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Bereits in den Jahren 2010 (WAK-NR) und 2011 (WAK-SR) war einer aus der FDP-Liberalen Fraktion stammenden parlamentarischen Initiative Folge gegeben worden, die die schrittweise Abschaffung der Stempelsteuer forderte. In der ursprünglichen Form hatte die Initiative vorgesehen, sowohl die Emissionsabgabe auf Fremd- und Eigenkapital als auch die Abgabe auf Versicherungsprämien und die Umsatzabgabe abzuschaffen. Mit der 2011 verabschiedeten Änderung des Bankengesetz („Too-big-to-fail“) war bereits die Abschaffung der Stempelabgabe auf Fremdkapital beschlossen worden. Die WAK-NR entschied zudem, die verbliebenen Abschaffungsanträge aufzuteilen. Als noch nicht entscheidungsreif wurden die Abschaffung der Abgabe auf Versicherungsprämien und die Abschaffung der Umsatzabgabe eingestuft. Die Ausarbeitung eines entsprechenden Entwurfs wurde einer Subkommission übertragen. Für die Abschaffung der Stempelsteuer auf Eigenkapital wurde im Berichtsjahr die Vernehmlassung durchgeführt. Die SP und die Grünen sowie der SGB und Travail.Suisse äusserten sich ablehnend, weil sie Steuerausfälle in Millionenhöhe befürchteten. Die bürgerliche Mehrheit bestärkte die WAK-NR jedoch in ihrem Vorhaben und attestierte dem Entwurf eine potenziell positive Wirkung auf den Schweizer Finanzplatz. Die Kommission entschied sich dafür, den Entwurf 2013 unverändert den Räten zu unterbreiten.

Parlamentarische Initiative will schrittweise Abschaffung der Stempelsteuer (Pa.Iv. 09.503)
Dossier: Abschaffung sämtlicher Stempelsteuern
Dossier: Referenden gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer

Im September veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft zur eidgenössischen Volksinitiative Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung“, welche der Wirteverband GastroSuisse im Vorjahr eingereicht hatte. Das Begehren verlangte die steuerliche Gleichbehandlung von Restaurantleistungen und Nahrungsmitteln (inkl. Take-away-Transkationen), wobei der reduzierte Satz zur Anwendung gelangen sollte. Der Bundesrat empfahl dem Parlament, die Volksinitiative abzulehnen. Die Landesregierung führte ins Feld, dass es sich bei den Produkten des Gastgewerbes nicht um lebensnotwendige Leistungen handelte, womit die Forderung nach Ansicht des Bundesrates zu weit ging. Die jährlichen Mindereinnahmen wurden auf 700 bis 750 Millionen Franken geschätzt. Um diese Ausfälle zu kompensieren, schlug der Bundesrat im Falle einer Annahme der Volksinitiative vor, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5% auf 3,8% zu erhöhen.

Volksinitiative Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!“

Der Bundesrat gelangte 2012 mit der Botschaft zur Änderung der Verrechnungssteuer an die eidgenössischen Räte. Die Vorlage war inhaltlich mit der 2011 behandelten Grossbankenregulierung verknüpft. Bei deren Verabschiedung hatten die Räte entschieden, die Ausgabe von Coco-Bonds (contingent convertible bonds; Wandelungsanleihen, die bei Unterschreitung einer gewissen Eigenkapitalquote in Eigenkapital gewandelt werden) in der Schweiz vorerst nicht durch eine Befreiung von der Verrechnungssteuer zu fördern. Der Bundesrat hatte sich damals mit der Argumentation durchgesetzt, die Förderung der Ausgabe von schweizerischen Coco-Bonds im Zuge des allgemeinen Umbaus der Verrechnungssteuer zu regeln. Der entsprechende Entwurf wurde in der Frühjahrssession vom Nationalrat als Erstrat diskutiert. Die Vorlage sah vor, die Verrechnungssteuer dem Zahlstellenprinzip (bisher: Schuldnerprinzip) zu unterstellen. Dadurch sollten ausländische Investoren von der Verrechnungssteuer befreit werden, wovon sich der Bundesrat eine Belebung des inländischen Kapitalmarkts erhoffte. Im Speziellen ging es ihm aber auch darum, den Schweizer Grossbanken die Emission von Coco-Bonds in der Schweiz zu erleichtern, weil er sich dadurch im Krisenfall eine höhere Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Wandelung der Anleihen erhoffte. Der Bundesrat argumentierte, dass der Schweizer Kapitalmarkt ohne Neuregelung der Verrechnungssteuer kaum genügend Tiefe aufweise, um die sehr hohen Refinanzierungsbedürfnisse der Schweizer Grossbanken zu absorbieren. Damit die Grossbanken mit der Emission der Coco-Bonds nicht auf andere Finanzplätze mit höherer Attraktivität für internationale Investoren ausweichen würden, müssten die Bedingungen auf dem Schweizer Kapitalmarkt verbessert werden. Der Nationalrat stimmte mit dem Bundesrat darin überein, dass die schweizerische Emission von Coco-Bonds wünschenswert und deshalb durch die Befreiung von der Verrechnungssteuer förderungswürdig sei. Aus diesem Grund folgte er in diesem Punkt dem Bundesrat (Entwurf 1). Vertreter der SP monierten, dass eine gesetzliche Vorschrift zur Emission von Coco-Bonds in der Schweiz eine Erhöhung der Finanzplatzattraktivität durch Befreiung der Anleihen von der Verrechnungssteuer obsolet gemacht hätte. Der entsprechende Mehrheitsantrag der Kommission wurde jedoch von der bürgerlichen Ratsmehrheit abgelehnt. Im Zusammenhang mit dem allgemeinen Umbau der Verrechnungssteuer beschloss der Nationalrat Rückweisung (Entwurf 2). Diese sei im Zuge einer Gesamtschau zur Entwicklung der verschiedenen pendenten Steuerdossiers (Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Steuerstreit USA, FATCA) vorzulegen und müsse die finanziellen Folgen der Reform genauer beziffern. Ebenso sollten andere Varianten als das Zahlstellenprinzip geprüft werden. Die Rückweisung von Entwurf 2 war unbestritten und wurde vom Ständerat in der Sommersession bestätigt. In Bezug auf die Behandlung der Coco-Bonds präzisierte der Zweitrat jedoch, dass diese dem Eigenkapital anrechenbar sein müssten, damit sie von der Erhebung der Verrechnungssteuer befreit werden könnten. Zudem sah er im Gegensatz zum Nationalrat kein Verkaufsverbot von verrechnungssteuerfreien Anleihen an inländische natürliche Personen mehr vor, auch wenn dies zu einer ursprünglich nicht vorgesehenen steuerlichen Erleichterung für in der Schweiz grundsätzlich verrechnungssteuerpflichtige Personen führte, sofern diese in Coco-Bonds investierten. Dies wurde von der SP stark kritisiert. Der Nationalrat akzeptierte in der zweiten Behandlung die ständerätlichen Vorschläge, worauf der Entwurf 1 mit 150 zu 45 Stimmen angenommen wurde. Im Ständerat passierte Entwurf 1 mit 38 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung.

Änderung der Verrechnungssteuer (BRG 11.047)
Dossier: Revision der Verrechnungssteuer im Zusammenhang mit der Grossbankenregulierung

Die Reform des Mehrwertsteuergesetzes erlitt einen weiteren Rückschlag. Im Dezember 2010 hatte der Nationalrat die Einführung eines Einheitssatzes (Teil B) an den Bundesrat zurückgewiesen. Auch im Ständerat hatte das Anliegen einen schweren Stand. In der Frühjahrssession sprach sich indessen eine Mehrheit von 19 zu 18 Stimmen knapp gegen den Rückweisungsantrag aus. In der Wintersession hielt der Nationalrat mit 128 zu 58 Stimmen jedoch an seinem Entscheid vom Vorjahr fest, wodurch die Vorlage definitiv an den Bundesrat zurückgewiesen wurde. Eine Mehrheit aus SP, Grünen, CVP und SVP störte sich daran, dass die Reform die Güter des Grundbedarfs verteuert hätte. Mit dem Systemwechsel wären auch der Gesundheits- und der Bildungsbereich der Mehrwertsteuer unterstellt worden. Die Befürworter wiesen vergeblich auf den beträchtlichen Abbau von administrativen und Regulierungskosten hin.

Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (BRG 08.053)
Dossier: Vereinfachung des Steuersystems

Gegen den Antrag des Bundesrates überwiesen beide Parlamentskammern eine Motion Hess (fdp, OW), welche eine Streichung des Artikels 89 Absatz 5 des Mehrwertsteuergesetzes forderte. Dieser erlaubt es der Steuerverwaltung, ihre Mehrwertsteuerforderungen gegenüber Erben unabhängig davon geltend zu machen, ob sie in öffentlichen Inventaren oder auf Rechnungsrufe eingegeben wurden. Nach dem Willen des Motionärs soll dieses Privileg der Steuerverwaltung beseitigt werden. Wie die anderen Gläubiger soll sie ihre Forderungen im Rahmen des öffentlichen Inventars stellen.

Mehrwertsteuerforderungen gegenüber Erben

Im Berichtsjahr überwiesen beide Räte eine Motion Zanetti (sp, SO), die eine Befreiung von elektronischen Zigaretten und anderen Raucherentwöhnungshilfen von der Tabaksteuer forderte.

Tabaksteuer

Der Wirteverband GastroSuisse reichte Ende September seine Volksinitiative «Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung» mit 118'000 gültigen Unterschriften ein. Das Begehren verlangt, dass der Konsum alkoholfreier Getränke unabhängig vom Verzehrort zum reduzierten Satz des Lebensmittelhandels besteuert werden.

Volksinitiative Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!“

Durch die Annahme einer Motion Bourgeois (fdp, FR) im Nationalrat wurde der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über mögliche Vereinfachungen der Besteuerung jener spirituosenhaltigen Produkte zu verfassen, die für die Verarbeitung in Lebensmitteln verwendet werden. Dieser Vorstoss erfolgte vor dem Hintergrund der Revision des Alkoholgesetzes.

Revision des Alkoholgesetzes

Der Ständerat hiess in der Frühjahrssession eine bereits im Oktober 2005 eingereichte und im Jahre 2007 durch den Nationalrat angenommene Motion der sozialdemokratischen Fraktion gut. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, die Reform der Mehrwertsteuer sozialverträglich auszugestalten.

Reform der Mehrwertsteuer sozialverträglich

Der Bundesrat legte dem Parlament einen Mantelerlass über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen vor. Dieses neue Bundesgesetz geht auf eine Motion Kaufmann (svp, ZH) aus dem Jahr 2006 zurück. Mit einer Anpassung der Zoll-, Mehrwertsteuer-, Alkohol- und Tabaksteuergesetzgebung soll es ermöglicht werden, in Zukunft auch bei der Ankunft aus dem Zollausland abgabefrei einzukaufen. Der Nationalrat befasste sich als Erstrat mit dem Geschäft. Nachdem ein Nichteintretens- und ein Rückweisungsantrag der Ratslinken gescheitert war, wurde das Gesetz ohne weitere Diskussion nach dem Entwurf des Bundesrates verabschiedet. Im Ständerat wurde der Zweck eines solchen Gesetzes von den Sozialdemokraten erneut hinterfragt. Die Präventionsbemühungen des Bundes würden unterlaufen, wenn nun staatlich gefördert Alkohol und Tabak verkauft würde. Allerdings passierte das Gesetz auch den Ständerat und wurde in der Schlussabstimmung von beiden Raten angenommen.

Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen

Der Bundesrat hatte dem Parament im Jahr 2008 eine Botschaft zur Reform des Mehrwertsteuergesetzes vorgelegt. Die Botschaft enthält zwei Teile, wobei Teil A der Vorlage 2009 vom Parlament verabschiedet worden war. Darin ging es um rund 50 materielle Änderungen, die zu einer wesentlichen Vereinfachung des Besteuerungssystems führen sollen. Teil B geht über diesen Massnahmenplan hinaus, indem er die Vereinfachung der Mehrwertsteuer weiterführt und einen einheitlichen Steuersatz von 6,5% vorschlägt. Weiter sollen die meisten Ausnahmen aufgehoben werden und Ausnahmen nur dort bestehen bleiben, wo der administrative Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht oder wo eine korrekte Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage technisch nicht machbar ist. Konkret schlug der Bundesrat Ausnahmen in folgenden Bereichen vor: Finanz- und Versicherungsbranche, Verkauf und Vermietung von Immobilien, Urprodukte (u.a. Landwirtschaft- und Forstwirtschaft), Glücksspiele sowie Leistungen innerhalb des gleichen Gemeinwesens. Die vorberatende Kommission des Nationalrates anerkannte, dass das vorliegende Geschäft mit seinen zahlreichen Vereinfachungen die Rechtsicherheit verbessere Die Kommissionsmitglieder waren sich aber uneins, ob die Einführung eines Einheitssatzes die beste Lösung sei. Insbesondere wurde das Vorhaben als unrealistisch und politisch nicht durchführbar beurteilt. Auch äusserte eine Minderheit der Kommission Sorge darüber, dass eine Änderung der heutigen Situation unvermeidlich zu einer Benachteiligung der Bevölkerungsschichten mit niedrigem Einkommen führen würde. Die Kommission beantragte deshalb bei ihrem Rat die Rückweisung der Vorlage mit dem Auftrag, dem Parlament eine Vorlage für eine MWST-Revision nach einem 2-Satz-Modell mit Ausnahmen zu unterbreiten. Insbesondere sollen die folgenden Bereiche als Ausnahmen vorgesehen werden: das Gesundheitswesen, das Bildungswesen, die Kultur, Leistungen/Veranstaltungen im Sportbereich sowie wohltätigen Institutionen. Weiterhin soll für Nahrungsmittel, das Gastgewerbe sowie die Beherbergung ein reduzierter Satz gelten. Im Nationalrat war das Eintreten auf die Vorlage umstritten, die Sozialdemokraten und die Grünen verlangten Nicht-Eintreten. Der Rat folgte jedoch seiner Kommission und beschloss das Eintreten auf die Vorlage mit 113 zu 58 Stimmen. In der nachfolgenden Debatte über den Rückweisungsantrag wurde die Vorlage wiederholt als „Totgeburt“ und illusorisch gebrandmarkt und ausser der FDP sprach sich niemand für die Vorlage aus. Während die CVP, SVP und die BDP für den Rückweisungsantrag votierten, stimmten die SP und die Grünen gegen den Rückweisungsantrag, da sie auch das vorgeschlagene 2-Satz System ablehnten. Dem Rückweisungsantrag der Kommission wurde schliesslich mit 106:62 Stimmen stattgegeben. Damit geht die Vorlage zurück an den Bundesrat.

Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (BRG 08.053)
Dossier: Vereinfachung des Steuersystems

Beide Räte überwiesen eine Motion Briner (fdp, SH), die verlangt, die Regelung zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr zu vereinfachen. Der Personalabbau an den Grenzen erschwere das bisherige Abstempeln stark und eine Neuregelung sei auch zur Stärkung des Tourismuslandes Schweiz nötig. Auch der Bundesrat plädierte für die Annahme der Motion und erklärte, dass der Handlungsbedarf erkannt sei .

Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr

Im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes schickte der Bundesrat zwei Gesetzesentwürfe in die Vernehmlassung. Das Alkoholgesetz aus dem Jahr 1932 gehöre zu den ältesten Bundesgesetzen und werde trotz mehrerer Teilrevisionen den heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Realitäten nicht mehr gerecht. Neu soll ein Spirituosensteuergesetz (SStG) und ein Alkoholgesetz (AlkG) geschaffen werden. Mit der Aufteilung liessen sich im Bereich der Spirituosensteuer Konflikte zwischen fiskal- und gesundheitspolitischen Zielen reduzieren und im Bereich des Marktes mit alkoholischen Getränken eine kohärente Regulierungspolitik sicherstellen, so der Bundesrat in seiner Botschaft. Das SStG soll neu nur noch die Erhebung und Kontrolle der Verbrauchssteuer auf Spiritousen bzw. Ethanol zu Konsumzwecken regeln und wird konsequent auf fiskalische Interessen ausgerichtet. Der Spirituosen- und Ethanolmarkt soll laut dem Willen des Bundesrates liberalisiert werden: Dazu verzichtet der Bund auf drei Bundesmonopole (Importmonopol auf Ethanol, Herstellungsmonopol auf Ethanol, Herstellungsmonopol auf Spirituosen) und die Steuer- und Kontrollsysteme sollen vereinfacht und entschlackt werden. Der Entwurf des Alkoholgesetzes regelt den Handel für alle alkoholischen Getränke mit einheitlichen Bestimmungen, welche den Jugendschutz verfolgen. Damit soll die Grundlage für eine kohärente Alkoholpolitik geschaffen werden.

Totalrevision des Alkoholgesetzes Neu soll ein Spirituosensteuergesetz (SStG) und ein Alkoholgesetz (AlkG) geschaffen werden.

Der Verband Gastrosuisse lancierte eine Volksinitiative mit dem Titel „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!“. Nach dem Willen der Initianten soll in der Bundesverfassung verankert werden, dass gastgewerbliche Leistungen dem gleichen Steuersatz unterliegen wie die Lieferung von Nahrungsmitteln. Der Hintergrund davon ist, dass Mahlzeiten in Restaurants dem normalen Mehrwertsteuersatz (derzeit 7,6%) unterliegen, während Take-aways vom reduzierten Satz von 2,4% profitieren. Dem Initiativkomitee gehören verschiedene bürgerliche Politiker an.

Volksinitiative Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!“

Der Nationalrat behandelte die aus dem Jahr 2007 stammende Motion Studer (evp, AG), die eine ökologische Steuerreform fordert. Konkret verlangt die Motion, dass der Bund auf nicht erneuerbare Energien eine Abgabe erhebt und dieses Geld zur Senkung der Steuerbelastung auf Arbeit verwendet. Der Ständerat hatte die Motion im Vorjahr mit der Änderung überwiesen, dass vom Bundesrat ein Bericht über die Wirksamkeit bestehender Rahmenbedingungen für den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen gefordert wird. Weiter wird der Bundesrat aufgefordert, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche diese Rahmenbedingungen verbessert und auch Elemente einer aufkommensneutralen Ökologisierung des Steuersystems enthält. Der Nationalrat stimmte der Neufassung der Motion ebenfalls zu.

ökologischen Steuerreform
Dossier: ökologische Steuerreform

Der Bundesrat hatte dem Parament im Juni 2008 eine Botschaft zur Reform des Mehrwertsteuergesetzes vorgelegt. Diese Vorlage enthält zwei Teile: Teil A beinhaltet den Entwurf eines totalrevidierten Mehrwertsteuergesetzes, das zahlreiche Vereinfachungen vorsieht und generell anwendungsorientierter ist. Mit über 50 Einzelmassnahmen sollen die Unternehmen administrativ entlastet werden, die geltenden Steuertarife werden jedoch beibehalten. Hier setzt Teil B der Reform an, der alle Änderungsvorschläge des ersten Teils enthält, jedoch darüber hinaus einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 6,1% vorschlägt und weiter möglichst viele Ausnahmen abschaffen will. Der Bundesrat strebte die Umsetzung sowohl der in Teil A als auch der in Teil B enthaltenen Reformen an.

Die vorberatende Kommission des Nationalrates beschloss zuerst nur Eintreten auf den Teil A der Reform und vertagte den Eintretensentscheid zu Teil B. Sie wollte damit eine möglichst rasche Beschlussfassung bezüglich des Teils A gewährleisten. Der Nationalrat hatte in der Folge über Eintreten auf Teil A der Vorlage zu befinden. Es lagen zwei Anträge auf Rückweisung vor. Ein erster wollte den Bundesrat beauftragen nur eine Teilrevision zu präsentieren und wurde von der SP, nicht aber von der grünen Fraktion unterstützt. Er scheiterte im Parlament deutlich. Auch ein zweiter Rückweisungsantrag von Nationalrat Zisyadis (al, VD), der eine komplette Neugestaltung der Mehrwertsteuer verlangt hatte, wurde klar abgelehnt.

In der Detailberatung des Nationalrates war der Sondersatz für Hotellerieleistungen umstritten. Der bundesrätliche Entwurf sah dessen Fortführung vor, die Ratslinke und die Grünen bekämpften diesen Sondersatz. Mit 109 zu 57 Stimmen setzte sich die bürgerliche Ratsmehrheit und Bundesrat Hans-Rudolf Merz durch. In der Frage des Verzichts auf die Befreiung von der Steuerpflicht, eine Regelung, die vor allem bei neugegründeten Firmen angewendet wird und diesen Anspruch auf den Vorsteuerabzug gibt, entschied der Rat nach Vorgabe seiner Kommissionsmehrheit, aber gegen den Bundesrat und die Ratslinke. Er setzte dabei insbesondere durch, dass der Verzicht rückwirkend auf bis zu drei zusammenhängende Steuerperioden ermöglicht werden soll. Die Kommission setzte sich mit ihrem Vorschlag auch bei der Erhöhung der unteren Umsatzgrenze für die Steuerpflicht von gemeinnützigen Institutionen, Sport- und Kulturverbänden von 100'000 auf 300'000 Fr. pro Jahr durch. Dieser Vorschlag wurde diskussionslos angenommen. Mehr zu reden gab die von der Kommission vorgeschlagene Verkürzung der Verjährungsfrist, also jener Frist, innerhalb derer die Steuerverwaltung eine Steuerforderung stellen kann. Die Kommission hatte entgegen dem Entwurf des Bundesrates eine Verkürzung dieser Frist von fünf auf drei Jahre gefordert. Eine links-grüne Minderheit sowie Bundesrat Merz argumentierten, dass eine solche Verkürzung nicht nur zu Steuerausfällen sondern auch zu administrativem Mehraufwand führen werde. Dennoch setzte sich die Kommissionsmehrheit, wenn auch relativ knapp, mit 81 zu 72 Stimmen durch. Eine vorwiegend aus SVP-Vertretern zusammengesetzte Minderheit wollte den Entwurf dahingehend ändern, für Mehrwertsteuerberater, Steuerexperten oder Treuhändler eine Art Berufsgeheimnis einzuführen und sie somit nicht der Auskunfts- und Offenlegungspflicht zu unterstellen. Dieser Antrag setzte sich gegen die Kommissionsmehrheit knapp mit 87 zu 86 Stimmen durch, dafür hatte neben der SVP- auch die FDP-Fraktion gestimmt. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 110 zu 59 Stimmen angenommen, die Ratslinke hatte geschlossen dagegen, die bürgerlichen Fraktionen ebenso geschlossen dafür votiert.

Im Ständerat war die vom Nationalrat vorgenommene Erhöhung der Umsatzgrenze für die Steuerpflicht von gemeinnützigen Institutionen, Sport- und Kulturverbänden ein erster wichtiger Diskussionspunkt. Die Kommission schlug vor, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen und die Grenze auf 100'000 Fr. zu senken. Felix Gutzwiller (fdp, ZH) argumentierte für eine Beibehaltung der aktuell gültigen Grenze von 150'000 Fr. Der Rat entschied nur mit Stichentscheid seines Präsidenten Berset (sp, FR) mit 23 zu 22 für den Kommissionsvorschlag und damit in Abweichung der Fassung des Nationalrates. Auch im Unterschied zum Nationalrat hielt die kleine Kammer an der vom Bundesrat vorgeschlagenen fünfjährigen Verjährungsfrist fest und wollte diese nicht auf drei Jahre reduzieren. Weiter setzte der Ständerat geänderte Bestimmungen zum Strafrecht der Mehrwertsteuer durch und strich das vom Nationalrat neu eingeführte Auskunftsverweigerungsrecht für Steuerberater wieder. Dies vor allem weil die Berufsbezeichnung Steuerberater nicht geschützt ist und somit die Umsetzung dieses Artikels unklar bleiben würde. Unbestritten war im Ständerat auch die Fortführung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer auf Hotellerieleistungen. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz einstimmig bei 4 Enthaltungen angenommen.

Im Differenzbereinigungsverfahren passierte im Nationalrat ein von der WAK-NR ausgearbeiteter Kompromiss, die Umsatzlimite von Sport- und Kulturvereinen sowie von gemeinnützigen Organisationen auf dem bereits im bestehenden alten Gesetz festgeschriebenen Betrag von 150'000 Fr. zu belassen. Sonst schloss er sich weitgehend den Beschlüssen des Ständerates an. Der Ständerat übernahm die vom Nationalrat bereinigte Version des Gesetzes ohne Debatte. In der Schlussabstimmung wurde das Gesetz im Ständerat einstimmig, im Nationalrat mit 4 Gegenstimmen gutgeheissen.

Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (BRG 08.053)
Dossier: Vereinfachung des Steuersystems

Im Anschluss an die Debatte über die Reform der Mehrwertsteuer waren im Ständerat eine Reihe von Motionen aus dem bürgerlichen Lager traktandiert, die alle auch kleinere Anpassungen bei der Mehrwertsteuer vorschlugen (Triponez, Mo. 03.3622; Schlüer, Mo. 04.3338; FDP-Fraktion,Mo. 05.3741; SVP-Fraktion, Mo. 05.3147 und Mo. 05.3302; Müller, Mo. 05.3743, Mo. 06.3261, Mo. 06.3262 und Mo. 08.3864; Leutenegger, Mo. 05.3795; CVP-Fraktion, Mo. 05.3799, Mo. 05.3798 und Mo. 05.3800; Darbellay, Mo. 06.3122). Sie wurden alle diskussionslos abgelehnt, da ihre Anliegen in die Reformvorlage aufgenommen worden waren.

Reihe von Motionen kleinere Anpassungen bei der Mehrwertsteuer

Bereits im Jahr 2007 hatte der Nationalrat eine Motion Studer (evp, AG) überwiesen, die eine ökologische Steuerreform forderte. Dabei ging es konkret darum, dass der Bund auf nicht erneuerbare Energien eine Abgabe erhebt und dieses Geld zur Senkung der Steuerbelastung auf Arbeit verwendet. Der Ständerat befasste sich im Berichtsjahr mit der Motion und folgte ihr mit der Änderung, dass prinzipiell ein Bericht über die Wirksamkeit bestehender Rahmenbedingungen für den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen gefordert wird sowie der Bundesrat beauftragt wird, eine Vorlage zu unterbreiten, welche diese Rahmenbedingungen verbessert und auch Elemente einer aufkommensneutralen Ökologisierung des Steuersystems enthält.

ökologischen Steuerreform
Dossier: ökologische Steuerreform

Der Bundesrat schickte im Frühjahr den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen in die Vernehmlassung. Dieses geht auf eine Motion Kaufmann (svp, ZH) aus dem Jahr 2006 zurück. Dabei sollen die Zollfreiläden der Schweizer Flughäfen auch für ankommende Passagiere geöffnet werden. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die Vorlage des Bundesrates mit dem Verweis auf die positiven Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und den Tourismus sowie den europäischen und internationalen Wettbewerb.

Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen

Der Nationalrat befasste sich als Erstrat mit der Ende 2007 vom Bundesrat beantragten Änderung des Tabaksteuergesetzes. Eine Kommissionsminderheit aus der SVP beantragte Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, keine weitere Steuerbelastung für die Konsumenten vorzusehen; deshalb sollte dem Bundesrat auch die Kompetenz verweigert werden, in Eigenregie Steuererhöhungen für Tabakwaren festzulegen. Das links-grüne Lager sprach sich gegen den Rückweisungsantrag aus, bedauerte aber, dass die Revision nicht konsequent genug erfolge. Insbesondere stünden die fiskalischen Aspekte mehr im Vordergrund als die gesundheitspolitischen; auch sei die Angleichung an die Besteuerung in der EU nicht konsequent vollzogen; Zigarren und Zigarillos würden weiterhin klar weniger hoch besteuert als im EU-Raum, zudem gebe es Ausnahmen, etwa bei den gesundheitlich nicht weniger problematischen Produkten des Schnupf- und Kautabaks. Da kein Antrag auf Nichteintreten gestellt worden war, wurde dieses stillschweigend beschlossen. Der Rückweisungsantrag der SVP wurde mit 106 zu 59 Stimmen klar abgelehnt, wobei sich die FDP allerdings gespalten zeigte.

In der Detailberatung beantragte Meier-Schatz (cvp, SG) mit Unterstützung des links-grünen Lagers, den Kau- und Schnupftabak bei der Besteuerung dem Feinschnitttabak gleichzustellen. Sie argumentierte, wenn man es mit der Prävention und dem Jugendschutz ernst meine, dürfe man keine Differenzierung nach Produkten akzeptieren. Bundesrat und Kommissionsmehrheit machten demgegenüber geltend, Kau- und Schnupftabak seien Nischenprodukte und würden beispielsweise im Nachbarland Deutschland gar nicht besteuert, weshalb es einfach wäre, sich diese Produkte im Ausland zu besorgen. Der Antrag wurde mit 85 zu 72 Stimmen abgelehnt.

Wie bereits in der Eintretensdebatte angekündigt, wollte die SVP die Kompetenz des Bundesrates zur Vornahme von Steuererhöhungen beschneiden, indem für alle Tabakprodukte die Belastung nur bis 80% der 2003 geltenden Sätze zugelassen werden sollte. Bundesrätin Widmer-Schlumpf machte darauf aufmerksam, dass dieses Begehren gar nicht umsetzbar wäre, da mit dieser Revision mit Ausnahme der Zigaretten die gesamte Steuerstruktur verändert werde. Schelbert (gp, LU) wollte hingegen, dass bei den Zigaretten die Erhöhungskompetenz um 80% des Bundesrates nicht mit Stichdatum 2003 erfolgt, sondern neu ausgehend von den Steuersätzen, die bei Inkraftsetzung des Gesetzes gelten. Damit würde der Bundesrat die Kompetenz erhalten, den Preis der Zigarettenpäckchen in den nächsten Jahren nicht nur um 0.60 Fr. zu erhöhen, wie dies aufgrund der seit 2003 erst zu 50% ausgeschöpften Kompetenz möglich ist, sondern um 2.30 Fr. Beide Anträge wurden recht deutlich abgelehnt.

Mit einem Einzelantrag wollte Donzé (evp, BE) dem Bundesrat die Kompetenz erteilen, einen Mindestpreis für Zigaretten festzulegen, um so genannte Lockvogel-Angebote der Hersteller zu verunmöglichen, die sich insbesondere an Jugendliche richten. Bundesrätin Widmer-Schlumpf plädierte dafür, den Antrag abzulehnen, da es zu einer unstatthaften Einmischung in den freien Markt führen würde, worauf dieser mit 123 zu 40 Stimmen abgeschmettert wurde. Einzig die GP votierte geschlossen dafür, die CVP mehrheitlich.

Um eine Grundsatzfrage ging es beim Antrag aus dem links-grünen Lager, den Anteil an der Tabaksteuer, der heute der Subventionierung des inländischen Tabakanbaus dient, in den Tabakpräventionsfonds umzuleiten. Der Sprecher der Minderheit bezeichnete die heutige Regelung als pervers: Je rund 18 Mio Fr. jährlich flössen heute einerseits in den Präventionsfonds sowie andererseits in die Unterstützung des Anbaus; das sei, als würde man die Brandstifter und danach die Feuerwehr gleichzeitig finanzieren. Zudem hätten die Tabakanbauer (rund 330 Betriebe in der Schweiz) eine Abnahmegarantie sowie eine Zusicherung, dass man für ihre Produkte den dreifachen Welthandelspreis bezahle. In den Übergangsbestimmungen des Gesetzes wollte die Minderheit den Tabakanbauern während zweier Jahre die bisherigen Subventionen für eine Umstellung des Betriebs zur Verfügung stellen. Der Antrag stiess auf wenig Zustimmung. Selbst die sonst gesundheitspolitisch aktive CVP betonte, hier gehe es nicht um ein Präventions-, sondern um ein Steuergesetz; zudem seien die Interessen der Tabakanbauer zu berücksichtigen. Auch SVP und FDP machten sich für die inländische Tabakproduktion stark. Weil auch der Bundesrat sehr deutlich für Ablehnung plädierte, da dies das Ende des einheimischen Tabakanbaus bedeuten würde, wurde der Antrag mit 101 zu 62 zu Stimmen klar verworfen. Der Entwurf wurde in der Gesamtabstimmung schliesslich mit 99 zu 69 Stimmen angenommen. Die SP- und die SVP-Fraktion zeigten sich allerdings unzufrieden über das Gesetz.

Im Ständerat wurde das Eintreten nicht bestritten. Obgleich sie keine entsprechenden Anträge stellten, nahmen doch drei Votantinnen die Argumente der Minderheit des Nationalrats wieder auf. Forster (fdp, SG) und Diener (glp, ZH) bedauerten, dass sich der Bundesrat und die Mehrheit der grossen Kammer gegen Mindestpreise für Zigaretten gewehrt hätten, da in den letzten Jahren der Markt von Billigzigaretten und der Abgabe von etablierten Marken zu Dumpingpreisen richtiggehend überschwemmt worden sei, was eindeutig Jugendliche mit beschränkten finanziellen Mitteln anlocke; die Branche versuche so, den Rückgang des Tabakkonsums auszugleichen. Fetz (sp, BS) geisselte erneut die „Doppelmoral“, welche Tabakbauern und Tabakprävention im gleichen Umfang subventioniere. Beim Kompetenzrahmen für die Steuererhöhungen wollte die Kommission den im Nationalrat unterlegenen Antrag Schelbert (gp, LU) wieder aufnehmen (+80% auf dem bei Inkrafttreten des Gesetzes geltenden Preis), unterlag aber mit 19 zu 18 Stimmen ganz knapp einem Antrag Hess (fdp, OW), seines Zeichens Präsident der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels, der dafür plädierte dem Nationalrat zu folgen. In der Gesamtabstimmung passierte der Entwurf mit 21 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen, worauf das Gesetz noch vor Ende Jahr definitiv verabschiedet werden konnte.

Änderung des Tabaksteuergesetzes

Das als Alternative zum Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden geschaffene Zinsbesteuerungsabkommen der Schweiz mit der EU gilt noch bis 2011. Da es einige Schlupflöcher und Umgehungsmöglichkeiten aufweist, meldete der EU-Steuerkommissar Leo Kovacs an, dass er bereits 2009 Verhandlungen innerhalb der EU, aber auch mit der Schweiz über eine Verschärfung aufnehmen möchte.

Informationsaustausches der Steuerbehörden

Der Bundesrat hatte im Januar 2008 nach Kenntnisnahme der Ergebnisse der Vernehmlassung in einem Grundsatzentscheid beschlossen, dem Parlament eine Botschaft zur Reform der Mehrwertsteuer mit zwei voneinander unabhängigen Teilen zu unterbreiten. Die Ende Juni 2008 verabschiedete Sammelbotschaft ist so aufgebaut, dass beide Teile nacheinander behandelt werden können. Es ist aber auch möglich, direkt Teil B zu behandeln, welcher die Reformmassnahmen von Teil A ebenfalls umfasst. Der Gesetzesentwurf wurde nach dem Grundsatzentscheid noch einmal deutlich überarbeitet, um die Anliegen der betroffenen Kreise noch besser zu berücksichtigen.

Das Fundament der Reform bildet der erste Teil der Botschaft mit einem vollständig überarbeiteten MWSt-Gesetz. Die technischen Anpassungen betreffen hauptsächlich die steuerpflichtigen Unternehmen und die Verwaltung. Die mit der Abrechnung der MWSt verbundenen administrativen Kosten der Unternehmen werden um durchschnittlich über 10% abnehmen. Das überarbeitete Gesetz zeichnet sich durch eine einfachere Systematik und inhaltliche Revisionen in über 50 Punkten aus. Es wird damit wesentlich zum Abbau des oft gerügten Formalismus der Steuerbehörden beitragen. Die heute gültigen Steuersätze und Ausnahmen bleiben in diesem Teil der Botschaft bestehen. Im zweiten Teil der Botschaft schlägt der Bundesrat zusätzlich zu den Massnahmen des Teils A vor, einen Einheitssatz von 6,1% einzuführen und möglichst viele Ausnahmen abzuschaffen. Beide Teile der Botschaft führen in der MWSt zu wesentlichen Vereinfachungen, mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Nach Ansicht des Bundesrats wird die Anwendung der MWSt mit dem Einheitssatz und der Aufhebung von Ausnahmen am einfachsten. Der Bundesrat strebt deshalb die Umsetzung sowohl der in Teil A als auch der in Teil B enthaltenen Reformen an.

Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (BRG 08.053)
Dossier: Vereinfachung des Steuersystems

Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion Steiner (fdp, SO) angenommen, welche analog der jährlichen Erhebung "Steuerbelastung in der Schweiz" verlangte, parallel dazu sei auch eine Aufstellung "Gebührenbelastung in der Schweiz" vorzunehmen und zu publizieren. Der Bundesrat hatte Ablehnung der Motion beantragt, weil eine einheitliche Basis zur Schätzung der Höhe der Belastung durch Gebühren und Abgaben nicht möglich sei, da diese je nach Individuum, Kanton und Gemeinde anders seien. Die Entwicklung der Belastung durch Gebühren könne zudem bereits heute aus vorhandenen Statistiken des EFD abgelesen werden. Trotz dieser Gegenargumente nahm der Ständerat die Motion diskussionslos ebenfalls an.

Belastung durch Gebühren

Ende Jahr legte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes vor. Die Steuerstruktur für Zigaretten war mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung bereits im Jahr 1996 EU-kompatibel geworden. Dies sollte nun mit der Revision auch für alle anderen Tabakwaren (z.B. Stumpen, Zigarren und Schnitttabak) geschehen. Gleichzeitig sollte die Steuerbelastung leicht heraufgesetzt und dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, diese bei Bedarf weiter zu erhöhen. Bei der leichten Steuererhöhung auf Zigarren und Zigarillos und der markanten Steuererhöhung auf Feinschnitttabak standen gesundheitspolitische Ziele im Vordergrund. Auf die Festlegung eines Mindestverkaufspreises für Zigaretten wurde vorerst verzichtet, allerdings soll sich die Steuerbelastung in moderaten Schritten und über mehrere Jahre hinaus der EU-Mindestbelastung annähern. Die Botschaft war in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen.

Änderung des Tabaksteuergesetzes

Zahlreiche Motionen hatten zum Ziel, mit steuerlichen Begünstigungen im Bereich der Motorfahrzeugsteuer umweltfreundlichere Fahrzeuge zu bevorzugen. Eine Motion Donzé (evp, BE) (Mo. 06.3185) forderte den Bundesrat auf, die Kantone zu verbrauchsabhängigen Motorfahrzeugsteuern zu motivieren. Obwohl der Bundesrat dies aus formellen Gründen ablehnte, wurde die Motion im Nationalrat angenommen. Eine Motion Recordon (gp, VD) (Mo. 04.3341) forderte eine neue Steuerbemessungsgrundlage und einen differenzierten jährlichen Steuertarif für Automobile und andere Motorfahrzeuge, wobei die umweltfreundlichen und sicheren Fahrzeuge bevorzugt und die Umsetzung den Kantonen überlassen werden sollte. Auch diese Motion wurde vom Nationalrat angenommen.(Siehe zu diesen beiden Geschäften auch hier und hier) Eine parlamentarische Initiative Teuscher (gp, BE) hingegen, welche die Automobilsteuer auf Bundesebene so ausgestalten wollte, dass diese zur Förderung von energieeffizienten und umweltfreundlichen Fahrzeugen beiträgt, lehnte der Nationalrat ab. Die Initiative hätte ein Bonus-Malus-System vorgesehen, welches den Schadstoffausstoss inklusive Feinstaub und Lärm berücksichtigt hätte. Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) sprach sich dafür aus, bei der Ausgestaltung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern in Zukunft ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Ziel sei die Senkung des Treibstoffverbrauches über Rabatte oder ein Bonus-Malus-System. Bis der Bund seine Arbeiten an einer Umweltetikette abgeschlossen hat, soll vorerst die Energieetikette der Fahrzeuge als Bemessungsgrundlage dienen.

verbrauchsabhängigen Motorfahrzeugsteuern