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Zum Start der Pilotphase der Proximity-Tracing-App des Bundes Ende Mai 2020 veröffentlichte der Bundesrat die Ergebnisse einer Bevölkerungsumfrage, die das BAG Ende April in Auftrag gegeben hatte, um die Einstellung der Schweizer Bevölkerung zur Corona-App zu erfahren. Demnach begrüssten 70 Prozent der Bevölkerung die Einführung der App und 59 Prozent erklärten sich klar oder eher dazu bereit, sie zu installieren. Eine Mehrheit der Befragten stellte sich aber klar gegen eine Installationspflicht, insbesondere gegen einen punktuellen App-Zwang zum Beispiel durch Arbeitgeber oder als Bedingung für den Zugang zu bestimmten Angeboten und Dienstleistungen. Als für die Installationsbereitschaft entscheidende Faktoren identifizierte die Studie das konkret vorhandene Wissen über die Funktionalitäten der App und das Vertrauen in den Bundesrat. In Widerstand gegen die App resultierten dahingegen konkrete Datenschutzbedenken sowie die allgemeine Befürchtung, dass im Zuge der Corona-Pandemie der Persönlichkeitsschutz dauerhaft eingeschränkt werden könnte. Besonders skeptisch zeigten sich jene Personen, die trotz Corona-Einschränkungen viele ausserhäusliche Kontakte pflegten und die sich vor einer Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit und einer zwangsweise durchgesetzten Quarantäne fürchteten. Die Autoren kamen zum Schluss, «dass die Faktoren Eigenverantwortung, Vertrauen und freiwillige Solidarität die Basis bilden für eine weite Verbreitung einer Proximity-Tracing-App in der Schweiz». Um möglichst viele Menschen dazu zu bewegen, die App zu installieren, plane das BAG, sobald das Parlament grünes Licht für die App gegeben haben wird, eine entsprechende Informationskampagne zu starten, berichtete «Le Temps».

Einführung der SwissCovid-App

Eine am Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) durchgeführte experimentelle Studie bewertete Vor- und Nachteile von Online-Umfragen im Vergleich zu Offline-Umfragen. Im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen 2019 zogen die Forscher eine Zufallsstichprobe im Umfang von 10'000 Personen aus dem Adressregister des Kantons Aargau, wobei die eine Hälfte die ausgedruckte Umfrage inklusive frankiertes Rückantwortcouvert per Post erhielt (Mail-In) und die andere Hälfte im Schreiben gebeten wurde, die Umfrage via den zugestellten Link (oder QR-Code) online auszufüllen. In Bezug auf die Rücklaufquote stellten die Forscher keine nennenswerten Unterschiede zwischen den beiden Umfrage-Modi fest. Was die Repräsentativität anging, bestärkte die Studie bisherige Erkenntnisse: Während die Respondentinnen und Respondenten der Mail-In-Umfrage repräsentativer für ältere Bevölkerungsgruppen und Personen mit niedrigerem Bildungsniveau waren, galt das Umgekehrte für die Online-Umfrage, wobei die Kombination der beiden Samples die insgesamt repräsentativste Stichprobe ergab. Hinsichtlich des dritten betrachteten Qualitätskriteriums schnitt die Online-Umfrage indes deutlich besser ab: Während nur 54 Prozent der Mail-In-Fragebögen vollständig ausgefüllt retourniert worden waren, belief sich dieser Anteil bei der Online-Umfrage auf 84 Prozent. Die automatische Führung durch den Fragebogen sowie die auftauchenden Erinnerungen bei Nichtbeantwortung einer Frage resultierten in vollständigeren Daten, folgerte die Studie.

Vor- und Nachteile verschiedener Umfrage-Methoden

Der neue Medienmonitor Schweiz zeigte für das Erhebungsjahr 2018 keinen übermässigen Einfluss von Social Media-Kanälen auf die Meinungsbildung. Nach wie vor geniesse das Fernsehen die grösste Meinungsmacht. Für die Untersuchungsperiode 2019 konstatierte der Medienmonitor im Falle von sozialen Medien und Onlinemedien einen zunehmenden Einfluss auf die Meinungsbildung, wobei insbesondere Personen aus der Romandie und die jüngere Bevölkerung diese Kanäle im Vergleich zu anderen Informationsquellen überdurchschnittlich häufig nutzten. Der im Auftrag des BAKOM von Publicom erstellte Medienmonitor gibt die Meinungsmacht anhand eines relativen Einflusspotentials wider, das sich zum einen aus der qualitativen Bewertung von Medienmarken durch eine repräsentative Bevölkerungsumfrage und zum anderen aus der tatsächlichen Mediennutzung nach Daten von WEMF, Mediapulse und Net-Metrix berechnet. Für das Jahr 2019 schrieb der Medienmonitor den verschiedenen Mediengattungen folgende relative Einflusspotentiale zu: Fernsehen (28%), Radio (22%), Presse (20%), Onlinemedien (17%), soziale Medien (13%).

Medienmonitor Schweiz 2020
Dossier: Medienmonitor Schweiz

Rétrospective annuelle 2019: Structures fédéralistes

L’Association des Communes Suisses (ACS) a déclaré l’année 2019 «Année du travail de milice». Par le biais de différentes rencontres et collaborations, l'objectif consistait à renforcer le système de milice et à en assurer sa longévité. L’association a d’ailleurs recouru au catalogue de mesures élaboré par la Haute Ecole de Coire pour aider les communes à recruter des jeunes adultes au sein de leurs autorités. L’université de Berne a également communiqué les résultats de son étude sur «Le travail de milice en Suisse» reposant sur un sondage effectué auprès de citoyens actifs au niveau communal. Pour un tiers des interrogés, la rémunération de leur engagement milicien est jugée suffisante. Quant à l'organisation du temps de travail, environ la moitié ne se sent pas soutenue par leur employeur.

Toujours à l'échelon communal, le Tribunal administratif du canton de Berne a confirmé l'annulation du vote sur l'appartenance cantonale de la commune de Moutier. Il a admis que les irrégularités constatées lors de l'organisation du vote du 18 juin 2017 ont pu influencer le résultat du scrutin. En réaction, 5'000 personnes vêtues de noir se sont rassemblées et ont défilé dans les rues de la ville. Comme aucun recours n'a été déposé contre le jugement de tribunal cantonal, le volet judiciaire est interrompu. Un nouveau vote sera organisé afin de déterminer le destin de la commune.
Au début de l'été, le 40e anniversaire de la République et Canton du Jura a été célébré. Un pour cent des articles parus dans les médias au mois de juin a relayé cet évènement.

Au niveau fédéral, l'Assemblée fédérale a accordé à deux reprises la garantie fédérale à des constitutions cantonales révisées. Les modifications constitutionnelles concernaient le financement de la vie politique pour les cantons de Schwyz et de Fribourg; le droit de vote à Zoug; l'organisation judiciaire à Uri; l'abandon du quorum lors d'élections au Grand Conseil et l'inscription du droit au logement sous le titre «Garantie des droits fondamentaux» pour le canton de Bâle-Ville; l'incompatibilité entre l'exécutif cantonal et le législatif national et l'élection des tribunaux civils de cercle pour Bâle-Campagne; le droit des Suisses de l'étranger d'élire les sénateurs et sénatrices du Conseil des Etats pour le canton d'Argovie; et une nouvelle date de dépôt des initiatives à Appenzell Rhodes-Intérieures.

Rétrospective annuelle 2019: Structures fédéralistes
Dossier: Jahresrückblick 2019

Meinungsumfragen vor Volksabstimmungen waren in den letzten Jahren etwas in Verruf geraten. In der Tat klafften bei einigen Urnengängen Prognosen und tatsächliche Abstimmungsentscheide teilweise beträchtlich auseinander oder zeigten sogar jeweils gegenteilige Mehrheiten. Auch wenn eine Meinungsumfrage immer nur eine Momentaufnahme darstellt und damit gar keine Prognose sein kann, wird sie in den Medien und in der öffentlichen Wahrnehmung als Orakel aufgefasst. Die Meinungen darüber, ob eine Umfrage auch das Abstimmungsverhalten von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern beeinflussen kann, gehen auseinander. Untersuchungen zeigen, dass ein Einfluss nur schwer zu messen ist und, dass ein solcher – wenn überhaupt – nur bei sehr spezifischen Vorlagen spielen könnte.
Einige SVP-Exponenten vertraten hier allerdings eine wesentlich dezidiertere Meinung. Umfragen seien "meinungsbeeinflussend" (Christoph Mörgeli, svp ZH) oder gar "verwirrend" und "manipulativ" (Ulrich Giezendanner, svp, AG). Um dem einen Riegel vorzuschieben, wurden Vorstösse lanciert, mit denen ein Verbot von Umfragen eingeführt werden sollte. Allerdings wurde sowohl die parlamentarische Initiative Mörgeli (14.464) als auch die Motion Giezendanner wieder zurückgezogen. Interessant war bei Letzterer die abschlägige Antwort des Bundesrates. Er begrüsse den öffentlichen Diskurs bezüglich politischer Meinungsumfragen, empfehle aber auf die Selbstregulierung der Markt- und Sozialforschungsbranche zu setzen. Vertrauen in die Stimmbevölkerung zu haben, dass diese einen rationalen Umgang mit Umfrageergebnissen pflege, sei besser als Verbote zu erlassen und Eingriffe in die Medien- und Wissenschaftsfreiheit vorzunehmen.

Verbot von Umfragen

Die Nachbefragungen zu den eidgenössischen Abstimmungen, die seit 1977 unter dem Namen VOX-Analysen von gfs.bern durchgeführt wurden, werden künftig durch die Stiftung für die Forschung in den Sozialwissenschaften (FORS) und das Zentrum für Demokratie in Aarau (ZDA) in Zusammenarbeit mit dem Umfrageinstitut Link organisiert. Der Bund, welcher die Analysen seit 1987 finanziell unterstützt, hatte den Auftrag im Vorjahr für einen befristeten Zeitraum von vier Jahren zum ersten Mal und im Umfang von CHF 1,8 Mio. öffentlich ausgeschrieben. Für den Entscheid seien die Qualifikation des Befragungsteams von FORS sowie die vorgeschlagenen Massnahmen zur Maximierung der Rücklaufquote und der günstige Preis ausschlaggebend gewesen, begründete die Bundeskanzlei ihre Wahl. Peter Farago, damaliger Direktor von FORS, bestätigte, dass durch diesen Entscheid Synergien mit den bereits am FORS durchgeführten Befragungen zu den eidgenössischen Wahlen (Selects) genutzt werden können. Um einen lückenlosen Übergang zu gewährleisten, finanziert der Bund die VOX-Analysen noch bis maximal Ende 2016. Gemäss Aussagen der Bundeskanzlei bedeutet die Neuvergabe auch einen Schnitt: Die methodische Vergleichbarkeit über die Zeit sei nicht gewährleistet.

Nachwahlbefragungen

Der im Nachgang der Masseneinwanderungsinitiative eskalierte Streit um die Nachwahlbefragungen führte dazu, dass sich der Bund mit der Frage auseinandersetzte, ob er solche Abstimmungsanalysen auch weiterhin erstellen lassen soll. Im Juli bejahte dies der Bundesrat, beschloss aber auch, den Auftrag für den Zeitraum 2016-2019 gemäss WTO-Richtlinien öffentlich auszuschreiben. Ferner beauftragte er die Bundeskanzlei, mit der "Forschungsgemeinschaft VOX-Analysen" einen neuen Vertrag abzuschliessen, dessen Laufzeit auf Ende 2015 terminiert ist und eine Option auf Verlängerung enthält. Diese würde gewährt, wenn beim neuen Vergabeverfahren Verzögerungen auftreten würden.

Nachwahlbefragungen

Das von Claude Longchamp geführte Forschungsinstitut gfs.bern geriet 2014 erneut wegen seiner SRG-Trendumfrage in Kritik. Grund dafür waren die grossen Differenzen in der Zustimmung zur Ecopop- und zur Gold-Initiative zwischen dem Abstimmungssonntag und der zweiten Trendbefragung (13 resp. 15 Prozentpunkte). Sowohl die NZZ als auch das Forschungsinstitut Sotomo kritisierten im Berichtsjahr die Deutungshoheit von gfs.bern. Zusätzliche Konkurrenz erhält die SRG-Trendumfrage seit 2013 durch die von "20 Minuten" durchgeführte Online-Befragung, welche von den Politologen Lucas Leemann und Fabio Wasserfallen ausgewertet wird. Im Gegensatz zur vom Bund finanzierten Nachwahlbefragung (Vox-Analyse) führt die SRG zur Vergabe der Trendumfrage alle vier Jahre ein Bewerbungsverfahren durch. Michael Hermann und Thomas Milic von Sotomo gaben bekannt, für die nächste Legislaturperiode eine Bewerbung einreichen zu wollen.

SRG-Trendumfrage

Die Medien forderten mehr Transparenz in der Meinungsforschung. Meinungsumfragen gehören seit 1998 zum fixen Programmbestandteil der SRG vor Wahlen und Abstimmungen. Zuletzt in die Kritik geraten waren die Prognosen des Forschungsinstituts gfs im Vorfeld der Abstimmung über die Minarettinitiative 2010. Die SRG hielt nach einer kurzen Sistierung an der Zusammenarbeit mit der gfs fest und rechtfertigte dies mit der Beurteilung des Sachverhalts durch die Unabhängige Beschwerdeinstanz. Diese hatte festgestellt, dass die programmrechtlichen Vorgaben erfüllt und die Regeln des Branchenverbands eingehalten worden waren. (Siehe zu dieser Thematik auch hier)

Forderungen nach Transparenz in der Meinungsforschung

Mehrere Vorstösse zielten im Berichtsjahr auf die Rahmenbedingungen im Vorfeld von Volksabstimmungen. Die staatspolitische Kommission hatte noch im Jahr 2010 die parlamentarische Initiative Mörgeli (svp, ZH), die ein Verbot von Meinungsumfragen vor Wahlen und Abstimmungen fordert, abgelehnt und ihrerseits eine Motion eingereicht, mit der Rahmenbedingungen für die Publikation von solchen Umfragen geschaffen werden sollen (10.3642). Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, da er auf die Selbstregulierung der Branche vertraue. Nach einem Wortgefecht zwischen SVP-Vertretern und dem Kommissionssprecher Gross (sp, ZH) wurden sowohl die parlamentarische Initiative (mit 83 zu 73 Stimmen) als auch die Motion (mit 80 zu 72 Stimmen) abgelehnt. Die unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) hatte im Juni fünf von neun Beschwerden gegen Beiträge zu Meinungsumfragen abgelehnt. Auf eine trat sie nicht ein und bei den restlichen dreien rügte sie, dass zu wenig deutlich unterschieden worden sei zwischen klar Ja/Nein-Stimmenden und eher Ja/Nein-Stimmenden. Die Beschwerden im Zusammenhang mit der Minarettinitiative, bei welcher Umfragen deutliche Nein-Mehrheiten prognostiziert hatten, die schlussendlich aber angenommen wurde, wurden alle abgewiesen.

Verbot von Meinungsumfragen (09.524)

Die Annahme der Minarettinitiative 2009 hat im Berichtsjahr eine Debatte über Umfragen im Vorfeld von Abstimmungen ausgelöst. Die Resultate der Umfragen, welche die GfS im Auftrag der SRG durchgeführt hatte, wichen ungewöhnlich stark vom Abstimmungsresultat ab. Dies verursachte auch in den Räten einigen Wirbel. Noch Ende 2009 reichte Mörgeli (svp, ZH) eine parlamentarische Initiative ein, die für Radio und Fernsehen ein Verbot von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen forderte. Die Staatspolitische Kommission (SPK-NR) lehnte diese Initiative mit 13 zu 9 Stimmen bei vier Enthaltungen ab, reichte aber ihrerseits eine Motion ein, mit welcher die Rahmenbedingungen für die Publikation von Meinungsumfragen vor Wahlen und Abstimmungen geregelt werden sollen (10.3642). Beide Vorlagen werden von den Räten erst 2011 behandelt. (Siehe auch die Interpellation Rickli (svp, ZH) (10.5180)).Nachdem die SRG drei Studien in Auftrag gegeben hatte, welche die Diskrepanzen zwischen Umfrage- und Abstimmungsresultat insbesondere auf soziale Erwünschtheit (falsche Antworten aus Angst vor sozialer Ablehnung bei korrekter Antwort) zurückführten und aufzeigten, dass Umfragen keinen signifikanten Einfluss auf den Abstimmungsentscheid haben, glätteten sich die Wogen ein wenig. Nach einmaligem Unterbruch gab die SRG beim GfS für die Abstimmungen vom 26. September wieder Umfragen in Auftrag. Freilich hatte die Nicht-Veröffentlichung der Umfrageresultate für die Abstimmungen vom 7. März von links bis rechts für Unmut gesorgt. Die SRG hatte nämlich für diesen Urnengang nicht ganz auf Umfragen verzichtet. Die Ergebnisse der GfS-Umfragen, die ja letztlich von den Gebührenzahlern finanziert wurde, wurden jedoch nicht veröffentlicht und auch den Parteien nicht zur Verfügung gestellt. Die SRG verteidigte sich mit dem Argument, dass die Umfrage gebraucht werde, um die Probleme bei der Minarettinitiative zu untersuchen.

Verbot von Meinungsumfragen (09.524)

Das kriminologische Institut der Universität Zürich veröffentlichte im Herbst eine nationale Befragung zur Sterbehilfe, in welcher sich eine Mehrheit dafür aussprach, dass die direkte aktive Sterbehilfe gesetzlich erlaubt sein sollte. Auch wünschten sich die meisten Befragten, dass Ärzte bei der Suizidbeihilfe stärker miteinbezogen werden. Die Praxis des Sterbetourismus hingegen lehnten zwei Drittel ab. Skeptisch äusserten sich die Befragten auch zur Suizidbegleitung von psychisch Kranken.

nationale Befragung zur Sterbehilfe

Outre l’inquiétude suscitée par un éventuel lien entre énergie atomique et cancer, d’autres éléments ont semblé attester une relative perte de confiance de la population dans l’option nucléaire. Selon une enquête Eurobaromètre commandée par la Confédération, la majorité des citoyens suisses (52%) rejette l’énergie nucléaire. Une plus grande proportion encore (58%) s’estime mal informée sur le problème des déchets nucléaires. De plus, le 30 novembre, en ville de Zurich, une initiative du camp rose-vert visant à inscrire dans le règlement communal l’abandon du nucléaire à moyen terme et le principe de la société 2000 Watt a été approuvée par 76,4% des votants. Des initiatives similaires ont été déposées dans les villes de St-Gall et de Berne.

perte de confiance de la population dans l’option nucléaire

Die Frage, ob die Veröffentlichung von Ergebnissen von Meinungsumfragen vor Volksabstimmungen und Wahlen einen Einfluss auf deren Ausgang hat, ist in der Wissenschaft umstritten. Die Branche der Meinungsforscher hatte sich im Jahre 2002 Richtlinien gegeben, welche die Publikation nur bis zehn Tage vor dem Entscheid zulässt. Eine Motion Zisyadis (pda, VD), welche eine gesetzliche Regelung und eine längere Frist verlangte, lehnte der Nationalrat deutlich ab.

Motion für ein Meinungsumfragengesetz (04.3280)

Eine UNIVOX-Umfrage über das Verhältnis der Bevölkerung zu den Medien zeigte auf, dass immer weniger Menschen Vertrauen in die Unabhängigkeit der Medien setzen: Nur noch 30% (1988 und 1990: 40%) der Befragten glaubten, dass die Medien sich gegen wirtschaftliche und politische Druckversuche behaupten können. Insgesamt wurden die Medien trotzdem als verlässliche Informationsquellen bezeichnet. Die Glaubwürdigkeit der Printmedien nahm gegenüber 1988 bei den Befragten sogar um 5% auf 68% zu, hingegen nahm jene von Radio und Fernsehen leicht ab.

Glaubwürdigkeit

Zur bundespolitischen Berichterstattung in Radio und Fernsehen wurde der zweite und dritte Teil der «Studie Reck» veröffentlicht. Der zweite befasst sich vornehmlich mit der Gestaltung eines schwergewichtigeren Informationsblockes am Fernsehen; im abschliessenden dritten Teil wendet sich der Autor mit Nachdruck gegen den Anspruch auf einen Proporz in den elektronischen Medien. Er ist ausserdem der Ansicht, dass die Möglichkeit von Radio und Fernsehen, den Stimmbürger zu aktivieren, begrenzt sei. Im Ansatz richtig seien die bisher unternommenen Versuche, das Publikum direkt in den politischen Meinungsbildungsprozess einzubeziehen.

Zur bundespolitischen Berichterstattung in Radio und Fernsehen wurde der zweite und dritte Teil der «Studie Reck» veröffentlicht