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Im Sommer 2018 reichte Beat Vonlanthen (cvp, FR) eine Motion für eine «Mehrwertsteuerpflicht von Online-Plattformen bei Verkäufen aus dem Ausland in die Schweiz» ein. Dadurch sollen Mehrwertsteuerausfälle verhindert und faire Bedingungen für die einheimischen Anbieter geschaffen werden. Denn trotz der Anfang 2019 in Kraft getretenen Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes würden die jährlichen Mehrwertsteuerausfälle gemäss dem Motionär noch immer auf rund CHF 100 Mio. geschätzt. So würden Versandplattformen zum Beispiel ihre Produkte unter dem Namen von Marktplatzteilnehmern als Unterlieferanten versenden, wodurch sie nur als Vermittler gälten und selbst nicht mehrwertsteuerpflichtig seien. Wie andere Staaten müsse folglich auch die Schweiz hier handeln. Obwohl das EFD diesbezüglich bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt hatte, solle die Motion als «zielgerichtete Unterstützung» des Bundesrates angenommen werden.
In der Herbstsession 2018 behandelte der Ständerat die Motion. Finanzminister Ueli Maurer betonte, dass das EFD daran sei, eine Möglichkeit auszuarbeiten, wie die Plattformen und nicht die Unterlieferanten, welche die Pakete letztlich lieferten, besteuert werden könnten. Dies setze aber auch eine einfache EDV-Lösung voraus. Im Namen des Bundesrates empfahl er die Motion zur Annahme, was der Rat in der Folge stillschweigend tat.

Mehrwertsteuerpflicht von Online-Plattformen bei Verkäufen aus dem Ausland in die Schweiz (Mo. 18.3540)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

Das Mehrwertsteuergesetz sieht die sogenannte 70/30-Prozent-Regel vor, die es erlaubt, eine Leistungs- oder Produktkombination – zum Beispiel eine Bahnfahrt, eine Hotelübernachtung und einen Skipass – zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz (von 2.5 oder 3.7 Prozent) anzubieten, wenn mindestens 70 Prozent der Leistungen der Kombination dem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegen. Weil jedoch die verbleibenden 30 Prozent wertmässig schnell überschritten würden, reichte Stefan Engler (cvp, GR) im März 2018 eine Motion «Mehrwertsteuer-Vereinfachung bei Packages» ein, wonach die bestehende Regel durch eine 55/45-Prozent-Regel ersetzt werden soll. Neu müssten demnach nur noch 55 Prozent der Leistungen dem reduzierten Satz unterliegen. Die neue Regel vergrössere die Flexibilität der Unternehmen, erklärte der Motionär; dadurch könne die «Wettbewerbsfähigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette» gesteigert werden, wodurch die daraus entstehenden Steuerausfälle kompensiert würden.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung: Bei der 70/30-Prozent-Regel stünde die Vereinfachung der Mehrwertsteuerabrechnung im Zentrum, eine 55/45-Prozent-Regel würde jedoch primär der Steuerersparnis dienen, erklärte er. Profitieren würde vor allem die Hotellerie, die jedoch heute bereits grosszügig behandelt werde. Diese «versteckte Mehrwertsteuerreduktion» hätte für Branchen, die kaum solche Leistungskombinationen nutzen könnten, einen Wettbewerbsnachteil zur Folge, argumentierte der Bundesrat weiter. In der Ständeratsdebatte präzisierte Finanzminister Maurer die bundesrätliche Argumentation: Mit einer geschätzten Reduktion der Mehrwertsteuereinnahmen im tiefen zweistelligen Millionenbereich gehe man nicht von grossen finanziellen Folgen aus, somit seien nicht primär finanzpolitische Überlegungen ausschlaggebend für die ablehnende Haltung des Bundesrates. Hingegen setze sich der Bundesrat für eine grösstmögliche Gleichbehandlung von Leistungsbeziehenden ein. Die Argumentation überzeugte jedoch den Ständerat nicht; mit 25 zu 18 Stimmen (bei einer Enthaltung) nahm er die Motion an.

Mehrwertsteuer-Vereinfachung bei Packages (Mo. 18.3235)

Um bestehende Einnahmelücken bei der Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden Einkaufsverkehr zu schliessen, wollte Peter Hegglin (cvp, ZG) im Juni 2017 den Bundesrat beauftragen, mit den Nachbarstaaten diesbezüglich Regelungen zu definieren. Zum Beispiel sollte die Mehrwertsteuer aus dem Nachbarstaat und der Schweiz beim Grenzübertritt miteinander verrechnet und nur die Differenz zurückerstattet werden oder die Staaten sollten auf Mehrwertsteuerrückerstattungen verzichten und stattdessen die entsprechende Summe direkt dem Nachbarstaat überweisen. In der Begründung seines Vorstosses betonte Hegglin, dass dem Staat durch Schweizer Einkaufstouristen zwischen CHF 600 Mio. und 1 Mrd. an Steuern und Gebühren entgingen. Dadurch umgingen die Einkaufstouristen teilweise ihren Beitrag zur Finanzierung des staatlichen Dienstleistungsangebots der Schweiz, das sie trotzdem nützten. Der Bundesrat erachtete die Vorschläge des Motionärs als problematisch: Einerseits würde nicht die Zollverwaltung, sondern die Verkäufer oder private Dienstleistungsunternehmen die Mehrwertsteuer zurückerstatten. Andererseits müsste die Schweiz, wenn die Mehrwertsteuer direkt an die Nachbarstaaten überwiesen werden sollte, die Differenz zu den höheren Mehrwertsteuern in den Nachbarstaaten erheben; keine Regelung gäbe es zudem für alle übrigen Staaten. Problematisch sei für eine solche Lösung auch die Zugehörigkeit der Nachbarstaaten zur europäischen Zollunion. Die Höhe des Steuerausfalls könne der Bundesrat überdies nicht beziffern, dazu sei jedoch ein Bericht zu einem Postulat der FK-NR in Arbeit. Folglich empfahl der Bundesrat die Motion zur Ablehnung.

In der Herbstsession 2018 behandelte der Ständerat die Motion und gab einem Ordnungsantrag Noser (fdp, ZH) Folge. Dieser hatte eine Zuweisung an die WAK-SR beantragt, da diese in Kürze bereits die Motion Hösli (svp, GL; Mo. 17.3131) vorberate und in diesem Rahmen gleich beide Vorstösse diskutieren könne.

Stopp der Zoll- und Steuerfreizone rund um die Schweiz!
Dossier: Abbau von Handelshemmnissen. Parallelimporte

Keine Mehrwertsteuer auf subventionierten Aufgaben" beantragte eine Motion der WAK-SR. Die Motion sah vor, dass vom Gemeinwesen ausgerichtete Subventionen zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben, zum Beispiel die Pflege von Schutzwäldern, von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen werden sollen. Mit der Erfüllung dieser Aufgaben, für welche die Kantone respektive Gemeinden Subventionen erhalten, können diese auch Private betrauen. Ob diese mehrwertsteuerpflichtig sind, hängt – wie Stefan Engler (cvp, GR) während der Behandlung im Ständerat erklärte – davon ab, ob ein steuerbares Leistungsverhältnis oder eine nichtsteuerbare Subvention vorliegt, ob sich eine Dienststelle eines Kantons oder einer Gemeinde als autonome Dienststelle qualifiziert und ob es sich um eine hoheitliche Tätigkeit eines Gemeinwesens oder um eine unternehmerische Tätigkeit handelt. In der Praxis lässt das Mehrwertsteuergesetz zur Beantwortung dieser Fragen viel Ermessensspielraum offen und schafft damit entsprechende Unsicherheiten für die Empfänger von Finanzhilfen und Subventionen sowie für die Bundesämter. Entsprechend solle der Gesetzgeber eine klare Abgrenzung vornehmen, so dass diese nicht durch die Praxis der eidgenössischen Steuerverwaltung oder durch einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zustande kommen müsse. Diese Problematik war zwar bereits im Rahmen der letzten Revision des Mehrwertsteuergesetzes diskutiert worden, der Überarbeitungsbedarf war aber als so grundlegend erachtet worden, dass damals darauf verzichtet worden war, der bestehenden Revision eine entsprechende Ergänzung hinzuzufügen.

Sowohl der Bundesrat als auch die WAK-NR sprachen sich für eine Annahme der Motion aus, wiesen jedoch gleichermassen darauf hin, dass das neue Gesetz Gemeinwesen gegenüber privaten Anbietern nicht privilegieren dürfe. Eine Minderheit der WAK-NR beantragte die Ablehnung der Motion – nicht, weil sie keinen Revisionsbedarf sah, sondern weil sie einerseits darauf bestand, dass möglichst viele Aufgaben vom Privatsektor übernommen werden sollen, und sie andererseits bezweifelte, dass die Regelung genügend präzise formuliert werden könne, damit eine Diskriminierung der Privaten gegenüber den Gemeinwesen tatsächlich verhindert werden könne. So sei es beinahe unumgänglich, dass eine entsprechende Revision Gemeinden erlauben würde, anderen Gemeinden ihre Dienste mehrwertsteuerbefreit anzubieten, während Private für dieselben Tätigkeiten mehrwertsteuerpflichtig wären. Nachdem die Motion vom Ständerat ohne Gegenantrag angenommen worden war, folgte der Nationalrat der Mehrheit der WAK-NR mit 120 zu 42 Stimmen bei 10 Enthaltungen und sprach sich ebenfalls für die Motion aus. Nun liegt es an Bundesrat Maurer, die Revision wie versprochen sofort anzugehen und sie noch im Jahr 2017 in die Vernehmlassung zu schicken.

Keine Mehrwertsteuer auf subventionierten Aufgaben (Mo. 16.3431)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

Im Rahmen seiner Botschaft für eine Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes schlug der Bundesrat im Februar 2015 vor, die Motion Cassis (fdp, TI) für eine verbesserte Identifikation von mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen aus dem Ausland abzuschreiben. Die Teilrevision schaffe die gesetzlichen Grundlagen zur geforderten Reduktion der mehrwertsteuerbedingten Wettbewerbsverzerrungen in den Grenzregionen, zudem würden bereits seit Anfang 2015 Daten des Online-Meldeverfahrens und des Zentralen Migrationsinformationssystems (ZEMIS) zur Durchsetzung der Steuerpflicht ausländischer Unternehmen verwendet, begründete er den Antrag. Stillschweigend stimmten Nationalrat und Ständerat im Herbst 2015 respektive Frühjahr 2016 der Abschreibung zu.

Identifikation von mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen aus dem Ausland

Im Rahmen der Behandlung der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes schrieben National- und Ständerat in der Herbstsession 2015 respektive der Frühjahrssession 2016 die Motion der WAK-NR für eine Reihe kleinerer Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes ab, nachdem der Bundesrat die verlangten Änderungen in der entsprechenden Mehrwertsteuerrevision beantragt hatte.

Kleinere Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes (Mo. 13.3362)

Ende 2015 reichte Erich Ettlin (cvp, OW) eine Motion zur „ungerechtfertigten Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen" ein. Der Motionär beanstandete, dass die Post die Revisionskosten, die durch zufallsmässige Überprüfungen am Schweizer Zoll entstehen, auf den jeweiligen Endverbraucher abwälze und die betroffenen Endverbraucher somit trotz korrektem Verhalten eine Gebühr von CHF 13 bezahlen müssten. Entsprechend solle das Zollgesetz so geändert werden, dass diejenigen Personen, denen durch die Beschau von Waren mit vereinfachter Zollanmeldung (105a ZV) – die also unter anderem einen Mehrwertsteuerwert von CHF 1000 und ein Gesamtgewicht von 1000 kg nicht überschreiten – Mehrkosten entstehen, für ihre Auslagen vom Bund einen Pauschalbetrag zurückfordern können. Diese Forderung unterstützte gemäss seinem Blog-Beitrag vom November 2016 auch Preisüberwacher Stefan Meierhans.

In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass durch das Prinzip der Selbstanmeldung im Zollrecht der Zollanmelder, also der Spediteur oder Paketdienstleister, bei der Überprüfung der Pakete am Zoll mitwirken müsse. Diese Beschau ist für den Zollanmelder zwar kostenlos, aber dennoch mit Aufwand verbunden. Diesen Aufwand verrechnen die Zollanmelder unterschiedlich: Während die Schweizerische Post von den betroffenen Auftraggebern (also den Absendern oder Warenempfängern) für die Beschau CHF 13 verlangt, integrieren viele Kurierunternehmen die Beschaukosten in ihre allgemeinen Transport- und Verzollungskosten und verteilen sie somit auf alle Kunden. Eine Vergütung dieser Kosten durch den Bund würde zu einer Ungleichbehandlung von Kleinsendungen gegenüber anderen Sendungen führen und den „Grundprinzipien einer behördlichen Kontrolle im Allgemeinen und auch der Systematik der Zollveranlagung im Besonderen" widersprechen – so die Argumentation des Bundesrates. Entsprechend empfahl dieser die Motion zur Ablehnung.

Trotz dieser Einwände sprach sich der Ständerat als Erstrat in der Frühjahrssession 2016 mit 20 zu 14 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) für die Annahme der Motion aus. In der Folge beantragte die WAK-NR ihrem Rat jedoch, die Motion dahingehend zu ändern, dass nicht der Bund für die entstehenden Kosten aufkommen, sondern alle Zollanmelder die Beschaukosten in die übrigen Speditionskosten integrieren sollen. Auf diese Weise könne auch verhindert werden, dass nicht nur die Post, sondern alle Zollanmelder die entsprechenden Beträge vom Bund zurückforderten. In der Herbstsession 2016 sprachen sich sowohl Bundesrat Maurer als auch das Nationalratsplenum für diese Änderung aus. Somit lag der Ball wieder beim erstberatenden Ständerat, der den Vorschlag der WAK-NR in der Frühjahrssession 2017 behandelte. Martin Schmid (fdp, GR) erklärte sich im Namen der Kommission mit der Änderung einverstanden, vermutete jedoch, dass der Preisüberwacher die durch diese Lösung entstehende generelle Preiserhöhung der Post um etwa 45 Rappen pro Sendung nicht akzeptieren würde. Die WAK-SR ging hingegen davon aus, dass der Preisüberwacher mit dieser Lösung einverstanden sein werde, und Olivier Français (fdp, VD) wies darauf hin, dass der Preisüberwacher lediglich für die Umsetzung des vom Parlament verabschiedeten Gesetzes zuständig sei und folglich keinen Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess habe. Der Ständerat nahm den Vorschlag der WAK-NR und mit ihm die geänderte Motion stillschweigend an. In der Folge liegt es nun am Bundesrat, eine Lösung auszuarbeiten, welche gemäss Bundesrat Maurer die Behörden, die Post sowie den Zoll in Zukunft vor Dutzenden von Bürgerbriefen verschonen wird.

Ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen

Das Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer gab auch im Rahmen einer Motion der WAK-NR zu Diskussionen Anlass. Das Begehren wollte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) dazu verpflichten, bei eingegangenen Meldeformularen eine Eingangsbestätigung zu versenden. Dies sollte die bisherige Praxis, wonach der Antragsteller den Zustellbeweis zu erbringen hatte, für die betroffenen Unternehmen vereinfachen.
Aus vielerlei Gründen vermochte der Bundesrat diesem Vorschlag nichts Positives abzugewinnen: Die Landesregierung argumentierte erstens, dass eine solche Regelung gegen den Grundsatz, dass der Nachweis steuermindernder Tatsachen dem Steuerpflichtigen obliege, verstosse; zweitens sah der Bundesrat mit dem Begehren all jene Unternehmen benachteiligt, die nicht vom Meldeverfahren Gebrauch machen; drittens befürchtete die Regierung einen erheblichen Mehraufwand für die ESTV, begleitet von entsprechenden Kosten. Der Nationalrat sprach sich im Sinne des Bundesrats und gegen den Willen seiner Kommission dafür aus, die Motion mit 100 zu 88 Stimmen abzulehnen.

Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer

Das Parlament überwies eine Motion Cassis (fdp, TI), die verlangte, dass der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für eine verbesserte Identifikation von mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen aus dem Ausland die Daten aus dem Online-Meldeverfahren der aus der Europäischen Union (EU) in die Schweiz entsandten Arbeitnehmenden zur Verfügung stehen sollten. Hintergrund dieses Vorstosses bildete die Schwierigkeit, die Mehrwertsteuer für Lieferungen von jenen ausländischen Unternehmen in die Schweiz zu erheben, die nicht im Steuerregister eingetragen waren.

Identifikation von mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen aus dem Ausland

Das Parlament überwies eine Motion Baumann (cvp, UR), die eine teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer forderte. Der Motionär begründete dieses Anliegen mit dem Umstand, dass Pistenfahrzeuge nicht primär auf Strassen, sondern in Ski- und Langlaufgebieten verkehrten, womit diese nur beschränkt die Infrastruktur verwendeten, die durch einen Teil der Einnahmen aus der Mineralölsteuer finanziert wurden. Der Ständerat nahm die Motion mit 21 zu 17 Stimmen und der Nationalrat mit 110 zu 68 Stimmen an.

Motion zur Mineralölsteuer für Pistenfahrzeuge (12.4203)

Im Zusammenhang mit den parlamentarischen Beratungen über das Zwei-Satz-Modell überwiesen die eidgenössischen Räte eine Motion der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR), die den Bundesrat im Rahmen einer kleinen Revision mit einer Reihe von Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes beauftragte. Im Vordergrund standen dabei der Praxisnachvollzug und die Mehrwertsteuer-Befreiung von Gönnerbeiträgen an gemeinnützige Organisationen sowie von Massnahmen zur Berufsunfallverhütung.

Kleinere Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes (Mo. 13.3362)

Gegen den Antrag des Bundesrates überwiesen beide Parlamentskammern eine Motion Hess (fdp, OW), welche eine Streichung des Artikels 89 Absatz 5 des Mehrwertsteuergesetzes forderte. Dieser erlaubt es der Steuerverwaltung, ihre Mehrwertsteuerforderungen gegenüber Erben unabhängig davon geltend zu machen, ob sie in öffentlichen Inventaren oder auf Rechnungsrufe eingegeben wurden. Nach dem Willen des Motionärs soll dieses Privileg der Steuerverwaltung beseitigt werden. Wie die anderen Gläubiger soll sie ihre Forderungen im Rahmen des öffentlichen Inventars stellen.

Mehrwertsteuerforderungen gegenüber Erben

Im Berichtsjahr überwiesen beide Räte eine Motion Zanetti (sp, SO), die eine Befreiung von elektronischen Zigaretten und anderen Raucherentwöhnungshilfen von der Tabaksteuer forderte.

Tabaksteuer

Durch die Annahme einer Motion Bourgeois (fdp, FR) im Nationalrat wurde der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über mögliche Vereinfachungen der Besteuerung jener spirituosenhaltigen Produkte zu verfassen, die für die Verarbeitung in Lebensmitteln verwendet werden. Dieser Vorstoss erfolgte vor dem Hintergrund der Revision des Alkoholgesetzes.

Revision des Alkoholgesetzes

Der Ständerat hiess in der Frühjahrssession eine bereits im Oktober 2005 eingereichte und im Jahre 2007 durch den Nationalrat angenommene Motion der sozialdemokratischen Fraktion gut. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, die Reform der Mehrwertsteuer sozialverträglich auszugestalten.

Reform der Mehrwertsteuer sozialverträglich

Beide Räte überwiesen eine Motion Briner (fdp, SH), die verlangt, die Regelung zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr zu vereinfachen. Der Personalabbau an den Grenzen erschwere das bisherige Abstempeln stark und eine Neuregelung sei auch zur Stärkung des Tourismuslandes Schweiz nötig. Auch der Bundesrat plädierte für die Annahme der Motion und erklärte, dass der Handlungsbedarf erkannt sei .

Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr

Der Nationalrat behandelte die aus dem Jahr 2007 stammende Motion Studer (evp, AG), die eine ökologische Steuerreform fordert. Konkret verlangt die Motion, dass der Bund auf nicht erneuerbare Energien eine Abgabe erhebt und dieses Geld zur Senkung der Steuerbelastung auf Arbeit verwendet. Der Ständerat hatte die Motion im Vorjahr mit der Änderung überwiesen, dass vom Bundesrat ein Bericht über die Wirksamkeit bestehender Rahmenbedingungen für den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen gefordert wird. Weiter wird der Bundesrat aufgefordert, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche diese Rahmenbedingungen verbessert und auch Elemente einer aufkommensneutralen Ökologisierung des Steuersystems enthält. Der Nationalrat stimmte der Neufassung der Motion ebenfalls zu.

ökologischen Steuerreform
Dossier: ökologische Steuerreform

Im Anschluss an die Debatte über die Reform der Mehrwertsteuer waren im Ständerat eine Reihe von Motionen aus dem bürgerlichen Lager traktandiert, die alle auch kleinere Anpassungen bei der Mehrwertsteuer vorschlugen (Triponez, Mo. 03.3622; Schlüer, Mo. 04.3338; FDP-Fraktion,Mo. 05.3741; SVP-Fraktion, Mo. 05.3147 und Mo. 05.3302; Müller, Mo. 05.3743, Mo. 06.3261, Mo. 06.3262 und Mo. 08.3864; Leutenegger, Mo. 05.3795; CVP-Fraktion, Mo. 05.3799, Mo. 05.3798 und Mo. 05.3800; Darbellay, Mo. 06.3122). Sie wurden alle diskussionslos abgelehnt, da ihre Anliegen in die Reformvorlage aufgenommen worden waren.

Reihe von Motionen kleinere Anpassungen bei der Mehrwertsteuer

Bereits im Jahr 2007 hatte der Nationalrat eine Motion Studer (evp, AG) überwiesen, die eine ökologische Steuerreform forderte. Dabei ging es konkret darum, dass der Bund auf nicht erneuerbare Energien eine Abgabe erhebt und dieses Geld zur Senkung der Steuerbelastung auf Arbeit verwendet. Der Ständerat befasste sich im Berichtsjahr mit der Motion und folgte ihr mit der Änderung, dass prinzipiell ein Bericht über die Wirksamkeit bestehender Rahmenbedingungen für den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen gefordert wird sowie der Bundesrat beauftragt wird, eine Vorlage zu unterbreiten, welche diese Rahmenbedingungen verbessert und auch Elemente einer aufkommensneutralen Ökologisierung des Steuersystems enthält.

ökologischen Steuerreform
Dossier: ökologische Steuerreform

Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion Steiner (fdp, SO) angenommen, welche analog der jährlichen Erhebung "Steuerbelastung in der Schweiz" verlangte, parallel dazu sei auch eine Aufstellung "Gebührenbelastung in der Schweiz" vorzunehmen und zu publizieren. Der Bundesrat hatte Ablehnung der Motion beantragt, weil eine einheitliche Basis zur Schätzung der Höhe der Belastung durch Gebühren und Abgaben nicht möglich sei, da diese je nach Individuum, Kanton und Gemeinde anders seien. Die Entwicklung der Belastung durch Gebühren könne zudem bereits heute aus vorhandenen Statistiken des EFD abgelesen werden. Trotz dieser Gegenargumente nahm der Ständerat die Motion diskussionslos ebenfalls an.

Belastung durch Gebühren

Auch in diesem Jahr stimmten die Räte zahlreichen Motionen zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer und zur Vereinheitlichung der Steuersätze zu. Der Nationalrat überwies eine Motion der CVP, welche eine Verkürzung der Verjährungsdauer im Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer verankern wollte. Mit einer solchen könne das Risiko für den Unternehmer, aufgrund ihm nicht bekannter Regelungen nicht überwälzbare Steuern nachzahlen zu müssen, verkleinert werden und damit werde seine Rechtssicherheit vergrössert. Die absolute Verjährungsfrist soll bei fünfzehn Jahren bleiben. Auch eine Motion der FDP (Mo. 05.3741), welche bei der anstehenden Revision des Mehrwertsteuergesetzes die Steuererhebung in den Bereichen Rechtssicherheit und Verfahrensgerechtigkeit verbessern möchte, nahm der Nationalrat an. Die FDP kritisiert mit dieser Motion, dass der Steuerpflichtige an die abgegebene Quartalsabrechnung gebunden sei und bei einem Fehler den objektiven Straftatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht habe. Die Verwaltung könne jederzeit auf die Abrechnungen zurückkommen und der Steuerpflichtige geniesse erst Rechtssicherheit, wenn die Verjährungsfrist von fünf Jahren abgelaufen sei. Diese Frist könne allerdings durch die Verwaltung mit einfachsten Mitteln unterbrochen werden. Eine Motion Leutenegger (fdp, ZH) (Mo. 05.3795) setzte sich für eine grundsätzliche Vereinfachung der Verwaltung der Mehrwertsteuer ein und wurde ebenfalls überwiesen. Eine Motion Müller (fdp, AG) (Mo. 05.3743) wollte, dass die Mehrwertsteuerverwaltung keine Nachbelastungen allein gestützt auf formelle Mängel vornimmt, wenn sie erkennen kann, dass durch den formellen Mangel beim Bund kein Steuerausfall entstanden ist. Eine letzte Motion in diesem Bereich von Nationalrat Darbellay (cvp, VS) (Mo. 06.3873) verlangte, dass bei der Revision des Mehrwertsteuergesetzes die Steuerausnahme in Artikel 18 für Sportvereine und sportliche Anlässe beibehalten bleibt. Auch diese beiden Vorstösse fanden im Nationalrat eine Mehrheit.

Elf Motionen aus dem Jahr 2005 für eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer
Dossier: Vereinfachung des Steuersystems

In Bezug auf den Vorsteuerabzug bei der Mehrwertsteuer reichte der Nationalrat Imfeld (cvp, OW) zwei Motionen ein. Während die eine verlangt, dass Start-up-Unternehmungen, die sich durch staatliche Zuschüsse oder private Schenkungen finanzieren, zum vollumfänglichen Vorsteuerabzug berechtigt werden, will die zweite Motion (Mo. 06.3733), dass ein Unternehmer auch dann als vorsteuerabzugsberechtigt angesehen wird, wenn sachlich und zeitlich kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den steuerbaren Eingangs- und Ausgangsumsätzen besteht. Der Nationalrat nahm beide Motionen an.

Vorsteuerabzug

Sowohl eine Motion der SVP als auch eine Motion Jenny (svp, GL) (Mo. 07.3480) wollten die Mehrwertsteuer per 1. Januar 2010 um ein Prozent senken unter der Bedingung, dass bis dahin die Schulden des Bundes jährlich um 3 Mia Fr. gesenkt werden. Der Bundesrat lehnte beide Motionen entscheiden ab, da einerseits der hohe Überschuss im Jahr 2006 sowie die vorgesehenen Überschüsse 2008-2011 nicht für die Finanzierung neuer Vorhaben zur Verfügung stehen und andererseits die Forderung nach einer Steuersenkung bei der Mehrwertsteuer nicht der Steuerstrategie des Bundesrates entspricht, welche darauf abzielt, dort steuerliche Erleichterungen vorzunehmen, wo der positive Einfluss auf Wachstum und Arbeitsplätze am grössten ist. Die Motion Jenny wurde im Ständerat und die Motion der SVP Fraktion im Nationalrat deutlich abgelehnt.

Steuersenkung bei der Mehrwertsteuer

Der Nationalrat nahm drei Motionen an, welche Steueranreize für energieeffiziente Sanierungsmassnahmen schaffen wollen. Einerseits eine Motion der CVP (Mo. 07.3031), welche die Möglichkeit schaffen will, Spareinlagen steuerlich zu befreien oder zu begünstigen, welche zweckgebunden in Investitionen für energieeffiziente Sanierungen getätigt werden. Andererseits eine Motion Leutenegger (fdp, ZH), welche werterhaltende sowie der Energieeffizienz und dem Umweltschutz dienende Investitionen gemäss der Verordnung über den Abzug der Kosten von Liegeschaften des Privatvermögens bei der direkten Bundessteuer neu verteilt über mehrere Jahre und nicht nur im Jahr der Investition ermöglichen will. Schliesslich eine Motion Müller (fdp, AG) (Mo. 07.3010), welche die energetische Sanierung von älteren Bauten durch fiskalische Anreize fördern will.

Steueranreize für energieeffiziente Sanierungsmassnahmen

Eine Motion der SP setzte sich dafür ein, dass die Reform der Mehrwertsteuer sozialverträglich ausgestaltet wird. Die Entlastung von Unternehmen und Verwaltung solle nicht von Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen finanziert werden. Dieser Meinung waren auch der Bundesrat und der Nationalrat, welche die Motion annahmen.

Reform der Mehrwertsteuer sozialverträglich