Gegen die Abschaffung von Ernennungen als Beistand oder Beiständin wider Willen, wie sie eine parlamentarische Initiative Schwaab (sp, VD) verlangte, regte sich in der Maisession 2017 im Nationalrat kein Widerstand. Die Volkskammer folgte ihrer Rechtskommission sowie dem Bundesrat und stimmte mit 140 zu 6 Stimmen bei 22 Enthaltungen für die entsprechende Revision von Art. 400 ZGB. In der Herbstsession desselben Jahres sprach sich auch der Ständerat einstimmig für die Anpassung aus. Die Schlussabstimmungen passierte das Geschäft mit 190 zu 3 Stimmen im Nationalrat und einstimmig im Ständerat.
Keine Ernennung als Beistand oder Beiständin wider Willen! (Pa.Iv. 12.413)- Schlagworte
- Datum
- 29. September 2017
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 12.413
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Elia Heer
Aktualisiert am 25.09.2020
Aktualisiert am 25.09.2020