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In der Wintersession 2022 nahm der Ständerat eine Motion Silberschmidt (fdp, ZH) für eine vollständig digitale Unternehmensführung stillschweigend an. Sowohl der Bundesrat als auch die vorberatende RK-SR hatten sich im Vorfeld für die Annahme der Forderung ausgesprochen. Eine Herausforderung bei der Umsetzung dürfte es sein, eine Fernauthentifizierung vorzunehmen – also eine Beurkundung der bei der Gründung beteiligten Personen, ohne deren physische Anwesenheit vorauszusetzen –, wie Kommissionssprecher Carlo Sommaruga (sp, GE) im Rat erläuterte. Mit der Annahme im Zweitrat wurde der Bundesrat damit beauftragt, einen Entwurf zur Umsetzung des Anliegens auszuarbeiten.

Création d'entreprises par voie entièrement numérique (Mo. 21.3180)

Im Juni 2021 reichte Nationalrätin Diana Gutjahr (svp, TG) eine Motion ein, mit der sie den Bundesrat beauftragen wollte, die Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) so anzupassen, dass die auf der Online-Plattform «Informationssystem Allianz Bau» (ISAB) enthaltenen Informationen als Nachweis für die Einhaltung der minimalen Lohnbedingungen für Subunternehmen genügen. Denn obwohl die auf ISAB verfügbaren Informationen «den höchsten derzeit verfügbaren Nachweis» zur Einhaltung der GAV ermöglichten, würden sie durch die EntsV nicht anerkannt, kritisierte die Motionärin.
In seiner Stellungnahme beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen, da die auf ISAB verfügbaren Informationen keine Sicherheit darstellten, dass sich das Unternehmen rechtskonform verhalte. Dafür seien weiterhin Lohnbuchkontrollen, GAV-Bescheinigungen und ein von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden gemeinsam geführtes Register nötig.
Im November 2022 zog Diana Gutjahr ihre Motion kommentarlos zurück.

Wirkungsvoller Nachweis der Arbeitsbedingungen für Subunternehmer mit dem Informationssystem ISAB (Mo. 21.3846)

In der Herbstsession 2022 wies der Ständerat eine Motion von Lisa Mazzone (gp, GE) zur Schaffung von mehr Transparenz bezüglich ausländischer Investitionen in hiesige Handelsgesellschaften der RK-SR zur Vorberatung zu. Einen entsprechenden Ordnungsantrag von Ruedi Noser (fdp, ZH) nahm der Ständerat mit dem Einverständnis von Mazzone stillschweigend an. Die Genfer Ständerätin erklärte, dass im Schweizer Handelsregister nicht ersichtlich sei, wer die wirtschaftlich Berechtigten von Schweizer Handelsgesellschaften sind. Dies berge Risiken, wenn hiesige Unternehmen in grösserem Ausmass von risikobehafteten, ausländischen Grossanlegerinnen und -anlegern – beispielsweise Oligarchen auf einer Sanktionsliste – abhängig seien. Daten dazu könne die eidgenössische Steuerverwaltung dank der Rückerstattungsanträge zur Verrechnungssteuer bereitstellen, schlug Mazzone als Lösung vor. Der Bundestat hielt in seiner Stellungnahme fest, dass er die Motion für nicht nötig halte, da zum Teil bereits gesetzliche Grundlagen zur Erfüllung dieses Anliegens bestünden und von der Verwaltung aktuell – auf Basis internationaler Entwicklungen im Rahmen der FATF – eine Anpassung der Normen ausgearbeitet werde. Wie Ruedi Noser erklärte, könne die Motion dank der Zuweisung an die Kommission zusammen mit jener Vorlage des Bundesrates behandelt werden.

Transparenz im Handelsrgister bezüglich den wirtschaftlich Berechtigten (Mo. 22.3637)
Dossier: Transparenz ausländischer Beteiligungen in Schweizer Handelsgesellschaften

Thomas Burgherr (svp, AG) forderte mittels Motion eine moderne Leistungsbeurteilung in der Bundesverwaltung. Das neue System solle mindestens fünf Beurteilungsstufen haben, es müsse adäquate Bezeichnungen für die Erreichung von Zielen umfassen (z.B. «erfüllt», «teilweise erfüllt» statt wie heute «gut», «genügend» etc.) und es solle keine automatischen Lohnerhöhungen mehr geben. Es könne etwas nicht stimmen, wenn die meisten Mitarbeitenden die Ziele überträfen oder gar deutlich überträfen, so Burgherr. Zwei Drittel der Forderung seien bereits auf der Basis eines Postulats der Finanzkommission umgesetzt worden, das der Nationalrat in der Frühjahrssession 2020 angenommen habe, entgegnete Bundesrat Ueli Maurer in der Sommersession 2022 während der Behandlung durch den Nationalrat. So seien etwa die aktuellen Beurteilungsstufen aufgelöst und Lohnentscheide objektiviert worden. Die Motion sei deshalb nicht nötig und der Bundesrat empfehle sie zur Ablehnung. Mit 136 zu 52 Stimmen (1 Enthaltung) lehnte die Volkskammer den Vorstoss ab. Einzig die geschlossen stimmende SVP-Fraktion folgte ihrem Ratskollegen.

Moderne Leistungsbeurteilungen in der Bundesverwaltung (Mo. 20.4157)

Im Juni 2022 schrieben National- und Ständerat eine Motion der WAK-NR betreffend die wettbewerbsfähige steuerliche Behandlung von Start-ups inklusive deren Mitarbeiterbeteiligungen stillschweigend ab. Wie der Bundesrat im Bericht über Motionen und Postulaten der gesetzgebenden Räte im Jahr 2021 erläuterte, sei das Anliegen mit dem per Jahresbeginn 2021 in Kraft getretenen Kreisschreiben der Schweizerischen Steuerkonferenz umgesetzt worden. Die Konferenz hatte in zwei Schreiben Angaben zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen sowie zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Berechnung der Vermögenssteuer veröffentlicht.

Modifier le traitement fiscal des start-up et des participations détenues par leurs collaborateurs (Mo. 17.3261)

In der Sommersession 2023 schrieben die Räte die Motion von Peter Keller (svp, NW) ab, die gefordert hatte, dass eine bei der Bundesverwaltung angestellte Person alle Zusatzentschädigungen, die sie neben ihrer Arbeit beim Bund aufgrund dieses Arbeitsverhältnisses erhält (z.B. für Referate), abgeben muss. Beide Räte hiessen den Antrag des Bundesrats auf Abschreibung der Motion stillschweigend gut. Zuvor hatte die Regierung eine entsprechende Verordnung im Rahmen der Revision des Bundespersonalrechts angepasst: Geldleistungen, die jemand aufgrund von Tätigkeiten zugunsten Dritter erhält, werden jährlich ermittelt und nach Absprache mit den Angestellten von deren Monatslohn abgezogen.

Abgabe von Entschädigungen

Die Sonderprivilegien für Magistratspersonen und Parlamentsmitglieder in Form des Ruhegehaltes für erstere bzw. der Überbrückungsleistung für zweitere seien abzuschaffen, forderte Mike Egger (svp, SG) in einer Motion. Ehemalige Bundesrats- und Bundesgerichtsmitglieder sowie ehemalige Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler erhielten jährlich fast CHF 200'000 Rente und Parlamentarierinnen und Parlamentarier erhielten auf Antrag Überbrückungsleistungen, obwohl sie auch eine Arbeitslosenentschädigung beantragen könnten. Abgewählte Parlamentsmitglieder können sogenannte Überbrückungsleistungen im Umfang von CHF 2'450 pro Monat für maximal zwei Jahre beantragen. Sowohl die Ruhegehälter als auch die Überbrückungsleistungen kämen einer Besserstellung gegenüber der Bevölkerung gleich und müssten gestrichen werden, so der Motionär. Zudem schieden Bundesrats- und Parlamentsmitglieder häufig noch in arbeitsfähigem Alter aus ihrem Amt. Sie dürften vor allem dank ihrer guten Vernetzung durchaus in der Lage sein, eine neue berufliche Tätigkeit zu finden, mit der sie weder auf Überbrückungsleistungen noch Ruhegehälter angewiesen seien. Auch damit würden sie der arbeitenden Bevölkerung gleichgestellt, führte Egger in der Sommersession 2022 aus. Bundeskanzler Walter Thurnherr nahm für den Bundesrat Stellung und verwies auf den Bericht zu einem Postulat von Peter Hegglin (mitte, ZG): Dort würden mögliche Alternativen zur heutigen Ruhestandsregelung aufgezeigt, aber auch argumentiert, dass solche Neuerungen einen wesentlich höheren administrativen Aufwand und komplexe Regelungen nach sich ziehen würden. Es sei am Parlament, hier mögliche Alternativen zu finden. Eine ersatzlose Streichung einer Rente, wie sie von der Motion gefordert werde, lehne der Bundesrat hingegen ab. In der schriftlichen Stellungnahme zur Motion hatte der Bundesrat zudem auf einen erst kürzlich getroffenen Entscheid des Parlaments verwiesen, die Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder beizubehalten. Man sei damals zuerst für eine Verschärfung gewesen, dann aber nicht auf die Vorlage eingetreten.
Mit 131 zu 51 Stimmen lehnte der Nationalrat die Motion ab. Neben der geschlossenen SVP-Fraktion hatten auch Roger Nordmann (sp, VD) und Sidney Kamerzin (mitte, VS) den «Ja»-Knopf gedrückt.

Keine Sonderprivilegien für Magistratspersonen und Parlamentsmitglieder (Mo. 20.4698)

Die SP-Fraktion forderte inmitten der Covid-19-Pandemie mit einer Motion, dass alle als systemrelevant eingestuften Arbeitskräfte, das heisst Pflegefachpersonal, Detailhandelsangestellte, Kita-Mitarbeitende sowie Reinigungs- und Sicherheitspersonal, CHF 5'000 als Prämie ausbezahlt bekommen. Sie alle hätten während der Pandemie «an der Front» gearbeitet und dabei «wichtige Arbeit für die Gesellschaft» geleistet, was entsprechend entlohnt werden solle.
In seiner Stellungnahme vom August 2020 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Die Bezeichnung von systemrelevanten Berufsarten sei problematisch, weil eine offizielle Definition fehle. Es wäre daher schwierig festzulegen, welche Fachkräfte diesen Bonus erhalten sollten und welche nicht. Stattdessen verwies der Bundesrat auf die finanzielle Hilfe zur Bewältigung der Folgen der Pandemie für Selbständige und Arbeitnehmende.
In der Sondersession im Mai 2022 lehnte der Nationalrat die Motion mit 123 zu 66 Stimmen ab. In der Debatte betonte Bundesrat Guy Parmelin(svp, VD), dass die Arbeitgebenden besser in der Lage seien, diejenigen Arbeitnehmenden zu identifizieren, die entsprechend belohnt werden sollen.

Wichtige Anerkennung für systemrelevante Arbeit (Mo. 20.3201)

Eine bessere Repräsentation, weil auch Angestellte in der Privatwirtschaft ein politisches Amt übernehmen würden, wenn sie dafür bezahlte Ferien erhalten würden, versprach sich Franziska Roth (sp, SO) und forderte eine entsprechende Revision des Obligationenrechts. Für viele Arbeitnehmende sei ein politisches Amt aus Zeitgründen nicht mit ihrer beruflichen Tätigkeit vereinbar und es wäre «nur gerecht, wenn allen Bevölkerungsklassen ermöglicht würde, ein solches Amt einzunehmen», so die Begründung des Vorstosses. Roth verwies zudem auf eine ähnliche Motion von Didier Berberat (sp, NE) aus dem Jahr 2000 (Mo. 00.3555). Seit damals habe sich nichts verändert.
Auch der Bundesrat erwähnte die Motion Berberat. Damals wie heute sehe das OR vor, dass die Ausübung eines politischen Amts eine sogenannte «Arbeitsverhinderung» darstelle, die für eine gewisse Zeit entlohnt werden müsse. Amtsträgerinnen und Amtsträger erhielten also bereits heute bezahlten Urlaub. Entsprechend beantrage die Regierung die Ablehnung der Motion.
In der Folge zog Franziska Roth ihre Motion zurück.

Bezahlte Ferien für Arbeitnehmende mit politischem Amt (Mo. 20.3865)

Die 2019 vom damaligen Ständerat Fabio Abate (fdp, TI) eingereichte und von beiden Räten angenommene Motion zur Optimierung der flankierenden Massnahmen wurde vom Ständerat im September 2021 und vom Nationalrat im März 2022 abgeschrieben, da sie durch eine Revision des Entsendegesetztes (EntG) umgesetzt werden soll. Im September 2021 hatte sich der Ständerat jedoch auch gegen Eintreten auf die Gesetzesänderung ausgesprochen.

Optimisation des mesures d'accompagnement. Modification art.2 Loi sur les travailleurs détachés (Mo.18.3473)
Dossier: Vorschläge zur Änderung des Entsendegesetzes (EntsG)

Nationalrat Fabian Molina (sp, ZH) forderte mittels Motion, dass das Gesellschaftsrecht dahingehend angepasst wird, dass für die Gründung einer Genossenschaft statt bisher sieben neu nur noch drei Gründungsmitglieder nötig sind. Damit sollen die Rahmenbedingungen für Genossenschafts-Startups, welche gemäss dem Motionär nicht nur Kapital vermehren, sondern auch eine positive gesellschaftliche Wirkung anstreben würden, verbessert werden. Nachdem Karin Keller-Sutter in der Frühjahrssession 2022 erklärt hatte, dass der Bundesrat gewillt sei, Anpassungen im Genossenschaftsrecht vorzunehmen, vorerst aber eine Gesamtschau im Rahmen des Postulats Guggisberg (svp, BE; Po. 21.3783) vornehmen wolle, zog der Sozialdemokrat seine Motion zurück.

Rahmenbedingungen für Genossenschafts-Startups verbessern (Mo. 20.3563)
Dossier: Revision Genossenschaftsrecht

«Ausbeuterische Arbeitsverhältnisse sind in einigen Branchen zur geduldeten und lukrativen Realität geworden», konstatierte Nationalrätin Marianne Streiff-Feller (evp, BE). Sie begründete damit ihre im Sommer 2020 eingereichte Motion zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs um einen Tatbestand der Arbeitsausbeutung. Viele Ausbeutungssituationen würden von den geltenden rechtlichen Instrumenten nicht erfasst, argumentierte sie, da etwa der Tatbestand des Menschenhandels nicht greife, wenn Menschen aus wirtschaftlicher Not heraus «freiwillig» – und nicht weil sie dazu gezwungen werden – unter prekären Arbeitsbedingungen arbeiteten. Nach Ansicht des Bundesrates erfasse das geltende Strafrecht die Arbeitsausbeutung jedoch hinreichend, weshalb er die Ablehnung der Motion beantragte. So könnten neben dem Menschenhandel je nach Fall auch die Straftatbestände der Körperverletzung, der Gefährdung des Lebens, der Drohung, der Nötigung oder Freiheitsberaubung, des Betrugs und des Wuchers sowie Schutzbestimmungen für Arbeitnehmende aus dem Arbeitsgesetz und dem Entsendegesetz anwendbar sein, erläuterte Bundesrätin Karin Keller-Sutter in der Frühjahrssession 2022 im Nationalratsplenum. Sie wies weiter darauf hin, dass der Nachfolge-NAP nach der Auswertung des zweiten Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel einen Fokus auf die Ausbeutung der Arbeitskraft legen werde. Mit 101 zu 80 Stimmen bei 8 Enthaltungen nahm der Erstrat die Motion gegen die Opposition aus den Fraktionen der SVP- und der FDP-Fraktion an.

