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Der für das Vorjahr festgestellte Abbau der Zinssätze auf dem Geld- und Kapitalmarkt hielt zunächst an. Vom Februar an machte er dann aber einer Hausse Platz, die ihrerseits im Verlaufe des zweiten Semesters wiederum von einem leichten Abwärtstrend abgelöst wurde. Ende Dezember lagen die Sätze mehrheitlich — mit Ausnahme insbesondere der offiziellen Diskont- und Lombardsätze sowie der wenig flexiblen Spar- und Hypothekarzinssätze — über ihrem entsprechenden Vorjahresstand. Im Jahresmittel hingegen blieben sie unter dem Niveau von 1982. Wegen des markanten Rückgangs der Inflation war die reale Verzinsung 1983 aber doch höher.

Am Eurofrankenmarkt, der die Situation am schweizerischen Geldmarkt am besten widerspiegelt, fiel der Zinssatz für Dreimonatsfranken Anfang Januar auf 2.5 Prozent, stieg bis Mitte Juni auf über 5 Prozent und schwankte im letzten Quartal um 4 Prozent. Nicht ganz dem Markttrend folgend senkte die Nationalbank im März den Diskont- und den Lombardsatz .um je ein halbes Prozent auf 4 beziehungsweise auf 5.5 Prozent.

Auf dem Kapitalmarkt erhöhte sich die durchschnittliche Rendite von Bundesanleihen im Laufe des Jahres von 4.23 Prozent auf 4.53 Prozent. Abgesehen von einer kurzen Periode im Sommer lag sie stets über den Geldmarktsätzen. Erneut nicht im gleichen Rhythmus wie die übrigen Zinssätze bewegten sich die Spar- und Hypothekarzinsen. Nach einer Reduktion um ein halbes Prozent im Frühjahr blieben sie bis zum Jahresende unverändert. Im Dezember betrug der Satz für 1. Hypotheken bei den Kantonalbanken in der Regel 5.5 Prozent, während Spareinlagen mit 3.5 Prozent verzinst wurden. Nach wie vor stellten die Hypothekarzinsen, welche insbesondere für die Gestaltung der Wohnungsmieten von erheblicher Bedeutung sind, ein Politikum dar. Mit der Begründung, die Gewinne der Banken aus dem Hypothekargeschäft seien zu hoch, forderte der Schweizerische Mieterverband eine weitergehende Herabsetzung des Hypothekarsatzes, und zwar ohne gleichzeitige Anpassung der Sparzinsen. Bankenvertreter hingegen bezeichneten die Gewinnmarge als normal; unter Hinweis auf den allgemeinen Zinstrend wurde eine über die Reduktion vom Frühjahr hinausgehende Hypothekarzinssenkung abgelehnt. Sozialdemokratische Exponenten betonten in diesem Zusammenhang den Einfluss der von den Vereinigten Staaten betriebenen Hochzinspolitik auf den schweizerischen Kapitalmarkt; die attraktiven amerikanischen Anlagemöglichkeiten führten zu einem Abfluss von Geldern aus unserem Land und damit zu einem überhöhten schweizerischen Zinsniveau, was Mieter und Eigenheimbesitzer Hunderte von Millionen Franken koste. In der sozialdemokratischen Presse wurde angeregt, der Austrocknung des hiesigen Kapitalmarktes mittels Beschränkungen des Kapitalexports zu begegnen.

Geld- und Kapitalmarkt 1983.

Die Kapitalbeschaffung stellt nur eines der Probleme dar, denen sich die Klein- und Mittelbetriebe gegenübersehen. Folge der mannigfaltigen Schwierigkeiten und veränderten Rahmenbedingungen sind gewisse Konzentrationstendenzen in der schweizerischen Wirtschaft. Trotz dieser Tendenzen leisten die kleineren Unternehmen aber nach wie vor einen wesentlichen Beitrag zu Produktion und Beschäftigung. Dies geht aus einem Bericht über Bedeutung und Lage der Klein- und Mittelbetriebe hervor, den der Bundesrat im Oktober veröffentlichte. Die angesprochenen Konzentrationserscheinungen machen allerdings teilweise auch vor grösseren Unternehmen nicht halt. Beispiel hierfür war im Berichtsjahr die vielbeachtete Fusion der beiden Uhrenkonzerne ASUAG und SSIH. Die Fusion stand im Zusammenhang mit einer Unternehmenssanierung, zu der Gross- und Kantonalbanken massgeblich beitrugen. Angesichts der für die Uhrenbranche wichtigen Fusion ersuchte der Bundesrat die eidgenössischen Räte um die Kompetenz zur Auflösung der Beteiligung des Bundes am Aktienkapital der ASUAG (Die Beteiligung des Bundes mit CHF 6 Mio am Aktienkapital der ASUAG war 1931 als Hilfsmassnahme für die Uhrenindustrie beschlossen worden). Der Verzicht auf die Beteiligung bedeutet jedoch keineswegs eine Verringerung der Anstrengungen des Bundes zugunsten der von den strukturellen und konjunkturellen Problemen besonders betroffenen Uhrenregion. Diese Anstrengungen erfolgen aber über den bereits erwähnten Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen.

Veräusserung des Anteils des Bundes am Aktienkapital des Uhrenkonzerns ASUAG (BRG 83.069)

Die wirtschaftliche Rezession führte zusammen mit dem Rückgang der Inflationsraten zu einem Zinsabbau auf dem internationalen Geld- und Kapitalmarkt. Die Sätze für Dreimonatsdepots am Eurofrankenmarkt ermässigten sich sukzessive von 9 Prozent auf 3.2 Prozent. Die Nationalbank trug dieser Entwicklung Rechnung und reduzierte den Diskontsatz in drei Schritten auf 4.5 Prozent und den Lombardsatz in zwei Etappen auf 6 Prozent.

Auf dem Kapitalmarkt verlief die Entspannung in vergleichbarem Rahmen. Die durchschnittliche Rendite von Bundesanleihen sank von 5.5 Prozent auf 4.2 Prozent und erreichte damit den tiefsten Stand der letzten drei Jahre. Da sich die Geldmarktzinsen jedoch stärker zurückbildeten, ergab sich eine Normalisierung der Zinsstruktur in dem Sinne, dass langfristige Anlagen wieder bessere Renditen erzielten als kurzfristige.

Geld- und Kapitalmarkt 1982.

Die von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporte nahmen 1982 um 18 Prozent auf den neuen Rekordstand von CHF 38 Mia. zu. Zahlungsschwierigkeiten diverser Entwicklungs- und Staatshandelsländer mögen mitverantwortlich sein, dass der Anteil dieser Staatengruppen am Gesamtvolumen von 18.5 Prozent auf 11.2 Prozent zurück ging. Diese Liquiditätsprobleme einer Reihe hochverschuldeter Länder stellten im Berichtsjahr das herausragende Thema auf dem internationalen Kapitalmarkt dar. Um die drohende Ausweitung zu einer eigentlichen Krise des weltweiten Kreditsystems zu verhindern, waren intensive Bemühungen der Währungsbehörden und der internationalen Spezialorganisationen (in erster Linie des Internationalen Währungsfonds) erforderlich. Die Nationalbank beteiligte sich mit Zustimmung des Bundesrates an Überbrückungskrediten der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zugunsten von Mexiko, Ungarn, Brasilien und Argentinien. Es handelt sich dabei nicht um direkte Kredite für diese Länder, sondern um Garantieerklärungen zuhanden der BIZ.

Kapitalexporte

Nicht im gleichen Rythmus und vor allem in entgegengesetzter Richtung bewegten sich die Zinsen für Spareinlagen und Althypotheken. Die Banken hielten an ihrer bereits 1981 geäusserten Absicht fest, beide Sätze im Frühjahr 1982 zu erhöhen. Die Zinssteigerung bei den Spareinlagen sei nötig, um die Umlagerung in besser rentierende Anlageformen zu bremsen. Bei den Hypothekarzinsen sei — gemäss der von Vertretern des EFD allerdings in Frage gestellten Argumentation der Banken — die Gewinnmarge derart geschrumpft, dass der Verzicht auf die geplante Erhöhung die Regionalbanken in wirtschaftliche Bedrängnis bringen könnte. Da es der ausgetrocknete Wohnungsmarkt und die Mietgesetzgebung den Hauseigentümern in der Regel gestatten, Kostensteigerungen vollumfänglich an die Mieter weiterzugeben, führen Hypothekarzinsveränderungen in der Schweiz jeweils zu heftigen politischen Auseinandersetzungen. Diesmal war es nicht nur die politische Linke, sondern auch das Finanzdepartement mit Bundesrat Ritschard, welche von den Banken einen Verzicht forderten. Diese Bemühungen — für das EFD wirkte in erster Linie die Sorge um den Teuerungsindex motivierend — blieben jedoch erfolglos. Der Satz für 1. Althypotheken wurde von der Mehrzahl der Banken auf den 1. März um 0.5 Prozent auf 6 Prozent angehoben, wo er dann bis zum Jahresende verharrte; er betrug im Dezember bei den Kantonalbanken im Mittel 5.98 Prozent. Im Zeichen der Flaute in der Baukonjunktur wurden hingegen die Zinsen für 1. Neuhypotheken — die in der Regel bereits seit Jahresbeginn auf 6.5 Prozent standen — im Juli wieder auf das Niveau der Althypotheken gesenkt und von einigen Kantonalbanken auf Jahresende nochmals um 0.5 Prozent reduziert.

Zinsen und Hypothekarzinsen.

Im Herbst beschloss die Landesregierung die Aufhebung der Verordnung über die Emissionskontrolle für inländische Wertpapiere auf Ende 1982. Damit verschwand ein letztes Überbleibsel aus der Zeit, in der die Behörden versucht hatten, die monetäre Entwicklung nicht global über die Geldmenge, sondern mit Vorschriften für einzelne Märkte zu steuern.

Aufhebung der Verordnung über die Emissionskontrolle für inländische Wertpapiere auf Ende 1982

Die vom Bundesrat beantragte Revision des Pfandbriefgesetzes hiess nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat diskussionslos gut. Mit den neuen Bestimmungen werden die Bedingungen, zu denen die Kreditinstitute durch die Ausgabe von Pfandbriefen Kapital zur Finanzierung von Hypothekardarlehen aufnehmen können, attraktiver gestaltet.

Die Revision des Pfandbriefgesetzes hiess auch der Nationalrat gut.

Die von der Nationalbank betriebene Politik des knappen Geldes, die konjunkturbedingte Expansion der Kreditnachfrage und das hohe Zinsniveau im Ausland bewirkten – wenigstens in den ersten drei Quartalen – eine ausgesprochene Zinshausse auf dem schweizerischen Geld- und Kapitalmarkt. Die Festgeldsätze der Banken und parallel dazu die Euromarktzinsen verdoppelten sich beinahe und erreichten anfangs Oktober mit 10.25 Prozent, resp. 11.25 Prozent (für Dreimonatsdepots) ihren Höhepunkt. Gegen Jahresende ermässigten sie sich wieder auf rund 9 Prozent. Die Nationalbank zog bei dieser Entwicklung mit und erhöhte in vier Schritten den Diskontsatz von 3 auf 6 Prozent und den Lombardsatz von 4 auf 35.5 Prozent. Damit erreichten die offiziellen Leitzinsen den höchsten Stand in der 74-jährigen Geschichte der Nationalbank.

Geld- und Kapitalmarkt 1981.

Die Kapitalmarktzinsen verblieben während des ganzen Jahres unter denjenigen für kurzfristige Anlagen; ihre Entwicklung nahm aber einen ähnlichen Verlauf. Die Durchschnittsrendite für Bundesanleihen stieg von rund 4.5 Prozent zu Jahresbeginn auf knapp 6.2 Prozent im September an und ermässigte sich bis Ende Dezember wieder auf 5.5 Prozent. Obwohl die Zinsen beinahe den Rekordstand von 1973/74 erreichten, blieben sie im internationalen Vergleich relativ niedrig, was zur Folge hatte, dass die Beanspruchung des Kapitalmarkts durch Ausländer stark anstieg. Die bewilligungspflichtigen Kapitalexporte übertrafen mit CHF 32.4 Mia. das bisherige Rekordergebnis aus dem Jahr 1979 um 14.6 Prozent. Davon entfielen 7.58 Mia. (1980: 5.49 Mia.) auf öffentliche Anleihen, 11.86 Mia. (8.4) auf die Plazierung mittelfristiger Schuldverschreibungen und 12.96 Mia (9.44) auf Export- und Finanzkredite. Da die internationalen Kapitalströme weltweit in noch stärkerem Mass expandierten, vermochte die Schweiz ihren Anteil nicht ganz zu halten; sie bestätigte aber doch ihre Rolle als wichtige Drehscheibe und Finanzplatz.

Geld- und Kapitalmarkt 1981.

Der bereits im Vorjahr konstatierte Abfluss von Sparheftgeldern in ertragsreichere Anlageformen hielt auch im Berichtsjahr an, so dass sich der Bestand an Spareinlagen um 5.7 Prozent zurückbildete. Die Banken reagierten auf dieses im Vergleich zu früheren Zeiten flexiblere Verhalten der Sparer mit einer Erhöhung der Sparheft- und Kassenobligationszinsen von 3 Prozent, resp. 4.75 Prozent auf 3.5 Prozent, resp. 6.5 Prozent. Die Nationalbank verzichtete dabei auf ihr Recht, verbindliche Höchstsätze für Kassenobligationen festzulegen. Dank der Zinsanpassung bei den Kassenscheinen gelang es den Banken, den Mittelabfluss bei den Sparheften zu kompensieren. Durch die Verschiebung zu höher verzinslichen Anlagen wurde aber die Finanzierung der gegenüber dem Vorjahr um weitere 10 Prozent angestiegenen Hypothekardarlehen zu den bisherigen Konditionen erschwert. Die gemessen an den übrigen Aktivzinssätzen billigen Hypothekarzinsen wurden im Jahresmittel von 4.73 Prozent auf 6.45 Prozent (neue 1: Hypotheken) angehoben; 1. Althypotheken erhöhten sich von 4.49 auf 5.56 Prozent. Da beim bestehenden ausgetrockneten Wohnungsmarkt Kostensteigerungen in der Regel ohne Abstriche auf die Mieter überwälzt werden, stiess die Zinsanpassungspolitik der Banken auf heftige Kritik der politischen Linken und der Gewerkschaften. Nationalbank und Bundesrat liessen hingegen die noch ein Jahr zuvor gemachten Einwände fallen und betonten, dass zum Zweck der dauerhaften Inflationsbekämpfung einige kurzfristige zinskostenbedingte Preissteigerungen, die von der Politik des knappen Geldes verursacht waren, in Kauf genommen werden müssten. Zudem sei die Verteuerung der Neuhypotheken auch zur Bremsung der Hochkonjunktur im Baugewerbe nicht unerwünscht. Wegen der spürbaren Auswirkungen der Hypothekarzinssätze auf die gesamte Wirtschaft kam es zu diversen Vorschlägen für die Neugestaltung dieser Kreditsparte. Am meisten genannt wurden dabei die Amortisationspflicht zur Reduktion der in der Schweiz relativ hohen Hypothekarverschuldung und die Einführung von Festzinsen. Ausbaufähig dürfte im weitern das Instrument des Pfandbriefes sein, mit welchem die Banken zu günstigen Bedingungen Kapital zur Hypothekengewährung aufnehmen können. Einen ersten Schritt in diese Richtung hat der Bundesrat mit dem Entwurf zu einer Revision des Pfandbriefgesetzes bereits unternommen. Er postuliert darin die Abschaffung der auf dem Kapitalmarkt nicht mehr üblichen und unattraktiven Minimallaufzeit von 15 Jahren. Der Ständerat stimmte dieser Gesetzesänderung, welche eine Reduktion der Pfandbriefrendite zur Folge haben sollte, oppositionslos zu. Andere Vorschläge, wie etwa die von den Banken ins Gespräch gebrachte Bindung der Hypothekarzinssätze an die Kapitalmarktsätze oder die von der SP und den Gewerkschaften geforderte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs zur Stabilisierung der im Inland geltenden Zinssätze dürften hingegen wenig Verwirklichungschancen haben.

Abfluss von Sparheftgeldern in ertragsreichere Anlageformen

Die Geldpolitik der Nationalbank, die grosse Kreditnachfrage und die hohen ausländischen Zinssätze bewirkten 1980 ein Steigen des Zinsniveaus auf dem Geld- und Kapitalmarkt. Die Zinssätze für Darlehen mit kurzen Laufzeiten (Geldmarktsätze) lagen während des ganzen Jahres über den Ertragsraten von langfristigen Finanzaktiven (Kapitalmarktsätze). Diese Zinskonstellation brachte zum Ausdruck, dass die Anleger auf längere Sicht mit einer Verlangsamung der Inflation rechneten. Der Zinssatz für Dreimonatsdepots am Eurofrankenmarkt stieg von 5.75 Prozent am Ende des Vorjahres auf 7.25 Prozent in der ersten Aprilhälfte und erreichte nach zeitweiligem Rückgang am Jahresende 7.5 Prozent. Die Sätze für Festgelder bei schweizerischen Grossbanken bewegten sich – allerdings auf etwas tieferem Niveau – im Einklang mit den Eurofrankenerträgen. Das Steigen der Zinsen am Geldmarkt bewirkte, dass die Banken ihren Liquiditätsbedarf vermehrt über Notenbankkredite deckten. Mit der Erhöhung des offiziellen Diskontsatzes von 2 Prozent auf 3 Prozent und des Lombardsatzes von 3 Prozent auf 4 Prozent trug die Nationalbank der Entwicklung des Geldmarktes teilweise Rechnung.

Geld- und Kapitalmarkt 1980.

Die Zinshausse griff in abgeschwächter Form auch auf die Kassenobligationen über. Im Dezember lagen die Sätze für Kassenobligationen bei Grossbanken um 1.25 Prozent über ihrem Vorjahresstand. Die zur öffentlichen Zeichnung aufgelegten Anleihen erzielten mehrheitlich gute Ergebnisse, zumal die Renditen rasch an veränderte Marktbedingungen angepasst wurden. Für Bundesanleihen erhöhte sich die Durchschnittsrendite im Laufe des Jahres von 4.04 Prozent auf 4.63 Prozent. Es wurden mehrere neue Emissionsformen eingeführt, wie zum Beispiel Anleihen mit variablen Zinssätzen. Die Beanspruchung des Kapitalmarktes war ausserordentlich hoch. Die Emissionskommission sah sich deshalb im dritten und vierten Quartal zu einer Begrenzung des Anleihensbetrags veranlasst.

Geld- und Kapitalmarkt 1980.

Die mit der Teilrevision des Aktienrechtes befasste Expertenkommission konnte ihren Entwurf noch nicht vorlegen. Am Schweizerischen Juristentag wurde zudem moniert, dass das Aktienrecht – auch in seiner revidierten Form – der Realität der Konzerne (Aktiengesellschaften in gegenseitigen rechtlichen Abhängigkeitsverhältnissen) nicht gerecht werde und deshalb durch ein Konzernrecht ergänzt werden müsse. Die Banken vereinbarten unter sich auf freiwilliger Basis eine Neugestaltung der Vorschriften über die Ausübung des Depotstimmrechts. Der durch die Banken vertretene Aktionär soll insbesondere besser informiert werden und der Bank unter Umständen Anweisungen über die Stimmabgabe erteilen können.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Nationalrat Hubacher (sp, BS) ersuchte den Bundesrat mit einem Postulat, von der Kartellkommission untersuchen zu lassen, ob der Hypothekarbeschluss der Banken vom Juni nicht einen Missbrauch im Sinne des Kartellgesetzes darstelle. In einem weiteren Postulat regte Lilian Uchtenhagen (Po. 80.456) (sp,ZH) die Einführung einer Preisüberwachung für die Hypothekarzinsen an. Beide Vorstösse wurden in der Wintersession an den Bundesrat überwiesen.

Hypothekarzinsen

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wies in einem Communiqué auf die lohnmässigen Konsequenzen einer Hypothekarzinserhöhung hin. Er betonte, die Kapitalmarktverhältnisse des folgenden Frühjahrs seien nicht voraussehbar. Der SGB verlangte deshalb von der Nationalbank, sie solle auf die Banken einwirken, damit diese im März die Zinserhöhung nicht ungeachtet der Marktsituation durchzwängten.

Hypothekarzinsen

Mitte Juni handelten Bankiervereinigung und Nationalbank einen Kompromiss aus, der auf eine Differenzierung der Zinserhöhung nach materiellen, regionalen und zeitlichen Kriterien hinauslief. Die Bankiervereinigung empfahl ihren Mitgliedsinstituten, die Sparzinsen nicht vor dem 1. Dezember 1980 und die Sätze für Althypotheken nicht vor dem 1. März 1981 anzuheben. Die Zinsen für neue Hypotheken und für Hypotheken aufgewerblichen und industriellen Objekten durften wie vorgesehen auf den 1. Oktober 1980 angepasst werden. Die Nationalbank hat also erreicht, dass die von der Hypothekarzinssteigerung ausgehende Teuerung nur schubweise in den Index eingeht. Dies wurde von einigen Kommentatoren als «Indexkosmetik» bezeichnet, da sich die Mietpreiserhöhungen schon während des Jahres 1981 auswirken werden, viele Lohnerwerbende jedoch den Teuerungsausgleich erst am Jahresende erhalten.

Hypothekarzinsen

Da die Vergütungen für Sparhefte hinter der übrigen Zinsentwicklung zurückblieben, floss ein Teil der Spargelder in günstigere Anlageformen ab. Die Banken sahen sich deshalb zu einer Erhöhung der Sparheftsätze veranlasst. Zumindest für die lokalen und regionalen Kreditinstitute, die sich vornehmlich mit Spargeldern finanzieren, bedingte dies jedoch auch eine Heraufsetzung der Hypothekarzinsen. Nach einer ersten Anhebung der Spar- und Hypothekarzinsen um 0.5 Prozent im Frühjahr kündigten die Zürcher Kantonalbank und die Grossbanken Anfang Juni eine weitere Erhöhung auf den 1. Oktober 1980 an: wiederum um 0.5 Prozent auf 5 Prozent für Hypotheken und auf 3 Prozent für Sparhefte. Die Nationalbank, die vorher nicht konsultiert worden war, bezeichnete das Vorgehen der Kreditinstitute als Beeinträchtigung ihrer Stabilitätspolitik; sie befürchtete, die Erhöhung der Hypothekarsätze würde über Mietzinsaufschläge die Teuerung anheizen. Zudem sei der Zeitpunkt für die Ankündigung schlecht gewählt – die Zinssätze waren seit April wiederum rückläufig. Auch Bundesrat Ritschard rügte die Massnahme der Banken. SPS und Gewerkschaften wandten sich vehement gegen die geplante Zinsrunde. Sie kritisierten, dass die Notwendigkeit der Hypothekarzinserhöhung für die regionalen und lokalen Kreditinstitute von den Grossbanken dazu benützt worden sei, die Sätze auch ihrerseits, trotz ihrer guten Ertragslage, zu erhöhen.

Hypothekarzinsen

Der Geld- und Kapitalmarkt befand sich in den ersten Monaten des Berichtsjahres noch in einem ausgesprochen liquiden Zustand. Mit der restriktiveren Geldmengenpolitik der Nationalbank setzte jedoch im zweiten Quartal ein Aufwärtstrend bei den Zinssätzen ein, wobei diese Bewegung allerdings nicht einheitlich ausfiel. Die Kapitalmarktsätze stiegen kontinuierlich an (die Durchschnittsrendite für eidgenössische Anleihen erhöhte sich von 3.14 Prozent im ersten Quartal auf 4.04 Prozent im vierten) und die Geldmarktsätze waren einer noch grösseren Steigerung unterworfen. Die gegen Jahresende vorgenommene Heraufsetzung des Diskontsatzes von ein auf zwei Prozent und des Lombardsatzes von zwei auf drei Prozent war im wesentlichen eine Anpassung an die neue Lage. Im Kontrast zu dieser Entwicklung reduzierten sich die Aktivzinsen der Banken und auch die Zinsen für Sparhefte und ähnliche Anlagemöglichkeiten für Kleinsparer weiter. Wegen der im internationalen Vergleich immer noch niedrigen Zinssätze und der erwarteten Frankenstabilität blieb die Schweiz für ausländische Schuldner ein attraktiver Markt: das Bruttovolumen der bewilligungspflichtigen Kapitalexporte übertraf mit CHF 27.4 Mia. den 1978 aufgestellten Rekord um 25.1 Prozent.

Der Geld- und Kapitalmarkt befand sich in den ersten Monaten des Berichtsjahres noch in einem ausgesprochen liquiden Zustand

Die vom EJPD mit der Überarbeitung des Entwurfs für die Revision des Aktienrechtes beauftragte Kommission konnte ihre Aufgabe noch nicht beenden. Da sie sich auf die Revisionspunkte des ersten Entwurfs beschränkt, beantragte Nationalrat Muheim (sp, LU), in einer anschliessenden zweiten Etappe sollten weitere, vor allem von der Linken als nicht mehr zeitgemäss empfundene Bestimmungen dieses Gesetzes einer Revision unterzogen werden. Der Rat überwies die Motion, welche namentlich die Abänderung der Bestimmungen über das Depotstimmrecht der Banken sowie über die Gründung von Aktiengesellschaften fordert, nur als Postulat.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Geld- und Kapitalmarkt erwiesen sich im Berichtsjahr als überaus liquid. Das Noteninstitut versorgte das Bankensystem ausreichend mit flüssigen Mitteln und betrieb somit eine Billiggeldpolitik, um ausländische Gelder abzuwehren, die den Aufwertungsdruck auf den Schweizer Franken verstärkt hätten; der offizielle Diskont- und Lombardsatz wurde auf das historisch tiefste Niveau von ein bzw. zwei Prozent gesenkt. Die Zinssätze am Kapitalmarkt bildeten sich weiter zurück, und die Durchschnittsrendite eidgenössischer Obligationen sank innert Jahresfrist von 3.75 auf 3.02 Prozent. Da der Bund angesichts seiner vorsorglichen Geldaufnahme in den letzten Jahren auf eine neue Anleihensemission verzichtete und die Rückzahlungen der öffentliéhen Körperschaften und der Industrie die Neugeldaufnahmen übertrafen, suchten viele Anleger nach neuen Plazierungsmöglichkeiten im Ausland; das Bruttovolumen der bewilligungspflichtigen Kapitalexporte erreichte 1978 einen neuen Höchststand von CHF 22 Mia.

Geld- und Kapitalmarkt erwiesen sich im Berichtsjahr als überaus liquid [16]

Das 1976 durchgeführte Vernehmlassungsverfahren zum Expertenentwurf für eine Teilrevision des Aktienrechtes hatte derart entgegengesetzte Stellungnahmen ergeben, dass der Landesregierung ein Festhalten an diesem Vorschlag nicht angebracht erschien. Im Dezember 1978 setzte deshalb Bundesrat Furgler eine neue Kommission ein, welche bei ihrer Arbeit insbesondere die Einwände der Wirtschaft gegen die angeregte Veröffentlichung der sogenannten Stillen Reserven berücksichtigen soll. Der von Rechtswissenschaftern und vom Gewerkschaftsbund vertretenen Forderung, angesichts der durch die Gründung von Konzernen und Kleinaktiengesellschaften eingetretenen neuen Situation sei eine Totalrevision des aus dem Jahre 1936 datierenden Gesetzes durchzuführen, soll hingegen nicht entsprochen werden.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Die in der Einleitung des Kapitels erwähnten Wirtschaftsskandale liessen vielerorts die Erkenntnis wachsen, dass die sich in Arbeit befindliche Teilrevision des Aktienrechtes tatsächlich nötig sei. Bedauert wurde in diesem Zusammenhang allerdings, dass im diskutierten Entwurf eine wirksame Stärkung der Minderheitsaktionäre gegenüber der Mehrheit und dem Management nicht vorgesehen ist. Vorgeschlagen wurde deshalb die Aufnahme des im Ausland mit Erfolg praktizierten Rechts der Minderheit, die Einsetzung einer Sonderprüfungskommission zu verlangen, falls ihr die Geschäftsführung durch den Verwaltungsrat bedenklich erscheint.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Mit der Teilrevision des Aktienrechtes soll unter anderem die Position des Aktienbesitzers gestärkt werden. Als Gegenstück zu ihren verbesserten Finanzierungsmöglichkeiten sollen die Gesellschaften die Pflicht zu einer offeneren Informationspolitik gegenüber ihren Aktionären und der Öffentlichkeit übernehmen. Das im Berichtsjahr abgeschlossene Vernehmlassungsverfahren zeigte aber, dass gerade der Forderung nach vermehrter Transparenz der heftigste Widerstand erwuchs: Sowohl der Vorort und die Bankiervereinigung als auch die FDP befürchten von der in Aussicht gestellten Vorschrift über die Offenlegung der «Stillen Reserven» eine Beeinträchtigung der Finanzautonomie der Aktiengesellschaften, daneben aber auch die Gefahr neuer steuerlicher Forderungen von seiten des Staates. Abgesehen von der Klärung der Stellung des Aktionärs wird die Teilrevision des Aktienrechtes ebenfalls für die effektivere Bekämpfung von Wirtschaftsverbrechen von Bedeutung sein; diese sind gerade in der gegenwärtigen Rezessionszeit in einem erschreckenden Ausmass publik geworden.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht