Die Kommission erteilte daraufhin dem Finanzdepartement einen Zusatzauftrag, um dem aus verschiedenen Kreisen geäusserten Begehren nach Einführung einer Mehrwertsteuer in einem einzigen Schritt Rechnung zu tragen; Modelle mit unterschiedlichen Sätzen und Vergleiche zwischen MWSt und WUSt sowie die künftige Stellung der direkten Bundessteuer sollten in einem ergänzenden Diskussionspapier aufgeführt werden. Die Kommission sprach sich im übrigen mit vierzehn Stimmen gegen eine einzige bei fünf Enthaltungen für die Beibehaltung der direkten Bundessteuer aus. Unbefriedigt über den vom Finanzdepartement erhaltenen Zusatzbericht verlangte die Kommission Ende Mai weitere Informationen und arbeitete dann selbst einen Vorschlag zu einem künftigen Mehrwertsteuermodell aus, welches einen Satz zwischen 6,2% und 6,5% vorsieht. Die Kommissionsmitglieder verwarfen mit vierzehn zu sechs Stimmen einen Eventualantrag von Bundesrat Stich, für den Fall eines Systemwechsels den Satz auf 6,8% zu erhöhen. Ausnahmen zugunsten der Bauwirtschaft oder des Gastgewerbes sah das Modell nicht vor, jedoch sollten flankierende Massnahmen zur sozialen Abfederung des Systemwechsels in Betracht gezogen werden. Ursprünglich war die Behandlung der Bundesfinanzreform im Nationalrat auf die Dezembersession angesagt worden, sie wurde dann jedoch — in Anbetracht der emotionsgeladenen Diskussionen vor der EWR-Abstimmung — auf das Jahr 1993 verschoben.
Einführung einer Mehrwertsteuer- Schlagworte
- Datum
- 20. November 1992
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Akteure
- Quellen
-
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- NZZ, 8.4. und 27.5.92; Presse vom 16.9.92; Bund, 20.11.92
von Matthias Rinderknecht
Aktualisiert am 14.05.2019
Aktualisiert am 14.05.2019