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Die zuständige Nationalratskommission konnte die Reform des Aktienrechts nicht ganz zu Ende beraten. Im wesentlichen folgte sie bisher den im Vorjahr gestellten Anträgen des Bundesrates.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Von der vor allem durch das starke Wachstum in den Vereinigten Staaten ausgelösten Verbesserung der weltwirtschaftlichen Lage vermochte 1984 auch die Schweiz zu profitieren. Dabei gelang es mittels der Fortführung der geldpolitischen Stabilitätspolitik, das niedrige Inflationsniveau beizubehalten. Ähnlich wie in den andern europäischen Staaten führte jedoch der konjunkturelle Aufschwung lediglich zu einer Abschwächung des Beschäftigungsrückgangs. Das Weiterbestehen einer im internationalen Vergleich freilich geringen Arbeitslosigkeit deutet darauf hin, dass dieses Problem in erster Linie strukturelle Ursachen hat. Die wichtigsten wirtschaftspolitischen Kontroversen in der Schweiz drehten sich denn auch um die Wahl der optimalen Strategien zur Überwindung dieser strukturellen Schwierigkeiten sowie um die ordnungspolitischen Implikationen dieser Konzepte. Daneben dauerten – namentlich im Zusammenhang mit der Ausführungsgesetzgebung zum Verfassungsartikel über die Preiskontrolle in kartellisierten Märkten – die Diskussionen über die Gestaltung der Wettbewerbspolitik an.

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Le bilan économique 1984 atteste une nouvelle érosion de l'emploi encore que ce repli du marché du travail soit toutefois moins marqué que celui de l'exercice précédent. Si le nombre moyen des chômeurs s'était accru de près de 100 pour cent en 1983, une progression supplémentaire de 25.8 pour cent a été enregistrée en 1984. Au-delà des fluctuations saisonnières, il passe ainsi de 27'980 à 35'185 pour se répartir entre 31'061 chômeurs complets et 3'124 personnes partiellement sans emploi. Contrairement aux quatre dernières années, la situation sur le marché du travail à temps partiel s'est donc améliorée, bénéficiant de la reprise conjoncturelle de la demande. En revanche et pour la deuxième année consécutive, le secteur tertiaire n'a pu résorber l'hémorragie des licenciements intervenus principalement dans les branches de la construction, de l'horlogerie, des machines et de la métallurgie. Cette évolution constitue par ailleurs l'un des facteurs explicatifs de l'accroissement du chômage complet observé en 1984. Comparé à l'effectif de la population active, la proportion la plus élevée des sans-emploi a été recensée dans les cantons du Jura (2.9 %), de Neuchâtel (2.8 %), de Bâle-Ville (2.7 %) et du Tessin (2.1 %). Enfin, pour l'ensemble de la Suisse, le taux de chômage s'est élevé à 1.1 pour cent (1983: 0.9 %).
La part des femmes au chômage total a augmenté, passant de 39.9 pour cent en 1983 à 44 pour cent en 1984. En 1984, en moyenne des quatre relevés effectués en janvier, avril, juillet et octobre, 25.3 pour cent des chômeurs avaient moins de 25 ans (26.6 % en 1983). Le nombre moyen de places vacantes, répertorié auprès des offices du travail, a suivi une progression presque identique à la courbe de la demande avec une augmentation annuelle de 28 pour cent. L'OFIAMT a par ailleurs précisé que le niveau du chômage à fin janvier, niveau jamais atteint depuis la seconde guerre mondiale, était attribuable avant tout à l'entrée en vigueur (au 1er janvier) de la nouvelle loi sur l'assurance-chômage ainsi qu'à une modification de la statistique du chômage. Pour la première fois en 1984, celle-ci a incorporé dans ses calculs l'évolution du nombre des personnes partiellement sans emploi.

Conscient de la situation préoccupante des personnes sans emploi, dont le droit aux prestations de l'assurance-chômage arrive à terme, le Conseil fédéral a usé à deux reprises de sa compétence pour élever le nombre maximum des indemnités journalières de l'assurance. Ainsi, pour les salariés des régions jugées économiquement menacées, il a étendu ce droit de 85 à 170 jours par année et supprimé le principe contesté de la dégressivité des allocations. Il a également porté à 250 le nombre d'indemnités que pourront désormais percevoir les chômeurs d'un certain âge ou handicapés, ayant cotisé pendant au moins six mois. Les différents comités régionaux de chômage, notamment ceux des villes de Bâle, de Genève et de l'arc horloger, avaient revendiqué une amélioration durable pour toutes les victimes des mutations économiques et technologiques en cours. Ils ont donc déploré le caractère partiel de ces concessions. Du point de vue gouvernemental, le redressement conjoncturel ne motivait pas un relèvement généralisé des prestations, mais justifiait toutes les mesures dites préventives, prévues par la nouvelle loi, pour la réinsertion des chômeurs. Le groupe parlementaire socialiste a toutefois exprimé la déception des laissés-pour-compte en déposant une motion au Conseil national. Elle propose divers remèdes, principalement pour venir en aide aux chômeurs ayant épuisé leurs droits à l'indemnisation.

Les différences enregistrées dans l'évolution de l'emploi selon les régions, les catégories professionnelles et les secteurs économiques caractérisent la persistance de problèmes structurels, contribuant pour une bonne part à la détérioration progressive du marché du travail. Pour tenter d'enrayer les effets de ce processus, le parlement a approuvé – nous l'avons exposé ailleurs – l'extension des moyens d'actions, proposée par le Conseil fédéral en 1983 en faveur des régions de montagne et de zones particulièrement touchées par la récession. Essentiellement dirigé vers un réaménagement de l'infrastructure régionale et l'octroi d'une aide appropriée dans les domaines de l'innovation et de la diversification, ce plan d'intervention devrait accélérer les restructurations et par là même dynamiser la création de postes de travail.

Le Conseil national a de son côté accepté un postulat de Silvio Bircher (ps, AG) (Po. 82.507) sollicitant à nouveau du gouvernement qu'il améliore les données statistiques du chômage et la recherche sur la situaiton de l'emploi. Pour le conseiller national Werner Carobbio (psa, TI) (Mo. 82.574), la vague des licenciements et l'introduction toujours plus fréquente des horaires réduits nécessiteraient un contrôle étatique du marché du travail plus soutenu, notamment la possiblité d'obliger les employeurs à annoncer les postes vacants. Jugée pour l'essentiel trop contraignante; cette motion a en revanche été repoussée.

Arbeitsmarkt 1971 - 1986

Wie bereits während der parlamentarischen Behandlung abzusehen war, ergriffen die Gegner der IRG unter Anführung des Gewerbeverbandes, dem sich mit dem Vorort auch die andere grosse Unternehmerorganisation anschloss, das Referendum. Dabei stützten sie sich neben den bereits erwähnten ordnungspolitischen Argumenten auch auf Umfragen unter ihren Mitgliedern, die diese Art staatlicher Innovationsförderung mehrheitlich ablehnten. Dieses Desinteresse ist freilich nicht überraschend, da einerseits nur ein kleiner Teil von ihnen im allein begünstigten Bereich der Entwicklung technologisch fortgeschrittener Produkte, Verfahren und Dienstleistungen tätig ist und ihnen andererseits von derartigen Innovationen unliebsame Konkurrenz erwachsen kann. Die Banken, denen bei der Aufbringung und Vermittlung von Investionskapital eine wichtige Rolle zukommt, haben gegen die IRG in ihrer redimensionierten Form keine grundlegenden Einwände, obwohl auch sie generelle fiskalische Entlastungen für Risikokapital vorziehen würden.

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Die im regionalpolitischen Bereich vorgesehenen Anpassungen fanden eine weitgehend gute Aufnahme und wurden ohne namhafte Änderungen gutgeheissen. Die wichtigste Neuerung im Gesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) besteht darin, dass künftig nicht bloss die Erschliessung, sondern auch der Erwerb von Grundstücken zu Industrie- und Gewerbezwecken durch Gemeinden oder Kantone begünstigt werden kann. Beim Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen wurde durch die Entkoppelung von Bürgschaftsgewährung und Zinskostenbeiträgen die Hilfe flexibler gestaltet. Trotz einiger Opposition aus den bürgerlichen Reihen drang auch der Vorschlag durch, in Zukunft Innovationsberatungsstellen zu subventionieren. Sowohl beim IHG als auch beim erwähnten Bundesbeschluss wurden ferner die erforderlichen Mittel aufgestockt.

Investitionshilfegesetz für Berggebiete (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Bei der Behandlung durch das Parlament zeigte sich, dass auch dieser Entwurf die Gegner einer Innovationsrisikogarantie nicht zu überzeugen vermochte. Die Fraktionen der FDP, der SVP und der Liberalen blieben dabei, dass es sich bei der IRG um ein systemwidriges, wettbewerbsverzerrendes Instrument handle. Dieses Argument gründete sich nicht zuletzt darauf, dass die an sich begrüssten Steuererleichterungen lediglich bei Inanspruchnahme der IRG gewährt werden sollen. Neben den sachlichen Argumenten war jedoch nicht zu überhören, dass bei der ganzen Auseinandersetzung auch die Unzufriedenheit der Freisinnigen mit dem zum erstenmal nicht aus ihrer Partei stammenden Vorsteher des EVD mitspielte. Immerhin waren die Reihen nicht ganz geschlossen. So sprach sich etwa im Nationalrat der Freisinnige Etique für das Projekt von Bundesrat Furgler aus, während sich umgekehrt Ständerat Kündig im gegnerischen Lager befand. In beiden Kammern unterlagen die Nichteintretensanträge ungefähr im Verhältnis eins zu zwei. Die in den Detailberatungen noch gerinfügig modifizierte Vorlage passierte die Schlussabstimmung mit Stimmenzahlen von 26 : 8 resp. 114 : 56. Gleichzeitig hiessen die Räte einen Bundesbeschluss über die Finanzierung der IRG gut. Mit der Überweisung einer entsprechenden Motion der Ständeratskommission gab das Parlament im weiteren dem Bundesrat den Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Ausleihe und Bildung von Risikokapital auch dann in den Genuss von Steuererleichterungen gelangt, wenn die IRG nicht in Anspruch genommen wird. Eine Motion Brahier (fdp, JU), die fiskalische Erleichterungen auch für sich umstrukturierende Unternehmen forderte, wurde demgegenüber von BR Stich bekämpft und von der kleinen Kammer nicht überwiesen.

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Mit der einmütigen Zustimmung zu der vom Bundesrat beantragten Veräusserung des Anteils des Bundes am Aktienkapital des Uhrenkonzerns ASUAG zog das Parlament einen Schlussstrich unter ein in der Wirtschaftskrise der dreissiger Jahre begonnenes Kapitel der Strukturpolitik. Unter den Politikern – mit Ausnahme der äussersten Linken – ist man sich heute weitgehend einig, dass die direkte Staatsbeteiligung an Privatfirmen eine wenig wirksame und oft gar kontraproduktive Form der Wirtschaftsförderung darstellt.

Veräusserung des Anteils des Bundes am Aktienkapital des Uhrenkonzerns ASUAG (BRG 83.069)

Da das bundesrätliche Projekt angesichts dieser starken Opposition nur geringe Verwirklichungschancen aufwies, erarbeitete das EVD auf Anregung der vorberatenden Ständeratskommission eine abgeschwächte zweite Vorlage. Das von Ständerat Muheim (cvp, UR) massgeblich initiierte Kompromisswerk reduziert die Rolle des Staates auf die eines Rückversicherers. Die Garantie wird nicht wie ursprünglich vorgesehen dem Unternehmer gewährt, sondern den privaten Risikokapitalgebern. Dabei hat der Unternehmer mindestens 20 Prozent der Kosten aus eigenen Mitteln aufzubringen und die rückversicherbaren Gelder (von Dritten zur Verfügung gestelltes Kapital resp. Bürgschaften) dürfen nicht mehr als die Hälfte der Projektkosten ausmachen. Im Gegensatz zum ersten Entwurf muss also eine bestehende oder zu gründende Firma auf jeden Fall aussenstehende Geldgeber finden, wenn ihr Vorhaben mittels staatlicher Leistungen gefördert werden soll. Damit entfällt auch die besonders kritisierte Projektbeurteilung und -begleitung durch die Verwaltung. Als ergänzende Massnahme ist ferner die steuerliche Begünstigung sowohl des Unternehmers (Wegfall der Stempelabgabe auf Emissionen) als auch der Risikokapitalgeber (Anrechnungsberechtigung von Verlusten) aufgenommen worden. Die Geltungsdauer des Beschlusses wurde auf zehn Jahre beschränkt und das Einlagekapital in die Rückversicherung – die im Prinzip langfristig selbsttragend sein soll – auf CHF 100 Mio begrenzt.

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Wie wir in unserem letzten Jahresbericht ausführlich dargestellt haben, war das Projekt einer Innovationsrisikogarantie für kleine und mittlere Unternehmen (IRG) bereits vor seiner Publikation sehr umstritten. Seine Befürworter im EVD, die namentlich bei der SP und den Gewerkschaften Unterstützung fanden, sahen darin ein geeignetes und auch im Ausland bewährtes Mittel, der privaten Wirtschaft den Anschluss an den rasanten Technologiewandel zu erleichtern. Infolge der hohen Investitionskosten bei technologisch hochwertigen Innovationen gelingt es ihrer Meinung nach kleinen Firmen mit geringem Eigenkapital oft nicht, ihre Produkte bis zur Marktreife zu entwickeln. Die Gegner – allen voran die Unternehmerverbände – erblickten demgegenüber in der Abdeckung des unternehmerischen Risikos durch den Staat eine systemwidrige Wettbewerbsverzerrung. Ein Vergleich mit der ähnlich konzipierten Exportrisikogarantie sei nicht statthaft, da es sich dort vorab um die Abdeckung von politischen Risiken handle. Zudem stellten sie in Abrede, dass in der Schweiz überhaupt ein echter Mangel an Risikokapital bestehe. Wolle der Staat etwas zugunsten der Bereitstellung von Kapital für risikoreiche Vorhaben unternehmen, so tue er besser daran, die Rahmenbedingungen insbesondere im fiskalischen Bereich zu verbessern. So sollte es beispielsweise den Aktiengesellschaften erlaubt werden, die ausgeschütteten Dividenden als Aufwand vom steuerbaren Gewinn abzuziehen. Damit und mit der Abschaffung der Stempelsteuer auf Emissionen könnte die Eigenfinanzierungskraft entscheidend erhöht werden. Die FDP reichte in beiden Parlamentskammern Motionen (Mo. 83.9236, Mo. 83.936) ein, in denen sie neben der Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen den Abbau administrativer Auflagen sowie ein vermehrte Ausrichtung der Bildung und Forschung auf die Bedürfnisse der Wirtschaft forderte. Nachdem BR Furgler in seinen ausführlichen Antworten dargelegt hatte, dass sich der Bund stets für die Gewährung optimaler Rahmenbedingungen für die Wirtschaft einsetze, wurden beide Vorstösse als Postulate überwiesen.

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Einige Kantone und Gemeinden unternahmen zusätzlich zu den Bemühungen des Bundes eigene Schritte im Hinblick auf eine Stärkung ihrer Wirtschaft. Naturgemäss war dies insbesondere im Juraraum der Fall, der einseitig auf die Uhrenproduktion ausgerichtet ist. Im Kanton Neuenburg hiessen die Stimmbürger ein Gesetz über Krisenmassnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gut. Der Grosse Rat des Kantons Bern verabschiedete ein Investitionsprogramm zugunsten der Region Berner Jura–Biel–Seeland. Im Kanton Solothurn schickte das Volkswirtschaftsdepartement ein Strukturförderungsgesetz in die Vernehmlassung.

Kantonale Wirtschaftsförderung/Strukturpolitik

Im Vergleich zum Ausland erfreute sich die Schweiz zwar nach wie vor eines hohen Masses an wirtschaftlicher Stabilität; aber auch in unserem Lande mehrten sich die struktur- und konjunkturbedingten Schwierigkeiten. Bei stagnierendem Sozialprodukt nahm die Arbeitslosigkeit zu und übertraf den Stand von 1975/76. Demgegenüber gelang es, die Inflation in engen Grenzen zu halten.

Vor diesem Hintergrund fand in der Finanzpolitik ein vorsichtiger Kurswechsel statt. Anders als im Vorjahr begnügte sich der Bund nicht mehr mit dem blossen Geben von «Impulsen» zur Förderung der unternehmerischen Eigeninitiative; mit einem Beschäftigungsprogramm unternahm er vielmehr einen Schritt in Richtung einer antizyklischen Fiskalpolitik. Die Landesregierung schlug zudem eine Serie von Massnahmen vor, welche die notwendigen strukturellen Anpassungen erleichtern sollen.

Weitere das Wirtschaftssystem betreffende Themen waren die Kartellgesetzgebung sowie die Preisüberwachung. Wir werden im Zusammenhang mit der Wettbewerbspolitik auf sie zurückkommen

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Die Kapitalbeschaffung stellt nur eines der Probleme dar, denen sich die Klein- und Mittelbetriebe gegenübersehen. Folge der mannigfaltigen Schwierigkeiten und veränderten Rahmenbedingungen sind gewisse Konzentrationstendenzen in der schweizerischen Wirtschaft. Trotz dieser Tendenzen leisten die kleineren Unternehmen aber nach wie vor einen wesentlichen Beitrag zu Produktion und Beschäftigung. Dies geht aus einem Bericht über Bedeutung und Lage der Klein- und Mittelbetriebe hervor, den der Bundesrat im Oktober veröffentlichte. Die angesprochenen Konzentrationserscheinungen machen allerdings teilweise auch vor grösseren Unternehmen nicht halt. Beispiel hierfür war im Berichtsjahr die vielbeachtete Fusion der beiden Uhrenkonzerne ASUAG und SSIH. Die Fusion stand im Zusammenhang mit einer Unternehmenssanierung, zu der Gross- und Kantonalbanken massgeblich beitrugen. Angesichts der für die Uhrenbranche wichtigen Fusion ersuchte der Bundesrat die eidgenössischen Räte um die Kompetenz zur Auflösung der Beteiligung des Bundes am Aktienkapital der ASUAG (Die Beteiligung des Bundes mit CHF 6 Mio am Aktienkapital der ASUAG war 1931 als Hilfsmassnahme für die Uhrenindustrie beschlossen worden). Der Verzicht auf die Beteiligung bedeutet jedoch keineswegs eine Verringerung der Anstrengungen des Bundes zugunsten der von den strukturellen und konjunkturellen Problemen besonders betroffenen Uhrenregion. Diese Anstrengungen erfolgen aber über den bereits erwähnten Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen.

Veräusserung des Anteils des Bundes am Aktienkapital des Uhrenkonzerns ASUAG (BRG 83.069)

Während das Kartellrecht für eine funktionsfähige Wettbewerbsordnung sorgen soll, ist das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) lediglich als Korrektiv gegenüber Entartungen des Wettbewerbs gedacht. Für seine Revision verabschiedete der Bundesrat nun im Mai einen Entwurf. Im Zentrum der Vorlage stehen die Vorschläge für die rechtliche Erfassung der «Lockvogelpreis»-Politik. Sowohl in der vorberatenden Kommission des Nationalrates als auch in Pressekommentaren traten erneut die kontroversen Meinungen zutage, die sich schon während des Vernehmlassungsverfahrens gezeigt hatten. Gewerbliche Kreise sind an einer strengen Regelung interessiert. Demgegenüber wurde in einigen Pressekommentaren der Vorwurf erhoben, die geplanten Bestimmungen stellten einen fragwürdigen Eingriff in die Preisbildungsfreiheit dar. In gewisser Hinsicht lässt sich der Gesetzentwurf als indirekter Gegenvorschlag zur von Regierung und Parlament abgelehnten Initiative «gegen das Lädelisterben» betrachten. Dieses Begehren wurde im August von den Initianten zurückgezogen.

Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (BRG 83.038)
Dossier: Gesetzesrevision zu unlauterem Wettbewerb

Uneinigkeit herrschte dagegen hinsichtlich des Projektes einer staatlichen Innovationsrisikogarantie. Mit einigen Modifikationen fand es aber dennoch Aufnahme in die bundesrätliche Botschaft. Die Landesregierung geht davon aus, dass für kleinere und mittlere Unternehmen Engpässe bei der Beschaffung von Risikokapital bestehen. Die Innovationsrisikogarantie soll dazu beitragen, diese Lücke zu schliessen. Dadurch liesse sich die für die strukturelle Anpassung so wichtige Verwertung von technischen Neuerungen fördern. Wie die bereits realisierte Exportrisikogarantie hätte die Innovationsrisikogarantie Versicherungscharakter. Sie soll es kreditsuchenden Firmen ermöglichen, die zur Verwirklichung von hochtechnologischen Innovationsvorhaben beschafften Fremdmittel teilweise beim Bund zu versichern. Im Erfolgsfall müsste das innovierende Unternehmen dem Garanten, also dem Bund, eine Prämie entrichten. Bei einem Misserfolg hingegen übernähme der Staat die Rückzahlung des Kredits im garantierten Umfang. Versicherbar wären in der Regel 50% der fremdfinanzierten Kosten. Die Versicherung hätte Eigenwirtschaftlichkeit anzustreben. Die Begutachtung der Garantiegesuche soll durch eine vom Bundesrat bestellte Kommission erfolgen. Einem Gesuch könnte nur dann stattgegeben werden, wenn für das betreffende Projekt Marktchancen vorhanden sind. Aufgrund von Anregungen, die während des Vernehmlassungsverfahrens gemacht wurden, schlägt der Bundesrat vor, die Risikogarantie vorerst nur für zehn Jahre einzuführen.

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Wegen ihrer ordnungspolitischen Bedeutung stellte die Innovationsrisikogarantie im Berichtsjahr ein zentrales wirtschaftspolitisches Thema dar. Insbesondere die FDP, der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen und der Vorort lehnten die Einführung des Instruments vehement ab. Sie halten diese staatliche Risikogarantie für ein systemwidriges Mittel. Eine solche Intervention ins freie Spiel der Marktkräfte führe zu Struktur- und Wettbewerbsverzerrungen und verwässere die unternehmerische Eigenverantwortung. Anstatt durch eine staatliche Garantie solle die Bereitstellung von Risikokapital für Innovationen durch die Verbesserung der wirtschaftspolitischen und fiskalischen Rahmenbedingungen gefördert werden. Teilweise wurde auch das Bestehen einer Risikokapitallücke verneint. Demgegenüber stellten sich SGB und SPS hinter den Vorschlag des Bundesrates. Dieser liege im Interesse der Sicherung der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit. Der SGB betrachtet die ordnungspolitischen Vorbehalte der Gegner als nicht stichhaltig. Befremdend sei es vor allem, wenn diese Kritik aus Kreisen stamme, die gegenüber der Exportrisikogarantie keine Bedenken hätten. Die Umstrittenheit der bundesrätlichen Vorlage manifestierte sich darin, dass es in der vorberatenden Kommission des Ständerates für den Eintretensbeschluss des Stichentscheides des Präsidenten bedurfte.

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Die betont marktwirtschaftlich orientierten Kreise halten die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für wünschenswerter als die Durchführung von Beschäftigungsprogrammen: Zu ihrer Stärkung bedürfe die Wirtschaft hauptsächlich einer spürbaren Entlastung von administrativen Auflagen und ertragsschmälernden Abgaben. Insbesondere lehnen die genannten Kreise aber wettbewerbsverfälschende staatliche Eingriffe ab. Eine solche systemwidrige Intervention sehen sie beispielsweise im – hier unter dem Stichwort Strukturpolitik zu behandelnden – Plan des Bundesrates, eine staatliche Innovationsrisikogarantie einzurichten. Demgegenüber forderte die weniger auf die Selbstheilungskräfte des marktwirtschaftlichen Systems vertrauende politische Linke die Vorbereitung weitergehender Beschäftigungsprogramme und stufte die staatliche Innovationsrisikogarantie als sinnvolle Massnahme ein.

Beschäftigungsprogramm (BRG 83.003)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Als Ergänzung zum Beschäftigungsprogramm ist ein vom Bunderat im Februar in die Vernehmlassung geschicktes zweites Massnahmenpaket gedacht, die «Massnahmen zur Stärkung der mittel- und langfristigen Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft». Bereits im Juli lag die Botschaft an das Parlament vor. Während das Beschäftigungsprogramm auf die Stützung der Nachfrage ausgerichtet ist, will die Landesregierung mit dieser zweiten Vorlage eine Verbesserung der Angebotsbedingungen erreichen. Mit staatlichen Vorkehren soll der Wirtschaft die Lösung der strukturellen Probleme erleichtert werden, die sich aus der internationalen Wirtschaftsentwicklung sowie dem beschleunigten technischen Fortschritt ergeben. Das geplante Anschlussprogramm gehört somit schwergewichtig in den Bereich der Strukturpolitik. Es gliedert sich in zwei Teile. Der eine betrifft den Ausbau des bestehenden regionalpolitischen Instrumentariums, der andere die Schaffung einer landesweiten Innovationsrisikogarantie für kleinere und mittlere Unternehmen. Die Verstärkung der Regionalmassnahmen besteht unter anderem in einer Revision des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen. Der Erlass soll – insbesondere durch die Entkoppelung der vorhandenen Arten von Finanzhilfen, d.h. der Zinskostenbeiträge einerseits und der Bürgschaften andererseits – flexibler gestaltet werden. Weitere Massnahmen befassen sich mit der Berggebietsförderung. Das Investitionshilfegesetz soll abgeändert und der Hilfsfonds aufgestockt werden. Die regionalpolitischen Vorschläge waren in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen.

Investitionshilfegesetz für Berggebiete (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Im Berichtsjahr begann sich die in praktisch allen Industriestaaten herrschende Rezession auch auf die Schweiz auszuwirken. Der wirtschaftliche Einbruch fiel bis Ende 1982 allerdings bedeutend glimpflicher aus als 1975/76, und die Arbeitslosigkeit blieb auf einem verhältnismässig niedrigen Niveau. Zu breitangelegten Beschäftigungsprogrammen kam es daher noch nicht, der Hauptakzent der staatlichen Wirtschaftspolitik lag weiterhin auf der Inflationsbekämpfung. Der durch die technologische Entwicklung ausgelöste wirtschaftliche Strukturwandel soll nach Ansicht der Behörden nicht gebremst, sondern vielmehr mittels der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen möglichst reibungslos vollzogen werden. Im Bereich der Wettbewerbspolitik standen die Revision des Kartellgesetzes und die vom Volk beschlossene Einführung der Preisüberwachung für Kartelle und marktmächtige Unternehmen im Vordergrund.

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Die wichtigste Handlung der eidgenössischen Strukturpolitik bestand im Berichtsjahr in der Verabschiedung eines Bündels von «Massnahmen zur Förderung der technologischen Entwicklung und Ausbildung», welches die Nachfolge des auf Ende 1982 auslaufenden ersten Impulsprogramms antritt. Enthalten sind darin namentlich die Gründung einer Schule für Wirtschaftsinformatik sowie Weiterbildungskurse im Bereich der rechnerunterstützten Konstruktionstechniken und der Bauwirtschaft (sog. Haustechnik). Daneben soll die anwendungsorientierte Forschung auf dem Gebiet der Mess- und Regeltechnik finanzielle Beihilfen erhalten. Die Massnahmen belasten den Bund mit CHF 51 Mio, verteilt auf sechs Jahre. Sie fanden in der Öffentlichkeit eine gute Aufnahme, und auch Wirtschaftsvertreter charakterisierten sie als taugliche Mittel zur Verbesserung der ökonomischen Rahmenbedingungen. Das Parlament stimmte diesem zweiten Impulsprogramm oppositionslos zu.

Förderung der technologischen Entwicklung (BRG 82.008)

Der Erlass spezieller Vorschriften für den Fall einer Übernahme der Aktienmehrheit schweizerischer Firmen durch im Ausland domilizierte Personen oder Gesellschaften wird vom Parlament nicht für opportun gehalten. Der Nationalrat lehnte eine entsprechende Motion Meizoz (sp, VD) ab, in der unter anderem die Genehmigungspflicht durch die Belegschaft und die Bevölkerung der Region sowie eine Garantieerklärung für die Erhaltung der Arbeitsplätze gefordert worden war.

Vorschriften zur Übernahme der Aktienmehrheit schweizerischer Firmen durch im Ausland domilizierte Personen oder Gesellschaften abgehlehnt

Bei real leicht gesunkenen Umsätzen (-1.5%) hat der Konkurrenzkampf im Detailhandel eher zugenommen. Gemäss den Ausführungen des Bundesrates in seiner Botschaft zu der von den Republikanern 1980 eingereichten Volksinitiative «zur Sicherung der Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und gegen das Ladensterben», ist die Versorgungslage der Bevölkerung trotz des eingetretenen Strukturwandels keineswegs kritisch. Von den Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern verfügen nur zwanzig über kein eigenes Lebensmittelgeschäft. Massive interventionistische Massnahmen, wie etwa die geforderte Entflechtung der grossen Geschäftsketten und der Konsumgenossenschaften liessen sich daher nicht rechtfertigen (der Anteil des grössten Detailhändlers, der Migros, beläuft sich auf knapp 14%). Daneben gewährten aber bereits die bestehenden Gesetze Handhaben, um eine übermässige Expansion gewisser Detailhandelsgesellschaften zu bremsen. Die Landesregierung verwies dabei namentlich auf die Bestimmungen bezüglich der Raumplanung, der kartellähnlichen Organisationen und des unlauteren Wettbewerbs. Aus den angeführten Gründen empfiehlt sie, das Volksbegehren abzulehnen und ihm keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Eine freiwillige Vereinbarung im Detailhandel in Form einer «Charta des fairen Wettbewerbs», wie dies auch der Bundesrat begrüsst hätte, kam einstweilen nicht zustande, da man sich auf den Verzicht bestimmter Verkaufsformen (z.B. Lockvogelangebote, Rabatte) nicht einigen konnte.

Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (BRG 83.038)
Dossier: Gesetzesrevision zu unlauterem Wettbewerb

Trotz der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage wurde kein radikaler Kurswechsel in der Konjunkturpolitik vorgenommen. Zu einer über das angestrebte Ziel von drei Prozent hinausgehenden Expansion der Geldmenge, wie dies der SGB in einer Eingabe angeregt hatte, kam es nicht. Auch 1983 will die Nationalbank die bereinigte Notenbankgeldmenge im selben Rahmen wachsen lassen. Das Hauptaugenmerk der Behörden galt weiterhin der Inflationsbekämpfung. Dies geschah mit der Begründung, dass langfristig nur in einem stabilen Klima eine gesunde Wirtschaftsentwicklung möglich sei. Insbesondere sprach sich die Landesregierung gegen die staatliche Unterstützung notleidender Betriebe aus, da mit derartigen Hilfsaktionen der erforderliche Strukturwandel nur hinausgeschoben würde. Einen sinnvollen Beitrag zur Bewältigung der sich in Gang befindlichen Anpassungsprozesse könne die öffentliche Hand hingegen mittels einer zielgerichteten Förderung der Ausbildung und Forschung leisten. Das zu diesem Zweck vom Bundesrat konzipierte Massnahmenpaket stellen wir unter dem Stichwort Strukturpolitik vor.

konjunkturpolitische Massnahmen 1980er

Die notwendige Anpassung an den technologischen Fortschritt bereitet Klein- und Mittelbetrieben oft spezielle Mühe, da sie mit der Aufnahme von Risikokapital Schwierigkeiten haben. Während Wirtschaftskreise eher steuerrechtliche Lösungsversuche zu bevorzugen scheinen, empfiehlt eine vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe die Bildung einer gemischtwirtschaftlichen Innovationsrisikogarantie nach dem Vorbild der in den Bereichen Export und Investitionen in Entwicklungsländern bereits bestehenden Fonds. Der Nationalrat überwies seinerseits ein Postulat der Sozialdemokratin Deneys (NE), mit dem die Gründung einer derartigen Institution angeregt wird.

Rahmenbedingungen kleiner und mittelgrosser Unternehmen

Für die Juraregion, wo die einem ausgeprägten Strukturwandel unterworfene Uhrenindustrie vielerorts dominierender Erwerbszweig ist, drängten sich zusätzliche Massnahmen auf. Das bernische Parlament hiess die Gewährung von Kostenbeiträgen an Investitionsvorhaben von Kleinbetrieben im Seeland und Jura gut und hofft, damit rund 400 Arbeitsplätze zu erhalten oder neu zu schaffen. Zudem werden in den Kantonen Bern, Jura, Neuenburg und Solothurn gezielte Ausbildungsprogramme für Arbeitslose angeboten; der Bund seinerseits verlängerte für Stellenlose dieser Region die Bezugsdauer der Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Im Aargau sprach sich die Regierung gegen die staatliche Förderung der Industrieansiedlung aus und empfahl eine entsprechende sozialdemokratische Volksinitiative zur Ablehnung.

Kantonale Wirtschaftsförderung/Strukturpolitik

Die bundesstaatliche Strukturpolitik, deren wichtigste Ziele die Verbesserung der Infrastruktur in den Berggebieten und die Förderung der Diversifizierung und Innovation in industriell einseitig geprägten Räumen sind, nahm ihren gewohnten Fortgang. Längerfristig wird mit diesen Massnahmen die wirtschaftliche Erstarkung der Randgebiete und die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen den einzelnen Regionen angestrebt. Diese heute zum Teil noch beträchtlichen Differenzen liegen nach neuesten Untersuchungen weniger in der unterschiedlichen Höhe der Arbeitnehmerlöhne als vielmehr in der Wirtschaftsstruktur begründet. So wirkt sich insbesondere ein hoher Anteil der Selbständigerwerbenden (Gewerbetreibende, Landwirte) sowie eine relativ geringe Anzahl Kapitalgesellschaften negativ auf das Niveau des Volkseinkommens aus. Ein anderer wichtiger Bestimmungsgrund für den materiellen Entwicklungsstand stellt die Quote der im Erwerbsleben Stehenden dar.

Investitionshilfegesetz für Berggebiete (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren