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Rückblick auf die 51. Legislatur: Kantonale Wahlen

Autorinnen und Autoren: Mathias Buchwalder, Elia Heer, Diane Porcellana, Catalina Schmid und Marlène Gerber

Stand: 17.08.2023

Die «grüne Welle» sowie die Steigerung des Frauenanteils in der Legislative bei den eidgenössischen Wahlen 2019 liessen sich in der Folge zumindest teilweise auch bei den kantonalen Parlamentswahlen der 51. Legislatur beobachten. Bei allen im Jahr 2020 stattfindenden Wahlen in kantonale Parlamente gewannen sowohl die Grünen als auch die Grünliberalen überall Wähleranteile hinzu. Bei den vier kantonalen Parlamentswahlen im Jahr 2021 zeigte sich ein ähnliches Bild – mit Ausnahme für die Grünliberalen im Kanton Wallis, wo diese zum ersten Mal antraten und die Eintrittshürde in den Grossen Rat verpassten. Während sich die Erfolgswelle für die Grünliberalen auch im Jahr 2022 und 2023 in gewissem Masse fortsetzte, stoppte der positive Trend der Grünen im Jahr 2022, was sich auch im Jahr 2023 bestätigte.

Über die gesamte Legislatur gemessen gehörten die Grünen und die Grünliberalen jedoch auch bei den kantonalen Parlamentswahlen zu den grossen Gewinnerinnen (+42 respektive +59 Mandate). Während die SVP eine kleinere Anzahl Sitze gewann (+10 Mandate), zählten die SP (-39 Mandate), die FDP (-47 Mandate) und auch die während der Legislatur aus der BDP und CVP hervorgegangene Mitte (-43 Mandate) zu den Verliererinnen der kantonalen Wahlen während der 51. Legislatur. Für einzelne dieser Parteien zeichnete sich jedoch bei den kantonalen Parlamentswahlen im Jahr 2023 eine mögliche Trendwende ab: So ging die SVP sowohl aus den Parlamentswahlen im Kanton Luzern als auch aus denjenigen im Kanton Genf und Tessin als Gewinnerin hervor, gleiches gelang der Mitte in Zürich und Basel-Landschaft. Ebenfalls schwächte sich der Abwärtstrend der SP gegen Ende der 51. Legislatur ab; bei den kantonalen Parlamentswahlen 2023 stagnierte der Wähleranteil der Sozialdemokratinnen und -demokraten überwiegend.

Im Schnitt stieg der Frauenanteil in kantonalen Parlamenten auch auf kantonaler Ebene an, wenn auch in geringerem Ausmass als auf eidgenössischer Ebene, wo sich der Frauenanteil im Nationalrat um 10 Prozentpunkte erhöht hatte (2015: 32%; 2019: 42%). Über alle Kantone gesehen steigerte sich der Frauenanteil in kantonalen Parlamenten im Vergleich zu den vorletzten Wahlen um gut 4 Prozentpunkte (2015-2019: 29.2%; 2020-2023: 33.5%). Im Unterschied zu der Wählergunst für die Grünen lässt sich hier jedoch mit zunehmender Distanz von der im Jahr 2019 beobachteten Virulenz des Klima- und Frauenthemas (letzteres insbesondere in Zusammenhang mit dem Frauenstreik) kein über die Zeit abflauender Trend beobachten. Allerdings kam es einzig im Jahr 2023 in keinem Kanton zu einem sprunghaften Anstieg des Frauenanteils, vorher war dies im Kanton Basel-Stadt (2020: +11.0 Prozentpunkte, neu 42% Frauenanteil), im Kanton Wallis (2021: +15.4 Prozentpunkte, neu 34.6%), im Kanton Graubünden (2022: +11.7 Prozentpunkte, neu 33.3%) und im Kanton Neuenburg (2021: +24.1 Prozentpunkte, neu 58%) der Fall. Somit ging Neuenburg genau 50 Jahre nach Einführung des eidgenössischen Frauenstimmrechts als erster Kanton mit einer Frauenmehrheit im Parlament in die Schweizer Geschichte ein. Nicht in jedem Kanton führten die kantonalen Parlamentswahlen hingegen zu einer egalitäreren Vertretung der Geschlechter: Während sechs Kantone einen rückläufigen Frauenanteil verzeichneten (AG, AI, BL, OW, TI, SZ), stagnierte der Frauenanteil im Kanton Jura bei 25 Prozent. Den tiefsten Frauenanteil in einem Kantonsparlament registriert momentan der Kanton Schwyz mit 9 Prozent.

Nicht mehr ein Einzelfall waren hingegen kantonale Exekutiven mit Frauenmehrheiten. Dies traf in der aktuellen Legislatur auf vier Kantone zu (GE und ZH: je 57.1%, SO: 60%, VD: 71.4%). Auf der anderen Seite fand sich in den während derselben Zeitspanne neu gewählten Kantonsregierungen von Aargau, Uri und Wallis keine einzige Frau. Kantonsübergreifend zeigte sich jedoch bezüglich der Frauenvertretung in kantonalen Exekutiven ein klar ansteigender Trend (2015–2019: 24.7%; 2020–2023: 31.2%). In 12 Kantonen erhöhte sich die Frauenvertretung – am deutlichsten im Kanton Luzern von 0 auf 40 Prozent –, während sie in weiteren 11 Kantonen stagnierte und in 3 rückläufig war.

Weit weniger Bewegungen gab es bezüglich der Mandatsverteilung nach Parteien in den kantonalen Exekutiven. Hervorzuheben ist, dass es der GLP in den vergangenen vier Jahren erstmals gelang, Sitze in verschiedenen kantonalen Regierungen zu sichern – so geschehen im Kanton Basel-Stadt und in Nidwalden. Über alle Kantone und 154 Mandate hinweg verlor die FDP in den letzten vier Jahren insgesamt 3 ihrer vorgängig 39 Mandate (neu 36 Mandate; je -1 in BS, NW, OW, UR und SH; je +1 in NE und SO) und die Mitte/CVP deren 2 (neu 39 Mandate; je +1 in AI, OW und VD; je -1 in FR, SO, VS, GL und JU, die letzten beiden bei Ersatzwahlen). Neben der GLP gewann auch die SVP zwei Mandate hinzu (neu 26 Mandate; +1 in FR, UR und VS, -1 in BL), während sowohl die Grünen (7 Mandate; +1 FR, -1 BS) als auch die SP (30 Mandate; +1 LU und SH sowie bei den Ersatzwahlen in GL und JU, -1 FR, NE, VD, ZH, Letzteres aufgrund Parteiaustritt) ihre bisherige Anzahl Mandate halten konnten.


Zusammenfassung der kantonalen und kommunalen Wahlen
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Kantonale Wahlen
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Das Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht (VGG) sieht vor, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) über 50 bis 70 Vollzeitstellen für Richterinnen und Richter verfügt, die in Voll- oder Teilzeit ausgeübt werden können. Im Gegensatz zum Bundesgericht oder zum Bundesstrafgericht kennt das BVGer keine nebenamtlichen Richterinnen oder Richter, weshalb von Vollzeitstellen ausgegangen wird. Die Bundesversammlung bestimmt die genaue Zahl in einer Verordnung. Die geltende Verordnung von April 2017 sieht eine maximale Zahl von 65 Vollzeitstellen vor, erlaubte aber eine kurzfristige Erhöhung auf 69 Stellen bis August 2019, die anschliessend mittels normaler Fluktuation wieder abgebaut werden musste. Grund für die temporäre Erhöhung war insbesondere die Mehrbelastung durch die in der Asylgesetzrevision beschlossene Beschleunigung der Asylverfahren gewesen. Anfang September 2023 besetzten entsprechend 73 Richterinnen und Richter 65.1 Vollzeitstellen.
In Folge der zunehmenden Asylgesuche bzw. der daraus resultierenden Asylbeschwerden, aber auch aufgrund zunehmender Amtshilfegesuche an die Finma, die ebenfalls vom BVGer behandelt werden, nahm die Arbeitslast am BVGer 2023 erneut stark zu. Aus diesem Grund reichte die RK-SR eine parlamentarische Initiative ein, mit der sie eine Anpassung der Verordnung forderte, um die Maximalzahl der Vollzeitstellen am BVGer vorübergehend auf 70 anheben zu können. Da dies mit der Verordnung von 2017 gut funktioniert habe, wolle man in der neuen Verordnung wiederum festlegen, dass ab dem Jahr 2030 pensionierte Richterinnen und Richter solange nicht mehr ersetzt würden, bis wieder 65 Vollzeitstellen besetzt sind, so die RK-SR in ihrem Bericht. Zwar sei die interne Organisation bereits angepasst worden, damit die wachsende Anzahl Asylrechtsbeschwerden auf mehr Schultern verteilt werden, das BVGer habe die RK-SR aber davon überzeugen können, dass diese Effizienzsteigerung nicht ausreiche, um die wachsende Zahl an Fällen zu bewältigen. Die GPK beider Räte hätten die Forderung für eine vorübergehende Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht als «nachvollziehbar» bezeichnet, aber darauf hingewiesen, dass die Zahl der Vollzeitstellen flexibel gehalten und bei einem Rückgang der Arbeitslast wieder nach unten angepasst werden können müsse. Dieser Forderung sei man mit dem Vorschlag eines Abbaus von Stellen auf der Basis der natürlichen Personalfluktuation nachgekommen, so die RK-SR in ihrem Mitte Oktober 2023 vorgelegten Bericht, auf dessen Basis die RK-NR dem Anliegen ein paar Wochen später ebenfalls Folge gab.
Der Bundesrat nahm Ende November 2023 Stellung. Er befürwortete das Anliegen: Die «starke aktuelle und erwartete Zunahme der Beschwerden im Asylbereich» rechtfertige die befristete Anhebung der Maximalgrenze. Die Vorlage wird in der Wintersession 2023 vom Ständerat behandelt.

Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 23.449)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Ende August 2023 gab die RK-NR einer parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission Folge, mit der diese die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (BStGer) forderte. Das Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG) sieht vor, dass im BStGer mindestens 15 und höchstens 35 ordentliche Richterinnen oder Richter tätig sein dürfen. Hinzu kommen nebenamtliche Richterinnen und Richter, deren Anzahl die Hälfte der Zahl ordentlicher Richter nicht überschreiten darf. Die genauen Zahlen werden vom Parlament mittels Verordnung festgelegt. Die aktuelle Verordnung aus dem Jahr 2013 sieht 16 ordentliche sowie drei nebenamtliche Richterinnen und Richter vor.
Die Zahl der Fälle in italienischer Sprache nehme seit einiger Zeit zu und im Moment stehe lediglich eine ordentliche Richterin und eine nebenamtliche Richterin italienischer Muttersprache zur Verfügung. Weil ein Risiko für Verzögerungen in diesen Fälle bestehe, sei das BStGer – unterstützt vom Bundesgericht, das hier als Oberaufsichtsbehörde fungiert – mit der Bitte einer Ressourcenerhöhung an die RK-SR gelangt, wie diese in ihrem Bericht darlegte. Weil auch die GPK beider Räte dieses Anliegen für begründet erachteten, entwarf die RK-SR eine Änderung der Verordnung, mit der eine Erhöhung der Zahl der nebenamtlichen Bundesstrafrichterinnen und -richter von drei auf vier vorgenommen wird. Diese Lösung sei «recht günstig», so die RK-SR, da nebenamtliche Richterpersonen nach Einsatz entlohnt würden. Dies umfasse ein Taggeld für die Sitzungen (CHF 1'000 bis 1'300), eine Stundenpauschale für Aktenstudium (CHF 110 bis 180) und Spesen (Tagespauschale von CHF 100, Übernachtungskosten von CHF 150 und Reisekosten). Zum Vergleich: Der Lohn einer vollamtlichen Bundesstrafrichterin oder eines vollamtlichen Bundesstrafrichters beträgt rund CHF 250'000 pro Jahr (Lohnklasse 33 gemäss Richterverordnung).
Der Bundesrat begrüsste das Anliegen. Da die neue Stelle einer italienischsprechenden Person vorbehalten sei, diene das Anliegen auch einer «besseren Vertretung der Landessprachen», so die Regierung in ihrer Stellungnahme vom November 2023. Der Entwurf wird in der Wintersession 2023 vom Ständerat behandelt.

Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (Pa.Iv. 23.431)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Im November 2023 informierte das SBFI in einem Bericht über den Stand und das weitere Vorgehen beim Projekt «Positionierung Höhere Fachschulen». Seit dem letzten nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung im November 2022 hatte das SBFI die Massnahmen zur Stärkung der HBB und ihrer Abschlüsse weiter konkretisiert und betroffene Kreise dazu konsultiert. Bezüglich der Titeläquivalenz schlug das SBFI nun vor, die ergänzenden Titel «Professional Bachelor» und «Professional Master» als Titelzusätze zu den bestehenden geschützten Titeln hinzuzufügen. Dies bedeutet, dass alle Diplome der höheren Fachschulen sowie alle Berufsprüfungen den Zusatz «Professional Bachelor» erhalten sollen, während den Absolventinnen und Absolventen der höheren Fachprüfungen auch der Titel «Professional Master» zustehen würde. Die Einführung dieser ergänzenden Titel sei von den Akteurinnen und Akteuren der Berufsbildung begrüsst worden, FH Schweiz und Swissuniversities als Vertretung der universitären Hochschulen hätten sich demgegenüber allerdings kritisch gezeigt. Die neuen Titelzusätze sollten gemäss SBFI mittels einer Revision im BBG verankert werden, wofür bis spätestens im Herbst 2024 eine Vernehmlassung eröffnet werden solle. Dieses Vorgehen hatte Bildungsminister Parmelin bereits in der Frühlingsession 2023 im Ständerat im Rahmen der Debatte der Motion Aebischer (sp, BE; Mo. 20.3050) angekündigt, die eine Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung forderte.

Akademisierung der Höheren Berufsbildung
Dossier: Höhere Fachschulen

Après qu'elle a été acceptée par le Conseil des Etats, la motion de la CSEC-CE concernant l'exposition nationale a reçu l'approbation de la CSEC-CN. Si le Conseil national suit sa commission en plénum, le Conseil fédéral devra revenir sur sa décision de ne pas se prononcer avant 2028 sur un engagement financier pour organiser une nouvelle exposition nationale. Le gouvernement devrait ainsi définir les conditions-cadres dès 2026 pour permettre la tenue de l'événement à l'horizon 2030. La décision de la commission a été prise par 18 voix contre 7. La minorité trouvait le calendrier trop ambitieux, tout en jugeant la situation financière de la Confédération trop instable pour réaliser un événement d'une telle ampleur.

Exposition nationale (Mo. 23.3966)
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Anfang November 2023 verkündete der Bundesrat, ein Verhandlungsmandat mit der EU auszuarbeiten. Bis Ende 2023 werde er über die Annahme des Mandats sowie über die Konsultation der beiden aussenpolitischen Kommissionen und der Kantone befinden.
Seit April 2022 hatte der Bundesrat mit der EU Sondierungsgespräche über alle Bestandteile des so genannten Paketansatzes geführt. Dieser Ansatz umfasst gemäss Medienmitteilung zum einen neue Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit sowie Gesundheit. Zum anderen gehe es dem Bundesrat aber auch um die Teilnahme an EU-Programmen – und hier vor allem um die Vollassoziierung an das EU-Forschungsprogramm Horizon Europe –, um den Regulierungsdialog im Finanzbereich sowie um die Etablierung eines strukturierten politischen Dialogs. Schliesslich beinhalte der Paketansatz auch die Aufnahme institutioneller Lösungen für die bestehenden Marktzugangsabkommen, Regeln für staatliche Beihilfen sowie die regelmässige Zahlung der Schweiz an ausgewählte EU-Mitgliedsstaaten (so genannte Kohäsionsmilliarde). Gleichzeitig hatte der Bundesrat in den letzten Monaten intensive Gespräche mit den Kantonen, den Sozialpartnern sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft geführt. Hierbei hätten in vielen Punkten bereits Lösungen gefunden werden können, bei anderen Themen würden die Gespräche fortgesetzt, so der Bundesrat.
Die Medien reagierten mit einiger Zurückhaltung auf die Nachricht der Regierung. Das grüne Licht zur Ausarbeitung eines Verhandlungsmandats sei lediglich ein erster kleiner Schritt, wurde argumentiert. Der mediale Tenor lautete, dass die Verhandlungen mit der EU sehr schwierig würden, ausserdem gelte es danach noch das Parlament sowie allenfalls die Stimmbevölkerung vom Ergebnis der Verhandlungen zu überzeugen. Dabei meldeten sich auch die Sozialpartner zu Wort: Während SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard (sp, VD) seitens der Gewerkschaften kritisierte, dass allen voran der Lohnschutz in den Sondierungsgesprächen zwischen der Schweiz und der EU zu kurz gekommen sei, zeigten sich der SAV sowie Vertretende der Wirtschaft, wie etwa Economiesuisse und der SGV, erfreut über den Beschluss des Bundesrates.

Der Bundesrat beschliesst, ein Verhandlungsmandat mit der Europäischen Union (EU) zu erarbeiten
Dossier: Entwicklung der bilateralen Beziehungen mit der EU nach dem Scheitern des Rahmenabkommens

Im September 2022, kurz vor der Bekanntgabe der Krankenkassenprämien 2023, reichte der Grosse Rat des Kantons Genf eine Standesinitiative ein, mit der er die Koppelung der Krankenkassenprämien an die allgemeinen Gesundheitskosten forderte. Dies sei aufgrund der grossen und steigenden Belastung der Haushalte durch die Gesundheitskosten nötig, wurde argumentiert. Zudem mache diese Forderung eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, wie sie im eidgenössischen Parlament beraten werde, nötig und führe zu einer allgemeinen Kostensenkung und einem Abbau der Krankenkassenreserven. Die vorberatende SGK-SR empfahl die Standesinitiative einstimmig zur Ablehnung, zumal unklar sei, wer bei einem Kostenanstieg der OKP bezahlen müsste.

Versicherungsprämien an Gesundheitskosten koppeln (Kt.Iv. 22.321)

La CPS-CN a débattu de l'initiative parlementaire qui souhaite instaurer un organe de haute surveillance pour superviser le déminage de l'ancien dépôt de munitions de Mitholz. La commission s'est opposée à l'unanimité à l'objet, avançant que la supervision devrait revenir aux CdG-CN, CdG-CE, CdF-CN et CdF-CE. La CPS-CE devra à nouveau débattre afin de savoir de quoi l'avenir de l'initiative sera fait.

Organe de haute surveillance concernant le déminage de l'ancien dépôt de munitions de Mitholz (Iv. pa. 23.450)

Anfang November 2023 reiste Aussenminister Ignazio Cassis zu einem Arbeitsbesuch nach Ghana und nahm anschliessend an der 44. Ministerkonferenz der Frankophonie in Kamerun teil.
Der Arbeitsbesuch in Ghana, das ein Schwerpunktland der Strategie des Bundesrates für Subsahara-Afrika 2021–2024 ist, fand in einer sehr freundschaftlichen Atmosphäre statt, wie der Bundesrat in seiner Medienmitteilung erläuterte. Cassis ging auf die guten und vielfältigen Beziehungen der Schweiz und Ghanas ein. In Ghanas Hauptstadt Accra besuchte der Aussenminister eine Schokoladenfabrik, die im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit durch die Schweiz unterstützt wird. Des Weiteren sprach Cassis mit Staatspräsident Nana Addo Dankwa Akufo-Addo über die Sicherheitslage in Westafrika und in der Sahelzone. Auch der Einsitz und die Prioritäten der Schweiz und Ghanas im UNO-Sicherheitsrat waren Gesprächsthema. Ignazio Cassis würdigte schliesslich die Zusammenarbeit in der Klimapolitik, wo die Schweiz und Ghana im November 2020 ein Abkommen zur Anrechnung von CO2-Reduktionsmassnahmen unterzeichnet hatten.
Am Frankophoniegipfel in Yaoundé, der Hauptstadt Kameruns, hob der Schweizer Aussenminister die Bedeutung der multilateralen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Programme der OIF hervor. Diese Programme sollen Frieden, Stabilität und die nachhaltige Entwicklung im französischsprachigen Raum fördern. Schliesslich betonte Cassis auch die Relevanz guter Regierungsführung als Voraussetzung für politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung und wies auf die Rolle der neuen Technologien bei der Stärkung von öffentlichen Dienstleistungen hin.

Cassis in Ghana und Kamerun
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

In seinem Bericht vom 1. November 2023 drückte der Bundesrat Verständnis für das Anliegen des Postulats Gutjahr (svp, TG) aus, dass die laufenden Steuern künftig in die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums einbezogen werden sollen. Dass die Steuern heute bei der Berechnung des Existenzminimus nicht berücksichtigt werden, fördere die Überschuldung betroffener Personen, da durch eine Pfändung zwar alte Schulden abgebaut, mitunter aber neue Steuerschulden geschaffen würden. Dies sei für die Betroffenen unbefriedigend und psychisch belastend. Die Regierung zeigte im Bericht verschiedene Wege zur Umsetzung auf. Dass diese alle mit einem Zusatzaufwand für die Behörden verbunden wären, sollte einer sinnvollen Lösung jedoch nicht im Weg stehen, befand der Bundesrat. Wichtig sei, dass eine Anpassung bei der Berechnung des Existenzminimums aber nicht dazu führe, dass familienrechtliche Unterhaltsforderungen gestrichen werden, weshalb es hierfür eine Sonderregelung brauche. Alles in allem zeigte sich der Bundesrat offen für eine entsprechende Gesetzesänderung, sollte er vom Parlament den Auftrag dazu erhalten.

Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums prüfen (Po. 18.4263)
Dossier: Steuern in die Berechnung des Existenzminimums miteinbeziehen

Ende Oktober 2023 veröffentlichte das BFS die neuen Daten über die Entwicklung der Effektiv- und Mindestlöhne 2023. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten die nominalen Effektivlöhne im Rahmen der wichtigsten GAV, also der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Arbeitnehmenden, einen erheblichen Anstieg: Sie stiegen durchschnittlich um 2.5 Prozent (2022: 0.8%) an. Die in den GAV festgelegten Mindestlöhne erhöhten sich um 1.9 Prozent (2022: 0.6%). Angesichts der Prognosen zur Inflation für das Jahr 2023 wurde eine leicht positive Entwicklung der Reallöhne im GAV erwartet (0.3%).

Entwicklung der Effektiv- und Mindestlöhne 2023
Dossier: Lohnentwicklung

Mit einer parlamentarischen Initiative wollte SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann (svp, ZH) die Polizei vor Racheanzeigen und rechtlichen Schikanen schützen. Sie wollte den Kantonen in der Strafprozessordnung die Möglichkeit geben, die Strafverfolgung von Polizistinnen und Polizisten von der Ermächtigung einer unabhängigen, nicht-richterlichen Behörde abhängig zu machen. Ein solches Ermächtigungserfordernis gebe es bereits für die Strafverfolgung von Bundesbeamten und von kantonalen Exekutiv- und Judikativmitgliedern. Es gingen immer mehr Anzeigen gegen Polizistinnen und Polizisten wegen Amtsmissbrauch ein, argumentierte die Initiantin. Eine unabhängige Instanz könnte «offensichtlich schikanöse Strafanzeigen» abweisen und damit sicherstellen, «dass Behörden nicht durch mutwillige Strafanzeigen lahmgelegt werden», so die Begründung. Die RK-NR gab der Initiative im Oktober 2023 mit 13 zu 12 Stimmen knapp Folge.

Die Polizei vor Racheanzeigen und rechtlichen Schikanen schützen (Pa.Iv. 22.478)

Nachdem die Grünen im Vorjahr bereits Parteiaustritte mehrerer Kantonsparlamentarierinnen und -parlamentarier in den Kantonen Wallis und Glarus hatten hinnehmen müssen, setzte sich der Aderlass 2023 in vier weiteren Kantonen fort. Die Gründe unterschieden sich dabei von Fall zu Fall:

In Bern verliess im Februar der Grossrat Bruno Martin die Partei und die Fraktion. Als Beweggrund nannte der Biowinzer einen «persönlichen Werteentscheid», konkretere Angaben macht er öffentlich nicht. Martin trat vorerst keiner anderen Partei bei, im Berner Grossen Rat schloss er sich der EDU-Fraktion an.

In der Waadt begründete Grossrat und Biobauer Andreas Wüthrich seinen Parteiaustritt im August damit, dass für ihn in seinem Engagement stets ökologische Fragen an erster und soziale Fragen an zweiter Stelle gestanden hätten; bei den Grünen habe er hingegen eine zunehmende Umkehrung dieser Prioritätenordnung wahrgenommen. Zudem bedauere er die wachsende Polarisierung des Politikbetriebs und hoffe, als Parteiunabhängiger künftig auch ausserhalb des linken Lagers mehr Gehör für seine Argumente zu erhalten. Im Grossen Rat blieb Wüthrich in der Folge fraktionslos. Er schloss sich «Les Libres» an, die sich als Vereinigung für parteiunabhängige Bewegungen und Personen im Kanton Waadt verstehen und bereits zwei andere Grossratsmitglieder in ihren Reihen hatten. Wüthrich liess sich auch auf die Liste der «Libres» für die Nationalratswahlen 2023 setzen.

In Luzern gab im September Kantonsrat Urban Frye seinen Parteiaustritt bekannt. In der Luzerner Zeitung erklärte er, er könne die Positionierung der Grünen im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht mit seinen Werten vereinbaren: Anders als etwa die Grünen in Deutschland habe die Schweizer Partei die Zeichen der Zeit nicht erkannt und bleibe «in einer ideologischen pazifistischen Blase gefangen». Mit der strikten Ablehnung von Waffenlieferungen an die Ukraine spreche die Partei dem angegriffenen Land «faktisch das Recht zur Selbstverteidigung ab» und mache sich mitschuldig an Deportationen, Vergewaltigungen und Tötungen. Enttäuscht zeigte sich Frye auch über die parteiinterne Streitkultur: Er sei mit seinen Anliegen sowohl auf nationaler als auch auf kantonaler Ebene weitherum auf Desinteresse gestossen und der «angebliche Konsens» in der Partei scheine ihm «eher hierarchisch von oben nach unten durchgedrückt zu werden». Auch losgelöst von der Ukraine-Politik scheine ihm die links-grüne Politik manchmal realitätsfern, und sie stilisiere etwa Vermietende oder Polizeikräfte blindlings zu Feindbildern.
In einer Medienmitteilung verwahrten sich die Luzerner Grünen gegen den «Rundumschlag» ihres ehemaligen Mitglieds: Die Grünen seien eine Partei, in der Differenzen benannt und mit Respekt ausdiskutiert würden, um eine gemeinsame Haltung zu finden. Als einzige nationale Partei hätten die Grünen ihre Mitglieder das ganze Wahlprogramm «mitgestalten» lassen, bevor es schliesslich von der Delegiertenversammlung verabschiedet wurde; dies gelte auch für die darin enthaltenen Positionen zur Sicherheits-, Friedens- und Aussenpolitik. Im Übrigen setzten sich die Grünen «auf allen politischen Ebenen für die ukrainischen Geflüchteten und für ein Ende der Finanzierung der russischen Kriegsmaschinerie aus der Schweiz» ein.
Frye politisiert im Luzerner Kantonsrat als Partei- und Fraktionsloser weiter, nachdem Gespräche mit der GLP über einen Beitritt zu deren Fraktion zu keinem Ergebnis führten.

In Basel-Landschaft schliesslich verliess im Oktober Landrätin Laura Grazioli die Grünen. Sie war Vizepräsidentin der Kantonalpartei, Präsidentin der landrätlichen Finanzkommission und gemäss BLZ und TA «lange [eine] grosse Hoffnungsträgerin der Baselbieter Grünen» gewesen, die auch als künftige Regierungs, National- oder Ständerätin gehandelt worden sei. Als Grund für ihren Parteiaustritt nannte Grazioli in der BLZ, dass sie «über die letzten Jahre in wesentlichen Themengebieten von der Mehrheit der Fraktion und der Partei abgewichen» sei. Damit dürfte insbesondere ihre Ablehnung von Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie gemeint gewesen sein, hatte sie doch entgegen der Parteilinie etwa das Covid-19-Gesetz, die Einführung eines Impfzertifikats oder obligatorische Covid-Tests an Schulen abgelehnt. Im Frühling 2023 stellten die Grünen Grazioli sodann nicht als Nationalratskandidatin auf, weil Grazioli im Initiativkomitee der «Souveränitäts-Initiative» sass, die vor allem von massnahmenkritischen Organisationen wie Mass-voll und den Freunden der Verfassung getragen wird und verlangt, dass die Schweiz keine völkerrechtlichen Verpflichtungen eingehen darf, die in die Grundrechte eingreifen.
Anders als ihre ehemaligen Parteikollegen in Bern, Waadt und Luzern trat Grazioli gleichzeitig mit dem Parteiaustritt auch aus dem Kantonsparlament zurück, womit ihr Sitz vom Nachrücker auf der Liste der Grünen übernommen wurde und bei der Grünen-Fraktion verblieb.

Parteiaustritte bei den Grünen

Im Oktober 2023 befasste sich die RK-SR mit mehreren Vorstössen für ein Verbot von extremistischen, insbesondere nationalsozialistischen, Symbolen in der Öffentlichkeit, darunter auch mit der parlamentarischen Initiative Barrile (sp, ZH). Die Kommission begrüsste ein Verbot für entsprechende Symbole, erachtete den Weg über eine Motion allerdings als zielführender als jenen über eine parlamentarische Initiative. Sie lancierte daher eine eigene Kommissionsmotion (Mo. 23.4318) und gab der parlamentarischen Initiative Barrile keine Folge.

Verbot der öffentlichen Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen (Pa.Iv. 21.524)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Im Oktober 2023 befasste sich die RK-SR mit mehreren Vorstössen für ein Verbot von extremistischen, insbesondere nationalsozialistischen, Symbolen in der Öffentlichkeit, darunter auch mit der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission für ein spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen, rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen. Die Kommission begrüsste ein Verbot für entsprechende Symbole, erachtete den Weg über eine Motion allerdings als zielführender als jenen über eine parlamentarische Initiative. Sie lancierte daher eine eigene Kommissionsmotion (Mo. 23.4318) und gab der parlamentarischen Initiative der RK-NR keine Folge.

Spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen (Pa.Iv. 23.400)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Im Oktober 2023 präsentierte die SPK-NR in Umsetzung einer eigenen parlamentarischen Initiative ihren Entwurf zur Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), mit dem ausländische Opfer von häuslicher Gewalt ausländerrechtlich besser geschützt werden sollen. Um zu verhindern, dass Opfer gewalttätige Beziehungen aufrechterhalten, weil sie die Wegweisung aus der Schweiz fürchten, beantragte die Kommission eine Änderung von Artikel 50 des AIG zur Auflösung der Familiengemeinschaft. Dadurch sollte die bereits bestehende Härtefallregelung, die die Erteilung oder Verlängerung der bisherigen Aufenthaltsbewilligung auch nach der Trennung möglich macht, auf alle von häuslicher Gewalt betroffenen Ausländerinnen und Ausländer ausgedehnt werden. Bis anhin konnten nur ausländische Familienangehörige von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie Personen mit einer Niederlassungsbewilligung von dieser Härtefallregel profitieren. Darüber hinaus sollen neu auch nicht verheiratete Paare mitgemeint sein, sofern sie im Konkubinat oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, ebenso wie die Kinder dieser Personen. Nicht zuletzt soll es auch leichter werden, den Nachweis für das Vorliegen von häuslicher Gewalt zu erbringen, was auch durch eine verstärkte Kohärenz mit dem Opferhilfegesetz gelingen soll.

In der Vernehmlassung war der Entwurf von einem Grossteil der 143 Teilnehmenden befürwortet worden. Viele interessierte Kreise – darunter etwa Amnesty International, verschiedene Hilfswerke und etliche Frauenhäuser – hoben hervor, dass die Gesetzesanpassung mehr Rechtsgleichheit für Gewaltbetroffene sowie einen besseren Opferschutz bringen würde. Etliche Vernehmlassungsteilnehmende betonten ferner, dass das von der Schweiz ratifizierte Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) damit besser eingehalten werden könnte. Sollte die Gesetzesänderung vom Parlament angenommen werden, könnte folglich ein von der Schweiz angebrachter Vorbehalt zur Istanbul-Konvention geprüft und gegebenenfalls gestrichen werden. Die meisten Kantone sowie fünf von sechs stellungnehmenden Parteien (SP, Grüne, EVP, Mitte und FDP) begrüssten den Vorentwurf; einige stellten sich jedoch gegen einzelne Bestandteile daraus. Acht Kantone (AI, AR, BE, NW, OW, SO, TI, ZG) sowie die VKM lehnten es generell ab, dass die Härtefallregelung auch neue Rechtsansprüche schaffe für Personen, die zuvor keinen eigenständigen Rechtsanspruch auf eine ausländerrechtliche Bewilligung hatten, da ihre Bewilligung ursprünglich mittels Ermessensentscheid im Rahmen des Familiennachzugs erteilt worden war. Wenn aus Ermessen in diesen Fällen ein Anspruch würde, widerspräche dies gemäss Vernehmlassungsbericht «der Logik und der Systematik des Ausländerrechts, wonach der nachziehende Ehegatte dem nachgezogenen Gatten nicht mehr Rechte verschaffen könne, als er selbst besitzt». Die Kantone Freiburg und Neuenburg stellten sich nicht generell gegen die Schaffung neuer Rechtsansprüche, sondern lediglich gegen diejenigen bei der Erteilung von Kurzaufenthaltsbewilligungen an Personen, deren Ehegatte über eine Kurzaufenthaltsbewilligung verfügt. Elf Kantone (AG, AI, AR, BE, BS, FR, OW, SO, TG, TI, ZG), die VKM und die FDP störten sich ferner an der Bestimmung, dass die Integrationskriterien bis drei Jahre nach Erteilen der eigenständigen Aufenthaltsbewilligung gemäss Revision des Artikels 50 keinen Einfluss auf die Verlängerung der Bewilligung haben sollen. Die Kommission wollte mit ebendieser Regelung der schwierigen Situation, in der sich die betroffenen Personen befinden, Rechnung tragen. Auch wenn die Integrationskriterien während dieses Zeitraums nicht entscheidungsrelevant seien, sollen sie dennoch geprüft und die Integration bei Bedarf gefördert werden, so die Kommission. Von den sechs stellungnehmenden Parteien stellte sich lediglich die SVP gegen den Entwurf. Sie argumentierte, dass eine Gesetzesrevision aufgrund der bestehenden Rechtsprechung und Verwaltungspraxis weitgehend überflüssig sei. Eine Gesetzesanpassung wie die vorgesehene berge zudem Missbrauchspotential, so die SVP abschliessend.

Besserer Schutz für ausländische Opfer von häuslicher Gewalt (Pa.Iv. 21.504)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Der Bundesrat hielt wenige Tage nach dem Angriff der Hamas auf Israel Anfang Oktober 2023 in einer Medienmitteilung fest, dass er diese Terroranschläge der Hamas aufs Schärfste verurteile, forderte die sofortige Freilassung der festgehaltenen Geiseln und vertrat die Ansicht, dass die Hamas als terroristische Organisation eingestuft werden solle. Er schuf sodann eine bundesrätliche Taskforce, welche den Auftrag erhielt, «die rechtlichen Optionen für ein Verbot der Hamas zu prüfen». Der Bundesrat liess ausserdem verlauten, dass er keine Kenntnis davon habe, dass offizielle Schweizer Gelder der Hamas zu Gute gekommen wären. Das EDA werde jedoch präventiv eine detaillierte Analyse der entsprechenden Finanzflüsse vornehmen. Weiter wies die Regierung darauf hin, dass die Schweiz stets zur Verfügung stehe, um eine Deeskalation in der Region voranzubringen.

Der Bundesrat verurteilt die Terroranschläge der Hamas gegen Israel
Dossier: Hamas

Albert Rösti, ministre de l'énergie, n'a pas eu beaucoup de temps pour savourer la concrétisation de la réforme de l'énergie. Bien qu'issue d'un accord transpartisan, et alors que les grandes associations comme le WWF ou ProNatura avaient indiqué ne pas soumettre de référendum, la loi fédérale relative à un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables a été attaquée en référendum par des citoyens et citoyennes qui estiment «inacceptable» que la nature passe systématiquement au second plan. Cette première salve a ensuite été appuyée par la Fondation Franz Weber qui a également lancé un référendum estimant que cet acte modificateur unique est une menace pour la nature et le paysage. S'ouvre donc un nouveau chapitre dans le livre de la réforme de l'énergie.

Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Revision des EnG & Revision des StromVG; BRG 21.047)
Dossier: Strommarktöffnung/Strommarktliberalisierung
Dossier: Revision StromVG und Revision EnG (ab 2017)
Dossier: Energie - Versorgungssicherheit
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz
Dossier: Die Verfahren für die Planung und den Bau für die Produktion erneuerbarer Energien zu beschleunigen

Das BFS veröffentlichte im Oktober 2023 die Strukturdaten zu Arztpraxen und ambulanten Zentren 2021. Insgesamt arbeiteten Ende 2021 25'439 Ärztinnen und Ärzte in Praxen oder ambulanten Zentren. Davon war mehr als jede vierte Person bereits mindestens sechzigjährig. Bezüglich Verteilung der Geschlechter stellte die Autorenschaft einen Alterseffekt fest: Während sich die unter 45-jährige Ärzteschaft zu fast 61 Prozent aus Frauen zusammensetzte, machte der Anteil des weiblichen Geschlechts bei den über 45-Jährigen nur 39 Prozent aus. In den zwölf Kantonen, in denen 2021 der Anschluss an das elektronische Patientendossier möglich war, nutzten 11.7 Prozent der Arztpraxen und ambulanten Zentren diese Option.

Strukturdaten der Arztpraxen und ambulanten Zentren 2021

Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates reichte in Reaktion auf den im Oktober 2023 neu ausgebrochenen Konflikt im nahen Osten zwei Vorstösse ein. Mit einer Motion (23.4312) wollte sie die «Terrororganisation Hamas» verbieten lassen. In einem Postulat (23.4313) verlangte sie die Prüfung, ob die Schweiz eigenständige Sanktionen gegen die Hamas ergreifen könne. Auch solle sichergestellt werden, dass die Hamas keine finanzielle Unterstützung aus der Schweiz erhält. Im Postulatsbericht solle darüber hinaus erörtert werden, inwiefern die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat darauf hinarbeiten könne, dass die Hamas auch von der UNO «als verbotene Gruppierung qualifiziert wird».
Die SPK-NR begründete die beiden Vorstösse damit, dass die Ideologie der Hamas demokratie- und menschenfeindlich sowie antisemitisch sei. Zwar habe die offizielle Schweiz bislang die Haltung vertreten, dass der Dialog mit der Hamas aufrechterhalten werden müsse. Mit ihrer Attacke auf Israel habe sich diese nun aber «als Gesprächspartnerin für einen Frieden [...] vollends diskreditiert».

Die Terrororganisation «Hamas» verbieten (Mo. 23.4312) oder mit Sanktionen belegen (Po. 23.4313)
Dossier: Hamas

Ende Juni 2023 erreichte die Bevölkerungszahl der Schweiz die sogenannte 9-Millionen-Grenze, wie die Medien berichteten. So zählte die Schweiz gemäss vom BFS veröffentlichten Daten zu diesem Zeitpunkt 9'006'664 Menschen (inklusive der nicht ständigen Wohnbevölkerung). Gemäss CH Media war die Bevölkerungszahl seit 1995 in den Kantonen Freiburg, Zug und Waadt und allgemein in den Agglomerationen besonders stark angestiegen, während in der Genferseeregion, im Tessin und in der Region Zürich besonders viel gebaut worden war.
Das Überschreiten der symbolischen 9-Millionen-Grenze löste in den Medien Diskussionen über die Auswirkungen des Bevölkerungswachstums in der Schweiz aus. Einerseits wurden die Herausforderungen etwa im Bereich der Infrastruktur, der Knappheit des Wohnangebots oder der Kaufkraft betont, andererseits wurde das Wachstum als wichtig und gutes Zeichen für die Schweizer Wirtschaft erachtet.

9 Milionen Menschen in der Schweiz

Das dritte Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) fand Anfang Oktober 2023 in Granada (Spanien) statt. Dabei nahmen wiederum 47 europäische Staaten sowie die EU-Institutionen teil. Bei diesem Treffen wurden nebst Fragen zur Sicherheitsarchitektur und zur Energieversorgung auch geopolitische Entwicklungen debattiert. Das vierte Treffen der EPG wird voraussichtlich im Frühling 2024 im Vereinigten Königreich stattfinden.

Treffen der «Europäischen Politischen Gemeinschaft»
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2022

Un postulat chargeant le Conseil fédéral d'établir un rapport répondant à la question comment l'intelligence artificielle influence la cybersécurité (IA) a été déposé au Conseil national par Gerhard Andrey (vert-e-s, FR). Le fribourgeois rappelle avec son postulat que les IA sont des acteurs technologiques très puissants, qui d'un côté peuvent nuire – diffusion de fausses informations ou piratage de systèmes institutionnels – mais aussi protéger –réaction automatique en cas d'incident. Le Conseil national a tacitement accepté le postulat, s'alignant ainsi sur le Conseil fédéral.

Opportunités et risques des systèmes d'intelligence artificielle dans la cybersécurité (Po. 23.3861)

Der Nationalrat beriet in der Herbstsession 2023 den Entwurf in Umsetzung der parlamentarische Initiative der APK-NR, wonach innerhalb der APK-NR eine ständige Subkommission für Europafragen eingerichtet werden soll. Kommissionssprecher Gerhard Pfister (mitte, ZG) stellte dem Rat das Anliegen vor. Er begründete die Initiative mit dem Umstand, dass die APK «bezüglich Informationen seitens des Bundesrates etwas knapp gehalten» werde. Wenn die Kommission ihre Mitwirkungsrechte in der Europapolitik angemessen wahrnehmen wolle, brauche es mehr Spezialisierung, Kontinuität sowie Zeit, schloss der Mehrheitssprecher. Eine Minderheit Köppel (svp, ZH) plädierte, nicht auf den Entwurf einzutreten. Die Minderheit sei der Ansicht, dass mit der Einsetzung einer solchen Subkommission quasi ein Verbindungsbüro zur EU geschaffen werde, argumentierte der Minderheitensprecher. Dadurch sei die Gewaltenteilung nicht mehr gewährleistet, da primär der Bundesrat für die Aussenpolitik zuständig sei. Zudem führe diese Initiative in Richtung Berufsparlament, da sich die Mitglieder dieser Subkommission detailliert informieren und in einer hohen Frequenz Sitzungen abhalten müssten. Und schliesslich teile diese Subkommission die APK in besser und weniger gut informierte Mitglieder ein, womit man eine Zweiklassengesellschaft schaffe.
Aussenminister Ignazio Cassis verzichtete auf ein Votum, da es beim vorliegenden Geschäft um die Selbstorganisation des Nationalrates ging. Anschliessend votierte der Rat mit 106 zu 71 Stimmen bei 1 Enthaltung für Eintreten und nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit einem sehr ähnlichen Stimmenverhältnis an. Die geschlossen stimmende SVP-, die Mehrheit der FDP.Liberalen-Fraktion und einige Mitglieder der Mitte-Fraktion lehnten den Entwurf ab. In der Schlussabstimmung, die am letzten Tag der Herbstsession stattfand, wurde dieser mit 119 zu 75 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Da diese parlamentarische Initiative nur das Ratsreglement des Nationalrates betraf, musste sich der Ständerat nicht damit befassen.

Ständige Subkommission für Europafragen der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (Pa.Iv. 23.446)

Mittels eines Postulats wollte Emmanuel Amoos (sp, VS) den Bundesrat im März 2023 mit der Ausarbeitung eines Berichts betrauen, in welchem aufgezeigt werden soll, wie sich die Anstellung von Temporärpflegefachkräften auf Krankenhäuser und Arbeitsplätze auswirkt. Untersucht werden sollen neben den Auswirkungen auf die Festanstellungen und auf die Arbeits- sowie Pflegeleistungsqualität auch die Kosten, die in diesem Zusammenhang für das Gesundheitswesen entstehen. Der Postulant begründete seinen Vorstoss damit, dass die Temporäreinsätze aufgrund des Fachkräftemangels stark zugenommen hätten, dass die Arbeitsbedingungen dieser Personen jedoch prekär seien. Daher sei es angezeigt, die Auswirkungen dieser Einsätze genauer zu untersuchen. Der Bundesrat beantragte den Vorstoss zur Annahme. Er beabsichtige, im Zusammenhang mit dem neuen Bundesgesetz über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen, welches die zweite Etappe der Pflegeinitiative umsetzen soll, auf die Forderung des Postulats einzugehen. Die Eröffnung der dazugehörigen Vernehmlassung sei bis Ende April 2024 vorgesehen. Nachdem Thomas de Courten (svp, BL) das Geschäft in der Sommersession 2023 bekämpft, in der darauffolgenden Herbstsession die Bekämpfung aber zurückgezogen hatte, gelangte das Postulat Ende September 2023 in den Nationalrat. Dort wurde es diskussionslos und stillschweigend angenommen.

Wie wirken sich Temporärpflegefachkräfte auf Spitäler und Arbeitsplätze aus? (Po. 23.3292)