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Mitte des Berichtsjahres bekräftigte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) ihren Willen, sich für die Förderung der Medienvielfalt einzusetzen, und beantragte die Schaffung eines neuen Artikels 93a in der Bundesverfassung – den so genannten Medienartikel. Dieser beauftragt den Bund, die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien zu fördern und dabei die Bedeutung der Medien für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt anzuerkennen. In der Vernehmlassung hatte sich die SP zugunsten des Medienartikels geäussert, führe doch der Konzentrationsprozess in der Presse zu Zuständen, die politisch korrigiert werden müssten. Dem hatten die Grünen beigepflichtet, ohne jedoch mit Kritik an den Förderungskriterien der SPK zu sparen. Auch die Freisinnigen waren angesichts der Wirkungslosigkeit des bisherigen Systems einer direkten Förderung der Presse zugeneigt, verwahrten sich aber gegen eine zusätzliche Regulierung des Medienmarkts. Die CVP wollte sich erst bei Vorliegen des Gesetzesentwurfs zu den im Kommissionsbericht dargelegten Kriterien äussern, und die SVP hatte sowohl eine indirekte als auch eine direkte Presseförderung entschieden abgelehnt. Einhellige Ablehnung war dem Medienartikel auch seitens der Medienbranche – des Verbands Schweizer Presse, des Schweizer Verbands der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) und des Schweizer Syndikats Medienschafftender (SSM) – entgegengeschlagen, welche die Unabhängigkeit der Presse gefährdet sahen. Nur die Mediengewerkschaft „comedia“ war für den Medienartikel sowie für qualitative Förderungskriterien eingetreten. Der Presserat hatte sich demgegenüber vermehrte Investitionen in die journalistische Aus- und Weiterbildung sowie in Ombudsstellen gewünscht, und nur unter der Bedingung einer Einführung marktüblicher Preise und der Entgeltung der anfallenden Mehrkosten durch den Bund war schliesslich die Post zu einem Systemwechsel bereit.

Parlamentarische Initiative „Medien und Demokratie“ (03.448)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Der GAV in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (Mem-Industrie) wurde um zweieinhalb Jahre bis Ende 2005 verlängert. Von diesem GAV sind 120'000 Angestellte in 611 Unternehmen direkt betroffen. Die Verlängerung des Vertrags wurde jedoch als Signal für die gesamte Mem-Industrie mit ihren 318'000 Arbeitnehmenden erachtet. Die Arbeitgeber machten geltend, es gehe darum, die Branche wettbewerbsfähig zu erhalten, um auch im momentanen schwierigen wirtschaftlichen Umfeld möglichst viele Arbeitsplätze retten zu können. Die Gewerkschaften, die ursprünglich mit weitreichenden Forderungen in die Verhandlungen gestiegen waren, würdigten die Verlängerung als Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft und zum Erhalt von Arbeitsplätzen.

Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie

Gleich wie im Vorjahr eine Initiative Dupraz (fdp, GE), verwarf der Nationalrat auch eine Minderheitsmotion Fässler (sp, SG), die erreichen wollte, dass im OR ein landesweiter Normalarbeitsvertrag für die Landwirtschaft eingeführt wird. Der Bundesrat erklärte zwar, mit den Anstellungsbedingungen der Arbeitnehmenden in der Landwirtschaft nicht zufrieden zu sein. Dennoch machte er regionale Unterschiede geltend, um erfolgreich Ablehnung des Vorstosses zu beantragen.

Landwirtschaft

In einer Studie stellte der SGB fest, dass Gesamtarbeitsverträge (GAV) ein gutes Instrument zur Durchsetzung von Gleichstellungsforderungen sind, umso mehr, wenn der Frauenanteil in den Verhandlungsdelegationen möglichst hoch ist. Gleichzeitig wurde ein Handlungsbedarf in allen Branchen und in verschiedenen Bereichen geortet. So sei der Geltungsbereich der meisten GAV auf Vollzeitangestellte beschränkt, was zu einer indirekten Diskriminierung der mehrheitlich weiblichen Teilzeitarbeitskräfte führe. Nur einzelne Unternehmen kennen laut Studie ein Recht auf Teilzeitarbeit, und die familienergänzende Kinderbetreuung sei in den Firmen kaum ein Thema. Die Gewerkschaften stellten fest, dass bei den Löhnen die Erfahrung gezeigt habe, dass das Gleichstellungsgesetz nicht ausreiche, um Diskriminierungen in der Privatwirtschaft zu verhindern. Hier müsse in Zukunft vermehrt zum Mittel der Verbandsbeschwerde gegriffen werden.

Gleichstellungsforderungen

Nach langen Verhandlungen, rhetorischen Giftpfeilen auf beiden Seiten, Streiks und Demonstrationen einigten sich die Sozialpartner der Bauwirtschaft Mitte November auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag, welcher das Rentenalter der Bauarbeiter schrittweise auf 60 Jahre senkt. Der neue GAV tritt auf den 1. Juli 2003 in Kraft, allerdings nur unter der von den Baumeistern eingebrachten Bedingung, dass ihn der Bundesrat bis zu diesem Datum für die ganze Branche allgemeinverbindlich erklärt. In einem letzten Verhandlungsmarathon setzten die Gewerkschaften GBI und Syna die Rentenhöhe von 70% des letzten Bruttolohns (plus 6'000 Fr. Sockelbeitrag) durch. Im Gegenzug erreichten die Baumeister, dass die Arbeitgeberbeiträge (4% der Lohnsumme) bis 2011 nicht erhöht werden. Es wurde vereinbart, dass externe Experten 2005 überprüfen, ob die vorgesehenen Beiträge zur längerfristigen Finanzierung der Renten ausreichen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, müssten die Renten gesenkt oder die Arbeitnehmerbeiträge erhöht werden. Kaum bestritten war der neue Landesmantelvertrag, der am 1. April 2003 in Kraft tritt. Er sieht vor, dass 2003 ein Teuerungsausgleich von 1,2%, aber keine Reallohnerhöhung ausgerichtet wird; diese wird erst 2004 bei guter Konjunktur fällig.

Bauwirtschaft Rentenalter 60 Jahre Landesmantelvertrag

Die Gewerkschaft SMUV präsentierte ihre Forderungen für die Verhandlungen zur Gesamterneuerung des GAV der Maschinenindustrie. Da die Erfahrungen der letzten 10 Jahre gezeigt hätten, dass die Entlöhnung nicht mit der Produktivitätssteigerung und den Gewinnen Schritt halte, verlangte der SMUV eine Anhebung der Löhne um 2% plus den Teuerungsausgleich. Generell soll es in der Maschinenindustrie keine Löhne unter 3'500 Fr. brutto pro Monat mehr geben. Zudem sollen konkrete Massnahmen zur Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen getroffen werden. Die Gewerkschaft will zudem eine Verkürzung der jährlichen Normalarbeitszeit um 40 Stunden auf 2'040 Stunden sowie zwei zusätzliche Ferientage. Schliesslich verlangte der SMUV ein direktes Interventionsrecht der Gewerkschaften bei Entlassungen und Umstrukturierungen sowie die Einführung einer gesetzlichen Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen.

Maschinenindustrie

Im Berichtsjahr betrafen Demonstrationen und Streiks vor allem die Baubranche, in der wegen der zähen Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (siehe oben) eine aufgeheizte Stimmung herrschte. Mitte März demonstrierten in Bern über 10'000 Bauarbeiter für das Pensionsalter 60 und für höhere Löhne. Ab Oktober fanden Warnstreiks statt. Am 4. November erlebte die Schweiz den grössten Streik seit 55 Jahren. 15'000 Bauarbeiter legten Hunderte von Baustellen im ganzen Land lahm, bildeten Protestmärsche und blockierten Verkehrswege.

Baubranche

Ende 2003 läuft der erste GAV zwischen der Swisscom und den Gewerkschaften aus. Vorzeitig gegenüber dem normalen Verhandlungsrhythmus bat die Swisscom bereits im September die Personalverbände um neue Gespräche. Diese endeten nach zwei Runden mit einem Eklat: Die Gewerkschaftsvertreter verliessen den Verhandlungstisch unter Protest und verweigerten jede weitere Diskussion. Sie zeigten sich empört ob der Absicht der Swisscom, mit den Gewerkschaften nur noch einen Rahmen-GAV abzuschliessen, die konkreten Arbeitsbedingungen aber in Betriebsvereinbarungen zu regeln, wodurch die Gewerkschaften von den Verhandlungen ausgeschlossen würden, da diese zwischen dem Arbeitgeber und den Betriebskommissionen geführt werden. Gemäss den Gewerkschaften will sich die Swisscom mit diesem Ansinnen von der bisherigen Sozialpartnerschaft verabschieden, die Löhne individualisieren und durch den Abbau von Regeln den Arbeitsdruck auf die Beschäftigten erhöhen. Das Vorgehen sei eine gravierende Verletzung des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes (TUG); dieses wurde bei der Umwandlung des öffentlichen Betriebes Swisscom in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft erlassen und schreibt vor, dass das Unternehmen einen GAV abschliesst. Die Swisscom erklärte ihrerseits, sie sei an einer guten Sozialpartnerschaft nach wie vor interessiert, wolle aber ein innovatives Modell einführen, das die neue Gruppenstruktur besser abbildet und den Gruppengesellschaften grössere Flexibilität in der Ausgestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse einräumt.

Swisscom

De son côté, la sous-commission « Médias et Démocratie » de la CIP du Conseil national a poursuivi ses travaux en vue de l’élaboration d’un nouveau système d’aide à la presse, dont le premier élément doit être l’élaboration d’une base constitutionnelle. Adopté à l’unanimité par la commission, le projet d’article constitutionnel sur la politique des médias a été mis en consultation à fin octobre. La commission a par ailleurs précisé, quelques semaines auparavant, les grandes orientations du projet. Le principal changement devrait être le passage à une aide directe à la presse dès 2007. Le principe de l’arrosoir dans l’attribution de subventions ayant montré son inefficacité, la commission a insisté sur la nécessité de mieux cibler l’aide en fixant un certain nombre de critères. Le texte prévoit que "la Confédération encourage la diversité et l´indépendance des médias. Ce faisant, elle tient compte de l´importance des médias pour la formation démocratique de l´opinion au niveau national, régional et local, ainsi que pour la cohésion sociale". Les éditeurs, par l’entremise de Presse Suisse, se sont prononcés contre ce projet d’article constitutionnel. Ils ont reconnu l’urgence d’apporter un certain nombre de corrections mais répété leur scepticisme à l’égard d’une aide directe.

Parlamentarische Initiative „Medien und Demokratie“ (03.448)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Mit einer parlamentarischen Initiative verlangteDupraz(fdp, GE), im OR einen für die ganze Schweiz geltenden Normalarbeitsvertrag für alle in der Landwirtschaft Beschäftigten festzuschreiben. Als Grundlage regte er die für die Landarbeiter grosszügige Regelung im Kanton Genf an. Er machte geltend, die unterschiedlichen kantonalen Regelungen würden zu Wettbewerbsverzerrungen führen und verzögerten den Strukturwandel auf Kosten der sozial Schwächsten. Mit dem Argument, die Produktionsbedingungen in den einzelnen Branchen und Regionen seien für einen Normalarbeitsvertrag zu unterschiedlich, wehrten sich die Bauernvertreter im Rat erfolgreich gegen den Vorstoss, der mit 75 zu 57 Stimmen abgelehnt wurde.

Landwirtschaft

Eine im Auftrag des BFS erstellte Analyse der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) wies nach, dass die Verhandlungen über die Mindestlöhne vor allem für unqualifizierte Arbeitnehmende Wirkung zeigen. Zwischen 1999 und 2001 stiegen so die gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlöhne der unqualifizierten Arbeitnehmer mit durchschnittlich 7% deutlich stärker als jene von qualifizierten (+2,9%) und höher qualifizierten Angestellten (+3,0%). Unqualifizierte Arbeitnehmende mit Einzelverträgen verdienen oft weniger als den gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlohn; dies trifft vor allem auf Wirtschaftsbranchen zu, die nur schwach von GAV abgedeckt sind. 2001 waren in der Schweizer Privatwirtschaft 34% aller Arbeitnehmenden gesamtarbeitsvertraglich ausgehandelten Mindestlöhnen unterstellt. Die am stärksten abgedeckten Branchen, die auch aufgrund der gesamten Beschäftigungszahl bedeutend sind, waren das Gastgewerbe (89%), das Baugewerbe (70%), das Kreditgewerbe (61%) und der Detailhandel (40%).

unqualifizierte Arbeitnehmende Mindestlöhne

Die Sozialpartner im Gastgewerbe einigten sich auf einen neuen GAV für die rund 225'000 Beschäftigten. Hauptpunkt war die teilweise substantielle Erhöhung der Mindestlöhne, die in der Regel nicht mehr unter 3'000 Fr. liegen dürfen. Allerdings erreichten die Arbeitgeber, dass in wirtschaftlich schwachen Regionen – wozu sämtliche Regionen gehören, die unter das Bundesgesetz über die Investitionshilfe in Berggebieten fallen – die Mindestlöhne um 10% unterschritten werden dürfen. Die Löhne für Hilfskräfte können in den ersten sechs Monaten der Anstellung um 10% (ab 2002) resp. um 5% (ab 2003) unter den vertraglichen Mindestlöhnen liegen.

Gastgewerbe

Im März legten 7'000 Aargauer Staatsbeamte für zwei Stunden die Arbeit nieder, um gegen das neue Lohnsystem zu protestieren. Mitte November demonstrierten landesweit rund 17'000 Angehörige der Pflegeberufe für eine bessere Anerkennung ihrer Arbeit. Wenige Tage später legten knapp 7'000 Bauarbeiter einen halben Tag die Arbeit nieder; sie verlangten mehr Lohn und die Pensionierung mit 60 Jahren.

Im März legten 7'000 Aargauer Staatsbeamte für zwei Stunden die Arbeit nieder, um gegen das neue Lohnsystem zu protestieren

Die Gewerkschaft SMUV warf der Maschinenindustrie eine „Verluderung der Sitten“ vor, weil bei Massenentlassungen die Pflicht zur Information und Konsultation der Arbeitnehmenden weitgehend ausgehöhlt werde. In rund 30 Abbaufällen des laufenden Jahres sei das im OR und im GAV vorgesehene Konsultationsverfahren missachtet worden. Die Gewerkschaft verlangte deshalb eine verschärfte Informations- und Offenlegungspflicht im OR und im GAV.

Maschinenindustrie

Der Nationalrat nahm ein Postulat seiner Rechtskommission an, das den Bundesrat bittet, bei den laufenden Revisionsarbeiten bezüglich der Abgeltung für Autoren- und Verfasserleistungen im Bereich Kunst, Kultur und Wissenschaft zu prüfen, inwieweit den Bestimmungen der Weltorganisation für geistiges Eigentum von 1996 und den in der EU weiterentwickelten Standards sowie der seitherigen Entwicklung bei den neuen Darstellungs-, Präsentations-, Medien- und Vermittlungstechniken Rechnung getragen werden kann. Zu einem neuen Designgesetz siehe hier.

