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Eine im Frühjahr im Auftrag des Kaufmännischen Verbandes der Schweiz durchgeführte Studie, welche mehr als 10 000 Einzellöhne aus 350 Unternehmen verglich, zeigte nicht nur eine nach wie vor alarmierende Lohndiskriminierung der Frauen - bei gleicher Funktionsstufe, Branche und Alter bis rund 35% -, sondern wies auch generell bedeutende Lohnunterschiede je nach Wohnort und Branche nach. Die Erhebung teilte die Schweiz in drei Regionen ein. In der Region 1 (Genf, Stadt und Kanton Zürich) wird am meisten verdient; die Löhne liegen 5,7% über dem Schweizer Mittelwert. In der Region 2 (Basel, Mittelland, Ost- und Zentralschweiz) liegen sie dagegen 3,8% unter dem Schnitt, und in der Region 3 (Graubünden, Tessin, Wallis) gar 8% darunter. Bei den Branchen sind die Lohnunterschiede kleiner. Dienstleistungen (+3,7%) und Grosshandel (+1,9%) liegen über dem durchschnittlichen Lohnniveau, Detailhandel (-5,4%) und Industrie (-1,4%) darunter.

Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau
Dossier: Lohnstatistiken 1990-2000

Das Bundesgericht hob die fristlose Entlassung eines Arbeitnehmers auf, der schlechter bezahlten Kollegen seinen eigenen (höheren) Lohn genannt und sie so zu Salärforderungen ermuntert hatte. Laut dem Urteil gibt es keine gesetzliche Pflicht, über den eigenen Lohn zu schweigen, und das Recht auf Gewinnmaximierung stehe dem Arbeitnehmer genauso zu wie dem Arbeitgeber.

Das Bundesgericht hob die fristlose Entlassung eines Arbeitnehmers auf, der schlechter bezahlten Kollegen seinen eigenen (höheren) Lohn genannt und sie so zu Salärforderungen ermuntert hatte

Der Ständerat überwies zwei Motionen Cavadini (lp, NE) für eine Anpassung des schweizerischen Firmenrechts an entsprechende EU-Vorschriften resp. für eine Vereinheitlichung der Eintragungen im Schweizerischen Handelsregister als Postulate, nachdem Bundesrat Koller darauf hingewiesen hatte, dass vorgesehen ist, diese Anliegen im Rahmen der geplanten Totalrevision der Handelsregisterverordnung zu realisieren.

Vereinheitlichung der Eintragungen im Schweizerischen Handelsregister

Im Berichtsjahr nahmen die Nominallöhne für die Gesamtheit der Arbeitnehmer um 1,5% zu, wobei die Zunahme bei den Männern durchschnittlich 1,5% und bei den Frauen 1,4% betrug. Der Lohnzuwachs für die verarbeitende Produktion fiel mit 1,8% höher aus als jener für das Baugewerbe (+1,4%) und die Dienstleistungen (+1,3%). Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Teuerung (+0,9%) ergab sich somit ein Erhöhung der Reallöhne um 0,5% (1993: -0,7%) [17]. In den Verhandlungen im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen wurden für 1994 im Mittel nominale Lohnerhöhungen von 2,3% vereinbart. Die Mindestlöhne wurden durchschnittlich im gleichen Umfang angehoben (+2,4%).

Reallohn-Erhebung
Dossier: Lohnstatistiken 1990-2000

Eine Expertengruppe stellte ein Jahr nach ihrer Einsetzung durch das EJPD ihren Bericht über den Handlungsbedarf bei der Gestaltung des schweizerischen Gesellschaftsrechts vor. Sie gelangte darin zum Schluss, dass vor allem gewisse weitere Anpassungen an die von der EU vorgegebenen Regeln ins Auge zu fassen seien. Der nach der Inkraftsetzung des neuen Aktienrechts laut gewordenen Forderung nach Schaffung einer neuen Gesellschaftsform für kleine und mittlere Unternehmen konnte die Kommission nicht zustimmen, da einerseits kleine und grosse Aktiengesellschaften vom neuen Recht unterschiedlich behandelt würden und andererseits mit der GmbH und der Kommanditgesellschaft - die nach Meinung der Kommission durchaus noch attraktiver gestaltet werden könnten - bereits geeignete Alternativen zur Verfügung stehen würden.

Forderung nach Schaffung einer neuen Gesellschaftsform für kleine und mittlere Unternehmen
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Massiv gegen Lohnkürzungen und reduzierte Mindestlöhne haben sich in der ganzen Schweiz die Gewerkschaften der Drucker (GDP), der Lithografen (SLB) und der Grafiker (SGG) gewehrt. Nachdem es im September zu einer stundenweisen Arbeitsniederlegung kam, fand am 3. November ein 24-stündiger Warnstreik statt. Mit rund 10 000 Beteiligten handelte es sich um die bedeutendste Arbeitsniederlegung der Schweiz der letzten Jahre. Die Gewerkschaften werteten den Streik als Erfolg, ein neuer GAV kam bis Ende des Berichtsjahres jedoch nicht zustande.

Drucker Warnstreik

Als Beitrag zur Verbesserung des Bundeshaushalts beantragte der Bundesrat dem Parlament, seinen eigenen Lohn und denjenigen von höheren Beamten der Bundesverwaltung, des Bundesgerichts, der eidgenössischen Hochschulen und der Regiebetriebe vorübergehend gestaffelt nach Lohnhöhe um 1%, 2% oder 3% zu kürzen. Mit diesem "Lohnopfer" können beim Bund 12 Mio Fr. und bei den PTT und SBB weitere 3 Mio Fr. eingespart werden. Das Parlament verabschiedete den dringlich auf Anfang 1995 in Kraft gesetzten und bis Ende 1997 gültigen Beschluss diskussionslos.

Kürzungen der Kaderlöhne in der Verwaltung (zu 94.090)
Dossier: Dringliche Entlastungen im Voranschlag 1995 (94.090)

In der Dezembersession des Vorjahres hatten beide Parlamentskammern mit Motionen verlangt, dass in Zeiten angespannter Bundesfinanzen und schlechter Wirtschaftslage der Teuerungsausgleich für das Bundespersonal nicht mehr vollständig gewährt werden muss. Im Oktober legte der Bundesrat eine Botschaft vor, in welcher er die Aufhebung des im Sommer 1992 erneuerten Bundesbeschlusses über den Teuerungsausgleich beantragte und vorschlug, mit einer entsprechenden neuen Bestimmung im Beamtengesetz der Regierung die Kompetenz zur Festlegung dieses Ausgleichssatzes zu erteilen. Die Bestimmung selbst ist dabei allgemein gehalten; in der Botschaft wird aber versichert, dass die Regierung, wie vom Parlament gefordert, bei der Festsetzung des Teuerungsausgleichs auf die Bundesfinanzen und die wirtschaftliche Lage Rücksicht nehmen werde.

Ein erstes Opfer mussten die Bundesangestellten bereits bringen: Der Bundesrat setzte den Teuerungsausgleich auf 3,0% fest (bei einer Inflationsrate von 3,4% zu Jahresende)

Nach Angaben des Biga mussten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Berichtsjahr eine Reallohneinbusse von 0,7% hinnehmen. Die Nominallöhne stiegen um 2,6%, wobei die Frauen (+2,8%) etwas besser gestellt waren als die Männer (+2,5%). Der nominelle Lohnzuwachs für die verarbeitende Produktion fiel mit 2,6% kaum höher aus als für das Baugewerbe und die Dienstleistungen mit je 2,5%.

Reallohn-Erhebung
Dossier: Lohnstatistiken 1990-2000

Gemäss einer Umfrage der Schweiz. Gesellschaft für praktische Sozialforschung ist die Deregulierung bei der Entlöhnung in der Schweiz bereits weit fortgeschritten. 62% der angefragten Unternehmer gaben an, bei ihnen sei der automatische Teuerungsausgleich abgeschafft. 36% haben im Zeichen der Rezession und der Veränderungen in der Arbeitswelt die Dienstalterkomponenten im Lohn abgebaut. Hingegen sind bei 78% der Firmen Leistungsanteile im Lohn berücksichtigt. 80% der ebenfalls befragten Arbeitnehmer empfinden diese Deregulierung als Lohndrückerei zu ihren Lasten. Allerdings meinten auch 69%, der Leistungsanreiz werde so erhöht. 75% waren der Meinung, die Arbeitsplätze würden dadurch sicherer. Deshalb beurteilte nur jeder dritte Arbeitnehmer die Deregulierung in der Entlöhnung als ausdrücklich negativ.

Allgemeine Lohnverhandlungen (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Der Bundesrat setzte im Februar eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag ein, weitere Schritte einer Reform des Gesellschaftsrechts abzuklären. Insbesondere soll sie sich mit der Schaffung eines Konzernrechts, einer Revision der Bestimmungen über die GmbH und dem Wunsch nach der Schaffung einer speziellen Rechtsform für Klein- und Mittelbetriebe auseinandersetzen.

Weitere Reformen des Gesellschaftsrechts geplant
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Das stark angewachsene Budgetdefizit veranlasste den Bundesrat im November zu Sofortmassnahmen in der Frage des Teuerungsausgleichs für das Bundespersonal. Er beantragte einen dringlichen Bundesbeschluss, um bereits für das Budget 1994 ein Abweichen vom vollen Ausgleich zu ermöglichen und den für 1994 auszubezahlenden Teuerungsausgleich bei einer erwarteten Teuerung von 2,7% auf 1,7% festzusetzen. Gegen den Widerstand der Sozialdemokraten Onken (TG) und Plattner (BS) sowie der beiden Tessiner Vertreter Salvioni (fdp) und Morniroli (lega) fand dieser Antrag im Ständerat Zustimmung. Auch im Nationalrat blieben die Sozialdemokraten mit ihrem Nichteintretensantrag mit 106 zu 43 Stimmen in der Minderheit. Der Nationalrat wollte vorerst noch weiter gehen, und den Bundesrat explizit dazu ermächtigen, auf hohen Einkommensteilen keinen Teuerungsausgleich zu entrichten. Schliesslich fügte er sich aber dem Ständerat, der damit argumentiert hatte, dass diese Option bereits mit der durch ihn in den Beschluss eingeführten Bestimmung gewährleistet sei, dass soziale Aspekte zu berücksichtigen seien. Gegen den Widerstand der Linken und der Lega stimmten beide Räte der Dringlichkeitsklausel zu. Mit dem Verzicht auf den vollen Ausgleich der Teuerung folgte der Bund dem Beispiel, das mehr als die Hälfte der Kantone bereits 1992 gegeben hatten.

Sofortmassnahmen in der Frage des Teuerungsausgleichs für das Jahr 1993

Die Gewerkschaften stiegen mit der Forderung nach mindestens dem vollen Teuerungsausgleich in die traditionellerweise im Herbst stattfindenden Lohnverhandlungen, doch konnte dieser in den meisten Branchen wegen der anhaltend angespannten Wirtschaftslage nicht erreicht werden.

Forderung nach mindestens dem vollen Teuerungsausgleich

Mit dieser Revision des Beamtengesetzes soll auch die 1990 vom Parlament verlangte Flexibilisierung der Anstellungsverhältnisse bei Kaderstellen ermöglicht und die Grundlage für die Einführung einer Leistungskomponente bei Lohnerhöhungen geschaffen werden. Das wichtigste Element bei der Flexibilisierung besteht in der Ersetzung der vierjährigen Amtsdauer für die zur Zeit knapp 500 Kaderstellen der Überklasse (inkl. PTT und SBB) durch ein kündbares öffentlichrechtliches Anstellungsverhältnis. Allzuweit soll diese Flexibilisierung allerdings nach dem Willen des Bundesrates nicht gehen. Die durch eine Abgangsentschädigung im Umfang von maximal zwei Jahreslöhnen versüsste Auflösung des Dienstverhältnisses ist nur für politisch und strategisch wichtige Kaderposten vorgesehen. Bei allen übrigen soll ein Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung in anderer Funktion bestehen, wobei noch zwei Jahre lang der bisherige Lohn ausbezahlt wird.

Revision des Beamtengesetzes 1993

Eine Studie der Handelshochschule St.Gallen (HSG) zeigte, dass Frauen in der Schweiz bezüglich Lohn noch immer benachteiligt sind. Für gleiche Arbeit verdienen weibliche Angestellte im Durchschnitt acht Prozent weniger als Männer. Die Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau verstärkt sich mit zunehmender Qualifikation und höherem Alter. Besonders betroffen sind Branchen mit hohem Frauenanteil. Aber auch regionale Unterschiede wurden ausgemacht. Die höchsten Löhne werden laut HSG im zentralen Mittelland (AG, BL, BS, ZH und ZG) ausbezahlt. Im Durchschnitt wird in diesen Kantonen für eine vergleichbare Arbeit 3% mehr Lohn ausgerichtet als im westlichen Mittelland (BE, SO, FR, JU, VD, NE, GE). Auf Platz drei folgt die Ostschweiz (SG, Al, AR, TG, SH, GR) mit durchschnittlich' 5% tieferen Löhnen.

Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau
Dossier: Lohnstatistiken 1990-2000

Das Biga führte zusammen mit dem Service cantonal de statistique de Genève eine Piloterhebung zur Lohnstruktur im Kanton Genf durch. Zum erstenmal wurden dabei in der Schweiz im Rahmen der amtlichen Statistik individuelle Lohndaten bei den Unternehmungen erhoben, was als wichtiger Schritt in Richtung einer modernen, informativen und eurokompatiblen Schweizer Lohnstatistik gewertet wurde. Erste Resultate der Untersuchung zeigten, dass sich die Lohnunterschiede hauptsächlich mit dem Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes (insbesondere Ausbildung und Berufserfahrung des Arbeitnehmers), der beruflichen Stellung sowie dem Lebens- und dem Dienstalter erklären lassen. Mit einer Differenz von 17% lagen die Löhne der Frauen global gesehen deutlich unter jenen der Männer, was darauf zurückzuführen ist, dass die Frauen in Kaderfunktionen, wo sie ohnehin schwach vertreten sind, lohnmässig deutlich schlechter gestellt sind als ihre männlichen Kollegen. Bei vergleichbaren Tätigkeiten an Stellen ohne leitende Funktion waren die Lohnunterschiede relativ gering bis vernachlässigbar. In der Privatindustrie fanden sich grössere Einkommensdifferenzen zwischen Frauen und Männern als im öffentlichen Sektor, dessen Lohnskalen offenbar weniger Raum für geschlechtsspezifische Diskriminierungen lassen.

Piloterhebung zur Lohnstruktur

Im Berichtsjahr nahmen die Nominallöhne gesamthaft um 4,7% zu, was bei einer durchschnittlichen Teuerung von 4,0% einem Reallohnzuwachs von 0,7% entspricht. Der Nominalverdienst der Frauen stieg um 4,9% an, jener der Männer um 4,7%. Bei den Dienstleistungen erhöhten sich die Löhne mit 5,2% stärker als im Baugewerbe (4,6%) und in der verarbeitenden Produktion (4,1 %). Für 1993 wurden gesamtarbeitsvertraglich im Mittel Lohnerhöhungen von 2,7% vereinbart.

Reallohnzuwachs von 0,7%

Ein erstes Opfer mussten die Bundesangestellten bereits bringen: Der Bundesrat setzte den Teuerungsausgleich auf 3,0% fest (bei einer Inflationsrate von 3,4% zu Jahresende). Zudem reduzierte er die 1988 angesichts des ausgetrockneten Arbeitsmarkts und den dadurch entstehenden Rekrutierungsproblemen eingeführte jährliche Sonderzulage für das Personal in der Agglomeration Genf und der Stadt Zürich von 2100 Fr. auf 1100 Fr.; für die Agglomerationen Bern, Lausanne, Basel und Winterthur und die Vororte Zürichs wurde sie vollständig gestrichen.

Ein erstes Opfer mussten die Bundesangestellten bereits bringen: Der Bundesrat setzte den Teuerungsausgleich auf 3,0% fest (bei einer Inflationsrate von 3,4% zu Jahresende)

Das neue Aktienrecht trat auf den 1. Juli in Kraft. Vor allem Gewerbevertreter waren nach Abschluss der Revision des Aktienrechts der Ansicht, dass bei dessen Ausgestaltung zu sehr die Aspekte der grossen Publikumsgesellschaften im Vordergrund gestanden, und die Spezifitäten von kleinen und mittleren Gesellschaften zu wenig Beachtung gefunden hatten. Ständerat Kündig (cvp, ZG) hatte deshalb – und weil die an sich für diese Firmen geschaffene Form der GmbH in der Schweiz zuwenig Anklang findet – mit einer parlamentarischen Initiative eine neue, besondere Gesellschaftsform für Klein- und Mittelbetriebe schaffen wollen. Der Rat anerkannte dieses Anliegen, fand jedoch, es sei angesichts der Komplexität der Materie praktischer, die Verwaltung mit dieser Aufgabe zu betrauen und ein entsprechendes Postulat zu überweisen. Das Postulat regt im weiteren die Anpassung des neuen Aktienrechts an die Bestimmungen der EG an.

Forderung nach Schaffung einer neuen Gesellschaftsform für kleine und mittlere Unternehmen
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Die rapide Verschlechterung der Bundesfinanzen veranlasste allerdings das Parlament in der Dezembersession zu einer Meinungsänderung. Beide Räte überwiesen gegen den Widerstand der Linken je eine Motion ihrer Finanzkommissionen, welche den Bundesrat auffordert, eine Vorlage auszuarbeiten, die es ermöglicht, in Perioden mit wirtschaftlicher Rezession und defizitären Bundesfinanzen auf den vollständigen Ausgleich der Teuerung zu verzichten. Dabei ist die Motion des Nationalrats etwas zurückhaltender formuliert, indem sie dem Bundesrat die Möglichkeit einräumt, auch die Komponente des sozialen Ausgleichs zu berücksichtigen.

Die rapide Verschlechterung der Bundesfinanzen veranlasste allerdings das Parlament in der Dezembersession zu einer Meinungsänderung

Die bereits in den Vorjahren beobachtete Tendenz, den Teuerungsausgleich nicht mehr automatisch zu gewähren, sondern an eine Leistungskomponente zu koppeln, verstärkte sich weiter. So einigten sich der Schweizerische Bankpersonalverband und die Banken auf ein neues Salärsystem nach Leistungskriterien. Auch Ciba-Geigy schaffte den Automatismus beim Teuerungsausgleich ab, erhöhte die Löhne generell lediglich um 3,5% und stellte weitere zwei Prozent der Lohnsumme für individuelle Einkommensanpassungen zur Abgeltung der persönlichen Leistung zur Verfügung.

Leistungskomponente

Das BFS legte die Ergebnisse der 1991 erstmals durchgeführten schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) vor. Danach wird in der Schweiz im Schnitt 43 1/4 Stunden pro Woche gearbeitet, Überstunden nicht eingerechnet, wobei Überzeit um so häufiger vorkommt, je höher die berufliche Stellung ist. Knapp ein Viertel der 16 000 Befragten gaben an, sie würden gerne weniger als hundert Prozent arbeiten und wären bereit, dafür eine entsprechende Lohneinbusse in Kauf zu nehmen. Am häufigsten nicht voll erwerbstätig sind die Frauen. Insgesamt arbeiten 48% der Arbeitnehmerinnen voll, bei den Männern sind es 92%. Die Begründung der Teilzeitarbeit brachte zum Ausdruck, wie stark die Gesellschaft immer noch vom traditionellen Rollenverständnis geprägt ist. Drei Viertel der teilzeitarbeitenden Frauen gaben als Grund für ihr eingeschränktes Pensum die Kinderbetreuung an, während die Männer, die ihre Arbeitszeit reduzierten, dies primär aus Gründen der berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung taten.

Mehr als die Hälfte (56%) der Mütter mit schulpflichtigen Kindern sind erwerbstätig. Meist handelt es sich dabei um Engagements von geringem Umfang. Wenn die Mutter arbeitet, wird die Kinderbetreuung in 38% der Fälle von andern Personen im gleichen Haushalt übernommen. Ein Viertel der Kinder wird ausserhalb des Haushalts von Verwandten, Tagesmüttern oder in Krippen betreut. Ein weiteres Viertel der Kinder bleibt während der Arbeitszeit der Mutter allein.

Ferner ergab die Umfrage, dass unregelmässige Arbeitszeiten häufig sind. Jede vierte erwerbstätige Person arbeitet auch am Abend oder nachts. An Wochenenden sind 40% beschäftigt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer halten es relativ lange an der selben Stelle aus. Fast die Hälfte der Befragten arbeitete seit über sechs Jahren am gleichen Ort. Auch die Antworten der Arbeitslosen deuteten auf eine geringe geographische Mobilität der Schweizer Erwerbstätigen hin. Nur ein Fünftel signalisierte die Bereitschaft, für eine Stelle in eine andere Region zu ziehen. Männer und Mieter gaben sich dabei umzugsfreudiger als Frauen und Hauseigentümer.

Bei den Löhnen stellte die Studie signifikante Unterschiede zwischen Männern und Frauen fest. In den untern Einkommensgruppen überwiegen die Frauen, in den obern die Männer, was mit der unterschiedlichen Ausbildung, der beruflichen Stellung und der Branchenzugehörigkeit erklärt wurde. Gesamthaft bezog die Hälfte aller Voll- und Teilerwerbstätigen ein Nettoeinkommen von weniger als 45 000 Fr. und nur gerade 10% mehr als 84 000 Fr.

Sozioökonomische Studien
Dossier: Diverse Statistiken zum Arbeitsmarkt 1990-2000

Mehr zu reden als in früheren Jahren gab im Nationalrat der Antrag des Bundesrates, ihn für die Periode 1993-1996 zu ermächtigen, die Löhne des Bundespersonals an die Teuerung anzupassen. Er hatte vorgeschlagen, wie bisher den Anspruch des Personals auf die Erhaltung der Kaufkraft anzuerkennen und dazu einen vom Bundesrat jährlich festzulegenden Teuerungsausgleich auszurichten. Die Auto-Partei blieb zwar mit ihrem Nichteintretensantrag isoliert; in der Detailberatung schlug jedoch die von der FDP, der SVP und der LP unterstützte Kommissionsminderheit vor, den Bundesrat zur Ausrichtung eines Teuerungsausgleichs zu ermächtigen, ohne aber einen expliziten Anspruch des Personals zu statuieren. Dieser Antrag unterlag freilich ebenso wie der Versuch, den Bundesrat zu verpflichten, bei der Festlegung der Höhe dieses Teuerungsausgleichs neben den Lebenshaltungskosten noch weitere Faktoren wie die Lage der Wirtschaft und der Bundesfinanzen zu berücksichtigen. Auch im Ständerat konnte sich ein analoger Antrag nicht durchsetzen.

Botschaft zum Teuerungsausgleich 1992-1996

Da sich gegen Ende Sommer die Fortsetzung der anhaltend hohen Teuerung verbunden mit einer Konjunkturflaute abzeichnete, waren harte Lohnverhandlungen für 1992 angesagt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ging als erster in die Offensive und verlangte zumindest den vollen Teuerungsausgleich. Die Arbeitgeber konterten, dies würde viele Firmen in Schwierigkeiten bringen und somit die Arbeitslosigkeit fördern. Schliesslich wurde die Teuerung sehr unterschiedlich ausgeglichen. Trotz Kampfdrohungen der Gewerkschaften und Protesten der Betroffenen (siehe unten) gewährten einige Branchen und öffentliche Verwaltungen (so etwa in den Kantonen Bern, Genf und Schaffhausen) den Teuerungsausgleich nicht vollständig. Die gesamthaft positive Entwicklung der Reallöhne kam in erster Linie durch jene Branchen zustande, in denen laufende Gesamtarbeitsverträge (GAV) die Lohnindexierung sowie jährliche Erhöhungen der Reallöhne vorschreiben bzw. durch Senkung der wöchentlichen Arbeitszeit kompensieren. Auch wurden überdurchschnittlich oft die in den GAV vorgesehenen Schlichtungsstellen angerufen. Ende Jahr zeigten sich aber sowohl Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberverbände relativ zufrieden.

harte Lohnverhandlungen für 1992

In letzter Zeit hat sich der Trend verstärkt, wonach sich immer mehr Arbeitgeber weigern, den automatischen Teuerungsausgleich zu gewähren. Stattdessen sollen individuelle Lohnerhöhungen ausgehandelt werden, die von der Leistung des einzelnen Arbeitnehmers abhängig gemacht werden. Als Schrittmacher bei dieser neuen Lohnpolitik erwiesen sich die Banken sowie die Migros, der grösste private Arbeitgeber der Schweiz. Aber auch vor den öffentlichen Verwaltungen machte diese Entwicklung nicht Halt; so wurde für die Reallohnerhöhung des Bundespersonais erstmals eine Leistungskomponente eingeführt.

Trend individuelle Lohnerhöhungen