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Lors de la crise économique du Covid-19, le versement de dividendes aux actionnaires avait animé la chronique. Après réflexion, l'interdiction du versement de dividendes pour les entreprises bénéficiaires de crédits-relais Covid avait été introduite. Néanmoins, le Contrôle des finances a recensé 219 entreprises, bénéficiaires d'un crédit Covid, ayant versé un dividende à leur actionnaires. Ces versements correspondent à un montant total de CHF 43.1 millions. Néanmoins, un non-respect des règles imposées pour l'obtention d'un crédit Covid reste une exception. En effet, il ne s'agit que de 219 entreprises sur les 126'000 qui ont bénéficié d'un crédit-relais.

Covid-19 – Assemblée générale et dividende
Dossier: Covid-19 – Wirtschaftliche und finanzielle Folgen

Der Arbeitgeberverband veröffentlichte im Frühling eine Liste mit 400 Frauen, die sich für ein Verwaltungsratsmandat eignen. 200 davon waren zu jener Zeit bereits in einem Verwaltungsrat bei einem grösseren Schweizer Unternehmen tätig. Die weiteren 200 Frauen könnten gemäss Arbeitgeberverband aufgrund ihres Leistungsausweises als Verwaltungsrätinnen für ein Unternehmen mit mehr als CHF 100 Mio. Umsatz oder 400 Mitarbeitenden in Betracht gezogen werden und seien für Anfragen offen. Gemäss einer im Jahr 2013 durchgeführten Umfrage hätten etliche Verwaltungsratspräsidenten angegeben, den Frauenanteil in ihren Gremien erhöhen zu wollen. Die Liste solle nun das weitverbreitete Argument entkräften, es würde nicht genügend qualifizierte Frauen für die Besetzung von Verwaltungsräten geben, hiess es von Seiten des Arbeitgeberverbands.

Die Publikation ist insbesondere vor dem Hintergrund der Forderung nach einer Frauenquote zu sehen. Der Bundesrat will im Zuge der Aktienrechtsrevision für grosse börsenkotierte Unternehmen eine Geschlechterquote von 30 Prozent einführen. Demnach sollen weder Frauen noch Männer mit weniger als 30 Prozent im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung vertreten sein. Die publizierte Liste des Arbeitgeberverbands sollte der bundesrätlichen Regulierungsabsicht den Wind aus den Segeln nehmen. Gemäss dem jährlich publizierten Schilling-Report betrug Ende 2014 der Frauenanteil in den Verwaltungsräten der hundert grössten Schweizer Unternehmen 15 Prozent und hat damit im Vergleich zum Vorjahr um zwei Prozentpunkte zugenommen. Anders sieht es in den Geschäftsleitungen der hundert grössten Schweizer Unternehmen aus: Der Frauenanteil betrug dort Ende 2014 lediglich sechs Prozent.

Arbeitgeberverband präsentiert Frauen für Verwaltungsrat

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) übernahm im Berichtsjahr die Kampagnenleitung gegen die 1:12-Initiative der Jungsozialisten. Nach der herben Abstimmungsniederlage im Frühling war Economiesuisse sowohl von Politikern als auch von mitstreitenden Interessenvertretern als zu angeschlagen beurteilt worden, um sogleich in die nächste Kampagne für einen wirtschaftsliberalen Standort Schweiz einzusteigen. Auch wenn KMU selten die maximal geforderte Lohnspanne überschreiten würden, sei der SGV von der Vorlage betroffen und somit zur Übernahme der Kampagne geeignet: Verbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler erklärte, dass bei einer allfälligen Abwanderung von Grossunternehmen massive Steuerausfälle und Finanzierungslücken in den Sozialversicherungen entstehen würden. Für diese hätten dann hauptsächlich die KMU aufzukommen. Der Kampf gegen die Initiative erwies sich im November als erfolgreich: Die Stimmbevölkerung lehnte das Begehren mit über 65% Nein-Stimmen ab.

Schweizerische Gewerbeverband (SGV)

Der Swissair-Konkurs 2001 hatte einen Reigen parlamentarischer Vorstösse initiiert, die eine transparentere und ausgewogenere Gestaltung des Aktien- und Rechnungslegungsrechts forderten. 2005 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts. In der Folge wurde der Entscheidungsprozess rund um die Vorlage von weiteren wirtschaftspolitischen Krisen eingeholt. Insbesondere die von den USA ausgehende Subprime-Krise, die global zahlreiche Kreditinstitute, darunter die UBS, in existenzielle Nöte gebracht und weltweit eine tiefe Rezession ausgelöst hatte, zwang die meisten Industriestaaten zur Ausrichtung grosser staatlicher Rettungspakete zugunsten der Banken und zu weiteren volkswirtschaftlichen Stützungsmassnahmen. Auch moderate politische Stimmen begannen auf den Widerspruch hinzuweisen, der sich zwischen einer kurzfristig ausgelegten, wenig nachhaltigen Abschöpfung der Profite durch die Akteure in einem deregulierten Markt und der volkswirtschaftlichen Auffangverantwortung des Staates im Schadensfall geöffnet hatte. Unter dem Schlagwort volkswirtschaftlich untragbarer, asymmetrische Systemanreize gelangte das Thema in den Fokus der politischen Debatte.

Volkswirtschaftlich untragbare, asymmetrische Systemanreize

Mit der im Berichtsjahr auch die Schweiz erreichenden Finanzkrise und mit den Fehlleistungen und falschen Lageeinschätzungen der Direktoren und Verwaltungsräte von Grossbanken, die zu dieser Krise geführt hatten, gerieten deren extrem hohen Gehälter und Entschädigungen und Sonderzulagen noch stärker unter Beschuss als zuvor. Die These, dass die falschen Anreizstrukturen für Manager, welche kurzfristig sehr profitable, dabei aber höchst riskante Geschäfte belohnten, ursächlich für die Riesenverluste der Banken gewesen seien, fand international breite Zustimmung. Nachdem in der Schweiz der Staat Milliardenbeträge für die Rettung eines privaten Unternehmens ausgegeben hatte, mehrten sich auch hier die Rufe nach einer politischen Festlegung von Obergrenzen für Managerlöhne.

extrem hohen Gehälter und Entschädigungen

Der günstige Verlauf der Konjunktur trug sicher dazu bei, dass auch 1985 grundsätzliche Auseinandersetzungen über das Wirtschaftssystem kein grosses Interesse auf sich ziehen konnten. Im Zentrum der Diskussionen standen vielmehr Fragen, die sich auf die Auswirkungen der sich zur Zeit abspielenden technologischen Revolution bezogen. Dabei ging es zum einen darum, ob sich die schweizerische Wirtschaft rasch genug auf die neuen Entwicklungen einstellen könne oder ob sie Gefahr laufe, auf dem Weltmarkt ins Hintertreffen zu geraten. Zwar ist nach Ansicht von Fachleuten eine Dramatisierung der Lage nicht angebracht, doch wurde auch von seiten der Behörden betont, dass bisherige Vorteile der Schweiz in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Ausbildung, staatliche Regulationen und Steuern vom Ausland in den letzten Jahren zum Teil wettgemacht worden sind. Vertreter der Wirtschaft legten das Schwergewicht ihrer Forderungen an den Staat auf eine rasche Anpassung des Bildungswesens an die neuen Gegebenheiten. Vordringlich ist ihrer Meinung nach namentlich die Förderung der Ausbildung von Ingenieuren. Aber nicht nur die Auswirkungen des technologischen Fortschritts auf die schweizerische Wirtschaft fanden Interesse, sondern auch die Folgen, die sich daraus für die arbeitenden Menschen ergeben. An den Zürcher Hochschulen wurde dazu während des Wintersemesters 1984/85 eine interdisziplinäre Vortragsreihe durchgeführt; auch die SPS befasste sich an einer Tagung unter Beizug von prominenten Managern mit dieser Problematik. Eine Untersuchung ergab, dass breite Bevölkerungsschichten dem technologischen Wandel, insbesondere im Bereich der Mikroelektronik, mit grosser Skepsis und auch Desinteresse begegnen. Als überzeugter Gegner der neuen Arbeitsinstrumente deklarierte sich in dieser Meinungsumfrage allerdings lediglich jeder Zehnte.

Diskussion über die sich zur Zeit abspielende technologische Revolution

Das 1976 durchgeführte Vernehmlassungsverfahren zum Expertenentwurf für eine Teilrevision des Aktienrechtes hatte derart entgegengesetzte Stellungnahmen ergeben, dass der Landesregierung ein Festhalten an diesem Vorschlag nicht angebracht erschien. Im Dezember 1978 setzte deshalb Bundesrat Furgler eine neue Kommission ein, welche bei ihrer Arbeit insbesondere die Einwände der Wirtschaft gegen die angeregte Veröffentlichung der sogenannten Stillen Reserven berücksichtigen soll. Der von Rechtswissenschaftern und vom Gewerkschaftsbund vertretenen Forderung, angesichts der durch die Gründung von Konzernen und Kleinaktiengesellschaften eingetretenen neuen Situation sei eine Totalrevision des aus dem Jahre 1936 datierenden Gesetzes durchzuführen, soll hingegen nicht entsprochen werden.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Die in der Einleitung des Kapitels erwähnten Wirtschaftsskandale liessen vielerorts die Erkenntnis wachsen, dass die sich in Arbeit befindliche Teilrevision des Aktienrechtes tatsächlich nötig sei. Bedauert wurde in diesem Zusammenhang allerdings, dass im diskutierten Entwurf eine wirksame Stärkung der Minderheitsaktionäre gegenüber der Mehrheit und dem Management nicht vorgesehen ist. Vorgeschlagen wurde deshalb die Aufnahme des im Ausland mit Erfolg praktizierten Rechts der Minderheit, die Einsetzung einer Sonderprüfungskommission zu verlangen, falls ihr die Geschäftsführung durch den Verwaltungsrat bedenklich erscheint.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht