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Die CVP konnte das Wahljahr 2015 mit einer ihrer beiden Familien-Initiativen einläuten. Nur selten hatte die CVP bisher mit Volksinitiativen operiert. Mit ihren beiden Begehren wollten sich die Christlichdemokraten aber im Wahljahr als traditionelle Familienpartei positionieren. Allerdings hat es die Familienpolitik in der Schweiz traditionell schwer an der Urne, wie die Zeitung LeTemps am Beispiel der Mutterschaftsversicherung vorrechnete, die zwar 1945 in der Verfassung festgeschrieben, aber erst 2005 umgesetzt worden sei.
Dass Familienpolitik in der Tat ein schwieriges Pflaster zu sein scheint, zeigte die deutliche Ablehnung des ersten der beiden CVP-Volksbegehren: Anfang März entschieden die Stimmbürgerinnen und -bürger überaus deutlich gegen das Anliegen der Christlichdemokraten, das eine Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen verlangt hatte. Die VOX-Analyse zeigte, dass auch die Anhängerschaft der CVP ihre Partei ziemlich im Stich gelassen hatte. Nur knapp die Hälfte der Befragten, die angaben, Sympathien für die CVP zu haben, stimmten mit Ja.
Auch die zweite Initiative kämpfte schon zu Beginn des Wahljahres 2015 mit einigen Schwierigkeiten. Zwar erhielt die Idee der Abschaffung der so genannten Heiratsstrafe einigen Sukkurs, viel zu reden gab aber der Passus im Initiativtext, mit welchem die CVP die Ehe als eine „auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ definierte. Dies stiess bei Organisationen, welche die Ansichten von gleichgeschlechtlichen Paaren vertreten, auf grosse Kritik. Mit einem Gegenvorschlag wollte die CVP ihr Anliegen für eine gerechtere Besteuerung von verheirateten Paaren retten; dieser wurde aber vom Parlament verworfen. In den Medien wurde das Dilemma der CVP thematisiert, die als katholisch konservative Partei das traditionelle Ehebild vertreten müsse, sich gleichzeitig aber auch modernen Vorstellungen nicht verschliessen wolle, um eine modernere Klientel nicht zu vergraulen.

CVP reicht Familien-Initiativen ein

An der Delegiertenversammlung in Rothenturm (SZ) Ende Oktober, die unter dem Motto „Frei blieben – Nein zum Gang in die Knechtschaft“ gestanden hatte, beschlossen die Delegierten die Lancierung der schon lange vorher angekündigten Initiative „zur Umsetzung von Volksentscheiden – Schweizer Recht geht fremdem Recht vor“. Das Völkerrecht schränke die Freiheit der Schweiz bei der Umsetzung von an der Urne angenommenen Volksbegehren zu sehr ein, gab Hans-Ueli Vogt (ZH, svp), Vater der neuen Initiative, bekannt. Christoph Blocher rief die Delegierten auf, dabei mitzuhelfen, zu verhindern, dass die Classe politique die schweizerische Freiheit und Wohlfahrt zugrunde richte. Die Volkspartei hatte das Begehren bereits Mitte August in einer grossen Medienkonferenz angekündigt. Die Bundesverfassung soll internationalem Recht stets vorgehen; falls es aufgrund einer Verfassungsänderung zu Konflikten käme, müssten völkerrechtliche Verträge gekündigt werden. Auch eine Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) würde von der SVP in Kauf genommen. Ende Jahr gab Parteipräsident Brunner den Medien bekannt, das Begehren bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung eingereicht zu haben. Die Lancierung der Initiative, die mit dem Namen "Selbstbestimmungsinitiative" versehen wurde, werde im Wahljahr geschehen.

Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht

Im Wahljahr 2015 wollte die SP der CVP in der Familienpolitik Konkurrenz machen. Die Delegierten beauftragten die Parteispitze an der Versammlung in Winterthur Ende Juni 2014, eine Familieninitiative auszuarbeiten, mit der eine Gutschrift für jedes Kind gewährt werden soll. Für jedes Kind soll ein Fixabzug bei den Steuern geltend gemacht werden. Wer keine Steuern bezahlen muss, würde den Betrag ausbezahlt kriegen. Anders als bei der CVP-Initiative, würden nicht nur vermögende Eltern, sondern alle Erziehenden von einer solchen Kindergutschriftsinitiative profitieren. Die Idee war in einer konsultativen Onlineumfrage aus sechs anderen Initiativprojekten ausgewählt worden. Ziel der Umfrage war, ein Volksbegehren für die Wahlen 2015 lancieren zu können. Allerdings wurde sowohl das Anliegen der Kindergutschrifteninitiative, als auch die Idee, während der Wahlen mit einer Initiative auf sich aufmerksam zu machen, kurz vor Ende des Jahres sistiert.

SP Familienpolitik

Die 2013 von der SVP eingereichte Durchsetzungsinitiative, die von der Volkspartei als Drohkulisse für eine buchstabengetreue Umsetzung der Ausschaffungsinitiative verfasst worden war, schien 2014 ihr Ziel zu erreichen. In der Frühjahrssession lehnte der Nationalrat die Initiative zwar ab und folgte dem Bundesrat, der sie für teilungültig erklärt hatte. Gleichzeitig hiess er aber den Katalog aus der Durchsetzungsinitiative als Umsetzung der Ausschaffungsinitiative praktisch eins zu eins gut. Aus Angst vor dem Volk beuge sich die grosse Kammer dem Powerplay der SVP, titelte etwa die NZZ. Der Ständerat erklärte die Initiative ebenfalls für teilungültig, wollte sie aber 2014 noch nicht beraten.

Durchsetzungsinitiative

Obwohl man in der FDP den Lead des Nein-Lagers nicht übernehmen wollte, trat schliesslich mit Andrea Caroni (fdp, AR) ein junges Aushängeschild die Führung der Kampagne gegen die Pädophileninitiative an. Caroni stellte ein überparteiliches Komitee zusammen, um den Rechtsstaat zu verteidigen. Die Initiative verletzte den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, und der Automatismus sowie die fehlende Abstufung nach der Schwere einer Tat seien mit rechtsstaatlichen Ideen nicht vereinbar. Das Engagement war mutig, da ein Einstehen gegen die von Parteipräsident Philipp Müller als „unappetitliches Geschäft“ bezeichnete Initiative kaum Lorbeeren versprach. Allerdings gewannen Caroni und seine Partei damit durchaus an Profil.

Kampagne gegen die Pädophileninitiative

Die Masseneinwanderungsinitiative bescherte der SVP einen nicht wirklich erwarteten Erfolg. Umfragen im Vorfeld der Abstimmung wiesen eher auf eine Ablehnung hin. Einzelne SVP-Exponenten im Umfeld der Auns und der Jungpartei dachten im Falle einer Ablehnung laut über einen Frontalangriff gegen die Personenfreizügigkeit nach, was in der Parteizentrale allerdings als Unsinn bezeichnet wurde. Es gehe um die Begrenzung der Einwanderung. Nach der Annahme der Initiative schien die SVP eine Weile in Verlegenheit. Parteipräsident Toni Brunner sah seine Partei in einem Interview mit dem "Sonntags-Blick" bei der Umsetzung nicht in der Pflicht. Verantwortung könne man erst mit einem zweiten Bundesratssitz übernehmen. Allerdings forderte die Partei dann relativ rasch die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Initiative, in der die SVP vertreten sei. Anders als noch bei der Ausschaffungsinitiative, als die SVP in einer solchen Gruppe Einsitz genommen hatte, weigerte sich Bundesrätin Sommaruga jedoch, eine solche Gruppe zu konstituieren. Die SVP könne – wie alle anderen Interessenten auch – via Vernehmlassung Stellung nehmen. Sollte ihr Begehren nicht nach ihrem Gusto umgesetzt werden, drohte die SVP mit einer erneuten Durchsetzungsinitiative oder laut einer Aussage von Christoph Blocher Mitte August mit einer Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit. Auch eine Kündigung der bilateralen Verträge mit der EU propagierte der ehemalige SVP-Bundesrat als gangbaren Weg, falls die EU auf eine Einschränkung der Personenfreizügigkeit nicht eingehe. Die EU sei vor allem auf den Landverkehrsvertrag – einer der sechs verbundenen Verträge – angewiesen, weil er die Durchfahrt von Nord nach Süd sichere; deshalb werde sie diese Verträge nicht aufkünden.

Kampagne der SVP gegen die Masseneinwanderungsinitiative
Dossier: Masseneinwanderungsinitiative

Schon früh startete die SVP ihre Kampagne zur Initiative „gegen die Masseneinwanderung“. An der Delegiertenversammlung in Reiden (LU) Ende November wurde das eigene Begehren nicht nur einstimmig zur Annahme empfohlen, sondern Parteipräsident Brunner (SG) wetterte auch gegen die Wirtschaft, der man immer die nötigen Arbeitskräfte gegeben habe, die aber masslos geworden sei. Mit der SVP-Initiative lasse sich die Zuwanderung, die Wohnraum- und Mobilitätsprobleme verursache und zudem inländische Arbeitnehmer bedrohe, wieder besser steuern. Die Personenfreizügigkeit hätte der Schweiz nicht gebracht, was versprochen worden sei. Für ein souveränes Land sei es selbstverständlich, dass es selber bestimme, wer einwandere und wer wie lange bleiben dürfe. Ende Jahr verschickte die Partei ihr Extrablatt, eine parteieigene Kampagnenpostille, in alle Schweizer Haushalte. Diese Kampagnenmassnahme scheint von der Volkspartei den klassischen Zeitungsinseraten immer stärker vorgezogen zu werden.

Kampagne der SVP gegen die Masseneinwanderungsinitiative
Dossier: Masseneinwanderungsinitiative

Ihren Erfolg verdankt die SVP auch ihrer Fähigkeit, die Klaviatur der direkten Demokratie zu ihren Gunsten zu nutzen. Im Berichtjahr wurde über zwei Initiativen der Volkspartei abgestimmt – sowohl die Volkswahl des Bundesrates als auch die Familieninitiative wurden allerdings abgelehnt. Für 2014 standen mit der Initiative „gegen die Masseneinwanderung“ und der von SVP-nahen Kreisen lancierten Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ gleich die nächsten Begehren an. Die Kampagne für erstere wurde bereits Ende November des Berichtsjahres lanciert. Die Abstimmung wurde auf den 9. Februar 2014 angesetzt. 2013 reichte die SVP zudem ihre Durchsetzungsinitiative zur Ausschaffungsinitiative ein. Im Berichtjahr steckte die Partei schliesslich drei weitere Vorschläge in den Köcher oder überlegte sich zumindest laut, diese zu lancieren: eine Initiative zur Klärung des Verhältnisses zwischen Völker- und Landesrecht, eine Initiative zum Schutz des Bankgeheimnisses sowie eine Initiative für Ernährungssicherheit.

Klaviatur der direkten Demokratie

Die Anfang Februar mit über 150 000 Unterschriften zustande gekommene Durchsetzungsinitiative wurde Ende November vom Bundesrat für teilungültig erklärt. Die Regierung erklärte, dass die im Begehren festgeschriebene Definition von zwingendem Völkerrecht selber gegen zwingendes Völkerrecht verstosse und deshalb nicht als gültig akzeptiert werden könne. Die SVP wollte als zwingendes Völkerrecht „ausschliesslich das Verbot der Folter, des Völkermords, des Angriffskrieges, der Sklaverei sowie das Verbot der Rückschiebung in einen Staat, in dem Tod oder Folter drohen“ definieren. In dieser Definition fehlte dem Bundesrat das Non-Refoulment-Prinzip: ein Verbot der Rückschaffung, wenn im Zielstaat grausame und unmenschliche Behandlung oder Bestrafung drohen. Das Prinzip gilt gemeinhin als zwingendes Völkerrecht. Die SVP ärgerte sich über verschiedene Medienkanäle lauthals über die Erklärung des Bundesrates.

Durchsetzungsinitiative

Einen überraschenden Erfolg konnte die Junge SVP im Kanton Bern feiern. Am 24. November wurde eine Initiative der JSVP angenommen, die eine Einbürgerung von Ausländern, die wegen einer Straftat verurteilt wurden, lebenslang verbietet. Nationalrat Ulrich Giezendanner (AG) rief alle kantonalen Sektionen dazu auf, es den Bernern gleich zu tun und kantonale Initiativen zu lancieren. Diese hätten bessere Chancen an der Urne als ein nationales Begehren, das von den linken Städten verhindert würde.

Einbürgerungsverbot von verurteilten Ausländern im Kanton Bern

Die SVP gehörte von Beginn weg zu den Kritikern der im Berichtjahr in den Räten behandelten Agrarpolitik 2014-2017. Die Volkspartei befürchtete, dass die Reform zu einer Minimierung des Selbstversorgungsgrades mit einheimischen Produkten führe und die Importe zunehmen würden. Sie liess verlauten, dass sie ein Referendum unterstützen würde, dieses aber vom Bauernverband lanciert werden müsste. Weil ein Referendum allerdings nicht ergriffen wurde, liebäugelte die SVP mit einer eigenen Initiative, mit der sie die zunehmende Ausrichtung der Landwirtschaft auf Ökologie und Landschaftspflege stoppen will. Das Begehren sollte einen möglichst hohen Selbstversorgungsgrad und Kompensationen für die Bauern verlangen. Auch der Bauernverband wollte eine Initiative für Ernährungssicherheit lancieren. Noch Ende Jahr einigten sich die beiden Organisationen nach einigem Hin und Her dann für ein gemeinsames Vorgehen.

Agrarpolitik 2014-2017

Die SVP zeigte sich im Frühling erfreut über das Scheitern des Familienartikels am Ständemehr. Als vehemente Gegnerin interpretierte sie das Nein als Zeichen für den Wunsch nach starken, eigenständigen Familien. Ursprünglich hatte die Volkspartei gar eine Abstimmungsbeschwerde im Kanton Bern eingereicht, mit der sie eine Verschiebung der Abstimmung erzwingen wollte, bis die Frage der Folgekosten des Familienartikels geklärt sind; die Berner Regierung war allerdings nicht auf die Beschwerde eingegangen. Die SVP-eigene Vorstellung von Familienpolitik sollte mit der hausgemachten Familieninitiative umgesetzt werden. Rund einen Monat vor der Abstimmung machte die SVP ihrem Ärger gegen eine von der Schweizerischen Akademie für Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) in Auftrag gegebene Studie Luft, die zum Schluss kam, dass die Initiative den Anreiz dämpfe, dass beide Elternteile einer Beschäftigung nachgehen. Die SAGW sei vom Staat subventioniert und dürfe sich deshalb nicht in Abstimmungen einmischen. Auch die Nein-Empfehlung der FDP führte zu einigen Verstimmungen zwischen den beiden rechtsbürgerlichen Parteien. Letztlich wurde die Familieninitiative an der Urne aber mit 41,5% Ja-Stimmen relativ deutlich verworfen.

Familienpolitik

An ihrer Delegiertenversammlung Ende Juni in Olten sprachen sich die Genossen für die Unterstützung der Volksinitiative für eine Erbschaftssteuer auf Bundesebene aus. Das ursprünglich von der GP, der EVP und den Gewerkschaften geplante Begehren sieht eine Steuer bei Erbschaften und Schenkungen im Umfang von 20% vor, wobei Ehegatten und registrierte Partner davon befreit wären. Zwei Drittel der Steuereinnahmen sollten der AHV und ein Drittel den Kantonen zugutekommen. Mit der Unterschriftensammlung begannen die Initiativpartner, zusätzlich unterstützt von der CSP, am 2. August des Berichtsjahres.

Erbschaftssteuer

Die überparteiliche Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“, die das Bankgeheimnis in der Verfassung verankern will, sorgte innerhalb der Partei für Diskussionen. Bereits Ende April hatte die Konferenz der kantonalen Parteipräsidenten ihre Unterstützung für die Unterschriftensammlung zugesagt. In der Presse wurde im Juli kolportiert, dass die FDP zwei Franken pro Unterschrift bezahle. Der Entscheid für die Unterstützung des Begehrens stiess an der Delegiertenversammlung Ende August in Thun aber auf Opposition. Man werde sich damit ein Image der Partei von Steuerhinterziehern einhandeln und bei den Wahlen abgestraft werden, so die Warner. Die Mehrheit der Delegierten fand das Projekt allerdings unterstützenswert und genehmigte den präsidialen Entscheid mit 171 zu 52 Stimmen.

Bankgeheimnis
Dossier: Bankgeheimnis

Auch aufgrund der Schwierigkeiten bei der Umsetzung verschiedener angenommener Initiativen dachte die SVP laut über die Lancierung einer Volksinitiative nach, mit der das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht zugunsten von letzterem definiert werden soll. Das Bundesgericht passe sich schleichend der internationalen Rechtsprechung an, liess sich Parteipräsident Brunner vernehmen. Deshalb müsse der Vorrang des direktdemokratisch legitimierten Schweizer Rechts verankert werden. Fremde Richter dürften nicht akzeptiert werden. Neben einer Volksinitiative könne sich die SVP auch vorstellen, mittels parlamentarischer Vorstösse eine Sistierung oder gar Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention anzustreben. Ende April forderte die Partei, dass künftig die Bundesversammlung die Schweizer Vertretung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nominieren solle. Mitte August präsentierte die SVP ein Positionspapier, in welchem die nicht vorhandene demokratische Legitimation des Völkerrechts als Grund für eine notwendige Reaktion auf den Trend der schleichenden Entmündigung des Schweizer Volkes angeführt wurde. Das Papier wurde parteiintern in die Vernehmlassung geschickt, um mögliche Massnahmen zu diskutieren.

Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht

Anfang Februar gab die Zürcher SVP bekannt, Verbündete für die Lancierung einer Initiative zu suchen, mit der das Bankgeheimnis in der Verfassung festgeschrieben werden soll. Mit ihrer Idee eines möglichst breit abgestützten, überparteilichen bürgerlichen Komitees stiess die SVP bei der CVP vorerst auf frostige Ablehnung, bei der FDP aber auf Sympathie. Nachdem der Initiativtext CVP-kompatibler gemacht wurde, stieg auch der Support bei den Christdemokraten. Die Initiative wurde schliesslich noch Ende Berichtjahr unter dem Titel „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ lanciert.

Initiative zum Schutz des Bankgeheimnis
Dossier: Bankgeheimnis

Die SP setzte auch im Berichtjahr auf den Gebrauch der Volksrechte. Die Cleantech-Initiative wurde mit Beschluss der Delegierten Ende Juni in Fribourg zurückgezogen; dank des indirekten Gegenvorschlages sei die Abschaffung der Atomwirtschaft auf gutem Weg. Die Juso-Initiative für ein Verbot der Nahrungsmittelspekulation kam gut voran und über die 1:12-Initiative der Jungpartei wurde im Berichtjahr abgestimmt. Die Genossen planten zudem weitere Volksbegehren: Auf der Basis einer internen Vernehmlassung entschied sich die Partieleitung aus rund einem Dutzend Vorschlägen für sechs mögliche Initiativprojekte, wovon schliesslich eines am Parteitag 2014 ausgewählt werden soll. Von der Familienpolitik, der Lohngleichheit von Mann und Frau, einer Offenlegung von Parteispenden über neue Steuern bis hin zu einer automatischen Einbürgerung der dritten Generation reichen die Projekte. Mit diesen geplanten Begehren machte die SP allerdings auch Werbung, wenn sich dazu Gelegenheit ergab. So war etwa der Bericht von Transparency International zur Einschätzung der Korruption von Parteien. Anlass für die SP, auf ihre Idee der Transparenzinitiative hinzuweisen, die die Offenlegung der Eigenmittel und Geldzuweisungen durch alle Parteien verlangen würde.

Volksrechte

Im Juni wurde die von der SVP lancierte Initiative zur Volkswahl des Bundesrates so deutlich wie noch kein SVP-Begehren zuvor abgelehnt. Die Partei hatte sich mit ihrem Begehren ziemlich schwer getan und die Abstimmungskampagne glich eher einem Pflichtprogramm denn einer überzeugenden Elektrisierung. Zudem wurden parteiintern Befürchtungen laut, dass sich das Begehren letztlich sogar zuungunsten der SVP auswirken könnte, weil man in Majorzwahlen selten erfolgreich sei. Mit der Ende April eingeläuteten Kampagne stellte sich die SVP als Partei dar, die als einzige dem Volk vertraue, ihm mehr Mitspracherecht geben wolle und dafür sorge, dass der Wille des Souveräns wieder ernst genommen werde. Mit der direkten Wahl müsse die Regierung wieder mehr Rücksicht auf den Volkswillen nehmen. Müsste sich etwa Bundesrätin Sommaruga der Wahl durch die Bevölkerung stellen, so würde sie die Ausschaffungsinitiative schneller umsetzen, warb Parteipräsident Brunner für das Anliegen. Gegnerische Argumente wurden mit dem Hinweis abgetan, dass die Volkswahl auf kantonaler Ebene ausgezeichnet funktioniere. Die laue parteiinterne Unterstützung und die lustlose Kampagne widerspiegelte sich nicht nur im Abstimmungsresultat, sondern auch im Umstand, dass – laut VOX-Analyse – lediglich 55% der SVP-Sympathisanten die eigene Initiative befürworteten.

Volkswahl des Bundesrates

Mitte April, also rund eineinhalb Monate nach dem Scheitern des Familienartikels an der Urne, dachte die SP-Geschäftsleitung laut über ein neues Begehren nach, welches die Familienpolitik stärken soll. Die Mehrheit der Bevölkerung sei für die Festschreibung einer Stärkung von Familien in der Verfassung gewesen. Das Hauptanliegen der am Ständemehr gescheiterten Idee, genügend Krippenplätze für Familien zu schaffen, die solche wünschten, sei ebenfalls wieder aufzunehmen. Zusätzlich wollen die Genossen die Kinderzulagen absichern und ausbauen. Geplant wurden zudem Vorstösse im Parlament, mit denen die gesellschaftliche und wirtschaftliche Stärkung von Familien gefordert werden sollen.

Familienpolitik

Bei der Familieninitiative, über die am 24. November abgestimmt wurde, musste die SVP die zweite Niederlage im Berichtjahr einstecken. Wie schon im Juni bei der Volkswahlinitiative, lehnte auch Ende Jahr eine Mehrheit der Stimmbürgerschaft das Begehren ab. Eine Parallele bei den beiden Initiativen zeigte sich auch in der parteiinternen Kritik. Rund zwei Wochen vor der Abstimmung zur Familieninitiative kritisierten die SVP-Regierungsräte Rosmarie Widmer-Gysel (SH), Ernst Landolt (SH), Alex Hürzeler (AG), Jakob Stark (TG), Monika Knill (TG) und Köbi Frei (AR) das Begehren, weil es mit Mehrkosten verbunden sei und falsche Erwartungen wecke.

Familieninitiative

Ein Schlagabtausch zwischen dem Vater der Abzockerinitiative, Thomas Minder (parteilos, SH), und Christoph Blocher wurde für 2013 erwartet. Minder war zuversichtlich, bei der Volkspartei Unterstützung für seine Initiative zu finden. Blocher wollte sich hingegen für den indirekten Gegenvorschlag stark machen. Ende Jahr gründete der Zürcher Nationalrat zusammen mit Unternehmern ein Komitee, das sich zugunsten einer schnelleren Umsetzung des Gegenvorschlages gegen die Initiative einsetzen sollte. Dem Komitee gehörten neben dem aus der grossen Kammer zurücktretenden Peter Spuhler (TG) die Nationalräte Ulrich Giezendanner (AG), Jean-François Rime (FR) und Sylvia Flückiger (AG) an. Die SVP selber hat im Berichtsjahr noch keine Parole zur Abzockerinitiative beschlossen.

Abzockerinitiative

Rechtzeitig auf die 100-Jahr-Feier Ende Oktober reichte die CVP die nötigen Unterschriften für ihre beiden Familien-Initiativen ein. Will das erste Begehren Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern befreien, soll die zweite Initiative die Heiratsstrafe, also die Benachteiligung von Ehepaaren bei Steuern und Sozialversicherungen, beseitigen. Zwar wurde es letztlich auch für die CVP knapp – Ende September wurde gar per SMS für Unterschriften geworben – anders als die Bürokratie-Stopp-Initiative der FDP schafften aber beide Begehren das Unterschriftenquorum. Das Steuerbefreiungsbegehren wurde mit 118'425 gültigen Unterschriften und die Initiative gegen die Heiratsstrafe mit 120'161 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Themen Familie und Mittelstand sollen laut CVP auch zukünftig mit Volksbegehren bearbeitet werden.

CVP reicht Familien-Initiativen ein

Parteiinterne Debatten waren in der Gesundheitspolitik vorprogrammiert, da der SP-Bundesrat Alain Berset als Innenminister auch verantwortlich für das Gesundheitswesen ist. In der Managed-Care-Vorlage beispielsweise musste Berset, der als Ständerat noch gegen die Reform gestimmt hatte, die zustimmende Position der Regierung gegen seine Partei, die gegen die Vorlage das Referendum unterstützt hatte, verteidigen. Eine ähnliche Ausgangslage kündigte sich auch bei der Initiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ an, welche die SP im Sommer, also rund ein halbes Jahr vor Fristablauf, mit 115 841 gültigen Unterschriften einreichte. Die Vorlage will eine Einheitskasse für die Grundversicherung schaffen. Bundesrat Berset kündigte an, gegen die Einheitskrankenkasse einen Gegenvorschlag ausarbeiten zu wollen. In der Presse wurde vermutet, dass dieses Ansinnen wohl auch dazu dient, der Konfrontation mit der eigenen Partei auszuweichen. Allerdings wurden von bürgerlicher Seite nicht weniger als fünf Motionen eingereicht, welche die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages verhindern und die Initiative rasch – also noch vor dem Wahljahr 2015 – zur Abstimmung bringen wollen.

Gesundheitspolitik

Mit der Lancierung der Durchsetzungsinitiative Mitte Juni wolle die SVP ihre im Jahr 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative konkretisieren, die eine Ausweisung straffälliger Migranten fordert. Die Ankündigung war bisher lediglich Drohgebärde, um eine buchstabentreue Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu erzwingen, für die sich zwei Umsetzungsvorschläge in der Vernehmlassung befanden, mit denen die SVP allerdings nicht einverstanden war. Die Volkspartei pochte auf den Volkswillen, der nur mit einer buchstabengetreuen Umsetzung adäquat berücksichtigt werde. In der Presse wurde vermutet, dass das Drohpotenzial auch zu einer härteren Gangart in der Asylpolitik unter den Bürgerlichen geführt habe.

Durchsetzungsinitiative

Für einige auch hämische Kommentare sorgte der Misserfolg der FDP mit ihrer Bürokratie-Initiative. Das im Wahljahr als Vehikel hochstilisierte Volksbegehren forderte eine unbürokratische, einfache und effiziente Anwendung von Gesetzen. Früh zeichnete sich ab, dass das Unterschriftenquorum wohl nur knapp erreicht werden würde, weshalb in einem Kraftakt in den letzten beiden Monaten noch 20'000 Unterschriften gesammelt wurden. Noch-Präsident Pelli hatte die Initiative zur Prestigesache erklärt. Der Abgabetermin wurde gar von 17.30 auf 20.45 Uhr, also rund drei Stunden vor Ablauf der Sammelfrist, verschoben, da noch einzelne Unterschriftenbögen nachgereicht wurden. Die Bundeskanzlei musste – ein Novum in der Geschichte – die Initiative deshalb ausserhalb der Bürozeiten entgegennehmen. Die FDP übergab 100'650 Unterschriften, die allerdings in der Folge von der Bundeskanzlei noch geprüft werden mussten. Das Resultat dieser Prüfung war – nach dreimaliger Auszählung – dann aber eine bittere Pille für die Freisinnigen. Gültig waren nämlich nur 97'537 Unterschriften. Zum ersten Mal in der Geschichte musste damit eine Initiative mit mehr als 100'000 eingereichten Unterschriften als nicht zustande gekommen beurteilt werden. Das Scheitern der FDP wurde in der Presse als schmerzhaft, ja peinlich kommentiert. Die FDP habe nach eigenen Angaben 130 000 Mitglieder, schaffe es aber nicht, die nötigen Unterschriften für ein eigenes Begehren zu sammeln, so das Credo. Der Partei wurde allerdings zu Gute gehalten, dass sie mit dem Oppositionsinstrument Volksinitiative bisher keine Erfahrung gehabt habe. Mit dem Scheitern stand zwar die Initiativ- und Referendumsfähigkeit der Partei in Frage, einige Parteiexponenten deuteten die Niederlage aber in einen Sieg um. Der Kraftakt gegen Ende der Sammelphase habe gezeigt, dass die Partei durchaus fähig wäre, genügend Unterschriften für Volksbegehren zu sammeln; man müsse sich deshalb überlegen, auch in Zukunft zu diesem Instrument zu greifen. Gegen diese Idee stellte sich allerdings der neue Präsident der FDP, Philipp Müller.

Gescheiterte Bürokratie-Initiative der FDP