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In Luzern übernahm Ständerat Bühler (fdp) die Präsidentschaft der Projektierungsgesellschaft "Kulturzentrum am See". Unter seiner Agide trat erneut eine Wende ein, indem nach langem Hin und Her doch wieder der Pariser Stararchitekt Jean Nouvel – zusammen mit seinem Schweizer Partner Emmanuel Cattani – mit der Gestaltung des Luzerner Kultur- und Kongresszentrums betraut wurde. Das Stimmvolk honorierte diese Neuausrichtung und genehmigte im Mai mit rund 61 % Ja-Stimmen einen Projektierungskredit von 3,5 Mio Fr.

Hingegen konnten die Bauarbeiten an dem 1991 vom Souverän gebilligten Boa-Kulturzentrum wegen Einsprachen von Anwohnern nicht aufgenommen werde.

Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL)

In Zürich wurde zu Beginn des Jahres der Kulturraum Kanzleischulhaus definitiv geschlossen, nachdem noch an Silvester rund 3000 Personen unter dem Motto "Räume statt Räumung" an einer bewilligten Demonstration in der Zürcher Innenstadt teilgenommen hatten. In der Folge kam es noch zu mehreren unbewilligten Manifestationen, die weniger von ehemaligen "Kanzlisten" denn von "Autonomen" ausgingen. Anfangs Februar genehmigte der Stadtrat (Exekutive) dann ein neues, wieder mehr schulisch ausgerichtetes Nutzungskonzept. Die ehemalige Turnhalle wurde hingegen für die nächsten zwei Jahre für kulturelle Animation freigegeben, was Stadtparlamentarier von CVP, SVP und EVP umgehend auf den Plan rief, welche befürchteten, die linksalternative Szene könne sich so erneut im Kanzlei etablieren. Die auf September angekündigte Neueröffnung der Turnhalle verzögerte sich dann aber über die Jahreswende hinaus.

Ende für Kanzleizentrum Zürich

Aufgrund der vom Parlament verabschiedeten Sparmassnahmen beschloss die Pro Helvetia, ihr Budget nicht linear um die entgangenen Beiträge, sondern schwerpunktmässig zu kürzen. 1993 soll bei der Literaturförderung, der Erwachsenenbildung und den für das Ausland bestimmten Publikationen gespart werden. Im darauffolgenden Jahr werden die Bereiche Theater, Musik und Tanz finanziell beschnitten. 1995 sollen die visuellen Künste sowie der Kulturaustausch mit dem Ausland die Leidtragenden der Sparmassnahmen sein.

Schwerpunktkürzungen bei Pro Helvetia 1992

Bund, Kantone und Gemeinden spielen in der Kulturförderung nach wie vor die Hauptrolle, doch wird rund jeder sechste Franken von Unternehmen und Stiftungen beigesteuert. Dies ging aus der ersten Erhebung über die private Kulturförderung hervor, die das Bundesamt für Kultur (BAK) und das Bundesamt für Statistik (BFS) Ende Sommer gemeinsam veröffentlichten.

1989 erreichten die öffentlichen Kulturausgaben 1,52 Mia Fr., rund 225 Fr. pro Kopf der Bevölkerung. Die Kantone wendeten 574 Mio auf, und der Bund schoss 143 Mio Fr. zu. Der Anteil der Kulturförderung betrug bei den Gemeindeausgaben 3,5%, bei den Kantonen 2,1% und beim Bund 0,5%. Demgegenüber wendete die Privatwirtschaft 1991 250 bis 300 Mio Fr. für kulturelle Zwecke auf, wobei Grossverteiler, Banken und Versicherungen eine zentrale Rolle spielten; Stiftungen steuerten weitere 60 Mio bei.

Bei den öffentlichen Kulturausgaben zeigte sich, dass die Gemeinden mit 53% die Hauptlast tragen. Allein die Hälfte davon ging auf das Konto der Städte Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich, die für den Betrieb der grossen Museen, Theater, Konzerthäuser und Orchester verantwortlich sind. Pro Kopf der Bevölkerung wurden die folgenden kumulierten Beträge für Gemeinde- und Kantonsausgaben ermittelt: Basel-Stadt 711 Fr., Genf 506, Zug 302, Waadt 238, Zürich 218, Bern 149. Die geringsten Kulturausgaben pro Kopf wiesen Appenzell-Innerrhoden (33 Fr.), Uri (39), Jura (71) und Appenzell-Ausserrhoden (77) auf.

Gemäss den Autoren der Studie spiegeln die Ergebnisse das in der Schweiz bewährte "Prinzip der doppelten Subsidiarität" wieder: Einerseits übernimmt die öffentliche Hand jene Aufgaben, welche die privaten Kräfte übersteigen; andererseits stehen im öffentlichen Bereich die Gemeinden im Zentrum, Kantone und Bund springen nur bei übergreifenden Aufgaben ein. Als besonders typisches Beispiel dieser Aufgabenteilung wurde die Denkmalpflege genannt.

Öffentliche und private Kulturförderung

Im Jahr 2001 soll in Luzern ein neues Kultur und Kongresszentrum für 180 Mio Fr. eingeweiht werden. Das heutige Kunst- und Kongresshaus wird der neuen Gesamtüberbauung weichen müssen. Dies ging aus dem Ende November vorgestellten Gesamtkonzept hervor, hinter das sich der Stadtrat und die Regierung von Luzern, die Stiftung Konzerthaus und die Interessengemeinschaft Kongresshaus stellten.

Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL)

Eine im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 21 durchgeführte breitangelegte Studie brachte neue Erkenntnisse über das Kulturverhalten der Bevölkerung. Die Autoren machten dabei eine Art "Schizophrenie" der Schweizerinnen und Schweizer im Umgang mit dem Kulturangebot aus: Während Theater (77,8%), Bibliotheken (70,7%) und Volksmusik (61,3%) im hiesigen Kulturverständnis die grösste Akzeptanz geniessen und Bücherlesen, Weiterbildung und der Besuch alternativer Veranstaltungen in den Wunschvorstellungen einer sinnvoll genutzten Freizeit einen hohen Stellenwert einnehmen, bestimmen die Spitzenreiter des Freizeitmarktes (Reisen, Ausflüge, Sport, Gastronomie, Fernsehen) das konkrete Verhalten doch deutlich. Die Deutschschweiz zeigte sich in der Studie tendenziell zivilisationskritischer, die lateinische Schweiz stärker übernational orientiert und offener für eine durch massenmediale oder elektronische Techniken vermittelte Kultur.

Erkenntnisse über das Kulturverhalten der Bevölkerung

Die vorberatende Kommission des Nationalrates verabschiedete das Gesetz einstimmig und folgte dabei weitgehend der urheberfreundlichen Version des Ständerates. Sie beschloss jedoch, angesichts des Widerstands der Bibliothekare dem Rat zu beantragen, den "Bibliotheksrappen" nicht einzuführen. Dafür soll das Fotokopieren von Werken in Bibliotheken und Instituten zum privaten Gebrauch vergütungspflichtig werden. Weil sich namhafte Kulturschaffende wie etwa Tinguely oder Luginbühl dagegen ausgesprochen hatten, und um den freien Kunstmarkt nicht zu gefährden, verzichtete die Kommission auch auf das Folgerecht beim Wiederverkauf von Kunstwerken. Über die Beschlüsse des Ständerates hinausgehend wird die Kommission dem Rat aber vorschlagen, bei den Abgaben auf Leerkassetten die Interpreten den eigentlichen Werkschöpfern gleichzustellen.

Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes (84.064)

In Luzern führten die Auseinandersetzungen um das künftige Kultur- und Kongresszentrum erneut zu heftigen Diskussionen. Die Jury des im Vorjahr beschlossenen Architekturwettbewerbs bekundete zwar ihre Präferenz für das Projekt von Jean Nouvel und Emmanuel Cattani, empfahl aber nicht nur dieses, sondern auch die zwei nächstplazierten Projekte zur Weiterbearbeitung. Die Juroren waren möglicherweise der Meinung, ein klares Votieren für den eigenwilligen Vorschlag der beiden Pariser Star-Architekten – ein Gebäude, das wie ein Ozeandampfer in den See hinausragen würde – könnte das ganze Projekt politisch gefährden. Dass sie mit ihren Bedenken nicht falsch lagen, zeigte sich im Herbst, als der Stadtrat (Exekutive) laut über eine Redimensionierung des Projekts nachzudenken begann. Anfangs Dezember fiel dann der Entscheid, welcher vor allem in Architekturkreisen Enttäuschung und Empörung hervorrief. Nach Interventionen der privaten Stiftung Konzerthaus und entgegen dem Antrag der Projektführungsgruppe wurde der Entwurf Nouvel-Cattani aus den Traktanden gekippt und beschlossen, dass nur das drittplazierte und bedeutend konventionellere Projekt des Lausanner Architekten Rodolphe Luscher weiterverfolgt wird.

Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL)

Nach Ansicht des Bundesrates rechtfertigten diese Ausgangslage, der unbestrittene Stellenwert der Kulturförderung auch als Bundesaufgabe sowie entsprechende parlamentarische Vorstösse einen relativ raschen Anlauf für einen neuen Kulturförderungsartikel. Ende Jahr schickte die Regierung einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung. Dem Text liegt ein weitgefasster Kulturbegriff zugrunde. Darunter soll nicht mehr nur etwas Elitäres verstanden werden, schrieb das EDI in seinen Erläuterungen; Kultur umfasse neben den klassischen Domänen der bildenden Kunst, der Literatur, der Musik, des Theaters und des Films zum Beispiel auch das Laien- und Volkstheater sowie Teilbereiche der Förderung der Minderheiten, der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Der vorgesehene neue Artikel 27septies BV ist umfassender und dynamischer formuliert als der alte Gegenvorschlag. Trotzdem geht er substantiell nicht wesentlich darüber hinaus. Nach wie vor ist die Förderungskompetenz nur durch eine Kann-Formel festgehalten. Aus Rücksicht auf die föderalistischen Gegebenheiten wird grösstes Gewicht auf das Prinzip der Subsidiarität gelegt, welches Kantonen, Gemeinden und Privaten ihre Entfaltungsbereiche belässt. Der Entwurf setzt aber konsequent dort ein, wo das kulturpolitische Engagement des Bundes unabdingbar werden kann — in der Pflege der kulturellen Beziehungen zum Ausland, bei der Wahrnehmung kultureller Aufgaben von gesamtschweizerischer Tragweite sowie in der besonderen Förderung kulturell wenig begünstigter Landesteile.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Mit einer gross angelegten «Kulturoptimierungsstudie» eines privaten Betriebsberatungsbüros suchte man in Luzern der Raumnot die Stirne zu bieten, wobei hier nicht nur alternative Gruppen mehr Raum, sondern auch die Veranstalter der Internationalen Musikfestwochen einen neuen Konzertsaal und die Trägerschaft des Kunstmuseums ein grösseres Gebäude verlangten. Nachdem die Studie vorlag, sprach der Grosse Stadtrat Projekt- und Detailplanungskredite – nach Ansicht der Unabhängigen Frauenliste und des Grünen Bündnisses allerdings übereilt, weshalb diese erfolgreich das Referendum ergriffen. Auch die Tatsache, dass eine Privatperson den fraglichen Betrag von CHF 960'000 der Stadt kurzerhand schenkte, konnte die Sache der demokratischen Kontrolle nicht entziehen. Anfangs Dezember fand schliesslich noch eine Volksabstimmung über die Nutzung einer stillgelegten Fabrik statt. Diese konnte jedoch den Entschluss des Stadtrates, die Liegenschaft zum grösseren Teil dem Gewerbe und nur zum kleineren Teil der alternativen Kultur zu übergeben, nicht zugunsten der Kultur umstossen. Immerhin wurde der Ja-Anteil von 41.8 Prozent als positives Verdikt für die Belange der alternativen Kultur interpretiert.

Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL)