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Gestützt auf die Empfehlungen der Praktiker beschloss der Bundesrat Ende Januar 1995, die Versuchsprogramme mit der medizinisch kontrollierten Drogenabgabe deutlich umzugewichten. Wegen der relativ schlechten Akzeptanz der intravenösen Verabreichung von Morphin und Methadon wurden diese Versuchsplätze von je 225 auf 100 reduziert, die Zahl der Patientinnen und Patienten, die Heroin erhalten, dagegen gesamtschweizerisch auf 500 erhöht. Die weitgehende Konzentration auf Heroinprogramme war im Vorjahr vom Bundesrat bereits angekündigt und von der Überregionalen Ethikkommission der Akademie der Medizinischen Wissenschaften bejaht worden. Obgleich das International Narcotic Control Board der UNO (INCB) die Versuche mit der kontrollierten Abgabe weiterhin argwöhnisch beobachtete, stimmte es doch indirekt der Umwandlung der Projektanlage zu und gestattete der Schweiz eine Erhöhung der jährlichen Importmenge an Heroin von 117 auf 200 Kilo. Sowohl auf Druck von Kantonen und Gemeinden als auch aus wissenschaftlichen Gründen – die Wissenschaft erhoffte sich davon breiteres Datenmaterial – erhöhte der Bundesrat im Mai die Anzahl der Heroinplätze um weitere 300 auf 800. Neu bewilligt wurden insbesondere Programme im Grossraum Zürich und in den Städten Biel, Genf, Luzern, St. Gallen und Solothurn sowie in einer Strafanstalt im Kanton Solothurn. Da das Gesamtprojekt Ende 1996 abgeschlossen sein muss, erklärte der Bundesrat gleichzeitig, dass es sich dabei um die letzte Ausdehnung der Heroinplätze im Rahmen dieser Versuchsreihe handelt. Die von der UNO Anfang März bewilligten Heroinimporte genügen für die Belieferung der zusätzlichen Therapieplätze, weshalb die Bundesbehörden für diesen Schritt nicht der Zustimmung des INCB bedurften.

Massnahmenpaket zur Drogenpolitik: Ärztlich kontrollierter Zugang zu Heroin (1991–1997)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Das Eintreten auf den Beschluss A (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz, welches dem Bundesrat freie Hand zur Organisation der Departemente erteilt) war unbestritten. Die Differenzen zum Ständerat waren von untergeordneter Bedeutung. Immerhin fand die vom Ständerat eingeführte Vorschrift, dass bei Abstimmungen im Bundesrat Stimmenthaltung nicht mehr zulässig sein soll, vor dem Nationalrat keine Gnade. In der Gesamtabstimmung wurde dieser Teil der Reform mit 121:1 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) gutgeheissen.

Regierungsreform '93 (BRG 93.075)
Dossier: 9 statt 7 Bundesratsmitglieder?

Der Ständerat befasste sich als Zweitrat mit der Teilrevision des Beamtengesetzes, welche eine teilweise Flexibilisierung der Anstellungsverhältnisse für hohe Kaderstellen bringen soll. Er lehnte den Entscheid der grossen Kammer für die Abschaffung der vierjährigen Amtsdauer ab und stellte sich auf den Standpunkt, dass diese Frage im Rahmen einer Totalrevision des Beamtengesetzes für alle Personalkategorien gelöst werden soll. Dabei wurde argumentiert, dass der Beamtenstatus - d.h. vor allem die Wahl auf eine Amtsdauer - die Funktion habe, Schutz vor politischen oder anderen Pressionen zu bieten. Da Spitzenfunktionäre solchen Beeinflussungsversuchen eher ausgesetzt seien als Beamte auf unteren Stufen, mache es wenig Sinn, gerade bei ihnen mit der Abschaffung des Beamtenstatus zu beginnen. Die vom Bundesrat vorgesehene Flexibilisierung der Anfangslöhne für Spitzenbeamte fand hingegen Zustimmung. In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat diesen Entscheiden an. Gleichzeitig verabschiedeten beide Kammern die 1993 aufgrund von Parlamentsmotionen vom Bundesrat beantragte Aufhebung des automatischen Teuerungsausgleichs . Basierend auf diesem teilrevidierten Beamtengesetz verabschiedete der Bundesrat im Oktober die ab 1996 gültigen Vollzugserlasse. Neben einer generellen Flexibilisierung bei den Anfangslöhnen und beim Stufenanstieg wurden auch die Modalitäten für die Ausrichtung von Prämien für hervorragende Leistungen (bis zu 5000 Fr. pro Jahr) festgelegt.

Revision des Beamtengesetzes 1993

En début d'année, le Conseil des Etats a approuvé la loi sur les hautes écoles spécialisées (HES) qui vise à revaloriser la formation professionnelle par la création de véritables universités des métiers. Si le projet du gouvernement a été adopté dans l'ensemble à l'unanimité par les membres de la petite Chambre, certains points ont néanmoins été critiqués, voire modifiés. Ainsi, la question du financement des HES a été soulevée par les sénateurs bourgeois, qui ont fait part de leurs inquiétudes quant aux possibilités de dégager le 1,6 milliard de francs nécessaire à la création de ces écoles. Le socialiste Onken (TG) a quant à lui critiqué le fait que le projet du Conseil fédéral prévoie uniquement l'éventualité de créer ultérieurement des HES dans les domaines social et médical. La Chambre des cantons n'a pas suivi sa proposition d'inscrire dans la loi une formulation plus contraignante pour la Confédération, estimant qu'il fallait, pour des raisons financières, procéder par étapes et accoler le label HES dans un premier temps uniquement aux écoles techniques (ETS), aux écoles supérieures de cadres pour l'économie et l'administration (ESCEA) ainsi qu'aux écoles supérieures d'art et métier (ESAA). Elle a en revanche rejeté la proposition du radical saint-gallois Rüesch de biffer de la loi toute référence à une extension future des HES à d'autres domaines professionnels. La seule modification de relative importance a concerné les conditions d'entrée aux HES: le Conseil des Etats, sur proposition de sa commission, a inscrit de manière plus explicite la possibilité pour les détenteurs de maturité non professionnelle d'entamer des études dans une université de métier, sous réserve que ceux-ci soient au bénéfice d'une expérience d'une année dans le domaine d'études choisi.

Conseil des Etats a approuvé la loi sur les hautes écoles spécialisées (HES)

Mit 54 zu 32 Stimmen verwarf der Nationalrat ein Postulat Reimann (svp, AG), das die tatsächliche Durchsetzung des Entzugs der Akkreditierung für Bundeshausjournalisten forderte, die vertrauliche Informationen missbrauchen. Gemäss dem Postulanten sei diese in der Akkreditierungsverordnung vorgesehene Sanktion sonst aufzuheben. In seiner Antwort war der Bundesrat nicht zu einer strengeren Ahndung von Indiskretionen bereit. Grundsätzlich sei es Sache der Behörden, mit einer aktiven Informationspolitik Indiskretionen zu verhindern.

Nach Informationspannen und Indiskretionen zum aussenpolitischen Bericht des Bundesrates, die im Wirtschaftsmagazin "Cash" erschienen waren, forderten 80 bürgerliche Nationalräte in einem Postulat unter Federführung Reimanns (svp, AG), dass Medienschaffende, welche vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit brächten, mittels Änderung der Akkreditierungsverordnung aus dem Bundeshaus zu verbannen seien [8]

Zu Jahresbeginn beauftragte der Bundesrat das EDI mit den Vorbereitungen für die nächste Volkszählung, welche mit Stichdatum 5. Dezember 2000 durchgeführt werden soll. Die Register der kommunalen Einwohnerämter sollen dazu zwar beigezogen werden, könnten aber nach Ansicht des Bundesrates keinen Ersatz für die mit einer herkömmlichen Vollerhebung mittels Fragebogen erhobenen Informationen bieten.
Der Ständerat teilte diese Ansicht nicht. Im Herbst überwies er gegen den Widerstand des Bundesrats mit 18:13 Stimmen eine Motion Büttiker (fdp, SO), welche fordert, bei der nächsten Volkszählung im Jahr 2000 auf die bisher angewandte Vollerhebung zu verzichten. Derartige Vollerhebungen seien wegen der fehlenden Akzeptanz bei einem Teil der Bevölkerung nicht mehr zuverlässig und überdies enorm teuer. Die Grunddaten über die Bevölkerungsentwicklung liessen sich gemäss Büttiker über die kommunalen Einwohnerdateien wesentlich kostengünstiger erheben; für die Gewinnung von planungsrelevanten Informationen über sozial-, bildungs- und verkehrspolitische Fragen empfahl er die vom Bundesamt für Statistik durchgeführten repräsentativen Befragungen (Mikrozensen). Bundesrätin Dreifuss hatte vergeblich darauf hingewiesen, dass die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister sowohl in bezug auf den Informationsgehalt als auch in bezug auf die Form noch zu unterschiedlich seien, um eine Vollerhebung zu ersetzen.

Verzicht auf Vollerhebung bei der Volkszählung 2000 (Mo. 95.3011)

Der Ständerat überwies zwei Motionen Cavadini (lp, NE) für eine Anpassung des schweizerischen Firmenrechts an entsprechende EU-Vorschriften resp. für eine Vereinheitlichung der Eintragungen im Schweizerischen Handelsregister als Postulate, nachdem Bundesrat Koller darauf hingewiesen hatte, dass vorgesehen ist, diese Anliegen im Rahmen der geplanten Totalrevision der Handelsregisterverordnung zu realisieren.

Vereinheitlichung der Eintragungen im Schweizerischen Handelsregister

Das bereits im Vorfeld als «konzeptlos» und «zu einnahmenlastig» heftig kritisierte dritte Sanierungspaket erlitt teilweise Schiffbruch, nachdem beide Räte gewichtige Brocken des Pakets, welches das strukturelle Defizit des Bundeshaushalts von CHF 4 Mrd. bis 1997 weitestgehend beseitigen sollte, ablehnten. Der Bundesrat hatte Ausgabenkürzungen von gut CHF 2.3 Mrd. und Mehreinnahmen von rund CHF 1.3 Mrd. vorgesehen, wobei er auch 23 gezielte Abbaumassnahmen - drei auf Verfassungs- und 20 auf Gesetzesstufe - von insgesamt rund CHF 500 Mio. vorschlug.

Sparmassnahmen zur nachhaltigen Sanierung des Bundeshaushaltes (BRG 94.073)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1994 für den Bundeshaushalt (BRG 94.073)

Zusätzlich zu den Spar- und Einnahmenbeschlüssen setzte der Bundesrat eine ganze Reihe von Überprüfungen und strukturellen Reformen in Gang, welche zu einer nachhaltigen Sanierung des Bundeshaushaltes beitragen sollen. Dazu zählen die Überprüfung der Normen und Standards im Hoch- und Strassenbau sowie sämtlicher Finanzhilfen und Abgeltungen des Bundes gemäss dem Subventionsgesetz und eine Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Im weiteren wird geprüft, wie die Bestimmungen über die Haushaltsführung in Bundesverfassung und Gesetzen griffiger gestaltet werden können. Schliesslich gehören auch die Arbeiten an der Regierungs- und Verwaltungsreform sowie die konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips in der Umweltschutzgesetzgebung in diesen Rahmen.

Strukturelle Reformen zur nachhaltigen Sanierung des Bundeshaushaltes (BRG 94.073)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1994 für den Bundeshaushalt (BRG 94.073)

Als Zweitrat nahm auch der Ständerat von dem im Vorjahr vom Bundesrat vorgelegten Bericht über die grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit und die Mitwirkungsrechte der Kantone an der Aussenpolitik Kenntnis.

94.027: Bericht über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik
Dossier: Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik

La Chambre haute, à l'instar du Conseil national durant la session parlementaire d'automne 1994, a pris acte avec satisfaction du rapport du gouvernement sur la coopération transfrontalière et la participation des cantons à la politique étrangère.

94.027: Bericht über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik
Dossier: Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik

Von der Öffentlichkeit vorerst kaum bemerkt, trat auf den 1. Januar des Berichtsjahres der mit dem revidierten Gesetz über die Bundessteuer eingeführte Grundsatz in Kraft, wonach die AHV-Renten zu 100% und nicht wie bisher bloss zu 80% zu versteuern sind. Von Nationalrat Zisyadis darauf angesprochen, begründete der Bundesrat die Massnahme damit, dass ja auch die während des Erwerbslebens entrichteten Beiträge vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden können, weshalb er keinen Grund sehe, auf die Änderung zurückzukommen.

AHV-Renten zu 100% und nicht wie bisher bloss zu 80% zu versteuern

Mit einem weiteren Positionspapier «Perspektiven liberaler Lebensgestaltung» verabschiedete die FDP verschiedene Postulate zur Gleichstellung der Geschlechter. Konkret forderte sie den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu allen Berufen und Positionen, die Einführung von Blockzeiten an den Schulen, freiwillige Tagesschulen sowie flexible Arbeitsformen und Teilzeitarbeit. Ferner trat sie für ein geschlechts- und zivilstandsunabhängiges Sozialversicherungs- und Steuersystem ein. Die Forderungen basieren auf einer im Auftrag der FDP erstellten Pilotstudie «Frau und Mann in Wirtschaft und Gesellschaft der Schweiz».

Positionspapier «Perspektiven liberaler Lebensgestaltung» der FDP 1995

Etabli sur la base des données de l'OFEFP et de l'OFAT, le rapport sur les transformations du paysage helvétique entre 1978 et 1989 confirme une tendance générale à la dégradation des espaces naturels en Suisse, et ce principalement sur le Plateau. Ainsi, une surface équivalente à celle du lac de Zurich a vu son paysage être modifié durant cette période. Malgré ce constat négatif, quelques renversements de tendance ont pu être observés: plusieurs dizaines de kilomètres de ruisseau ont été remis à ciel ouvert, les surfaces nécessaires pour l'extraction de matériaux ont diminué et le réseau routier a augmenté dans une plus faible mesure que durant la décennie précédente. Arrivant à la conclusion que ni la législation ni les efforts des autorités, associations et particuliers n'ont permis de produire tous les effets escomptés en matière de protection des paysages, le rapport préconise dès lors une diminution de la pression exercée par l'extension des surfaces à construire.

rapport sur les transformations du paysage helvétique

Der Bestand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung - internationale Funktionäre, Saisonniers, Kurzaufenthalter, Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene nicht mitgerechnet - betrug Ende Jahr 1 300 089 Personen, 39 806 oder 3,2% mehr als vor Jahresfrist. Damit schwächte sich die Zunahme bereits im dritten aufeinanderfolgenden Jahr leicht ab. Der Anteil an der gesamten Wohnbevölkerung der Schweiz erhöhte sich von 18,1 auf 18,6%. 941 626 Personen besassen eine Niederlassungs- und 358 463 eine Jahresbewilligung. 64% stammten aus EU- und Efta-Staaten, weitere 21% aus Ex-Jugoslawien. Ende August, im Zeitpunkt des saisonalen Höchststandes der Beschäftigung, befanden sich nur noch 61 102 Saisonniers in der Schweiz, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 14,9% entspricht. 1990 hatten zum gleichen Zeitpunkt noch rund 122 000 Saisonniers in der Schweiz gearbeitet.

schwächte sich die Zunahme bereits im dritten aufeinanderfolgenden Jahr leicht ab

Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid durfte die Bundesanwaltschaft sichergestellte Unterlagen der "Sonntagszeitung" einsehen. Diese hatte einen Artikel über FIS-Waffenkäufe in der Schweiz veröffentlicht, der sich auf Ermittlungsakten der Untersuchungsbehörden stützte. Damit akzeptierte das Bundesgericht den von der "SoZ" geltend gemachten Quellenschutz nicht, mit der Begründung, dass die Bundesanwaltschaft nicht nur gegen Journalisten ermittle, sondern auch wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses durch Bundesbeamte.

öffentliches Interesse Quellenschutz

Zu Beginn des Jahres brachte die «Fischbacher-Affäre» der FDP negative Schlagzeilen. Die FDP St. Gallen sah vorerst keinen Anlass, ihr Parteimitglied, den Arzt Walter Fischbacher, dem vorgeworfen wurde, sich als Gegner des Anti-Rassismus-Gesetzes wiederholt rassistisch und antisemitisch geäussert zu haben, auszuschliessen. FDP-Präsident Franz Steinegger stellte sich auf den Standpunkt, dass die Regelung des Falles Fischbacher nur in die Kompetenz der St. Galler Kantonalpartei falle. Mutter- und Kantonalpartei mussten sich den Vorwurf mangelnder Abgrenzung gegen Rechtsaussen gefallen lassen. Schliesslich gab Fischbacher selbst seinen Austritt bekannt und kam damit einem Entscheid der Kantonalpartei zuvor.

«Fischbacher-Affäre» der FDP sorgt für negative Schlagzeilen

A l'occasion d'une visite officielle en Suisse, le chancelier autrichien Franz Vranitzky a été accueilli par les conseillers fédéraux Kaspar Villiger, FlavioCotti, Jean-Pascal Delamuraz et Adolf Ogi. Les discussions ont principalement porté sur les relations entre la Suisse et l'Autriche après l'adhésion de cette dernière à l'Union européenne, sur l'avancée des négociations bilatérales ainsi que sur le "Partenariat pour la paix de l'OTAN".

Franz Vranitzky

Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der Asylgesuche um 8605 oder 34,8% auf 16 134 zurück. Trotzdem erhöhte sich der Gesamtbestand der Flüchtlinge, die sich aufgrund der Asyl- oder Ausländergesetzgebung in der Schweiz aufhalten, im Laufe des Berichtsjahres um 3021. Ende Jahr betrug er 121 342 Personen, nämlich 27 426 anerkannte Flüchtlinge, 23 690 Asylsuchende mit kantonalen fremdenpolizeilichen Bewilligungen aus humanitären Gründen, 24 936 vorläufig Aufgenommene und 15 695 abgewiesene Asylbewerber, für die der Wegweisungsvollzug noch nicht möglich war, sowie knapp 30 000 Personen mit laufendem Verfahren. Ein Viertel der neuen Gesuchssteller stammte aus Restjugoslawien (v.a Kosovo), 20,7% aus Bosnien-Herzegowina, 9,2% aus Sri Lanka und je 6,6% aus der Türkei und Angola sowie 5,5% aus Somalia.
1994 erhielten 2937 Asylbewerber (1993: 1831) einen positiven Anerkennungsbescheid, während für 20 557 Personen (22 255) das Verfahren mit einer Gesuchsabweisung endete. Damit ergibt sich in erster Instanz eine Anerkennungsquote von 18,2% (14,7%). Am höchsten lag diese mit 47,1% (26,1%) bei der türkischen Bevölkerung (Kurden), gefolgt von Asylbewerbern aus Bosnien-Herzegowina mit 22,7% (46,7%) und Restjugoslawien mit 8,9% (6,8%). Im Berichtsjahr reisten 2346 Gesuchssteller freiwillig aus, 1588 Personen wurden nach negativem Bescheid in ihre Heimatstaaten und 267 in Drittländer weggewiesen. Über den Verbleib von 8601 Personen konnte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) keine gesicherte Aussage machen.

Anerkennungsquote von 18,2%

Erstmals quantifizierte eine Studie die brachliegenden Areale und Flächen der Schweiz. Danach standen 1991 über 10% (gut 10 Mio. m2) aller Industrieflächen vollständig leer oder wurden unzureichend genutzt. Diese brachliegende Fläche wird sich gemäss Schätzungen der Autoren in den nächsten zehn Jahren verdreifachen und könnte bis im Jahr 2005 durch Umnutzung die Hälfte des gesamten neuen, nicht-industriellen Raumbedarfs (Wohnen, Dienstleistungen, Infrastruktur und Büros) decken.

Brachliegende Industrieflächen 1991

Auf Beginn des Berichtsjahrs traten das Bundesgesetz über Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge und die dazugehörigen Verordnungen in Kraft. Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen und den Pensionskassen war die Nachfrage aber „marginal“. Weit weniger als 1% aller Versicherten machte 1995 vom neuen Instrument Gebrauch.

Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (BRG 92.066)
Dossier: Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Im Zuge von Strukturbereinigungen schlossen sich die Vereinigungen der Gemeindekranken- und Gesundheitspflegeorganisationen sowie der Hauspflegeorganisationen zum Spitex-Verband Schweiz zusammen. Dieser setzt sich zum Ziel, koordinierend auf die Entwicklung und Förderung optimaler Spitex-Dienste Einfluss zu nehmen, damit die verschiedenen beteiligten Berufsgruppen und Anbieter auf Gemeindeebene zu integrierten Spitex-Diensten zusammenwachsen.

Gründung des Spitex-Verbandes Schweiz (1995)

Auf den 1. Januar trat das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz) ohne wesentliche materielle Übergangsfristen in Kraft.

Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"
Dossier: Eidgenössische Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"