Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Fiskalpolitik
  • Gesellschaftsrecht

Akteure

Prozesse

448 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

In den eidgenössischen Räten wurde die Notwendigkeit eines Beschäftigungsprogramms mit grossem Mehr bejaht. Den Nichteintretensantrag von O. Fischer (fdp, BE) lehnte die grosse Kammer ebenso ab wie den Rückweisungsantrag von K. Villiger (fdp, LU). Trotz ihrer grundsätzlichen Zustimmung äusserten sich jedoch viele Votanten kritisch über die Vorlage. Bürgerliche Sprecher mahnten zur Zurückhaltung und unterstrichen die Notwendigkeit der späteren Kompensation der Mehrausgaben. Sie hoben zudem hervor, dass für das Vorankommen der Wirtschaft in erster Linie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen wichtig sei. Vertreter der Linken stiessen sich an der Vorrangstellung der Rüstungsausgaben innerhalb des Beschaffungsprogramms. F. Borel (sp, NE) wollte den Kredit für Kriegsmaterial um jene 190 Mio kürzen, die für das Flab-Feuerleitgerät Skyguard bestimmt sind, da nur gutgehende Unternehmen von diesen Aufträgen profitieren würden. Der Vorschlag vermochte bloss wenige Stimmen auf sich zu vereinigen. Sowohl Sprecher des Landesrings als auch der Linken vermissten im Massnahmenpaket eine stärkere Berücksichtigung zukunftsorientierter Investitionen, etwa im Bereich des Energiesparens, des Umweltschutzes und des öffentlichen Verkehrs. Unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gaben viele Sprecher ihrer Sorge darüber Ausdruck, dass die vom Beschäftigungsrückgang am meisten betroffenen Branchen und Regionen – genannt wurden die Uhrenbranche und der Jura – im Programm zu kurz kämen. Das Beschaffungsprogramm geht in seiner endgültigen Fassung um rund 25 Mio über den Vorschlag der Landesregierung hinaus. Ursprünglich hatte der Nationalrat gar noch zusätzlich 100 Mio mehr bewilligen wollen, und zwar für Lärmschutzmassnahmen an Hauptstrassen und für 50 SBB-Personenwagen. Im Differenzenbereinigungsverfahren verzichtete er dann aber auf diese Kredite.

Beschäftigungsprogramm (BRG 83.003)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Die betont marktwirtschaftlich orientierten Kreise halten die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für wünschenswerter als die Durchführung von Beschäftigungsprogrammen: Zu ihrer Stärkung bedürfe die Wirtschaft hauptsächlich einer spürbaren Entlastung von administrativen Auflagen und ertragsschmälernden Abgaben. Insbesondere lehnen die genannten Kreise aber wettbewerbsverfälschende staatliche Eingriffe ab. Eine solche systemwidrige Intervention sehen sie beispielsweise im – hier unter dem Stichwort Strukturpolitik zu behandelnden – Plan des Bundesrates, eine staatliche Innovationsrisikogarantie einzurichten. Demgegenüber forderte die weniger auf die Selbstheilungskräfte des marktwirtschaftlichen Systems vertrauende politische Linke die Vorbereitung weitergehender Beschäftigungsprogramme und stufte die staatliche Innovationsrisikogarantie als sinnvolle Massnahme ein.

Beschäftigungsprogramm (BRG 83.003)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Als Ergänzung zum Beschäftigungsprogramm ist ein vom Bunderat im Februar in die Vernehmlassung geschicktes zweites Massnahmenpaket gedacht, die «Massnahmen zur Stärkung der mittel- und langfristigen Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft». Bereits im Juli lag die Botschaft an das Parlament vor. Während das Beschäftigungsprogramm auf die Stützung der Nachfrage ausgerichtet ist, will die Landesregierung mit dieser zweiten Vorlage eine Verbesserung der Angebotsbedingungen erreichen. Mit staatlichen Vorkehren soll der Wirtschaft die Lösung der strukturellen Probleme erleichtert werden, die sich aus der internationalen Wirtschaftsentwicklung sowie dem beschleunigten technischen Fortschritt ergeben. Das geplante Anschlussprogramm gehört somit schwergewichtig in den Bereich der Strukturpolitik. Es gliedert sich in zwei Teile. Der eine betrifft den Ausbau des bestehenden regionalpolitischen Instrumentariums, der andere die Schaffung einer landesweiten Innovationsrisikogarantie für kleinere und mittlere Unternehmen. Die Verstärkung der Regionalmassnahmen besteht unter anderem in einer Revision des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen. Der Erlass soll – insbesondere durch die Entkoppelung der vorhandenen Arten von Finanzhilfen, d.h. der Zinskostenbeiträge einerseits und der Bürgschaften andererseits – flexibler gestaltet werden. Weitere Massnahmen befassen sich mit der Berggebietsförderung. Das Investitionshilfegesetz soll abgeändert und der Hilfsfonds aufgestockt werden. Die regionalpolitischen Vorschläge waren in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen.

Investitionshilfegesetz für Berggebiete (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Zuerst nur vereinzelt, mit der wachsenden Arbeitslosigkeit dann aber doch nachdrücklicher, wurde ein teilweises Abrücken von dieser angebotsseitig orientierten Politik in Richtung auf eine staatliche Belebung der Nachfrage gefordert. Man hütete sich aber – auch auf Seiten der Gewerkschaften – die Lage zu dramatisieren und eine grundlegende konjunkturpolitische Wende zu verlangen. Die politischen Parteien benutzten die wirtschaftlichen Probleme auch kaum zu Profilierungsversuchen; es kam, zumindest unter den vier Regierungsparteien, eher zu einem Schulterschluss. Dies offenbarte sich auch weitgehend während der Debatte über die aktuelle Wirtschaftslage im Nationalrat, deren Auslöser gleichzeitig eingereichte dringliche Interpellationen (Ip. 82.491 - Ip. 82.497) sämtlicher sieben Fraktionen bildeten und an der sich nicht weniger als 53 Redner beteiligten. Eigentliche Arbeitsbeschaffungsaktionen, wie etwa das Vorziehen geplanter Investitionen, kündigte der Bundesrat erst für 1983 an. Dem vorausgegangen war eine gemeinsame Stellungnahme der Regierungsparteien, worin neben dieser Massnahme der Ausbau der Exportrisikogarantie und die Verstärkung des regionalpolitischen Instrumentariums postuliert worden war. Einen ersten Niederschlag fanden diese Bestrebungen anlässlich der parlamentarischen Behandlung des Rüstungsprogramms mit der Verdreifachung einer Lastwagenbestellung bei einer Ostschweizer Firma.

Beschäftigungsprogramm (BRG 83.003)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Obwohl die Gegner in der Abstimmungskampagne die dem Laien schwer verständlichen ordnungspolitischen Einwände in den Hintergrund rückten, um umsomehr die Gefahr einer Bürokratisierung der Wirtschaft heraufzubeschwören, hatten sie gegen die äusserst populäre Idee der Preisüberwachung keine Chance. Bei einer Stimmbeteiligung von nur 33% obsiegte die Initiative mit 727'394 Ja zu 529'221 Nein; der Gegenvorschlag unterlag mit 238'162 Ja zu 847'762 Nein. Es war der rund 22% der Stimmenden ausmachenden Minderheit, welche jegliche Preisüberwachung ablehnte, also nicht gelungen, das Begehren mit Hilfe des doppelten Nein zu bezwingen. Die aussergewöhnliche Beliebtheit der staatlichen Eingriffe in den Preisbildungsmechanismus geht auch daraus hervor, dass dies die erste siegreiche Volksinitiative seit 1949 ist. Nur gerade in den ländlichen Kantonen AI, AR, NW, OW, SZ, TG, UR und VS fand die Preisüberwachungsinitiative keine Zustimmung; der Gegenvorschlag vermochte in keinem Stand durchzudringen. In der Westschweiz und im Tessin fiel die Zustimmung zur Initiative etwas deutlicher aus als in der Deutschschweiz. Eine nach der Abstimmung durchgeführte Meinungsumfrage ergab, dass – entgegen ersten Vermutungen – Männer dem Begehren ebenso häufig zustimmten wie Frauen. Gemäss dieser Analyse votierten praktisch alle Sympathisanten der SP und des LdU, rund die Hälfte derjenigen der CVP und immerhin ein Drittel der Anhänger von FDP und SVP für die Initiative. Der Bundesrat beschloss, die nun in die Verfassung aufgenommene Preiskontrolle für Kartelle und marktmächtige Unternehmen nicht in das revidierte Kartellgesetz zu integrieren, sondern mit einem eigenen Gesetz zu regeln.

Abstimmung vom 28.11.1982 (Initiative)

Beteiligung: 33%
Ja: 727'394 (56.13%) / Stände: 18
Nein: 529'221 (43.87%) / Stände: 5

Parolen:
- Ja: EVP (1*), LdU, PdA, POCH, SD, SPS; SGB, TravS, VSA
- Nein: EDU, FDP, LPS, REP, SVP (1*); Vorort, SAV, SBV, SGV
- Stimmfreigabe: CVP
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Abstimmung vom 28.11.1982 (Gegenvorschlag)

Beteiligung: 33%
Ja: 238'162 (21.59%) / Stände: 0
Nein: 847'762 (78.41%) / Stände: 23

Parolen:
- Ja: FDP (17*), SVP (5*); SBV
- Nein: EDU, LdU, LPS, PdA, POCH, REP, SPS; Vorort, SAV, SGB, SGV, TravS
- Leer einlegen: EVP (1*), SD
- Stimmfreigabe: CVP
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Die wenig dezidierte Haltung der bürgerlichen Parteien zeigte sich dann ebenfalls bei der Parolenausgabe zuhanden der Volksabstimmung vom 28. November. Die CVP überliess den Entscheid ihren Kantonalsektionen, wovon sich eine Minderheit für die Initiative aussprach (CVP-Sektionen für die Initiative: BE, SO, SH, TI, VD). Noch grössere Heterogenität herrschte beim Freisinn, setzten sich doch siebzehn Kantonalparteien für ein Nein zu Initiative und Gegenvorschlag ein, während die Gesamtpartei den Gegenvorschlag unterstützte (FdP-Sektionen mit doppeltem Nein: alle ausser BE, ZG, BS, GR, TI, VS, NE, JU). Bei der SVP votierten einige wichtige Sektionen ebenfalls für ein doppeltes Nein und stellten sich damit in Gegensatz zur Landesorganisation, welche den Gegenvorschlag befürwortete (SVP-Sektionen mit doppeltem Nein: ZH, BE, SZ, TI. Die Bündner SVP empfahl Zustimmung zur Initiative). Gegen jegliche Form der Preisüberwachung kämpften im weitern die Liberalen, die Republikaner, der Vorort und der Gewerbeverband. Für das Volksbegehren setzten sich neben den Konsumentenorganisationen die Linksparteien, der Landesring, die EVP, die NA und die Gewerkschaften ein.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Trotz der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage wurde kein radikaler Kurswechsel in der Konjunkturpolitik vorgenommen. Zu einer über das angestrebte Ziel von drei Prozent hinausgehenden Expansion der Geldmenge, wie dies der SGB in einer Eingabe angeregt hatte, kam es nicht. Auch 1983 will die Nationalbank die bereinigte Notenbankgeldmenge im selben Rahmen wachsen lassen. Das Hauptaugenmerk der Behörden galt weiterhin der Inflationsbekämpfung. Dies geschah mit der Begründung, dass langfristig nur in einem stabilen Klima eine gesunde Wirtschaftsentwicklung möglich sei. Insbesondere sprach sich die Landesregierung gegen die staatliche Unterstützung notleidender Betriebe aus, da mit derartigen Hilfsaktionen der erforderliche Strukturwandel nur hinausgeschoben würde. Einen sinnvollen Beitrag zur Bewältigung der sich in Gang befindlichen Anpassungsprozesse könne die öffentliche Hand hingegen mittels einer zielgerichteten Förderung der Ausbildung und Forschung leisten. Das zu diesem Zweck vom Bundesrat konzipierte Massnahmenpaket stellen wir unter dem Stichwort Strukturpolitik vor.

konjunkturpolitische Massnahmen 1980er

Im September ordnete der Bundesrat die vollständige Freigabe der von der Privatwirtschaft gebildeten Arbeitsbeschaffungsreserven an. Es sind Bestrebungen im Gang, dieses Instrument attraktiver zu gestalten. Der Revisionsentwurf, der namentlich vorsieht, die freiwillige Reservebildung bereits bei der Einzahlung steuerlich zu begünstigen, fand anlässlich der im Berichtsjahr durchgeführten Vernehmlassung grundsätzlich Zustimmung. Allerdings lehnen die Wirtschaftsverbände die Kompetenz des Parlamentes zur Obligatorischerklärung im Falle einer unbefriedigenden freiwilligen Beteiligung ab.

Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (BRG 84.014)

Die Preisüberwachung ist in den Augen der Mehrzahl der Nationalökonomen nicht nur ein wenig wirksames, sondern zudem ein systemwidriges Mittel zur Inflationsbekämpfung. Erneut zeigte sich aber, dass sie beim Stimmbürger sehr, hohes Ansehen geniesst. Der Bundesrat hatte der von den Konsumentinnenorganisationen eingereichten Volksinitiative für die Einführung der Preiskontrolle bei Kartellen und marktmächtigen Unternehmen einen Gegenvorschlag gegenübergestellt, der die Möglichkeit einer allgemeinen Preisüberwachung in Zeiten starker Teuerung vorsieht. Da auf eidgenössischer Ebene ein doppeltes Ja zu Initiative und Gegenvorschlag nicht zulässig, ein doppeltes Nein hingegen erlaubt ist, sprachen die Initianten, die Linke, aber auch einige liberale Parlamentarier von einem taktischen Manöver mit dem Zweck, die Stimmen der Befürworter aufzuspalten. Sie betonten, dieser Verdacht sei umso naheliegender, als die Lösungsvariante des Gegenvorschlags – Preisüberwachung in Ausnahmesituationen – sich auch auf den Notrechtsartikel 89 bis BV abstützen lasse. Die Angst, dass ihr Begehren trotz mehrheitlicher Bejahung des Anliegens am doppelten Nein scheitern könnte, entbehrte nicht der Berechtigung. Bereits dreimal war in den vergangenen zwölf Jahren dieser Fall eingetreten. Im Parlament setzten sich die Sozialdemokraten, der Landesring und die extreme Linke für die Initiative, die bürgerlichen Fraktionen mit Ausnahme der Liberalen für den Gegenvorschlag ein. Beide Kammern sprachen sich für den Gegenvorschlag aus und empfahlen die Initiative zur Ablehnung. In der Volkskammer verlief die Ausmarchung allerdings äusserst knapp; dies vor allem bei der Schlussabstimmung, wo die CVP Stimmfreigabe beschlossen hatte, und rund ein Drittel ihrer Abgeordneten die Initiative unterstützten.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Über die von der aktuellen wirtschaftlichen Situation geprägte Diskussion hinaus musste sich der Bundesrat auch mit der Forderung nach einer dauerhaften Institutionalisierung der Preisüberwachung auseinandersetzen. Mit einer 1979 eingereichten Volksinitiative verlangte das Konsumentinnenforum, dass wenigstens in denjenigen Bereichen eine Preiskontrolle eingerichtet werde, in welchen Kartelle und marktmächtige Unternehmungen das normale Funktionieren des Preisbildungsmechanismus behindern. Dieses ebenfalls von der Expertenkommission für die Kartellgesetzrevision vorgebrachte Anliegen war bereits auf heftigen Widerstand seitens der Wirtschaftsverbände gestossen. Der Bundesrat empfahl deshalb – und auch mit der Begründung, dass der Marktmechanismus in den für die privaten Haushalte wichtigsten Bereichen voll funktioniert – das Volksbegehren zur Ablehnung, nachdem er bereits vorher den strittigen Artikel aus dem Kartellgesetzentwurf gestrichen hatte. Die Initiative für die im Volk sehr beliebte Preisüberwachung will er mit einem Gegenvorschlag bekämpfen. Dieser sieht eine Ergänzung des Konjunkturartikels in der Bundesverfassung durch einen Zusatz vor, der die Einführung der allgemeinen Preisüberwachung in Zeiten starker Teuerung und beim Scheitern der üblichen konjunkturpolitischen Instrumente ermöglicht.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Als taugliches Instrument zur Milderung von konjunkturell bedingten Beschäftigungseinbrüchen hatten sich nach Ansicht der Behörden in der letzten Rezession die von der Privatwirtschaft in guten Zeiten gebildeten Arbeitsbeschaffungsreserven erwiesen. Diese Reservenbildung stützte sich aufeinen Erlass aus dem Jahre 1951, welcher nun, auf der Basis des neuen Konjunkturartikels, an die heutigen Erfordernisse angepasst werden soll. Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Gesetzesentwurf beinhaltet eine steuerliche Begünstigung von freiwillig gebildeten Reserven. Diese Rücklagen sind beim Bund anzulegen, welcher sie verzinst und bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten wieder freigibt. Aus vorwiegend administrativen Gründen sollen nur Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten von diesen Bestimmungen profitieren können. Für den Fall, dass die Reservebildung ungenügend ausfällt, könnte das Parlament ein Obligatorium einführen. Die bedeutendsten Veränderungen gegenüber der bisherigen Regelung bestehen in einer attraktiveren Form der Steuerbegünstigung und in der Möglichkeit, die Reserven auch präventiv gegen drohende konjunkturelle oder strukturelle Schwierigkeiten einzusetzen.

Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (BRG 84.014)

Die aus Nationalökonomen gebildete Expertengruppe (im Volksmund «Kommission der drei Weisen» genannt) veröffentlichte zum letztenmal ihren Bericht zur Wirtschaftslage. Die Nichtweiterführung des seit 1977 vom EVD und der Nationalbank an ausserhalb der Verwaltung stehende Experten erteilten Auftrags, die wirtschaftliche Lage sowie gewisse Spezialgebiete zu analysieren, blieb nicht unwidersprochen. Bundesrat Honegger gab die Zusicherung ab, dass innerhalb der zu reorganisierenden Kommission für Konjunkturfragen ein Unterausschuss aus Hochschulangehörigen gebildet werde, der in Zukunft ähnliche Aufträge übernehmen könnte.

Erstellen von Wirtschaftsprognosen, Erforschung von Konjunkturprognosen

Die mit der Teilrevision des Aktienrechtes befasste Expertenkommission konnte ihren Entwurf noch nicht vorlegen. Am Schweizerischen Juristentag wurde zudem moniert, dass das Aktienrecht – auch in seiner revidierten Form – der Realität der Konzerne (Aktiengesellschaften in gegenseitigen rechtlichen Abhängigkeitsverhältnissen) nicht gerecht werde und deshalb durch ein Konzernrecht ergänzt werden müsse. Die Banken vereinbarten unter sich auf freiwilliger Basis eine Neugestaltung der Vorschriften über die Ausübung des Depotstimmrechts. Der durch die Banken vertretene Aktionär soll insbesondere besser informiert werden und der Bank unter Umständen Anweisungen über die Stimmabgabe erteilen können.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Die Forderung nach Wiedereinführung der Preisüberwachung passt zwar nicht in die aktuelle konjunkturpolitische Landschaft, scheint aber bei vielen Stimmbürgern unvermindert populär zu sein. In einer ersten Stellungnahme zu der 1979 von den Konsumentinnenverbänden eingereichten Volksinitiative lehnte der Bundesrat die dauerhafte Preiskontrolle für Kartelle und andere marktmächtige Anbieter ab. Er beauftragte indessen das EVD mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags, der die Möglichkeit bieten soll, die Preisüberwachung als befristete Massnahme in Ausnahmesituationen und in bestimmten Konjunkturphasen einzuführen.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

In Anbetracht der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung und im Einklang mit der zur Zeit dominierenden nationalökonomischen Lehrmeinung beschränkte sich die Konjunkturpolitik der staatlichen Instanzen weitgehend auf die Steuerung der Geldmenge durch die Nationalbank. Das neue, im Berichtsjahr von National- und Ständerat gutgeheissene Bundesgesetz über Konjunkturbeobachtung und -erhebung soll in Zukunft eine regelmässige, genaue und koordinierte Erfassung des Wirtschaftsgeschehens ermöglichen. Zudem ermächtigt es den Bundesrat, spezielle Untersuchungen durchführen zu lassen. Hauptzweck des neuen Gesetzes ist es, durch die Verbesserung der Informationen über Konjunkturschwankungen die Voraussetzungen für den zeit- und sachgerechten Einsatz der konjunkturpolitischen Instrumente zu schaffen.

Erstellen von Wirtschaftsprognosen, Erforschung von Konjunkturprognosen

Die Basler Stimmberechtigten lehnten eine Volksinitiative der POCH zur Bekämpfung von Wirtschaftskrisen mittels der Erhebung einer auf entsprechende Perioden beschränkten Sonderbesteuerung hoher Einkommen und Vermögen deutlich ab. (16 708 Nein : 5621 Ja)

Kantonale konjunkturpolitische Initiativen der POCH

Zugunsten der Wiedereinführung der staatlichen Preisüberwachung kam es im Berichtsjahr zu weiteren Vorstössen. Die Konsumentinnenverbände reichten im Juni ihre mit 133'082 gültigen Unterschriften versehene Initiative für die Preisüberwachung bei Kartellen und andern marktmächtigen Organisationen ein. Die Kommission des Nationalrates zur Konsumentenpolitik stellte ihrerseits den Antrag, die Preiskontrolle als notfalls anzuwendendes Instrument der Konjunkturpolitik in die Verfassung aufzunehmen. Die grosse Kammer beschloss, mit der Behandlung dieses Vorschlags sowie der beiden im Vorjahr in dieser Sache eingereichten parlamentarischen Initiativen zu warten bis der Bundesrat zur erwähnten Volksinitiative Stellung genommen hat. Die Wirksamkeit der Preiskontrolle zur Inflationsbekämpfung wird von Nationalökonomen nach wie vor angezweifelt; immerhin dürfte ihr aber der auch vom ehemaligen Preisüberwacher Leon Schlumpf in einem Rechenschaftsbericht attestierte psychologische Effekt kaum abzusprechen sein.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Die vom EJPD mit der Überarbeitung des Entwurfs für die Revision des Aktienrechtes beauftragte Kommission konnte ihre Aufgabe noch nicht beenden. Da sie sich auf die Revisionspunkte des ersten Entwurfs beschränkt, beantragte Nationalrat Muheim (sp, LU), in einer anschliessenden zweiten Etappe sollten weitere, vor allem von der Linken als nicht mehr zeitgemäss empfundene Bestimmungen dieses Gesetzes einer Revision unterzogen werden. Der Rat überwies die Motion, welche namentlich die Abänderung der Bestimmungen über das Depotstimmrecht der Banken sowie über die Gründung von Aktiengesellschaften fordert, nur als Postulat.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Das 1976 durchgeführte Vernehmlassungsverfahren zum Expertenentwurf für eine Teilrevision des Aktienrechtes hatte derart entgegengesetzte Stellungnahmen ergeben, dass der Landesregierung ein Festhalten an diesem Vorschlag nicht angebracht erschien. Im Dezember 1978 setzte deshalb Bundesrat Furgler eine neue Kommission ein, welche bei ihrer Arbeit insbesondere die Einwände der Wirtschaft gegen die angeregte Veröffentlichung der sogenannten Stillen Reserven berücksichtigen soll. Der von Rechtswissenschaftern und vom Gewerkschaftsbund vertretenen Forderung, angesichts der durch die Gründung von Konzernen und Kleinaktiengesellschaften eingetretenen neuen Situation sei eine Totalrevision des aus dem Jahre 1936 datierenden Gesetzes durchzuführen, soll hingegen nicht entsprochen werden.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Wie wir bereits vor einem Jahr berichtet haben, unternahm die Landesregierung einen neuen Anlauf, um die Konjunkturpolitik auf eine ausreichende verfassungsmässige Basis zu stellen. Die Reaktionen auf die Veröffentlichung des Entwurfs liessen eigentlich wenig Einwände erwarten, hatte sich doch der Bundesrat bemüht, möglichst alle umstrittenen Punkte des gescheiterten ersten Konjunkturartikels auszumerzen. Dennoch kam es bei der parlamentarischen Behandlung zu einem langwierigen Differenzbereinigungsverfahren zwischen den beiden Räten, wobei die Volkskammer mehrheitlich für ein Festhalten am bundesrätlichen Entwurf plädierte, die Ständekammer hingegen den Argumenten der Kantone und der Unternehmer vermehrt Nachachtung verschaffen wollte. Am Ende der Beratungen hatte man sich weitgehend auf Kompromisse geeinigt, welche zwar alle Vorschläge des Bundesrates aufrechterhielten, sie aber im Sinne des Ständerates abschwächten. Der erste Hauptstreitpunkt bestand darin, ob der Exekutive die Kompetenz einzuräumen sei, die Unternehmer zur Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven verpflichten zu können. Die bürgerliche Mehrheit des Ständerates lehnte diese Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit ab und wollte es beim geltenden System der staatlichen Förderung der freiwilligen Reservebildung bewenden lassen. Schliesslich setzte sich die Lösung durch, welche zwar ein Obligatorium ermöglicht, dem Bund aber untersagt, den Unternehmern Vorschriften über die Verwendung der Reserven zu machen. Ebenfalls ins Schussfeld der bürgerlichen Kritik geriet das konjunkturpolitische Instrument der Steuerzuschläge und -rabatte. Während die Mehrheit des Nationalrates der Ansicht des Bundesrates zustimmte, dass eine wirksame und ausgewogene Stabilisierungspolitik nur dann möglich sei, wenn sich diese Steuermanipulationen sowohl auf die direkten als auch auf die indirekten Bundesabgaben erstreckten, wollte der Ständerat die direkten Steuern ausgeklammert wissen. Auch in diesem Konflikt einigten sich die Parlamentarier auf eine Abschwächung des Vorschlags der Exekutive: wohl sollen auch Abgaben auf direkten Steuern erhoben werden dürfen, diese müssen aber individuell zurückerstattet werden. Einzig die Zuschläge auf den indirekten Steuern können entweder als Satzreduktionen kollektiv zurückerstattet werden oder aber auch für allgemeine Arbeitsbeschaffungsprogramme verwendet werden. Etwas weniger imperativ als ursprünglich vorgesehen wurde auf Wunsch der Ständevertreter derjenige Passus formuliert, welcher die Kantone und Gemeinden zu einer konjunkturgerechten Ausgabenpolitik anhalten soll. Da aber die Landesregierung im neuen Vorschlag auf eine materielle Beeinflussung der Kantone und Gemeinden verzichtete, dürfte der Formulierung dieses moralischen Appells keine entscheidende Bedeutung zukommen. Unverändert aus dem ersten Entwurf wurde die Verpflichtung übernommen, bei der Konjunkturpolitik auf die Besonderheiten der einzelnen Regionen Rücksicht zu nehmen.

Zweiter Entwurf für einen Konjunkturartikel

Die in der Einleitung des Kapitels erwähnten Wirtschaftsskandale liessen vielerorts die Erkenntnis wachsen, dass die sich in Arbeit befindliche Teilrevision des Aktienrechtes tatsächlich nötig sei. Bedauert wurde in diesem Zusammenhang allerdings, dass im diskutierten Entwurf eine wirksame Stärkung der Minderheitsaktionäre gegenüber der Mehrheit und dem Management nicht vorgesehen ist. Vorgeschlagen wurde deshalb die Aufnahme des im Ausland mit Erfolg praktizierten Rechts der Minderheit, die Einsetzung einer Sonderprüfungskommission zu verlangen, falls ihr die Geschäftsführung durch den Verwaltungsrat bedenklich erscheint.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Mit der Teilrevision des Aktienrechtes soll unter anderem die Position des Aktienbesitzers gestärkt werden. Als Gegenstück zu ihren verbesserten Finanzierungsmöglichkeiten sollen die Gesellschaften die Pflicht zu einer offeneren Informationspolitik gegenüber ihren Aktionären und der Öffentlichkeit übernehmen. Das im Berichtsjahr abgeschlossene Vernehmlassungsverfahren zeigte aber, dass gerade der Forderung nach vermehrter Transparenz der heftigste Widerstand erwuchs: Sowohl der Vorort und die Bankiervereinigung als auch die FDP befürchten von der in Aussicht gestellten Vorschrift über die Offenlegung der «Stillen Reserven» eine Beeinträchtigung der Finanzautonomie der Aktiengesellschaften, daneben aber auch die Gefahr neuer steuerlicher Forderungen von seiten des Staates. Abgesehen von der Klärung der Stellung des Aktionärs wird die Teilrevision des Aktienrechtes ebenfalls für die effektivere Bekämpfung von Wirtschaftsverbrechen von Bedeutung sein; diese sind gerade in der gegenwärtigen Rezessionszeit in einem erschreckenden Ausmass publik geworden.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Der Konjunkturartikel erhielt am 2. März mit einer Mehrheit von rund 53% (542'745 Ja : 485'844 Nein) wohl die Zustimmung des Volkes, aber zum erstenmal in der Geschichte des Bundesstaates wurde diese durch ein blosses Patt der Stände unwirksam gemacht. Regional betrachtet verwarfen die West- und Innerschweizer Kantone mit Ausnahme von Neuenburg und Uri. In struktureller Hinsicht ergab sich, dass abgesehen von Graubünden vor allem die wirtschaftlich schwach entwickelten Stände ablehnten, unterstützt allerdings von einigen relativ stark industrialisierten wie Genf, Schaffhausen und Aargau.

Erster Entwurf für einen Konjunkturartikel