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In seiner Antwort auf die Fragen Keller (svp, ZH) und Wyss (sp, BE) (Frage 05.5185) erklärte der Bundesrat, die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes lägen vor. Der Bundesrat wolle sie noch im Herbst veröffentlichen. Die Pläne zur Förderung von umweltschonenden Treibstoffen waren mehrheitlich auf ein positives Echo gestossen.

Ergebnisse der Vernehmlassung

Im Herbst unterbreitete der Bundesrat den Räten die Botschaft zum Bundesgesetz über die Biersteuer (BStG). Dieses soll den Bundesratsbeschluss von 1934 über die eidgenössische Getränkesteuer ablösen, der seit 1937 nur noch für Bier gilt. Das BStG ist EU-kompatibel und behebt die Mängel des bisherigen Systems wie die wettbewerbsverzerrende Preisbindung und den einheitlichen Steuersatz für alle Biere unabhängig von Alkoholgehalt und Preislage. Neu bemisst sich die Steuer nach der Gradstärke des Bieres auf der Grundlage des Stammwürzegehalts. Für wirtschaftlich unabhängige Kleinbrauereien kommt eine gestaffelte ermässigte Besteuerung zur Anwendung. In der Vernehmlassung stiess die Vorlage mehrheitlich auf Anklang. In der Prävention tätige Organisationen verlangten jedoch eine bessere Berücksichtigung der gesundheitspolitischen Aspekte, für sie ging der Entwurf, der keine Vorschriften hinsichtlich Jugendschutz, Werbeverbote und Lebensmittelrecht enthält, zu wenig weit.

Botschaft zum Bundesgesetz über die Biersteuer

Mit 18:3 Stimmen bei einer Enthaltung billigte die WAK-NR, basierend auf einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI), einen Entwurf zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Dieser sieht vor, dem schweizerischen Natursteinabbau den Mineralölsteuerzuschlag zurückzuerstatten und die Branche damit der Land- und Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei gleichzustellen. Der Bundesrat beantragte, auf die Rückerstattung des Mineralölsteuerzuschlags zu verzichten, um kein Präjudiz für andere Bereiche zu schaffen.

Abbau von Naturstein

Weil das Steuerpaket 2004 in der Volksabstimmung gescheitert war, konnten auch die unbestrittenen Massnahmen im Bereich der Stempelabgaben nicht in Kraft treten. Da deren Geltungsdauer bis Ende 2005 befristet ist, verabschiedete das Parlament im Frühling eine gegenüber dem abgelehnten Steuerpaket inhaltlich unveränderte Revisionsvorlage. Das Geschäft passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit 41 Stimmen und einer Enthaltung und im Nationalrat mit 142:25 Stimmen bei 13 Enthaltungen; die Vorbehalte stammten von den Grünen und der SP. Um zu verhindern, dass dem Bund ab 2006 Steuereinnahmen in der Höhe von 310 Mio Fr. entgehen, ergriff ein linkes Komitee (PdA, SolidaritéS, Juso, Mediengewerkschaft Comedia, Tessiner Lehrlings- und StudentInnengewerkschaft) das Referendum, welches jedoch aufgrund fehlender Unterschriften nicht zustande kam.

BRG 04.051: Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben

In der Frühlingssession räumte der Nationalrat die letzten Differenzen beim Zollgesetz aus, indem er sich in allen Punkten der kleinen Kammer anschloss: Beim aktiven Veredelungsverkehr (der Einfuhr von Waren zur Verarbeitung und Wiederausfuhr) gilt künftig das liberalere Äquivalenzprinzip. Damit profitieren nicht nur identische, sondern auch gleichwertige Waren von Zollvergünstigungen; nach dem vom Nationalrat ursprünglich bevorzugten Identitätsprinzip hätten separate Verarbeitungsstrassen eingerichtet werden müssen. Ausnahmen zugunsten inländischer Landwirtschaftsprodukte wurden mit 79:73 Stimmen verworfen. Für den passiven Veredelungsverkehr (dem Export von Waren zur Weiterverarbeitung im Ausland und anschliessendem Reimport) gestand der Rat der verarbeitenden Industrie eine Übergangsfrist bis 2011 zu, um den Strukturwandel abzufedern. Bei der Definition der Grenzzone gilt das Prinzip der Parallelzone, ohne Spezialregelung für die Landwirtschaft; hier hatte der Rat ursprünglich für die Radialzone optiert. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung einstimmig.

Vorentwurf zum neuen Zollgesetz in die Vernehmlassung

In der Frühlingssession stimmte der Nationalrat einem Postulat Kaufmann (svp, ZH) zu, welches den Bundesrat auffordert zu prüfen, ob und wie Pensionskassen von Grundstücksgewinnsteuern und Handänderungsgebühren entlastet werden können.

Grundstücksgewinnsteuern und Handänderungsgebühren

Im Frühjahr stimmte der Ständerat oppositionslos einer Motion Hess (fdp, OW) zu, welche einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Ess- und Trinkwaren verlangt, die im Rahmen von gastgewerblichen Lieferungen abgegeben werden. Bundesrat Merz kündigte im Sinne eines Fernziels die Einführung eines Einheitssatzes für die Mehrwertsteuer an.

reduzierten Mehrwertsteuersatz für Ess- und Trinkwaren

Der im Rahmen der zweiten Bilateralen Verträge mit der EU ausgehandelte Vertrag über die Zinsbesteuerung wurde vom Parlament in der Wintersession genehmigt. Dieser führt für in EU-Staaten wohnhafte natürliche Personen eine Quellensteuer auf Zinsen von Konten und verzinslichen Papieren bei Schweizer Banken ein. Der Steuersatz beträgt für die ersten drei Jahre nach Inkraftsetzung 15%, steigt in den anschliessenden drei Jahren auf 20% und erreicht danach den heute in der Schweiz bei Inländern geltenden Satz von 35%. Die Schweiz behält einen Viertel dieser Abgaben, der Rest geht an den Staat, in welchem die besteuerte Person niedergelassen ist. Der Bankkunde kann sich dieser Pauschalsteuer entziehen, indem er die Bank autorisiert, die Zinserträge an die Steuerbehörden seines Wohnsitzlandes zu melden. Im Nationalrat kritisierte die SVP das Abkommen zwar, da damit das Bankgeheimnis auf die Dauer nicht gesichert sei, sie zog aber ihren Nichteintretensantrag zurück. Gleichzeitig mit der Vertragsgenehmigung hiess das Parlament die dazu gehörende Ausführungsgesetzgebung, das neue Zinsbesteuerungsgesetz, gut. Dieses legt die Modalitäten fest, nach denen die Banken die Zinszahlungen bei den schweizerischen Behörden melden und die Zinssteuer abliefern müssen. Im Rahmen der Bilateralen II wurde auch ein Abkommen über die Betrugsbekämpfung zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossen. Es erleichtert insbesondere bei Fällen von Warenschmuggel die Amtshilfe zwischen Zoll-, Steuer- und Justizbehörden. Während bei Betrugsfällen zur Umgehung der indirekten Steuern und Abgaben die Rechtshilfe (und damit die Aufhebung des Bankgeheimnisses) bereits jetzt möglich war, wird dies in Zukunft auch für die Abgabenhinterziehung gelten.

Informationsaustausches der Steuerbehörden

Diskussionslos überwies der Nationalrat in der Frühlingssession ein Postulat Triponez (fdp, BE) (Po. 03.3623), welches eine Verringerung und Vereinfachung der offiziellen Dokumente der Mehrwertsteuerhauptabteilung für KMU-Inhaber verlangt. Ende Juni gab der Bundesrat eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes in die Vernehmlassung, welche drei Varianten zur Einführung der jährlichen Abrechnung vorschlägt. Diese unterscheiden sich vor allem bei der Anzahl der betroffenen Steuerzahler sowie in der Möglichkeit von Akontozahlungen. Mit Billigung des Bundesrats stimmte die grosse Kammer in der Wintersession einer Motion der CVP-Fraktion zu, welche den Bundesrat auffordert, bis 2006 Vorschläge für eine umfassende Revision des Mehrwertsteuergesetzes vorzulegen. Die Revision soll die MWSt vereinfachen und für die Anwender verständlicher machen, eine systematische und konsistente Regelung und Umsetzung vorsehen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und den bürokratischen Aufwand beim Vollzug abbauen. Um zu raschen Lösungen zu kommen, soll der Bundesrat aufzeigen, welche Massnahmen ohne Gesetzesrevision resp. im Rahmen einer vorweggenommenen Teilrevision unverzüglich umgesetzt werden können.

Revision des Mehrwertsteuergesetzes

In der Wintersession genehmigte das Parlament im Rahmen der Beratungen zu den Bilateralen Verträgen II zwischen der Schweiz und der EU das Abkommen zur Zinsbesteuerung und das ergänzende Bundesgesetz. Letzteres umschreibt das Verfahren und die Organisation, die im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Steuerrückbehalt und der Amtshilfe in Fällen von Steuerbetrug und bei ähnlichen Delikten verbunden mit der Zinsbesteuerung zur Anwendung gelangen. Nach einer allgemeinen Aussprache billigte der Ständerat abgesehen von minimen Änderungen die Vorlage des Bundesrates ohne Gegenstimme. Nachdem die SVP ihren Nichteintretensantrag zurückgezogen hatte – sie hatte die Vorlage in der Vernehmlassung als einzige Partei abgelehnt – schuf der Nationalrat beim Zinsbesteuerungsgesetz eine Differenz zur kleinen Kammer: Er beschloss, den schweizerischen Anteil am Ertrag aus dem EU-Steuerrückbehalt voll der Bundeskasse zukommen zu lassen, da der administrative Aufwand für die Verteilung von wenigen Millionen an die Kantone unverhältnismässig wäre; der Bundesrat hatte den Ertrag wie die übrigen Fiskaleinnahmen zwischen Bund und Kantonen aufteilen wollen. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat das Abkommen und das Bundesgesetz mit 146:11 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. In der Differenzbereinigung beharrte der Ständerat auf seinem Entscheid, 10% des Schweizer Anteils an den Einnahmen aus der neuen Zinssteuer an die Kantone weiterzugeben; der Nationalrat schloss sich ihm an. Die Vorlage zur Zinsbesteuerung passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit 42:0 und im Nationalrat mit 171:16 Stimmen bei 4 Enthaltungen; die Opposition kam aus den Reihen der SVP. (Siehe zu diesem Geschäft auch hier)

Bilaterale Abkommen II mit der EU
Dossier: Dublin-Verordnung

Weil das Steuerpaket in der Volksabstimmung gescheitert war, konnten auch die unbestrittenen Massnahmen im Bereich der Stempelabgaben nicht in Kraft treten. Da deren Geltungsdauer bis Ende 2005 befristet ist, unterbreitete der Bundesrat dem Parlament im August eine gegenüber dem abgelehnten Steuerpaket inhaltlich unveränderte Revisionsvorlage. Diskussionslos und ohne Gegenstimme hiess der Ständerat in der Wintersession diese Neuauflage gut.

BRG 04.051: Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben

In der zweiten Lesung zum Zollgesetz hielt der Ständerat weitgehend an seinen Positionen fest: Beim aktiven Veredelungsverkehr (bei dem Waren zollbegünstigt importiert, in der Schweiz bearbeitet und wieder exportiert werden) sprach er sich für einen konsequenten Übergang zum Äquivalenzprinzip aus und lockerte die Voraussetzungen für Zollbegünstigungen oder Zollbefreiung auch bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, da nach dem vom Nationalrat beschlossenen Identitätsprinzip separate Verarbeitungsstrassen hätten eingerichtet werden müssen, was zur Marktabschottung beitrage. Auch bei der passiven Veredelung beharrte der Rat auf konsequenten Zollermässigungen und lehnte den Schutzmechanismus bei der Landwirtschaft ab. Um Schweizer Firmen nicht gleich ins kalte Wasser zu werfen, beschloss er eine Übergangsfrist bis Ende 2011. Bei der Definition der Grenzzone sprach sich der Ständerat erneut für Parallelzonen aus; die vom Nationalrat befürwortete Spezialregelung für die Landwirtschaft (Prinzip der Radialzone) fand keine Mehrheit. Auf die Linie der grossen Kammer schwenkte der Ständerat hingegen bei der Frage der Verjährung von Zollschulden ein (fünfzehn statt acht Jahre).

Vorentwurf zum neuen Zollgesetz in die Vernehmlassung

Ende Oktober gab der Bundesrat eine Änderung des Mineralölsteuer-Gesetzes in die Vernehmlassung. Ab 2007 sollen umweltschonende Treibstoffe mittels steuerlicher Anreize gefördert und damit der CO2-Ausstoss im Strassenverkehr gesenkt werden. Vorgesehen ist, die Mindereinnahmen durch eine höhere Besteuerung des Benzins vollständig zu kompensieren. (Siehe dazu auch hier)

