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Als Zweitrat hiess der Nationalrat die neue einheitliche Zivilprozessordnung gut. In der Eintretensdebatte unterstützte etwa die Hälfte der SVP-Fraktion einen erfolglosen Rückweisungsantrag der Kommissionsminderheit, mit der Auflage, eine einfachere Lösung vorzuschlagen, die den Kantonen nicht nur, wie vorgesehen, bei der Gerichtsorganisation, sondern auch in Verfahrensfragen möglichst viele Regelungskompetenzen belässt. Die Gegner dieses Antrags argumentierten, dass es nicht Zweck der vereinheitlichten Ordnung sein könne, möglichst viele Ausnahmen und kantonale Sonderwege zuzulassen. In nahezu allen Punkten übernahm der Nationalrat in der Detailberatung die Ständeratsversion. Umstritten war jedoch die Organisation der Schlichtungsverfahren. Die vom Ständerat beschlossene Einführung der Mediation konnte sich gegen den Widerstand der SVP durchsetzen. In der Gesamtabstimmung sprachen sich alle Fraktionen mit Ausnahme der SVP geschlossen für die neue Zivilprozessordnung aus; die SVP lehnte sie mehrheitlich ab. In der Differenzbereinigung schloss sich der Ständerat weitgehend den Entscheiden des Nationalrats an. In der Schlussabstimmung in der Wintersession hiess die kleine Kammer die Vorlage einstimmig gut, der Nationalrat mit einer Gegenstimme (Reimann, svp, SG).

Vereinheitlichung der kantonalen Zivilprozessordnungen

Der Nationarat und nach ihm auch der Ständerat überwiesen oppositionslos eine Motion der FDP-Fraktion für eine Erhöhung des Verzugszinses für säumige Schuldner nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist. Der gemäss Art. 104 OR geltende Zins von 5% decke die Kosten der Gläubiger bei weitem nicht mehr und sollte nach Ansicht der Motionäre angemessen erhöht werden. Da im Vorstoss keine exakte Zahl für den neuen Zinssatz enthalten war, empfahl ihn auch der Bundesrat zur Annahme. Dies im Gegensatz zu einer im Berichtsjahr von der SVP-Fraktion eingereichten, vom Parlament noch nicht behandelten Motion, die explizit einen Satz von 10% fordert.

Erhöhung des Verzugszinses

Als Erstrat befasste sich der Ständerat in der Sommersession mit der 2006 vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen einheitlichen Zivilprozessordnung. Das Anliegen, die 26 unterschiedlichen kantonalen Verfahrensordnungen zu ersetzen, wurde allgemein begrüsst. In der Detailberatung nahm die kleine Kammer einige Änderungen vor. Es handelte sich dabei aber ausschliesslich um Ergänzungen oder redaktionelle Umformulierungen, welche meist auch der Bundesrat unterstützte. Richtig umstritten war bloss die Einführung der Mediation, die sich nur knapp durchsetzen konnte. Die Mehrheit der Rechtskommission hatte dagegen argumentiert, dass eine Verankerung dieses Instituts im Gesetz nicht nötig sei, da sich die Streitparteien ja wie bis anhin freiwillig darauf einigen könnten, einen Mediator einzusetzen.

Vereinheitlichung der kantonalen Zivilprozessordnungen

Die Rechtskommission des Nationalrats präsentierte ihre Vorschläge zur Konkretisierung der 2003 vom Ratsplenum gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Frey (fdp, NE) zur Zuständigkeitsordnung bei internationalen zivilrechtlichen Streitigkeiten. Sie beantragte, das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht um eine Bestimmung zu ergänzen. Diese sieht vor, dass ein angerufenes Schiedsgericht unabhängig von einer an einem anderen Gerichtsstandort in derselben Sache eingereichten Klage über seine Zuständigkeit beschliesst. Damit soll vermieden werden, dass die Schiedstätigkeit durch eine zusätzliche Klageeinreichung blockiert werden kann. Der Bundesrat stellte sich hinter diesen Antrag, und beide Parlamentskammern hiessen ihn gut.

Parl. Iv. Frey (fdp, NE) betreffend Schiedsgerichten bei internationalen zivilrechtlichen Streitigkeiten

Im Juni legte der Bundesrat seinen Entwurf für eine neue, einheitliche Zivilprozessordnung vor. Diese soll die 26 kantonalen Verfahrensordnungen ersetzen. Die Organisation der Gerichte bleibt Sache der Kantone, und sie behalten auch die Kompetenz, Fachgerichte – wie z.B. Handels-, Miet- oder Arbeitsgerichte – einzurichten resp. beizubehalten. Im Zentrum der Reform steht neben der Vereinheitlichung eine verbesserte Transparenz. Für Fälle von geringerem Streitwert sollen vereinfachte Verfahren zum Zuge kommen, und obligatorische Mediationsverfahren sollen vermehrt zu einer aussergerichtlichen Erledigung eines Streites führen.

Vereinheitlichung der kantonalen Zivilprozessordnungen

Der Nationalrat verlängerte die Frist zur Behandlung einer parlamentarischen Initiative Frey (fdp, NE) zur Zuständigkeitsordnung bei internationalen zivilrechtlichen Streitigkeiten um weitere zwei Jahre. Die Rechtskommission rechnet damit, in der ersten Hälfte des Jahres 2006 einen ersten konkreten Entwurf diskutieren zu können.

Parl. Iv. Frey (fdp, NE) betreffend Schiedsgerichten bei internationalen zivilrechtlichen Streitigkeiten

Die Rechtskommission des Ständerates legte ihre Vorschläge zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Bürgi (svp, TG) vor, welche verhindern will, dass Mitglieder von Vereinen ohne Beitragspflicht bei Schulden des Vereins unbeschränkt persönlich haften. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, verschuldete Vereine nur mit dem Vereinsvermögen haften. Beide Ratskammern stimmten dieser ZGB-Teilrevision ohne Gegenstimme zu.

ZGB-Revision betreffend den Schulden des Vereins (2004)

1994 hatte die damalige Nationalrätin Sandoz (lp, VD), mehr aus formaljuristischen denn aus gleichstellungspolitischen Gründen, mit einer gutgeheissenen parlamentarischen Initiative verlangt, es sei die völlige Gleichstellung von Frau und Mann beim Familiennamen sicherzustellen. Das Parlament hatte daraufhin eine Vorlage ausgearbeitet, welche auch das Bürgerrecht und den Familiennamen der Kinder einschloss. Wegen der Vielzahl der möglichen Namensoptionen und der Regelung, dass bei Nichteinigkeit der Eltern die Vormundschaftsbehörde über den Familiennamen der Kinder entscheiden sollte, wurde der Entwurf 2001 in der Schlussabstimmung aber von beiden Kammern abgelehnt. 2003 hatte Leutenegger Oberholzer (sp, BL), ebenfalls mit einer parlamentarischen Initiative, die Angelegenheit wieder aufgenommen. Ihr Begehren schloss von Anfang an das Bürgerrecht und den Familiennamen der Kinder ein. Obgleich die Initiative die Form einer allgemeinen Anregung hat, gab Leutenegger Oberholzer gewisse Leitlinien für die konkrete Umsetzung vor. So sollte geprüft werden, ob der behördlich verordnete Namenswechsel bei der Eheschliessung zweckmässig ist, da dies zwangsläufig wie in der verworfenen Vorlage zu einer Grosszahl von Namensoptionen führt. Für den Fall der Nichteinigung der Eltern sollte eine abschliessende gesetzliche Regelung getroffen werden, um behördliche Entscheide zu vermeiden. Der Nationalrat gab der Initiative im Berichtsjahr diskussionslos Folge.

Gleichstellung im Namens- und Bürgerrecht (Pa.Iv. 03.428)
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht

Bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) zum Schutz gutgläubiger Käufer, welche Immobilien von konkursiten Verkäufern erworben haben, schloss sich der Ständerat dem Beschluss des Nationalrats (Verkürzung der Publikationsfrist einer Konkurseröffung auf zwei Tage) an.

Parl. Iv. Cina zum Schutz von gutgläubigen Erwerbern (SchKG)

Ein in die Vernehmlassung gegebener Vorentwurf für die Schaffung eines einheitlichen schweizerischen Zivilprozessrechts stiess nur bei der SVP auf grundsätzliche Kritik. Gewisse Einwände, insbesondere gegen die Einführung des Verbandsklagerechts im Konsumentenschutz, erhob auch Economiesuisse.

Vereinheitlichung der kantonalen Zivilprozessordnungen

Der Nationalrat behandelte in der Sommersession den 2001 vom Bundesrat vorgelegten Entwurf für ein Bundesgesetz über die elektronische Signatur. Zweck der Vorlage ist die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die Zertifizierung dieser Unterschriften, damit sie im Geschäftsverkehr handschriftlichen Signaturen gleichgestellt werden. Die SP stellte erfolglos einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat. Dieser hätte ihrer Meinung nach diese Bestimmungen in das geplante neue Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr zu integrieren und dabei namentlich auch Aspekte des Konsumentenschutzes zu berücksichtigen. Der Bundesrat und die bürgerliche Kommissionsmehrheit hatten dagegen ins Feld geführt, dass es hier erst einmal darum gehe, mit den Bestimmungen über die staatliche Anerkennung von Zertifizierungsdiensten die Infrastrukturen für die allgemeine Verwendung der digitalen Unterschriften zu schaffen, über die möglichen Anwendungsformen und ihre Einschränkungen im Geschäftsverkehr und auch in anderen Bereichen (z.B. E-Voting) müsse dann in einem zweiten Schritt entschieden werden. In der Detailberatung hiess der Nationalrat die Vorlage gegen den Widerstand der Linken weitgehend gemäss der Regierungsvorlage gut. Dieselben Fronten ergaben sich auch im Ständerat, wo das Gesetz mit 34 zu 5 Stimmen angenommen wurde. Die wenigen unbedeutenden Differenzen konnten in der Wintersession beigelegt werden.

Bundesgesetz über elektronische Signaturen
Dossier: Bundesgesetz über die elektronische Signatur (2003)

Der Nationalrat machte sich an die Umsetzung einer parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) zum Schutz gutgläubiger Käufer von Immobilien, welcher er im Jahre 2001 Folge gegeben hatte. Er ging dabei aber nicht soweit, wie dies Cina verlangt hatte, und nahm eine unmittelbar vor der Publikation eines Konkurses gemachte Anzahlung nicht vom Konkursbeschlag aus. Um das Risiko derartiger Anzahlungen zu vermindern, beschloss er immerhin, dass die Frist zwischen Konkurseröffung und deren Notierung im Grundbuch möglichst kurz (maximal zwei Tage) ausfallen muss.

Parl. Iv. Cina zum Schutz von gutgläubigen Erwerbern (SchKG)

Der Ständerat gab einer parlamentarischen Initiative Bürgi (svp, TG) Folge, welche verlangt, das ZGB in dem Sinn zu ändern, dass Vereinsmitglieder bei Schulden des Vereins nicht mehr unbeschränkt, sondern nur noch bis zu einem von der Vereinsversammlung beschlossenen Betrag persönlich haften.

ZGB-Revision betreffend den Schulden des Vereins (2004)

Der Nationalrat überwies eine unbestrittene parlamentarische Initiative Frey (fdp, NE), welche die Tätigkeit von schweizerischen Schiedsgerichten bei internationalen zivilrechtlichen Streitigkeiten erleichtern soll. Konkret forderte Frey die Annullierung der Bestimmung, wonach die Arbeit des Schiedsgerichtes suspendiert ist, wenn eine der beteiligten Parteien gleichzeitig bei einem ausländischen Gericht eine Klage in derselben Sache eingereicht hat.

Parl. Iv. Frey (fdp, NE) betreffend Schiedsgerichten bei internationalen zivilrechtlichen Streitigkeiten

Im Sommer präsentierte der Bundesrat den Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz über die Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur. Mit diesem Gesetz würden digitale Unterschriften, deren Echtheit durch einen Zertifizierungsdienst garantiert ist, der handschriftlichen Signatur gleichgestellt. Erforderlich sind diese zertifizierten Unterschriften im Geschäftsverkehr allerdings nur dort, wo das Gesetz eine handschriftliche Beurkundung vorschreibt. Auf die ursprünglich angekündigte Koppelung dieser Vorlage mit zusätzlichen Konsumentenschutzmassnahmen für den Geschäftsverkehr im Internet wurde verzichtet; die entsprechenden Regelungen sollen in ein eigenes Gesetz aufgenommen werden, für welches im Berichtsjahr die Vernehmlassung durchgeführt wurde.

Bundesgesetz über elektronische Signaturen
Dossier: Bundesgesetz über die elektronische Signatur (2003)

Die Gleichstellung von Frau und Mann beim Familiennamen und beim Bürgerrecht erlitt in der Schlussabstimmung der Räte eine nicht vorhergesehene Totalniederlage; damit wurde eine Vorlage verworfen, die das Parlament selber erarbeitet und insgesamt fünfmal grundsätzlich gutgeheissen hatte. In der Differenzbereinigung schwenkte der Nationalrat auf die Linie von Bundes- und Ständerat ein, welche die Doppelnamen als Zeichen der Einheit der Familie weiter zulassen wollten, beschloss aber, dass bei Uneinigkeit der Eltern über den Familiennamen die Vormundschaftsbehörde entscheiden sollte. Diese als verwirrlich und etatistisch kritisierte Lösung fand schliesslich keine Mehrheiten mehr. Angeführt von der CVP, welche das neue Namensrecht als Frontalangriff auf die Familie einstufte, bodigte der Ständerat die Gesetzesänderung diskussionslos mit 25 zu 16 Stimmen, der Nationalrat, dem die Angelegenheit immerhin ein paar kurze Erklärungen wert war, mit 97 zu 77 Stimmen.

Änderung des Namensrechts (Pa.Iv. 94.434)
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) Folge, welche einen besseren Schutz für einen gutgläubigen Käufer verlangt, der (z.B. im Liegenschaftshandel) Anzahlungen auf ein Gut geleistet hat, dessen bisheriger Besitzer aber noch vor der Übertragung in Konkurs geht. Hintergrund dieses Vorstosses war die neue Bestimmung des 1997 revidierten Schuldbetreibung- und Konkursgesetzes, dass eine Konkurseröffnung unverzüglich, d.h. noch vor ihrer Publikation Rechtskraft erhält. Wenig später überwies der Nationalrat auch noch eine Motion Baader (svp, BL) mit demselben Inhalt. Der Ständerat lehnte diese Motion mit dem Argument ab, dass es keinen Sinn mache, den Bundesrat mit einer Revision zu beauftragen, welche der Nationalrat mit seiner Zustimmung zur parlamentarischen Initiative Cina selbst in die Hand genommen habe.

Parl. Iv. Cina zum Schutz von gutgläubigen Erwerbern (SchKG)

Die Motion Jutzet (sp, FR), mit der eine Sammelklage in den Bereichen Arbeits-, Konsumenten- und Mietrecht hätte eingeführt werden sollen, wurde abgeschrieben, weil sie nicht innert der vorgesehenen Frist von zwei Jahren im Rat behandelt worden war. Dies obwohl der Bundesrat beantragt hatte, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Sammelklage in Zivilrechtssachen (Mo. 98.3401)

Als Zweitrat stimmte auch der Ständerat der Motion Nabholz (fdp, ZH) für die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für den Umgang mit digitalen Unterschriften und Urkunden zu. Bereits zuvor hatte der Bundesrat mit einer neuen Verordnung die Leitplanken gesetzt für die Verwaltung der öffentlichen Schlüssel, welche die Echtheit der Unterschriften zertifizieren. Diese Aufgabe soll in der Schweiz von einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft (Swisskey AG) übernommen werden. Bei der Anerkennung der digitalen Unterschrift steht die Schweiz unter Wettbewerbsdruck, hat doch die EU anfangs Jahr mit einer Richtlinie die allgemeinen Bedingungen in Kraft gesetzt, welche ihre Mitgliedstaaten bis Mitte 2001 ins nationale Recht umsetzen müssen. Der Direktor des Bundesamts für Justiz, Heinrich Koller, skizzierte zwar im Oktober den Inhalt des entsprechenden neuen Gesetzes, das neben der Gleichstellung der digitalen mit der handschriftlichen Signatur auch Konsumentenschutzbestimmungen für im Internet abgeschlossene Kauf- und Mietverträge bringen soll. Die angekündigte Vernehmlassung wurde aber erst Anfang 2001 gestartet.

Motion Nabholz über Regelungen zur digitalen Signatur
Dossier: Bundesgesetz über die elektronische Signatur (2003)

Der Ständerat übernahm weitgehend die Vorschläge des Nationalrates zur Gleichstellung von Frau und Mann beim Familiennamen und beim Bürgerrecht. In einem wichtigen Punkt folgte er allerdings dem Bundesrat. Einstimmig beschloss er, Doppelnamen weiter zuzulassen, um die Einheit der Familie zu unterstreichen. Zudem nahm er gegenüber dem Nationalrat eine Änderung beim Familiennamen der Kinder unverheirateter Paare vor. Diese sollen grundsätzlich den Namen der Mutter tragen; bei gemeinsam wahrgenommenem Sorgerecht sollen die Eltern auch den Namen des Vaters wählen dürfen.

Änderung des Namensrechts (Pa.Iv. 94.434)
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht

Nach der Bereinigung der letzten Differenzen beim Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilrechtsachen wurden die neuen Bestimmungen in der Frühjahrssession vom Parlament verabschiedet und vom Bundesrat auf Anfang 2001 in Kraft gesetzt.

Gerichtstandsgesetz (2001)

Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Revision der Bestimmungen des Obligationenrechts über die kaufmännische Buchführung. Es geht dabei um die ausdrückliche Anerkennung der elektronischen Buchführung und die Möglichkeit, Buchungen, aber auch relevante Geschäftskorrespondenzen in elektronischer Form rechtsgültig zu archivieren. Beide Ratskammern stimmten der Reform diskussionslos zu.

Revision der elektronischen Buchführung (BRG 99.034)

Das 1998 vom Bundesrat vorgeschlagene neue Gesetz, das für die ganze Schweiz einheitlich regeln soll, welches Gericht örtlich für Zivilrechtsklagen verantwortlich ist, fand im Nationalrat ungeteilte Zustimmung und wurde mit einigen kleinen, meist redaktionellen Änderungen verabschiedet. Der Ständerat genehmigte die Vorlage mit einigen weiteren kleinen Änderungen ebenfalls einstimmig. Die Differenzbereinigung konnte allerdings noch nicht in der Wintersession abgeschlossen werden, da die grosse Kammer nicht in allen Punkten den Beschlüssen des Ständerates zustimmte.

Gerichtstandsgesetz (2001)

In der Augustsession brauchte der Nationalrat nur gerade zwei Stunden, um sich voll und ganz der Linie seiner Kommission anzuschliessen. Die Beibehaltung des bisherigen Namens wird – vorausgesetzt, dass der Ständerat ebenfalls zustimmt – zum Normalfall, denn jede Lösung in Richtung eines gemeinsamen Familiennamens bedürfte neu einer Erklärung vor dem Standesamt. Die Doppelnamen werden wieder abgeschafft. Beim Familiennamen der Kinder müssen sich die Eltern auf den einen oder anderen Namen einigen. Heiraten Eltern erst, nachdem ihre gemeinsamen Kinder das 14. Altersjahr erreicht haben, so können die Jugendlichen den Familiennamen selber wählen. Diese Bestimmung war für CVP-Fraktionschef Maitre (GE) Anlass, noch einmal von einem absurden Gesetz zu sprechen, welches das Zivilstandsregister zu einem „Selbstbedienungsladen“ verkommen lasse. Trotz Gegenstimmen aus der CVP wurde die ZGB-Änderung sowohl beim Familiennamen als auch beim Bürgerrecht mit 92 zu 24 Stimmen deutlich angenommen.

Änderung des Namensrechts (Pa.Iv. 94.434)
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht