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Wie erhofft konnte der Ständerat den Erlassentwurf zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten, der in Erfüllung einer Kommissionsinitiative der SGK-SR durch das Kommissionssekretariat erarbeitet worden war, in der Wintersession 2017 behandeln. Mittels der Kommissionsinitiative war der Observationsartikel aus der Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechtes (ATSG) herausgenommen worden, um den Prozess zu beschleunigen. Konrad Graber (cvp, LU) ging dennoch auf die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung des ATSG ein. So wiesen die Vernehmlassungsantworten zwei Grundstossrichtungen auf: Den Behinderten- und Arbeitnehmerorganisationen, der SP und den Grünen gingen die vorgeschlagenen Regelungen zu weit, den Kantonen, Arbeitgeberorganisationen und bürgerlichen Parteien hingegen nicht weit genug. Ein ähnliches Muster zeigte sich in der Folge auch in der Ständeratsdebatte zum Erlassentwurf. Alex Kuprecht (svp, SZ) akzentuierte den Handlungsbedarf, der durch betrügerisch erworbene Renten in Millionenhöhe entstehe. Er betonte zudem, dass die im Erlassentwurf aufgeführten Observationen nicht leichtfertig durchgeführt würden, sondern zahlreiche Verdachtsmomente dazu notwendig seien. Letzterem widersprachen Hans Stöckli (sp, BE), Paul Rechsteiner (sp, SG) und Géraldine Savary (sp, VD) vehement: So hätten sich ein Drittel aller bisherigen Observationen als falsch, unnötig oder nicht zielführend erwiesen. Im neuen Erlass habe das Kommissionssekretariat die bundesrätliche Vorlage und damit die Möglichkeiten zur Überwachung erheblich verschärft. Neu sollen auch Tonaufzeichnungen und GPS-Tracker zur Ergänzung der Überwachung verwendet werden können und die Überwachung soll auf alle von öffentlichen Orten einsehbaren Bereiche ausgeweitet werden.
Die linke Ratsseite kritisierte insbesondere, dass diese Massnahmen zur Anwendung kämen, bevor ein begründeter Verdacht auf einen Straftatbestand bestehe, also bevor die Sozialversicherer Strafanzeige erstatten könnten. Somit erlaube die Revision strengere Observationsmöglichkeiten für den zivilen Teil eines Vergehens als für den strafrechtlichen Teil, was der Verhältnismässigkeit zuwiderlaufe. Diese kritische Meinung zur Reform teilte auch eine Gruppe von vier Staatsrechtlern, welche die Reform in einem Schreiben aufgrund der vielen Blankettnormen ohne erforderliche rechtsstaatliche Sicherungen als ausserordentlich problematisch bezeichneten. Stöckli kritisierte neben dem Erlasstext auch dessen Ausarbeitung: Beim Nachrichtendienstgesetz habe man „sehr seriös und unter Einbezug aller Eventualitäten eine rechtsstaatlich korrekte Gesetzgebung vorgenommen”, während hier in kürzester Zeit Massnahmen geschaffen worden seien, die wesentlich weiter gingen als die Massnahmen zum Staatsschutz und zur Terrorismusbekämpfung. Zudem sei der bundesrätliche Vorschlag nach der Vernehmlassung verschärft worden, ohne dass es nochmals Anhörungen gegeben hätte. Rechsteiner wies überdies auf die Rechtsungleichheit hin, welche diese Änderungen in Kombination mit der zwei Tage zuvor abgelehnten Verschärfung der staatlichen Mittel gegenüber Steuerdelinquenten bewirkten.
Um diese zahlreichen Bedenken klären zu können, schlug Raphaël Comte (fdp, NE) vor, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen. Dies lehnten aber zahlreiche Sprecherinnen und Sprecher ab, da eine Rückweisung zu einer Verzögerung von mindestens drei Monaten führen und keinen Mehrwert bringen würde. Stattdessen könnten diese Fragen auch im Plenum geklärt werden. Folglich wurde der Antrag Comte mit 15 zu 23 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) abgelehnt. In der Detailberatung wurde zuerst geklärt, inwiefern richterliche Bewilligungen für Observationen nötig sein sollen. Der kleinen Kammer ging der Minderheitsantrag Rechsteiner zu weit, wonach für alle Observationen neben konkreten Anhaltspunkten auf einen unrechtmässigen Leistungsbezug sowie der Aussichtslosigkeit oder der unverhältnismässigen Erschwerung von Abklärungen ohne Observationen auch eine richterliche Genehmigung vorliegen müsse. Stattdessen folgte sie dem Antrag Caroni (fdp, AR) und verlangte nur für den Einsatz von technischen Instrumenten zur Standortbestimmung eine richterliche Bewilligung. Ansonsten sollen Personen mit Direktionsfunktion beim Versicherungsträger die Berechtigung zur Anordnung von Observationen erhalten. Ein weiterer umstrittener Punkt betraf die Frage, ob Observationen ausschliesslich im öffentlich zugänglichen Raum oder in einer weiteren Fassung auch an einer von einem allgemein zugänglichen Ort frei einsehbaren Stelle erlaubt sein sollen. Stöckli sprach sich dafür aus, die bestehende Gesetzgebung im Strafprozess zu übernehmen und damit auch die Vernehmlassungskritik ernst zu nehmen, in der befürchtet worden war, dass neu auch Observationen im Privatbereich möglich werden würden. Bundesrat Berset bestätigte jedoch, dass eine weitere Fassung der Regelung die geltende Praxis kodifiziere, die überdies gemäss Kuprecht auch vom Bundesgericht gestützt worden war (BGE 8C 272/2011). Folglich entschied sich auch der Ständerat mit 33 zu 10 Stimmen für diese Fassung. Der Bundesrat solle die Anforderungen an mit Observationen beauftragte Personen definieren können, entschied der Ständerat abschliessend. In der Gesamtabstimmung zeigten sich die meisten Mitglieder des Ständerats mit den Änderungen einverstanden und nahmen die Vorlage mit 32 zu 8 Stimmen (bei einer Enthaltung) an.

Parlament schafft eine gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten (Pa. Iv. 16.479)
Dossier: Überwachung von Versicherten (2016-2019)

Seit 2003 können Parlamentarierinnen und Parlamentarier beim Ausscheiden aus den Räten eine so genannte Überbrückungshilfe beantragen. Maximal zwei Jahre lang wird eine Entschädigung ausbezahlt, wenn das ehemalige Ratsmitglied keinen Beruf (mehr) findet, der mit einem gleichwertigen Einkommen entlohnt wird. Mit einer parlamentarischen Initiative verlangt Natalie Rickli (svp, ZH) die Abschaffung der Überbrückungshilfe für Parlamentarierinnen und Parlamentarier. In ihrer Argumentation rechnet sie vor, dass seit 2004 insgesamt CHF 820'000 an 22 ehemalige Ratsmitglieder ausbezahlt worden seien. Stossend sei, dass auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier wie „normale“ Arbeitnehmende Arbeitslosenentschädigung fordern könnten und mit der Überbrückungshilfe besser gestellt seien. Leider entwickle sich das Milizparlament schleichend zu einem Berufsparlament. Ein Ratsmitglied müsse aber nach wie vor in der Lage sein, bei einer Abwahl den ehemaligen Beruf wieder aufzunehmen – und zwar ohne Überbrückungshilfe.
Die SPK-NR nahm diese Argumentation auf und gab der Initiative der SVP-Politikerin mit 17 zu 7 Stimmen Folge. Nicht einverstanden war allerdings die SPK-SR, die dem Anliegen knapp mit 7 zu 6 Stimmen eine Absage erteilte. In begründeten Einzelfällen sei eine solche bescheidene Hilfe zu gewähren. Darüber hinaus würden keine Mehrkosten anfallen, da diese Hilfe ja nicht zusätzlich, sondern anstelle von Arbeitslosenentschädigungen ausbezahlt werde.

Überbrückungshilfe für Parlamentarierinnen und Parlamentarier (Pa. Iv. 16.460)

Der Nationalrat beriet in der Herbstsession 2015 eine parlamentarische Initiative der SVP mit dem Titel „Dem Missbrauch bei der Arbeitslosenversicherung vorbeugen". Der Vorstoss forderte, die Arbeitslosenentschädigung nur noch für jene Arbeitslosen zugänglich zu machen, welche zuvor für 24 Monate in das Sozialwerk einbezahlt haben. Mit dieser Vorgabe wollte die SVP verhindern, dass Personen aus dem EU-Raum spezifisch wegen der gut ausgebauten Arbeitslosenversicherung in die Schweiz einwandern. Bereits heute sei jeder zweite Bezüger der ALV Ausländer, so die Begründung, und die Massnahme würde das System der Arbeitslosenversicherung entlasten. Die Kommissionsmehrheit empfahl dem Rat, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Flückiger-Bäni (svp, AG) beantragte Folge geben. Die Minderheitssprecherin kritisierte, Ausländerinnen und Ausländer bezögen nahezu dreimal so oft Arbeitslosenentschädigung wie Schweizerinnen und Schweizer, und letztere seien Nettozahler in dem Sozialwerk. Die Gegenseite hielt dagegen, die vorgebrachten Zahlen seien nicht korrekt und Personen aus dem EU-Efta-Raum seien im Gegenteil Nettobeitragende in der ALV. Zudem laufe die parlamentarische Initiative den Bestrebungen zuwider, Arbeitslose möglichst rasch wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, da der Anreiz sinke, sich bei der Arbeitslosenversicherung zu melden. Nach kurzer Debatte lehnte der Nationalrat den Vorstoss mit 110 zu 53 Stimmen ohne Enthaltungen ab. Alleine die SVP-Fraktion stimmte geschlossen dafür, zu ihr gesellten sich einzelne Vertreter der CVP-EVP- und der FDP-liberalen Fraktion.

Dem Missbrauch bei der Arbeitslosenversicherung vorbeugen

Les deux chambres ont donné suite à l’unanimité à une initiative parlementaire de la commission de l’économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) visant à modifier les délais-cadres et la période de cotisation minimale pour les personnes âgées de 55 ans et plus. Elles ont ainsi décidé d’octroyer 520 indemnités journalières à un assuré ayant cotisé 22 mois et étant âgé de 55 ans et plus ou touchant une rente d’invalidité à un taux d’au moins 40%. La commission a estimé que la disposition adoptée lors de la quatrième révision partielle de la loi sur l’assurance-chômage (LACI) exigeant 24 mois de cotisation durant les deux dernières années est impossible à tenir. Au vote final, la loi a été adoptée à l’unanimité par les deux chambres.

délais-cadres et la période de cotisation minimale pour les personnes âgées

Der Nationalrat behandelte in der Wintersession eine parlamentarische Initiative Hegetschweiler (fdp, ZH), welche verlangte, dass die Taggelder nach Ablauf eines Drittels der Bezugsdauer sukkzessive auf das in den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) für die Grundbedürfnisse vorgesehene Existenzminimum reduziert werden. Aus sozialpolitischen sowie rechtlichen Gründen beantragte die Kommissionsmehrheit Ablehnung der Initiative. Eine Kommissionsminderheit aus FDP und SVP wollte ihr aufgrund der prekären Finanzlage der ALV hingegen Folge geben. Mit 74 zu 64 Stimmen wurde die Initiative schliesslich relativ knapp verworfen.

parlamentarische Initiative Taggelder nach Ablauf eines Drittels der Bezugsdauer sukkzessive auf das Existenzminimum reduziert

Diskussionslos gab der Nationalrat einer parlamentarische Initiative Allenspach (fdp, ZH) Folge, welche verlangt dass das Bundesgesetz über die EO dahingehend geändert wird, dass die Entschädigungen an jeden Dienstleistenden mindestens jenem Betrag entsprechen, den er im Falle von Arbeitslosigkeit erhielte. Kommission und Plenum anerkannten zwar, dass die Arbeiten der Verwaltung zur 6. EO-Revision bereits weit fortgeschritten sind und in die von Allenspach anvisierte Richtung deuten, wollte sich aber mit der Annahme der parlamentarischen Initiative die Möglichkeit offenhalten, bei allfälligen Verzögerungen selber legislatorisch tätig werden zu können.

Dienstleistende sollen mindestens den Arbeitslosenbetrag erhalten (Pa.Iv. 94.413)
Dossier: 6. Revision des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz (EOG, 1993-1998)

Einstimmig bei einigen Enthaltungen verabschiedete die vorberatende Kommission des Nationalrates eine Gesetzesänderung, die dem Fonds der ALV erlaubt, seine Mittel direkt anzulegen. Sie erfüllte damit den Auftrag einer parlamentarischen Initiative Allenspach (fdp, ZH), welche der Rat 1991 angenommen hatte.

parlamentarischen Initiative Arbeitslosenversicherung eigene Ausgleichsfondsverwaltung

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Allenspach (fdp, ZH) Folge, die beantragt, die Bestimmungen des Arbeitslosengesetzes dahingehend zu ändern, dass es der Arbeitslosenversicherung ermöglicht wird, eine eigene Ausgleichsfondsverwaltung einzurichten und ihre Mittel direkt anzulegen, wobei die gleichen Regeln anwendbar wären, die für den AHV-Fonds gelten. Heute gilt die Bestimmung, dass das Vermögen des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung nur beim Bund oder beim Ausgleichsfonds der AHV angelegt werden kann. Bei einer freieren Anlagemöglichkeit, zum Beispiel in Kassenobligationen, könnte ein höherer Zinsertrag erreicht werden, was bei einem auf über 2,5 Mia. Fr. angewachsenen Vermögen (Stand April 1991) Beträge in Millionenhöhe ausmachen würde.

parlamentarischen Initiative Arbeitslosenversicherung eigene Ausgleichsfondsverwaltung