Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Indirekte Steuern

Akteure

  • Feller, Olivier (fdp/plr, VD) NR/CN

Prozesse

3 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im August 2020 legte die WAK-NR ihren Vorentwurf zur parlamentarischen Initiative Feller (fdp, VD) für eine Anhebung der Umsatzgrenze für die Befreiung nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich geführter Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuerpflicht vor. Einstimmig beantragte die Kommission, die entsprechende Umsatzgrenze von bisher CHF 150'000 auf CHF 200'000 zu erhöhen. Damit könnten die Steuerbelastung und der administrative Aufwand für die Vereine bei vergleichsweise geringen Steuerausfällen von CHF 1 Mio. pro Jahr reduziert werden. Eine stärkere Anhebung auf CHF 300'000 lehnte die Kommission mit 21 zu 1 Stimmen ab, da dadurch zu grosse Wettbewerbsverzerrungen gegenüber dem Gastgewerbe entstehen würden, dessen Umsatzgrenze weiterhin bei CHF 100'000 liegt. Alternativ hatte die Kommission auch die Möglichkeit diskutiert, die Umsatzgrenze bei CHF 150'000 zu belassen und stattdessen Leistungen an Festanlässen und Grümpelturnieren von der Mehrwertsteuer auszunehmen. Dabei wäre aber die Missbrauchsgefahr zu gross gewesen, sprach sich die Kommission in ihrer Medienmitteilung gegen diese Möglichkeit aus.

Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht

Die Umsatzgrenze für die Befreiung nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich geführter Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuerpflicht in der Höhe von CHF 150'000 werde heute von zahlreichen Vereinen überschritten, erklärte Olivier Feller (fdp, VD) im Juni 2017. Deren ehrenamtlicher Einsatz, unter anderem auch in der Ausbildung Jugendlicher, solle aber honoriert und die Umsatzgrenze entsprechend angehoben werden, forderte er in einer parlamentarischen Initiative. Eine neue Umsatzgrenze von beispielsweise CHF 500'000 hätte mit jährlichen Steuereinbussen von CHF 5 bis 10 Mio., wie der Bundesrat im Rahmen einer Interpellation Feller (Ip. 17.3029) erklärt habe, verkraftbare Folgen, so Feller weiter. Dieser Einschätzung stimmte im September 2018 auch die WAK-NR zu, die der Initiative mit 18 zu 2 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) Folge gab. Im August 2019 stimmte die WAK-SR der Entscheidung ihrer Schwesterkommission mit 5 zu 1 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) zu, weshalb die nationalrätliche Kommission nun während zweier Jahre eine entsprechende Vorlage ausarbeiten wird. Diese Arbeiten begann die Kommission im Oktober 2019 damit, dass sie die Verwaltung mit einem Bericht zu offen gebliebenen Fragen beauftragte.

Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht

_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Zusammenfassung
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht

Beruhend auf einer parlamentarischen Initiative Feller (fdp, VD) erhöhten National- und Ständerat 2021 die Umsatzgrenze für die Befreiung nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich geführter Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuerpflicht von CHF 150'000 auf CHF 250'000. Die Befürwortenden dieser Erhöhung wollten damit die ehrenamtliche Arbeit unterstützen, während sie die Gegnerschaft als Wettbewerbsverzerrung gegenüber des Gastgewerbes erachtete.
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht