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Im Frühling 2023 bestätigte das Bundesgericht die Verurteilung des Präsidenten des Parti nationaliste suisse (PNS) zu einer Geldstrafe wegen Rassendiskriminierung und Aufrufs zu Hass. Der Mann hatte 2020 in einem Text auf der Facebook-Seite seiner Partei den Holocaust angezweifelt.
Der 2011 gegründete PNS besteht nur in der Romandie. Auf der eigenen Website beschreibt sich der PNS als nationalistische Partei, die die Umwelt in der Schweiz schützen und unter anderem einen kompletten Zuwanderungsstopp verhängen möchte. Ideologisch fühle man sich mit dem Italiener Matteo Salvini und dem Ungarn Viktor Orban, teils auch mit der deutschen AfD (Alternative für Deutschland) verwandt. Die 2022 aufgelöste Pnos, die in der Deutschschweiz verankert war, wurde auf der PNS-Website als «frère du PNS» bezeichnet, zu dem aber keine formelle Verknüpfung bestehe.

Rechtsaussen Präsident der PNS verurteilt

Der ehemalige Nationalrat Yannick Buttet (cvp/pdc, VS) wurde im November 2021 der sexuellen Belästigung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Strafanzeige gegen Buttet war im September 2020 von der Walliser Lokalpolitikerin Laude-Camille Chanton (VS, fdp/plr) eingereicht worden, woraufhin Buttet von einer erneuten Kandidatur als Gemeindepräsident seiner Gemeinde Collombey-Muraz absah.
Bereits im August 2018 war Buttet in einem anderen Fall wegen Nötigung und unrechtmässiger Aneignung verurteilt worden. Das Bekanntwerden jenes Falls hatte zur «Buttet-Affäre» und zu seinem Rücktritt aus dem Nationalrat sowie aus dem Vizepräsidium der CVP Schweiz geführt; an seinem Amt als Gemeindepräsident hatte er damals indessen noch festgehalten.

Erneuter Schuldspruch gegen Buttet

In Zürich und im Kanton Zug wehrte sich die Piratenpartei erfolglos gegen die dort angewendeten Wahlhürden. Die Beschwerde gegen die 3-Prozent-Hürde im Kanton Zug wurde vom Bundesgericht abgewiesen, was auch die Beschwerde in der Stadt Zürich gegen die 5-Prozent-Hürde obsolet machte (vgl. auch Kapitel 1e).

Piratenpartei Wahlhürden

Auf eine Rassismus-Klage der Unia gegen den MCG wurde Ende Oktober nicht eingetreten. Die Partei hatte in einem Flugblatt die Grenzgänger als „Epidemie“ bezeichnet. Dieser Ausdruck käme zwar in der Tat des in der Nazi-Zeit verwendeten Vergleichs von Juden mit Bazillen ähnlich, da sich die Aussage aber auf Grenzgänger allgemein und nicht auf ein bestimmtes Volk (z.B. die Franzosen) beziehe, liege keine Verletzung der Rassismusstrafnorm vor – so die Begründung des Staatsanwalts.

MCG Grenzgänger als „Epidemie“

Das Verfahren um das 2011 bei der Ausschaffungsinitiative eingesetzte Inserat mit dem Titel „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“ wurde 2014 wieder aufgenommen. Zwar wollte die Staatsanwaltschaft Bern das Verfahren 2013 eigentlich ad acta legen, weil der in seiner Rolle als Parteipräsident als Hauptverantwortlicher betrachtete Toni Brunner parlamentarische Immunität genoss. Sie wurde aber vom Berner Obergericht im August 2014 aufgrund einer Beschwerde der beiden Kosovaren, die das Verfahren angestrebt hatten, angewiesen, die Untersuchung wieder aufzunehmen. In die Kritik gerieten verschiedene Inserate der SVP auch im Länderbericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI): Die SVP verwende extrem intolerante Bilder und eine ebensolche Sprache. Die Volkspartei wehrte sich, der Bericht enthalte zahlreiche Fehler und sei eine Bestätigung der abgehobenen und unseriösen Arbeitsweise solcher Gremien.

Debatte und Gerichtsverfahren wegen SVP-"Schlitzerplakat"

Die Affäre Hildebrand nahm 2014 ihren Fortgang. Christoph Blocher steht unter Verdacht der Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses, weil er ihm anvertraute Bankdaten des ehemaligen Nationalbankchefs Philipp Hildebrand an die "Weltwoche" weitergegeben haben soll. 2013 hatte Blocher beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht und geltend gemacht, dass die bei ihm bei einer 2012 durchgeführten Hausdurchsuchung beschlagnahmte Korrespondenz zwischen ihm und der "Weltwoche" dem Quellenschutz für Journalisten unterstellt sei und entsprechend nicht verwendet werden dürfe. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gut und argumentierte, dass die Medien ein Wächteramt inne hätten und Informanten die Gewähr haben müssten, nicht öffentlich genannt zu werden, wenn Missstände in Staat und Gesellschaft aufgezeigt werden sollen. Mit seiner Klage gegen Hildebrand wegen Verletzung der Geheimhaltungspflicht blitzte Blocher bei der Bundesanwaltschaft allerdings ab. Blocher hatte geklagt, weil Hildebrand den Medien verraten habe, dass er, Christoph Blocher, die Informationen an die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey weitergegeben habe.

Hildebrand
Dossier: Affäre Hildebrand

Für Aufregung sorgte das Bundesverwaltungsgericht, weil es eine Beschwerde eines Tessiners gutgeheissen hatte, der wegen eines Tattoos in Form eines Rechtsextremismus-Symbols und seiner rechtsextremen Haltung von der Armee keine persönliche Waffe erhalten hatte. Der Mann sei von der Armee zu Unrecht als Sicherheitsrisiko eingestuft worden, befand das Bundesverwaltungsgericht.

rechtsextremen Haltung Armee

Die im Vorjahr durch einen Zeitungsbericht des Tages-Anzeigers ausgelöste „Affäre Mörgeli“ erhielt auch im Berichtjahr viel neuen Zündstoff. Nationalrat Christoph Mörgeli (ZH) war 2012 von seinem Posten als Konservator des Medizinhistorischen Instituts an der Universität Zürich aufgrund ungenügender fachlicher Leistungen freigestellt worden. Ende März strahlte die Fernsehsendung „Rundschau“ einen Bericht aus, in dem Mörgeli vorgeworfen wird, ungenügende Doktorarbeiten abgenommen zu haben. Mörgeli sah sich nicht nur in seinem Urteil bestätigt, dass er von der Universität gemobbt werde, da diese interne und vertrauliche Gutachten herausgebe, sondern er plante auch rechtliche Schritte gegen die Rundschau und die Sendung „10 vor 10“, die das Thema ebenfalls aufgenommen hatte. Wegen „versuchten Rufmords“ reichte Mörgeli bei der Ombudsstelle Beschwerde ein, die Anfang Dezember allerdings abgewiesen wurde. Anfang Oktober kam ein Bericht einer externen Expertenkommission zum Schluss, dass Mörgeli einen Teil seiner Doktoranden schlecht betreut habe. Mörgeli wehrte sich in einer Stellungnahme gegen den Bericht; er stritt insbesondere ab, dass es in den von ihm betreuten rund 60 Dissertationen unkommentierte Text-Transkripte gegeben habe. Mörgeli griff zudem seine Nationalratskollegin und Mitglied des Universitätsrates Kathy Riklin (cvp, ZH) an. Er reichte Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein, weil Riklin Ende Herbstsession in der Wandelhalle angeblich Internas aus dem damals noch nicht veröffentlichten Expertenbericht ausgeplaudert habe. Im Herbst wurde die Kritik an der Universitätsführung lauter, die in der Zwischenzeit auch die stellvertretende Institutsdirektorin Iris Ritzmann entlassen hatte, was in Universitätskreisen geharnischte Proteste hervorgerufen hatte. Der Universitätsleitung wurde Führungsschwäche vorgeworfen. Sie habe zudem der ermittelnden Staatsanwaltschaft willfährig E-Mails zahlreicher Mitarbeiter ausgehändigt. Die Kritiken kulminierten im vorzeitigen und sofortigen Rücktritt des Rektors Andreas Fischer Anfang November, worauf sich eine kantonalparlamentarische Oberaufsicht einschaltete, die die Vorfälle überprüfen will. Um eine Episode reicher wurde die Affäre Ende Berichtjahr, als der Anwalt von Christoph Mörgeli Strafanzeige gegen den ehemaligen Chef des Bundesamtes für Justiz, Heinrich Koller, einreichte, der von der Universität Zürich eingesetzt worden war, um die Entlassung von Iris Ritzmann zu untersuchen. Mörgelis Anwalt machte herabsetzende Äusserungen und Verletzung des Amtsgeheimnisses geltend.

„Affäre Mörgeli“
Dossier: Die Affäre Mörgeli

Für einigen medialen Wirbel sorgte der Umstand, dass der Zürcher Nationalrat Hans Fehr und seine Frau Ursula, ihres Zeichens SVP-Gemeindepräsidentin von Eglisau, angeblich schwarz eine Asylbewerberin als Haushaltshilfe angestellt hätten. Fehr gilt als asylpolitischer Hardliner und soll keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben. Das Bundesamt für Migration war auf den Fall aufmerksam geworden und hatte den Verdacht dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich gemeldet, das Anzeige erstattete. Das Ehepaar Fehr entschuldigte sich in einer schriftlichen Stellungnahme für den Irrtum. Es droht eine Busse wegen Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung und Verletzung der Beitragspflicht für Sozialversicherungsbeiträge.

Hans Fehr liess Asylbewerberin schwarz für sich arbeiten

Ende März beschied das Zürcher Obergericht, dass die Hausdurchsuchung bei Christoph Blocher rechtens gewesen und die beschlagnahmten Beweismittel wegen des Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses verwertbar seien. Blocher hatte mit der vermuteten Weitergabe von Daten massgeblich zum Rücktritt des Nationalbankchefs Hildebrand beigetragen. Nachdem 2012 die Immunität des alt-Bundesrates aufgehoben worden war, nahm die Affäre durch den Entscheid des Obergerichtes im Frühling 2013 wieder Fahrt auf. Blocher kündigte an, den Entscheid beim Bundesgericht anzufechten. Die beschlagnahmten Unterlagen blieben entsprechend versiegelt. Ein Nachspiel hatte die Hausdurchsuchung für den Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser. Dieser hatte in einer E-Mail an einen ehemaligen juristischen Sekretär die Durchsuchung der Büro- und Wohnräumlichkeiten Blochers angekündigt, was das Bundesgericht auf Beschwerde Blochers als Amtsgeheimnisverletzung beurteilte. Ebenfalls in die Affäre verwickelt war Hermann Lei, Anwalt und SVP-Grossrat im Kanton Thurgau. Lei hatte 2011 den Kontakt zwischen dem Dieb der Bankauszüge, auf welchen Devisengeschäfte von Hildebrand abgebildet waren, und Blocher vermittelt. Dafür wurde Lei Anfang Oktober wegen Gehilfenschaft und versuchter Verleitung zur Bankgeheimnisverletzung verurteilt, wogegen er Einsprache erhob.

Hildebrand
Dossier: Affäre Hildebrand

Die Partei national orientierter Schweizer (Pnos) ist Sammelbecken der parteipolitisch aktiven rechtsextremistischen Szene. Eine von der deutschen Bundesanwaltschaft organisierte Operation gegen rechtsextreme Gruppierungen in Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz ermöglichte einen Blick auf diese Szene in der Schweiz, der rund 1'000 bis 1'300 Personen angehören. Die Gefahr von terroristisch-gewalttätigen Aktionen sei in der Schweiz im Gegensatz zu Deutschland gering, so eine Erkenntnis der Operation. Allerdings müsse man sich um die Affinität der Neonazis zu Schusswaffen Sorgen machen. So soll etwa die Tatwaffe, die im deutschen Fall NSU, bei dem zehn Personen umgebracht wurden, verwendet wurde, aus der Schweiz stammen. Nachdenklich stimmen müsse denn auch die enge Verbindung der rechtsextremen Szene der Schweiz mit Gesinnungsgenossen aus Deutschland.

