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Der Bauernverband (SBV) nahm anfangs 2022 eine vielbeachtete Neupositionierung zur Gentech-Politik vor, indem er die Prüfung einer Aufweichung des Verbots für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) befürwortete. Davor hatte der SBV die Nutzung gentechnischer Verfahren im Pflanzenbau rund zwei Jahrzehnte lang konsequent abgelehnt, so namentlich in der erfolgreichen Abstimmungskampagne zugunsten der Gentech-Moratoriums-Initiative 2005 und bei den seitherigen Entscheiden des Parlaments zur dreimaligen Verlängerung des Moratoriums.
In einem Interview mit der NZZ führte SBV-Präsident Markus Ritter (mitte, SG) zwei zentrale Gründe für den Kurswechsel an: Erstens könnten gentechnologische Verfahren die Krankheitsresistenz von Pflanzen verbessern. Dies würde es der Landwirtschaft erleichtern, den Pestizideinsatz zu reduzieren und damit dem zuletzt gestiegenen politischen Druck in diesem Bereich nachzukommen. Zweitens erhoffe sich der SBV von den Verfahren die Entwicklung von Pflanzensorten, die mit dem Klimawandel besser zurechtkommen. Gleichzeitig relativierte Ritter die Tragweite der Neupositionierung: Der SBV wolle weiterhin eine gentechfreie Landwirtschaft. Es stelle sich aber die Frage, ob die neuen Verfahren der sogenannten Genom-Editierung überhaupt zur «Gentechnik im klassischen Sinn» gehörten oder ob sie vielmehr als Methoden der Pflanzenzüchtung betrachtet werden und somit vom Gentechgesetz ausgenommen werden könnten. Indem der SBV eine Klärung dieser Frage durch den Bundesrat befürworte, biete er lediglich Hand für eine offene Diskussion. Im Verbandsvorstand sei diese Position denn auch einstimmig beschlossen worden, wobei der SBV-Präsident nicht verhehlte, dass er selbst «innerhalb der Landwirtschaft zur kritischeren Hälfte» gehöre. Denn es gelte das Risiko im Auge zu behalten, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die neuen Methoden nicht akzeptierten und deshalb das Vertrauen in die Schweizer Landwirtschaft leide – darin sähe Ritter «den Super-GAU für die Landwirtschaft». Aus ebendieser Sorge und weil sie eine Einführung der «Gentechnik durch die Hintertür» befürchteten, machten der Kleinbauernverband und Bio Suisse die Neupositionierung des SBV nicht mit.
Im Parlament konnte sich die SBV-Haltung in der Frühlingssession 2022 bei der Beratung der Änderung des Gentechnikgesetzes indessen durchsetzen. Die NZZ sah den SBV dabei als Schlüsselakteur: Als «direkte Folge» von dessen Neupositionierung seien auch die SVP- und die Mitte-Fraktionen auf diese Haltung umgeschwenkt und hätten der Änderung zusammen mit FDP und GLP zu einer Mehrheit verholfen.

Bauernverband ändert langjährige Haltung zum Gentechverbot

Als Anbieter von hochpreisigen Produkten sieht der Bauernverband die Zukunft der schweizerischen Landwirtschaft nicht in der Gentechnologie. Er beschloss, sich im Rahmen der anstehenden politischen Entscheide für ein zehnjähriges Moratorium für die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) einzusetzen. Erlauben möchte er allerdings die Freisetzung von GVO zu Forschungszwecken.

Position des SBV zur Gentechnologie
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Die Entwicklung der Gentechnologie macht sich namentlich auch in der Landwirtschaft bemerkbar, ist diese doch neben der Medizin das wichtigste Anwendungs- und potentielle Expansionsgebiet dieser Wissenschaft. Die Landwirte stehen dabei im Zwiespalt zwischen den mit dieser neuen Technologie ermöglichten Produktivitätsgewinnen (von denen namentlich die US-amerikanische Konkurrenz bereits profitiert) einerseits und der überwiegend skeptischen Haltung der schweizerischen Konsumenten andererseits. Der Vorstand des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) erarbeitete eine Charta zur Gentechnologie, welche die Landwirtschaftskammer am 17. Februar verabschiedete. Diese postuliert das Primat der Wahlfreiheit der Konsumenten und der Landwirte, wozu namentlich eine konsequente Deklarationspflicht die Voraussetzung bilde. Die Charta anerkennt zwar das Recht, spezielle mit dieser Technologie erzeugte Eigenschaften von Tieren und Pflanzen urheberrechtlich zu schützen, eine Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten mit entsprechenden finanziellen Belastungen der Fortpflanzung und Aussaat lehnt sie hingegen ab. Aufgeschreckt über die finanziellen Konsequenzen der Rinderseuche BSE verlangt der SBV in der Charta zudem eine Haftpflichtregel, welche nicht die Landwirte als Produzenten, sondern die Entwickler der gentechnisch veränderten Produkte sowie die für die Zulassung zuständigen Behörden für Schäden verantwortlich macht. Zur Genschutz-Initiative, über welche am 7. Juni angestimmt wurde, gab der Bauernverband die Nein-Parole heraus.

Position des SBV zur Gentechnologie
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz