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Im Mai 2022 diskutierte die WAK-NR die Motion Ettlin (mitte, OW; Mo. 19.4635) für eine Änderung der Rückzahlung der Verrechnungssteuer für begünstigte Unternehmen bei zwei «verbundenen, vom gleichen Aktionärskreis beherrschten Gesellschaften». Der Motionär störte sich daran, dass in der Schweiz diejenige von zwei verbundenen Gesellschaften die Rückerstattung der Verrechnungssteuer erhält, welche durch die Leistung begünstigt wurde, im Ausland aber häufig auch die andere Gesellschaft die Rückerstattung geltend machen kann. Da dies den Schweizer Investitionsstandort unattraktiv mache, wollte er die entsprechende Regelung ändern. Die Kommissionsmehrheit erachtete mehr Informationen zu dieser Frage als nötig und reichte daher ein Kommissionspostulat ein, mit dem sie einen Vergleich der schweizerischen Besteuerungspraxis mit denjenigen im Ausland verlangte. Da sie überdies das sogenannte Dividend Stripping, bei dem eine Aktie zur Steuerhinterziehung kurz vor der Dividendenzahlung verkauft und kurz darauf wieder zurückgekauft wird, fürchtete, sollte der Bericht auch das entsprechende Missbrauchsrisiko und mögliche Lösungen beinhalten. In der Herbstsession 2022 lehnte der Nationalrat die Motion Ettlin mit 105 zu 77 Stimmen ab, sprach sich aber stillschweigend für Annahme des Kommissionspostulats aus.

Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch eine einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden (Po. 22.3396)

Das Potenzial für die Schweizer KMU-Wirtschaft bei einem Anschluss an den EU-One-Stop-Shop zur Abrechnung der MWST wollte die SGK-NR im April 2022 mit einem Postulat prüfen lassen. Verkäufe elektronischer Güter oder Dienstleistungen an Endkunden in der EU müssten ab dem ersten Euro versteuert werden, was einen grossen Aufwand bedeute. Darum soll in einem Bericht aufgezeigt werden, was nötig wäre, um die Umsätze für den EU-Raum im Rahmen der Schweizer Mehrwertsteuerabrechnung abzurechnen und deren Verteilung auf die EU-Staaten anschliessend der ESTV zu übertragen – wie es jetzt mit dem Portal «EU-One-Stop-Shop» für Unternehmen in der EU in ähnlicher Form bereits möglich ist.
Der Bundesrat sprach sich gegen das Postulat und gegen eine solche Regelung aus: Bereits heute sei eine Teilnahme der Schweizer Unternehmen am EU-One-Stop-Shop möglich – einzig die Abrechnung gegenüber der ESTV sei also neu am Vorschlag. Auch mit einer Beteiligung der ESTV an dem Verfahren müssten jedoch die spezifischen Mehrwertsteuerregelungen aller EU-Staaten berücksichtigt werden, was mit der einfachen Mehrwertsteuerabrechnung in der Schweiz nicht möglich sei. Zudem könnten dadurch auch Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten ihre Mehrwertsteuern über die ESTV abrechnen, was für diese sehr aufwändig wäre. Gleichzeitig könnten Unternehmen mit Sitz in der EU ihre Schweizer Mehrwertsteuern in einem EU-Staat entrichten, wodurch die Schweiz diese kaum mehr auf ihre Korrektheit prüfen könnte. Da er diese Punkte im Rahmen von Interpellationen bereits verschiedentlich dargelegt habe, bringe ein zusätzlicher Bericht diesbezüglich keinen Mehrwert.
Mit 137 zu 51 Stimmen nahm der Nationalrat das Postulat dennoch und gegen den Willen der SVP-Fraktion an.

Potenzial für die Schweizer KMU-Wirtschaft bei einem Anschluss an den EU-One-Stop-Shop zur Abrechnung der MWST prüfen (Po. 22.3384)

In der Wintersesson 2020 kam das Postulat der APK-NR zur Schaffung steuerlicher Anreize für einen nachhaltigen internationalen Handel in den Nationalrat, wo eine Minderheit Nidegger (svp, GE) dessen Ablehnung beantragte. Der Rat folgte aber der Empfehlung der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates und nahm den Vorstoss mit 131 zu 53 Stimmen an. Die Gegenstimmen stammten von der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion.

Steuerliche Anreize für einen nachhaltigen internationalen Handel (Po. 20.3933)

Die APK-NR reichte im August 2020 ein Postulat ein, mit dem sie den Bundesrat damit beauftragen wollte, die Einführung von Grenzausgleichssystemem zu prüfen, um steuerliche Anreize für einen nachhaltigen internationalen Handel zu schaffen. Mit diesen Grenzausgleichssystemen liessen sich im internationalen Handel höhere Kosten ausgleichen, die durch die Besteuerung von umweltschädlichen Aktivitäten im Inland, beispielsweise CO2-Lenkungsabgaben oder Pestizidsteuern, entstehen. Indem die Schweiz vergleichbare Abgaben auf den Kohlenstoffgehalt oder andere negative Umweltauswirkungen von importierten Gütern erhebt, könne man verhindern, dass die Produktion und der Konsum von Gütern und Dienstleistungen allein aufgrund von Umweltsteuern ins Ausland verlagert würden, zeigte sich die Kommission überzeugt. Die Europäische Kommission habe im Juli 2020 bereits eine Initiative in die öffentliche Konsultation geschickt, mit der ein CO2-Grenzausgleichssystem eingeführt werden soll. Dadurch wolle die EU verhindern, dass ihre ökologischen Ziele durch die Abwanderung von Produktionsstätten in Länder mit einer weniger strengen Klimapolitik ausgehöhlt werden. Die APK-NR führte aus, dass ein derartiges EU-Grenzausgleichssystem auch gravierende wirtschaftliche Auswirkungen auf die Schweiz hätte und man deshalb prüfen müsse, inwieweit man sich dem System der EU anschliessen könnte. Die Prüfung dieses Instruments sei aber auch darüber hinaus sinnvoll, weil die Schweiz neue Wege finden müsse, wie sie im internationalen Handel Wettbewerbsnachteile durch höhere inländische Umweltstandards und -abgaben ausgleichen könne.
Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats.

Steuerliche Anreize für einen nachhaltigen internationalen Handel (Po. 20.3933)

Inmitten der Corona-Krise reichte Damian Müller (fdp, LU) eine Motion ein, mit der er einen Bericht zu den Auswirkungen einer einjährigen Halbierung der Mehrwertsteuer auf Konsumenten, Staat und Wirtschaft, aber auch auf die AHV, forderte. Tiefere Mehrwertsteuern, die den Bund rund CHF 12 Mrd. pro Jahr kosten würden, könnten den Unternehmen bei der Rückkehr in die Märkte helfen, die Arbeitslosenzahlen verringern, den Konsum und damit das BIP stärken und kämen allgemein auch den Einwohnerinnen und Einwohnern zugute. Der Bundesrat verwies hingegen darauf, dass Steuern automatische Stabilisierungsinstrumente darstellten, da gerade die Mehrwertsteuern bei Umsatzrückgang ebenfalls abnähmen. Da der in der Verfassung festgelegte Mindestsatz der Mehrwertsteuer bei 2 Prozent liege, würde eine Reduktion um die Hälfte eine Verfassungsänderung bedingen und hätte zudem administrativen Aufwand für die Unternehmen in der Höhe von CHF 300 bis 400 Mio. zur Folge. Er erachte eine Mehrwertsteuersenkung deshalb nicht als geeignetes Instrument zur Reaktion auf die Corona-Krise, betonte der Bundesrat.
In der Herbstsession 2020 behandelte der Ständerat eine ähnlich lautende Interpellation Müller (Ip. 20.3213), nachdem sich der Interpellant mit der Antwort des Bundesrates nur teilweise befriedigt gezeigt und eine Diskussion gewünscht hatte. Er anerkenne die Schwierigkeit, die genauen Auswirkungen einer tieferen Mehrwertsteuer zu modellieren, und ziehe deshalb seine Motion zurück, erklärte Müller. Gleichzeitig plädierte er aber für eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer, die dank der Digitalisierung deutlich kostengünstiger ausfallen sollte als früher, sowie für eine bessere Nutzung der Chancen der Digitalisierung.

Für zwölf Monate die Mehrwertsteuer mindestens halbieren (Po. 20.3214)
Dossier: Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Covid-19-bedingten Defizits

Mit einem Postulat wollte die FK-NR den Bundesrat beauftragen, die Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer zu untersuchen. Konkret soll er prüfen, ob ein Erlassentwurf, eine Verordnungsänderung oder eine staatsvertragliche Lösung mit Nachbarstaaten zur Entschärfung der Situation insbesondere bezüglich des Einkaufstourismus beitragen könne. Anzudenken sei auch ein neues Mehrwertsteuerregime, in dem alle Kunden entweder in der Schweiz oder einem Nachbarland Mehrwertsteuer bezahlten. Dazu lägen bereits verschiedene Vorstösse (Mo. Hösli, Mo. Dobler, Mo. Hegglin) und Lösungsvorschläge (Po. Cramer) vor, deren Vor- und Nachteile ebenfalls im Bericht erörtert werden sollten. Obwohl zum Thema Einkaufstourismus bereits Berichte erstellt worden seien, beantragte der Bundesrat das Postulat aufgrund der Vielschichtigkeit des Themas zur Annahme.

In der Nationalratsdebatte in der Herbstsession 2017 verwies Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH) auch auf den durch den Online-Handel ausgelösten Strukturanpassungsprozess, der ebenfalls eine Ursache des von CHF 4 Mrd. auf CHF 12 Mrd. Umsatz gestiegenen Einkaufstourismus darstelle. Da dieser Markt sehr dynamisch sei, sei es gemäss Finanzminister Maurer nötig, für die Unternehmen in der Schweiz gleich lange Spiesse zu schaffen. Für die Minderheit der Finanzkommission kritisierte Sebastian Frehner (svp, BS) den Entscheid der FK-NR, da es dieser nur darum gehe, die Preise in der Schweiz hochzuhalten und den Import von Gütern aus dem Ausland zu verhindern. Diese Preisdifferenzen würden vor allem durch internationale Konzerne, aber auch durch inländische Kräfte, abgeschöpft, während die Schweizer Firmen unter den hohen Einkaufspreisen litten. Folglich solle man „möglichst alle tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse abbauen“, so Frehner. Mit 119 zu 58 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich der Nationalrat für Annahme des Postulats aus. Dagegen stimmte ein Grossteil der SVP-Fraktion sowie einige wenige Mitglieder der SP- und der FDP-Fraktion.

Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer

In der Frühlingssession stimmte der Nationalrat einem Postulat Kaufmann (svp, ZH) zu, welches den Bundesrat auffordert zu prüfen, ob und wie Pensionskassen von Grundstücksgewinnsteuern und Handänderungsgebühren entlastet werden können.

Grundstücksgewinnsteuern und Handänderungsgebühren

Im Anschluss an die Beratungen zum Zollgesetz stimmte der Nationalrat gegen den Antrag des Bundesrates einem Postulat seiner WAK zu, das die Regierung beauftragt, einen Bericht über die Zollbemessung zu erstellen und dabei die Vor- und Nachteile des heutigen Gewichtszollsystems und des Wertzollsystems, wie es in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in praktisch allen Industrieländern verbreitet ist, aufzulisten.

Zollbemessung

Mit Einverständnis des Bundesrates überwies die grosse Kammer schliesslich ein Postulat Raggenbass (cvp, TG), das eine Evaluation des Vollzugs des Mehrwertsteuergesetzes verlangt. Auf Zustimmung der Regierung stiess auch eine Interpellation desselben Parlamentariers, in der dieser vorschlug, ein Konsultativorgan aus Steuerexperten, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis einzusetzen, das die systematische und konsistente Regelung bzw. Umsetzung der Mehrwertsteuer verfolgt und vorgängig zu allen geplanten Änderungen der MWSt Stellung nimmt.

