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Der Ständerat beschäftigte sich im Rahmen der Herbstsession 2022 mit der Motion der WAK-NR zur Einhaltung der Prinzipien aus anderen, von der Schweiz nicht ratifizierten Übereinkommen der ILO zu sozialen Mindestnormen im öffentlichen Beschaffungswesen. Im Rahmen der Debatte betonte Kommissionssprecher Ruedi Noser (fdp, ZH), dass bei der Auftragsvergabe situativ angeschaut werden soll, welche sozialen Mindestnormen verlangt werden sollen – etwa auch abhängig davon, ob eine Leistung oder Güter eingekauft werden. Zudem präzisierte Noser, dass die in den ILO-Übereinkommen definierten Mindestnomen zuerst ins staatliche Recht aufgenommen werden müssen, bevor sie für Unternehmen gelten. Folglich würde es einer «schwarzen Liste» von Staaten bedürfen, in denen die Unternehmen nicht an die Regeln gebunden sind. Die Kommissionsmehrheit empfahl die Motion deshalb zur Ablehnung. Die Minderheitensprechenden Adèle Thorens Goumaz (gp, VD) und Stefan Engler (mitte, GR) argumentierten, dass Schweizer Unternehmen aktuell gegenüber ausländischen Unternehmen benachteiligt seien, da Letztere bei Vergaben nicht dieselben sozialen Standards einhalten müssten wie die Schweizer Unternehmen aufgrund des Arbeitsrechts. Der Ständerat folgte jedoch der Mehrheit der WAK-SR und lehnte die Motion mit 27 zu 16 Stimmen ab. Damit ist der Vorstoss erledigt. Gleichzeitig lehnte der Rat auch eine Motion der WAK-NR mit ähnlichem Anliegen ab (Mo. 22.3020).

Lücken bezüglich sozialer Mindestnormen im öffentlichen Beschaffungswesen schliessen (Mo. 22.3019)

Die WAK-NR reichte im Februar 2022 eine Motion ein, mit der sie den Bundesrat beauftragen wollte, die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen so anzupassen, dass auch Prinzipien aus anderen von der Schweiz nicht ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bezüglich sozialer Mindestnormen wie zum Beispiel Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung und exzessive Arbeitszeiten eingehalten werden müssen.
In seiner Stellungnahme vom Mai 2022 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen und damit der Kommissionsminderheit zu folgen. Die Schweiz habe bereits internationale Übereinkommen, die sich mit den Themen Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz und Schutz vor exzessiven Arbeitszeiten befassen, ratifiziert. Somit reichten die rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen aus, um die sozialen Mindeststandards bei der Vergabe von Aufträgen zu gewährleisten.
Der Nationalrat beschäftigte sich im Rahmen der Sondersession 2022 mit dem Vorstoss und nahm diesen mit 103 zu 78 Stimmen (bei einer Enthaltung) an. Zuvor hatte Kommissionssprecher Martin Landolt (mitte, GL) die Wichtigkeit dieser Verordnungsanpassung betont, um gleiche soziale Arbeitsstandards sowohl für schweizerische als auch für ausländische Anbietende zu gewährleisten. Schweizer Unternehmen sind verpflichtet, soziale Mindestnormen einzuhalten. Da diese Normen jedoch nicht in internationalen Abkommen geregelt sind, müssen sich ausländische Unternehmen nicht an sie halten. Es bestehen somit unterschiedlichen Anforderungen an schweizerische und ausländische Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind.
Thomas Burgherr (svp, AG) erachtete es hingegen als «fragwürdig und heikel», Prinzipien aus von der Schweiz nicht ratifizierten Übereinkommen in die Verordnung zu übernehmen. Gleichzeitig beriet der Nationalrat eine zweite Motion der WAK-NR mit ähnlichem Anliegen, die er ebenfalls an den Zweitrat überwies (Mo. 22.3020), sowie die parlamentarische Initiative Porchet (gp, VD; Pa.Iv. 20.486), die im Anschluss an die Behandlung von der Nationalrätin zurückgezogen wurde.

Lücken bezüglich sozialer Mindestnormen im öffentlichen Beschaffungswesen schliessen (Mo. 22.3019)

Die Ratifizierung der ILO-Übereinkommen Nr. 170 und 174 stand in der Herbstsession 2021 auf dem Programm des Ständerats. Die Übereinkommen beabsichtigten industrielle Störfälle besser zu verhüten und Unfällen und Berufskrankheiten, die durch Chemikalien verursacht werden, vorzubeugen. Carlo Sommaruga (sp, GE) äusserte sich im Namen der APK-SR zum Geschäft und empfahl die Ratifizierung der beiden Verträge. Gesetzesänderungen seien nicht nötig, die Schweiz verpflichte sich nur zur regelmässigen Berichterstattung an das Überwachungsorgan der ILO, erklärte Sommaruga. Ein Teil der Kommission habe sich zwar an der geringen Ratifikationsdichte – nur 22 respektive 18 Staaten haben die Abkommen bisher ratifiziert – der Abkommen gestört, doch mit der Ratifizierung erhöhe die Schweiz ihre Glaubwürdigkeit innerhalb der ILO, was insbesondere als Gaststaat wichtig sei. Deshalb habe man sich der Position des Bundesrats angeschlossen. Der Ständerat nahm die beiden Übereinkommen mit 32 und 34 Stimmen einstimmig an.
Auch in der Schlussabstimmung tags darauf entschied die kleine Kammer mit 38 zu 4 Stimmen und 40 zu 4 Stimmen eindeutig zugunsten der Ratifikation. Im Nationalrat hielt die SVP-Fraktion an ihrer Position fest und stimmte geschlossen gegen die beiden Abkommen. Das Resultat fiel mit 142 zu 54 Stimmen und 141 zu 55 Stimmen dennoch deutlich zugunsten der Ratifikation aus.

Übereinkommen Nr. 170 und 174 mit der ILO

Die Ratifizierung der ILO-Übereinkommen Nr. 170 und 174 zur Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe und zur Verhütung von industriellen Störfällen wurde in der Sommersession 2021 vom Nationalrat diskutiert. Nachdem die APK-NR der Ratifikation im Vorfeld der Session einstimmig zugestimmt hatte, schien eigentlich wenig Diskussionsbedarf zu bestehen. Die SVP-Fraktion stellte jedoch einen Antrag auf Nichteintreten. Yves Nidegger (svp, GE) erklärte, dass eine Ratifikation nicht notwendig sei, weil die Schweiz und auch ihre Nachbarländer bereits über die erforderlichen Rechtsnormen verfügten. Die Befürwortenden führten hingegen mehrfach den Chemieunfall im Hafen von Beirut, aber auch jenen von Schweizerhalle als Argument für die Ratifikation an. Für Claudia Friedl (sp, SG) und Christa Markwalder (fdp, BE) zeigten diese Vorfälle auf, wie wichtig Massnahmen zur Verhütung industrieller Störfälle seien. Die Kommission erachte es als wichtig, dass die Schweiz sich dem internationalen Arbeitsschutz verpflichte und ein multilaterales Vorgehen unterstütze, hielt deren Sprecher Fabian Molina (sp, ZH) fest. Bundesrat Parmelin erklärte, dass die Schweiz mit der Ratifikation anerkennen würde, dass die Verwendung von Chemikalien die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Bevölkerung und die Umwelt Risiken aussetzen könne und daher spezifische Schutzmassnahmen erfordere. Er verwies auch auf das Ziel des SECO und der kantonalen Arbeitsinspektorate, das Schutzniveau in Unternehmen in Bezug auf die Verwendung von Chemikalien in den Jahren 2022 und 2023 zu steigern.
Der Nationalrat beschloss mit grosser Mehrheit, auf das Geschäft einzutreten, und zeigte sich auch in der Gesamtabstimmung – mit Ausnahme der SVP-Fraktion – geeint: Mit 137 zu 52 und 136 zu 52 Stimmen stimmte die grosse Kammer dem Entwurf des Bundesrates zu den beiden Übereinkommen zu.

Übereinkommen Nr. 170 und 174 mit der ILO

Im Januar 2021 publizierte der Bundesrat die Botschaft zur Ratifizierung der ILO-Übereinkommen Nr. 170 und 174. 2017 hatte eine ILO-Arbeitsgruppe verschiedene internationale Arbeitsnormen überprüft und dabei die besagten Übereinkommen als «aktuelle Normen» eingestuft, weshalb deren Ratifikation in der Folge gefördert worden war. Der Bundesrat habe daraufhin beschlossen, die beiden Vorlagen auf ihre Konformität mit dem Schweizer Recht zu überprüfen. Inhaltlich behandeln die Übereinkommen einerseits die Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit, andererseits die Verhütung von industriellen Störfällen sowie die Begrenzung ihrer Folgen. In beiden Fällen hatte der Bundesrat dem Parlament 1991 bzw. 1996 noch keinen Genehmigungsantrag vorgelegt, da die Schweizer Gesetzgebung die für die Umsetzung notwendigen Bedingungen damals nicht erfüllt hatte. Unterdessen seien jedoch ein neues Chemikalienrecht in Kraft getreten und verschiedene Anpassungen der Arbeits- und Unfallgesetze vorgenommen worden. Die Schweiz könne die Übereinkommen nun ratifizieren, ohne dass eine Gesetzesanpassung notwendig werde, erklärte der Bundesrat in seiner Botschaft. Das Schweizer Chemikalienrecht biete im internationalen Vergleich bereits einen hohen Schutzstandard, betonte er.
Die eidgenössische tripartite Kommission für Angelegenheiten der ILO – die aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung und der Sozialpartner besteht – unterstütze den Antrag auf Ratifikation. Da die Sozialpartner bereits an der Erarbeitung der Übereinkommen beteiligt gewesen seien, verzichte man auf eine Vernehmlassung, ergänzte die Regierung. Die Ratifizierung decke sich überdies mit dem Vollzugsschwerpunkt des SECO und der Kantonalen Arbeitsinspektorate, welche sich 2022 und 2023 dem Thema «Gesundheitsschutz und Chemikalien am Arbeitsplatz» widmen werden.

Übereinkommen Nr. 170 und 174 mit der ILO

Le rapport du Conseil fédéral sur l'engagement de la Confédération contre le travail des enfants est paru en janvier 2017. Épais d'une cinquantaine de pages, il dresse tout d'abord un état des lieux du travail des enfants dans le monde. S'ensuit un rappel des obligations juridiques internationales de la Suisse en matière de lutte contre le travail des enfants, puis de la mise en œuvre des engagements internationaux de la Confédération en la matière. Un chapitre est consacré aux dispositions sociales impliquant les entreprises publiques et privées ainsi que les marchés publics. Une conclusion souligne l'approche avant tout transnationale et multilatérale de la Confédération. En effet, la lutte contre le travail des enfants passe d'abord par une interdiction sur le sol suisse, qui figure dans la loi sur le travail (LTr), ainsi que par la participation de la Suisse à plusieurs programmes de développement, dont une collaboration avec l'Organisation internationale du travail (OIT).

engagement de la Confédération contre le travail des enfants

Le Conseil fédéral a publié un message relatif à la ratification de la convention no 189 de l’Organisation internationale du Travail concernant le travail décent pour les travailleuses et travailleurs domestiques.

Convention n° 189 de l'Organisation internationale du Travail

Au mois de mars de l’année sous revue, le Conseil fédéral a présenté son message demandant au parlement l’adoption de la convention no. 122 de l’Organisation internationale du Travail sur la politique de l’emploi. Cette convention requiert des Etats signataires la mise en place de conditions-cadres pour promouvoir le plein emploi, productif et librement choisi en tenant compte de la situation économique sociale et du développement du pays. Malgré une proposition de minorité déposée par quelques membres du parti agrarien demandant la non-entrée en matière, la convention a été adoptée à l’unanimité par le Conseil des Etats et par 127 voix contre 56 et 4 absentions au Conseil national.

convention no. 122

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) gab die auf einer parlamentarischen Initiative basierende Vorlage zur Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz in die Vernehmlassung.

Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz

Die Schweiz, vertreten durch Bundesrat Johann Schneider-Ammann, nahm im Mai erstmals an einem Treffen der G-20-Sozial- und Arbeitsminister teil. Der Volkswirtschaftsminister setzte den inhaltlichen Schwerpunkt seiner Teilnahme an den Gesprächen auf die sozialen Aspekte der Globalisierung und forderte unter anderem eine Stärkung der internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Treffen der G-20-Sozial- und Arbeitsminister

Der Nationalrat lehnte zwei Postulate seiner Aussenpolitischen Kommission (APK-NR) ab. Das eine hätte vom Bundesrat einen Bericht mit der genauen Darstellung gefordert, welche der ILO-Konventionen die Schweiz ohne grossen gesetzgeberischen Aufwand ratifizieren könnte. Ebenfalls sollte darin die Bedeutung dieser Konvention für die Schweiz sowie die Haltung der Sozialpartner zu einer potenziellen Ratifikation erläutert werden. Das andere Postulat hätte von der Schweiz ein internationales Engagement bei der Welthandelsorganisation (WTO) für die Zuerkennung des Beobachterstatus an die ILO gefordert.

ILO-Konventionen und Beobachterstatus bei der ILO

Le Conseil des Etats a adopté à l’unanimité le projet relatif à la Convention du travail maritime de l’OIT et des modifications légales y relatives. Il a apporté une modification mineure au projet du Conseil fédéral présenté l’année précédente. Au Conseil national, une proposition de minorité désirant repousser le traitement d’une année a été rejetée par 107 voix contre 53. Elle a rappelé qu’au sein de l’UE seule l’Espagne a ratifié le traité et que le transport maritime n’est pas une économie vitale pour la Suisse. La chambre du peuple a finalement adopté le projet par 141 voix contre 50, seuls des membres du groupe UDC s’y sont opposés.

Convention du travail maritime de l’OIT

Au mois de novembre, le Conseil fédéral a proposé l’adoption de la Convention du travail maritime de l'OIT et les modifications légales y relatives. Au vu des multiples conventions obsolètes, l'OIT a élaboré une convention du travail maritime protégeant 1,2 millions de gens de mer. Le Conseil fédéral a estimé qu'en ratifiant cette convention, le parlement suisse soutenait son économie, facilitait la libre circulation des importations et des exportations de marchandises et garantissait l'approvisionnement du pays. La commission fédérale tripartite pour les affaires de l'OIT a également recommandé de ratifier ladite convention.

Convention du travail maritime de l’OIT

En juin, Doris Leuthard a signé une déclaration d’intention avec l’OIT destinée aux travailleurs des pays en développement. Elle vise à créer un cadre de collaboration renforcée entre le Seco et le Bureau international du travail en matière d’assistance technique aux entreprises durables et créatrices d’emplois productifs et décents dans les pays partenaires.

Déclaration d’intention avec l’OIT destinée aux travailleurs des pays en développement

Auf Antrag des Bundesrates verwehrte der Ständerat der Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 181 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über private Arbeitsvermittler seine Zustimmung. Das Abkommen war 1997 abgeschlossen worden und sollte den Schutz der Arbeitnehmerinteressen sichern sowie günstige Rahmenbedingungen für private und öffentliche Arbeitsvermittler schaffen. Bei seinem Antrag berief sich der Bundesrat einmal mehr darauf, dass er – mit Ausnahme der fundamentalen Abkommen der ILO – nur jene Übereinkommen ratifizieren möchte, welche im Zeitpunkt der Ratifizierung bereits dem innerstaatlichen Recht entsprechen. Beim Übereinkommen Nr. 181, dessen generelle Stossrichtung der Bundesrat nicht in Frage stellte, widerspricht das geltende Recht beim Fehlen eines bezahlten Mutterschaftsurlaubs und bei den nicht vorhandenen Vorschriften über einen Mindestlohn den Forderungen des Abkommens.

Übereinkommen Nr. 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit Art. 82 des Militärgesetzes anpassen

Le mandat de négociations adopté par le Conseil fédéral pour la conférence ministérielle de l’OMC à Seattle a fait l’objet d’une vive attention. Finalement la Suisse a décidé de défendre un élargissement de l’agenda des négociations qui aille au-delà des secteurs de l’agriculture et des services, afin de pouvoir mieux équilibrer concessions et acquis. Les revendications d’intégrer dans l’OMC des normes sociales et environnementales ne seront pas défendues par la Suisse, pas plus qu’une forme de moratoire permettant de dresser un bilan dès l’application des accords en vigueur. D’après Pascal Couchepin, le gouvernement a choisi une position de compromis en se déterminant d’une part pour un dialogue entre l’OMC et l’OIT sur le sujet du travail et d’autre part, sur celui de l’environnement, pour une cohérence entre les règles de l’OMC et celle des autres forums internationaux.

mandat de négociations adopté par le Conseil fédéral pour la conférence ministérielle de l’OMC

Le Conseiller fédéral Pascal Couchepin a invité à Lausanne 25 pays membres de l’OMC pour tenter de réduire leurs contentieux et éviter une crise à Seattle. A l’issue de cette réunion ministérielle informelle, les principaux acteurs ont fait part de leur volonté de surmonter leurs divergences et de ne pas aboutir à un échec. Plusieurs ONG ont fait part de leur déception quant à la non-invitation de nombreux pays en voie de développement à cette conférence préparatoire. Quelques jours plus tard à Genève, Pascal Couchepin a pris position pour une OMC qui ne soit pas submergée par des sujets non-commerciaux. Selon le ministre de l’économie, les dossiers tels que l’environnement ou le social devraient être pris en charge par l’OIT ou à l’occasion de sommets ad hoc.

Lausanne

Lors d’un entretien avec le directeur général de l’Organisation internationale du travail (OIT), Juan Somavia, les Conseillers fédéraux Dreifuss, Couchepin et Villiger ont fait part de l’intention de la Suisse de militer pour un renforcement de cette organisation. Du point de vue du gouvernement, l’OIT devrait servir de complément à l’OMC pour les question relatives au travail. Cette vision a notamment été défendue par Pascal Couchepin dans le cadre du sommet de l’OMC qui s’est tenu à Seattle.

renforcement de cette organisation

Gleich wie im Vorjahr der Ständerat stimmte auch die grosse Kammer der Ratifizierung des bereits 1949 verabschiedeten Übereinkommens Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu, welches zu den sieben fundamentalen Abkommen dieser Institution zählt und das Recht auf Vereinigungsfreiheit und auf Kollektivverhandlungen beschlägt. Mit dem neuen Datenschutzgesetz, welches bei einem Stellenwechsel diskriminierende Mitteilungen des früheren Arbeitgebers wegen gewerkschaftlicher Tätigkeit untersagt, erfüllt die Schweiz die Vorgaben der ILO, weshalb nach geltender Praxis (Landesrecht muss vor Gutheissung durch das Parlament angepasst sein) einer Ratifizierung nichts mehr im Wege stand.

Übereinkommen Nr. 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit Art. 82 des Militärgesetzes anpassen

Gleich wie der Ständerat beschloss auch der Nationalrat, drei Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) betreffend den Arbeitsschutz in Bergwerken, die Arbeitsaufsicht in Handel und Gewerbe sowie die Arbeitsüberwachung der Heimarbeit nicht zu ratifizieren, da diese zwar dem schweizerischen Arbeitsrecht entsprechen, in Detailbestimmungen aber nicht mit diesem übereinstimmen. Zum Abkommen Nr. 177 über die Heimarbeit bat der Rat allerdings in einem überwiesenen Postulat den Bundesrat, zu prüfen, ob nicht durch einen Ausbau der Arbeitsüberwachung in diesem Bereich die Voraussetzungen für eine Ratifizierung geschaffen werden könnten.

Übereinkommen Nr. 173 über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Bei den flankierenden Massnahmen zum bilateralen Vertrag mit der EU über den freien Personenverkehr bewährten sich tripartite Gespräche (Sozialpartner plus Bundesbehörden) relativ gut; die Begleitmassnahmen zum Abkommen sehen zur Feststellung von missbräuchlicher Unterschreitung der ortsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen explizit dreigliedrige Kommissionen vor. Da damit eine gesetzliche Grundlage für derartige Gespräche geschaffen war, legte der Bundesrat dem Parlament das Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aus dem Jahr 1976 vor, welches tripartite Beratungen für alle die ILO betreffenden Fragen verlangt. Der Ständerat stimmte der Ratifizierung des Abkommens einstimmig zu.

Minimale Arbeits- und Lohnbedingungen (Flankierende Massnahmen zu den Bilateralen I, BRG 99.028-8)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, das Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu ratifizieren. Dabei handelt es sich um die von der ILO bereits 1949 ausgearbeitete Konvention über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen, die zu den sieben sogenannt fundamentalen Übereinkommen der Organisation zählt. Die Schweiz konnte bisher dem Abkommen nicht beitreten, da die Gesetzgebung keine spezifischen Vorschriften gegen diskriminierende Akte vor Stellenantritt wegen gewerkschaftlicher Tätigkeit kannte. Diese Divergenz zur Konvention verschwand erst mit dem neuen Datenschutzgesetz, welches Arbeitnehmer gegen die Verbreitung von Informationen über ihre gewerkschaftlichen Tätigkeiten schützt. Der Ständerat stimmte der Ratifizierung einstimmig zu.

Übereinkommen der ILO Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung auf 15 Jahre

Das Parlament behandelte den Bericht des Bundesrates über die 84. (seerechtliche) Tagung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von 1996. Gemäss geltender Praxis möchte die Landesregierung die dabei beschlossenen Übereinkommen nicht ratifizieren, da sie nicht in allen Punkten der bestehenden schweizerischen Gesetzgebung entsprechen. Sie meinte, die Gesetzesänderungen, die notwendig wären, würden nicht im Verhältnis zur Bedeutung stehen, welcher der Meerschiffahrtssektor in der Schweiz hat (21 Schiffe mit rund 400 Seeleuten). Gegen einen Minderheitsantrag aus dem links-grünen Lager, welches die in den ILO-Abkommen enthaltenen Mindeststandards grundsätzlich ratifizieren möchte, um so auch gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft ein Zeichen zu setzen, beschloss der Nationalrat mit 79 zu 58 Stimmen, vom Bericht lediglich Kenntnis zu nehmen. Den gleichen Entscheid traf auch der Ständerat.

Übereinkommen der ILO Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung auf 15 Jahre

Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament ebenfalls seinen Bericht über drei Übereinkommen der ILO, nämlich die Konventionen Nr. 176 über den Arbeitsschutz in Bergwerken, das Protokoll von 1995 zum Übereinkommen Nr. 81 über die Arbeitsaufsicht sowie das Übereinkommen Nr. 177 und die dazugehörige Empfehlung über die Heimarbeit (Nr. 184). Keines dieser Abkommen enthält Bestimmungen, die mit dem Schweizer Arbeitsrecht inkompatibel wären. In Details entspricht die schweizerische Gesetzgebung aber nicht in allen Punkten den Vereinbarungen. Auch hier war der Bundesrat der Ansicht, es bestehe kein Anlass, von der gängigen Praxis abzuweichen, weshalb er vorderhand auf eine Ratifizierung verzichten möchte. Der Ständerat entsprach bei allen drei Übereinkommen dem Antrag des Bundesrates.

Übereinkommen Nr. 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit Art. 82 des Militärgesetzes anpassen

La visite en Suisse du vice-président sud-africain Thabo Mbeki - reçu par les conseillers fédéraux Jean-Pascal Delamuraz, Flavio Cotti, Kaspar Villiger et Otto Stich - s'est soldée par la signature de deux accords, l'un sur la protection des investissements et l'autre sur la prévention et la résolution des conflits de travail. Ce second document, également signé par le directeur général de l'Organisation internationale du travail (OIT), Michel Hansenne, est à la base du premier projet que la Confédération réalise dans le cadre des mesures de promotion de la paix et de la démocratie en Afrique du Sud prévues pour la période 1995-1999. Par ailleurs, le président sud-africain Nelson Mandela s'est rendu à Genève où il a participé à l'inauguration de l'exposition Telecom 95 aux côtés de Kaspar Villger.

Thabo Mbeki Michel Hansenne Nelson Mandela