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Obwohl nach Verabschiedung des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets (KAP) und entgegen der ursprünglichen Version des Bundesrates die indirekte Presseförderung unangetastet geblieben war, sprach sich die zuständige KVF-SR bei einer Enthaltung beinahe einstimmig für eine Verschärfung der Motion Bulliard-Marbach (cvp, FR) aus, welche sich gegen die Aufhebung der indirekten Presseförderung im KAP gerichtet hatte. Mit ihrer Änderung wollte die zuständige Kommission den Bundesrat auch künftig an der Abschaffung der indirekten Presseförderung hindern, solange keine valablen Alternativen vorliegen. Die Zustimmung der Kantonskammer zum Antrag ihrer Kommission war denn auch Ausdruck der Befürwortung einer vielfältigen Presselandschaft, die den regionalen und kulturellen Gegebenheiten der Schweiz angemessen Rechnung trägt. In der ständerätlichen Beratung verwies die zuständige Bundesrätin, Doris Leuthard, erneut auf den im Vorjahr publizierten Bericht zur Schweizer Medienlandschaft, der alternative Fördermassnahmen aufgezeigt hatte. Damit solche Massnahmen umgesetzt werden könnten, sei jedoch in den meisten Fällen eine Verfassungsänderung nötig und das wiederum sei nicht im Sinne der Branche, so die Bundesrätin.

Aufhebung der indirekten Presseförderung (Mo. 13.3048)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Nachdem das Bundesgericht die Verurteilung des sogenannten Kristallnacht-Twitterers wegen Rassendiskriminierung im November 2015 gestützt hatte, befasste es sich einen Monat später erneut mit dem Fall, diesmal jedoch aus der Perspektive der Medienfreiheit. Der sogenannte Kristallnacht-Twitterer, ein ehemaliger SVP-Lokalpolitiker, hatte seiner Verärgerung ob dem Freispruch des Sekretärs der Muslimischen Gemeinde Basel, welcher aufgrund der Aussage, es sei "okay", wenn ein Mann seine Frau mit Schlägen zum Geschlechtsverkehr zwinge, angeklagt worden war, im Sommer 2012 mit folgendem Tweet Luft gemacht: "Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht ... diesmal für Moscheen". Ein im Jahr 2014 gefällter Entscheid des Bezirksgerichts Uster hatte zwei Journalisten der NZZ und des Tages-Anzeigers durch Androhen einer Ordnungsbusse untersagt, in ihrer Berichterstattung Namen, Alter und Wohnort des Angeklagten sowie Fotos des Beschuldigten und die Adresse dessen Blogs zu erwähnen. Nachdem das Obergericht hier bereits korrigierend eingewirkt hatte, revidierte das Bundesgericht im Dezember 2015 diesen Entscheid vollständig und gewichtete somit die Medienfreiheit höher als die schutzwürdigen Interessen des unterdessen Verurteilten. Dazu käme, dass gerade mit einem Internetblog die Öffentlichkeit ja gesucht werde, weswegen es "schwer nachvollziehbar" sei, dass in der Berichterstattung gerade auf die Erwähnung des Blogs verzichtet werden müsse.

Bundesgerichtsurteile zum Umgang der Presse mit dem Kristallnacht-Twitterer

Gemäss Angaben des Bundesamts für Statistik (BFS) haben die Sozialpartner der Gesamtarbeitsverträge (GAV) 2015 eine nominale Effektivlohnerhöhung von 0,8% beschlossen. Unter Einbezug der negativen Teuerung rechnete das BFS mit einer Zunahme der Reallöhne im GAV-Bereich um 1,9%. Die GAV-Mindestlöhne wurden 2015 wie bereits im Vorjahr um 0,7% angehoben. Am stäksten stiegen die nominalen GAV-Löhne 2015 in der Textilbranche (+2,3%) und im Bereich der Telekommunikation (+1,7%). Beim Maschinen- und Fahrzeugbau verharrten die Nominallöhne dagegen auf dem Niveau des Vorjahres. Auffallend war, dass zum dritten Mal in Folge mehr als die Hälfte der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme für individuelle Erhöhungen verwendet wurde. 2015 wurden nur 35% der Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt. Von den gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüssen waren 2015 gemäss BFS rund 1'176'200 Personen betroffen.




gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüssen

Im Oktober 2015 gab die unabhängige Tageszeitung "La Liberté" bekannt, künftig eine Partnerschaft mit "Edition Suisses Holding" (ESH) eingehen zu wollen. Ab dem ersten Trimester 2016 kooperieren die Freiburger Tageszeitung und ESH, welcher unter anderem auch die Walliser Tageszeitung "Le Nouvelliste" und die über die Kantone Neuenburg und Jura berichtende Tageszeitung "L'Express" angehören, in den Ressorts Schweiz, Internationales und Wirtschaft. Die Inhaber der Gruppe Saint-Paul, Herausgeber von "La Liberté", machten jedoch deutlich, dass sich die Zusammenarbeit auf die redaktionelle Arbeit beschränke: Der Verkauf von Anteilsscheinen an die ESH sei nicht vorgesehen. Bereits ein Jahr zuvor kam es zu Umbrüchen bei "La Liberté", die sich bis dahin über 140 Jahre lang komplett in der Hand der Paulus-Schwestern befunden hatte.

"La Liberté" Partnerschaft mit "Edition Suisses Holding" (ESH)

Nach Herausgabe des sechsten Jahrbuchs „Qualität der Medien“ des Fög der Universität Zürich gab insbesondere die dort festgestellte stark rückläufige Nutzung von Qualitätsmedien zu reden. Gemäss einer in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen GfK durchgeführten Online-Befragung von 3400 Personen zwischen 16 und 69 Jahren gaben nur noch 42% der Befragten an, regelmässig Abonnentszeitungen zu konsumieren. Dies entspricht im Vergleich zu 2009 einem Rückgang um 14 Prozentpunkte. Am stärksten gingen die Nutzungszahlen bei den jungen Erwachsenen (16- bis 29-jährige) zurück: Während 2009 44% angaben, sich regelmässig mit Abonnentszeitungen zu informieren, betrug dieser Anteil 2015 lediglich noch 26%, wogegen die Bedeutung von sog. Softnews (Inhalte mit geringerem Informationsgehalt und höherem Unterhaltungswert) gerade in dieser Gruppe stark zugenommen hat. Darüber hinaus hätten die Medienhäuser mit sinkenden Werbeeinnahmen zu kämpfen, da der Werbe-Erlös aus dem stark wachsenden Online-Markt trotz stark wachsender Online-Mediennutzung im Vergleich zu demjenigen der Print-Medien noch immer relativ gering ausfalle. Als Folge dieser Strukturschwäche fürchten die Forscher eine verstärkte Einflussnahme durch politische und ökonomische Akteure, da sich die Medien gezwungen sehen könnten, Geschäftssparten ohne publizistischen Inhalt auszubauen – ein Umstand, der bereits durch ähnliche Erkenntnisse in einer im selben Jahr publizierten Studie der Universität Freiburg zu Tage gefördert wurde.

Jahrbuch «Qualität der Medien» 2015

Ende Februar 2015 sah Roger Köppel, Chefredaktor der Weltwoche, den Zeitpunkt für eine Nationalratskandidatur gekommen. Gegenüber den AZ-Medien liess er verlauten, er wolle der von der "linken Mehrheit im Bundesrat und im Parlament" geprägten Politik nicht mehr länger tatenlos zusehen. Im Laufe der Kampagne mutierte Köppel gestützt durch die SVP-Parteileitung sehr rasch zu einer zentralen Figur im Wahlkampf: Zusammen mit Christoph Blocher und Christoph Mörgeli machte er auf zahlreichen Inseraten mobil gegen das so betitelte "Asylchaos".

Roger Köppel

Der Verband Schweizer Medien beanstandete im September 2015 die im Vorjahr durch die Post beschlossene Preiserhöhung für die Zeitungszustellung. Bis 2016 sollten die Preise für die Zustellung von Zeitungen pro Exemplar um 6 Rappen zunehmen, was für die Verleger Kosten in zweistelliger Millionenhöhe nach sich ziehen würde. Die Post hingegen betonte, dass die Zeitungszustellung bereits seit Längerem ein Verlustgeschäft sei; 2014 hätte sich das Defizit in diesem Bereich auf CHF 90 Mio. belaufen. Mit der beschlossenen Preiserhöhung könne das Defizit lediglich halbiert werden. Der Verlegerverband erachtete die Tariferhöhung der Post als unrechtmässig, da hierbei versucht werde, höhere Transportkosten ausserhalb der Agglomerationen zu kompensieren – dies, obwohl sich die Post per Gesetz verpflichtet habe, die Zustellungspreise an den in den Agglomerationen üblichen Tarifen zu orientieren. Das Aufsichtsverfahren gegen die Post wurde jedoch von Letzterer verzögert, da die Post vor dem Bundesverwaltungsgericht sowohl die Aufsichtspflicht des BAKOM zur Festsetzung des Agglomerationstarifs in Frage stellte, als auch die Möglichkeit des Verbands, in dieser Sache als Streitpartei zu agieren, anzweifelte. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde der Post im November 2015 jedoch ab.

Preiserhöhung für die Zeitungszustellung

2015 wurde ein neuer Informationskanal geschaffen mit einem "Magazin, das die Schweiz versöhnen will", wie der Tages-Anzeiger titelte. Das Magazin mit dem Namen "Helvezin" nimmt die knappe Annahme der Masseneinwanderungsinitiative und den daraus resultierenden verbalen Schlagabtausch zwischen Gegnern und Befürwortern zum Ursprung und setzt sich zum Ziel "eine staatstragende Zeitschrift aus der Mitte der Bürgerschaft" (zit. in TA) zu werden. Eine gross angelegte Auflage, die dann in den Strassen gratis abgegeben werden soll, ist per Juli 2016 geplant.

"Helvezin"

Auch im Jahr 2014 setzte sich der Rückgang der Leserzahlen bei den gekauften Presseerzeugnissen fort. Neu war hingegen, dass mit dem "Blick am Abend" ebenfalls eine Gratiszeitung einen relativ starken Verlust hinnehmen musste (-7%), wie die neuesten Zahlen der AG für Werbemedienforschung (Wemf) zeigten. Obwohl die digitale Mediennutzung gemäss den aktuellsten Wemf-Zahlen leicht zunahm – der Verkauf der elektronischen Auflage in relativen Zahlen gar beträchtlich –, konsumieren nach wie vor viel mehr Personen die Druckerzeugnisse der Zeitungen. Dass der gedruckten Ausgabe im Vergleich zu Online-Beiträgen weiterhin eine grosse Bedeutung zukommt, ist insbesondere bei den 14- bis 29-Jährigen auf den Konsum von Gratiszeitungen zurückzuführen. In dieser Gruppe finden sich 161'000 reine Online-Nutzer neben 622'000 Lesern von Printmedien, wobei in der letzten Gruppe gerade einmal 132'000 eine Abonnementzeitung konsultieren.

Zahlen zur Mediennutzung in der Schweiz

Kurz vor der Generalversammlung der NZZ Mitte April 2015 wurde bekannt, dass sich verschiedene Akteure, beunruhigt durch die geplante Schliessung der Druckerei in Schlieren sowie die Diskussionen zur Neubesetzung des NZZ-Chefredaktorenposten, Änderungen im Führungsgremium der NZZ wünschten. An der Generalversammlung selber verteilte eine Gruppe von NZZ-Redaktorinnen und Redaktoren Flugblätter, in welchen die Absetzung des amtierenden Verwaltungsratspräsidenten Etienne Jornod und des CEO Veit Dengler gefordert wurde. Wenngleich an der Generalversammlung aufgrund der jüngsten Geschehnisse in der NZZ-Geschichte durchaus kritische Voten geäussert wurden, bestätigten die Aktionäre den Verwaltungsratspräsidenten mit 20'738 zu 3'583 Stimmen bei 1'722 Enthaltungen sowie ebenfalls die beiden anderen Mitglieder des Verwaltungsrates deutlich für weitere vier Jahre. Etwas mehr Zuspruch erhielt hingegen ein durch die "Freunde der NZZ" eingebrachter Antrag, die Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder auf ein Jahr zu beschränken, aber auch dieser scheiterte mit 8'919 Ja- zu 16'610 Nein-Stimmen noch immer relativ klar.

Änderungen im Führungsgremium der NZZ wünschten

Als Eric Gujer im März 2015 zum neuen Chefredaktor der NZZ gekürt wurde, schlug dies nicht annähernd so hohe Wellen wie die Kandidatur von Markus Somm im Vorjahr. In den Konkurrenzzeitungen begrüsste man die mit dem renommierten Journalisten und langjährigen NZZ-Auslandkorrespondenten Gujer präsentierte "liberalkonservative" Lösung grundsätzlich. Neu setzt das Traditionsblatt auf eine verbreiterte Führungsstruktur, welche neben Gujer aus dem "NZZ am Sonntag"-Chefredaktor Felix E. Müller und der ehemaligen stellvertretenden Chefredaktorin und Online-Verantwortliche des deutschen Sterns, Anita Zielina, besteht. Gemäss Verwaltungsratspräsident Etienne Jornod stehe die neue dreiköpfige Chefredaktion für "Kontinuität und Innovation". Das Informationsverhalten der Bevölkerung befinde sich im Wandel, weswegen sich die NZZ künftig auch stärker im Online- und Sonntagszeitungs-Markt positionieren wolle.

NZZ

Im März 2015 gründeten die Tamedia angehörigen Tageszeitungen "Tribune de Genève" und "Tages-Anzeiger" mit fünf weiteren grossen Zeitungen aus umliegenden Ländern, namentlich "Le Figaro" (F), "El País" (E), "La Repubblica" (I), "Die Welt" (D) und "Le Soir" (B), eine Allianz zur Verstärkung des Austausches redaktioneller, personeller und ideeller Art. Die Gründung der "Leading European Newspaper Alliance" (LENA) ist eine Reaktion auf die durch die zunehmende Globalisierung und den verstärkten Einsatz neuer Technologien hervorgerufene Veränderung der Konsumentenbedürfnisse. Die Allianz soll durch verstärkten Austausch und das Bündeln der Kräfte unter anderem ermöglichen, über eine breite Palette von Themen von internationaler Bedeutung zeitnah und qualitativ hochwertig zu berichten.

"Leading European Newspaper Alliance" (LENA)

Die Nationalratskandidatur von Weltwoche-Chefredaktor Roger Köppel, der jüngste Besitzwechsel bei der Basler Zeitung und der Wirbel um Markus Somm als potentiellem NZZ-Chefredaktor boten allesamt Anlass für intensivere Diskussionen über eine allenfalls stattfindende Repolitisierung der Presse. Vereinzelte Rückschlüsse auf die politischen Präferenzen von Chefredaktoren Deutschschweizer Tageszeitungen bot eine von der "Schweiz am Sonntag" durchgeführte Umfrage im März 2015. Von 17 angefragten Chefredaktoren äusserten sich deren 12, wobei sich keiner der Respondenten als einer Partei angehörig zeigte. Während sich einige der Befragten – darunter die Chefredaktorin von SRF Radio, sowie die Chefredaktoren der Neuen Luzerner Zeitung und des SonntagsBlicks – jedoch explizit als parteipolitisch neutral bezeichneten, gaben andere Chefredaktoren – namentlich der Aargauer Zeitung ("liberale politische Mitte"), des Bundes (GLP und FDP), der Berner Zeitung (FDP) und der Südostschweiz ("GLP etwas linker") – relativ freimütig ihre politischen Sympathien preis. Mehrere der befragten Personen äusserten ferner die Vermutung, dass sich die Medien in den letzten Jahren stärker nach rechts bewegt hätten. Gemäss Tristan Brenn, Chefredaktor TV von SRF, sei dies unter anderem auf die verstärkte Online-Mediennutzung zurückzuführen; Online-Beiträge zu Themen wie Einwanderung, Kriminalität und Sozialmissbrauch würden besonders häufig angeklickt und riefen zahlreiche und aufbrausende Leserreaktionen in den Online-Kommentaren hervor.
Die Basler Zeitung (BaZ) konterte ähnliche Vermutungen mit einer im Rahmen einer Bachelorarbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften durchgeführten Umfrage aus dem Jahr 2011 (N=350; Rücklaufquote 24%), gemäss welcher 44% der befragten Medienschaffenden angaben, sich von SP oder den Grünen am besten repräsentiert zu fühlen. Die BaZ schätzte diesen Anteil allerdings noch höher ein, da weder die Blick-Gruppe, noch Radio SRF oder 20Minuten ihren Medienschaffenden die Teilnahme an der Umfrage erlaubt hätten. Jedoch hatten sich auch die BaZ-Medienschaffenden mit 14.9% eher unterdurchschnittlich an der Umfrage beteiligt. Eine "neue und durchschlagende Tendenz" ortete denn gar Kurt W. Zimmermann in der Medien-Kolumne der Weltwoche: An den einflussreichsten Chefposten im Schweizer Journalismus stünden neuerdings Personen rechts der Mitte.
Bei einer von der NZZ organisierten Podiumsdiskussion zur gegenwärtigen Bedeutung der Parteipolitik in der Schweizer Medienlandschaft waren sich alle drei Chefredaktoren – Markus Somm (BaZ), Res Strehle (Tages-Anzeiger) und Felix E. Müller (NZZ am Sonntag) – hingegen einig, dass Parteiblätter zwar der Vergangenheit angehörten, aber Zeitungen trotzdem eine bestimmte Haltung einnehmen müssten. Über die genaue Ausrichtung der Zeitungen gingen die Meinungen jedoch auseinander. Während Somm die BaZ, wenn überhaupt, dann rechts der Mitte verortete, wählte Müller das Wort "nationalkonservativ". Somm hingegen zweifelte an der Meinungsvielfalt des Tages-Anzeigers, der rechten Positionen kaum Gehör verschaffe, was wiederum dessen Chefredaktor zur Aussage veranlasste, dass die SP dem Tages-Anzeiger alles andere als wohlwollend gesinnt sei.

politischen Präferenzen von Chefredaktoren

18 National- und Ständeräte reichten beim Presserat aufgrund Verletzung der Privatsphäre von Geri Müller in der so benannten Nackt-Selfie-Affäre eine Beschwerde gegen die "Schweiz am Sonntag" ein. Die Beschwerdeführer, darunter neben grünen Parlamentariern auch vereinzelte Mitglieder der Fraktionen CVP, FDP und SP, beschuldigten das Sonntagsblatt des Erhebens von rückhaltlosen Anschuldigungen gegen den damaligen Nationalrat, namentlich der Nötigung und des Amtsmissbrauchs.

Verletzung der Privatsphäre von Geri Müller

Auch nach Ende des Konsultationsverfahrens rückte die NZZ-Mediengruppe nicht von ihrem im Vorjahr gefassten Entscheid zur Schliessung der NZZ-Druckerei in Schlieren ab. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens bezeichneten die Personal- und Betriebskommissionen die Gründe zur Schliessung der Druckerei als nicht stichhaltig und stellten erfolglos den Antrag an das Management, die Aktionäre zur geplanten Schliessung zu befragen. Ab Mitte 2015 werden die NZZ und die "NZZ am Sonntag" in der Druckerei des konkurrierenden Medienhauses Tamedia gedruckt.

Schliessung der NZZ-Druckerei

Eine vom BAKOM in Auftrag gegebene und an der Universität Fribourg durchgeführte Studie untersuchte die Arbeitsbedingungen und die Berichterstattungsfreiheit von Journalistinnen und Journalisten. Betreffend Ersterem belegten die Forscher eine bereits weit verbreitete Einschätzung, nämlich eine leichte Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, was nachweislich auch die Qualität der Medienberichterstattung beeinträchtige. Mehr potentiellen Nachrichtenwert enthielt der zweite Befund, gemäss welchem Medienschaffende durch Anzeigekunden in ihrer professionellen Freiheit eingeschränkt werden. Medienhäuser würden weniger Nachrichten publizieren, die den Werbekunden schaden könnten, vielmehr würden sie diese gar bewusst positiv darstellen. Des Weiteren offenbarte die Studie, dass über medienpolitische Fragen eher stiefmütterlich berichtet werde und wenn, dann häufig in denjenigen Fällen, wo der eigene Arbeitgeber positiv dastehe. Gemäss der Studie sind Medienschaffende von Wochenzeitungen und Zeitschriften hier stärker in ihrer journalistischen Freiheit eingeschränkt als solche, die für Tageszeitungen schreiben. Im Zeitungsarchiv von Année Politique Suisse fand sich mit dem Bund/Tages-Anzeiger nur ein Gefäss, das prominent über die Ergebnisse dieser Studie berichtete. Die Studie stützt ihre Erkenntnisse auf Fokusgruppen und teilstandardisierte Interviews sowie auf eine Befragung von etwas über 1'100 Mitglieder der Journalistengewerkschaft impressum (Rücklaufquote 34%).

Arbeitsbedingungen und die Berichterstattungsfreiheit

Am 9. März 2014 legten am Flughafen Genf die Angestellten des Bodenabfertigungsunternehmens Swissport für rund drei Stunden unangekündigt ihre Arbeit nieder und forderten mit ihrer Aktion die Einhaltung des 2012 ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrags (GAV). Swissport zeigte sich enttäuscht über die Arbeitsniederlegung und verwies auf den bis Februar 2015 gültigen GAV.

Ende Mai 2014 ging am Flughafen Genf ein monatelanger Streik eines Teils der Angestellten des Bordverpflegers Gate Gourmet zu Ende, nachdem das Unternehmen mit dem Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) ein Abkommen unterzeichnet hatte. Dieses hält fest, dass die anfangs 2014 beschlossenen Arbeitsbedingungen noch bis Ende 2015 weiter Gültigkeit behalten würden.

In einem progressiven Streik befanden sich 2014 die Genfer Kantonspolizisten, die sich mit dem geplanten Lohnmodell für Staatsangestellte nicht einverstanden zeigten. Im März entledigten sich die Gesetzeshüter zuerst ihren Mützen, kurze Zeit später begannen sie einfache Verkehrsdelikte nicht mehr zu büssen. Im Sommer ersetzten die Genfer Kantonspolizisten ihre Uniformen durch ein orangefarbenes Armband mit dem Aufdruck „Police“ und gingen ihrer Tätigkeit mehrheitlich in Alltagskleidern nach. Im Juli legten Teile des Polizeikorps ihre Arbeit dann zeitweise ganz nieder. Nachdem die Genfer Regierung Ende Juli bekanntgab, dass sie sich bei der Einführung des umstrittenen Lohnmodells mehr Zeit lassen würde, entschieden sich die am Streik beteiligten Polizeigewerkeschaften (UPCP, SPJ und SPSI) den Streik zu unterbrechen.

Am 19. November 2014 trat das Personal der Genfer Verkehrsbetriebe (TPG) in Streik und wehrte sich damit gegen den geplanten Abbau von über 100 Stellen. Diese hätten im Zuge eines redimensionierten Dienstleistungsauftrags bis 2018 eingespart werden sollen. Nachdem sich die beteiligten Gewerkschaften (SEV, ASIP und transfair) mit den TPG-Verantwortlichen einigen konnten, verzichteten die Genfer Tramführer und Buschauffeure auf einen weiteren Streiktag, der auf 4. Dezember 2014 angekündigt worden war. Das ausgehandelte Abkommen sah vor, dass im Zeitraum von 2015 bis 2018 keine Kündigungen ausgesprochen und die Grundlagen zur Berechnung der Saläre nicht angepasst werden.

Am 11. Dezember 2014 legten das Genfer Gefängnispersonal aus Protest gegen seine Arbeitsbedingungen die Arbeit nieder. Ein Minimalbetrieb innerhalb der Gefängnisse wurde indes aufrechterhalten. Die Vereinigung der Angestellten der Genfer Polizeikorps (UPCP) forderte die Aufstockung des Wärterkorps auf die von der Regierung für Ende 2013 versprochene Anzahl von 400 Wärterinnen und Wärter.

Am 16. Dezember 2014 folgten über 3000 Genfer Kantonsangestellte einem gewerkschaftsübergreifenden Aufruf, ihre Arbeit niederzulegen. Dem Appell folgten neben vielen Lehrerinnen und Lehrern auch Angestellte der Polizei und der Gefängnisse sowie der kantonalen Krankenhäuser und der Verwaltung. Sie wehrten sich gegen die für 2015 geplanten Budgetkürzungen im Bereich der öffentlichen Dienste und das damit verbundene neue Lohnmodell.

Swissport Gate Gourmet Genfer Kantonspolizisten Genfer Verkehrsbetriebe (TPG) Genfer Gefängnispersonal Genfer Kantonsangestellte

Im März 2014 kam ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für sämtliche Swiss-Piloten nicht zustande. Der Verband der Airbus-Piloten der Swiss (Aeropers), denen Einbussen bei den Ruhzeiten sowie den Ferien drohten, hatte den neuen GAV (GAV14+) verworfen. Der zweite Verband der Swiss-Piloten (IPG) hatte dem neuen Vertragswerk mit deutlichem Mehr zugestimmt. Die IPG-Piloten gingen hinsichtlich Länge und Flexibilität der Arbeitszeiten Konzessionen ein. Der GAV14+ galt als eine Massnahme, um auf den grösser werdenden Druck der Airlines aus den Golfstaaten zu reagieren. Die seit Herbst 2012 laufenden Verhandlungen hatten bereits im Sommer 2013 vor dem Aus gestanden, ein vorzeitiger Abbruch konnte damals aber noch verhindert werden. Im September kündigte die Swiss dann "vorsorglich" den alten GAV (GAV2011) mit Aeropers auf Ende November 2016. Trotz mehrmonatiger Gespräche konnte keine Einigung erzielt werden. Die Airbus-Piloten wehrten sich standhaft gegen Zugeständnisse zur Steigerung der Produktivität und gegen Anpassungen des bestehenden Salärsystems. Kurz nach dem Bekanntwerden der Kündigung reichte Aeropers eine Klage beim Friedensrichteramt der Stadt Kloten ein. Die Swiss, so die Meinung der Aeropers, habe durch den Abschluss des GAV14+ mit den IPG-Piloten die mit dem GAV2011 im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Flugzeugtyps Boeing 777 eingangenen Verpflichtungen gebrochen.

Swiss-Piloten

Nachdem die Mitglieder des Verbands des Swiss-Kabinenpersonals (Kapers) im März 2014 einem neu ausgehandelten GAV die Unterstützung versagt hatten, kündigte die Swiss Ende April die beiden gültigen Gesamtarbeitsverträge auf den 30. April 2015. Als Folge wurden neue Angestellte nicht mehr in die gekündigten Verträge aufgenommen. Die Swiss beabsichtigte vor Vertragsablauf neue Verhandlungen in Angriff zu nehmen und liess verlauten, dass man weiterhin an einer sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit interessiert sei.

Swiss-Kabinenpersonals

Die Gewerkschaft Unia und der Verband "Zu Hause leben" einigten sich im Mai 2014 auf einen GAV für die private Seniorenbetreuung. Der Vertrag regelt unter anderem einen Mindestlohn sowie die Arbeitszeiten und gilt für private Betriebe und Agenturen der nicht-medizinischen Betreuuung in der Deutschschweiz. Der GAV schreibt ab 2018 einen Lohn von mindestens CHF 22 pro Stunde vor. Bei zweijähriger Grundausbildung oder vier Jahren Berufserfahrung ist eine Erhöhung auf CHF 25, bei Berufslehrabschluss auf CHF 27 vorgesehen. Zudem wird im GAV ein 13. Monatslohn und Anerkennung gleichwertiger ausländischer Abschlüsse vorgeschrieben. Nicht zuletzt enthält der GAV auch die Festlegung einer 42-Stunden-Woche bei Vollbeschäftigung sowie eine Krankentaggeldversicherung. Die Vertragspartner beabsichtigten, beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) die Allgemeinverbindlichkeit des GAV zu beantragen.

private Seniorenbetreuung

Im Juni 2014 gaben die Gewerkschaften Syna und Unia bekannt, dass sie mit dem Verband der Tankstellenshop-Betreiber der Schweiz Verhandlungen für einen Gesamtarbeitsvertrag für Mitarbeitende von Tankstellenshops aufgenommen haben. Die Gewerkschaften hatten 2013 vor der Abstimmung über die Öffnungszeiten von Tankstellenshops das Verhandlungsangebot der Betreiber noch ausgeschlagen.

Mitarbeitende von Tankstellenshops

Ende Juni 2014 kündigte die Servicegesellschaft für Fluggesellschaften Dnata den GAV für 450 Mitarbeitende des Bodenpersonals am Flughafen Genf auf Ende 2014. Die Gewerkschaften Syndicat des services publiques (SSP) und Syndicat interprofessionnel (SIT) befürchteten darauf Kürzungen bei den Löhnen und Pausen der Angestellten. Dnata versicherte darauf, dass es zu keinen Lohnkürzungen kommen würde. Man beabsichtigte hingegen, die Zahl der Aushilfskräfte zu reduzieren und mehr Teilzeitstellen zu schaffen. Vor Jahresende 2014 hatten sich die Sozialpartner noch nicht auf einen neuen GAV einigen können.

Mitarbeitende des Bodenpersonals

Aus wirtschaftlichen Gründen entschloss sich die NZZ-Mediengruppe im November 2014 zur Schliessung der NZZ-Druckerei in Schlieren. Die NZZ und die "NZZ am Sonntag" sollen künftig bei Tamedia gedruckt werden, weswegen 125 Angestellten die Kündigung droht. Man werde versuchen, einige Mitarbeiter intern oder bei den Tamedia-Standorten unterzubringen und sei in Konsultation mit den Gewerkschaften. Dass ein Konsultationsverfahren eingeleitet werde, nachdem die Verträge mit Tamedia bereits abgeschlossen seien, wurde von der Branchengewerkschaft Syndicom stark kritisiert. Ende Jahr hatten um die 1000 Personen eine Petition zum Erhalt der Druckerei unterzeichnet, welche dem CEO der NZZ im Rahmen einer Demonstration von rund 70 Personen aus Druckerei, Redaktion und Hausdienst und im Beisein von Syndicom ausgehändigt wurde. Bereits im Frühjahr hatten sich Syndicom und Impressum unzufrieden mit den Arbeitsbedingungen bei der NZZ und der "NZZ am Sonntag" gezeigt: Aufgrund Nichterfassung der Arbeitszeiten in den Redaktionen hatten die Gewerkschaften Anzeige beim Arbeitsamt in Zürich erstattet. Ähnliche, bereits Anfang Jahr deponierte Anzeigen richteten sich auch gegen Tamedia und Ringier.

Schliessung der NZZ-Druckerei

Ein Titel mehr als 2014 wird 2015 zur indirekten Presseförderung berechtigt sein. Somit werden neu 143 Zeitungen und Zeitschriften mit einer jährlichen Versandmenge von 130,1 Mio. Exemplaren (- 5,3 Mio.) von der Preisermässigung für die Postzustellung profitieren können, die 2015 pro Exemplar 23 Rappen betragen wird (+ 1 Rappen). Die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhält unverändert eine Preisermässigung von 14 Rappen pro Exemplar. Im Vergleich zu 2014 werden für das Jahr 2015 in dieser Kategorie fünf Titel weniger als förderberechtigt eingestuft.

Preisermässigung für die Postzustellung

Unerwartete Erkenntnisse förderte eine an der Universität Zürich angesiedelte und vom BAKOM in Auftrag gegebene Regionalmedienstudie zu Tage. Die Befragung von 958 Gemeindevertretern ergab, dass die journalistischen Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten im Grunde positiv bewertet werden und in den letzten fünf Jahren kein Rückgang dieser Kompetenzen festgestellt wurde. Hierbei schneiden Medienschaffende von regionalen und lokalen Printmedien im Schnitt mit der Wertung "eher kompetent" etwas besser ab als Journalistinnen und Journalisten elektronischer Medien. Nichtsdestotrotz haben zwei Drittel der befragten Gemeinden ihre eigene Informationstätigkeit in jüngster Zeit intensiviert. Dies sei auch – aber nicht primär – zur Kompensation von Defiziten der Regionalmedien geschehen. Stärker sei dieser Umstand jedoch der sich wandelnden Informationslandschaft geschuldet.

Regionalmedienstudie