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Auch bei den Verhandlungen über die Erneuerung des Ende 1994 auslaufenden Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe, welcher die Arbeitsbedingungen von rund 120 000 Beschäftigten regelt und darüber hinaus Signalwirkung für verwandte Wirtschaftszweige hat, konnten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber lange auf keinen Kompromiss einigen. Die Gewerkschaften verlangten eine Reallohnerhöhung von 2% und zwei zusätzliche Ferientage, welche der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) nicht gewähren wollte. Auch der von den Gewerkschaften im Gegenzug angebotene Verzicht auf einen automatischen Teuerungsausgleich bis 3% konnte die Arbeitgeber vorerst nicht umstimmen. Ende November kam es dann aber zu einer Vereinbarung, welche in den wesentlichen Punkten den Vorstellungen der Gewerkschaften entsprach.

Baugewerbe (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000


Zu den härtesten Arbeitsvertragsverhandlungen des Berichtsjahres kam es im graphischen Gewerbe, wo der 1988 zwischen dem Schweizerischen Verband Graphischer Unternehmer (SVGU) einerseits und der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP), der Schweizerischen Graphischen Gewerkschaft (SGG) und dem Schweizerischen Lithographenbund (SLB) abgeschlossene GAV Ende August auslief. Nachdem eine erste Verhandlungsrunde gescheitert war, sprachen sich die Gewerkschafter in einer Urabstimmung zu 95% (bei einer Stimmbeteiligung von rund 46%) für Kampfmassnahmen aus. Nach ersten Protestaktionen gegen die vom SVGU geplante Senkung der Schichtzulagen und der Mindestlöhne, welche durch eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten noch verschärft werden sollten, kam es am 3. November zu einem landesweiten 24-stündigen Warnstreik, der die graphischen Betriebe und insbesondere die Zeitungsverlage stark beeinträchtigte. Über 10 000 Druckerinnen und Drucker legten die Arbeit in dieser grössten Streikbewegung seit 1980 nieder.

Die Arbeitgeber, welche den Gewerkschaften diese Mobilisierungskraft offenbar nicht zugetraut hatten, boten diesen umgehend ein erweitertes Verhandlungsangebot an, welches Nachgeben bei den Schichtzulagen und den Mindestlöhnen, nicht aber bei den Arbeitszeiten signalisierte. Ende November erarbeitete eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner einen Vertragstext, welcher in den Hauptpunkten den "nachgebesserten" Vorschlägen der Arbeitgeber entsprach. Bis zum Ende des Berichtsjahres konnte jedoch keine definitive Einigung erzielt werden.

Druckereien und Grafische Branche (1994-1998)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Die Kartellkommission hat sich mit vier Firmen, die in ihrem Segment über eine monopolähnliche Stellung verfügen - Edipresse, die Inserate-Agentur Publicitas sowie die beiden Verteilerketten Merkur und Naville S.A - über spezifische Verhaltenskodizes geeinigt. Diese Verhaltensregeln haben das Ziel eines möglichst unverfälschten Wettbewerbs und beinhalten beispielsweise für Edipresse die Meldepflicht von neuen Beteiligungen an schweizerischen Medienunternehmen sowie den Verzicht, Berufsverbote gegen Journalisten auszusprechen. Merkur und Naville S.A verpflichteten sich, eigene Verlage oder Kioske nicht willkürlich zu privilegieren.

Verhaltenskodizes

Nach monatelangem Ringen stimmten die Arbeitgeber und Gewerkschaften einem neuen GAV für die Schreinerbranche zu. Der neue Vertrag bringt flexiblere Arbeitszeiten und leistungsabhängige Lohnanpassungen für die rund 25 000 Arbeitnehmer dieser Berufsgattung. Zudem enthält er auch Massnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungschancen von Jungschreinern. Ebenfalls nach intensiven Verhandlungen einigten sich die Migros-Sozialpartner auf einen neuen, auf vier Jahre befristeten GAV für die rund 45 000 Angestellten. Auch hier setzte sich der Verzicht auf den automatischen Teuerungsausgleich durch.

Schreinerbranche Migros-Sozialpartner

Massiv gegen Lohnkürzungen und reduzierte Mindestlöhne haben sich in der ganzen Schweiz die Gewerkschaften der Drucker (GDP), der Lithografen (SLB) und der Grafiker (SGG) gewehrt. Nachdem es im September zu einer stundenweisen Arbeitsniederlegung kam, fand am 3. November ein 24-stündiger Warnstreik statt. Mit rund 10 000 Beteiligten handelte es sich um die bedeutendste Arbeitsniederlegung der Schweiz der letzten Jahre. Die Gewerkschaften werteten den Streik als Erfolg, ein neuer GAV kam bis Ende des Berichtsjahres jedoch nicht zustande.

Drucker Warnstreik

Die Nachrichtenagentur Schweizerische Politische Korrespondenz (SPK) hat ihren Dienst Anfang Jahr eingestellt. Sie konnte sich während Jahren nur dank der finanziellen Unterstützung der Gesellschaft zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft (wf) auf dem Markt halten. Zu Kritik Anlass gab, dass die wf neu die Schweizerische Depeschenagentur (SDA) unterstützt und mit ihr einen Verteilvertrag für wf-Informationen eingegangen ist.

Schweizerische Politische Korrespondenz

15 Monate nach Ratifizierung des "Krisenartikels" in der Maschinen- und Metallindustrie forderte die Gewerkschaft SMUV dessen Abschaffung auf Ende 1995. Der ökonomische Wiederaufschwung sei da, weshalb die Anwendung dieses Artikels zur Überwindung kurzfristiger konjunktureller Probleme einzelner Firmen nicht mehr angebracht sei. Allerdings mussten auch die Gewerkschaften eingestehen, dass sich der "Krisenartikel" generell bewährt habe und verantwortungsvoll damit umgegangen worden sei.

Maschienen- und Metallindustrie; "Krisenartikel" (1993-1996)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Die PTT hielt am Drittelsmodell fest, welches im Rahmen der Revision des Postverkehrgesetzes die Zeitungstransporttaxen zu gleichen Teilen zwischen PTT, Bund und Verlegern aufteilen will. Danach hätte jede der drei Parteien rund 90 Mio Fr. zu erbringen, um die defizitären Postdienstleistungen zu entlasten. Verleger wehrten sich vehement gegen diese Kürzung der öffentlichen Förderung im Pressewesen, auch weil diese für viele Regional- und Lokalzeitungen existenzbedrohend wäre. In einem Grundsatzurteil hat das Bundesgericht entschieden, dass die PTT für Sendungen ohne Adresse keine verbilligte Posttaxe gewähren muss. Die billigere Zeitungstransporttaxe sei jenen Publikationen vorbehalten, deren Empfang der Bezüger selber wünsche und dies mit einem entgeltlichen Abonnement bekunde. Die Klage ging von zwei Gratispublikationen sowie einer Computerzeitschrift aus, welche alle drei vorwiegend Werbe- und Geschäftszwecke verfolgen. Die PTT kündigte an, dass sie rund 3000 der 6000 Fachblätter überprüfen werde, welche gegenwärtig von den Vorzugstaxen profitieren.

Idee zur Reform der PTT-Betriebe (BRG 94.036)

Mit einer nationalen Grosskundgebung wiesen die beiden Gewerkschaften Bau und Industrie (GBI) und Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband (CHB) Ende Mai in Bern auf die Bedeutung der GAV für die Sozialpartnerschaft hin. Wenn bei den GAV auf Betreiben der Arbeitgeber weiter dereguliert werde, so kippe das System der Partnerschaft in Arbeitskonflikte und "innere Kündigung", warnte GBI-Präsident Vasco Pedrina.

Bedeutung der GAV für die Sozialpartnerschaft

Im April hat der Bundesrat in einem Grundsatzentscheid das Konzessionsgesuch der vier Deutschschweizer Verlage Curti-Medien, Tages-Anzeiger, Luzerner Zeitung und Basler Zeitung nicht bewilligt. Mit dem Nein wollte Bundesrat Ogi einer eigenständigen Schweizer Medienlandschaft eine Chance geben. Gemäss Ogi hätte das einseitig auf die Deutschschweiz ausgerichtete Fenster SF DRS auf dem Werbemarkt stark konkurrenziert und damit auch den interregionalen Finanzausgleich gefährdet. Mit der Ablehnung des RTL-Fensters hoffte Ogi auch, Schweizer Verleger vermehrt für das vierte SRG-Programm "S plus" gewinnen zu können. Vor allem die vier abgewiesenen Initianten kritisierten den Entscheid jedoch heftig und sprachen sich gegen "S plus" als Alternative aus.

Die Programm- und Strukturreformen des Fernsehens DRS wurden nicht zuletzt aus Angst vor dem auf April 1994 angekündigten Programmfenster des deutschen Privatsenders RTL plus relativ rasch vorangetrieben

Die Verhandlungen zwischen Medienschaffenden und Verlegern, welche sich seit Ende 1992 in vertragslosem Zustand befinden, haben in der Deutschschweiz und im Tessin immer noch nicht zu einem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geführt. Hauptstreitpunkte blieben die Mindestlöhne, die zukünftige Behandlung der freien Journalisten sowie das urheberrechtliche Nutzungsrecht des Journalisten an seinen eigenen Werken. Das BIGA, welches von den beiden Parteien als Einigungsstelle angerufen worden war, lehnte es ab zu vermitteln. In der Romandie mochte die Fédération suisse des journalistes nicht länger zuwarten und hat mit dem welschen Verlegerverband einen neuen GAV abgeschlossen, welcher zum Teil hohe Lohneinbussen beinhaltet.

neuen Gesamtarbeitsvertrag

Erstmals nach mehrjährigen massiven rezessionsbedingten Verlusten zeichnete sich im Inserategeschäft eine Erholung ab. Das Inseratevolumen der Tages- und Wochenzeitungen stieg gegenüber 1993 um 5,1%, wobei vor allem die Stelleninserate mit +29,9% überdurchschnittlich zulegten, während die kommerziellen Anzeigen eine Zuwachsrate von 2,5% verzeichneten. Die Deutschschweizer Titel legten um 6,3%, jene im Tessin um 3,1% zu, während in der Romandie das Inserategeschäft mit +1,9% unterdurchschnittlich verlief. Auch die Zeitschriften (+ 8,8%) und die Anzeiger (+ 3,2%) konnten gesamtschweizerisch zulegen. Nur die auflageschwächeren Zeitungen (unter 10 000 Exemplaren) konnten vom Konjunkturaufschwung nicht profitieren und verloren 1994 knapp 8%.

Inserategeschäft

Aus wirtschaftlich-strategischen Gründen rückten das "Aargauer Tagblatt", das "Zofinger Tagblatt" sowie das "Oltner Tagblatt" näher zusammen und beschlossen, auf Anfang 1994 als "Mittelland-Zeitung" im überregionalen Bereich und im Inseratesektor eng zusammenzuarbeiten. Innerhalb der Dreier-Gruppe erhält das Aargauer Tagblatt die stärkste Stellung, da es in Zukunft den Mantel resp. den überregionalen Teil mit den Rubriken Inland, Ausland, Wirtschaft und Sport produzieren wird. Die Synergieeffekte sollen den drei Tageszeitungen, welche in Zukunft immer noch unter dem eigenen Namen auftreten, zusammen aber eine Auflage von rund 100 000 Exemplaren erreichen wollen, dazu verhelfen, langfristig die Eigenständigkeit zu sichern.

Unter argen Druck geriet erneut die rot-grüne Presse; die zürcherische "DAZ" und die "Berner Tagwacht" konnten zwar genügend Neuabonnenten finden, um das Uberleben zu sichern. Die "Solothurner AZ", welche schon 1991 vom bürgerlichen Verlagshaus Dietschi übernommen worden war, überlebte jedoch nicht. Die im Mai lancierte sozialdemokratische Wochenzeitung der Romandie, "Jet d'Encre", musste schon im Dezember aus finanziellen Gründen wieder eingestellt werden.

