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  • Schmid-Federer, Barbara (cvp/pdc, ZH) NR/CN
  • Steiert, Jean-François (sp/ps, FR) NR/CN

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  • Parlamentarische Initiative
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Da zunehmend klar wurde, dass sich das Parlament im Rahmen der Übernahme der Änderungen der EU-Waffenrichtlinie nicht für eine lückenlose Registrierungspflicht für Schusswaffen aussprechen würde, zogen die Nationalrätinnen Galladé (sp, ZH), Schmid-Federer (cvp, ZH) und Bertschy (glp, BE) ihre drei parlamentarischen Initiativen (Pa.Iv. 17.426, 17.427 und 17.428), die ebendiese Forderung beinhaltet hätten, im Sommer 2018 zurück.

Jede Schweizer Waffe registrieren (Pa.Iv. 17.426, 17.427 und 17.428)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Die drei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen Galladé (sp, ZH; Pa.Iv. 17.426), Schmid-Federer (cvp, ZH; Pa.Iv. 17.427) und Bertschy (glp, BE; Pa.Iv. 17.428) «Jede Schweizer Waffe registrieren» wurden Ende Oktober 2017 in der SiK-NR behandelt. Die drei Nationalrätinnen hatten die Initiativen eingereicht, um damit Druck auf den Bundesrat und das Parlament auszuüben, im Rahmen der Übernahme der Änderungen der EU-Waffenrichtlinie eine Registrierungspflicht für Waffen einzuführen. Die Kommission zeigte sich von der Idee nicht begeistert. Sie beantragte mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Initiativen keine Folge zu geben, weil sie keine Notwendigkeit für eine systematische Registrierung der Waffen in der Schweiz sehe und das geltende Waffenrecht für ausreichend erachte. Eine Registrierungspflicht sei überdies schwierig umzusetzen und erleichtere den Kampf gegen Gewaltverbrechen und weitere kriminelle oder terroristische Handlungen nicht.

Jede Schweizer Waffe registrieren (Pa.Iv. 17.426, 17.427 und 17.428)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Der Ständerat hatte einen Beschluss im Sinne der Kantone gefasst, jedoch war die Differenzbereinigung in Sachen Restfinanzierung von Pflegeleistungen damit noch nicht abgeschlossen. Von Beginn weg war klar, dass der Nationalrat wieder Differenzen offen lassen würde; zur Debatte standen ein Antrag der SGK-NR, den man als «Festhalten, aber..» bezeichnen könnte, sowie ein Minderheitsantrag Heim (sp, SO) auf Festhalten am ursprünglichen Beschluss des Nationalrates.
Die Kommissionsmehrheit wollte den umstrittenen Passus um einen neuen Satz ergänzen. Demnach soll der Standortkanton der Leistungserbringenden nach wie vor die Rahmenbedingungen für die Restfinanzierung festlegen; neu war jedoch, dass gegebenenfalls anderslautende Bedingungen in interkantonalen Vereinbarungen definiert werden können. Damit liege das finanzielle Risiko zwar noch immer bei den Wohnsitzkantonen, jedoch könnten bilaterale Verträge den Unsicherheiten Abhilfe schaffen, erklärte die Kommission. Die Version des Ständerats sei hingegen nicht tragbar, weil damit Patientinnen und Patienten möglicherweise umziehen müssten, falls in ihrem Heimatkanton wieder Plätze in Pflegeheimen frei würden. Barbara Schmid-Federer (cvp, ZH) sah im neuen Vorschlag eine neue Kompromisslösung und verkaufte ihn als Schritt auf den Ständerat zu.
Bea Heim eröffnete die Debatte im Nationalrat in der Sommersession 2017 und unterstrich dabei die Bedeutung des Geschäftes. Man müsse sich um die Interessen der Pflegebedürftigen kümmern und nicht um jene der Kantone. Sie erinnerte an die Abstimmung nach der ersten nationalrätlichen Debatte, die mit 165 Stimmen einstimmig eine Lösung hervorgebracht hatte, in der eine freie Wahl des Pflegeheims festgelegt wurde. Dies sei einer freien Wohnsitzwahl auch im pflegebedürftigen Alter gleichzusetzen, erklärte sie. Faktisch, so Heim weiter, bliebe es mit dem ständerätlichen Vorschlag bei der Situation, dass nur wohlhabende Personen die Möglichkeit hätten, in ein ausserkantonales Pflegeheim zu ziehen, beispielsweise um in der Nähe ihrer Angehörigen zu sein. Das Finanzierungsrisiko bliebe so bei den Patientinnen und Patienten. Gesundheitsminister Berset gab in der Debatte zu Protokoll, dass die Regierung die Variante des Ständerats bevorzuge. Für die Kommission äusserte sich abschliessend Ruth Humbel (cvp, AG), die verdeutlichte, dass die ständerätliche Lösung analog jener bei den Ergänzungsleistungen im Sinne einer freien Wahl des Pflegeheims durch die Pflegebedürftigen nicht zielführend sei. In der Folge zog das Plenum den Vorschlag der SGK-NR dem Minderheitsantrag Heim auf Festhalten an der ursprünglichen Version des Nationalrats mit 132 zu 51 Stimmen (bei einer Enthaltung) vor.

Restfinanzierung von Pflegeleistungen

Ob sogenannte Komatrinker Aufenthalte in Spitälern oder Ausnüchterungszellen selber bezahlen müssen, ist seit 2010 Gegenstand parlamentarischer Beratungen. Eine parlamentarische Initiative Bortoluzzi (svp, ZH) sollte jedenfalls auf eine entsprechende Regelung hinwirken. Der Vorstoss wurde zunächst von beiden Gesundheitskommissionen unterstützt, ehe er 2014 erstmals im Plenum des Nationalrats traktandiert wurde. Damals liess man sich jedoch noch nicht auf eine Diskussion ein, um noch weiterführende Arbeiten abwarten zu können. So gelangte der Vorstoss nach der Fristerstreckung erst im Winter 2015 auf die Agenda der Volkskammer. Und die Debatte hatte es in sich, sie war nicht nur lang, sondern auch sehr emotional. Am Ende obsiegte der SGK-Antrag auf Abschreibung der Initiative, das Anliegen wurde damit verworfen.

Mit der Initiative sollte das KVG derart angepasst werden, dass durch exzessiven Alkoholkonsum resultierende Spitalaufenthalte (resp. Behandlungen in den Notaufnahmen) zulasten der Verursacher, also der „Trinker“ abgerechnet werden. Nachdem diesem Vorstoss Folge gegeben wurde, hatte die SGK eine Subkommission eingesetzt und diese beauftragt, einen Entwurf auszuarbeiten. Zwischen Ende Juni und Ende Oktober 2014 wurde dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. Von 92 eingegangenen Stellungnahmen lehnte ein Grossteil den Entwurf ab, mit unterschiedlichen Argumenten. Unter anderem wollte man keinen Systemwechsel im KVG durch Einführen der Verschuldensfrage, zudem bezweifelte man die Wirksamkeit der Massnahme. Unklare Kostenentwicklung sowie eine Befürwortung alternativer Massnahmen im Bereich Prävention waren weitere Argumente dagegen. Trotz dieser Abwehrhaltung, vor allem der Kantone, übergab die SGK-NR den Erlassentwurf unverändert zusammen mit dem Vernehmlassungsbericht an den Bundesrat (allerdings mit 13 zu 11 Stimmen und einer Enthaltung knapp). Die Kommission war also damals noch für diese Gesetzesänderung.
Daraufhin veröffentlichte die Regierung ihre Stellungnahme im Sommer 2015. Dort wurde dargelegt, dass der Erlassentwurf vom Bundesrat in vorliegender Form nicht unterstützt wurde. Ursächlich dürfte auch die Skepsis aus der Vernehmlassung gewesen sein. Jedoch war dies nicht der einzige Grund, wie der Bundesrat wiederholt bekräftigte. Auch mit Verweis auf seine frühere Haltung in ähnlichen Geschäften machte er deutlich, dass er nicht Hand biete für einen Systemwechsel im KVG. Überdies seien wichtige Programme unterwegs, um Alkoholsucht zu begegnen, so zum Beispiel das Nationale Programm Alkohol oder auch die Revision der Alkoholgesetzgebung.
Mit diesem Gegenwind hatte die SGK ihre sessionsvorbereitende Sitzung zu bewältigen, wo sie eine Kurskorrektur vornahm. Sie schwenkte um und war fortan mehrheitlich gegen den Erlass. Neben dem Systemwechsel war auch die Wirksamkeit der Massnahme unklar und führte darum zur Ablehnung. So sei denkbar, dass Personen in wirtschaftlich prekären Verhältnissen auf eine Behandlung verzichteten, was beispielsweise zu hohen Folgekosten führen würde. Weiter war unklar, ob nur jugendliche Komatrinker gemeint sind oder auch ältere Alkoholkonsumierende. Die nicht definierbare Kostenfolge sollte ebenfalls als kritisches Argument ins Feld geführt werden. Gegen die Abschreibung wehrte sich eine Minderheit Frehner (svp, BS), die sich von der Notwendigkeit der Gesetzesänderung überzeugt zeigte. Betroffene müssten in die Pflicht genommen werden, was eine Stärkung der Eigenverantwortung bedeutete. Steigende Kosten im Gesundheitswesen rechtfertigten überdies einen solchen Schritt.

Es waren dieselben Argumente für und wider den Erlassentwurf, die in der Debatte abermals vorgebracht wurden. Kommissionssprecherin Schmid-Federer (cvp, ZH) brachte einen wichtigen Punkt zur Sprache. Es war bis anhin schon möglich, dass die Kantone die Kosten einer alkoholbedingten Hospitalisierung den Patienten in Rechnung stellen, dies würde auf jeden Fall so bleiben. Mit der Ablehnung der Initiative würde bloss die Pflicht der Kostenabwälzung umgangen. Weiterhin läge es also in der Kompetenz der kantonalen Legislative, dergleichen zu beschliessen. Ihr Gegenspieler in dieser Sache war Nationalrat de Courten (svp, BL), der sowohl die Kommissionsminderheit, als auch die SVP-Fraktion vertrat. Er wollte das Ziel der parlamentarischen Initiative nicht aus den Augen verlieren und dem Erlass zum Durchbruch verhelfen. Es könne nicht sein, dass Personen durch ein „absichtliches Besäufnis“ der Allgemeinheit zur Last fallen. Er kritisierte überdies auch die Haltung der Kommission, die nach ihrer vormaligen Unterstützung die Initiative nun fallen lassen wollte. Die Diskussion zog sich hin, von rechts wurde der Entwurf gelobt, von links als „eine der wohl absurdesten Vorlagen, die es im Rat je so weit geschafft“ haben, bezeichnet (Steiert (sp, FR)).
Es kam schliesslich zu einem einigermassen knappen Resultat von 97 Stimmen für die Abschreibung der Initiative und 85 dagegen, elf Nationalrätinnen und Nationalräte enthielten sich. Das Geschäft wurde damit versenkt. Es waren die fast geschlossen stimmenden Fraktionen der SVP und der FDP, die in der Ausmarchung unterlagen. Acht von elf Unentschiedenen gehörten der FDP-Liberalen Fraktion an.

Komatrinker ihre Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen

Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass ein Parlamentsmandat unvereinbar ist mit der Anstellung in einer Organisation, bei der der Bund eine beherrschende Stellung innehat. Diese liegt dann vor, wenn der Bund Mehrheitsaktionär ist, die Zusammensetzung der leitenden oder beaufsichtigenden Organe bestimmt oder wenn die Organisation von der Finanzierung durch den Staat abhängig ist. Ein Mitglied der Aufsichtsbehörde des Nationalparks darf deshalb nicht gleichzeitig dem Parlament angehören. Eine von Jean-François Steiert (sp, FR) eingereichte parlamentarische Initiative wollte diese Unvereinbarkeitsregeln erweitern. Sein Angriff galt dabei augenscheinlich den Vertreterinnen und Vertretern von Krankenkassen. Insbesondere der Ratslinken sind diese als starke Lobby ein Dorn im Auge – was sich etwa auch in der Stellungnahme der Vertreterin der Kommissionsminderheit, Bea Heim (sp, SO), zeigte. Steiert argumentierte in seinem Votum, dass die obligatorischen Grundversicherer öffentliche Aufgaben wahrnehmen und damit als Organe der staatlichen Behörden handeln, der Bund hier also eine beherrschende Stellung habe – ergo sollten auch Angehörige der geschäftsleitenden Gremien von Krankenkassen nicht gleichzeitig im Parlament Einsitz nehmen dürfen.
Der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-NR) ging die vorgeschlagene Ausweitung der Unvereinbarkeitsregeln freilich zu weit. Konsequenterweise müssten sie auch auf andere Organisationen wie Pensionskassen, öffentliche Verkehrsbetriebe oder Bildungsanstalten ausgeweitet werden. Diese Argumentation schien auch in der Ratsdebatte zu verfangen, wurde der parlamentarischen Initiative doch mit 128 zu 57 Stimmen bei 6 Enthaltungen nicht Folge gegeben, wobei sich ein deutlicher Graben zwischen der geschlossenen Ratslinken (SP, GP, GLP) und den ebenso geschlossenen bürgerlichen Fraktionen (SVP, CVP, FDP, BDP) zeigte.

Unvereinbarkeitsregeln

Der Nationalrat beschäftigte sich mit einer parlamentarischen Initiative Hardegger (sp, ZH) bezüglich der Mitsprache und Rechtsstellung der Patientinnen und Patienten bei der Bestellung von Vertrauensärzten. Der Vorstoss forderte, dass nebst den Verbänden der Krankenversicherer und jener der Ärztinnen und Ärzte auch Organisationen der Patientinnen und Patienten in die Auswahl von Vertrauensärzten ein Mitspracherecht haben sollen und einzelne Ärzte in begründeten Fällen ablehnen können. Versicherte sollen zudem im Falle von Streitigkeiten mit der Vertrauensärztin eine Zweitmeinung einholen können. Als Begründung wurde angeführt, die Vertrauensärztinnen und -ärzte könnten nur dann unabhängig agieren, wenn auch die Patientinnen und Patienten für sie zu Gesprächspartnern würden, was sich über die entsprechenden Organisationen am besten verwirklichen lasse. Die Mehrheit der SGK beantragte, der Initiative keine Folge zu leisten. Eine Minderheit Steiert (sp, FR) beantragte dagegen, Folge zu geben. Der Initiant erklärte, eine Stärkung der Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit Vertrauensärzten sei notwendig, damit Kranke bei der Frage, ob die Kassen spezifische Behandlungen übernehmen oder nicht, der Macht der Versicherer weniger ausgeliefert seien. Da eine Anstellung der Vertrauensärztinnen von einer unabhängigen Stelle statt von Seiten der Krankenkassen sich in der Vergangenheit als nicht mehrheitsfähig erwiesen habe, biete die parlamentarische Initiative eine mildere Variante. Der Mehrheitssprecher der Kommission argumentierte dagegen, die vom Vorstoss verlangten Massnahmen würden den Patienten und Patientinnen keinen Mehrwert bringen, insbesondere weil die Vertrauensärzte und -ärztinnen eine beratende Funktion ohne Entscheidungskompetenz innehätten. Für den Fall von negativen Kostenübernahmeentscheiden seitens der Kassen stünden den Versicherten genügend Beschwerdewege zur Verfügung. Die verlangte Änderung im KVG sei damit aufwändig, ohne zweckmässig zu sein. Dieser Argumentation folgten 128 Parlamentsmitglieder, die gegen den Vorstoss stimmten. 62 sprachen sich dafür aus, es gab eine Enthaltung. Die parlamentarische Initiative war damit vom Tisch.

Mitsprache und Rechtsstellung der Patientinnen und Patienten bei der Bestellung von Vertrauensärzten

Eine parlamentarische Initiative Fehr Jacqueline (sp, ZH) forderte eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes zur Einführung einer Höchstlimite für den Tiers garant. Diese Limite sollte bei CHF 5'000 innerhalb eines noch zu bestimmenden Zeitraumes liegen, zum Beispiel innerhalb eines Jahres. Dies würde bedeuten, dass entsprechende Rechnungen, zum Beispiel Honorarrechnungen von Ärztinnen und Ärzten, direkt den Krankenversicherern zuzustellen wären, die sie zudem prioritär zu behandeln hätten. Damit würde das System des Tiers payant greifen, das heisst, die Krankenversicherer überweisen die Rechnungssumme an die Leistungserbringer und fordern anschliessend von den Versicherten allfällige Franchise- und Selbstbehalts-Beiträge ein. Beim – verbreiteteren – System des Tiers garant bezahlen dagegen die Versicherten die Rechnung des Leistungserbringers und erhalten die versicherten Anteile danach von der Krankenkasse erstattet. Im ambulanten Bereich sind die Krankenkassen frei, welches System sie anbieten wollen. Die aktuelle Regelung bringe viele Patientinnen und Patienten in finanzielle Schwierigkeiten, so die Begründung des Vorstosses. Es sei gar davon auszugehen, dass viele sich kurzfristig verschulden müssten, um hohe Arztrechnungen bezahlen zu können. Die im Ratssaal schon oft geäusserten Argumente gegen einen allgemeinen Systemwechsel, insbesondere der Verweis auf ein höheres Kostenbewusstsein im System des Tiers garant, seien bei Kosten über CHF 5'000 innerhalb kurzer Zeit nicht stichhaltig. Diese kämen nur bei ernsthaften Krankheiten zustande. In der Maisession 2015 empfahl eine Mehrheit der SGK-NR ihrem Ratsplenum die Ablehnung der parlamentarischen Initiative. Eine Minderheit Steiert (sp, FR) sprach sich dafür aus. Gegen die Argumentation der Befürworterinnen und Befürworter brachte die Kommissionsmehrheit vor, bei einer zeitnahen Einreichung der Rechnung an die Krankenkasse treffe die Rückerstattung üblicherweise rechtzeitig ein, um die Rechnung damit zu bezahlen. Bei hohen Rechnungssummen bestehe zudem die Möglichkeit, den Rückerstattungsanspruch direkt an den Leistungserbringer abzutreten (System des Tiers soldant). Im stationären Bereich, wo hohe Rechnungen in der Regel anfallen, gelte bereits der Tiers payant, und auch ambulante Spitalleistungen würden meist entsprechend abgerechnet. Eine Gesetzesänderung dränge sich damit gemäss der knappen Kommissionsmehrheit nicht auf. Der Rat folgte dieser Ansicht mit 102 zu 62 Stimmen bei drei Enthaltungen und verwarf den Vorstoss.

Höchstlimite für Tiers garant

Im Mai 2014 hatte das Büro-SR beschlossen, nachzuziehen und mittels Kommissionsinitiative analog zur parlamentarischen Initiative Schmid-Federer (cvp, ZH) das Geschäftsreglement des Ständerats so anzupassen, dass auch ein Todesfall als Entschuldigungsgrund betrachtet werden kann. In der Frühjahrssession 2015 wurde die Änderung vom Ständerat ohne Diskussion und einstimmig angenommen.

Todesfall als Entschuldigungsgrund

Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Barbara Schmid-Federer (cvp, ZH) das Geschäftsreglement des Nationalrates revidieren. Neu soll ein Todesfall eines engen Familienmitgliedes eines Parlamentariers als Entschuldigungsgrund dienen und im Protokoll entsprechend vermerkt werden. Das Büro des Nationalrates gab dem Begehren Mitte Februar 2014 Folge und legte bereits in der darauffolgenden Herbstsession eine Änderung vor, mit der die bisherigen Entschuldigungsgründe – Auftrag einer Delegation, Mutterschaft, Unfall oder Krankheit – entsprechend ergänzt werden. Das Büro wollte die Lücke im Reglement sofort schliessen. Der Nationalrat schloss sich dem sowohl bei der Gesamt- wie auch bei der Schlussabstimmung oppositionslos an.

Todesfall als Entschuldigungsgrund

Eine parlamentarische Initiative Steiert (cvp, FR) wurde 2014 nach einer längeren Vorgeschichte doch noch im Nationalrat behandelt. Mitte 2012 hatte der Initiant gefordert, Pauschalentschädigungen für die Hilfe und Pflege zu Hause von den Steuern zu befreien. Entsprechend seien das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) anzupassen. Pflegebedürftigen werde durch eine Betreuung im gewohnten Umfeld viel Lebensqualität erhalten und der Wert dieser Pflegeleistungen solle von der Gesellschaft gewürdigt werden. Pflegenden sei es zu verdanken, dass der Eintritt ihrer Angehörigen in ein Alters- oder Pflegeheim oder in eine Spezialinstitution so lange wie möglich hinausgezögert werden kann, wodurch die Gemeinschaft substanzielle Kosten einsparen könne. Die – symbolischen – Entschädigungen sollten im Sinne einer Anerkennung steuerfrei werden, so die Begründung. In der nationalrätlichen WAK hatte das Ansinnen zunächst Gehör gefunden und es war Folge gegeben worden, allerdings nur mit Stichentscheid des Präsidenten. Anders hatte die Schwesterkommission entschieden, welche der Initiative ihre Zustimmung versagt hatte. In der folgenden Wiedererwägung im Vorfeld der parlamentarischen Debatte schwenkte die Kommission des Nationalrates um und beantragte dem Plenum, diesmal mit 13 zu 12 Stimmen, die Ablehnung der Initiative. Als Argumente dienten jene der WAK-SR: Zum einen würden von den Abzügen mehrheitlich Besserverdienende profitieren, zum anderen wurde bezweifelt, ob die Abzüge tatsächlich dazu führen würden, dass Angehörige vermehrt Pflegeleistungen zu Hause übernehmen würden. Im Plenum stellte der Initiant sein Anliegen nochmals vor, wobei es ihm gelang, seine Kolleginnen und Kollegen zu überzeugen. 112 folgten ihm, 59 lehnten den Vorstoss ab. Damit wird es 2015 am Ständerat liegen, definitiv über das Geschäft zu entscheiden.

Pauschalentschädigungen für die Hilfe und Pflege zu Hause von den Steuern zu befreien

Die letztes Jahr eingereichte parlamentarische Initiative Schmid-Federer (cvp, ZH), welche die Effektivität und Effizienz in den Bereichen Jugendmedienschutz und Internetkriminalität sicherstellen wollte, wurde im Mai von der Initiantin zurückgezogen.

Effektivität und Effizienz in den Bereichen Jugendmedienschutz und Internetkriminalität

Auch eine parlamentarische Initiative Steiert (sp, FR) lehnte die grosse Kammer mit 120 zu 62 Stimmen ab. Die Initiative hätte verlangt, dass Rechnungen von Versicherten, die ihre Grundversicherung und ihre Zusatzversicherungen bei zwei verschiedenen Versicherern abgeschlossen haben, über den Zusatzversicherer ausgeführt werden sollen. Der Initiant begründete seinen Vorstoss vor allem mit Abgrenzungsschwierigkeiten, welche entstünden, wenn Rechnungen über zwei Versicherer abgewickelt werden müssten. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hatte mit 10 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden, der Initiative keine Folge zu geben. Eine links-grüne Minderheit hatte argumentiert, dass mit der Initiative die Abrechnungen für Versicherte und Leistungserbringer vereinfacht würden. Die Mehrheit der Kommission sprach sich jedoch dagegen aus, die Krankenpflegeversicherung mit den Zusatzversicherungen zu vermischen.

Abrechnungen für Versicherte und Leistungserbringer vereinfachen (Pa.Iv. 08.484)

En lien avec l'initiative populaire Contre les mauvais traitements envers les animaux et pour une meilleure protection juridique de ces derniers, le Conseil national avait examiné en début d’année, et préalablement aux débats ci-dessus, une initiative parlementaire de sa Commission de la science, de l’éducation et de la culture, qui faisait office de contre-projet indirect, la majorité des membres de la commission estimant que l’initiative populaire en question ne constituait pas le meilleur moyen de défendre les intérêts des animaux lésés. Selon la CSEC-CN, ce contre-projet indirect, qui permettait à la Confédération de charger les cantons de mettre en place une autorité qui défende en justice les intérêts des animaux lésés, proposait des solutions équilibrées au niveau législatif (modifications dans la loi fédérale sur la protection des animaux) et permettait d'harmoniser au mieux les dispositions du droit cantonal en la matière. Au plénum, le rapporteur de la commission, le socialiste Jean-François Steiert (FR), avait souligné que, par rapport au projet des initiants, ce contre-projet au niveau légal donnait notamment une plus grande autonomie aux cantons dans la mise en oeuvre des intentions politiques poursuivies et respectait mieux le fédéralisme. Le plénum a finalement suivi l’avis de la minorité de la commission et rejeté ce contre-projet par 91 voix contre 64 (Verts et socialistes).

contre-projet indirect