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Opérant un recul de 1.5 pour cent par rapport à 1993, la consommation finale d'énergie en Suisse a baissé pour la deuxième année consécutive. Parmi les facteurs qui ont permis cette diminution, il est à relever les conditions climatiques particulièrement clémentes, de même que les mesures visant à une utilisation plus rationnelle de l'énergie. L'augmentation de la consommation de certains agents énergétiques s'explique, quant à elle, par une meilleure conjoncture économique, par l'accroissement de la population ainsi que par les bas prix de l'énergie. Ces derniers se situent en effet largement au-dessous de ceux qui avaient cours avant la première crise pétrolière. Si la demande d'essence a diminué de 0.1 pour cent par rapport à l'année précédente, la consommation de carburant diesel a, en revanche, augmenté de 6.1 pour cent. Ce résultat est certainement dû à l'amélioration de la situation économique qui a induit une augmentation des transports par camions. Fait intéressant, la consommation finale au sein de la branche industrielle a diminué de 2.5 pour cent, quand bien même la production a crû de huit pour cent, signe d'une utilisation plus optimale de l'énergie dans ce secteur.

La consommation finale d'énergie 1991–2000
Dossier: Energie 2000
Dossier: Schweizer Energieverbrauch

Eine Expertengruppe stellte ein Jahr nach ihrer Einsetzung durch das EJPD ihren Bericht über den Handlungsbedarf bei der Gestaltung des schweizerischen Gesellschaftsrechts vor. Sie gelangte darin zum Schluss, dass vor allem gewisse weitere Anpassungen an die von der EU vorgegebenen Regeln ins Auge zu fassen seien. Der nach der Inkraftsetzung des neuen Aktienrechts laut gewordenen Forderung nach Schaffung einer neuen Gesellschaftsform für kleine und mittlere Unternehmen konnte die Kommission nicht zustimmen, da einerseits kleine und grosse Aktiengesellschaften vom neuen Recht unterschiedlich behandelt würden und andererseits mit der GmbH und der Kommanditgesellschaft - die nach Meinung der Kommission durchaus noch attraktiver gestaltet werden könnten - bereits geeignete Alternativen zur Verfügung stehen würden.

Forderung nach Schaffung einer neuen Gesellschaftsform für kleine und mittlere Unternehmen
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Seit Beginn dieses Jahrhunderts sind die Unternehmen in der Schweiz in den meisten Branchen (und über die Dachverbände auch national) gleichzeitig in zwei Verbänden organisiert: in einem Branchenverband für die politische Interessenvertretung und Dienstleistungen sowie in einem Arbeitgeberverband für die Regelung der Sozialpartnerbeziehungen. Die beiden Verbände der Maschinenindustrie (VSM und ASM) liessen nun die Vorteile einer Zusammenlegung überprüfen. Das Ergebnis war in Bezug auf mögliche Kosteneinsparungen weitgehend negativ, da in der Verbandsarbeit infolge der strikten Aufgabenteilung wenig Doppelspurigkeiten vorkommen. Als zusätzliches Hindernis erwies sich, dass dem VSM viele kleinere und mittlere Betriebe angehören, welche beim ASM nicht mitmachen, um nicht dem von diesem mit den Gewerkschaften abgeschlossenen Gesamtarbeitsvertrag unterstellt zu sein. Da man sich immerhin gewisse positive Effekte von einem gemeinsamen Auftreten erhofft, beschlossen die beiden Verbände, das Präsidium in Zukunft in Personalunion zu besetzen und die Vorstände und Vorstandsausschüsse gemeinsam tagen zu lassen. Die erstmalige Wahl eines gemeinsamen Präsidenten ist für 1995 vorgesehen.

Engere Zusammenarbeit des Branchenverbands und des Arbeitgeberverbands der Maschinenindustrie

