beobachters» an den Verwaltungsratsdelegierten dieser Verlagsgruppe, Beat Curti, der bekannt gab, dass er zu einem spätem Zeitpunkt aus dem Verlag ausscheiden und dass sich der Kurs der Zeitschrift nicht ändern werde. Dennoch kamen Zweifel an einer unveränderten Zielsetzung und die Vermutung auf, dass der «Beobachter» nach einer Anstandsperiode zu einem seichten Unterhaltungsblatt absinken werde. Beachtung fand ebenfalls die Fusion der linken Alternativzeitungen «Focus» und «Leser-Zeitung» zum Zweiwochenblatt «Tell», wovon man sich höhere Auflagen und grössere politische Wirkung versprach. Diese Hoffnungen scheinen sich aber nicht zu verwirklichen, da nach nur zwei Monaten die früheren Mitarbeiter der «Leser-Zeitung» die Redaktion geschlossen verliessen.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben

Eine Voraussetzung der Medienfreiheit wäre die Pflicht zur Information durch die Behörden. In dem auf den 1. Juni in Kraft getretenen Verwaltungsorganisationsgesetz des Bundes ist die Informationspflicht für Regierung und Verwaltung unter Voraussetzung eines allgemeinen Interesses und unter Vorrang wesentlicher öffentlicher und privater Ansprüche formell verankert. Kritische Stimmen bemerkten, dass die Informationspolitik des Bundes seither zurückhaltender geworden sei, und forderten eine umfassende Informationspflicht für Behörden aller Stufen. Der Verband der Schweizer Journalisten (VSJ) möchte diese als vorzuziehende Massnahme im Rahmen der Medien-Gesamtkonzeption verwirklicht wissen. Nachdem sich schon vorher einzelne Fälle von Indiskretionen aus Protokollen und Kommissionsunterlagen ereignet hatten, führte die vorzeitige Veröffentlichung eines SRG-Papiers der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission zuerst zu einer Pauschalverwarnung der Bundeshausjournalisten durch das Nationalratsbüro und schliesslich zu einer Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Parlamentarier und Journalisten bei der Bundesanwaltschaft. Diese Massnahmen stiessen weithin auf Kritik, wobei die wenig offene Informationspraxis des Bundes, auch als Geheimniskrämerei bezeichnet, für die Pannen verantwortlich gemacht wurde. Vorstösse im Nationalrat griffen das Problem auf. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit wurden Ende Jahr zumindest die Ermittlungen gegen die Parlamentarier eingestellt. Die offizielle Informationspolitik geriet auch in Zürich unter Beschuss, als der kantonale Polizeikommandant Grob vier ausgewählte Journalisten über das KIS informierte, den Vertreter des «Volksrechts» abwies und den nicht eingeladenen Presseorganen eine Tonbandaufzeichnung zustellte, aus der die kritischsten Teile eliminiert worden waren. Dies wurde als willkürliche Behinderung der Presse von mehreren Parteien im Kantonsrat verurteilt. An früherer Stelle ist bereits die Kontroverse um die Abstimmungserläuterungen des Bundes zur Atominitiative zu Sprache gekommen; der Einwand, den Gegnern der bundesrätlichen Meinung werde zu wenig Platz eingeräumt und ihre Argumentation selektioniert, wurde auch bei anderer Gelegenheit vorgebracht. Zwei ähnlich lautende Vorstösse im Nationalrat forderten deshalb, dass den Vertretern von Initiativ- und Referendumskomitees genügend Raum zu eigenen Stellungnahmen gesichert wird.

Eine Voraussetzung der Medienfreiheit wäre die Pflicht zur Information durch die Behörden

In einzelnen Fällen reagierten die SRG und viele Medienschaffende empfindlich aus Furcht vor Übergriffen des Staates. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats prüfte die Aufsicht des Bundes über die SRG und kam zum Schluss, dass diese im administrativen und finanziellen Bereich verstärkt werden sollte. Obwohl die Kommission ausdrücklich festhielt, dass sie kein Staatsfernsehen anstrebe, wurde sie einer solchen Tendenz verschiedentlich beschuldigt, zumal der Kommissionsbericht auch Auswirkungen auf die bevorstehende Anpassung der SRG-Konzession haben könnte. Sodann veranlasste die unsachgemässe Kürzung eines Fernsehinterviews mit dem damaligen iranischen Vizepremierminister Entezam den Bundesrat zur Einleitung einer Untersuchung, obschon der Fehler sofort eingestanden und korrigiert wurde. Insbesondere der Vorwurf, dass das Interview überhaupt inopportun gewesen sei und die äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet habe, sowie die Forderung nach einer wirksameren Überwachung von Konzeption, Realisation und Ausstrahlung von Informationssendungen stiess auf vehemente Pressekritik, wobei sich vor allem die welsche Presse für die Informationsfreiheit einsetzte. Gegen eine weitere vom EVED registrierte Konzessionsverletzung am Westschweizer Fernsehen erhob die Generaldirektion SRG Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht. Andere Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen wurden abgewiesen, wobei das Unbehagen über die SRG-internen Beschwerdeinstanzen bestehen blieb. Um die Entscheide des EVED in Beschwerdesachen breiter abzustützen, verfügte Bundesrat Ritschard im Sommer die Einsetzung einer fünfköpfigen verwaltungsunabhängigen Beschwerdeinstanz, die als beratendes Organ seines Departements fungieren soll. Zu ihrem Präsidenten wurde der Publizist Oskar Reck gewählt. Die Schaffung einer SRG-externen unabhängigen Beschwerdeinstanz forderte in der Dezembersession eine Motion von Ständerat Guntern (cvp, VS), die überwiesen wurde.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

Die Parteipresse hatte weiterhin mit Schwierigkeiten zu kämpfen: Während das «SVP-Bulletin» ab Herbst nicht mehr erschien, war der sozialdemokratische «Freie Aargauer Volksrecht» wegen geringen Inserateneinnahmen gezwungen, ab November seine Samstagnummer einzustellen. Ebenfalls wegen fehlenden finanziellen Mitteln beschloss das Zentralkomitee der PdA, seine französischsprachige Tageszeitung «Voix Ouvrière» ab Januar 1980 nur noch als Wochenzeitung erscheinen zu lassen. Neu erschien «Der Freisinn » als monatliche Parteizeitung der FDP. Wegen der oft geringen Verbreitung ihrer Organe sind die Parteien gezwungen, bei Wahlen und Abstimmungen ihre Parolen auch in der parteiungebundenen Presse als Inserate zu publizieren. Wie problematisch dies sein kann, erfuhr die SP, als ihr ohne vorherige Information ein Wahlinserat im «Blick» wegen angeblich nicht bewiesenen Behauptungen zensiert wurde.

Die Parteipresse

Das Vernehmlassungsverfahren zum neuen Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen, der wegen des Tempos der technischen Entwicklung der Medien-Gesamtkonzeption vorgezogen werden muss, wurde Mitte Jahr abgeschlossen. Mit Ausnahme der FDP, der SVP und des Arbeitgeberverbandes, die einen reinen Kompetenzartikel befürworteten, sprachen sich die andern Stellungnahmen für eine inhaltsreichere Verfassungsaussage aus. Mehrheitlich wurde auch die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz gefordert. Die SRG selbst würde zwei getrennte Artikel begrüssen, um zu verhindern, dass die Kompetenzfrage nochmals der inhaltlichen Regelung zum Opfer fällt. Sie hatte zu Jahresbeginn ihre neuen Statuten genehmigt, die im wesentlichen die Öffnung der bis anhin geschlossenen Mitgliederorganisationen der Westschweiz, die Erleichterung der Neugründung von Mitgliedergesellschaften und die Vergrösserung des Zentralvorstands brachte. Die SRG meinte damit die Grundvorschläge der Hayek-Reformstudie aus dem Jahre 1973 verwirklicht zu haben, ihre Kritiker waren sich jedoch darin einig, dass sie damit begraben worden seien. Sie bemängelten insbesondere, dass eine repräsentative Zusammensetzung der Mitgliedgesellschaften und der Gremien weiterhin nicht gewährleistet ist und dass die zentralistischen Tendenzen eher verstärkt worden sind. Ende Jahr revidierten auch die Regionalgesellschaften der deutschen und rätoromanischen sowie der französischen Schweiz (DRS und SRTR) ihre Statuten, wobei letztere zur Bildung von sieben Kantonalgesellschaften aufrief, die die beiden bisherigen Trägerorganisationen in Genf und Lausanne ersetzen sollen. Die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Oehler (cvp, SG), die sich gegen eine 15-prozentige SRG-Gebührenerhöhung wandte, wurde vom Ständerat abgelehnt; dieser forderte jedoch in einem Postulat, dass die zusätzlichen Einnahmen zur Verbesserung der Programmqualität verwendet werden. In entsprechendem Sinne wurde die Gebührenerhöhung dann vom Bundesrat mit etlicher Verspätung im Herbst in Kraft gesetzt. Oehler gab sich damit jedoch nicht zufrieden und verlangte in einer neuen Motion die Zuständigkeit des Parlaments zur Festsetzung der SRG-Gebühren.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

Die Vielfalt der Presse ist weiterhin und verstärkt durch Abhängigkeit von der Wirtschaft, Konkurrenz unter Grossverlagen und Konkurrenz durch neue elektronische Medien bedroht. Die fortschreitende Pressekonzentration hat zu regionalen Vormacht und Monopolstellungen geführt. Nationalrat Muheim (sp, LU) erachtete ein Warten auf die Medien-Gesamtkonzeption als zu gefährlich und hatte deshalb noch im Vorjahr eine parlamentarische Initiative zur Presseförderung vorgelegt. Eine Kommission des Nationalrats stimmte dieser im Grundsatz zu und konnte im November einen Presseförderungsartikel zuhanden von Bundesrat und Parlament verabschieden, der sich vom Expertenentwurf aus dem Jahre 1975 im wesentlichen nur durch das Fehlen von Steuererleichterungen unterscheidet. Der Bund soll Massnahmen zur Förderung einer vielfältigen und unabhängigen Presse in den einzelnen Landesteilen treffen, gegebenenfalls unter Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit. Dazu soll er die berufliche Aus- und Fortbildung im Pressebereich fördern. Über eine baldige Realisierung dieses Presseförderungsartikels scheinen allerdings keine Illusionen zu bestehen. Mit radikaleren Forderungen wartete die SJU auf, die verlangte, dass der Staat die publizistischen Monopole brechen, allenfalls Konkurrenzzeitungen gründen und die Verfügungsgewalt. der Verleger sowie den Einfluss der Grossinserenten gesetzlich beschränken solle. Dieser Einfluss kann kaum noch verdeckt werden: Wegen eines kritischen Artikels des «Tages-Anzeigers» über das Autogewerbe wurden bereits disponierte Inserate sistiert und die Zeitung in der Folge von den bedeutendsten Autoimporteuren faktisch boykottiert, was nach den Angaben des Chefredaktors zu einem monatlichen Einnahmeausfall von CHF 500'000 führte. Die Kartellkommission begann mit Ermittlungen, um abzuklären, ob ein juristisch verbotener Boykott vorliege. Das Ganze zeigte, dass viele Grossinserenten ein werbefreundliches redaktionelles Umfeld erwarten und dass die Pressefreiheit dem Staat gegenüber verfassungsmässig garantiert, jedoch von privaten Mächten bedroht sein kann.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben

Die neue Programmstruktur des Deutschschweizer Fernsehens brachte als wesentlichste Neuerungen die Vorverlegung der Tagesschau und die Einführung eines fünften Werbeblocks. Dies wie auch die Beschränkung auf unterhaltende oder sonst wie publikumswirksame Sendungen in der Zeit zwischen 18 und 21 Uhr lösten Befürchtungen aus, dass der redaktionelle Teil den Anforderungen der Werbung angepasst werde. Die ebenfalls angestrebte Regionalisierung der Tagesschau scheint erst ab Herbst 1981 realisierbar zu sein. Programmdirektor G. Frei vom Fernsehen DRS trat zurück und wurde durch U. Kündig ersetzt.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Anders als im kulturellen Bereich, wo Neues sich häufig nur am Rande artikuliert und kaum beachtet wird, verdeutlichten die technischen Neuerungen auf dem Mediensektor die Notwendigkeit einer neuen Medienordnung. Die jüngsten Auseinandersetzungen in diesem Bereich liessen erkennen, dass es dabei nicht nur um blosse rechtliche Festschreibungen, sondern vor allem um politische und wirtschaftliche Macht sowie um die Freiheit der Information und des Medienschaffenden geht. Dabei wird offenbar von interessierten Kreisen versucht, die bevorstehenden Entscheidungen zu präjudizieren. Dies umso mehr, als die im Vorjahr eingesetzte Kommission für eine Medien-Gesamtkonzeption ihre Arbeit erst Mitte 1981 abschliessen wird. Sie hat 1979 noch keine formellen Beschlüsse gefasst und sich neben der Erfassung des Ist-Zustandes vor allem den dringlich vorzuziehenden Massnahmen gewidmet und ihre Arbeit mit den andern medienrelevanten Rechtssetzungsprojekten koordiniert. Die von der Kommission erarbeiteten kommunikationspolitischen Zielsetzungen legen Wert auf eine Konsolidierung der Medienfreiheit und lehnen eine Qualitätskontrolle der Medien durch den Staat ab. Medienfreiheit ist nach Ansicht der Schweizerischen Journalistenunion (SJU) auch von anderer Seite gefährdet. Sie fordert deshalb von der Medien-Gesamtkonzeption die Garantie, dass private Medienkonzerne nicht in bisherige und neue elektronische Massenmedien eindringen können.

Medienordnung

Die Ausarbeitung eines neuen Verfassungsartikels für Radio und Fernsehen war rasch an die Hand genommen worden: Anfang Dezember, zwei Jahre nach dem Scheitern der letzten Vorlage, schickte das EVED zwei Vorschläge in die Vernehmlassung. Die erste Variante, ein reiner Kompetenzartikel, strebt eine offene verfassungsrechtliche Grundlage an. Sie sagt nichts über die Ausführungsgesetzgebung aus. In der zweiten Variante werden Radio und Fernsehen als Medien verstanden, deren staats- und gesellschaftspolitische Rollen ausdrücklich formuliert sein sollen. Im Zentrum steht jedoch die Mündigkeit des Radio- und Fernsehkonsumenten; die beiden Medien haben zur selbständigen Meinungsbildung der Zuhörer und Zuschauer beizutragen.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

Der für 1980 vorgelegte neue Strukturplan des Fernsehens richtet sich noch ausgeprägter als bisher nach der deutschen Konkurrenz aus. Das Hauptabendprogramm wird vorverlegt, anspruchsvollere Sendungen werden auf die Zeit nach 21 Uhr verschoben. Auf 1980 ist ausserdem die Regionalisierung der Tagesschau und der Ausbau des Informationsblockes vorgesehen. Bereits 1978 wurde die Hauptabteilung Aktualität und Politik geschaffen. Bei der Besetzung der neuen Posten klagten Fernsehmitarbeiter, dass Parteiinteressen vor den Fähigkeiten einzelner Kandidaten gestanden hätten. Beim Radio wurden neue Programmstrukturen bereits eingeführt. Unter anderem wurde der abendliche Informationsblock zeitlich auf das künftige Fernsehangebot abgestimmt. Ausserdem werden nun in der Deutschschweiz täglich Lokalsendungen für fünf verschiedene Regionen ausgestrahlt. Unzufrieden damit sind die Regierungen der Kantone Solothurn und Aargau, welche von der SRG die Gründung einer eigenen Radio-Mitgliedgesellschaft und eigene Lokalsendungen wünschen.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

An der an anderer Stelle besprochenen UNESCO-Konferenz über die Mediencharta hatte die Schweizer Delegation Grundsätze zur Freiheit der Information herausgearbeitet. Im Anschluss an die von der Presse positiv aufgenommene Stellungnahme gegen eine Zensur durch staatliche Organe wurde allerdings vermerkt, dass in der Eidgenossenschaft immer noch der Grundsatz einer «nichtöffentlichen Verwaltung» gelte, was sich am restriktiven Verhalten mancher Behörden ablesen lasse. Ein Urteil des Bundesgerichtes bestätigte diese Feststellung: Die staatsrechtliche Kammer lehnte eine Klage der «Bündner Zeitung» und der Schweizerischen Journalisten-Union ab, die sich gegen die im Jahre 1976 durch die Bündner Regierung erlassenen Informationsrichtlinien gewandt hatten. Die Richter verneinten sowohl einen verfassungsmässigen Anspruch auf freie Informationsbeschaffung durch die Medien als auch eine sich aus den Grundrechten ergebende Informationspflicht der Behörden. Anlässlich einer Tagung orientierte Bundeskanzler K. Huber über die Informationsgrundsätze der Landesregierung. Der Bundesrat sei gesetzlich verpflichtet, die Öffentlichkeit zu orientieren. Aber nur so weit, als dadurch «keine wesentlichen schutzwürdigen öffentlichen oder privaten Interessen» verletzt würden.

Staatskritische Presse und Zensur

Technisch relativ problemlos zu betreibende Piratensender versuchen stets wieder, das SRG-Monopol zu brechen. Dabei wurde festgestellt, dass die PTT immer mehr Mühe hat, die zunehmende Zahl der illegalen Radiostationen zu lokalisieren.

Piratensender

Im Kanton Bern fusionierten auf Anfang 1979 die erst zwei Jahre zuvor durch einen Zusammenschluss entstandenen «Berner Nachrichten» mit dem «Berner Tagblatt». Das Projekt der «Berner Zeitung» wurde mit gemischten Gefühlen aufgenommen; zu unterschiedlich schienen die beiden Partner. Zu Vermutungen über den Kurs des auflagestarken Blattes gab die Berufung des früheren freisinnigen Grossrates P. Schindler zum Chefredaktor Anlass. Er war dem vormaligen SP-Mitglied H. Battaglia, Chefredaktor der BN, vorgezogen worden. Mit kritischen Blicken werden die Konzentrationsbewegungen in der Ostschweiz beobachtet: Die Strategie des Zollikofer-Verlages, Herausgeber des «St. Galler Tagblattes», der seinen Einfluss Richtung Thurgau und Rheintal ausdehnte und sich mit dem Verleger der «Bündner Zeitung» arrangierte, bereitet der lokalen Meinungspresse zunehmend Sorge. In der Westschweiz hält die Verlagsgruppe Lousonna, Herausgeberin von «24 Heures», «Tribune le Matin» und «La Suisse», eine führende Stellung. Der Bundesrat antwortete jedoch auf eine schriftliche Anfrage, es könne hier nicht von einem Pressemonopol gesprochen werden. Als zusätzliche Gefahr für die weniger finanzkräftigen Zeitungen der Romandie werden die verschiedenen Gratisblätter angesehen; das letzte wurde im Dezember mit Hilfe einer Genfer Finanzgruppe in einer Auflage von über 600'000 Exemplaren gestartet.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben

Zwei Versuche, einem Monopol die Stirn zu bieten, endeten unterschiedlich. Als Konkurrenz zu Biels Lokalzeitungen erscheint seit Anfang Jahr das Gratisblatt «Biel-Bienne». Es wurde als alternative, dreisprachige Wochenzeitung mit ausgebautem Textteil konzipiert und in der Seeländer Metropole positiv aufgenommen. Dagegen scheiterte im Welschwallis das Experiment «Journal du Valais»: Schwierigkeiten mit dem Verleger, Mängel in der Berichterstattung und zu wenig Inserenten beschleunigten das Eingehen nach nicht einmal zwölf Monaten.

Zwei Versuche, einem Monopol die Stirn zu bieten, endeten unterschiedlich

Die beiden Varianten für einen Radio- und Fernsehartikel statuieren kein rechtliches Monopol bezüglich der Trägerschaft der elektronischen Medien. Das EVED kommentierte, es müsste zumindest die Möglichkeit mehrerer untereinander konkurrierender Veranstalter offen gelassen werden. 1978 verlängerte der Bundesrat allerdings die Konzession der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) um drei (nicht wie bis anhin um fünf) Jahre, obwohl in zwei parlamentarischen Vorstössen eine Kündigung derselben gefordert worden war. Die SRG war im Berichtsjahr mehrfach ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Selbst Bundespräsident W. Ritschard warf der Institution in einem Brief mangelnde Öffentlichkeitsarbeit, Zugeknöpftheit zwischen den verschiedenen Stufen des Kaders und Intrigen statt Solidaritätsbeweisen vor.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

Eigentliche Ursache der Auseinandersetzung um die Trägergesellschaft von Radio und Fernsehen war die bereits 1977 geforderte Gebührenerhöhung, gegen die nach Aussage des Vorstehers des EVED nur politische, aber keine sachlichen Gründe sprachen. Kritiker aus verschiedenen Lagern warfen der SRG allerdings eine verfehlte Finanzpolitik vor. An der SRG-Rechnung wurden der überdimensionierte Baufonds, die ungewohnt hohen Abschreibungen, die sehr grossen Verwaltungskosten und die nicht sauber verbuchten Werbeeinnahmen bemängelt. Dies, sowie der positive Abschluss der Rechnung für das Jahr 1977, trug zum kräftigsten Misstrauensvotum gegen die SRG seit 1972 bei: Der Nationalrat überwies gegen den Willen des Bundesrates eine Motion Oehler (cvp, SG), die sich gegen die Gebührenerhöhung wandte. Da die Ständeratskommission anschliessend weitere Überprüfungen in die Wege leitete, sah sich die Landesregierung gezwungen, die Erhöhung vorerst auszusetzen. Über den Vertragskonflikt zwischen der SRG und den Mitgliedern der Mediengewerkschaft SSM wurde an anderer Stelle bereits berichtet.

Gebührenerhöhung

Der «Blick» nahm das 25-jährige Jubiläum des Fernsehens zum Anlass, in einer ausführlichen Serie gegen die Führung des Fernsehens der deutschen und rätoromanischen Schweiz (DRS) zu schiessen. Die angegriffenen Kaderleute vermochten die Aussagen ehemaliger Fernsehmitarbeiter nicht zu widerlegen. Im «Tages-Anzeiger» wurde vermutet, hinter der «enthüllenden» Folge stünden nicht nur uneigennützige Interessen, sondern auch verlagspolitische Motive: Kapitalkräftige Kreise, die sich um ein privates Fernsehen in der Schweiz bemühten, hätten wenig dagegen, wenn die Monopolgesellschaft SRG in ein schiefes Licht gerate.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Zur bundespolitischen Berichterstattung in Radio und Fernsehen wurde der zweite und dritte Teil der «Studie Reck» veröffentlicht. Der zweite befasst sich vornehmlich mit der Gestaltung eines schwergewichtigeren Informationsblockes am Fernsehen; im abschliessenden dritten Teil wendet sich der Autor mit Nachdruck gegen den Anspruch auf einen Proporz in den elektronischen Medien. Er ist ausserdem der Ansicht, dass die Möglichkeit von Radio und Fernsehen, den Stimmbürger zu aktivieren, begrenzt sei. Im Ansatz richtig seien die bisher unternommenen Versuche, das Publikum direkt in den politischen Meinungsbildungsprozess einzubeziehen.

Zur bundespolitischen Berichterstattung in Radio und Fernsehen wurde der zweite und dritte Teil der «Studie Reck» veröffentlicht

Die Parteizeitungen kämpfen seit Jahren einerseits um das finanzielle Überleben, anderseits um die Erhaltung ihrer Unabhängigkeit von kapitalkräftigen Gruppen: Zur Deckung des Defizits des Organs «Freier Aargauer/Volksrecht» beschlossen die SP-Parteitage der Kantone Aargau und Zürich einen zusätzlichen obligatorischen Mitgliederbeitrag. Die Luzerner Liberalen hatten befürchtet, das «Luzerner Tagblatt» werde durch die Publicitas verkauft. Deshalb wurde in der ganzen Innerschweiz erfolgreich für den Kauf von Volksaktien geworben. Mit dem neu gewonnenen Kapital konnte der Anteil des Publicitas-Aktienpaketes auf 25 Prozent vermindert werden.

Parteizeitungen

Regelmässige Kritiken an der Arbeit der Medienschaffenden belegen die unterschiedliche Optik der Fernsehzuschauer. Erwartungen und Bildschirmwirklichkeit stimmen oft nicht überein, zeigen die Grenzen des Mediums Fernsehen auf: Einen lokal begrenzten Entrüstungssturm löste ein Bericht über das Aargauer Jubiläumsfest aus, der von den direkt Beteiligten als verzerrend und manipuliert, von einem aussenstehenden Kritiker als «sorgfältige, gute, in ihrer Art liebevoll gestaltete Filmreportage» (NZZ) bezeichnet wurde. Der Protest führte sogar zu Vorstössen in National- und Ständerat und einem Communiqué der Aargauer Regierung. Eine Petition des Arbeitnehmer-Radio- und Fernsehbundes forderte die Absetzung der langjährigen Sendereihe «Aktienzeichen XY... ungelöst». Sie diene in erster Linie der Befriedigung der Sensationslust des Publikums, stelle einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitssphäre der Betroffenen dar und erwecke den Eindruck, dass die Kriminalität ganz allgemein bedrohlich anwachse. Die Programmkommission DRS sprach sich für die Beibehaltung der Sendung aus.

Regelmässige Kritiken an der Arbeit der Medienschaffenden belegen die unterschiedliche Optik der Fernsehzuschauer