Auf den 1. Juni traten die Übergangsbestimmungen zum Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU in die zweite Phase. Schweizerinnen und Schweizer haben ab diesem Zeitpunkt freien Zugang zum Arbeitsmarkt der bisherigen 15 EU-Länder. Umgekehrt bleiben die Kontingente für EU-Angehörige bis 2007 bestehen, wobei allerdings der Vorrang inländischer Arbeitskräfte und die systematische Kontrolle aller neuen Arbeitsverträge bezüglich Lohn- und Arbeitsbedingungen entfallen. Dafür greifen die 1999 beschlossenen flankierenden Massnahmen, die ein Lohn- und Sozialdumping verhindern sollen.
Personenfreizügigkeitsabkommen zweite Phase.- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 2004
- Prozesstyp
- Anderes
- Quellen
-
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- Presse vom 18.5. und 1.6.04. Zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen setzte Bundespräsident Deiss Ende Oktober eine Task-Force ein (NZZ, 29.10.04). Zu den ersten Ergebnissen des Observatorium-Berichts von Seco, BFM und BFS, der keine bedeutenden Auswirkungen auf Arbeitslosigkeit und Lohnniveau feststellte, vgl. Presse vom 29.6.05. Das sahen die Gewerkschaften und Teile der Arbeitgeberschaft allerdings anders. Die meisten Probleme scheinen sich dort zu stellen, wo ausländische Temporärfirmen Personal (insbesondere im Baugewerbe) in die Schweiz vermitteln (TA, 20.9., 27.10. und 10.12.04; SGT, 28.9.04; Presse vom 22.10.04. Siehe dazu auch die Stellungnahme des BR zu Fragen im NR (AB NR, 2004, S. 1402, 1405, 1543 f. und 2195) sowie drei überwiesene Kommissionspostulate des NR, die eine gezieltere Überwachung der Entwicklungen anregten (AB NR, 2004, S. 2033).
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 04.06.2019
Aktualisiert am 04.06.2019