Der Vorort betonte in seinen Stellungnahmen weiterhin die Bedeutung einer marktwirtschaftlichen Erneuerung und einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Dabei kritisierte er den Bundesrat und das Parlament, dass diese das nach der negativ verlaufenen EWR-Abstimmung versprochene rasche Reformtempo nicht einhalten würden. Immerhin begrüsste der Vorort – mit einigen Vorbehalten – die von der Regierung vorgelegte Kartellgesetzrevision und vor allem das Binnenmarktgesetz.
Von besonderer Bedeutung war für den Vorort der Abschluss des neuen WTO-Abkommens; er setzte sich mit Nachdruck für einen Beitritt der Schweiz ein. Die dem Vorort nahestehende Wirtschaftsförderung führte im zweiten Halbjahr eine breit angelegte Informations- und Werbekampagne für das neue GATT-Abkommen durch.
In der schweizerischen Europapolitik bezeichnete der Vorort die bilateralen Verhandlungen als zur Zeit einzig realistischen Weg.
In der Sozialpolitik sah der Vorort die Zeit gekommen für einen Marschhalt; ein weiterer Ausbau würde die Wirtschaft derart belasten, dass davon auch die Finanzierung des bestehenden sozialen Netzes in Mitleidenschaft gezogen würde.
In seinem Jahresbericht 1993 sprach sich der Vorort ferner für marktwirtschaftliche Instrumente im Umweltschutz aus. Dabei befürwortete er auch die geplanten Lenkungsabgaben auf CO2- und VOC-Emissionen, allerdings unter der Voraussetzung, dass diese europäisch koordiniert eingeführt werden. Da diese Voraussetzung nicht erfüllt war, lehnte er den vom Bundesrat im März in die Vernehmlassung gegebenen Vorschlag für eine CO2-Abgabe ab. Eine durchgängige Ökologisierung des Steuersystems, wie es etwa von der Grünen Partei gefordert wird, lehnte er kategorisch ab.

Ausrichtung und Position des Vororts 1994

Die industrielle Produktion stagnierte im Vergleich zum Vorjahr. Während die Chemie (+8%) und die Uhrenindustrie (+6%) weiter expandierten, steckten die Maschinen- und die Textilindustrie immer noch tief in der Krise (—6% resp. -4%). Vom Investitionsrückgang um 4,3% waren die Ausrüstungsinvestitionen praktisch gleich stark betroffen wie die Bauten.

Industrielle Produktion 1993
Dossier: Industrielle Produktion 1990-1995

Die Unternehmerverbände forderten die politischen Instanzen wiederholt zu einer raschen Realisierung der in Aussicht genommenen Reformen auf. Die Linke hingegen zeigte sich in vielen Bereichen – allerdings nicht beim Kartellrecht – skeptisch, befürchtet sie doch von dem auch mit dem Schlagwort Deregulierung bezeichneten Prozess einen Abbau von sozialen Rechten und Schutzmassnahmen für die Arbeitnehmer.

Die Unternehmerverbände forderten die politischen Instanzen wiederholt zu einer raschen Realisierung der in Aussicht genommenen Reformen auf

Der Bundesrat setzte im Februar eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag ein, weitere Schritte einer Reform des Gesellschaftsrechts abzuklären. Insbesondere soll sie sich mit der Schaffung eines Konzernrechts, einer Revision der Bestimmungen über die GmbH und dem Wunsch nach der Schaffung einer speziellen Rechtsform für Klein- und Mittelbetriebe auseinandersetzen.

Weitere Reformen des Gesellschaftsrechts geplant
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Die Schweizerische Handelskammer wählte am 9. September Andreas Leuenberger, Spitzenmanager beim Pharmakonzern Roche, zum neuen Präsidenten des Vororts; er wird am 1. Januar 1994 die Nachfolge des zurücktretenden Pierre Borgeaud antreten.

Beim Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen (ZSAO) trat auf den 1. Juli Peter Hasler die Nachfolge des zurücktretenden Verbandsdirektors Heinz Allenspach an. Der freisinnige Zürcher Nationalrat Allenspach hatte seine Funktion während 23 Jahren ausgeübt.

Personalwechsel beim Vorort und beim ZSAO 1993

Der Bundesrat schlug dem Parlament eine Teilrevision des Gesetzes über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und -metallwaren vor. Er entsprach damit dem Wunsch der Edelmetall- und der Uhrenbranche, das aus dem Jahre 1933 stammende Gesetz vollständig an die Entwicklung der internationalen Normierung anzupassen. Der Nationalrat hiess die vorgeschlagenen Änderungen gut.

Teilrevision des Gesetzes über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und -metallwaren

Der Vorort übte mehrfach Kritik an den seines Erachtens zu zaghaften Bemühungen des Bundesrates um eine Verbesserung der Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Sowohl in seinem Jahresbericht als auch in einem Brief an alle Parlamentsmitglieder forderte er eine spürbare Deregulierung und warnte vor der Zustimmung zu neuen sozialpolitischen Vorschriften im Rahmen der Swisslex. Im Gegensatz zu früheren Stellungnahmen äusserte er sich nicht mehr ablehnend zu einer Verschärfung des Kartellrechts; die Einführung einer Fusionskontrolle lehnte er freilich kategorisch ab.

Mit der vom Volk gutgeheissenen Umstellung von der Warenumsatz- zur Mehrwertsteuer – und damit der Eliminierung der taxe occulte – wurde im Berichtsjahr ein altes Anliegen des Vororts erfüllt. Da im Gegensatz zur Volksabstimmung von 1991 der Systemwechsel nicht mit anderen finanzpolitischen Massnahmen gekoppelt war, setzte sich der Vorort diesmal aktiv für ein Ja ein.

Vorort über Verbesserungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz und zur Abstimmung über das neue Finanzgesetz

Die industrielle Produktion bildete sich 1992 um 1% zurück. Relativ am stärksten davon betroffen war die Bekleidungsindustrie (—12%), aber auch die Maschinenindustrie, welche in den Vorjahren kräftig expandiert hatte, musste eine Einbusse von 4% in Kauf nehmen. Weiterhin positive Zuwachsraten verzeichnete die Chemie (+4%); Spitzenreiterin war jedoch die Uhrenindustrie mit einer Produktionssteigerung um 16%. Der markante Investitionsrückgang (—6,7%) war im Gegensatz zum Vorjahr diesmal bei den Ausrüstungsinvestitionen (—9,3%) ausgeprägter als bei den Bauten (—5;1%). Auch am Fremdenverkehr ging der Konjunktureinbruch nicht spurlos vorbei.

Industrielle Produktion 1992
Dossier: Industrielle Produktion 1990-1995

Das neue Aktienrecht trat auf den 1. Juli in Kraft. Vor allem Gewerbevertreter waren nach Abschluss der Revision des Aktienrechts der Ansicht, dass bei dessen Ausgestaltung zu sehr die Aspekte der grossen Publikumsgesellschaften im Vordergrund gestanden, und die Spezifitäten von kleinen und mittleren Gesellschaften zu wenig Beachtung gefunden hatten. Ständerat Kündig (cvp, ZG) hatte deshalb – und weil die an sich für diese Firmen geschaffene Form der GmbH in der Schweiz zuwenig Anklang findet – mit einer parlamentarischen Initiative eine neue, besondere Gesellschaftsform für Klein- und Mittelbetriebe schaffen wollen. Der Rat anerkannte dieses Anliegen, fand jedoch, es sei angesichts der Komplexität der Materie praktischer, die Verwaltung mit dieser Aufgabe zu betrauen und ein entsprechendes Postulat zu überweisen. Das Postulat regt im weiteren die Anpassung des neuen Aktienrechts an die Bestimmungen der EG an.

Forderung nach Schaffung einer neuen Gesellschaftsform für kleine und mittlere Unternehmen
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Das Wachstum der industriellen Produktion schwächte sich auf 1 % ab. Eine deutliche Zunahme um 7% verzeichnete die Maschinenindustrie, welche bereits im Vorjahr die höchste Zuwachsrate erzielt hatte. Starke Einbrüche erlitten hingegen die baunahen Industrien Holz bzw. Steine und Erden mit -5% bzw. -12%. Die Investitionen bildeten sich um 2,8% zurück, wobei der Rückgang bei den Bauinvestitionen (—3,6%) spürbar deutlicher ausfiel als bei den Ausrüstungsinvestitionen (—1,6%). Die Rezession im Baugewerbe drückte sich auch in einer Schrumpfung des Auftragsbestands um 9% aus.

Industriellen Produktion 1991
Dossier: Industrielle Produktion 1990-1995

In einer ersten Stellungnahme äusserte sich der Vorort grundsätzlich positiv zum EWR-Vertrag; einen Beitritt zur EG bezeichnete er hingegen als nicht vordringlich. Unabhängig von den integrationspolitischen Entscheiden muss sich nach Ansicht des Vororts die Schweiz durch ein umfassendes marktwirtschaftliches Liberalisierungsprogramm erneuern. Nur so könne es der Wirtschaft gelingen, auch in Zukunft im härter gewordenen internationalen Wettbewerb zu bestehen.

Stellungsnahme des Vororts (economiesuisse) zum EWR-Vertrag und zum EG-Beitritt

Die langwierige Reform des aus dem Jahre 1936 stammenden Aktienrechtes ist nach einer parlamentarischen Behandlung, die sich über acht Jahre erstreckte, zum Abschluss gebracht worden. Die neuen Bestimmungen, welche auf den 1. Juli 1992 in Kraft gesetzt werden sollen, erhöhen insbesondere die Transparenz und bauen damit den Schutz von Aktionären und Gläubigern aus. Zudem verbessern sie die Struktur und Funktion der Gesellschaftsorgane. Weitere erwähnenswerte Neuerungen stellen die Verdoppelung des erforderlichen Mindestkapitals der Aktiengesellschaften auf CHF 100'000 und die Herabsetzung des Mindestnennwerts der Aktien von CHF 100 auf CHF 10 dar.

Beide Ratskammern bereinigten die letzten Differenzen und konnten in der Herbstsession die Schlussabstimmungen durchführen. Zuerst folgte der Ständerat in den meisten Punkten den Beschlüssen der Volkskammer. Bei der Vinkulierung von an der Börse kotierten Namenaktien hielt er nicht mehr an seiner ersten Fassung von 1988 fest, welche die Abwehr von Übernahmen durch Ausländer als möglichen Grund für die Verweigerung des Eintrags ins Register genannt hatte. Er entschied sich für eine nichtdiskriminierende Formulierung, welche neben der prozentualen Beschränkung des Anteils einzelner Aktionäre einzig die Erhaltung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit als zulässiges Ausschlusskriterium anerkennt. In der Frage des Depotstimmrechts beharrte er auf seinem Entscheid, dass bei Nichtvorliegen von Weisungen die Depothalter den Anträgen des Verwaltungsrats zustimmen sollen.
Der Nationalrat gab in der Frage der Ausübung des Depotstimmrechts nach, blieb in der Regelung der Vinkulierung börsenkotierter Namenaktien jedoch standhaft. Als zulässiger Grund für die Verweigerung des Eintrags als Stimmberechtigter ins Aktienregister darf neben der Höchstquote für einzelne Eigentümer nur die Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften über die Zusammensetzung der Aktionäre geltend gemacht werden; und dies darf auch nur dann geschehen, wenn die Statuten der Gesellschaft bereits vor dem Aktienkauf entsprechende Bestimmungen enthalten haben. Von Bedeutung ist dieses Erfordernis namentlich im Zusammenhang mit dem Gesetz über den Grundstückerwerb durch Ausländer und den Bestimmungen über die Führung des Titels "schweizerische Bank", welche beide ein mehrheitlich inländisches Aktionariat vorschreiben. Um deutlich zu machen, dass es sich dabei um ein Provisorium handelt, das im Zusammenhang mit dem EWR ohnehin obsolet werden dürfte, verbannte der Nationalrat diese Ausnahme vom Vinkulierungsverbot in die Schlussbestimmungen und fügte die Präzisierung an, dass sie nur solange zulässig ist, wie Gesetze mit entsprechenden Anforderungen noch in Kraft sind. Der Ständerat schloss sich dieser Version an.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Einiges Aufsehen erregte die Nein-Parole des Vororts des Schweizerischen Handels- und Industrie-Vereins zum Finanzpaket. Unternehmerverbände wichtiger exportorientierter Branchen wie die Maschinenindustrie hatten sich zuvor, wegen der vorgesehenen Abschaffung der steuerlichen Belastung auf Betriebsmitteln und Investitionen (Taxe occulte) für das Finanzpaket ausgesprochen. Der Vorort begründete seinen Entscheid damit, dass er einen Wechsel zum Mehrwertsteuersystem wohl begrüssen würde, dass er aber das Kompromisspaket nicht unterstützen könne, weil auf einen gleichzeitigen Abbau der Direkten Bundessteuer verzichtet worden sei.
Der Arbeitgeberverband vertrat die gleiche Position wie der Vorort, während die Bankiervereinigung, welche primär an dem mit der Finanzreform gekoppelten Stempelsteuerabbau interessiert war, Zustimmung empfahl.
Die LdU-Initiative für den öffentlichen Verkehr empfahl der Vorort zur Ablehnung.

Parole des Vororts (Economiesuisse) zum Finanzpaket erregt Aufsehen

Der Index der industriellen Produktion nahm mit 2% etwa gleich stark zu wie im Vorjahr. Die 1989 stagnierende Maschinenindustrie konnte ihre Produktion um 8% steigern. Auf der Verliererseite stand erneut die Textilindustrie. Die Investitionen wuchsen nur noch um 2,6%, obwohl die Wachstumsrate bei den Ausrüstungsinvestitionen leicht anstieg. Die Verflachungstendenz in der Bauwirtschaft liess sich nicht allein am geringen Wachstum der Bauinvestitionen ablesen, sondern auch an der Stagnation bei Auftragsbestand und -eingang.

Industrielle Produktion 1990
Dossier: Industrielle Produktion 1990-1995

Auch wenn sich der Vorort für den Rebbaubeschluss ausgesprochen hatte, liessen seine im April publizierten Thesen zur Agrarpolitik erkennen, dass er in Zukunft eine Fortsetzung der protektionistischen Landwirtschaftspolitik kaum mehr unterstützen wird. Neben einem forcierten Strukturwandel bei den Talbetrieben forderte er den vermehrten Einsatz von produktionsunabhängigen Direktzahlungen, wobei vor allem Leistungen zugunsten des Landschafts- und Umweltschutzes honoriert werden sollten. Aussenhandelspolitisch ist es für den Vorort entscheidend, dass die Abwehrmassnahmen gegen Agrarimporte die Exportinteressen der übrigen Wirtschaft nicht gefährden. Eine weitere Erhöhung des Selbstversorgungsgrades lehnt er deshalb ab.

Thesen des Vororts (economiesuisse) zur Agrarpolitik

Der Vorort sprach sich gegen sämtliche dem Volk zum Entscheid vorgelegten Initiativen aus. Hingegen unterstützte er den Rebbaubeschluss und die Revision des Strassenverkehrsgesetzes. Den Energieartikel lehnte er als zu interventionistisch ab und zur Reform der Bundesrechtspflege äusserte er sich nicht.

Parolen des Vorort (Economiesuisse) 1990

Im Anschluss an diese Debatte verabschiedete der Nationalrat diskussionlos eine Motion seiner Kommission, welche den Bundesrat auffordert, ein Börsengesetz vorzulegen, welches einen möglichst liberalen Wertpapierhandel garantiert, aber auch Instrumente zur Abwehr unerwünschter Übernahmen von Gesellschaften enthält.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Fünf Jahre nach der Erstberatung und zwei Jahre nach der Behandlung durch den Ständerat machte sich der Nationalrat an die Bereinigung der Differenzen bei der Aktienrechtsrevision. Die SP-Fraktion beantragte vergeblich, auf die noch offenen Artikel nicht einzutreten, sondern sie an den Bundesrat zurückzuweisen, mit der Auflage, eine Lösung zu präsentieren, welche sowohl mit dem EG-Aktienrecht als auch mit den Empfehlungen der Arbeitsgruppe «Finanzplatz Schweiz» der Bundesratsparteien konform ist. Im Zentrum dieser Forderung standen die Vorschriften über die Publizität der Aktiengesellschaften und über die Beschränkungen des Aktienerwerbs (Vinkulierung). Von den Gegnern einer Rückweisung wurde darauf hingewiesen, dass es gelte, die Reform jetzt rasch zum Abschluss zu bringen. Ein eigentliches EG-Aktienrecht existiere ohnehin noch nicht, und das Ziel einer vollständigen Konformität mit den bestehenden EG-Richtlinien zur Harmonisierung des Gesellschaftsrechtes könne die Schweiz, gleich wie die EG-Staaten, in weiteren Schritten anstreben.

In der Detailberatung war insbesondere die Einschränkung der Übertragung von Namenaktien (Vinkulierung) umstritten. Die Verhandlungen waren geprägt von einer Vielzahl von Anträgen und nahmen eher die Form einer Kommissionssitzung an. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission hatte ihre Meinung seit dem Vorjahr geändert und sprach sich nun gegen das vom Ständerat beschlossene Vinkulierungsverbot für an der Hauptbörse gehandelte Aktien aus. Sie schlug hingegen vor, die zulässigen Gründe für die Nichtanerkennung eines Erwerbers von Namenaktien im Gesetz zu regeln. Nur noch die SP setzte sich für ein vollständiges Vinkulierungsverbot für börsengängige Titel ein. Alle übrigen Antragsteller sahen als kleinsten gemeinsamen Nenner die Möglichkeit einer prozentualen Höchstquote für einzelne Aktionäre vor. Schliesslich setzte sich die Fassung der Kommissionsmehrheit durch, welche zusätzlich zur Quotierung gestattet, Personen auszuschliessen, welche eine Gesellschaft hindern könnten, gesetzlichen Vorschriften zu genügen. Da mit diesen gesetzlichen Vorschriften insbesondere die «Lex Furgler» (Grundstückerwerb durch Ausländer) und das Bankengesetz gemeint sind, betreffen die zulässigen Ausschlussgründe vorab Ausländer.

In der Frage der Ausübung des sogenannten Depotstimmrechts ging der Nationalrat über den Entscheid des Ständerats hinaus. Einig waren sich beide Kammern, dass die Depotvertreter – in der Regel die Banken – die Weisungen der Aktionäre einholen müssen. Wenn keine Weisungen vorliegen, will der Nationalrat Stimmenthaltung vorschreiben; die kleine Kammer sah in diesen Fällen Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrats vor.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Zum Nachfolger von Nationalrat Reich (fdp, ZH), der im Vorjahr seinen Rücktritt als Direktor der Wirtschaftsförderung (wf) auf Ende 1990 bekanntgegeben hatte, wurde Matthias Kummer gewählt. An der Mitgliederversammlung wurde bekanntgegeben, dass die wf nicht beabsichtige, sich in eine aggressive Propagandaorganisation zu verwandeln, wie dies von Nationalrat Blocher (svp, ZH) und anderen Unternehmern verlangt worden war.

Personalwechsel bei der Wirtschaftsförderung (wf) 1990

In der Praxis zeigte sich, dass die Internationalisierung der Geschäftstätigkeit und des Kapitalmarktes die Wirtschaft selbst veranlassen, zunehmend auf die Vinkulierung von Namenaktien zu verzichten. So haben unter anderen in den letzten beiden Jahren die zwei grössten schweizerischen Konzerne (Nestlé und Ciba-Geigy) ihre Aktienregister für Ausländer geöffnet.

In der Praxis zeigte sich, dass die Internationalisierung der Geschäftstätigkeit und des Kapitalmarktes die Wirtschaft selbst veranlassen, zunehmend auf die Vinkulierung von Namenaktien zu verzichten

Die Beschäftigung nahm im Jahresmittel um 1.2 Prozent zu. Im Gegensatz zum Vorjahr vermochte nun auch der industrielle Bereich wieder zuzulegen (+1.1%). Überdurchschnittlich stark fiel der Zuwachs mit 1.8 Prozent erneut bei den Banken und Versicherungen aus; das relativ bedeutendste Beschäftigungswachstum verzeichnete allerdings die Uhrenindustrie mit 4.8 Prozent. Die Zuwachsrate war bei den weiblichen Beschäftigten mit 1.9 Prozent rund doppelt so hoch wie bei den Männern. Per Saldo rekrutierten sich die zusätzlichen Arbeitskräfte wiederum aus ausländischen Personen, wobei vor allem bei den Grenzgängern eine markante Zunahme eintrat. Der Mangel an Arbeitskräften akzentuierte sich freilich weiter und bezog sich vermehrt auch auf an- und ungelerntes Personal. Die Zahl der ganz oder teilweise Arbeitslosen verringerte sich auf 17'452 im Jahresdurchschnitt, was einer Arbeitslosenquote von 0.6 Prozent entsprach.

Gesamtbeschäftigung 1980er Jahre

Die bereits im Vorjahr hohe Kapazitätsauslastung führte dazu, dass der Index der industriellen Produktion nur geringfügig zunahm. Auch unter Ausschluss der stark rückläufigen Produktion der Kraftwerke ergab sich lediglich eine Steigerung um 1.7 Prozent (1988: 6%). Die grösste Expansionsrate erreichte mit acht Prozent wiederum die Chemie; die Maschinenindustrie konnte demgegenüber ihr grosses Wachstum des Vorjahres nicht wiederholen (-1%). In der Bekleidungs- und in der Textilindustrie bildete sich die mengenmässige Produktion weiter zurück (-4% resp. -2%). Die Investitionen nahmen zwar weiterhin zu, erreichten aber mit einer realen Steigerungsrate von 3.6 Prozent bei den Ausrüstungsinvestitionen nicht mehr die hohen Werte der vergangenen Jahre. Die Bauwirtschaft stiess ebenfalls an Kapazitätsgrenzen: die Bautätigkeit wuchs etwas weniger stark als der Auftragsbestand, der um 12.4 Prozent zunahm.

Industrielle Produktion 1980er Jahre