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Im Mai 2018 behandelte die SGK-NR die Motion «Tarifpartner sollen Tarife von Laboranalysen aushandeln» ihrer Schwesterkommission. Mit 15 zu 7 Stimmen beantragte sie dem Nationalrat, die Motion anzunehmen, da er in der Frühjahrssession 2018 bereits eine Motion Hess (fdp, OW; 16.3193) mit ähnlichem Ziel angenommen hatte. Innovative Laboranalysen könnten schneller vergütet werden, wenn Versicherer und Leistungserbringer die Tarife aushandelten; sicher schneller, als die vom EDI benötigten zehn bis zwölf Monate, erklärte die Kommission. Dies erlaube auch, die Kosten im Gesundheitswesen indirekt zu senken, erklärte Lorenz Hess als Kommissionssprecher dem Nationalrat in der Herbstsession. Zudem helfe dies gegen Doppelmedikation und Fehlbehandlungen. Eine Minderheit der SGK-NR zweifelte hingegen an der Wirksamkeit der Motion. Yvonne Feri (sp, AG) verwies auf die Probleme bei Tarmed und erklärte, durch die zahlreichen Anbieter und Verhandlungspartner drohten auch bei den Laboranalysen Blockaden bei den Tarifverhandlungen; die Wirksamkeit der Tarifautonomie sei ein «Mythos». Deutlich wurde auch Gesundheitsminister Berset. «Un voeu pieux», also einen frommen Wunsch, oder gar «une certaine forme de naïveté» nannte er die Annahme der beiden Kommissionen, dass die Tarifpartner die entsprechenden Tarife in nützlicher Frist aushandeln könnten. Bereits heute hätten diese die Möglichkeit, tiefere Tarife auszuhandeln, sie täten es aber nicht, betonte Berset. Eindringlich bat er den Rat nochmals, die Motion abzulehnen. Dieser liess sich davon aber nicht überzeugen und nahm den Vorstoss mit 124 zu 57 Stimmen an.

Tarifpartner sollen Tarife von Laboranalysen aushandeln

Da der Bundesrat die Motion Bruderer (sp, AG) «Keine vorgeburtliche Geschlechterselektion durch die Hintertüre!» mit dem Bundesratsgeschäft «Genetische Untersuchungen beim Menschen» (BRG 17.048) als bereits erfüllt erachtete, beantragte er das Geschäft zur Abschreibung. Im Februar 2018 resp. im darauffolgenden Mai kamen die beiden Kammern diesem Antrag nach.

Missbrauchsrisiko zur geschlechtsspezifischen Selektion (Mo. 14.3438)
Dossier: Genetische Untersuchungen beim Menschen

Ende 2017 erschien der bundesrätliche Bericht zum Thema Medikamentenstudien. Aus dem Postulat «Verlässliche Entscheidungsgrundlagen für die Arzneimitteltherapie» erwuchs der Auftrag an die Regierung, zu erläutern, inwiefern die medizinische Forschung und daraus resultierende Studien fortan mit Bundesbeteiligung unterstützt werden können. Aus dem Bericht ging hervor, dass nicht primär die Anzahl an Studien angepasst werden, sondern verstärkt auf die Qualität und Transparenz dieser Studien geachtet werden solle.
Die rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene, dabei handelt es sich um das Heilmittelrecht und das Humanforschungsrecht, seien bereits punktuell weiterentwickelt worden, was bereits zu verbesserten Rahmenbedingungen für klinische Studien geführt habe. Zusätzlich werde der Evaluationsbericht zum HFG, der Ende 2019 erwartet wird, weiteren Handlungsbedarf aufzeigen. In der Verpflichtung der Pharmabranche, ebenfalls einen finanziellen Beitrag zum Zweck der Forschungsförderung zu leisten, sah der Bundesrat eher keine zielführende Lösung. Dahingehend hätte jedoch der SNF seine Förderinstrumente weiterentwickelt, auch hierzu wird es eine Evaluation geben. Der Bund erachtete somit nicht einen Ausbau der Fördermittel als Königsweg, sondern ein verstärktes Monitoring in Form einer funktionierenden Qualitätssicherung bei den klinischen Studien. Hierfür wurde auch ein Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie verabschiedet. In diesem Sinne möchte der Bund seinen (regulatorischen) Beitrag auf die Erarbeitung „zahlreiche[r] gut aufeinander abgestimmte[n] Massnahmen” beschränken.

Verlässliche Entscheidungsgrundlagen für die Arzneimitteltherapie

Tarifpartner sollen Tarife von Laboranalysen aushandeln. So kurz und knapp war der Auftrag an den Bundesrat aus einer Kommissionsmotion der SGK des Ständerats, womit ein gleicher Mechanismus wie bei den DRG und beim Tarmed übernommen werden sollte. Eine linke Kommissionsminderheit wollte diese KVG-Änderung nicht mittragen. Der Bundesrat beantragte ebenfalls, die Motion nicht zu unterstützen, da er Blockaden bei den Tarifverhandlungen befürchtete, wie dies bereits beim Tarmed oder bei der Physiotherapie zu Problemen geführt hatte. Deswegen wollte die Regierung ihre durch das KVG eingeräumte Subsidiarität im Bereich der Tarifregelungen beibehalten und so eine „schlanke Regelung“ weiterführen.
Das Plenum beriet diese in der Kommission mit 9 zu 3 Stimmen gefasste Motion im November 2017 und nahm sie mit 24 zu 18 Stimmen an. Kommissionssprecher Kuprecht (svp, SZ) führte die Beweggründe aus und verwies dabei nicht nur auf ältere Vorstösse – seine eigene Motion (Mo. 16.3487), die er nach dieser Beratung zurückzog, eingeschlossen –, sondern auch auf Sondierungsgespräche zwischen der FMH und den Krankenkassenverbänden im Zuge der Beratungen ebendieser. Die vorliegende Motion wurde unter Berücksichtigung besonderer Kritikpunkte der Verhandlungspartner als Folge-Vorstoss formuliert. Die Gegner der Motion hielten sie für unnötig, weil, und hier teilten sie die Meinung der Regierung, es bereits möglich sei, tiefere Tarife auszuhandeln. Jene Tarife, die bereits geregelt sind, würden Höchstansätze beziffern und eine Unterschreitung dieser sei in gegenseitigem Einverständnis bereits denkbar. Überdies wurde angeregt, noch einen sich in Ausarbeitung befindlichen Massnahmenkatalog zur Begrenzung der Gesundheitskosten abzuwarten. Die Opposition verfing im Rat zu wenig und die Motion ging an den Nationalrat.

Tarifpartner sollen Tarife von Laboranalysen aushandeln

La chancellerie fédérale valide, lors de l'examen préliminaire, l'Initiative populaire fédérale «Oui à l’interdiction de l’expérimentation animale et humaine – Oui aux approches de recherche qui favorisent la sécurité et le progrès» lancée par un comité indépendant provenant de Suisse orientale. L'initiative demande une interdiction de l'expérimentation animale et humaine, si celle-ci n'est pas «dans l'intérêt global et prépondérant du sujet (animal ou humain) concerné». Le comité d'initiative souhaite, de plus, une interdiction de l'importation et de l'exportation de tout produit découlant de telles expérimentations. Les arguments exposés sont clairs: ils souhaitent mettre un terme à ces expérimentations, vues comme criminelles, les animaux ressentant la douleur. D'autres techniques font leurs preuves, telles que l'utilisation d'organoïdes, des organes miniatures cultivés grâce à des cellules souches.
Des initiatives similaires ont, par le passé, déjà été présentées à la population, que ce soit en 1985 avec l'initiative lancée par l'emblématique Franz Weber «Pour la suppression de la vivisection» (qui récoltera 70.5% de non dans les urnes), en 1992 avec l'initiative «Pour une réduction stricte et progressive des expériences sur les animaux» (rejetée par 56.4% du corps électoral) ou encore en 1993 avec l'initiative «Pour l'abolition des expériences sur les animaux» (rejetée par plus de 70% des votants et votantes).
Le comité d'initiative et ses soutiens ont jusqu'au 3 avril 2019 pour récolter les 100'000 paraphes nécessaires afin de soumettre le texte au vote des citoyens et citoyennes.