Arbeitsausbeutung als Straftatbestand (Mo. 20.3630)

Im Dezember 2019 reichte Greta Gysin (gp, TI) eine Motion ein, mit der sie den Bundesrat beauftragen wollte, das geltende Recht so zu ändern, dass die kantonalen Behörden Mindestlöhne höher als die bedarfsdeckenden Sozialleistungen festlegen können. Seit dem Bundesgerichtsentscheid vom April 2010 seien die Kantone in der Höhe der Mindestlöhne entsprechend eingeschränkt. Damit könne aber der Druck auf die Löhne und der vermehrte Einsatz von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die für tiefere Löhne arbeiten, nicht bekämpft werden. Um diesem Lohndruck entgegenzuwirken, seien höhere Mindestlöhne notwendig. In seiner Stellungnahme vom Februar 2020 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Wie schon bei der Motion van Singer (gp, VD; Mo. 13.3614) und beim Postulat Quadri (lega, TI; Po. 15.3909) war der Bundesrat der Meinung, dass vom Staat festgelegte Mindestlöhne «einen bedeutsamen Eingriff in [die] Vertragsfreiheit und in die Wirtschaftsfreiheit» darstellten. Das Instrument der flankierenden Massnahmen sei zudem angemessen, um das Problem des Lohndumpings zu bekämpfen. Diese sähen auch die Möglichkeit vor, Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen für Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge und wiederholten missbräuchlichen Unterbietungen der orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne zu erlassen. Im Dezember 2021 wurde die Motion abgeschrieben, da sie nicht innerhalb der zweijährigen Frist behandelt worden war.

Motion "Bekämpfung von Lohndumping"

La motion de la Commission des affaires juridiques du Conseil des États (CAJ-CE) sur le développement du droit de la révision a été traitée en parallèle du projet de loi sur l'usage abusif de la faillite (19.043). La majorité de la CAJ-CN a pris le contre-pied de sa commission sœur. Elle a recommandé par 14 voix contre 10 et 1 abstention de rejeter la motion. Selon la majorité, la décision par le Conseil national d'abolir l'opting-out rétroactif dans la loi sur l'usage abusif de la faillite est suffisante pour réduire les abus. A l'opposé, une minorité a préconisé l'adoption de la motion afin d'améliorer le droit de la révision. En chambre, la motion a été rejetée par 113 voix contre 61. Seul le camp rose-vert et 1 député du groupe du Centre ont voté en faveur de la motion.

Développement du droit de la révision (Mo. 21.3456)
Dossier: Stopp den Kettenkonkursen

Hans-Ueli Vogt (udc, ZH) a demandé au Conseil fédéral d'adapter et de moderniser le droit de la société coopérative afin de répondre aux dernières évolutions sociétales. La motion souligne l'importance d'un faible fardeau bureaucratique et le maintien de l'attractivité de cette forme de société, à travers ses caractéristiques distinctes des sociétés anonymes, et également la pluralité de ses formes.
Le Conseil fédéral s'est opposé à la motion. Il a estimé que le droit de la société de coopérative a été régulièrement adapté et qu'il répond donc à la réalité. La motion a été retirée.

Modernisation mesurée du droit de la société coopérative (Mo. 21.3652)

Afin de renforcer la protection des consommateurs et consommatrices, Isabelle Moret (plr, VD) a demandé au Conseil fédéral d'établir un cadre de référence pour l'utilisation marketing de termes valorisants, comme «naturel», «testé cliniquement», «écologique», ou encore «biodégradable», par des acteurs économiques du marché des produits cosmétiques. Le Conseil fédéral s'est opposé à la motion. Il a indiqué que la loi fédérale sur les denrées alimentaires et les objets usuels (LDAl) avait été élargie aux produits cosmétiques en 2017. Néanmoins, l'entrée en vigueur n'est prévue qu'en mai 2021. La motion a été classée, faute d'un examen dans les deux ans.

Stop aux allégations mensongères sur les cosmétiques (Mo. 19.4220)

Wer Milizarbeit leistet – etwa in der Feuerwehr, in der Armee, im Zivilschutz, im Zivildienst oder bei J&S-Leiterkursen – erhält eine Entschädigung gemäss Erwerbsersatzordnung (EO), die sich an der Höhe des Einkommens bemisst, das die entsprechende Person vor dem Einsatz bezogen hat. Auch das Parlament sei Teil des Milizsystems, begründete Lukas Reimann (svp, SG) seinen Vorstoss vom Juni 2021, mit dem er eine Entschädigung von Parlamentsmitgliedern gemäss EO verlangte.
Mit einem ganzen Strauss an früheren Vorstössen wies das Büro-NR in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Frage der Entschädigung der Parlamentsmitglieder immer wieder diskutiert worden sei. Der Rat habe aber mit Ausnahme eines Postulats Feri (sp, AG) zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik alle entsprechenden Ansinnen stets abgelehnt. Man solle nun die Resultate der Studie abwarten, die zur Erfüllung ebendieses Postulats in Auftrag gegeben worden sei, und die Motion entsprechend ablehnen. Das Büro wies den Motionär zudem darauf hin, dass seine Forderung eine Änderung des Parlamentsressourcengesetzes bedinge, wofür eine parlamentarische Initiative «der geeignetere Weg wäre».
In der Ratsdebatte in der Herbstsession 2021 argumentierte Reimann, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht besser behandelt werden dürften als andere Personen, die sich mit Milizarbeit für das Gemeinwohl des Landes einsetzten. Der Motionär wurde unterstützt von einer rechtsbürgerlichen Minderheit des Büro-NR. Thomas Aeschi (svp, ZG) ergriff für diese das Wort und bat um einen Beitrag zur «Stärkung des Milizsystems». Die Kommissionsminderheit blieb allerdings trotz dieser Bitte auch in der Ratsabstimmung in der Minderheit: Die Motion wurde von der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion und einer 2/3-Mehrheit der FDP.Liberalen-Fraktion mit 69 Stimmen unterstützt. Diese reichten jedoch gegen die 114 Gegenstimmen (bei 2 Enthaltungen) nicht aus und der Vorstoss wurde abgelehnt.

Gleichbehandlung bei der Entschädigung von Milizarbeit (Mo. 21.3950)
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern

Im Juli 2021 gab die WAK-SR in einer Medienmitteilung bekannt, nicht auf das Bundesratsgeschäft zum Entsendegesetz eintreten zu wollen. Dieses hatte der Bundesrat zur Umsetzung der 2019 von Fabio Abate (fdp, TI) eingereichten und von beiden Räten angenommenen Motion zur Optimierung der flankierenden Massnahmen vorgesehen. Der Ständerat wird sich in der Herbstsession 2021 mit dem Entsendegesetz befassen und damit auch entscheiden, wie es mit der Umsetzung der Motion Abate weitergeht.

Optimisation des mesures d'accompagnement. Modification art.2 Loi sur les travailleurs détachés (Mo.18.3473)
Dossier: Vorschläge zur Änderung des Entsendegesetzes (EntsG)

Le parlementaire Andri Silberschmidt (plr, ZH) souhaite, à l'aide d'une motion, permettre la création d'une entreprise par voie entièrement numérique. Selon le député PLR, une numérisation des procédures permettrait de raccourcir et de simplifier les démarches administratives, et d'en réduire ainsi les coûts autant pour les entreprises que pour l'administration.
Le Conseil fédéral s'est montré favorable au projet. Il a d'abord indiqué que la création d'une procédure entièrement numérique serait bénéfique à l'économie helvétique. Il a ensuite précisé que l'Union européenne (UE) visait un objectif similaire. Finalement, il a expliqué que l'Office fédéral de la justice (OFJ) travaillait actuellement sur une procédure unifiée à l'échelle fédérale.
Au Conseil national, la motion a été adoptée tacitement.

Création d'entreprises par voie entièrement numérique (Mo. 21.3180)

Dans le cadre des discussions sur la lutte contre les faillites abusives, la Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats (CAJ-CE) a préconisé un rejet de la motion du député Jacques Bourgeois (plr, FR) sur le refus de réinscription au registre du commerce. En chambre, la motion a été débattue en parallèle des motions 17.3758, 17.3759 et 17.3760. Les sénateurs et sénatrices ont refusé tacitement la motion étant donné le message du Conseil fédéral sur les faillites abusives (19.043).

Possibilité de refus de réinscription au registre du commerce (Mo. 16.4017)
Dossier: Stopp den Kettenkonkursen

Après son adoption au Conseil national, la motion sur le commerce avec les entreprises surendettées a été rejetée tacitement par le Conseil des Etats. L'objet a été débattu dans le cadre des discussions sur la lutte contre les faillites abusives. Etant donné le message du Conseil fédéral sur l'usage abusif de la faillite (19.043), la motion a été rejetée, tout comme les motions 17.3759, 17.3760 et 16.4017, débattues en parallèle.

Faillites en chaîne. Empêcher le commerce avec des entreprises surendettées (Mo. 17.3758)
Dossier: Stopp den Kettenkonkursen

Le Conseil des Etats a rejeté tacitement la motion du parlementaire Jean Christoph Schwaab (ps, VD) sur les faillites abusives en chaîne. L'objet a été traité en parallèle des motions 17.3758, 17.3760 et 16.4017. Le message du Conseil fédéral sur l'usage des faillites en chaîne (19.043) explique le rejet tacite des sénateurs et sénatrices.

Mo. Stopper les faillites en chaîne (Mo. 17.3759)
Dossier: Stopp den Kettenkonkursen

La motion du député libéral-radical Olivier Feller (plr, VD) a été rejetée tacitement par le Conseil des Etats. L'objectif était de permettre aux créanciers ordinaires d'intenter une action directe en responsabilité civile afin de lutter contre l'usage abusif de la faillite. La discussion en chambre portait également sur les motions 17.3758, 17.3759 et 16.4017. Ces motions ont été rejetées car le Conseil fédéral a déposé un message afin de lutter contre les faillites en chaîne (19.043).

Conférer aux créanciers ordinaires une action directe en responsabilité contre les dirigeants d'une société qui leur causent un dommage (Mo. 17.3760)
Dossier: Stopp den Kettenkonkursen

A la suite des délibérations relatives au message sur la lutte contre l'usage abusif de la faillite (19.043), la Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats (CAJ-CE) a déposé une motion pour développer le droit de la révision. Une telle révision permettrait, selon la CAJ-CE, de mieux lutter contre les faillites abusives.
Si le Conseil fédéral a reconnu que le droit actuel de la révision permettait éventuellement des abus, avec notamment la possibilité d'éviter la révision (opting-out) ou de ne pas tenir de comptes annuels, il a estimé qu'il était préférable d'attendre la fin des discussions sur la loi sur la lutte contre l'usage abusif de la faillite avant d'envisager une modification du droit de la révision.
Les sénateurs et sénatrices ne l'ont pas entendu de cette oreille. La motion a été adoptée à l'unanimité.

Développement du droit de la révision (Mo. 21.3456)
Dossier: Stopp den Kettenkonkursen

La chambre des cantons a adopté tacitement la motion Nantermod (plr, VS) qui souhaite que les informations publiées sur Zefix aient une portée juridique. A la suite de l'adoption tacite par le Conseil national, la Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats (CAJ-CE) proposait également à sa chambre d'adopter la motion. Elle a reconnu l'utilité de la plateforme, ainsi que la pertinence d'un effet juridique des informations publiées, et rappelé l'importance d'un accès différencié aux informations du registre du commerce.

Registre du commerce. Publier sur Zefix des informations fiables qui déploient des effets juridiques (Mo. 20.3066)