Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Parteien
  • Parteiensystem

Akteure

Prozesse

  • Parlamentarische Initiative
15 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im Januar 2014 hatte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-NR) Handlungsbedarf hinsichtlich mehr Transparenz bei Zuwendungen an Parteien oder politische Einzelakteure von jenen Unternehmen geortet, die grösstenteils von der öffentlichen Hand bestimmt werden. Die Kommission betonte – bezugnehmend auf eine parlamentarische Initiative Thomas Minder (parteilos, SH) –, dass es einen Unterschied mache, ob ein privates, börsenkotiertes Unternehmen für Politik Geld spendet oder ob öffentliche Mittel als Zuwendungen verwendet werden. Für von der öffentlichen Hand beherrschte Unternehmen müsse deshalb eine Offenlegungspflicht herrschen. Eine Kommissionsminderheit und die ständerätliche Schwesterkommission lehnten das Begehren ab: Es stelle erstens einen Eingriff in die gesetzgeberische Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden dar, weil auch diese an Unternehmen beteiligt sind. Zweitens könne man im Rahmen einer echten Offenlegung der Parteienfinanzierung die privaten Unternehmen nicht von einer Transparenzpflicht ausnehmen. Eine knappe Ratsmehrheit, bestehend aus den geschlossenen FDP- und BDP-Fraktionen, vier Fünfteln der SVP-Fraktion und der Hälfte der CVP, entschied sich mit 92 zu 86 Stimmen gegen Folge geben, womit das Anliegen versenkt war.

Mehr Transparenz bei Parteispenden (Pa.Iv. 14.400)
Dossier: Finanzierung der Politik

Thomas Minder (parteilos, SH) begründete seine in einer parlamentarischen Initiative vorgebrachte Forderung nach der Offenlegung von Zuwendungen an politische Akteure mit dem Umstand, dass börsenkotierte Aktiengesellschaften mitunter sechs- bis siebenstellige Beträge pro Jahr an Parteien spenden würden. Die Aktionäre hätten aber keine detaillierte Kenntnis, welche Parteien wie viele Mittel erhielten. Minder forderte deshalb, dass börsenkotierte Unternehmen im Geschäftsbericht die Gesamtsumme der Zuwendungen an politische Akteure angeben und bei Beträgen über CHF 10'000 auch den Namen der Empfänger auflisten müssen. Gesellschaften der öffentlichen Hand sollten zudem in der Jahresrechnung darlegen, welche Zuwendungen an welche politischen Akteure gemacht wurden. Während sich die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen (RK-SR) bereits im Mai für Folge geben ausgesprochen hatte, sprach sich die RK-NR im Januar 2014 knapp mit 10 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen gegen das Begehren aus. Die RK-SR machte geltend, dass gegenüber Aktionären Transparenz herrschen müsse und dass dadurch als willkommener, indirekter Nebeneffekt auch der Transparenz hinsichtlich Parteienfinanzierung Vorschub geleistet würde. Die Kommission zitierte eine Forderung der Stiftung Ethos, die in einer Studie aufgezeigt hatte, dass lediglich eine Minderheit der im SMI-Index figurierenden Unternehmen transparent machten, ob und an wen sie Spendengelder bezahlten. Auch Ethos empfehle eine transparente Kommunikation, argumentierte die RK-SR. Die 26-stimmige Ratsmehrheit versenkte das Begehren jedoch gegen 12 Stimmen. In der Debatte wurden vor allem Zweifel an der Praktikabilität des Anliegens geäussert. Zudem würden sich die Aktionäre selber wehren, wenn Transparenz tatsächlich ein Bedürfnis sei.

Offenlegung von Parteispenden (Pa.Iv. 12.499)
Dossier: Finanzierung der Politik

Wenn Unternehmen Parteien im Interesse der Unternehmensziele Geld spenden, so dürfen sie dies als geschäftsmässig begründeten Aufwand von den Steuern abziehen. Diese unter dem Begriff Politsponsoring bekannte Praxis sollte durch eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) eingeschränkt werden und nur noch möglich sein, wenn die Spende öffentlich bekannt gemacht wird. Die SPK-NR lehnte den Vorstoss, der im Rahmen einer seit einigen Jahren breiter geführten Diskussion um Parteienfinanzierung erörtert wurde, ab und wies darauf hin, dass private Zuwendungen für die vom Staat nicht finanzierten Parteien in der Schweiz sehr wichtig seien. Es bestehe die Gefahr, dass höhere Transparenz Politsponsoring weniger attraktiv machen könnte. Bei der mehrheitlichen Ablehnung des Vorstosses im Nationalrat zeigte sich ein klarer Links-Rechts-Graben: Während die geschlossenen SP- und GP-Fraktionen der Initiative Folge geben wollten, stimmten die GLP-, CVP/EVP-, FDP und SVP-Fraktionen ebenso geschlossen dagegen.

Transparenteres Politsponsoring (Pa.Iv. 12.488)
Dossier: Finanzierung der Politik

Die im Vorjahr eingereichte parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, die eine Referendumspflicht bezüglich der Erhöhung der Fraktionsbeiträge – ein wichtiger Bestandteil der Parteibudgets – verlangt hätte, wurde im Berichtjahr vom Nationalrat abgelehnt. Die Entschädigung der Fraktionen als Organe des Bundes ist zwar gesetzlich geregelt, nicht aber die Festlegung der Höhe, die auf Erlassstufe geregelt wird. Der Vorschlag fand in der grossen Kammer kein Gehör und wurde mit 124 zu 58 Stimmen abgelehnt. Die parlamentarische Initiative (11.497) von Alfred Heer wurde gleichzeitig behandelt und ebenfalls abgelehnt.

Lohnerhöhungen des Parlamentes sollen fakultativen Referendum unterstehen (Pa.Iv. 12.410)
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern

Ein wichtiger Beitrag an die Parteikassen stellen die Fraktionsbeiträge dar, die vom Bund ausgeschüttet werden. Eine Untersuchung der BaZ zeigte auf, dass sich diese Beiträge zwischen 1988 und 2009 versiebenfacht haben. Hatte eine Fraktion vor 1990 noch einen Grundbeitrag von 20 000 CHF und 3 500 CHF pro Einzelmitglied erhalten, betrugen diese Summen im Berichtjahr 144 500 CHF (Grundbeitrag) bzw. 26 800 CHF (pro Mitglied). Fraktionsbeiträge werden von den Räten auf dem Verordnungsweg erhöht und von den Parteien insbesondere auch in die Fraktionssekretariate investiert. Eine im Berichtjahr eingereichte parlamentarische Initiative der SVP, welche die Entscheidungen für die Höhe der Entschädigungen neu auf Gesetzes- statt Verordnungsstufe regeln wollte, um ein Referendum gegen Erhöhungen zu erlauben, wurde 2012 noch nicht behandelt.

Lohnerhöhungen des Parlamentes sollen fakultativen Referendum unterstehen (Pa.Iv. 12.410)
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern

Ende 2011 hatte das Antikorruptionsorgan des Europarates, die Greco (Groupe d’Etats contre la Corruption), bei der die Schweiz seit 2006 Mitglied ist, einen Bericht vorgelegt, der zum Schluss kommt, dass die Schweiz gegen die Empfehlungen aus dem Jahr 2003 hinsichtlich Transparenz bei der Parteienfinanzierung verstosse. Der Bundesrat bekam bis Ende April 2013 Zeit, auf die im Bericht gemachten Empfehlungen (Transparenzvorschriften für Parteienfinanzierung und für die Finanzierung von Abstimmungskampagnen) zu reagieren. Mitte Jahr beschloss die Regierung mit der Greco das Gespräch zu suchen, bevor weitere Schritte unternommen würden. Aufgrund der zunehmenden Kritik am intransparenten Spendensystem – die Greco sprach von schweizerischer Diskretion, die der Korruption nahe komme – nahmen sich einige Unternehmen vor, von sich aus Transparenz zu schaffen. So gab etwa die Raiffeisenbank bekannt, allen Parteien abhängig von der Anzahl derer nationalen Mandate Geld zu spenden. Pro Jahr werde pro Ständerat 2'674 und pro Nationalrat 615 Franken gespendet. Die Spendensumme der Genossenschaftsbank belief sich also auf 246 000 CHF. Neben der Raiffeisenbank machte auch die Versicherungsgesellschaft Mobiliar ihre jährliche Parteispende von 10'000 CHF pro Bundesratspartei publik. Anfang März gab die Crédit Suisse ihre Spendensumme von 1 Mio. CHF bekannt, die sie auf alle Parteien verteilen wolle. Und schliesslich gab auch die UBS zu Protokoll, die politischen Parteien mit einer Mio. CHF zu unterstützen. Sie machte ihre Spende allerdings von einem Bekenntnis zur Marktwirtschaft abhängig. Die Bankenspenden brachten vor allem die SP und die Grünen in ein Dilemma. Parlamentarischen Vorstössen für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung war hingegen weiterhin kein Erfolg beschieden. So wurde eine parlamentarische Initiative der SP zum Thema im Nationalrat abgelehnt. Die geforderte Einrichtung einer Meldestelle sei zu bürokratisch und die Regelungen für die Offenlegung von Parteiausgaben wären einfach zu umgehen. Eine Motion Chopard-Acklin (sp, AG) (11.3116), die ebenfalls für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung plädierte, wurde abgeschrieben. Im Berichtsjahr noch nicht behandelt wurden eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) sowie eine parlamentarische Initiative (12.499) Minder (parteilos, SH). Beide zielen auf eine Regelung der Parteispenden von Unternehmen bzw. börsenkotierten Gesellschaften ab.

Kritik an der Politikfinanzierung aus dem Ausland - Greco
Dossier: Finanzierung der Politik

Im Nationalrat wurden – auch aufgrund der Diskussionen nach den Abstimmungskampagnen einiger eidgenössischer Initiativen – erneut Vorstösse diskutiert, die mehr Transparenz hinsichtlich Parteienfinanzierung verlangen. Alle drei von Links-Grün eingereichten parlamentarischen Initiativen (Pa. Iv. sozialdemokratische Fraktion (09.415), Pa. Iv. Hodgers, gp, GE (09.442) und Pa. Iv. Gross, sp, ZH (09.416) wurden in ein und derselben Sitzung von der rechts-bürgerlichen Mehrheit abgelehnt. Insbesondere die Idee der Offenlegung der Parteispenden und Spendernamen war bereits in der staatspolitischen Kommission auf Widerstand gestossen. Eine solche scheint nach wie vor politisch nicht mehrheitsfähig.
Allerdings stösst die Idee von transparenten Parteifinanzen nicht auf grundsätzlichen Widerwillen. Dies zeigte sich im Berichtsjahr auch im vom Ständerat nur relativ knapp abgelehnten (18 zu 11 Stimmen) Minderheitsantrag, eine Petition der Jugendsession von 2008 zum Thema Parteienfinanzierung an die Staatspolitische Kommission zu überweisen. Die Petition hätte die Offenlegung von Parteifinanzen und Spenden zum Ziel gehabt

Drei parlamentarische Initiativen für mehr Transparenz bei Parteifinanzierung scheitern
Dossier: Finanzierung der Politik

Der Nationalrat hiess als Zweitrat eine Gesetzesänderung gut, die Steuerabzüge für Parteispenden auf Bundes- und Kantonsebene vorsieht. Bei der direkten Bundessteuer können künftig Spenden bis zu 10'000 Fr. abgezogen werden. Die Kantone werden ebenfalls verpflichtet, einen Abzug einzuführen, wobei sie die Höhe desselben selber festlegen können. Die Vorlage, der nun zugestimmt wurde, geht auf eine parlamentarische Initiative von Maximilian Reimann (svp, AG) zurück. Die Notwendigkeit eines Steuerabzuges wurde mit der wichtigen staatspolitischen Rolle der Parteien begründet. Anders als vom Ständerat ursprünglich vorgeschlagen, gilt der Steuerabzug nur für natürliche und nicht für juristische Personen. Der Nationalrat war in diesem Punkt dem Bundesrat gefolgt, der in der Einführung eines Abzugs für juristische Personen eine Doppelspurigkeit mit einem bereits existierenden Abzug für Politsponsoring sah. Der Ständerat schwenkte daraufhin auf die Version des Nationalrates ein. Abgelehnt wurden Anträge der Linken, die eine Offenlegungspflicht für die Parteispenden gefordert hatte.

Steuerabzüge bei Zuwendungen an politische Parteien (Pa.Iv. 06.463)
Dossier: Finanzierung der Politik

Der Nationalrat beschloss, auf eine parlamentarische Initiative von Andreas Gross (sp, ZH) für die Einführung von Gratis-Werbespots von Parteien im Schweizer Fernsehen nicht einzutreten. Die parlamentarische Initiative war von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates befürwortet worden.

Parlament will keine Gratis-Werbespots für Parteien

Das Parlament beschloss im Berichtsjahr eine Erhöhung der Beiträge an die Bundeshausfraktionen. Diese hatten bisher 94'500 Fr. Grundbeitrag sowie 17'500 Fr. pro Fraktionsmitglied erhalten, neu beträgt der Grundbeitrag 144'500 Fr., der Beitrag pro Mitglied 26'800 Fr. Als Gründe für die Erhöhung wurden die steigende Komplexität der Geschäfte und die Beschleunigung der politischen Prozesse genannt. Die Ressourcen der Fraktionssekretariate seien angesichts dieser Entwicklungen zu bescheiden. Alle Fraktionen ausser der SVP stimmten der Erhöhung zu. Der Nationalrat hatte die Beiträge weniger stark erhöhen wollen als der Ständerat, am Schluss obsiegte die Variante des Ständerates.

Parlament erhöht Fraktionsbeiträge (Pa.Iv. 09.437)
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern

Mit 62 zu 26 Stimmen verwarf der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD), die Transparenz bei der Parteienfinanzierung forderte. Die Initiative verlangte die Einführung eines Verfassungsartikels, wonach alle Sponsoren, die Parteien finanzieren, samt Höhe der Beträge und Herkunft der eingesetzten Gelder bekanntzumachen sind. Ausserdem hätten Gruppierungen, Verbände und Parteien, die zu einem Referendum oder einer Initiative Stellung beziehen, ihre Verbindungen zu Interessengruppen und Wirtschaftsorganisationen offenzulegen. Der Nationalrat befürchtete eine Benachteiligung der Parteien gegenüber anderen, nicht erfassten Organisationen und zweifelte die Praktikabilität des Anliegens an.

Parlamentarische Initiative für Transparenz bei der Parteienfinanzierung (93.445)

Zur Frage der Parteienfinanzierung einigten sich die Regierungsparteien anlässlich der Von-Wattenwyl-Gespräche darauf, eine Erhöhung der Fraktionsbeiträge sowie der Beiträge pro Fraktionsmitglied zu fordern. Die zu diesem Zweck eingereichte parlamentarische Initiative des Büros des Nationalrats verlangte, den Fixbetrag pro Fraktion von 50'000 auf 70'000 CHF und jenen pro Fraktionsmitglied von 9'000 auf 12'000 CHF jährlich zu erhöhen. Ursprünglich hatten einzelne Generalsekretäre sogar von einer Erhöhung der Fraktionsbeiträge auf 100'000 und pro Mitglied auf 15'000 CHF gesprochen. Die Gesamtentschädigung aus der Bundeskasse wäre somit gemäss den Forderungen der parlamentarischen Initiative von 2,6 auf rund 3,5 Mio CHF angestiegen. In ihrer Begründung wiesen die Initianten auf die grosse Anzahl von eidgenössischen Urnengängen hin, welche mit enormen Kosten für die Parteisekretariate verbunden sind. Ebenso würden sich die Parteien in einer Konkurrenzsituation zu den Wirtschaftsverbänden, welche Millionenbeträge freistellen können, befinden. Zudem würde durch eine geringe Aufstockung der Mittel die relative Unabhängigkeit von Sponsorengeldern weiterhin bewahrt bleiben. Der Nationalrat unterstützte diese Forderungen, konnte sich aber gegen den Ständerat, welcher bloss eine Anpassung an die Teuerung gewähren wollte, nicht durchsetzen.

Parteienfinanzierung 1993

Nachdem schon im Vorjahr verschiedene Anträge Nationalrat Rufs (sd, BE) bezüglich einer Beitragsleistung des Bundes an Parteien, die im Parlament nicht einer Fraktion angehören, abgelehnt worden waren, wurde seine 1990 eingereichte parlamentarische Initiative, welche Beiträge an die fraktionslosen Abordnungen in der Bundesversammlung verlangte, in ein Postulat des Büros umgewandelt und zuhanden der Kommission «Parlamentsreform» überwiesen.

Parlamentarische Initiative, welche Beiträge an die fraktionslosen Abordnungen verlangte (90.253)

Der Nationalrat wollte im Berichtsjahr höhere Beiträge an die Fraktionen der Bundesversammlung zugunsten ihrer Sekretariate bewilligen als dies seine Kommission beantragt hatte. Er stimmte einem von den Freisinnigen unterstützten Antrag Bär (gp, BE) zu, den Grundbeitrag pro Fraktion statt auf die vorgeschlagenen 50'000 auf 80'000 Fr. aufzustocken; zudem erhöhte er den zusätzlichen Beitrag pro Fraktionsmitglied statt auf 7'000 auf 9'000 Fr. Damit hätten sich die Fraktionsbeiträge insgesamt von knapp einer Million auf ca. 2,7 Mio Fr. erhöht. Der Ständerat beharrte allerdings auf den ursprünglichen Kommissionsvorschlägen. Darauf krebste der Nationalrat in bezug auf die Höhe des Grundbeitrages pro Fraktion auf 50'000 Fr. zurück, wonach der Ständerat die Einzelbeiträge von 9'000 Fr. pro Fraktionsmitglied guthiess. Verschiedene Anträge Rufs (sd, BE), an die parlamentsbezogene Arbeit der Parteisekretariate der Fraktionslosen ebenfalls Beiträge auszurichten, wurden abgelehnt.

Finanzielle Unterstützung der Parteien durch den Staat

Die zuständige Kommission des Nationalrats begann im April mit der Vorberatung des im November 1988 vom Bundesrat veröffentlichten Berichtes über die Unterstützung der politischen Parteien. Noch bevor sie diese Arbeit abgeschlossen hatte, legte sie in Form einer parlamentarischen Initiative den Entwurf für eine Teilrevision des Bundesbeschlusses zum Entschädigungsgesetz vor. Sie beantragte darin, den jährlichen Grundbeitrag an die Fraktionen von 20'000 auf 50'000 Franken und den Beitrag pro Fraktionsmitglied von 3'600 auf 7'000 Franken zu erhöhen. Die Verbesserung dieser Ansätze hatten in einer gemeinsamen Eingabe auch die Generalsekretariate der vier Regierungsparteien als einfach realisierbare Sofortmassnahme gewünscht. Da diese Entschädigung nur für die Arbeit der Fraktionssekretariate verwendet werden darf – für eine Parteienfinanzierung fehlt die Verfassungsgrundlage –, erhofft sich die Kommission von dieser Massnahme auch positive Auswirkungen auf die Qualität der Parlamentsarbeit. Eine Minderheit der Kommission möchte den Akzent noch mehr auf die allen Fraktionen ungeachtet ihrer Stärke ausgerichteten Grundbeiträge setzen und schlug deshalb vor, diese auf 80'000 Fr. zu erhöhen.

Finanzielle Unterstützung der Parteien durch den Staat