Initiative populaire «Oui à l’interdiction de l’expérimentation animale et humaine – Oui aux approches de recherche qui favorisent la sécurité et le progrès»
Dossier: Tiervesuche in Frage gestellt

Mitte 2017 legte der Bundesrat seine Vorstellungen zum neuen Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) vor. Das sich seit zehn Jahren in Kraft befindliche GUMG bedürfe einer Angleichung an neuere medizinische Forschungs- und Behandlungsmöglichkeiten, das befand die WBK des Nationalrates, als sie bereits 2011 ihre gleichlautende Motion formuliert hatte. Die Regierung kam mit der vorgelegten Totalrevision diesem Auftrag nach. Ein wichtiger Aspekt der Vorlage war der Umgang und die Regelung von kommerziellen Angeboten (ohne medizinische Indikation), so genannte "Direct-to-Consumer-Gentests", die häufig unkompliziert über Internetdienstleister bezogen werden können.
Im Gesetz sollen keine umfassenden Verbote statuiert werden, jedoch die Zulässigkeit von Untersuchungen geklärt werden. Dies betrifft vorwiegend Untersuchungen, die bis anhin noch nicht dem GUMG unterstellt waren. Mindestanforderungen an alle genetischen Untersuchungen sollen den Schutz der Persönlichkeit sicherstellen. Die Regelung neuer Angebote – eben auch ausserhalb des medizinischen Bereichs – bedeutet eine Erweiterung des Geltungsbereichs des GUMG. Ausgegrenzt bleiben jedoch Untersuchungen, die bereits in anderen Gesetzen geregelt sind (z. B. Fortpflanzungsmedizin, Strafrecht).
Im Vorfeld der Erarbeitung der vorliegenden Version hatte der Bundesrat mehrere Studien in Auftrag gegeben. Damit wurden einerseits datenschutzrechtliche Aspekte erörtert, andererseits auch Marktanalysen vorgenommen. Separat wurde auch geprüft, inwiefern genetische Untersuchungen ausserhalb der Anwendungsbereiche des GUMG überhaupt rechtlich zulässig waren. Die Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK) hatte bereits 2013 einige Empfehlungen hinsichtlich der bevorstehenden Revision abgegeben.

Das Vernehmlassungsverfahren wurde im Frühjahr 2015 durchgeführt, wobei etwas über 100 Antworten eingingen. Die Rückmeldung an das EDI war dabei einigermassen komfortabel: kein Vernehmlasser lehnte die Vorlage kategorisch ab. Gleichwohl gingen zahlreiche Änderungsvorschläge ein. Ausdrückliche Zustimmung fanden vor allem die Bestimmungen zum Patienten- und Persönlichkeitsschutz sowie damit einhergehend die Massnahmen zur Eindämmung von Missbrauch. Neuerungen im Bereich der Pränataldiagnostik wurden zahlreich kommentiert. Dort wurden verschiedene Präzisierungen und Verschärfungen vorgenommen. Es ist beispielsweise vorgesehen, dass vorgeburtlich nur Eigenschaften (sprich, genetische Auffälligkeiten) abgeklärt werden dürfen, welche die Gesundheit des Ungeborenen direkt und (neu) auch wesentlich beeinträchtigen. Darüber hinaus wird die pränatale Gewebetypisierung (hinsichtlich einer geplanten postnatalen Blutstammzelltransplantation für ein krankes Geschwister) "ausdrücklich zulässig". Eine weitere, zentrale Änderung betrifft die Feststellung des Geschlechts des Embryos, das der schwangeren Frau nicht vor Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden darf.

GUMG / Schwangerschaft (BRG 17.048)
Dossier: Genetische Untersuchungen beim Menschen

Mit einem Postulat «Verlässliche Entscheidungsgrundlagen für die Arzneimitteltherapie» wollte die SGK-NR den Bundesrat beauftragen, einen Bericht zur medizinischen Forschung vorzulegen, wobei der Fokus auf Medikamente gelegt werden soll, deren Patent abgelaufen ist. Die Kommission nahm Bedenken einer Fachzeitschrift auf, worin ein Artikel die mangelnden Entscheidungsgrundlagen für Therapieentscheide aufgegriffen hatte. Es geht im Wesentlichen um die Förderung von klinischen Studien über Arzneimittel, deren Patent abgelaufen ist. Die Pharmaindustrie beschränke sich in ihren eigenen Studien – verständlicherweise – auf Produkte im Entwicklungsstadium, oder solche, deren Zulassung bevorsteht, um die Wirksamkeit dieser neuen Arzneimittel zu belegen. Im besten Fall würden patentabgelaufene Medikamente noch mitberücksichtigt. Viel häufiger verschwinden jedoch ältere Medikamente aus klinischen Studien mit der Folge, dass deren Datenlage trotz jahrelanger klinischer Anwendung ungenügend bleibt. Diese Kritik nahm die Kommission auf und forderte unter anderem den Einsatz von mehr Mitteln zur Durchführung von klinischen Studien.
Das Postulat wurde im März 2015 im Nationalrat behandelt. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Stellungnahme seine ablehnende Haltung kundgetan und verwies unter anderem auf das seit 2014 in Kraft stehende Humanforschungsgesetz. In dieser Norm sind vereinfachte regulatorische Anforderungen für Therapieoptimierungsstudien vorgesehen, worunter auch Studien mit Medikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist, fallen.
Im Ratsplenum wurde keine lange Debatte nötig. Zwar gab es aus der Kommission einen Minderheitsantrag Borer (svp, SO), der das Postulat nicht unterstützte, aber der Nationalrat folgte der Mehrheit seiner SGK und nahm das Postulat an. Als Sprecherin trug Yvonne Gilli (gp, SG) das Anliegen nochmals vor. Gilli war es auch, die bereits 2013 ein gleichlautendes Postulat eingereicht, dieses aber zugunsten des jetzt behandelten Kommissionsvorschlags wieder zurückgezogen hatte. Eindringlich wies sie auf die bestehenden Forschungslücken hin, die aufgrund mangelnden Interesses der Pharmaindustrie entstünden. Es gebe keinen Nutzen für die Arzneimittelproduzenten neue Medikamente mit Medikamenten zu vergleichen, deren Patentschutz abgelaufen ist. Deswegen müsse in diesem Bereich nachgebessert werden. Das Ratsplenum folgte diesem Appell und nahm das Postulat mit 97 zu 77 Stimmen bei einer Enthaltung, und also gegen den Willen des Bundesrats, an.

Verlässliche Entscheidungsgrundlagen für die Arzneimitteltherapie

Durch eine Motion Bruderer (sp, AG) wurde der Bundesrat beauftragt, bestehende Anforderungen an frühe pränatale Untersuchungen dergestalt zu präzisieren, dass deren Missbrauchsrisiko zur geschlechtsspezifischen Selektion weitestmöglich reduziert wird. Die Motionärin bezog sich in ihrem Anliegen auf das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG), wonach pränatale Untersuchungen mit dem einzigen Ziel einer Geschlechtsbestimmung des Fötus verboten sind. Problematisch sei die Kenntnis des Geschlechts, wenn dieses nicht den Wünschen der werdenden Eltern entspricht und deswegen Schwangerschaftsabbrüche in Erwägung gezogen würden. Deswegen soll es Laboratorien untersagt sein, die entsprechenden Informationen weiterzuleiten. Das Missbrauchsrisiko sei durch eine Anpassung des GUMG einzudämmen. Die Regierung teilte diese Sorge und stellte in Aussicht, entsprechende Lösungen im Zuge der laufenden Revision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen zu finden. Der Ständerat überwies die Motion Mitte September, der Nationalrat folgte in der Wintersession stillschweigend.

Missbrauchsrisiko zur geschlechtsspezifischen Selektion (Mo. 14.3438)
Dossier: Genetische Untersuchungen beim Menschen

In einem Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates wurde der Bundesrat aufgefordert, einen Erfahrungsbericht und Massnahmenkatalog zur Frage der Koordination der hochspezialisierten Medizin zu erstellen. Der Fokus soll auf der Untersuchung der Tauglichkeit der geltenden Gesetzesbestimmungen in Bezug auf Qualität, Wirtschaftlichkeit und medizinischen Fortschritt liegen. Stillschweigend verabschiedete das Ratsplenum den Vorstoss im März 2014.

Massnahmenkatalog zur Koordination der hochspezialisierten Medizin (Po. 13.4012)
Dossier: Koordination der Spitzenmedizin

2013 lancierte der Bundesrat einen Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie. In dessen Rahmen sollen zwischen 2013 und 2020 total 23 Massnahmen (beispielsweise in den Bereichen klinische Forschung und Marktzutritt für Produkte) umgesetzt werden. Diese sollen dazu führen, dass die guten Rahmenbedingungen für die biomedizinische Forschung und Technologie erhalten bleiben und noch weiter gestärkt werden und dass für die Schweizer Bevölkerung der Zugang zu den entsprechenden Errungenschaften und zu den neu geschaffenen Produkten sichergestellt wird.
Ende 2018 zog der Bundesrat eine Zwischenbilanz über den Vollzug der Massnahmen und zeigte sich insgesamt zufrieden mit den bisherigen Arbeiten. Zugleich sprach er sich für eine Erneuerung des Masterplans für die Jahre 2020-2025 aus und beauftragte das EDI mit deren Erarbeitung.

Masterplan zur Stärkung der Biomedizinischen Forschung und Technologie

Per Anfang Januar 2014 treten das Humanforschungsgesetz (HFG) und die dazugehörigen Verordnungsbestimmungen in Kraft. Mit dieser Neuregelung der Forschung am Menschen werden die Personen, die sich für die medizinische Forschung zur Verfügung stellen, besser geschützt und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für die Forschung verbessert. Auch dieser Schritt geht mit den Vorgaben der Strategie „Gesundheit2020" des Bundesrats einher. Forschung am Menschen durfte bereits bis anhin nur mit Einwilligung der betroffenen Person durchgeführt werden. Mit dem neuen Gesetz gilt diese Norm auch für die Forschung mit biologischem Material (beispielsweise Gewebeproben). Massgebend für eine Bewilligung ist bei allen Forschungsprojekten das Risiko, dem sich die teilnehmenden Personen aussetzen. So müssen Forschungsvorhaben mit hohem Risiko strengere sicherheitsbezogene Anforderungen erfüllen, als Studien mit geringem Risiko. Zusätzlich wird zur Förderung der Transparenz in der Forschung am Menschen ein öffentliches Register eingerichtet, in dem alle klinischen Versuche, die in der Schweiz durchgeführt werden, erfasst werden müssen. Den Zugang zum Register wird eine Koordinationsstelle des Bundes innerhalb des BAG verwalten, wo auch allgemeine Informationen zur Humanforschung abrufbar sein werden.

Humanforschungsgesetz

Mit der Revision der Rechtsprechung, wonach die willentliche Ansteckung mit HIV nicht mehr per se als lebensgefährliche Körperverletzung verurteilt werden soll, trug das Bundesgericht den medizinisch-therapeutischen Fortschritten in diesem Bereich Rechnung. Da eine Infektion mit AIDS an sich heute nicht mehr lebensgefährlich sei, sollten auch mildere Strafen für schwere oder einfache Körperverletzung ausgesprochen werden können.

Ansteckung mit HIV

Ende Jahr wurde der Bundesrat durch ein Postulat Kessler (glp, SG) beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie im Gesundheitswesen künftig zuverlässige und richtige Messwerte durch Rückführung auf anerkannte Referenzwerte durchgesetzt werden können. Gemäss Postulat basieren immer mehr medizinische Diagnosen und Behandlungen auf labormedizinischen Ergebnissen. Die verwendeten Analyse- und Diagnosegeräte unterstehen jedoch keiner unabhängigen Prüfungsinstanz. Folge davon können, je nach Hersteller der Apparate, unterschiedliche Ergebnisse sein. Aus wissenschaftlichen Publikationen gehe hervor, so die Postulantin, dass unzuverlässige und falsche Messwerte in der medizinischen Diagnostik hohe Kosten zur Folge haben und für Patientinnen und Patienten gefährlich sind. Es sei an der Zeit, auch im Gesundheitswesen auf anerkannte Referenzwerte rückverfolgbare Messergebnisse zu fordern und durchzusetzen, wie das in anderen Bereichen von Wirtschaft und Technik schon lange üblich sei. Obwohl die Qualitätssicherung in diesem Bereich bereits seitens der Tarifpartner im Organ der Qualab (Schweizerische Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor) obliege, zeigte sich der Bundesrat bereit, einen Kurzbericht zur Problematik zu erstellen und danach das weitere Vorgehen zu prüfen. Das Ratsplenum nahm das Postulat Mitte Dezember an.

