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Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) ergriff im Januar das Referendum gegen die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG). Mit dem neuen Gesetz würde die Höhe der Billag-Gebühr für Unternehmen nicht mehr pauschal, sondern entsprechend der Höhe des erwirtschafteten Umsatzes festgelegt. Gemäss dem SGV müssten die Unternehmen dadurch jährlich CHF 200 Mio. anstatt CHF 40 Mio. bezahlen. Jean-François Rime, Präsident des SGV, sagte gegenüber der Tribune de Genève, dass er mit dem neuen Gesetz für seine Unternehmen Billag-Gebühren in der Höhe von CHF 4'500 bezahlen müsste, anstatt wie bisher CHF 700 bis 800. Jedoch wären den Erläuterungen des Bundesrates zugfolge vor allem grosse Unternehmen von der Revision betroffen. Rund drei Viertel der KMU, jene mit einem Umsatz unter CHF 500'000, müssten unter dem geänderten Gesetz keine Billag-Gebühren mehr bezahlen. Ironischerweise beschloss Economiesuisse, deren Mitglieder durch die Gesetzesänderung stärker zur Kasse gebeten würden, die Ja-Parole zum geänderten RTVG. Auch der SGV trat keineswegs geschlossen gegen das neue RTVG an; Gastrosuisse etwa, der Dachverband für Hotellerie und Restauration, war für die Einführung des neuen Gesetzes. Wann immer Hans-Ulrich Bigler, Direktor des SGV, gefragt wurde, wieso dem Verband die Bekämpfung des neuen RTVG so wichtig sei, verwies er auf die Verbandsstrategie, die vor sieben Jahren angepasst worden war und sich grundsätzlich gegen neue Steuern, Gebühren und Abgaben richtet. „Also müssen wir dagegen kämpfen, wenn man die Wirtschaft stärker belasten will“, wurde er im Tages-Anzeiger zitiert. Gegenüber der NZZ sagte Bigler, dass er seit seiner Wahl zum Direktor des SGV im Jahr 2008 den Verband zur Referendumskultur zurückführen und wieder zu jener Kampforganisation aufbauen wolle, die der SGV in den 1980er Jahren gewesen sei.

Was Bigler unter kämpfen versteht, zeigte sich in den drei Monaten vor der Referendumsabstimmung, die auf den 14. Juni angesetzt war. Die Kampagne des SGV wurde von diversen Politikern und Medien als gehässig aufgefasst und bediente sich teilweise unlauterer Mittel (siehe Abstimmungskampf zur RTVG-Vorlage). In den Medien kam der Verdacht auf, Bigler wolle sich mit der aggressiv geführten Kampagne insbesondere im Hinblick auf die Nationalratswahlen im Herbst profilieren. Der 57-Jährige war bereits 2011 als Nationalratskandidat auf der Zürcher FDP-Liste angetreten, hatte die Wahl aber als siebter von vier gewählten Zürcher FDP-Nationalräten verpasst. Er wehrte sich gegen den Vorwurf, das RTVG-Referendum für seine Nationalratskandidatur zu instrumentalisieren: Die Abstimmungskampagne sei im Team entwickelt worden und nicht von ihm alleine, zudem hätte man die Kampagne in einem Nicht-Wahljahr genau gleich geführt. Der SGV verlor die Referendumsabstimmung im Juni, wenn auch äusserst knapp. Bigler wurden aber gute Chancen auf einen Nationalratssitz ausgerechnet, weil er mittlerweile erster Ersatzmann auf der FDP-Liste war und weil der Zürcher FDP ein Sitzgewinn zugetraut wurde. Tatsächlich schaffte Bigler im Herbst den Sprung in den Nationalrat: Er rutschte nach, nachdem Ruedi Noser im zweiten Wahlgang in den Ständerat gewählt worden war.

Der Gewerbeverband ergriff das Referendum gegen das neue RTVG

Die Aktion für eine unabhängige Schweiz (Auns) scheiterte im Sommer mit einer Klage beim Bundesgericht. Sie hatte sich dagegen gewehrt, dass ein Teil der Unterschriften für ihr Referendum gegen das Steuerabkommen mit Grossbritannien von der Bundeskanzlei nicht akzeptiert worden war: Die Unterschriften waren nach Ablauf der staatlichen Frist eingereicht worden, da diverse Genfer Gemeinden sie nach der Beglaubigung nicht auf schnellstmöglichem Weg, sondern per B-Post zurückgeschickt hatten. Wären die Unterschriften rechtzeitig bei der AUNS angelangt, hätte diese das notwendige Quorum von 50 000 Referendumsbefürwortenden erreicht. Das Bundesgericht urteilte, dass sich die Bundeskanzlei korrekt verhalten habe: Es sei Sache der Referendumskomitees, solche Pannen zu antizipieren und entsprechend genügend Zeit einzuplanen.

Aktion für eine unabhängige Schweiz (Auns)

Heftig umstritten in der AUNS war, ob sie sich an dem von den Schweizer Demokraten, der Jungen SVP und der Lega ergriffenen Referendum gegen die Weiterführung und Ausweitung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU beteiligen soll. Nachdem sie zuerst eine Beteiligung angekündigt hatte, vollzog sie, wie auch die SVP, eine Kehrtwende. AUNS-Präsident Schwander (svp, SZ) beklagte sich in der Folge über den zu grossen Einfluss von SVP-Politikern im Vorstand der AUNS, welche auch verhindert hatten, dass den AUNS-Mitgliedern Unterschriftenbogen für das Referendum zugestellt wurden. Nachdem das Referendum ohne ihre Mithilfe zustande gekommen war, fasste die AUNS, wie später auch die SVP, die Nein-Parole zur Personenfreizügigkeit.

Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) und der Arbeitgeberverband ergriffen zusammen das Referendum gegen die von einer SP-CVP-GP-Mehrheit im Parlament beschlossene Vereinheitlichung der bisher gemäss kantonalem Recht ausbezahlten Kinderzulagen. Da die neuen Minimalbeträge über den Ansätzen der meisten Kantone liegen, waren für diese weitgehend von den Arbeitgebern finanzierten Sozialleistungen mit Mehrkosten von rund 700 Mio Fr. pro Jahr zu rechnen. In der Volksabstimmung unterlagen die Unternehmer bei einem Ja-Stimmenanteil von 68% deutlich.

Schweizerische Gewerbeverband Arbeitgeberverband

Analog zu den Gewerkschaften drohten auch die Umweltschutzverbände und der VCS mit einem Referendum, falls die Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU nicht mit begleitenden Massnahmen (in diesem Fall zum Landverkehrsabkommen) gemildert würden. Nachdem das Parlament diesen Forderungen durch zusätzliche Finanzspritzen für den Bahngütertransport wenigstens teilweise entsprochen hatte, verzichteten sie auf ein Referendum.

Umweltschutzverbände und VCS drohen mit Referendum gegen die bilateralen Verträge

Die vom Zürcher Nationalrat Blocher (svp) präsidierte Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) zeigte weiterhin ihre Muskeln. An ihrer Mitgliederversammlung vom 6. Mai in Bern erhielt die Leitung die Kompetenz, zu drei Bereichen das Referendum zu ergreifen: den bilateralen Verhandlungen mit der EU (falls diese unbefriedigend ausfallen und insbesondere die Personenfreizügigkeit oder die Aufgabe der 28-Tonnen-Limite im Strassenverkehr beinhalten), der Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta sowie der Regierungsreform mit Staatssekretärstellen. Gelegenheit zur Ausführung dieser Aufträge bot sich bereits im Berichtsjahr. Das noch vor Jahresende zustandegekommene Referendum gegen die Staatssekretäre wurde von der AUNS massgeblich mitgetragen.

Nicht besonders gut bekam dem freisinnigen Nationalrat Miesch (BL) sein Engagement bei der AUNS, in deren Vorstand er voriges Jahr gewählt worden war. Die Delegierten der FDP von Basel-Land beschlossen, ihn – nicht zuletzt wegen seinen Positionen in der Aussen- und in der Asylpolitik – nicht mehr zu nominieren. Er erreichte dann auf einer eigenen Liste zwar einen Stimmenanteil von 6,4%, was aber zu einer Wiederwahl nicht ausreichte.

AUNS im Jahr 1995