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  • Rime, Jean-François (svp/udc, FR) NR/CN
  • Blocher, Christoph (svp/udc, ZH) NR/CN
  • Reimann, Maximilian (svp/udc, AG) NR/CN

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In der Frühjahrssession hatte sich der Bundesrat gleich zu mehreren, im Kontext des Abstimmungskampfes zum RTVG vorgebrachten Fragen um die Rolle der SRG zu äussern. Jean-François Rime (svp, FR) wollte zum Beispiel wissen, weshalb die SRG kaum über die Einreichung des Referendums geschrieben habe und wie sie gedenke, fair über die Abstimmungsvorlage zu berichten. Ähnliche Bedenken äusserte Rimes Ratskollege Ruedi Lustenberger (cvp, LU). Petra Gössi (fdp, SZ) war es ferner ein Anliegen, dass sich die SRG weder finanziell noch materiell in den Abstimmungskampf eingreife, weswegen sie vom Bundesrat wissen wollte, wie die Exekutive dies sicherzustellen gedenke. Nicht zuletzt erkundigte sich Sylvia Flückiger nach der Höhe der zu entrichtenden Abgabe bundesnaher Betriebe. Der Bundesrat führte in seinen Antworten aus, dass sich die SRG nach denselben Regeln wie immer verhalte und gemäss seinem im RTVG festgeschriebenen Auftrag ausgewogen über die Vorlage zu berichten habe, und dass ihr keine Mittel zur Abstimmungskampffinanzierung zur Verfügung stehen. Wer den Eindruck habe, die SRG komme ihrem Auftrag nicht nach, könne bei der UBI und beim Bundesgericht Beschwerde einreichen. Zur Frage von Nationalrätin Flückiger nahm der Bundesrat folgendermassen Stellung: Die zu entrichtenden Empfangsgebühren von Swisscom, Post, SBB und Ruag beliefen sich zusammen auf ungefähr CHF 316'000 pro Jahr; unter Mitberücksichtigung der ETH, EPFL, der Eidgenössischen Münzstätte, Suva und des Paul-Scherrer-Instituts würde im Total ein Betrag von ca. CHF 350'000 fällig.

Fragestunde zur Rolle der SRG im RTVG-Abstimmungskampf

Nachdem die Umstände des Todes von Prinzessin Diana eine Welle der Empörung und heftige Kritik am Sensationsjournalismus ausgelöst hatten, erarbeitete der SVJ-Presserat berufsethische Leitlinien für den Umgang mit Schock- und People-Bildern. Neu wurden das Bild und die “Wahrung der Menschenwürde” als Begriff explizit in den Ehrenkodex der Schweizer Medienschaffenden miteinbezogen. Im weiteren empfahl der Presserat den Medienunternehmen, Regeln für die Behandlung politischer Inserate schriftlich festzulegen. Der Schriftsteller Adolf Muschg war an den Presserat gelangt, weil er in einem Inserat des Zürcher SVP-Nationalrats Christoph Blocher mit dem nazifreundlichen Schweizer Schriftsteller Jakob Schaffner verglichen worden war. Der Presserat kam zum Schluss, dass politische Inserate die Medienschaffenden aus publizistischen Gründen etwas angehen, auch wenn der redaktionelle Teil und der Werbeteil voneinander getrennt sind.

berufsethische Leitlinien für den Umgang mit Schock- und People-Bildern Regeln für die Behandlung politischer Inserate

Zu Beginn des Jahres erschien in der Zentralschweiz erstmals das Fusionsprodukt von "Luzerner Neuste Nachrichten" (LNN) und "Luzerner Zeitung" (LZ), die "Neue Luzerner Zeitung" (NLZ) mit fünf Regionalausgaben für die Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug. Noch im Januar kam ausserdem die als Alternative zur NLZ konzipierte Tageszeitung "Luzern heute", auf den Markt, die vor allem die Agglomeration Luzern abdecken will und dreimal wöchentlich erscheint. Auch im Kanton Zug wurde ein Konkurrenzblatt zur NLZ aus der Taufe gehoben: im August debutierte die "Zuger Presse", die sich auf das Geschehen in der Region Zug beschränkt und ebenfalls dreimal wöchentlich erscheint.

Im Aargau kam es ebenfalls zu einer Konzentration in der Presselandschaft. Die beiden grössten aargauischen Tageszeitungen "Aargauer Tagblatt" und "Badener Tagblatt" fusionierten zur "Aargauer Zeitung", die mit einer Startauflage von 120 000 Exemplaren im November als sechstgrösste Schweizer Tageszeitung erstmals erschien. Am neuen Unternehmen sind die Aargauer Tagblatt AG und die Badener Tagblatt Holding AG zu je 50% beteiligt. Anders als letztes Jahr in der Innerschweiz fielen die Reaktionen zur Zeitungsfusion im Aargau moderat aus, da beide Tageszeitungen eine ähnliche, bürgerlich-konservative Linie verfolgten. Opposition gegen die Fusion regte sich jedoch anfänglich von Teilen der Aktionäre des "Aargauer Tagblatts" um die beiden SVP-Parlamentarier Maximilian Reimann und Christian Speck, die eine Vormachtstellung der Badener Tagblatt Holding und insbesondere von deren Besitzer Peter Wanner befürchteten.

Die Aargauer Zeitungsfusion hatte auch Konsequenzen für die seit Anfang 1994 bestehende "Mittelland-Zeitung", der das "Aargauer Tagblatt", das "Oltner Tagblatt" und das "Zofinger Tagblatt" angehörten. Der Verleger der neuen "Aargauer Zeitung" kündigte die Kooperation des "Aargauer Tagblatt", das bis dahin den gemeinsamen Mantelteil der "Mittelland-Zeitung" geliefert hatte. Nachdem die beiden verbliebenen Partner mit rechtlichen Schritten wegen Vertragbruchs drohten, zog die Aargauer Zeitung AG die Kündigung zwar zurück. Die in Zugzwang geratenen "Oltner Tagblatt" und "Zofinger Tagblatt" fanden aber mit der "Solothurner Zeitung" eine neue Partnerin und schlossen sich zu dritt zur "Neue Mittelland-Zeitung" zusammen. Damit entstand im Kanton Aargau wieder eine zweite grössere Tageszeitung, dem Kanton Solothurn ging jedoch seine zweite Pressestimme verloren. Neu liefert die "Solothurner Zeitung" den überregionalen Mantelteil. Die vorerst auf fünf Jahre befristete, am 4. November begonnene Kooperation soll den drei Zeitungen - Gesamtauflage 85 000 Exemplare - den Zugang zum nationalen Inseratemarkt sichern. Die drei Verlage sind bereits gemeinsam am Solothurner Lokalsender "Radio 32" beteiligt.

Zu einem Zweititelsystem unter einem Verlagsdach ab 1. November entschieden sich das "Bündner Tagblatt" und die "Bündner Zeitung". Die Gasser Media AG, Herausgeberin der "Bündner Zeitung", übernahm die operative Führung beider Tageszeitungen, die neu einen gemeinsamen Inserateteil, aber weiterhin getrennte Redaktionen haben werden. Ab 1997 werden sich die beiden Blätter inhaltlich stärker unterscheiden: Während die "BZ" einen liberalen Kurs fährt und sich der vertieften Information verschreibt, wird das "Bündner Tagblatt" einen pointiert konservativen Kurs fahren und sich auf die kurze, schnelle Information konzentrieren. Das im 144. Jahrgang erscheinende "Bündner Tagblatt" war vor zehn Jahren vom Zürcher SVP-Nationalrat Christoph Blocher übernommen und von ihm seither jährlich mit Millionenbeträgen über Wasser gehalten worden. Nun leitete Blocher seinen Rückzug aus dem Graubündner Zeitungsmarkt ein. Kritische Stimmen gaben dem Bündnerischen "wirtschaftlichen Zeitungsmonopol mit Pressevielfalt" keine längerfristigen Überlebenschancen.

Dem jahrelangen Feilschen um eine romanische Tageszeitung in Graubünden setzte die Gasser Media AG Anfang November überraschend ein Ende und kündigte die Lancierung von "La Quotidiana", der ersten romanischen Tageszeitung, auf Januar 1997 an. Im Gegensatz zu früheren Projekten wird die Tageszeitung nicht in Zusammenarbeit mit den romanischen Sprachorganisationen, sondern im Alleingang herausgegeben. Das Zweititelsystem von "BZ" und "BT" mutiert damit zum Dreititelsystem. Der Lia Rumantscha und der Pro Svizra Rumantscha warf der Gasser-Verlag vor, dass sie eine "rätoromanische Staatszeitung" produzieren und diese zu einem Mittel der Sprachenpolitik ausbauen wollten. Die Sprachorganisationen begrüssten die neue Tageszeitung grundsätzlich. Mit der Realisierung von "La Quotidiana" verbunden ist ein Kahlschlag in der romanischen Presselandschaft: Die "Gasetta Romontscha" aus Disentis, bereits seit längerer Zeit in der Hand der Gasser AG, wird ebenso in der neuen Tageszeitung aufgehen wie die kleineren romanischen Blätter "Casa Paterna/La Punt" und "Fegl ufficial da Surselva". Auch das bisher zweimal wöchentlich erscheinende Engadiner Lokalblatt "Fögl Ladin" wird in die "Quotidiana" integriert werden. Die Engadin Press AG verkaufte der Gasser AG ihre Verlagsrechte, da sie neben der neuen Konkurrenz keine Überlebenschancen mehr sah. "La Quotidiana", deren Auflage 10 000 Exemplare beträgt, soll unabhängig und politisch neutral sein und will grundsätzlich jedem Idiom Platz einräumen.

Auch bei den beiden Neuenburger Tageszeitungen "L'Express" und "L'Impartial" kam es ab November zu einer Konzentration der Kräfte. Die beiden Zeitungen beschlossen eine enge Zusammenarbeit in Redaktion und Druck, neu werden lediglich noch die Regional- und Lokalredaktionen selbständig bleiben. Den beiden Blättern wurde seit Jahren die baldige Fusion prognostiziert. Die Option einer Fusion der beiden defizitären welschen Blätter "Le Nouveau Quotidien" und "Journal de Genève" prüften auch die beiden Verlagshäuser Edipresse und Journal de Genève. Das vom Journal de Genève initierte Projekt scheiterte jedoch nicht zuletzt am Streit um die Meinungsführerschaft.

Die katholische Kirche entzog dem links-katholischen Genfer "Le Courrier" ihre finanzielle Unterstützung von bisher jährlich 250 000 Fr., weil dieser sich weigerte, seinen gemäss der Kirche zu wenig linientreuen Chefredaktor zu entlassen. Unterstützung erhielt die kleinste Genfer Tageszeitung daraufhin von neuen Abonnenten aus linken Kreisen sowie von Edipresse, die ihr 150 000 Fr. schenkte.

Die einzige noch verbliebene linksgrüne Tageszeitung in der Ostschweiz, die im 92. Jahrgang stehende "Ostschweizer Arbeiterzeitung", musste ihren Betrieb einstellen. Damit verschwand das fünftletzte Organ der einst 19 Titel zählenden sozialdemokratischen Presse in der Schweiz. Dem AZ-Ring gehören nun noch die Berner "Tagwacht", die Zürcher "DAZ", die "Winterthurer AZ" und die "Schaffhauser AZ" an; neu dazu kam "Luzern heute".

Das älteste Presseerzeugnis der italienischen Schweiz, die "Gazzetta Ticinese", musste sein Erscheinen ebenfalls einstellen.

Im Kanton Genf lehnten die Stimmberechtigten eine Volksinitiative für die Pressevielfalt, die nach dem Untergang der "La Suisse" eingereicht worden war, deutlich ab. Der Initiativtext hatte verlangt, dass der Staat Massnahmen zur Förderung von Medien und zur Verhinderung von Medienmonopolen ergreife.

Entwicklungen in der Presselandschaft Schweiz

Neben den Regionalfernsehen möchten auch verschiedene Lokalradios das Verbot politischer Werbung aufheben. Um die Diskussion darüber zu entfachen, offerierten Radio Argovia und das Zuger Radio Sunshine vor den eidgenössischen Wahlen den Parteien in ihrem Sendegebiet gratis Werbezeit. In seiner Antwort auf eine Interpellation Reimann (svp, AG) hielt der Bundesrat am Verbot für politische Werbung an Radio und Fernsehen fest: Dieses garantiere die Unabhängigkeit der Medien und schütze die Bildung der politischen Meinung vor wirtschaftlichem Einfluss.

Verbot politischer Werbung

Auch eine von 41 Ratsmitgliedern unterschriebene Interpellation Reimann (svp, AG) zur Förderung der privaten Regionalfernsehprogramme nahm die Forderung der Chancengleichheit mit der SRG auf. Ausserdem verlangte der Interpellant ein verbessertes Gebührensplitting zugunsten privater TV-Betreiber, die einen "service public" anbieten. In seiner Antwort schrieb der Bundesrat, dass das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) die Unterstützung von Lokal- und Regionalfernsehprogrammen zwar nicht ausschliesse, dass der Bund aber sehr zurückhaltend sein werde. Bei einem geplanten neuen Verteilungsmodus des Gebührensplittings stünden die Lokalradios im Vordergrund, nicht die regionalen TV-Sender, da das Gebührensplitting für Lokalradios in wirtschaftlich benachteiligten Gebieten geschaffen worden sei.

gleich lange Spiesse wie die SRG

Mit 54 zu 32 Stimmen verwarf der Nationalrat ein Postulat Reimann (svp, AG), das die tatsächliche Durchsetzung des Entzugs der Akkreditierung für Bundeshausjournalisten forderte, die vertrauliche Informationen missbrauchen. Gemäss dem Postulanten sei diese in der Akkreditierungsverordnung vorgesehene Sanktion sonst aufzuheben. In seiner Antwort war der Bundesrat nicht zu einer strengeren Ahndung von Indiskretionen bereit. Grundsätzlich sei es Sache der Behörden, mit einer aktiven Informationspolitik Indiskretionen zu verhindern.

Nach Informationspannen und Indiskretionen zum aussenpolitischen Bericht des Bundesrates, die im Wirtschaftsmagazin "Cash" erschienen waren, forderten 80 bürgerliche Nationalräte in einem Postulat unter Federführung Reimanns (svp, AG), dass Medienschaffende, welche vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit brächten, mittels Änderung der Akkreditierungsverordnung aus dem Bundeshaus zu verbannen seien [8]

Vorzeitig publizierte Informationen von Medienschaffenden hielten die Diskussion über den Missbrauch vertraulicher Informationen durch die Presse auch im Berichtsjahr aufrecht. Eine Interpellation Moser (fp, AG) von 1993 verlangte vom Bundesrat eine Stellungnahme, wie er solche Indiskretionen in Zukunft zu unterbinden gedenkt. Das nachgeschobene Postulat Reimann (svp, AG) forderte den Bundesrat auf, die in der Akkreditierungsverordnung vorgesehenen Sanktionen zu ergreifen, wenn Bundeshausjournalisten bewusst vertrauliche Informationen verbreiten. Insgesamt 80 Abgeordnete haben das Postulat Reimann, 60 die Interpellation Moser unterschrieben. Gemäss der Stellungnahme des Presserates des Schweizer Verbandes der Journalistinnen und Journalisten sei in der Schweiz der Bereich dessen, was als geheim und vertraulich zu gelten habe, nach wie vor viel zu gross; ein ausgedehnter Geheim- und Vertraulichkeitsbereich fördere die Indiskretionen geradezu. Der Presserat möchte deshalb anstelle des Geheimhaltungsprinzips mit Öffentlichkeitsvorbehalt das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt in der Bundesverwaltung einführen. In seiner Antwort auf die Interpellation Moser forderte der Bundesrat vor allem mehr Disziplin von den Behörden. Laut dem Bundesrat sind Informationen bewusst und gezielt Journalisten zugespielt worden, er kenne aber keinen einzigen Fall von Bestechungsversuchen durch Medienschaffende. Ein Entzug der Akkreditierung würde nur erwogen, wenn ein Journalist eine ihm gegenüber ausdrücklich als nicht zur Publikation bestimmte Information veröffentlicht.

Nach Informationspannen und Indiskretionen zum aussenpolitischen Bericht des Bundesrates, die im Wirtschaftsmagazin "Cash" erschienen waren, forderten 80 bürgerliche Nationalräte in einem Postulat unter Federführung Reimanns (svp, AG), dass Medienschaffende, welche vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit brächten, mittels Änderung der Akkreditierungsverordnung aus dem Bundeshaus zu verbannen seien [8]

Ein Postulat Reimann (svp, AG), welches von der UBI eine rasche, sorgfältige und unparteiische Information der Öffentlichkeit forderte, wurde vom Nationalrat überwiesen.

Ein Postulat Reimann (svp, AG), welches von der UBI eine rasche, sorgfältige und unparteiische Information der Öffentlichkeit forderte, wurde vom Nationalrat überwiesen [48]

Nach Informationspannen und Indiskretionen zum aussenpolitischen Bericht des Bundesrates, die im Wirtschaftsmagazin "Cash" erschienen waren, forderten 80 bürgerliche Nationalräte in einem Postulat unter Federführung Reimanns (svp, AG), dass Medienschaffende, welche vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit brächten, mittels Änderung der Akkreditierungsverordnung aus dem Bundeshaus zu verbannen seien.

Nach Informationspannen und Indiskretionen zum aussenpolitischen Bericht des Bundesrates, die im Wirtschaftsmagazin "Cash" erschienen waren, forderten 80 bürgerliche Nationalräte in einem Postulat unter Federführung Reimanns (svp, AG), dass Medienschaffende, welche vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit brächten, mittels Änderung der Akkreditierungsverordnung aus dem Bundeshaus zu verbannen seien [8]

Eine Gruppe von 61 bürgerlichen Nationalräten unter Führung des Aargauers Reimann (svp) verlangte in einer Interpellation, der Bundesrat solle seine Zustimmung zur angekündigten Gebührenerhöhung von der Zusicherung der SRG abhängig machen, die Konzession und andere Vorschriften konsequent einzuhalten. Linke Propaganda und Geldverschleuderung für Sendungen, die weit mehr den Bedürfnissen der Medienschaffenden selber als denjenigen der SRG-Konsumenten entsprächen, seien untragbar für eine nationale Medienanstalt. Schützenhilfe bekam die Interpellation Reimann auch von der Schweizerischen Fernseh- und Radiovereinigung (SFRV), welche für einen Konzessionsentzug der SRG und eine private Neuorganisation des Fernsehens eintrat. Das "Forum Medien kritisch", Nachfolgeorganisation des Patronatskomitees "Medienanalysen", gründete ein Beratungsbüro für Beschwerden gegen SRG-Sendungen. Der Bundesrat strich in seiner Antwort auf die Interpellation Reimann heraus, dass die Verknüpfung der Bewilligung einer Gebührenerhöhung mit einer sachfremden Vorlage wie der Programmaufsicht verfassungswidrig sei, da Art. 55bis BV die Unabhängigkeit der Rundfunkveranstalter garantiere.
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Linke Propaganda Geldverschleuderung