Als Antwort auf die Mehrheitsbeteiligung Ringiers beim Berner "Bund" und die dadurch entstandene Konkurrenzsituation unter Publicitaspartnern auf dem Inseratemarkt Bern ergaben sich bei den Inseratekombis diverse Verschiebungen. Der bisherige Inseratepool "Swiss Combi" (TA, BZ, LNN, La Suisse) wurde durch den neuen Inserateverbund "Swiss Pool" (BaZ, LZ, SGT, 24 Heures, TG, TA, BZ) ersetzt, welcher Anzeigen in einer Gesamtauflage von 820 000 Exemplaren ermöglicht und eine Leserschaft von über 2 Mio erreicht. Zusätzlich entstand im westlichen Mittelland ein Kleinverbund zwischen "Berner Zeitung", "Solothurner Zeitung" und "Bieler Tagblatt" namens "Presse 99", der an den "Swiss Pool" angedockt werden kann. Ringier kündigte daraufhin als Gegenmassnahme für 1994 einen eigenen Inserateverbund unter dem Namen "Ringier Media Tools" an. Ebenso antworteten diverse Tageszeitungen der Romandie (L'Express, L'Impartial, Le Nouvelliste, La Liberté, Le Quotidien jurassien, Le Journal du Jura) mit der Gründung des "Romandie Combi" auf die neue Herausforderung.

Bei der 1992 neu gegründeten, aus der Fusion des "Eco di Locarno" und "Il Dovere" entstandenen Tageszeitung "La Regione" hatte die Berichterstattung über den Mailänder Schmiergeldskandal sowie eine Stellungnahme Ständerat Salvionis (fdp, TI) zur Stempelsteuer direkte Drohungen aus Bankenkreisen zur Folge; der verantwortliche Redaktor wurde fristlos entlassen. Schon ein Jahr nach der Fusion "Politica nuova-Libera Stampa" musste die einzige linke Tessiner Tageszeitung "Nuova libera Stampa" ihr Erscheinen aus wirtschaftlichen Gründen wieder einstellen. Eine neue Konkurrenz erhielten die bestehenden Tessiner Presseerzeugnisse durch die von Lega-Nationalrat Maspoli lancierte Tageszeitung "L'altra notizia", die in einer Auflage von 35 000 Exemplaren gedruckt wird.

Die Curti Medien AG haben sich mit der National-Zeitung und Basler Nachrichten AG — Herausgeberin der Basler Zeitung — zur drittgrössten Mediengruppe der Schweiz zusammengeschlossen. Das Projekt für eine zweite Tageszeitung der Region Basel mit dem Titel "Neue Zeitung (NeZ)" — geplant war die Herausgabe der neuen Zeitung ab April in einer Auflage von 15 000 — kam mangels ausreichenden Kapitals nicht zustande.

Auf dem hart umkämpften Pressemarkt Genf musste das Journal de Genève im technischen Bereich Entlassungen vornehmen, um gegen seine Konkurrenten weiter bestehen zu können. Mit ernsthaften Schwierigkeiten sah sich auch die "La Suisse" konfrontiert. Bis Ende des Berichtsjahres konnte noch keine Lösung zur langfristigen Sanierung der Gesellschaft gefunden werden.

Wie in der Innerschweiz ein Jahr zuvor, haben auch im Kanton Jura die zwei parteipolitisch gefärbten Regionalblätter, der seit 116 Jahren erscheinende freisinnige "Démocrate" und das 120 Jahre alte christlichdemokratische "Le Pays", fusioniert, um ab Juni des Berichtsjahres in neuer Aufmachung als "Quotidien jurassien" in einer Anfangsauflage von 35 000 (spätere Normalauflage soll ca. 26 000 sein) zu erscheinen.

Entwicklungen in der Presselandschaft Schweiz

Erstmals seit 1987 registrierte das Biga keinen kollektiven Arbeitskonflikt mit mindestens eintägiger Dauer. Arbeitsniederlegungen von geringererem Umfang fanden ebenfalls nicht markant öfter statt als in den Vorjahren.

Jährliche BIGA Berichte zu Streiks und Arbeitskonflikte (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Die Gesellschaft zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft (wf) gab bekannt, ihre Sponsorengelder an die Schweizerische Politische Korrespondenz (SPK) in der Höhe von rund fünf Mio Fr. pro Jahr nur noch bis Ende 1994 auszurichten. Schon im September kündigte die SPK nach 76jähriger Tätigkeit ihre Schliessung auf Ende des Berichtsjahres an. Die Schweizerische Depeschenagentur (SDA) wird somit nur noch durch die weniger verankerte Associated Press (AP) konkurrenziert.

Schweizerische Politische Korrespondenz

Die Verhandlungen über eineu Gesamtarbeitsvertrag im Deutschschweizer und Tessiner Pressewesen scheiterten Mitte Jahr, worauf die Journalistenverbände mit Kampfmassnahmen drohten. Ab Anfangs 1994 herrscht auch im Buchhandel ein vertragsloser Zustand, da die Aushandlung eines neuen GAV am Streit um Teuerungsausgleich, Ferien und Mindestlöhne scheiterte .

Deutschschweizer und Tessiner Pressewesen (1993, 1997)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Angesichts der nach wie vor desolaten Auftragslage wollten die Arbeitgeber im Baugewerbe den im Landesmantelvertrag (LMV) vereinbarten automatischen Teuerungsausgleich von 3% nicht mehr gewähren und schlossen eine frühzeitige Kündigung des bis Ende 1994 laufenden LMV nicht aus. Die Gewerkschaften drohten ihrerseits mit dem "grössten Arbeitskonflikt seit den 40er Jahren", wenn die Arbeitgeber die getroffenen Abmachungen nicht einhielten. Die Lage entspannte sich kurz vor Jahresende, als für das Bauhauptgewerbe mit seinen rund 120 000 Beschäftigten eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 2,2% vereinbart wurde.

Baugewerbe (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Arbeitgeber wie Gewerkschaften stimmten dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Maschinenindustrie zu, der für rund 200 000 Arbeitnehmer Gültigkeit hat. Umstritten war auf Gewerkschaftsseite vor allem der neue "Krisenartikel", welcher im Interesse der Arbeitsplatzerhaltung in Ausnahmefällen und befristet eine Erhöhung der Arbeitszeit auf maximal 45 Stunden bei gleichem Lohn sowie die Stundung oder den Verzicht auf Teile des 13. Monatslohns vorsieht. Die Gewerkschaften erklärten ihr Einlenken mit der Erreichung materieller Fortschritte in anderen Bereichen (14wöchiger Mutterschaftsurlaub, mehr Ferien, Verankerung des Bildungsurlaubs und Ausbau der Mitwirkungsrechte). Seine erste substantielle Anwendung fand der Krisenartikel beim Giesserei- und Stahlkonzern Von-Roll, wo für die Belegschaft des Werkes Gerlafingen (SO) sowie für das gesamte administrative Personal eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 42,5 Stunden vereinbart wurde. Bis Ende Jahr wurden 21 Unternehmungen mit 5500 Arbeitnehmern dem Krisenartikel unterstellt.

Maschienen- und Metallindustrie; "Krisenartikel" (1993-1996)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Gemäss einer Untersuchung der eidgenössischen Kartellkommission ist die Anzahl der Titel 1992 um 8% zurückgegangen. Während die grossen Verlagshäuser ihren Marktanteil ausbauen konnten, schieden verschiedene lokale und regionale Publikationen aus dem Rennen. Die Kommission schlug unter anderem die Schaffung einer Fusionskontrolle vor, was seitens der Verleger abgelehnt wurde.

Gemäss einer Untersuchung der eidgenössischen Kartellkommission ist die Anzahl der Titel 1992 um 8% zurückgegangen

Die anhaltende Rezession, welche einen Rückgang des Inseratevolumens in den Printmedien zur Folge hatte, führte auch vermehrt zu Druckversuchen und Boykottdrohungen von Inserenten gegenüber den Printmedien. Der Schweizerische Verband der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (SZV) hat deshalb eine Stelle eingerichtet, bei welcher betroffene Medienschaffende und Verlage Meldung erstatten können. Die Denner AG zog beispielsweise Inserateaufträge für Ringier Presseprodukte in der Höhe von rund vier Mio Fr. zurück, weil das Wirtschaftsmagazin "Cash" einen kritischen Artikel zur Denner-Geschäftsleitung publiziert hatte.

Gemäss einer Untersuchung der eidgenössischen Kartellkommission ist die Anzahl der Titel 1992 um 8% zurückgegangen

Die Ausarbeitung und Lancierung des Projekts einer rätoromanischen Tageszeitung namens "La Quotidiana" wurde dem unter alt-Nationalrat Toni Cantieni (cvp) als Präsident amtierenden neu gegründeten Verein "Pro Svizra Rumantscha" (PSR) übertragen. Ziel des Vereins ist es, die Herausgabe der Quotidiana im Umfang von acht Seiten und in einer Anfangsauflage von 5000 Exemplaren bis im Herbst 1994 zu realisieren, wobei eine Stiftung die Finanzierung des Projekts sichern soll. Gemäss den Vorstellungen der PSR soll die Quotidiana eine Forumszeitung werden und konfessionell sowie politisch unabhängig sein. Geplant ist, die Regionalteile in den jeweiligen romanischen Idiomen erscheinen zu lassen, während für die überregionalen, nationalen und internationalen Rubriken die Einheitsschriftsprache Rumantsch Grischun verwendet werden soll. Erneut stellte sich jedoch die Vereinigung der Bündner Zeitungsverleger aus Angst vor einem Verdrängungskampf gegen das Projekt und schlug vor, zur Spracherhaltung ein vierseitiges, täglich erscheinendes Gratis-"Leseblatt" für alle rätoromanischen Haushaltungen zu lancieren. Im Nationalrat äusserte sich bei der Beratung des Sprachenartikels Bundesrätin Dreifuss positiv zur Unterstützung einer rätoromanischen Tageszeitung, ohne jedoch den Namen der Quotidiana zu erwähnen. Gestützt auf den geplanten Sprachenartikel in der Bundesverfassung sieht das EDI die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes zur Förderung der rätoromanischen Kultur vor, in dessen Rahmen unter anderem Bundesgelder auch einer Tageszeitung zugute kommen könnten. Die Bündner Regierung gab bekannt, sie halte eine finanzielle Unterstützung unter Umständen für möglich, wenn beispielsweise die bestehenden Titel in das Projekt miteinbezogen würden. Darauf wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in welcher sowohl Vertreter der Zeitungsverleger als auch der sprachkulturellen Organisationen Einsitz nahmen.

Projekts einer rätoromanischen Tageszeitung namens "La Quotidiana"

Die Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag zwischen Verlegern und den Medienverbänden in der Deutschschweiz und im Tessin blieben im Berichtsjahr trotz Eingeständnissen bezüglich der Lohnforderungen, des Teuerungsausgleichs sowie der Wochenarbeitszeit seitens des Schweizerischen Verbandes der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) blockiert. Der noch bestehende Kollektivvertrag in der Westschweiz lief auf Ende 1993 ebenfalls aus. Um doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden, gelangten die welsche Fédération suisse des journalistes (diese ist Teil des SVJ) für die Romandie sowie die SJU und SVJ zusammen für die Deutschschweiz an das Eidgenössische Einigungsamt.

neuen Gesamtarbeitsvertrag

Die PTT stellte im Berichtsjahr die bestehende Presseförderung in Form der Transporttarifvergünstigungen, welche das Regieunternehmen pro Jahr 280-300 Mio Fr. kostet, grundsätzlich in Frage. Gemäss den Verantwortlichen der PTT könne die Presseförderung nicht alleinige Aufgabe der Post sein, weshalb die Kosten gemäss einem Drittelsmodell auf die PTT, die Verleger und die öffentliche Hand aufgeteilt werden müssten. Bis zum Ende des Berichtsjahres lief die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Postverkehrsgesetzes. Verleger von kleineren Regional- und Lokalblättern kritisierten vor allem die bisher praktizierte und weiterhin vorgesehene Subventionierung nach dem Giesskannenprinzip. Im Zusammenhang mit der Presseförderung lehnte das Parlament eine aus dem Jahr 1991 stammende Motion Spielmann (pda, GE) zur Erhaltung der Meinungspresse ab. Der Motionär hatte vom Bundesrat Massnahmen verlangt, welche die PTT zum Verzicht auf die Tariferhöhungen und die restriktiveren Bestimmungen über jene Zeitungen, die von einem Sondertarif profitieren, bewegen sollten.

Presseförderung in Form der Transporttarifvergünstigungen

Im Vorjahr hatte der Nationalrat im Rahmen der EWR-Diskussionen gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, eine Motion Fasel (cvp, FR) überwiesen, welche die Vorlage eines Gesetzesentwurfs verlangte, der die Möglichkeiten zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erweitert. Da der aktuelle Anlass nicht mehr gegeben war, lehnte der Ständerat diese Motion ab, unterstrich jedoch, dass für ihn die Revision der Gesetzgebung über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen durchaus ein Problem darstellt, das wieder einmal aufgenommen werden muss.

Motion zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen im Falle eines EWR-Beitritts (Mo.92.3354)
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000