zuverlässige und richtige Messwerte durch Rückführung auf anerkannte Referenzwerte

Eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates beauftragt den Bundesrat, das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) auf Mängel zu untersuchen. Da die Weiterentwicklung der Möglichkeiten genetischer Untersuchungen rasch erfolgt und die Kosten sinken, sei es angezeigt, dem Schutz der Bevölkerung Rechnung zu tragen. In seiner Antwort unterstütze der Bundesrat das Geschäft indem er anerkannte, dass gewisse Angebote auf dem Markt zugänglich seien, welche von der bestehenden Rechtsetzung nicht erfasst würden. Die Kommissionsmotion wurde als Reaktion auf eine ältere parlamentarische Initiative Neirynck (cvp, VD) formuliert, wonach genetische Untersuchungen am Menschen auch ohne medizinischen Zweck ermöglicht werden sollten. Dafür sollte ebenfalls der Wortlaut des bestehenden Gesetzes angepasst werden. Der parlamentarischen Initiative wurde jedoch keine Folge gegeben. Die Motion hingegen sollte den Bundesrat beauftragen, dem Parlament erforderliche Änderungen zu unterbreiten. Diese Variante wurde in der Volkskammer gutgeheissen. Im September folgte der Ständerat dem Nationalrat und überwies die Motion ebenfalls.

genetische Untersuchungen beim Menschen (Mo. 11.4037)
Dossier: Genetische Untersuchungen beim Menschen

Le groupe de l’Union démocratique du centre (UDC) a déposé une motion sur la revitalisation de la recherche et de l’industrie pharmaceutique en Suisse. Elle a notamment pour objectif un cadre transparent, planifiable et prévisible de l’examen de l’économicité des nouveaux médicaments. En outre, elle demande une accélération des procédures d’autorisation des médicaments, afin de permettre à la Suisse de revenir en tête du peloton des pays leaders dans ce domaine. Et finalement, il est nécessaire selon cette motion d’améliorer la protection de la propriété intellectuelle et de l’exploiter judicieusement. En 2012, le Conseil des Etats a confirmé la tendance dégagée par le Conseil national en 2011 en adoptant lui aussi la motion.

revitalisation de la recherche et de l’industrie pharmaceutique en Suisse

Barthassat (pdc, GE) a déposé au Conseil national la motion sur la revitalisation de la Suisse en tant que centre de recherche et site pharmaceutique. Cette motion cautionne une politique indépendante, notamment vis-à-vis de l’Union Européenne, visant à retrouver une meilleure compétitivité au niveau des approbations cliniques, ainsi que dans l’admission et le remboursement des médicaments. Après avoir été validée par le Conseil national, cette motion a été, acceptée par le Conseil des Etats.

revitalisation de la Suisse en tant que centre de recherche et site pharmaceutique

Forster (plr, SG) a lancé une motion reprise par Gutzwiller (plr, ZH) dont l’intitulé est le suivant: sauvegarder l’emploi en renforçant le pôle suisse de recherche, de développement et de production dans le domaine de l’industrie biomédicale. Son objectif sous-jacent est de permettre à la population de profiter des progrès de la médecine. L’amélioration du cadre des examens, de l’efficacité et de l’économicité des thérapies, l’allégement de la bureaucratie, l’accélération des procédures d’autorisation de nouveaux médicaments et thérapies, ainsi que la recherche au niveau des maladies orphelines doivent contribuer à atteindre cet objectif. Cette motion a été acceptée par le Conseil national, après avoir été validée par le Conseil des Etats en 2011.

Masterplan biomedizinischen und pharmazeutischen Forschung und Produktion

Zeitgleich mit der Bereinigung des HFG und kurz vor der Verabschiedung der Botschaft für eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG), lancierte die abtretende Ständerätin Forster (fdp, SG) eine Motion, die bis zum Sommer 2012 vom Bundesrat einen Masterplan im Bereich der biomedizinischen und pharmazeutischen Forschung und Produktion forderte. Dabei soll der Bundesrat unter anderem aufzeigen, wie sich insbesondere die Bewilligungsverfahren beschleunigen lassen, wie der Schutz des geistigen Eigentums (Patentschutz) verbessert werden kann und wie sich der Produktionsstandort Schweiz im internationalen Standortwettbewerb, allenfalls mit steuerlichen Massnahmen, stärken lässt. In Anbetracht der abgeschlossenen und laufenden Revisionen zum Thema beantragte der Bundesrat Annahme der Motion. Felix Gutzwiller (fdp, ZH) übernahm sie in der neuen Legislatur. In der Dezembersession wurde sie von der Kleinen Kammer angenommen.

Masterplan biomedizinischen und pharmazeutischen Forschung und Produktion

Der Bundesrat beschloss, den Entwurf zur Änderung des Fortpflanzungsgesetzes zu überarbeiten. Mit den vorgesehenen Anpassungen soll die Chance auf einen gesunden Embryo erhöht und der Gesundheitsschutz der Frau verbessert werden. Damit trug der Bundesrat einer ersten Vernehmlassung Rechnung, bei welcher die Zulassung der Präimplatationsdiagnostik zwar befürwortet, deren Rahmenbedingungen jedoch als zu restriktiv abgelehnt wurden. Auch der neue Vorschlag will eine Präimplatationsdiagnostik nur für Paare mit schwerer erblicher Vorbelastung zulassen.

Änderung des Fortpflanzungsgesetzes

Der Verfassungsartikel wurde in sämtlichen Kantonen angenommen. Am höchsten waren die Ja-Anteile in Genf (88%), Waadt (87,6%) und Neuenburg (82,4%). Die schwächste Ja-Mehrheit wiesen Schaffhausen (67,9%), Schwyz (67%) und Uri (66,7%) aus. Laut Vox-Analyse spielten bei dieser Abstimmung politische und soziodemografische Faktoren nur eine geringe Rolle für den Stimmentscheid. Die Nähe zu einer Partei wirkte sich leicht auf das Verhalten der Stimmenden aus: So war die Ablehnung bei der Anhängerschaft der SVP am grössten, während Personen, die sich mit der CVP oder der FDP identifizieren den Verfassungsartikel am stärksten unterstützten. Einen leicht positiven Einfluss auf den Stimmentscheid hatte auch das Vertrauen in die Regierung. Personen die den Verfassungsartikel guthiessen, betonten insbesondere die Bedeutung der biomedizinischen Forschung für den wissenschaftlichen Fortschritt und die Notwendigkeit, die Gesetzgebung auf eidgenössischer Ebene zu vereinheitlichen. Die Nein-Stimmenden begründeten ihren Entscheid vor allem mit ethischen Motiven.

Mindeststandards

Im Oktober wies das Bundesgericht eine Beschwerde von Forschern der ETH und der Universität Zürich gegen ein Verbot von zwei Affenversuchsprojekten ab. Das oberste Gericht stützte den Entscheid der kantonalen Tierversuchskommission und der Kantonsregierung, welche die Versuche aufgrund der unverhältnismässigen Belastung für die Tiere als rechtswidrig erklärt hatten. Damit wurden in der Schweiz zum ersten Mal Tierversuche durch eine Tierversuchskommission auf dem Rechtsmittelweg verhindert. Die beiden Hochschulen zeigten sich vom Entscheid enttäuscht. ETH-Präsident Ralph Eichler und Uni-Prorektor Heini Murer rechneten mit negativen Auswirkungen auf die Stellung des Forschungsplatzes Zürich. Im Zusammenhang mit diesem Urteil meldete sich auch der Schweizer Tierschutz zu Wort und forderte ein Vetorecht für alle Tierversuchskommissionen. Zürich ist bisher der einzige Kanton in dem die Tierversuchskommission ein Rekursrecht besitzt, in der übrigen Schweiz können die Gremien nur Empfehlungen abgeben.

Affenversuchsprojekten

Eine Motion der WBK des Nationalrates verlangte, dass das Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung präzisiert wird, indem die Unabhängigkeit der Aufsicht über Zentren und Praxen der Fortpflanzungsmedizin und die Unabhängigkeit für die Erstellung einer vollständigen Statistik zu gewährleisten sind. Insbesondere sei dabei eine regelmässige Inspektion, die Unabhängigkeit der Aufsicht und aller Inspektionen sowie die Aufdeckung von Missbräuchen sicherzustellen. In Anbetracht der klaren und ausführlichen gesetzlichen Vorschriften und der laufenden Verbesserung in der Aufsichtstätigkeit sowie bei der Erhebung und Publikation vollständiger Statistiken, sah der Bundesrat keinen Bedarf für eine präzisere gesetzliche Regelung und beantragte daher die Ablehnung der Motion. Dem folgte auch der Ständerat.

medizinisch unterstützte Fortpflanzung

In der Wintersession befasste sich der Ständerat mit der Vorlage. Im Gegensatz zur grossen Kammer will er dem Bund nicht nur die Kompetenz für Gesetze erteilen, sondern die Grundsätze zur Forschung am Menschen bereits auf Verfassungsstufe festlegen. Der Rat stimmte mit 33 zu 0 Stimmen dem Vorschlag seiner vorberatenden Kommission zu. Dieser entspricht im Wesentlichen den ursprünglichen Plänen des Bundesrats. Die zwingenden Richtlinien auf Verfassungsstufe werden aber auf die biomedizinische Forschung beschränkt. Damit kam die vorberatende Kommission den Anliegen aus Kreisen der Sozial- und Geisteswissenschaften entgegen, die befürchteten, dass mit dem bundesrätlichen Vorschlag die sozialwissenschaftliche Forschung stark behindert werden könnte. Bundesrat Couchepin bezeichnete diesen Vorschlag als valabel, wies allerdings in der Ratsdebatte darauf hin, dass die Formulierung des Ständerats offen lasse, was unter biomedizinischer Forschung zu verstehen und wie die Abgrenzung zur psychologischen Forschung vorzunehmen sei.

Mindeststandards

En 2007, une recherche du Registre allemand du cancer de l’enfant a conclu à un risque accrû de leucémie chez les enfants vivant dans un rayon de cinq kilomètres autour d’une centrale nucléaire. La publication de ces résultats dans la presse suisse au printemps a suscité un émoi certain en plein débat sur la place du nucléaire dans la stratégie énergétique suisse. Afin de disposer d’informations comparables sur la Suisse, Les chambres ont approuvé une motion Rudolf Rechsteiner (ps, BS) chargeant le Conseil fédéral de commander à des experts indépendants une étude sur la leucémie chez les enfants vivant à proximité des centrales nucléaires suisses. Dans le même registre, le Conseil national a transmis au Conseil fédéral un postulat Hans-Jürg Fehr (ps, SH) lui donnant mandat de faire analyser les effets du rayonnement de faible intensité émis par les installation nucléaires sur les humains, les animaux et les plantes. Le Conseil national a également adopté, sans discussion, un postulat Girod (pe, ZH) allant dans le même sens que la motion Rechsteiner.

étude sur la leucémie chez les enfants vivant à proximité des centrales nucléaires suisses

Eine im „European Journal of Cancer“ erschienene Studie zeigte auf, dass in Deutschland ein erhöhtes Risiko für Krebs bei Kindern unter fünf Jahren besteht, wenn diese innerhalb eines Umkreises von fünf Kilometern eines Atomkraftwerkes (AKW) wohnen und gab damit Anstoss zu einem Postulat Girod (gp, ZH) (Po. 07.3821) und einer Motion Rechsteiner (sp, BS) im Nationalrat. Ersterer beauftragte den Bundesrat, auch für die Schweiz eine vergleichbare Studie durchzuführen. Die Motion ging einen Schritt weiter und verlangte auch die Untersuchung der Krebsraten von Erwachsenen im Umfeld von AKWs. Ausserdem sollte ein Studienprogramm der Frage nachgehen, inwiefern sich die radiologische Wirkung von Atomanlagen von der künstlichen Strahlung unterscheidet. Der Nationalrat nahm das Postulat sowie denjenigen Teil der Motion an, dessen Inhalt sich mit demjenigen des Postulates deckte .

étude sur la leucémie chez les enfants vivant à proximité des centrales nucléaires suisses