Untersuchung gegen Neonazis in der Schweiz

Die im Vorjahr auf der Homepage der Kommunalsektion Widen (AG) aufgeschalteten, in Text verpackten, aber durch Hervorhebung erkennbaren rassistischen Slogans hatten ein Nachspiel. Wegen der rechtsextremistischen Äusserungen wurden der Präsident und ein Vorstandsmitglied zu bedingten Geldstrafen verurteilt.

rechtsextremistischen Äusserungen

Unter die Affäre Zuppiger wurde im Berichtjahr auch juristisch ein Schlussstrich gezogen. Bruno Zuppiger war 2011 als aussichtsreicher Anwärter auf einen zweiten SVP-Bundesratssitz wegen einer Anklage auf Veruntreuung einer Erbschaft nicht nur als Regierungsanwärter zurückgezogen worden, sondern er war 2012 auch aus dem Nationalrat zurückgetreten. Politisch – so auch die SVP-Spitzen – sei die Affäre also abgehakt. Mitte Januar wurde Zuppiger vom Bezirksgericht Zürich schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten und 1 500 Franken Busse verurteilt.

Affäre Zuppiger

Christoph Blochers (ZH) Rolle in der Affäre Hildebrand hatte ein Nachspiel für den ehemaligen SVP-Bundesrat. Die Übergabe gestohlener Kontodaten hatten zum Rücktritt des einstigen Nationalbankchefs Hildebrand geführt. Blocher hatte die Daten am 3. Dezember von Hermann Lei erhalten, der diese wiederum von einem IT-Techniker zugespielt erhielt. Die Rolle Blochers, der die Informationen an Bundesrätin Calmy-Rey und an die Weltwoche übergeben haben soll, blieb lange Zeit unklar und wurde auch parteiintern kritisiert. Im März wurde beim alt-Bundesrat eine Hausdurchsuchung durchgeführt und ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses bzw. der Gehilfenschaft dazu eröffnet. Das Verfahren wurde aber verzögert, weil sich Blocher auf seine Immunität als Nationalrat berief und eine Beschwerde beim Bundesgericht ankündigte, worauf er dann allerdings Mitte Juli verzichtete. Mitte Jahr wurde seine Immunität aufgehoben. Bis Ende Jahr ruhte das Verfahren allerdings weiter. Darüber hinaus geriet auch der Thurgauer SVP-Grossrat Hermann Lei in die Schlagzeilen. Gegen ihn wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Bankengesetz und Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet. Bei den Wahlen im Thurgau Mitte April wurde Lei allerdings wiedergewählt.

Hildebrand
Dossier: Affäre Hildebrand

Gegen den Präsidenten der GLP, Martin Bäumle, wurde Anfang Oktober ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eröffnet. Bäumle – neben seinem Nationalratsamt auch Dübendorfer Stadtrat – soll im Zusammenhang eines in Dübendorf geplanten und dann an einer Urnenabstimmung abgelehnten Hochhausbaus Informationen preis gegeben haben, die schliesslich mitverantwortlich für das Nein gewesen seien.

Strafverfahren gegen Martin Bäumle

Die Affäre Zuppiger – Bruno Zuppiger war als aussichtsreicher Bundesratskandidat der SVP 2011 von der Weltwoche schwer belastet worden, bei der Verteilung eines Nachlasses betrogen zu haben, und musste in der Folge von der Kandidatur für die Regierung Abstand nehmen – hatte ein juristisches und ein politisches Nachspiel. Nachdem gegen den SVP-Politiker ein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Veruntreuung eröffnet worden war, trat Zuppiger nach langem Zögern und auf Druck der Partei zu Beginn der Herbstsession Mitte September zurück. Für Zuppiger rückte Gregor Rutz (ZH) nach. Anfang Oktober wurde gegen Zuppiger und einen seiner ehemaligen Mitarbeiter Anklage wegen Veruntreuung erhoben.

Affäre Zuppiger

Viel medialen Wirbel verursachte ab Mitte September 2012 die Kritik an Christoph Mörgeli in seinem Amt als Medizinhistoriker an der Universität Zürich. Im akademischen Jahresbericht des Medizinhistorischen Instituts wurde Mörgelis Amtsführung massiv bemängelt. Vorlesungen fänden nicht statt, menschliche Präparate würden ethisch fragwürdig aufbewahrt und die Museumsausstellung sei veraltet und fehlerhaft. Mörgeli warf dem Tagesanzeiger, der den zuerst von der Universität unter Verschluss gehaltenen Bericht publik gemacht hatte, Rufmord vor. Die Universität berief sich auf ein seit November 2011 laufendes internes Beurteilungsverfahren und hielt sich vorerst mit Stellungnahmen zurück, stellte sich dann aber hinter den neuen Chef Mörgelis, Flurin Condrau. Die SVP hingegen stellte sich hinter ihren Nationalrat und griff ihrerseits die Medien und die Universität an, eine orchestrierte politische Abrechnung zu fahren; die Kampagne der Universität wurde als Mobbing bezeichnet. Am 21. September stellte die Universität Mörgeli wegen Verletzung der Loyalität als Museumskonservator per sofort frei. Das Vertrauensverhältnis sei unwiederbringlich zerstört und Mörgelis fachliche Leistung als ungenügend beurteilt worden. Die SVP wetterte gegen die „links unterwanderten“ Universitäten und die politische motivierte Entlassung. Mörgeli selber reichte Rekurs gegen die Kündigung ein.

„Affäre Mörgeli“
Dossier: Die Affäre Mörgeli

Der ehemalige Berner SP-Nationalrat Ricardo Lumengo wurde zweitinstanzlich vom Bundesgericht freigesprochen. Lumengo war im Herbst 2010 von einer Bieler Einzelrichterin wegen Wahlfälschung verurteilt worden. Nach dem Urteil drängte die SP ihren Mandatsträger zum Rücktritt. Lumengo, der beteuerte, das eigenhändige Ausfüllen der 44 Wahlzettel für die Grossratswahlen 2006 nur als Dienstleistung für politisch wenig beschlagene Immigranten vorgenommen zu haben, trat allerdings nicht als Nationalrat zurück, sondern aus der SP aus. Bei den Nationalratswahlen im Herbst 2011 kandidierte er erfolglos für die Sozial-Liberale Bewegung. Der Freispruch zeige, dass er Opfer eines Komplotts geworden sei, so Lumengo.

Wahlfälschungsaffäre um SP- bzw. SLB-Nationalrat Ricardo Lumengo

Zu Beginn des Jahres musste die SP Schweiz ihr Vorhaben aufgeben, gerichtlich gegen das neue degressive Steuersystem in Obwalden vorzugehen, da sie nicht genügend lokale Kläger finden konnte. Die Mutterpartei war mit der Obwaldner SP in Konflikt geraten, die das System als Ergebnis eines Volksentscheids akzeptierte. Das Engagement gegen den Steuerwettbewerb unter den Kantonen und die Vorbereitung der seit langem geplanten Volksinitiative für eine materielle Harmonisierung der Steuern war einer der politischen Schwerpunkte der Partei in diesem Jahr. Im März ermächtigte die Delegiertenversammlung die Parteileitung präventiv, das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform, welche im Berichtsjahr vom Parlament beraten wurde, zu ergreifen.

SP versucht das degressive Steuersystem im Kanton OW zu verhindern

Mitte November wurde Nationalrat Flavio Maspoli wegen Misswirtschaft, betrügerischem Konkurs, Urkundenfälschung und Unterlassung der Buchführung zu elf Monaten bedingt verurteilt. Darauf kündigte die SVP des Kantons Tessin an, sie werde im Falle einer Kandidatur Maspolis auf eine Listenverbindung mit der Lega für die kantonalen Wahlen vom April 2003 verzichten.

Flavio Maspoli zu elf Monaten bedingt verurteilt

Die SP erhob beim Europäischen Patentamt Einspruch gegen die Patentierung eines Gens, welches eine zentrale Rolle bei der Entstehung von Brustkrebs spielt. Gene könnten nicht erfunden, sondern nur entdeckt werden. Mit ihrem Einspruch beabsichtigte die SP auch, die Diskussion um die laufende Patentrechtsrevision zu lancieren.

SP erhebt Einspruch gegen die Patentierung eines Gens

Der Präsident der Freiheitspartei Schweiz, der Bieler Polizeidirektor Jürg Scherrer, wurde von einem Einzelrichter vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen.

Jürg Scherrer vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen

Eine bei der Bundesanwaltschaft eingereichte Strafanzeige der SP-Fraktion gegen die Verantwortlichen der Geheimorganisationen P-26 resp. P-27 bewirkte bei den bürgerlichen Regierungsparteien – genauso wie die armeekritische Haltung der SP – Unmut, der zu einer erneuten Diskussion über die Berechtigung einer SP-Regierungsbeteiligung führte.

Strafanzeige der SP-Fraktion gegen die Verantwortlichen der Geheimorganisationen P-26 resp P-27