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Bereits sind allerdings Boykottaufrufe gegen die Volkszählung angesagt: die im Rat unterlegene GPS, die Jungsozialisten und weitere linke und grüne Organisationen stellten — wegen der ihrer Ansicht nach ungenügenden Datenschutzbestimmungen — eine entsprechende Kampagne in Aussicht. Im Berichtsjahr machte eine Aktivistengruppe, welche Datenerhebungen und Statistiken grundsätzlich als ein Herrschaftsinstrument des Staates bezeichnet, von sich reden. Sie rief zu einem Boykott gegen den vom Bund in Auftrag gegebenen Mikrozensus (Repräsentativerhebung) auf und zerstörte Datenbänder anlässlich einer Besetzung des Soziologischen Instituts der Universität Zürich.

Boykottaufrufe gegen die Volkszählung

Auf den 1. Juli trat ein zusätzlicher Anhang zur Stoffverordnung (StoV) mit Vorschriften über die sogenannten Antifoulings (Unterwasseranstriche) in Kraft. Damit wurden Schutzanstriche für Schiffe, Stege und Bojen gegen Unterwasserbewuchs bewilligungspflichtig und teilweise verboten. Da in den letzten Jahren organo-zinnhaltige Antifoulings mehr und mehr die ökologisch verträglicheren Kupferbronzefarben verdrängt und zu einer starken Belastung der Seen geführt haben, dürfen solche Wirkstoffe künftig in Antifoulings nicht mehr enthalten sein.

Anhang zur Stoffverordnung (StoV) mit Vorschriften über die sogenannten Antifoulings (Unterwasseranstriche)

L'initiative, lancée en 1987 par le mouvement humaniste, visant à enseigner «les valeurs fondamentales inhérentes à la Déclaration universelle des Droits de l'homme» dans les écoles publiques et privées, semble vouée à l'échec selon son initiateur Félix Glutz. Il est probable qu'elle ne pourra recueillir un nombre suffisant de signatures dans les délais, faute principalement de l'appui d'une grande organisation. Néanmoins la récolte se poursuivra, ces signatures pouvant, le cas échéant, être utilisées dans le cadre d'une pétition.

L'initiative pour l'enseignement «des valeurs fondamentales inhérentes à la Déclaration universelle des Droits de l'homme»

Le Conseil fédéral a ouvert une procédure de consultation relative à une révision de la loi fédérale sur l'organisation militaire. Ce projet prévoit de supprimer le service complémentaire de l'armée d'ici au 1 er janvier 1991. Cette proposition obéit à des impératifs liés à des questions d'effectifs et à la volonté d'établir une équité entre soldats, le statut de complémentaire étant souvent ressenti comme discriminatoire. Le Conseil fédéral a également tenu à rappeler qu'en raison de l'évolution technologique, il existe de nombreuses activités qui exigent peu de mobilité ou de force physique de la part des militaires. Le service complémentaire serait remplacé par une incorporation et une instruction différenciées afin de tenir compte des différences d'aptitude physique. Le projet de révision entend également abaisser le nombre des inspections de neuf à trois, soit une par classe d'âge. Elles seront organisées par répartition régionale et non plus communale. Le personnel des arsenaux gagnera ainsi du temps qu'il pourra consacrer à l'entretien du matériel et aux travaux supplémentaires découlant de la prochaine introduction du nouvel uniforme et du nouvel équipement. Le projet de révision touche aussi les contrôles de sécurité en matière de maintien du secret militaire et de lutte contre l'espionnage. La nouvelle réglementation proposée concerne les mesures à appliquer à ceux qui ont accès à des documents ou installations secrets afin qu'un maximum de garanties soient données.

Révision partielle de l'organisation militaire et révision totale de l'arrêté fédéral concernant la formation des officiers (MCF 89.020)

Die CVP befürwortete den Gesetzesentwurf des Bundesrates im Prinzip, verlangte aber mehr Mittel für die Versorgung der Berg- und Randgebiete; sie wandte sich jedoch gegen das die SRG benachteiligende Gebührensplitting und schlug Investitionshilfekredite für den Aufbau von privaten Sendeinfrastrukturen in den benachteiligten Regionen vor.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Nach dem Rücktritt von Donat Cadruvi (cvp) fanden auch in Graubünden Ersatzwahlen in die Regierung statt. Der Anspruch der CVP auf den frei werdenden Sitz war unbestritten. Trotzdem kam es zu Kampfwahlen, da die CVP nach harten Auseinandersetzungen mit ihrem linken Parteiflügel zwei Kandidaten des konservativen Lagers, Dumeni Columberg und Aluis Maissen, ins Rennen schickte. Eine Woche vor den Wahlen erschienen Inserate, die für den an der CVP-Delegiertenversammlung unterlegenen Bernard Cathomas (csp) warben und diesen als Sprengkandidaten portierten. Im ersten Wahlgang erreichte keiner das absolute Mehr. Als sich darauf Columberg zurückzog, beschloss die CVP, Maissen als einzigen Kandidaten vorzuschlagen, während die CSP nun offiziell Cathomas nominierte. Mit knappem Vorsprung wurde schliesslich Maissen gewählt.

Ersatzwahl Regierungsrat Graubünden 1988
Dossier: Kantonale Wahlen - Graubünden
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1988

Bei einer Ersatzwahl in den Waadtländer Staatsrat wurde der praktisch von allen Parteien unterstützte freisinnige Nationalrat Jacques Martin als Nachfolger für seinen zurückgetretenen Parteikollegen Raymond Junod gewählt. Die Stimmbeteiligung betrug nur gerade 17,7 Prozent. Eine stille Wahl war durch einen parteilosen Herausforderer verhindert worden, der einen Überraschungserfolg erzielte.
Als neu gewählter Staatsrat musste Martin aus dem Nationalrat zurücktreten; für ihn rückte Marcel Dubois (fdp) nach.

Ersatzwahl Staatsrat Waadt 1988
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1988
Dossier: Kantonale Wahlen - Waadt

Der Vorstoss von Nationalrat Günter (ldu, BE) für die Einführung des Finanzreferendums vermochte keine Mehrheit auf sich zu vereinigen. Mit einer parlamentarischen Initiative hatte er Bundesbeschlüsse, welche Verpflichtungskredite im Umfang von mehr als zwei Prozent des letztjährigen Bundesbudgets zur Folge haben, dem fakultativen Referendum unterstellen wollen. Eine von den Linken und Grünen unterstützte allgemeiner gehaltene Motion der Kommissionsminderheit vermochte sich ebenfalls nicht durchzusetzen. Die bürgerlichen Gegner dieser Neuerung argumentierten damit, dass die Kreditvorlagen auf Bundesebene komplexer seien als auf Kantons- und Gemeindeebene.– wo in der Regel das Finanzreferendum existiert –, und dass die Neuerung in diversen Bereichen (z.B. Entwicklungszusammenarbeit und Rüstung) eine langfristige Politik verunmöglichen würde.

Parlementarische Initative Günter zur Einführung des Finanzreferendums abgelehnt (Pa.Iv. 86.236)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Die im vergangenen Jahr vom Schweizerischen Bauernverband (SBV) erstmals angezeigte Öffnung gegenüber Direktzahlungen wurde dieses Jahr präzisiert. So betonte der SBV erneut seine strikte Ablehnung von generellen Direktzahlungen und verlangte, dass Ausgleichszahlungen – mit Ausnahme der Kinder- und Familienzulagen – an spezifische Leistungen für die Allgemeinheit geknüpft werden. Er nannte folgende Bereiche: Den Ausgleich von erschwerten Produktionsbedingungen ausserhalb der Talzone; die Förderung der Tierproduktion in kleinen und mittleren Betrieben; Umstellbeiträge für die Reduktion des Tierbestandes auf den vom Gewässerschutzgesetz geforderten Maximalwert; Abgeltung des Ertragsausfalls bei einer Umstellung auf integrierten oder biologischen Landbau oder zu extensiveren Bewirtschaftungsformen; Abgeltungen für die Schaffung von Biotopen und ökologischen Ausgleichsflächen und für deren Unterhalt. Mit dieser Aufzählung hat der SBV nach Ansicht von Kritikern allerdings den politisch heiklen Bereich der Direktzahlungen zum Zwecke der Produktionslenkung – zum Beispiel Stillegungsbeiträge für Brotgetreideproduzenten – umgangen. Ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Berger (svp, VD; Po. 88.409) verlangt die Beschränkung der Direktzahlungen auf kleine und mittlere Betriebe und ausschliesslich zur Verbesserung von deren Wettbewerbsfähigkeit.

Daneben betonte jedoch auch der Direktor des SBV, M. Ehrler, dass die Landwirtschaftspolitik nicht überkommene Strukturen erhalten dürfe und deshalb Strukturerhaltungsmassnahmen nicht weiter ausgebaut werden sollten. Er forderte die Bauern auf, eine offensivere Haltung einzunehmen und zum Beispiel die Produktequalität zu fördern, eine Verbesserung der Vermarktungsorganisation anzustreben und in Zukunft auch Verdienstmöglichkeiten ausserhalb der Nahrungsmittelproduktion zu suchen. Unter letzteres fiele nicht nur der für viele Betriebe durchaus traditionelle Nebenerwerb durch abhängige Lohnarbeit, sondern auch Aufgaben im Bereich der Umweltpflege oder dem wachsenden Freizeitmarkt, etwa Ferienangebote auf dem Bauernhof. Der Nationalrat überwies zwei Postulate, die vom Bund die Unterstützung für die Einrichtung von touristischen Unterkünften in Landwirtschaftsbetrieben fordern.

Knüpfung der Direktzahlungen an spezifische Leistungen für die Allgemeinheit

Bei der Debatte über die Legislaturplanung wünschte der Nationalrat, dass die Regierung die Leitidee des qualitativen Wachstums unter anderem insofern konkretisiere, als sie in jeder Botschaft an das Parlament die ökologischen Auswirkungen des jeweiligen Geschäfts darlege. Mit einem Postulat Müller (fdp, ZH) verlangte die Volkskammer vom Bundesrat ferner einen Bericht darüber, wie sich umweltwirksame Gesetze und Verordnungen sowie insbesondere auch Steuern, Abgaben und Subventionen auf das Umweltverhalten auswirken. Der Bericht soll zugleich Vorschläge für eine allfällige Revision bestehender Rechtsgrundlagen enthalten.

Bericht über Auswirkungen von umweltwirksamen Gesetzen und Verordnungen auf das Umweltverhalten gefordert (Po. 88.325)

Der Vorschlag eines Verbots von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FKW oder FCKW) in Spraydosen ab 1991 wurde in der Vernehmlassung positiv aufgenommen. Ein Anhang zur StoV über FKW-haltige Druckgaspackungen, der nur noch wenige Ausnahmen vorsieht (z.B. Pharma-Produkte, für die ein FKW-freier Ersatz fehlt), soll 1989 in Kraft gesetzt werden. Dabei erleichterte der freiwillige Beschluss der Aerosolindustrie, bis Ende 1990 auf FKW weitgehend zu verzichten, das Vorgehen wesentlich. In den anderen Anwendungsgebieten der FKW (Kältetechnik, Schaumstoffe, Lösungsmittel) und im Brandschutz, wo Halone eingesetzt werden, wurden die Abklärungen im Hinblick auf eine Reduktion fortgesetzt. Zum Schutz der stratosphärischen Ozonschicht ist ein möglichst rascher Verzicht auf FKW unerlässlich. Der WWF verlangte deshalb ein totales FKW-Verbot bis 1995 und forderte den Bundesrat auf, sich auf internationaler Ebene für weitergehende Massnahmen, als sie im FKW-Protokoll von Montreal vorgesehen sind, einzusetzen. Der Nationalrat überwies eine Motion der LdU/EVP-Fraktion in Postulatform, welche ein prinzipielles Verbot der chlorierten Kohlenwasserstoffe fordert, da auch die Fälle von Grundwasservergiftungen durch diese Stoffe weiter zunehmen. Der Bundesrat sprach sich für eine rasche Lösung des Problems aus, doch anstelle eines Verbots sieht er die Einführung von Lenkungsabgaben vor, um den Verbrauch von Lösungsmitteln generell zu verringern.


Prinzipielles Verbot der chlorierten Kohlenwasserstoffe gefordert (Mo. 86.820)

Ganz ohne Widerstand passieren sprachpolitische Anliegen auch im Parlament nicht immer. So verweigerten bei der Behandlung der Regierungsrichtlinien 1987–91 Westschweizer Ständeräte ihre Zustimmung zur Absicht, in dieser Legislaturperiode eine Neufassung des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (BV) zur Abstimmung zu bringen. Obwohl eine entsprechende Motion der Bündner Nationalräte, welche eine Stärkung des Rätoromanischen verlangt, 1985 überwiesen worden war, betrachteten die erwähnten Ständeräte nun die Mundartwelle in der Deutschschweiz als weit gravierenderes Sprachproblem und eine Teilrevision der Bundesverfassung als übertriebenen Aufwand. Mit 30:10 Stimmen wurde ihr Streichungsantrag abgelehnt. Der Bericht der Expertenkommission, die einen neuen Sprachenartikel vorschlagen soll, verzögerte sich indessen, da ihr insbesondere die Suche nach einer angemessenen Berücksichtigung des Territorialprinzips Schwierigkeiten bereitet. Der Einsicht, dass ein abgegrenztes Sprachgebiet die Grundlage für den Erhalt des Rätoromanischen wäre, steht das Prinzip der Gemeindeautonomie entgegen, das möglichst nicht angetastet werden sollte.

Programme de législature 1987–1991 (MCF 88.001)

Der Vorsteher des Departements des Inneren, Bundesrat Cotti, begann seine Ankündigung, die Organisationsstrukturen seines Departements zu straffen, in die Tat umzusetzen. Gestützt auf eine Querschnittanalyse im Rahmen der 2. Phase des Projekts EFFI beschloss er die Zusammenführung des Bundesamtes für Forstwesen und Landschaftsschutz (BFL) und des Bundesamtes für Umweltschutz (BUS) in ein neues Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL). Ziel dieser und allfälliger weiterer Zusammenlegungen (etwa im Bereich der kulturellen Aufgaben) soll gemäss Bundesrat Cotti nicht ein Leistungsabbau, sondern die Vermeidung von Doppelspurigkeiten und die Reduktion der Zahl der ihm direkt unterstellten Amter sein.

Verwaltungsreorganisation – neues Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)

Auch im Kanton Genf hiessen die Stimmbürgerinnen und -bürger den Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes mit grosser Mehrheit gut. Die Entscheidung betraf lediglich das Prinzip eines Ausbaus, während die umstrittene Frage des Verkehrsmittels – Bau einer Metro oder Ausbau des Tramnetzes – vorläufig ausgeklammert blieb. Gleichzeitig stimmte der Genfer Souverän auch einer Volksinitiative für eine neue Strassenverbindung zwischen den Seeufern zu, wobei auch hier lediglich grundsätzlich über eine neue Seeuferverbindung abgestimmt wurde, während die Frage Untertunnelung oder Überbrückung der Seebucht sowie die Linienführung nicht zur Debatte standen.

Agglomerationsverkehr Genf

Suivant les recommandations du Conseil fédéral et des Chambres, le peuple a rejeté l'initiative lancée par les Organisations progressistes (POCH) demandant qu'en l'espace de trois ans l'âge ouvrant le droit à la rente AVS soit abaissé à 62 ans pour les hommes et à 60 ans pour les femmes. Soutenue par le Parti du travail et le Parti socialiste ouvrier, l'initiative précisait en outre que cet âge pouvait être ultérieurement abaissé par voie législative, mais qu'il ne pouvait être relevé. En effet, les initiants proposaient que l'âge donnant droit aux rentes soit atteint en deux étapes. La première fixant la limite à 62 ans pour les hommes et 60 pour les femmes, la seconde devant établir l'égalité entre homme et femme. Au cours du débat qui a précédé le scrutin populaire, partisans et adversaires de l'abaissement de l'âge de la retraite ont tour à tour invoqué des motifs d'ordre démographique, financier, économique et social pour étayer leur argumentation.

Les opposants ont estimé que les conséquences financières de cette requête populaire n'étaient supportables ni pour les salariés ni pour l'économie et pas davantage pour les pouvoirs publics. L'acceptation de cette initiative aurait entraîné, selon le Conseil fédéral, des dépenses supplémentaires de l'ordre de 2,1 milliards de francs par an. Comme les initiants excluaient toute possibilité d'abaisser le montant des rentes, il en aurait résulté, toujours selon les estimations du gouvernement, une augmentation des prélèvements sur les salaires de 1,55% ainsi qu'un accroissement de la charge de la Confédération et des cantons de 295 millions de francs. L'initiative aurait également eu des répercussions d'ordre financier sur d'autres branches de la sécurité sociale, notamment sur le régime des prestations complémentaires à l'AVS et sur la prévoyance professionnelle. A propos du financement, les initiants ont tenu à rappeler que les contributions de la Confédération avaient été réduites de 25 à 20% lors de la 9e révision de l'AVS et ont suggéré que l'accroissement de la charge des pouvoirs publics soit compensé par une diminution des dépenses militaires afin de n'entraîner aucune augmentation des cotisations salariales.
L'inexorable vieillissement de la population, conjugué à une espérance de vie en constante augmentation, a permis aux opposants de présenter l'initiative comme dangereuse pour le financement futur de l'AVS. En effet, l'évolution démographique de la Suisse entraîne une détérioration du rapport entre cotisants et rentiers. Une baisse de l'âge donnant droit à la rente constituerait à leurs yeux une mise en danger de la sécurité sociale. Autre argument brandi par les opposants, la menace que fait peser l'initiative sur la 10e révision de l'AVS.

L'aspect social et humain de l'âge de la retraite a également servi d'argument pour les partisans comme pour les adversaires de l'initiative. Pour les premiers cités, un abaissement de l'âge de la retraite permet une réelle amélioration de la qualité de la vie, répond à une nécessité sociale et s'appuie sur un réel désir de nombreux salariés. Quant aux seconds, ils ont souligné que, face à une espérance de vie toujours plus longue, de nombreux travailleurs redoutent un retrait prématuré de la vie professionnelle, signe pour eux d'une mise au ban de la société.


Initiative visant à abaisser l'âge donnant droit à la rente AVS. Votation du 12 juin 1988
Participation: 42,0%
Non: 1 153 540 (64,9%) / 21 cantons
Oui: 624 390 (35,1%) / 2 cantons (TI, JU)

Mots d'ordre:
Non: PRD, PDC, UDC, PLS, AdI, PEP, PES, AN, PA; Vorort, UCAP, USAM, USP, Assoc. suisse des employés.
Oui: PSS, POCH, PST, Alliance verte; USS, CSCS, Confédération romande du travail.


L'analyse Vox réalisée à l'issue du scrutin a démontré que le souverain avait rejeté l'initiative en raison des risques financiers qu'elle aurait pu entraîner. Pour les opposants, la Suisse n'est pas assez riche pour supporter un accroissement du nombre des personnes jouissant des rentes AVS. Toujours selon cette analyse, le déséquilibre croissant entre le nombre de cotisants et celui des bénéficiaires des rentes a également constitué un motif de rejet. La minorité qui s'est dégagée des urnes et les motifs qui ont incité les votants à rejeter l'initiative, permettent cependant d'avancer l'hypothèse suivant laquelle un relèvement de l'âge de la retraite serait mal perçue par une large part de la population. Ce résultat peut conforter la position du Conseil fédéral qui, malgré les pressions des milieux économiques, a refusé de procéder à un relèvement de l'âge de la retraite pour les femmes dans son programme pour la 10' révision de l'AVS.

Initiative populaire visant à abaisser l'âge de la retraite des hommes (à 62 ans) et pour les femmes (à 60 ans; BRG 85.045)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Der Ständerat stimmte der zweiten Etappe der Bürgerrechtsrevision in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Fassung zu. Nachdem in einer ersten Etappe das Bürgerrecht von Kindern aus gemischtnationalen Ehen neu geregelt worden war, ging es nun um den Erwerb des Bürgerrechts und dabei insbesondere um die Aufhebung der automatischen Einbürgerung von Ehefrauen von Schweizern.

Zweite Etappe der Bürgerrechtsrevision: Geschlechtsneutrale Regelung der Einbürgerung
Dossier: Revision des Bürgerrechts 1982–1992

In Baselland stimmte der Souverän im Verhältnis von 3:2 einer 1985 eingereichten und von Regierung und Parlament unterstützten Volksinitiative zu, welche verlangte, dass sich die kantonalen Behörden für eine Aufwertung von einem Halb- zu einem Vollkanton einsetzen. Der mit 40% überraschend hohe Anteil der Neinstimmen erklärt sich damit, dass die Befürworter einer Wiedervereinigung mit Baselstadt die Initiative bekämpft hatten.

Volksinitiative Baselland 1988
Dossier: Basel als Vollkantone

Die Revision des achten Titels des Obligationenrechts über das Miet- und Pachtrecht trat 1988 in die parlamentarische Phase. Grundlage dazu bot der vom Volk im Dezember 1986 als Gegenvorschlag zu einer zurückgezogenen Volksinitiative gutgeheissene Verfassungsartikel 34septies und im besonderen die Vorlage des Bundesrats aus dem Jahre 1985. Der eher vage Verfassungsartikel lässt dem Gesetzgeber etlichen Spielraum für dessen Ausführung; die Kommentare auf die Kommissions- und Plenumsberatungen des Ständerats konstatierten allgemein eine vermieterfreundliche Tendenz, welche in erster Linie die Vertragsfreiheit in den Vordergrund rücke. Der Schweizerische Mieterverband hält das zentrale Versprechen eines wirksamen Kündigungsschutzes für nicht erfüllt und betrachtet die vorgeschlagene Lösung sogar als Rückschritt hinter die geltende Regelung. Die Ständeratsversion entspreche deshalb dem Verfassungsauftrag nicht mehr. Die Vorlage des Bundesrates wurde im Plenum nur von den Vertretern der SP und des LdU sowie von vereinzelten Bürgerlichen verteidigt. Darüber hinausgehende Begehren wurden kaum gestellt.
Von den Anträgen des Bundesrates passierten die Kommissions- und Plenumsverhandlungen unverändert: die Einschränkung des Verbots der Untermiete auf diejenigen Fälle, in denen dem Vermieter wesentliche Nachteile erwachsen; die Nennung nur noch eines zumutbaren Ersatzmieters im Falle eines vorzeitigen Auszugs; die Verlängerung der maximalen Erstreckung eines Mietverhältnisses von drei auf vier und bei Geschäftsräumen von fünf auf sechs Jahre; die Anfechtbarkeit der gegen Treu und Glauben verstossenden Kündigung, welche während eines hängigen Verfahrens oder vor Ablauf einer von zwei auf drei Jahre erweiterten Frist nach einem für den Vermieter negativen Entscheid nicht zulässig ist; die Einsetzung von kantonalen, regionalen und kommunalen Schlichtungsstellen, welche dem ordentlichen Richter vorgeschaltet sind, sowie die Grundsatzdefinition des missbräuchlichen Mietzinses, welcher dann gegeben ist, wenn ein übersetzter Ertrag aus dem Mietverhältnis erzielt wird oder wenn er auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruht
Hinter die Vorschläge der Landesregierung zurück ging der Ständerat: beim Verzicht von Vermieter und Mieter auf eine Verrechnung von Forderungen und Schulden aus dem Mietverhältnis; beim Recht des Mieters auf Hinterlegung des Mietzinses im Sinne eines Druckmittels zur Beseitigung von Mängeln; bei der Anfechtbarkeit von missbräuchlichen Anfangsmietzinsen, welche nur bei persönlicher und familiärer Notlage, Wohnungsnot und nicht definierten erheblichen Mietzinserhöhungen bei Mieterwechsel ohne entsprechende Aufwertung des Mietobjekts, aber generell auf Grundlage einer Auskunftspflicht des Vermieters über die Höhe des Mietzinses im vorangegangenen Mietverhältnis möglich ist, sowie bei der Wiederaufnahme des Retensionsrechts bei Geschäftsräumen. Neu aufgenommen wurde die Bestimmung, wonach die Nichtigkeit einer Kündigung innerhalb der Sperrfrist bei dringendem Eigenbedarf des Vermieters, seiner nahen Verwandten und Verschwägerten nicht gegeben ist. In der Gesamtabstimmung im Ständerat wurde diese Version mit 29 zu 4 Stimmen bei Enthaltung der SP-Mitglieder angenommen.

Revision des Miet- und Pachtrechts für den Mieterschutz (BRG 85.015)
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

Zur Revision des Miet- und Pachtrechts gehört auch die Überführung des bis längstens 1992 verlängerten Bundesbeschlusses über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen (BMM), welcher seit 1987 für die ganze Schweiz Gültigkeit hat, ins ordentliche Recht. Entgegen dem Antrag des Bundesrates auf Schaffung eines Spezialgesetzes entschieden sich sowohl der Ständerat als auch die Nationalratskommission für die Integration des BMM ins Obligationenrecht.

Revision des Miet- und Pachtrechts für den Mieterschutz (BRG 85.015)
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

Die vorberatende Kommission des Nationalrates schloss 1988 die Beratungen über ein neues Bundesgesetz betreffend Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz) ab. Als heikelster Punkt zeichnete sich dabei die Anpassung von 37 Bundeserlassen ab, bei denen die zwingende Unterstützungsverpflichtung des Bundes abgeschwächt werden soll. Die Kommission stimmte zwar der Formulierung des Bundesrates zu, wonach künftig Subventionen nur noch ausgerichtet werden können statt müssen – sie möchte so dem Parlament und der Regierung eine grössere Flexibilität bei der Ausrichtung von Subventionen ermöglichen –, doch zeichnete sich bei bestimmten anzupassenden Gesetzen, etwa bei der Wohnbauförderung, bereits eine recht starke Opposition ab.

Bundesgesetz über Abgeltungen und Finanzhilfen (Subventionsgesetz, BRG 86.069)

Das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) wurde um eine fünfte Serie ergänzt. Neu erfasst wurden Ortschaften aus den Kantonen Solothurn und Aargau sowie der bündnerischen Surselva. Damit steht das ISOS als Planungsinstrument nun für gut die Hälfte der Kantone zur Verfügung.

Inventar der schützenswerten Ortsbilder

Auch im Kanton Uri kam es zu Kampfwahlen um CVP-Regierungssitze. Nach den Demissionen der beiden Christlichdemokraten Josef Brücker und Hans Danioth beschloss die Mehrheitspartei CVP, dem Ruf nach Auswahl Gehör zu verschaffen, und sie nominierte drei offizielle Anwärter für die zwei frei werdenden Sitze: die beiden Kandidaten des rechten CVP-Flügels, der Arbeitsgemeinschaft für Wirtschaft und Gesellschaft, sowie den Kandidaten des christlichsozialen Flügels. Zudem bewarben sich ein «wilder» CVP-Kandidat und der parteilose Staatskassier Markus Stadler um einen Sitz in der Urner Exekutive. Die fünf bisherigen Regierungsräte stellten sich auf einer gemeinsamen Liste zur Wiederwahl und wurden bestätigt. Von den fünf neuen Bewerbern erreichte nur Hansruedi Stadler (cvp) das absolute Mehr. Die beiden andern offiziellen CVP-Kandidaten sowie der parteilose Markus Stadler traten zum zweiten Wahlgang an. Mit deutlichem Vorsprung wurde schliesslich der christlichsoziale Kandidat Anton Stadelmann (cvp) gewählt. Erstmals stellt damit die CSP zwei der vier CVP-Vertreter in der Urner Regierung.

Ersatzwahl Regierungsrat Uri 1988
Dossier: Kantonale Wahlen - Uri
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1988

Die mit dem ersten Paket gemachten Erfahrungen und die Kritiken anlässlich des Vernehmlassungsverfahrens führten dazu, dass das zweite Massnahmenpaket noch magerer ausfiel als das erste. Da der Bundesrat auf einige von der Expertenkommission vorgeschlagene Massnahmen verzichtet hatte (z.B. in den Bereichen Berufsbildung und Denkmalpflege) und er die Aufgabenentflechtung in den Bereichen Landwirtschaft, Gewässerschutz und Forstwirtschaft in die laufenden Revisionen der entsprechenden Gesetze integrierte, reduzierte sich die Anzahl der betroffenen Gebiete von ursprünglich 14 auf 7. Es handelt sich dabei um die Hochschulförderung, die Beschaffung von Schulwandkarten, die Invalidenversicherung, den Wasserbau, die Fischerei, den Strassenverkehr und die militärische Landesverteidigung. Die angestrebten Neuerungen beschränken sich weitgehend auf administrative und organisatorische Belange. Da der Bundesrat mit dem zweiten Paket keine finanzpolitischen Ziele mehr verfolgt, ergibt sich aus den vorgeschlagenen Massnahmen lediglich eine geringfügige Mehrbelastung der Kantone von CHF 8 Mio. Am meisten ins Gewicht fällt dabei mit CHF 3.5 Mio. der Verzicht auf die Ausrichtung von Bundesbeiträgen für Wasserbauten an finanzstarke Kantone.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Der Bundesrat legte am 25. Mai das zweite Paket von Massnahmen zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen vor. Seiner Ansicht nach setzt dieses Paket den vorläufigen Schlusspunkt hinter die anfangs der siebziger Jahre gestarteten Bestrebungen für eine grundsätzliche Überprüfung und Neuordnung der föderalistischen Aufgabenteilung. In Erfüllung einer 1973 überwiesenen Motion Binder (cvp, AG) hatte das EJPD 1978 nach diversen Vorarbeiten eine Expertenkommission eingesetzt; gleichzeitig hatte der Bundesrat die Kantone zur Bildung eines ständigen Kontaktgremiums auf Regierungsebene eingeladen. Bei allen Bekenntnissen zum Föderalismus zeigte sich in der Folge, dass eine konsequente Entflechtung der Zuständigkeiten und der finanziellen Verantwortung auf grosse politische Hindernisse stiess. Zum einen protestierten die Kantone gegen die Absicht des Bundesrates, mit der Abtretung gewisser Aufgaben an die Kantone zugleich auch seinen Haushalt zu entlasten. Zum andern bestanden in der politischen Linken Zweifel am Willen und an der Fähigkeit der Kantone, die vom Bundesstaat abzutretenden Aufgaben im sozialen Bereich und im Bildungswesen vollumfänglich zu übernehmen. Dieses Misstrauen manifestierte sich namentlich in der Rückweisung der Kantonalisierung der Stipendien durch den Souverän. Das 1981 von der Regierung vorgelegte erste Massnahmenpaket wurde bis 1985 unter anderem mit verschiedenen Volksabstimmungen bereinigt verschiedenen Volksabstimmungen bereinigt und in den folgenden Jahren in Kraft gesetzt.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Dans son message relatif au second train de mesures de répartition des tâches entre la Confédération et les cantons, le Conseil fédéral a prévu une réorganisation de la loi sur l'assurance-invalidité (AI). Elle doit permettre de simplifier la procédure et d'accroître la transparence de l'administration afin de les rendre plus accessibles au citoyen. Le Conseil fédéral envisage également la création d'offices cantonaux de l'AI qui prendraient en charge toutes les tâches assumées jusqu'à présent par les commissions, secrétariats et offices régionaux. Ceux-ci vont devoir fixer les prestations de l'AI et offrir une gamme complète de services.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)