Nachdem die Änderung des Mineralölsteuergesetzes, die der Bundesrat dem Parlament im März 2015 vorgelegt hatte und durch die Pistenfahrzeuge künftig teilweise von der Mineralölsteuer befreit werden sollten, bereits in der grossen Kammer eine Ehrenrunde gedreht hatte, waren sich auch der Ständerat und seine Verkehrskommission (KVF-SR) zuerst nicht einig. Die Kommission beantragte mit 8 zu 4 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten und war damit wie ihre Schwesterkommission der Auffassung, dass keine zusätzlichen Ausnahmen von der Mineralölbesteuerung geschaffen werden sollten. Im Ständerat triumphierte dann aber eine Minderheit Lombardi (cvp, TI), deren Eintretensantrag mit 30 zu 13 Stimmen deutlich der Kommissionsmehrheit vorgezogen wurde. Damit schickte auch die kleine Kammer die Vorlage zur Detailberatung zurück in die Kommission. Die KVF-SR sprach sich dabei einstimmig für die Version des Nationalrates aus, da sie es als wichtig erachtete, den Bergtourismus zu unterstützen. Diesem Antrag folgte die kleine Kammer im März 2016 oppositionslos, womit künftig alle Pistenfahrzeuge die volle Rückerstattung des Strassenanteils der Mineralölsteuer erhalten werden.

BRG zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (15.028)