Erstmals hatte der Bundesrat einen Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte erlassen, die für Privatpersonen arbeiten. Die darin festgelegten Mindestlöhne gelten für die gesamte Branche. Gesetzliche Mindestlöhne gehören zu den schärfsten Massnahmen, mit denen die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit mit der EU abgefedert werden sollen. Ungelernte ohne Berufserfahrung erhalten mindestens CHF 18.20 pro Stunde, Ausgebildete mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis CHF 22. Mit diesem Entscheid folgte der Bundesrat der Tripartiten Kommission, welche über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen wacht. Die Bürgerlichen und die Wirtschaftsverbände kritisierten die Einführung, die ihrer Meinung nach einen schädlichen Eingriff in die freie Wirtschaft darstellt, während die Sozialpartner und die Linken den Entscheid begrüssten .
Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte- Schlagworte
- Datum
- 21. Oktober 2010
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
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- NZZ und SZ, 21.10.10
von Nathalie Giger
Aktualisiert am 07.06.2019
Aktualisiert am 07.06.2019