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  • Arbeitslosenversicherung (ALV)

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Bei der Arbeitslosenversicherung standen 2013 Einnahmen von rund CHF 6,9 Mrd. (- 1% im Vergleich zum Vorjahr) Ausgaben von rund CHF 6,3 Mrd. (+ 8,7%) gegenüber; es resultierte ein Rechnungssaldo von CHF 587 Mio. Der grösste Teil der Einnahmen stammte von Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber, 9% stammten von der öffentlichen Hand. Die Verwaltungs- und Durchführungskosten machten 10,7% der Gesamtausgaben aus.

Rechnungssaldo 2013 der Arbeitslosenversicherung
Dossier: Jahresergebnisse der Arbeitslosenversicherung

Im November begann die Vernehmlassung zur Reform der Altersvorsorge 2020. Parallel dazu publizierte der Bundesrat einen umfangreichen Bericht mit einer Gesamtsicht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen bis 2035 in Erfüllung dreier Postulate aus den Jahren 2005-2012. Der Bericht erläutert das heutige Finanzierungssystem und die Finanzierungsperspektiven im Hinblick auf verschiedene demographische und ökonomische Szenarien für alle Sozialversicherungszweige und enthält eine Gesamtbetrachtung zu AHV und beruflicher Vorsorge. Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht nach diesen Ausführungen nur bei der AHV, die anderen Zweige weisen ausgeglichene oder gar positive Rechnungssaldi aus. Bei den Ausgaben von AHV, Ergänzungsleistungen (EL) und Krankenpflegeversicherung (KV) wird für die nächsten zwei Jahrzehnte ein im Vergleich zum Bruttoinlandprodukt (BIP) überproportionales Wachstum erwartet; die Ausgaben von IV, Erwerbsersatzordnung (EO) und Familienzulagen (FZ) sollen dagegen gemessen am BIP zurückgehen, während jene der Arbeitslosenversicherung (ALV), der beruflichen Vorsorge (BV) und der Unfallversicherung (UV) weitgehend ähnlich bleiben. Insgesamt wird ein Anstieg der Sozialleistungsquote von aktuell gut 21 auf rund 25% im Jahr 2035 erwartet. Der dringendste Handlungsbedarf besteht bei der AHV: Ohne Reformen wäre deren Fonds im Jahr 2028 vollständig geleert. Auch bei der beruflichen Vorsorge seien aber aufgrund der steigenden Lebenserwartung Anpassungen notwendig.

Gesamtsicht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen

Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat seiner WAK zum Vollzug des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) durch die Kantone. Das Postulat beauftragt den Bundesrat, die kantonalen Effizienzunterschiede beim Vollzug der Arbeitslosenversicherung zu analysieren.

Effizienzunterschiede beim Vollzug der Arbeitslosenversicherung

Der Bundesrat legte dem Parlament einen Entwurf zur Änderung des Arbeitslosenversicherungs- und Insolvenzentschädigungsgesetzes (AVIG) vor: Mittels einer Deplafonierung des Solidaritätsprozents, sprich einer Ausdehnung auf Einkommen über CHF 315'000, sollen die Schulden des ALV-Fonds von derzeit rund CHF 5 Mrd. rascher abgebaut werden. Eine entsprechende Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) war im Vorjahr überwiesen worden. In seiner Botschaft führte der Bundesrat aus, angesichts der überproportionalen Zunahme der hohen Lohnanteile in den vergangenen Jahren könnte eine Deplafonierung des Solidaritätsprozents zusätzliche Einnahmen für die ALV von aktuell rund CHF 100 Mio. pro Jahr generieren. In der Vernehmlassung hatte ein grosser Teil der Antwortenden – Linke, Grüne, CVP und Gewerkschaften sowie auch der Bauernverband – die Deplafonierung als Instrument für eine raschere Entschuldung der ALV gutgeheissen, denn die zeitlich befristete Mehrbelastung der Arbeitgeber und gutverdienenden Arbeitnehmenden sei vertretbar, gerechtfertigt und grössere wirtschaftliche Folgen würden nicht erwartet. Durch eine frühere Aufhebung des Solidaritätsprozents bei erfolgreicher Entschuldung würden zudem längerfristig die Einkommen des gehobenen Mittelstandes zwischen CHF 126'000 und 315'000 entlastet. Gegen die Vorlage sprachen sich SVP, FDP, die Economiesuisse und der Gewerbeverband aus. Bei der Debatte im Nationalrat folgten die Befürworter und die Kommissionsmehrheit weitgehend der in der Vernehmlassung geäusserten Argumentation. Die VOX-Analyse zur Abstimmung über die 4. Revision des AVIG 2010 habe zudem gezeigt, dass eine Mehrheit der Ja-Stimmenden die Plafonierung nicht gutheisse, welche auch tatsächlich schwer nachvollziehbar sei. Eine Minderheit Wandfluh (svp, BE) forderte Nichteintreten. Das erst seit zwei Jahren geltende Gesetz dürfe nun nicht bereits wieder geändert werden, die Änderung widerspreche zudem dem Volkswillen und dem Versicherungsprinzip in der ALV. Das Solidaritätsprozent sei eine zusätzliche Steuer auf hohe Einkommen, wobei Gutverdiener schon bei der AHV und der Einkommenssteuer Solidaritätsbeiträge leisteten. Dies verteuere die Arbeit und schwäche durch die hälftige Belastung der Arbeitgeber den Wirtschaftsstandort Schweiz. Schliesslich folgte nur die SVP-Fraktion der Minderheit, der Rat nahm die Vorlage mit 132 zu 48 Stimmen an. Die Debatte im Ständerat verlief kurz und ohne Gegenanträge, die Vorlage wurde mit 26 zu 5 Stimmen angenommen. Die Einführung der Änderung wurde auf den 1. Januar 2014 festgelegt.

Deplafonierung des Solidaritätsprozents

Das im April des Vorjahres eingeführte revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz zeigte im Berichtsjahr erstmals Wirkung. Gemäss Angaben des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco sparte der Bund in zwölf Monaten rund 350 Mio. Franken. Zudem blieb die Anzahl Arbeitsloser, die sich nach der Aussteuerung auf dem Sozialamt anmeldeten, geringer als erwartet.

Jahresergebnis 2012 der Arbeitslosenversicherung
Dossier: Jahresergebnisse der Arbeitslosenversicherung

Im April publizierte Kennzahlen zeigten, dass 2012 bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) im Jahresdurchschnitt 125'594 Personen registriert waren, was einer Quote von 2,9% entspricht. Bei Gesamtaufwendungen von rund CHF 5,78 Mrd. und Einnahmen von rund 6,94 Mrd. resultierte ein Überschuss von CHF 1,16 Mrd., womit ein Darlehen von 1 Mrd. an den Bund zurückbezahlt werden konnte. Die Schulden der ALV belaufen sich damit noch auf CHF 5 Mrd.

Jahresergebnis 2012 der Arbeitslosenversicherung
Dossier: Jahresergebnisse der Arbeitslosenversicherung

Vor dem Hintergrund der 2010 durch die Stimmbürgerschaft angenommenen 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und des immer noch hohen Defizits der Arbeitslosenversicherungskasse überwiesen die Räte im Berichtsjahr eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats, welche eine raschere Sanierung der Arbeitslosenversicherung durch Ausdehnung des Solidaritätsprozents auch auf Jahreseinkommen über 315‘000 Franken anstrebt. Eine Minderheit Rime (svp, FR) hatte sich für eine Ablehnung der Motion eingesetzt, mit dem Argument, sie widerspreche dem in der Abstimmung ausgedrückten Volkswillen. Einer im Nationalrat parallel behandelten parlamentarischen Initiative Prelicz-Huber (gp, ZH) (Pa. Iv. 10.491), die eine Deplafonierung der Lohnbeiträge forderte, wurde dagegen keine Folge gegeben.

Ausdehnung des Solidaritätsprozents auch auf Jahreseinkommen über 315‘000 Franken

Zur Abfederung der Frankenstärke stimmte das Parlament einem vom Bundesrat beantragten Hilfspaket im Umfang von 870 Millionen Franken zu, wovon 500 Millionen Franken der Arbeitslosenversicherung zu Gute kamen. Abgesehen von einigen Ausnahmen verzichtete der Bund auf die gezielte Unterstützung von einzelnen Exportbranchen sowie auf kurzfristig wirkende Massnahmen.

Abfederung der Frankenstärke
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Les deux chambres ont donné suite à l’unanimité à une initiative parlementaire de la commission de l’économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) visant à modifier les délais-cadres et la période de cotisation minimale pour les personnes âgées de 55 ans et plus. Elles ont ainsi décidé d’octroyer 520 indemnités journalières à un assuré ayant cotisé 22 mois et étant âgé de 55 ans et plus ou touchant une rente d’invalidité à un taux d’au moins 40%. La commission a estimé que la disposition adoptée lors de la quatrième révision partielle de la loi sur l’assurance-chômage (LACI) exigeant 24 mois de cotisation durant les deux dernières années est impossible à tenir. Au vote final, la loi a été adoptée à l’unanimité par les deux chambres.

délais-cadres et la période de cotisation minimale pour les personnes âgées

Le Conseil fédéral a modifié son ordonnance d’application de la nouvelle loi sur l’assurance-chômage à la suite de la période de consultation. Il a ainsi augmenté à 60, au lieu de 30, les jours de cotisation qui comptent double afin de ne pas pénaliser les professions où les changements d’employeurs sont très fréquents comme c’est le cas dans les milieux de la culture. Par ailleurs, il a revu à la baisse le seuil de gain assuré donnant droit aux indemnités de chômage à 500 francs, au lieu des 800 initialement prévus. Toutefois, il a décidé que les périodes de gain intermédiaire ne sont plus comptabilisées pour l’ouverture d’un nouveau droit aux indemnités, même si les cotisations restent dues, et a rejeté la possibilité de mettre en place des dispositions transitoires comme réclamées par les syndicats suite aux 15'000 personnes qui se sont retrouvées en fin de droit au mois d’avril de l’année sous revue.

ordonnance d’application de la nouvelle loi sur l’assurance-chômage

Bereits im Januar gab der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) an seiner Jahrespressekonferenz bekannt, dass er die Abbaupläne für Sozialleistungen mit Referenden bekämpfen wolle. Dies betreffe insbesondere den Leistungsabbau bei der Arbeitslosenversicherung, die Neuauflage der 11. AHV-Revision und die Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge. Der Erfolg war allerdings durchzogen. Das Referendum gegen den Mindestumwandlungssatz wurde im März zwar deutlich gewonnen, das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz hingegen wurde gegen den Widerstand des SGB angenommen. Die 11. AHV-Revision wurde noch im Parlament versenkt.

Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) Abbaupläne für Sozialleistungen mit Referenden bekämpfen

Über das Referendum gegen die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, welches die Gewerkschaften zusammen mit den linken Parteien ergriffen hatten, wurde am 26. September abgestimmt. Das Volk nahm die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetz mit 53,4% an. Gegen die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hatten nur die Urheber des Referendums Parolen gefasst; alle anderen grossen Parteien empfahlen die Änderung zur Annahme. Auffallend war, dass sich die Parteien auch bei den kantonalen Sektionen einig waren. Einzig bei der EVP wichen zwei Kantonalparteien vom Parolenentscheid ab.


Abstimmung vom 26. September 2010

Beteiligung: 35,5%
Ja: 958 913 (53,4%)
Nein: 836 101 (46,6%)

Parolen:
– Ja: FDP, CVP, SVP, EDU, FP, GLP, BDP; ZSA, eco, SGV, SBV.
– Nein: SP, EVP (2*), CSP, PdA, GP, SD, KVP; SGB, TravS.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

4. Revision der Arbeitslosenversicherung

Bei den kantonalen Abstimmungsergebnissen zeigten sich Unterschiede in den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz. Während die französische und die italienische Schweiz die Änderung des Arbeitslosengesetzes ausnahmslos ablehnten, gab es in der Deutschschweiz mit Basel-Stadt nur einen einzigen Kanton, der die Änderung nicht befürwortete. Für den Abstimmungsentscheid waren gemäss Vox-Analyse im Wesentlichen der Links-Rechts-Gegensatz und das Alter von Bedeutung. Personen, die sich politisch links einstuften, verwarfen die Vorlage mehrheitlich. Die Altersklassen mit den höchsten Beschäftigungsrisiken, die von der Verlängerung der Karenzzeiten am meisten betroffen sind, also vor allem die jungen Stimmberechtigten, lehnten die Revision deutlich ab. Die über 70-jährigen Stimmbürger, welche als Leistungsbezüger nicht mehr in Frage kommen, stimmten den Leistungskürzungen mehrheitlich zu. Während den Ja-Stimmenden die finanzielle Sicherung der Arbeitslosenversicherung besonders wichtig war, stellte für die Nein-Stimmenden die Solidarität mit den Arbeitslosen das wichtigste Motiv dar.

4. Revision der Arbeitslosenversicherung

Im Parteitag vom 22. August in Cham stand die Wirtschaftspolitik im Zentrum. Die Delegierten nahmen den Jahresbericht 2009 an, in welchem sich die Partei als treibende Kraft hinter der erfolgreichen Schweizer Wirtschaftspolitik lobt. Ebenfalls verabschiedet wurde eine Wirtschaftsresolution, in der die CVP die Too-big-to-fail-Debatte mit den an die Banken gerichteten Forderungen nach der Erhöhung der Eigenmittel und nach der Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital ergänzt. Weiter fordert das Papier bessere steuerliche Rahmenbedingungen in den Kantonen für KMU, eine erleichterte Zulassung von Nicht-EU-Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss, Steuererleichterungen für Start-up-Unternehmen oder die Linearität des Beitragssatzes für die berufliche Vorsorge. Im Vorfeld der Versammlung umstritten war die Forderung auf den Verzicht eines Agrarfreihandelsabkommen mit der EU, war es doch die CVP-Bundesrätin Leuthard, die mit diesem Dossier rang. Eine deutliche Mehrheit der Delegierten sprach sich schliesslich für die Annahme der ALV-Revision aus, deren Abstimmung am 26. September anstand.

CVP beschliesst Ja-Parole zur ALV-Revision

Die beiden verbliebenen Differenzen bereinigte der Ständerat, indem er den Beschlüssen des Nationalrates diskussionslos zustimmte. In der Schlussabstimmung stimmte er dem Entwurf mit 32 zu 12 Stimmen zu. Im Nationalrat äusserten sowohl die SVP als auch die Linke ihren Unmut über die Vorlage. Die SVP enthielt sich in der Schlussabstimmung der Stimme und die Ratslinke stellte in Aussicht, dass sie bei Annahme der Vorlage zusammen mit den Gewerkschaften das Referendum ergreifen werde. Der Nationalrat stimmte der Vorlage schliesslich mit 91 zu 64 Stimmen bei 37 Enthaltungen zu.

4. Revision der Arbeitslosenversicherung

Der Nationalrat schwenkte in der Differenzbereinigung auf die Linie des Ständerates ein. Er sah von einer Kürzung der Taggelder und einer Verlängerung der besonderen Wartezeiten ab. Auch bei der Kürzung der Taggelder für unter 30-Jährige und bei den unter 25-Jährigen schwenkte er auf die Vorschläge des Ständerates ein. Abweichungen ergaben sich in Bezug auf die Datenbekanntgabe an die Ausländerbehörden sowie bezüglich der Strafbestimmungen. Hier hielt der Nationalrat an seinen Beschlüssen fest.

4. Revision der Arbeitslosenversicherung

Von Seiten der SP kamen vor allem Vorstösse im Bereich der Aus- und Weiterbildung von arbeitslosen Personen. Drei dieser Motionen (09.4255, 09.4284, 09.4285) stammten von Josiane Aubert (sp, VD) und wurden vom Nationalrat abgelehnt. Erstere wollte für junge Arbeitslose ohne Grundausbildung zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen und dazu den Bundesrat beauftragen, vorübergehende konjunkturelle Massnahmen zu ergreifen. Unternehmen, die arbeitslose Lernende einstellen, sollten mit einer Jahresprämie von CHF 5'000 pro Ausbildungsplatz belohnt werden. Die zweite Motion wollte die Möglichkeiten des Berufsbildungsgesetzes im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes besser ausnützen und forderte, dass Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die während der Zeit ihrer Arbeitslosigkeit Schritte unternehmen, um ihre Bildungsleistungen validieren zu lassen, von der Verpflichtung der Arbeitssuche befreit werden. Die dritte Motion Aubert wollte die Ausbildungszuschüsse in der Arbeitslosenversicherung ausbauen, indem das Mindestalter für den Erhalt von Bildungszulagen, welches bei 30 Jahren festgelegt ist, aufgehoben werden sollte. Auch eine Motion (09.4214) Nordmann (sp, VD), welche ein nationales Programm zur Requalifizierung der erwerbstätigen Bevölkerung forderte, hatte im Nationalrat keinen Erfolg. Ebenfalls chancenlos war eine Motion (09.4257) Marra (sp, VD), welche den Bundesrat beauftragen wollte, eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorzulegen, mit welcher der Erwerb eines neuen Berufes gefördert werden sollte.

Aus- und Weiterbildung

Ein weiteres thematisches Bündel an Vorstössen beschäftigte sich mit der Arbeitslosenversicherung und deren Auswirkungen auf die verschiedenen Regionen der Schweiz. Der Nationalrat nahm ein Postulat (09.4283) Fässler-Osterwalder (sp, SG) an, welches den Bundesrat beauftragte, in einem Bericht darzulegen, wie hoch die Kostenverlagerungen aufgrund des in der aktuellen Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgesehenen Leistungsabbaus für Kantone und Gemeinden ausfallen werden. Weniger Erfolg hatten eine Motion (09.4263) Robbiani (cvp, TI) und eine Motion (10.3744) Berberat (sp, NE). Erstere wollte die Höchstzahl der Taggelder auf 520 erhöhen, wenn die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote während mindestens sechs Monaten 3,5% übersteigt . Zweitere forderte, dass mittels einer Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Unterstützungsmassnahmen für Regionen, die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind, wieder eingeführt werden.

Auswirkungen auf die verschiedenen Regionen

Der Nationalrat führte Anfang März eine ausserordentliche Session zum Thema Arbeitslosigkeit durch. Während im Ständerat keine entsprechenden Beratungsgegenstände vorlagen, gab es im Nationalrat eine ganze Reihe davon. Zunächst erhielten die Sprecher der einzelnen Fraktionen Gelegenheit, sich zum Thema zu äussern, ebenso wie die Vertreterin des Bundesrates. Anschliessend wurde über die zahlreichen Motionen und weitere parlamentarische Vorstösse abgestimmt, die im Folgenden zusammengefasst aufgeführt werden.

ausserordentliche Session

Drei weitere Vorstösse zielten auf eine stärkere Einbindung der Unternehmen bei der Wiedereingliederung von Arbeitslosen. Ein Postulat (09.4298) Hodgers (gp, GE) verlangte vom Bundesrat, einen Bericht vorzulegen über die Möglichkeiten, denjenigen Unternehmen Steuererleichterungen zu gewähren, die Lehrstellen anbieten oder Personen mit IV-Rente oder Langzeitarbeitslose einstellen. Gegen den Willen des Bundesrates nahm die grosse Kammer das Postulat mit 119 zu 59 Stimmen an. Hingegen lehnte der Nationalrat eine Motion (09.4261) Robbiani (cvp, TI) mit 111 zu 74 Stimmen ab, welche für die Arbeitgeber einen Anreiz schaffen wollte, Arbeitslose anstelle von neu zugewanderten Arbeitskräften einzustellen. Dazu wäre der Bundesrat beauftragt worden, das Arbeitslosenversicherungsgesetz mit einer Bestimmung zu ergänzen, wonach Anstellungszuschüsse ausgerichtet werden könnten, wenn in einzelnen Branchen oder Kantonen, die Arbeitslosigkeit bei 4% oder höher liegt, in diesen Branchen oder Kantonen der Zustrom an ausländischen Arbeitskräften anhält und der Arbeitgeber eine arbeitslose Person unbefristet anstellt. Den dritten Vorstoss in diesem Bereich, eine Motion (10.3604) Ineichen (fdp, LU), welche forderte, dass der Bundesrat eine Regelung zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen unterbreite, analog zu derjenigen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung, lehnte der Nationalrat diskussionslos ab.

Einbindung der Unternehmen

Im Berichtsjahr behandelte das Parlament die Differenzen bezüglich der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Der Ständerat folgte in seiner Differenzbereinigung weitgehend den Beschlüssen des Nationalrates. In einigen Punkten hielt er jedoch an seinem bisherigen Standpunkt fest. So wurde die vom Nationalrat beschlossene Verlängerung der besonderen Wartezeiten gestrichen ebenso wie die Kürzung der Taggelder um 5% nach einer Bezugsdauer von 260 bzw. 330 Tagen. Bei der Höchstzahl der Taggelder hielt die kleine Kammer an der vom Bundesrat vorgeschlagenen Abstufung fest, bei der auch Personen unter 30 Jahren anspruchsberechtigt sind. Ausserdem schlug die Kommissionsmehrheit einen Kompromiss für die unter 25-Jährigen vor. In Abweichung zum Nationalrat sollten sie anstelle von 130 Taggeldern maximal 200 Taggelder erhalten. Schliesslich verzichtete der Ständerat auf die Einführung eines Strafmasses von bis zu sechs Monaten Gefängnis im Falle eines betrügerischen Bezuges.

4. Revision der Arbeitslosenversicherung

In der vorberatenden Kommission des Nationalrates war die Vorlage in der Gesamtabstimmung abgelehnt worden. Diese beantragte daher das Nichteintreten. Der Rat lehnte dies ebenso ab wie Minderheitsanträge, welche die Vorlage wieder an den Bundesrat zurückschicken wollten. Angenommen wurde lediglich ein Ordnungsantrag, welcher forderte, die für die Revision zentralen Bestimmungen über Beitragsbemessung und Beitragssatz erst am Schluss, zusammen mit den, in den Übergangsbestimmungen vorgesehenen, kurzfristigen Sanierungsmassnahmen zu beraten. Mit 114 zu 65 Stimmen stimmte der Nationalrat dem Beschluss des Ständerates zu, dass arbeitslose Personen bis zum 30. Altersjahr auch Arbeiten annehmen müssen, die nicht auf die Fähigkeiten oder auf die bisherige Tätigkeit des Versicherten Rücksicht nehmen. In Bezug auf die Wartezeit für das erste Taggeld schloss sich der Nationalrat dem Ständerat an. Diese Wartezeiten wurden durch einen angenommenen Minderheitsantrag Spuhler (svp, TG) auf weitere Personengruppen ausgedehnt. Korrekturen nahm der Nationalrat auch bezüglich der Höhe und der Höchstzahl von Taggeldern vor. Der betrügerische Bezug von Taggeldern soll zudem mit einer Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten bestraft werden können. Der Nationalrat machte auch Anpassungen auf der Einnahmeseite. Er folgte mit 120 zu 62 Stimmen der Kommissionsmehrheit und damit dem Stände- und Bundesrat und beantragte einen Beitragssatz von 2,2%. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 119 zu 61 Stimmen an. Die Opposition kam vor allem von der Linken.

4. Revision der Arbeitslosenversicherung

Eine Motion Robbiani (cvp, TI) ersuchte den Bundesrat, den Mindestansatz für die Bemessung des Taggeldes anzupassen. Der Grenzbetrag, unterhalb dessen Arbeitslose 80% des versicherten Verdienstes erhalten, war schon seit längerer Zeit unverändert und sollte mit dieser Motion angepasst werden. Auch der Bundesrat befürwortete eine solche Anpassung und sah eine Möglichkeit dazu in der laufenden Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Der Nationalrat teilte diese Auffassung jedoch nicht und lehnte die Motion mit 106 zu 80 Stimmen ab.

Mindestansatz anzupassen

Eine Motion der grünen Fraktion verlangte verschiedene Massnahmen im Bereich der Sozialversicherungen, um die sozialen Folgen der Wirtschaftskrise zu bewältigen. Es sollte das Arbeitslosenversicherungsgesetz rasch angepasst werden, indem während der Rezession wieder 520 Taggelder an alle Erwerbslosen ausbezahlt werden. Zudem würde der Solidaritätsbeitrag auf das gesamte nichtversicherte Einkommen ab CHF 126'000 erhoben und nicht auf ein Höchsteinkommen limitiert, sowie eine Einfrierung der Krankenkassenprämien für die nächsten zwei Jahre erfolgen. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, da er beispielsweise die vorgeschlagene Finanzierung der Prämienerhöhungen über Bundesgelder als dem Versicherungsprinzip nicht entsprechend ansah. Der Nationalrat lehnte die Motion mit 124 zu 62 Stimmen ab.

Folgen der Wirtschaftskrise

In der Sommersession befasste sich der Ständerat als Erstrat mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Ein Minderheitsantrag Fetz (sp, BS), welcher den Beitragssatz auf 2,3 anstatt der vorgesehenen 2,2% anheben wollte, wurde mit 28 zu 8 Stimmen abgelehnt. In Bezug auf die Zumutbarkeit der Annahme von Arbeit wurde für Personen bis zum 30. Altersjahr eine Verschärfung vorgenommen. Bei der Erhöhung der Wartezeiten änderte der Ständerat die Vorlage des Bundesrates ab. Dabei beschloss er eine einkommensabhängig ausgestaltete Erhöhung der Wartezeiten für Personen ohne Unterhaltspflichten. Mehrere Minderheitsanträge der Linken hatten im Ständerat keine Chance. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 30 zu 8 Stimmen angenommen.

4. Revision der Arbeitslosenversicherung