Evaluation des Vollzugs des Mehrwertsteuergesetzes

Im Nationalrat forderten ein Postulat der Grünen Fraktion (Po. 98.3417) und ein Postulat Weber (sp, AG) (Po. 98.3385), vom Bundesrat, den Beschluss rückgängig zu machen. Allerdings hatte der Ständerat die bundesrätliche Vorlage im vergangenen Jahr mit 22 zu 8 Stimmen bereits akzeptiert. Das IOK verzichtete dann überraschend vor der Behandlung im Nationalrat auf das Mehrwertsteuergeschenk. Hingegen hielt es an der ausgehandelten allgemeinen Steuerbefreiung fest; damit bereitete es auch dem Seilziehen um den Sitz des IOK ein Ende. Verschiedene europäische Städte hatten um den zukünftigen Sitz des IOK gebuhlt und Steuergeschenke in Aussicht gestellt. Die Grünen sowie Weber zogen daraufhin ihre Vorstösse wieder zurück.

Postulat Grüne Fraktion: Keine Mehrwertsteuerbefreiung für das IOK

Ein Postulat Bührer (fdp, SH), das eine volle MWSt-Rückerstattung im Reisenden- und Grenzverkehr oder zumindest eine Herabsetzung des geltenden Mindestbetrages von CHF 500 auf maximal CHF 100 an Waren und Dienstleistungen forderte, wurde vom Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates ebenfalls überwiesen.

Postulat Bührer Mehrwertsteuer-Rückerstattung im Reisenden- und Grenzverkehr

Ein Postulat Columberg (cvp, GR), das den Bundesrat aufforderte, Kur- und Verkehrsvereine insoweit von der Mehrwertsteuer zu befreien, als diese unentgeltliche Leistungen im Interesse des Gastes oder der im Tourismus tätigen Unternehmen erbringen, wurde vom Nationalrat überwiesen. Über 100 Schweizer Kur- und Verkehrsvereine traten bis auf weiteres in den Zahlstreik ein. Auch in anderen Branchen kam es zu Boykotten der Mehrwertsteuer. So zahlten die Brockenhäuser gemeinnütziger Organisationen ihre Steuern auf ein Sperrkonto ein. Die Treuhändergesellschaften forderten die Gültigkeit der neuen Spesenregelung rückwirkend auf 1995 und rieten Tausenden von Unternehmen, ihre Abrechnungen mit einem Vorbehalt zu versehen. Insgesamt dürfte es zu rund 20 Musterprozessen vor Bundesgericht kommen; Kläger sind unter anderem die Leasingfirmen, die Hauslieferdienste und die Tierärzte. Gegen 11'000 steuerpflichtige Unternehmen wurde Ende Jahr ausserdem die Betreibung eingeleitet. Damit verlagerte sich die Auseinandersetzung um die Mehrwertsteuer zusehends auf die juristische Ebene.

Postulat Columberg Mehrwertsteuer für Kur- und Verkehrsvereine

Ein Postulat Tschopp (fdp, GE) (Po. 93.3225), das den Bundesrat einlud, die Schätzungen des Finanzdepartementes betreffend Nettoertrag der Mehrwertsteuer durch das Bundesamt für Statistik überprüfen zu lassen, wurde vom Nationalrat gegen den Willen von Bundesrat Stich knapp angenommen.

Postulat Tschopp Nachrechnung des Nettoertrages der Mehrwertsteuer

Bei der Debatte über die Legislaturplanung wünschte der Nationalrat, dass die Regierung die Leitidee des qualitativen Wachstums unter anderem insofern konkretisiere, als sie in jeder Botschaft an das Parlament die ökologischen Auswirkungen des jeweiligen Geschäfts darlege. Mit einem Postulat Müller (fdp, ZH) verlangte die Volkskammer vom Bundesrat ferner einen Bericht darüber, wie sich umweltwirksame Gesetze und Verordnungen sowie insbesondere auch Steuern, Abgaben und Subventionen auf das Umweltverhalten auswirken. Der Bericht soll zugleich Vorschläge für eine allfällige Revision bestehender Rechtsgrundlagen enthalten.

Bericht über Auswirkungen von umweltwirksamen Gesetzen und Verordnungen auf das Umweltverhalten gefordert (Po. 88.325)