steuerlicher Anreize

Bei der Behandlung des Zollgesetzes In der Herbstsession lehnte der Nationalrat einen Antrag der SVP-Kommissionsminderheit ab, die Beratungen bis zum Zeitpunkt zu verschieben, an dem klar ist, ob das Schengener Abkommen in Kraft tritt oder nicht. In der Detailberatung schloss sich der Rat in der Veredelungsfrage der kleinen Kammer an und sprach sich generell für das Äquivalenzprinzip aus, nach dem inländische Waren, die wieder ausgeführt werden, von gleicher Menge, Beschaffenheit und Qualität, nicht aber identisch sein müssen. Bei den Ausfuhren zur Veredelung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Produkten hielt er jedoch am Identitätsprinzip fest und baute gegen den Widerstand der Linken einen Schutzmechanismus ein: Danach soll die Zollverwaltung auf eine Zollbefreiung verzichten können, wenn wesentliche Interessen der Wirtschaft im Inland auf dem Spiel stehen. Bei der Definition der Grenzräume folgte der Nationalrat dem Erstrat (Parallelzone), hielt jedoch für Landwirtschaftsprodukte am Prinzip der Radialzone fest. Abgelehnt wurden Anträge der Linken und Grünen, Verdächtige nur durch Personen des gleichen Geschlechts abtasten zu lassen, den Waffeneinsatz des Grenzwachtkorps einzuschränken und den Gebrauch von Waffen in Notwehr und im Notstand, nicht mehr aber als letztes Mittel zur Erfüllung eines Auftrages zu erlauben. Schliesslich verzichtete die grosse Kammer im Gegensatz zum Ständerat darauf, die Verjährungsfrist für Zollschulden von fünfzehn auf acht Jahre zu reduzieren. In der Gesamtabstimmung wurde das Zollgesetz mit 73:30 Stimmen bei 44 Enthaltungen hauptsächlich gegen den Widerstand der SP-Fraktion angenommen.

Vorentwurf zum neuen Zollgesetz in die Vernehmlassung

Im Anschluss an die Beratungen zum Zollgesetz stimmte der Nationalrat gegen den Antrag des Bundesrates einem Postulat seiner WAK zu, das die Regierung beauftragt, einen Bericht über die Zollbemessung zu erstellen und dabei die Vor- und Nachteile des heutigen Gewichtszollsystems und des Wertzollsystems, wie es in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in praktisch allen Industrieländern verbreitet ist, aufzulisten.

Zollbemessung

Auf Antrag seiner WAK folgte der Nationalrat in zweiter Lesung dem Ständerat und trat nicht auf eine Vorlage ein, welche basierend auf einer parlamentarischen Initiative Stump (sp, AG) (Pa. Iv. 01.453) eine Mehrwertsteuerbefreiung für Beiträge zur Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung verlangte, da die eidgenössische Steuerverwaltung inzwischen mit einer Praxisänderung dem Anliegen Rechnung trägt. Hingegen stimmte der Rat einem Gesetzesentwurf seiner WAK zu, welcher basierend auf einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) Berufsunfallverhütungsmassnahmen von der MWSt ausnehmen will.

Berufsunfallverhütungsmassnahmen

Die kleine Kammer lehnte eine Motion Hofmann (svp, ZH) ab, welche eine erleichterte Anwendung der Gruppenbesteuerung im Gesundheitswesen verlangt hatte. Gemäss dem Begehren hätte der Austausch von Leistungserbringern, welche beispielsweise den Materialeinkauf, die Logistik, den Betrieb der Wäscherei, die technischen Dienste und die Informatik zusammenlegen und entsprechende Leistungen gemeinsam erbringen, nicht mehr steuerbar sein sollen. Bundesrat Merz warnte erfolgreich davor, die Gewährung der Gruppenbesteuerung aufzuweichen, weil Bildungs-, Kultur-, Finanz- und Kreditorganisationen dann zu Recht ebenfalls eine Gruppenbesteuerung verlangen könnten.

Gruppenbesteuerung

In der Frühlingssession nahm die kleine Kammer die Beratungen zum neuen Zollgesetz in Angriff und folgte dabei bis auf wenige Punkte der Vorlage des Bundesrates: Stärker als dieser erleichterte sie den passiven Veredelungsverkehr (bei dem Waren aus der Schweiz im Ausland bearbeitet und wieder importiert werden). Als Grenzzone legte sie einen Gebietsstreifen von 10 km dies- und jenseits der Zollgrenze fest (Parallelzone) – der Bundesrat hatte hingegen an der geltenden Regelung der Radialzone, d.h. einem Gebiet im Umkreis von 10 km um die nächstgelegene Zollstelle, festgehalten, um die schweizerischen Grenzbauern, die wegen höherer Absatzpreise die deutschen Bauern überbieten können, nicht zusätzlich zu privilegieren. Ausserdem beschloss der Ständerat mit 15:13 Stimmen, dass die Zollfreilager nur über sensible eingelagerte Waren Bestandesaufzeichnungen zu führen haben und nicht über alle Waren. Statt wie bisher nach fünfzehn Jahren soll eine Zollschuld bereits nach acht Jahren verjährt sein. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung einstimmig.

Vorentwurf zum neuen Zollgesetz in die Vernehmlassung

Obschon Bundesrat Villiger vergeblich davor gewarnt hatte, dem Drängen von Lobbys nachzugeben, stimmte der Nationalrat einer Vorlage seiner WAK zu, welche die Verteilung von Forschungsgeldern auf im Rahmen eines Projektes beteiligte Partnerinnen und Partner im universitären und ausseruniversitären Bereich von der Mehrwertsteuer ausnehmen will. Der Ständerat trat nicht auf das Geschäft ein, weil er zwar mit dessen Stossrichtung, nicht aber dem Vorgehen einverstanden war; es sei möglich, die geforderten Anpassungen vorzunehmen, ohne das Gesetz zu ändern. Gegen den Antrag des Bundesrates überwies er ein Postulat von Michèle Berger (fdp, NE) (Po. 02.3663), das einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,4% nicht nur für Bücher und Zeitschriften, sondern auch für elektronische Publikationen in Forschung und Bildung verlangt; dadurch könnten insbesondere die Bibliotheken entlastet werden.

Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf erneuerbaren Energien Verteilung von Forschungsgeldern

Im Dezember präsentierte der Bundesrat seine Botschaft über ein neues Zollgesetz. Die erstmalige Revision des schweizerischen Zollrechts von 1925 passt die schweizerischen Bestimmungen jenen der EU an: Die Veranlagungsverfahren werden europakompatibel ausgestaltet und die Rechte der Betroffenen ausgebaut. So können irrtümlich abgegebene oder falsch formulierte Zollanmeldungen leichter berichtigt oder zurückgezogen werden. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben im Grenzraum werden, wie im Vernehmlassungsverfahren gewünscht, zwischen dem Grenzwachtkorps des Bundes und den Polizeikorps der Kantone koordiniert.

Vorentwurf zum neuen Zollgesetz in die Vernehmlassung

Diskussionslos gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) Folge, welche Berufsunfallverhütungsmassnahmen von der MWSt ausnehmen will. Auf Antrag des Bundesrates trat er auf eine Vorlage seiner WAK (Pa. Iv. Vaudroz (cvp, GE) 01.454) nicht ein, welche für nicht im Gemeingebrauch stehende Parkplätze, die während länger als drei Monaten vermietet werden, die Befreiung von der Mehrwertsteuer verlangt hatte. Chancenlos blieben auch zwei Vorstösse zur Mehrwertsteuerbefreiung von Forstrevieren (Pa. Iv. Baader (svp, BL), 02.459) und der gemeinnützigen Gesellschaft Emmaus Genf (Mo. Dupraz (fdp, GE), 02.3692.)

Berufsunfallverhütungsmassnahmen

Basierend auf einer parlamentarischen Initiative der WAK-SR beschloss das Parlament, den Sondersteuersatz von 3,6% für die Hotellerie bis Ende 2006 zu verlängern.

Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen

Mit Einverständnis des Bundesrates überwies die grosse Kammer schliesslich ein Postulat Raggenbass (cvp, TG), das eine Evaluation des Vollzugs des Mehrwertsteuergesetzes verlangt. Auf Zustimmung der Regierung stiess auch eine Interpellation desselben Parlamentariers, in der dieser vorschlug, ein Konsultativorgan aus Steuerexperten, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis einzusetzen, das die systematische und konsistente Regelung bzw. Umsetzung der Mehrwertsteuer verfolgt und vorgängig zu allen geplanten Änderungen der MWSt Stellung nimmt.

Evaluation des Vollzugs des Mehrwertsteuergesetzes

Im Frühjahr bereinigte der Ständerat die letzten Differenzen im Steuerpaket 2001 betreffend die Stempelabgaben, indem er sich dem Beschluss des Nationalrates anschloss, die Umsätze börsenkotierter ausländischer Firmen von der Abgabe zu entlasten.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI) Folge, welche die Rückerstattung des Steuerzuschlags für Treibstoff verlangt, der zum Abbau von Naturstein verwendet wird. Damit wird der Natursteinabbau im Mineralölsteuergesetz der Land- und der Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei gleichgestellt.

Abbau von Naturstein