Postulalt der Rechtskommission des Nationalrat zur Teilrevision des Urheberrechtsgesetz (Po. 01.3417)

Das Prinzip der staatlichen Presseförderung stand im Berichtsjahr erneut im Kreuzfeuer der Kritik. Von der Befürchtung ausgehend, die gegenwärtigen Entwicklungen im Mediensektor gefährdeten die angemessene Meinungsbildung im schweizerischen direktdemokratischen Staat, plädierte unter anderem Nationalrat Fehr (sp, SH) für den Erlass eines Vielfaltgesetzes, das die Subventionierung jener Radios, Fernsehsender, Pressetitel und Online-Medien regeln soll, die zur Erhaltung von „demokratiegerechten Öffentlichkeiten“ erforderlich sind. Die Tatsache, dass die Regulierung von Radio und Fernsehen ein ganzes Gesetz beanspruche, wohingegen für die Presse nur ein einziger Artikel im Postgesetz vorgesehen sei, zeuge von der falschen Grundüberzeugung, dass die Presselandschaft vom Markt allein, die elektronischen Medien hingegen vom Staate geformt werden sollten. Mittelfristig seien für den Erhalt der Medienvielfalt weitergehende gesetzgeberische Massnahmen – losgelöst vom Postgesetz wie auch vom RTVG – zu ergreifen. Kurzfristig müsse angesichts der Zunahme regionaler Medienmonopole eine Neuverteilung der gegenwärtig 100 Mio Fr. Bundesgelder zur Verbilligung der Posttaxen für den Zeitungsversand angestrebt werden. Tatsächlich profitierten von den indirekten Subventionen vorrangig die Kundenblätter der Grossverteiler Coop und Migros, die Mitgliederzeitung des TCS sowie die grossen Zeitungen aus den Konzernen Ringier, Edipresse, NZZ und Tamedia. In eine ähnliche Richtung zielte die Kritik seitens der SPK des Nationalrates an der indirekten Presseförderung als „Giesskannenprinzip“. Eine von der SPK eingesetzte Subkommission „Medien und Demokratie“ unter der Leitung des Zürcher Nationalrats Gross (sp) arbeitete an einem Entwurf für eine entsprechende Verfassungsgrundlage. Absicht der SPK war es, im Rahmen einer Kommissionsinitiative den Einsatz der 100 Mio Fr. an staatlicher Presseförderung künftig zur Förderung der Vielfalt, Qualitätssicherung sowie Aus- und Weiterbildung zu erwirken. Das Fazit einer vom UVEK in Auftrag gegebenen Studie lautete denn auch, dass die vom Bundesrat gewünschte nachhaltige Förderung der Lokal- und Regionalpresse nur über einen Systemwechsel zur gezielten, direkten Förderung von wirtschaftlich bedrohten regionalen und lokalen Presseerzeugnissen zu erzielen sei. Die Presseförderung stand auch an der Jahrestagung des Verbands Schweizer Presse im September zur Diskussion, wobei insbesondere direkte staatliche Unterstützungsmassnahmen umstritten blieben.

Diskussionen um die staatliche Presseförderung (2001)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Anders als im Vorjahr bei der SBB ging die Aushandlung des ersten GAV für die rund 50'000 Mitarbeitenden der Post, die ab 2002 obligationenrechtlich angestellt sind, nicht so schlank über die Bühne. Während die christliche Gewerkschaft Transfair der Regelung deutlich zustimmte, meldeten die Westschweizer und Tessiner Sektionen der Gewerkschaft Kommunikation Widerstand an. Dank grosszügiger Ferienregelung und einer Garantie der bisherigen Löhne bis 2004 stimmte aber doch eine Mehrheit dem GAV zu.

Post

Angesichts der guten Baukonjunktur starteten die Arbeitnehmerverbände des Baugewerbes mit Rückenwind in die Verhandlungen für einen neuen Landesmantelvertrag. Sie verlangten die 37,5-Stunden-Woche, 250 Fr. mehr Lohn und eine allgemeine Pensionierung mit 60 Jahren. In der Frage des Rentenalters zeigten sich die Arbeitgeber entgegenkommend, nicht aber beim Lohn und der Arbeitszeit. Für ihre Haltung machten sie Kostensteigerungen aus früheren Lohnanpassungen sowie die harte Konkurrenz geltend. Die Gewerkschaften reagierten darauf mit einem nationalen Protesttag am 19. November, an dem rund 7'000 Bauarbeiter teilnahmen.

Baugewerbes

In einer erstmalig vom Bundesamt für Statistik durchgeführten Studie wurden die vom Wandel der Zeitungslandschaft zwischen 1980 und 1999 ausgehenden Einflüsse auf die Pressevielfalt untersucht. In dieser Zeitspanne war die Zahl der Zeitungstitel um fast ein Viertel geschrumpft. Seit dem konjunkturellen Einbruch der 90er Jahre prägten Fusionen, Einstellungen und Konzentrationen das Bild – allein von 1990 bis 1999 ging die Anzahl der mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Blätter um 22% zurück. Ein Rückgang von 29% war bei den sogenannt publizistischen Einheiten – Zeitungen mit einem gemeinsamen überregionalen Teil – zu verzeichnen; gleichzeitig wuchs die durchschnittliche Anzahl der in einer publizistischen Einheit vereinten Titel um 10%, wobei der Zuwachs bei den deutschsprachigen Tageszeitungen mit 25% besonders hoch war. Mit der „MACH Basic 2001“ wurden die für den Zeitraum April 2000 bis April 2001 relevanten Leserzahlen zum zweiten Mal aufgrund einer neuen, international standardisierten Erhebungsmethode präsentiert. Generell konnte beobachtet werden, dass die grösseren Schweizer Tages- und Wochenzeitungen relativ stabile Leserzahlen auswiesen. An der Spitze der Tageszeitungen stand erneut der „Blick“ mit 739'000 Leserinnen und Lesern. Der „Tages-Anzeiger“ büsste als einzige grosse Deutschschweizer Tageszeitung mit einem Reichweiten-Rückgang von 8% statistisch signifikant an Leserschaft ein. Der Verlust war insbesondere auf die Konkurrenz der Gratiszeitungen „20 Minuten“ und „Metropol“ zurückzuführen, die erstmals erfasst wurden und mit 314'000 resp. 216'000 Leserinnen und Lesern pro Ausgabe aufwarten konnten. Ganz allgemein hatten die Gratiszeitungen einzelnen Titeln Leserschaft abgenommen und den Wettbewerb verschärft, jedoch nicht zu grundsätzlichen Kräfteverschiebungen geführt. Die Gratiszeitung „Metropol“ wurde ab November aus Kostengründen nur noch im Grossraum Zürich verteilt.

Wandel der Zeitungslandschaft Pressevielfalt MACH Basic 2001 Metropol nur noch im Grossraum Zürich

Erstmals kam es in der Reinigungsbranche zu einem GAV. Er sieht vor, dass alle Angestellten einen 13. Monatslohn und Nettolöhne von mindestens 3'000 Fr. erhalten; über 50-jährigen Vollzeitbeschäftigten wird zudem eine fünfte Ferienwoche gewährt. Die Branche machte die Unterzeichnung allerdings davon abhängig, dass der GAV vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt wird, um nicht die Konkurrenzfähigkeit von Billigfirmen zu verstärken.

Reinigungsbranche

Die Arbeitsmarktbehörden registrierten 2000 acht Arbeitsniederlegungen, die den Kriterien der Internationalen Arbeitsorganisation (Streik = Arbeitsverweigerung während mindestens eines Arbeitstags) entsprechen. Davon waren 19 Betriebe betroffen; knapp 3'900 Personen beteiligten sich an dieses Ausständen und gut 4'750 Arbeitstage gingen verloren.

Arbeitsniederlegungen

Streikposten der Gewerkschaft GBI verhinderten am frühen Morgen des 4. Mai die Aufnahme der Arbeit in der Aare-Wäscherei in Rheinfelden (AG), wobei sie von mehr als der Hälfte der 90 Angestellten unterstützt wurden. Grund für den Streik waren die tiefen Löhne der Belegschaft sowie die fristlose Entlassung eines Vertrauensmanns der Gewerkschaften. Nachdem die Geschäftsleitung zugesagt hatte, den Gewerkschafter wieder einzustellen und die Lohnverhandlungen unverzüglich aufzunehmen, wurde der Streik beendet; die Aare-Wäscherei erhöhte ab Juli die Minimallöhne um 550 Fr. pro Monat.

tiefen Löhne Entlassung eines Vertrauensmanns der Gewerkschaften

Warnstreiks fanden in vielen Kantonen im öffentlichen Dienst statt. Im Kanton Genf waren es die Schüler und Lehrer der Ingenieurschule, die Mitarbeiter der Sozialdienste und die Angestellten von „Edipresse“, die stundenweise streikten. Im Kanton Waadt legte ein Teil der Lehrerschaft und des Pflegepersonals im Februar für einen Tag die Arbeit nieder. Im Kanton Zürich machte das Pflegepersonal Anfang Mai mit stundenweisen „Protestpausen“ auf seine missliche Lage aufmerksam. Im September traten rund 60% der Zürcher Lehrerschaft während einer Stunde in den Ausstand, um gegen den Finanzabbau im Schulwesen zu demonstrieren.

Warnstreiks Genf Waadt Zürich

Das Bundesgericht fällte ein Grundsatzurteil, welches seine seit 1938 praktizierte Jurisdiktion im Bereich der Gültigkeit von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) umstiess. Demnach kann ein Arbeitgeber, der einem GAV beigetreten ist, diesen nicht individuell kündigen, wenn ihm die darin enthaltenen Vorschriften nicht mehr passen. Das Bundesgericht befand, ein befristeter GAV bleibe bis zu seinem Auslaufen für alle Beteiligten verbindlich. Aus einem unbeschränkt gültigen GAV könne der Arbeitgeber gemäss OR zwar austreten, aber erst nach mindestens einem Jahr Mitgliedschaft und mit sechsmonatiger Vorankündigung.

Bundesgericht Gültigkeit von Gesamtarbeitsverträgen

Im Zusammenhang mit seinen Forderungen nach einem Mediengesetz hatte Fehr auch eine Interpellation betreffend Methodenwechsel bei der Presseförderung eingereicht und dabei betont, die Treueprämie der Post verfehle ihre pressefördernde Wirkung, wenn sie nicht gar wettbewerbsverzerrend wirke. In die gleiche Richtung zielte eine Empfehlung Dettling (fdp, SZ) (Empfehlung 00.3318), welche vom Ständerat an den Bundesrat überwiesen wurde. Wettbewerbsverzerrungen ortete auch die Wettbewerbskommission (Weko) und beantragte dem Bundesrat, die Treueprämie aufzuheben. Das System einer Treueprämie bei der Normalzustellung durch die Post lasse jene Verlage profitieren, die bei der Frühzustellung die Post oder ihre Tochterunternehmen berücksichtigten. Keine oder geringere Rabatte gäbe es aber wenn die Frühzustellung durch andere Anbieter erfolge. Daraus resultiere ein klarer Wettbewerbsvorteil der Post gegenüber anderen Unternehmen. Die Weko hielt eine direkte Unterstützung an die Verlage für das bessere Instrument zum Erhalt der Pressevielfalt.

Fragen zur Wirksamkeit der Presseförderung durch die Post (2000)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)