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Eine Motion Eberhard (cvp, SZ) (Mo. 97.3210) forderte die Steuerbefreiung für Kapitalgewinne bei Betriebsaufgaben oder -übernahmen in Landwirtschaft und Gewerbe, solange diese zur Finanzierung der beruflichen Vorsorge verwendet werden. Damit soll der Strukturwandel in diesen Bereichen abgefedert werden. Der Bundesrat wollte in seiner Stellungnahme lediglich im Falle einer Betriebsaufgabe mit gleichzeitigem Übertritt in den Ruhestand und fehlender beruflicher Vorsorge ein Steuerprivileg prüfen lassen. Im Einverständnis mit dem Motionär wurde der Vorstoss auf Antrag des Bundesrates als Postulat überwiesen.

Motion Eberhard: Besteuerung von Kapitalgewinnen und berufliche Vorsorge

Die im Vorjahr verschobene Motion Dettling (fdp, SZ) für eine Besserstellung der geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht wurde, nachdem Gross (sp, TG) seine Opposition aufgegeben hatte, nun ohne Gegenstimme überwiesen.

Besserstellung der geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Keinen Erfolg hatte eine Motion Gysin (sp, BS), welche verlangte, dass die Höhe der Abgangsentschädigungen von Managern und Verwaltungsratmitgliedern von Aktiengesellschaften transparent gemacht werden muss und zudem der Bundesrat dafür Höchstgrenzen festlegen kann. Obwohl der Bundesrat bereit war, den Auftrag zur Transparenzschaffung in Postulatsform anzunehmen – er verwies dabei auf die USA, welche, nicht zuletzt im Aktionärsinteresse, entsprechende Vorschriften kennen –, lehnte der Nationalrat beide Vorschläge ab.

Abgangsentschädigungen von Managern und Verwaltungsratmitgliedern
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Une motion Jaquet (pdt, VD) a invité le Conseil fédéral à entreprendre une révision de la loi fédérale sur l’approvisionnement économique du pays, afin notamment de diminuer les coûts de stockage qui se répercutent sur les consommateurs. Dans sa réponse, le gouvernement a déclaré que les risques de conflit armé menaçaient effectivement de moins en moins la sécurité d’approvisionnement du pays, mais que ce dernier reste malgré tout assez vulnérable. S’il n’est actuellement plus envisagé une interruption durable et étendue de l’approvisionnement, des manques sectoriels et plus fréquents sont plausibles. En 1999, le gouvernement présentera un rapport en cours d’élaboration qui déterminera la politique pour les années 2000 à 2004 en la matière. Les résultats provisoires montrent que les réserves obligatoires occasionnent des coûts de moins en moins élevés (203 millions en 1997) qui devraient s’abaisser jusqu’à CHF 150 millions. Le Conseil fédéral a encore communiqué qu’il avait de toute façon l’intention de réviser la loi sur l’approvisionnement. Suite à l’abrogation de l’article céréalier inclus dans la «politique agricole 2002», il doit en effet régler le problème du stockage obligatoire de blé panifiable. Transformée en postulat, la motion a été transmise au Conseil fédéral.

Motion Jaquet: Office fédéral de l’approvisionnement économique du pays (Mo. 98.3506)

Der vom Bundesrat im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf für ein Fusionsgesetz wurde von der FDP, der SVP und den Unternehmerverbänden grundsätzlich begrüsst. Der Vorort beurteilte insbesondere die Absicht positiv, dafür zu sorgen, dass Fusionen und Umstrukturierungen nicht durch steuerliche Massnahmen erschwert werden. Kritischer gaben sich die SP und der SGB. Sie verlangten, dass zusätzlich auch Schutzinstrumente für Arbeitnehmer wie etwa eine obligatorische Mitsprache von Arbeitnehmerorganisationen sowie Vorschriften über Sozialpläne bei Entlassungen in das Gesetz aufgenommen werden.

Fusionsgesetz (BRG 00.052)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Mit einer Motion verlangte Nationalrat Dettling (fdp, SZ) eine Besserstellung der geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Die geltenden Sanktionen (Haftung ad personam) seien derart streng, dass damit die Attraktivität der GmbH als Gesellschaftsform beeinträchtigt würde. Der Bundesrat war damit zwar einverstanden, der Vorstoss wurde jedoch von Jost Gross (sp, TG) bekämpft und deshalb verschoben. Eine vom Nationalrat als Postulat überwiesene Motion Raggenbass (cvp, TG) strebt eine attraktivere rechtliche Ausgestaltung der Personengesellschaften für die Neugründung von kleinen Firmen an. Gemäss geltendem Obligationenrecht müssen diese mindestens eine unbeschränkt haftende natürliche Person aufweisen. In Zukunft sollen auch juristische Personen als unbeschränkt haftende Gesellschafterin zulässig sein, womit das finanzielle Risiko von Einzelpersonen auf das Vermögen der juristischen Person übergehen würde.

Besserstellung der geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Die Entwicklung der Gentechnologie macht sich namentlich auch in der Landwirtschaft bemerkbar, ist diese doch neben der Medizin das wichtigste Anwendungs- und potentielle Expansionsgebiet dieser Wissenschaft. Die Landwirte stehen dabei im Zwiespalt zwischen den mit dieser neuen Technologie ermöglichten Produktivitätsgewinnen (von denen namentlich die US-amerikanische Konkurrenz bereits profitiert) einerseits und der überwiegend skeptischen Haltung der schweizerischen Konsumenten andererseits. Der Vorstand des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) erarbeitete eine Charta zur Gentechnologie, welche die Landwirtschaftskammer am 17. Februar verabschiedete. Diese postuliert das Primat der Wahlfreiheit der Konsumenten und der Landwirte, wozu namentlich eine konsequente Deklarationspflicht die Voraussetzung bilde. Die Charta anerkennt zwar das Recht, spezielle mit dieser Technologie erzeugte Eigenschaften von Tieren und Pflanzen urheberrechtlich zu schützen, eine Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten mit entsprechenden finanziellen Belastungen der Fortpflanzung und Aussaat lehnt sie hingegen ab. Aufgeschreckt über die finanziellen Konsequenzen der Rinderseuche BSE verlangt der SBV in der Charta zudem eine Haftpflichtregel, welche nicht die Landwirte als Produzenten, sondern die Entwickler der gentechnisch veränderten Produkte sowie die für die Zulassung zuständigen Behörden für Schäden verantwortlich macht. Zur Genschutz-Initiative, über welche am 7. Juni angestimmt wurde, gab der Bauernverband die Nein-Parole heraus.

Position des SBV zur Gentechnologie
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Im Dezember gab der Bundesrat den Vorentwurf für ein "Fusionsgesetz" in die Vernehmlassung. Mit diesem Gesetz sollen die rechtlichen Grundlagen für eine flexible Ausgestaltung von Unternehmenszusammenschlüssen und -trennungen geschaffen werden. Daneben regelt der Entwurf auch gesellschaftsrechtliche Fragen, die bei der Privatisierung von staatlichen Betrieben oder beim Zusammenschluss von Institutionen mit unterschiedlicher Rechtsform (z.B. Genossenschaften und Aktiengesellschaften) entstehen.

Fusionsgesetz (BRG 00.052)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Der Schweizerische Bauernverband (SBV) nutzte die Feier am 7. Juni zu seinem hundertjährigen Bestehen zu einer Standortbestimmung. Nach Ansicht der Verbandsleitung wird es für die immer mehr deregulierte Landwirtschaft in Zukunft weniger darum gehen, auf der politischen Bühne für staatliche Interventionen und Garantien zu kämpfen, als vielmehr den Kontakt mit den Konsumenten zu pflegen. Nur wenn es gelinge, die Konsumenten von den ökologischen und qualitativen Vorteilen der einheimischen Agrarproduktion zu überzeugen, seien sie auch bereit, für deren Erzeugnisse auf dem liberalisierten Markt einen den höheren Herstellungskosten entsprechenden Preis zu bezahlen. Diese Strategie bedeute aber keinen Rückzug aus der Politik, da die schweizerische Landwirtschaft auch in Zukunft auf günstige Rahmenbedingungen und staatliche Einkommensbeihilfen angewiesen sein werde.

An der Delegiertenversammlung des SBV vom 26. November in Bern standen dann allerdings wieder die traditionellen Postulate der Bauern im Zentrum. In einer Resolution protestierten sie dagegen, dass im Rahmen der Agrarpolitik 2002 die Bundesbeiträge für Marktinterventionen massiv gekürzt resp. durch produktionsunabhängige Direktzahlungen ersetzt werden sollen. Gefordert wurde zudem eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, welche – insbesondere durch Auflagen zum Tierschutz – heute die Produktion spürbar verteuern würden. Da sie sich davon einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz erhoffen, forderten die Delegierten zudem eine strenge Deklarationspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel.

100jähriges Bestehen, Ausrichtung und Position des SBV 1997

Der Gewerbeverband verabschiedete an seiner Delegiertenversammlung vom 11. September in Lausanne ein wirtschaftspolitisches Aktionsprogramm. Dieses wendet sich gegen Behinderungen und Belastungen der Wirtschaft, wie sie zum Beispiel die geplante Energieabgabe oder die von der Genschutz-Initiative verlangten Verbote darstellen. In der Sozialpolitik lehnt das Programm jeden Ausbau im Sozialversicherungsbereich ab. Bei den Bemühungen zur Sicherung der bestehenden Sozialwerke erklärte sich der SGV nur bei der Invalidenversicherung mit Beitragserhöhungen einverstanden. Hauptthema an der Delegiertenversammlung war allerdings nicht dieses Programm, sondern die Klagen über die als zu restriktiv empfundene Kreditpolitik der Banken, welche viele Kleinbetriebe in den Ruin treiben würde.

Wirtschaftspolitisches Aktionsprogramm 1997 des SGV

Eine 1995 vom Bundesamt für Justiz eingesetzte Arbeitsgruppe veröffentlichte im Juli ihre Vorschläge für eine Neufassung der gesetzlichen Bestimmungen über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Ziel der vorgeschlagenen Revision ist es insbesondere, diese Gesellschaftsform für kleine Unternehmen als Alternative zur Aktiengesellschaft attraktiver zu gestalten. Als wichtigste Neuerung sieht der Entwurf vor, dass die bisherige Obergrenze des Stammkapitals von CHF 2 Mio. abgeschafft wird. Als Anpassung an die Geldentwertung wird allerdings auch die minimale Einlage von CHF 20'000 auf CHF 40'000 Fr. verdoppelt, was 40 Prozent des Mindestkapitals einer Aktiengesellschaft entspricht. Die Vorschrift, dass dieses Stammkapital nur zur Hälfte einbezahlt werden muss, die Gesellschafter aber persönlich und solidarisch bis zum vollen Betrag haften, soll ersetzt werden durch die Pflicht, das Stammkapital vollständig einzubezahlen. Neu soll es zudem auch Einzelpersonen möglich sein, eine GmbH zu gründen und damit auf den heute oft praktizierten Beizug von Anwälten als pro forma Mitgesellschafter zu verzichten. Vorgesehen sind schliesslich eine Liberalisierung der Bestimmungen über die Übertragung von Stammanteilen.

Revision GmbH- und Revisionsrecht (BRG 01.082)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Eine indirekte Antwort auf die Forderung der Arbeitgeber nach einer Deregulierung der Agrarpreise zur Verbesserung des Wirtschaftsstandorts Schweiz (siehe oben) gab SBV-Direktor Ehrler an der Delegiertenversammlung vom 13. November in Bern. Mit der Feststellung, dass die Landwirte ihre Jahresproduktion um etwa 2 Mia CHF billiger abgeben würden als zu Beginn der 90er Jahre, der Konsument aber trotzdem kaum von Preisreduktionen profitieren könne, reichte er den Schwarzen Peter an die Lebensmittelindustrie und den Detailhandel weiter.
An dieser Delegiertenversammlung erneuerte der SBV auch seine Leitung. Nachdem der bisherige Präsident Marcel Sandoz bei nur einer Gegenstimme bestätigt worden war, galt es die beiden Vizepräsidentenposten neu zu besetzen. Von den Bisherigen hatte der ehemalige Solothurner Nationalrat Christian Wanner (fdp) seinen Rücktritt bereits vor einiger Zeit angemeldet; nach der von Ausschreitungen begleiteten Kundgebung vom 23. Oktober stellte auch der Bündner alt Nationalrat Simeon Bühler (svp) seinen Sessel zur Verfügung. Bühler verneinte einen Zusammenhang zwischen seinem Rücktritt und dem Ablauf der Kundgebung. Zu ihren Nachfolgern wählten die Delegierten den 36jährigen Biobauern Peter Hegglin (ZG, cvp) und den 55jährigen Berner Oberländer Bergbauern und Nationalrat Abraham Oehrli (svp).

Delegiertenversammlung 1996 des SBV und Neubesetzung des Vize-Präsidiums

Trotz der deutlichen Annahme des neuen Verfassungsartikels über die Landwirtschaft wuchs die Unzufriedenheit unter den Mitgliedern des Schweizerischen Bauernverbandes. Anfangs Jahr sprach sich die Verbandsleitung gegen die von den französischsprachigen Kantonalsektionen (vor allem Jura und Genf) verlangte Durchführung einer Manifestation auf dem Bundesplatz in Bern aus. Angesichts der Auseinandersetzungen mit der Polizei vor vier Jahren, als Demonstranten versuchten, die Absperrungen vor dem Bundeshaus zu durchbrechen, erachtete die Verbandsleitung eine neue Kundgebung am selben Ort für potentiell kontraproduktiv.

Im Herbst kam der SBV dann auf seinen Entscheid zurück und rief für den 23. Oktober zu einer Demonstration auf dem Bundesplatz auf. Dabei bestätigten sich die ursprünglichen Bedenken der Verbandsführung. Wie 1992 nahmen wieder etwa 15'000 Bauern an der Versammlung teil, und wieder kam es zu heftigen Kämpfen mit der Polizei, als einige Hundert Manifestanten (vor allem aus dem Jura) versuchten, die Absperrungen vor dem Parlamentsgebäude niederzureissen. Noch bevor die SBV-Vertreter ihre Ansprachen beenden konnten, musste die Kundgebung abgebrochen werden.

Unzufriedenheiten gegenüber dem SBV

Die im Vorjahr eingeleiteten organisatorischen Reformen beim SBV wurden in kleinen Schritten vorangetrieben. Die Delegiertenversammlung vom November beschloss eine Reduktion der Mitgliederzahlen der Leitungsgremien. Der in Landwirtschaftskammer umbenannte Grosse Vorstand zählt statt 170 noch 100 Personen, und der an die Stelle des Leitenden Ausschusses tretende Vorstand noch maximal 20 Personen. Die finanziellen Mittel der landwirtschaftlichen Organisationen könnten in Zukunft eingeschränkt werden.

Im Anschluss an die negativ verlaufene Volksabstimmung über die Solidaritätsabgaben reichte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats eine Motion ein. Darin verlangte sie die Aufhebung der gesetzlichen Bestimmungen, welche die Erhebung von Solidaritätsbeiträgen für die Vermarktung von Produkten in den Bereichen Käse und Früchte erlauben. Nur mit knapper Mehrheit lehnte das Plenum diesen Vorstoss ab.

Strukturänderungen innerhalb des SBV und Einreichung der Motion 95.3554

Wenig erfolgreich war der Schweizerische Bauernverband (SBV) bei den eidgenössischen Volksabstimmungen. Am 12. März wurden alle drei von ihm unterstützten Agrarvorlagen (Landwirtschaftsartikel, Solidaritätsbeiträge und Milchwirtschaftsbeschluss) abgelehnt. Federführend bei den Gegnern waren neben der Vereinigung kleiner und mittlerer Bauern (VKMB) die Umweltschutzverbände, die Parteien der Linken und der Grünen sowie die Biobauern. Damit war der Weg für einen neuen, ökologischer ausgerichteten Agrarartikel vorgezeichnet. Die Bauernvertreter lieferten anlässlich der Beratung dieses neuen Artikels im Parlament zwar noch einige Rückzugsgefechte, namentlich gegen eine zwingende Verknüpfung der Direktzahlungen mit ökologischen Auflagen. Angesichts der Abstimmungsniederlage vom März und den zwei hängigen Volksinitiativen für eine noch marktorientiertere und ökologischere Landwirtschaftspolitik musste sich der SBV aber mit dem vom Parlament verabschiedeten neuen Agrarartikel abfinden.

SBV bei den eidgenössischen Volksabstimmungen 1995

Erfolgreicher fielen für den SBV die eidgenössischen Wahlen vom Oktober aus, obwohl im Vorfeld angesichts des Rücktritts von rund einem Drittel der Landwirtschaftsvertreter eher mit Einbussen gerechnet worden war. Verbandsdirektor Melchior Ehrler schaffte – im zweiten Anlauf – den Einzug in den Nationalrat auf der Liste der aargauischen CVP; Verbandspräsident Marcel Sandoz gelang dasselbe auf der waadtländischen FDP-Liste. Neu zogen – neben vielen anderen Landwirten – auch der Präsident des Bernischen Bauernverbandes Fritz Oehrli (svp) sowie der St. Galler Landwirt Toni Brunner (svp) – mit 21 Jahren jüngster je gewählter Nationalrat – in das Parlament ein.

Der SBV bei den eidgenössischen Wahlen 1995

Seit der Revision des Aktienrechts im Jahr 1991 und der damit verbundenen Heraufsetzung des für die Gründung einer AG erforderlichen Mindestkapitals hat die in der Schweiz bisher nur wenig verbreitete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) einen starken Aufschwung erlebt. Ihr Bestand hat sich von 1991 bis Ende 1995 von rund 2'500 auf über 10'000 erhöht. Bundesrat Koller kündigte an, dass er noch vor Jahresende eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs für die Revision der rechtlichen Bestimmungen über die GmbH beauftragen wolle.

Revision GmbH- und Revisionsrecht (BRG 01.082)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Als einzige der Bundesratsparteien hatte die SP im Frühjahr gegen die drei Landwirtschaftsvorlagen (Revision MIlichwirtschaftseschluss, Revision Landwirtschaftsgesetz, Verfassungsartikel über die Landwirtschaft) und «für ein Bioland Schweiz» votiert. Das dreifache Nein des Volkes gereichte der Partei deshalb zum Triumph. Hingegen hatte die 1991 eingereichte und zuletzt auch parteiintern umstrittene AHV/IV-Ausbauinitiative von SP und Gewerkschaften an der Urne keine Chance.

Parolen der SP 1995
Dossier: Parolen der SP, 1990-1995

Die schwierige wirtschaftliche Lage der Landwirte und die zunehmend protektionismusfeindliche Entwicklung der Landwirtschaftspolitik begünstigen das Aufkommen von Bauernorganisationen, welche in Opposition zur Leitung des SBV stehen. Die vor allem im Kanton Bern tätigen «Bäuerlichen Komitees» sowie die in der Nordostschweiz aktive «Neue Bauern-Koordination» scheiterten zwar beim Versuch, gegen den WTO-Vertrag ein Referendum einzureichen. Im Sommer beschlossen sie aber, gemeinsam mit der «Zentralschweizerischen Bauern-Interessengemeinschaft» eine Dachorganisation mit dem Namen «Bäuerliches Zentrum Schweiz» zu gründen. Der SBV lehnte eine Unterstützung des WTO-Referendums auch nach der Ablehnung des Agrarartikels ab.

Unzufriedenheiten gegenüber dem SBV

Der Ständerat überwies zwei Motionen Cavadini (lp, NE) für eine Anpassung des schweizerischen Firmenrechts an entsprechende EU-Vorschriften resp. für eine Vereinheitlichung der Eintragungen im Schweizerischen Handelsregister als Postulate, nachdem Bundesrat Koller darauf hingewiesen hatte, dass vorgesehen ist, diese Anliegen im Rahmen der geplanten Totalrevision der Handelsregisterverordnung zu realisieren.

Vereinheitlichung der Eintragungen im Schweizerischen Handelsregister

In einem neuen Landwirtschaftskonzept forderte die LdU einen radikalen Bruch mit der bisherigen Agrarpolitik. Der Absatz der Produkte sei dem Spiel der Marktkräfte zu überlassen und der Staat solle sich im wesentlichen darauf beschränken, Umweltleistungen abzugelten.

Neues Landwirtschaftskonzept des LdU 1994

Eine Expertengruppe stellte ein Jahr nach ihrer Einsetzung durch das EJPD ihren Bericht über den Handlungsbedarf bei der Gestaltung des schweizerischen Gesellschaftsrechts vor. Sie gelangte darin zum Schluss, dass vor allem gewisse weitere Anpassungen an die von der EU vorgegebenen Regeln ins Auge zu fassen seien. Der nach der Inkraftsetzung des neuen Aktienrechts laut gewordenen Forderung nach Schaffung einer neuen Gesellschaftsform für kleine und mittlere Unternehmen konnte die Kommission nicht zustimmen, da einerseits kleine und grosse Aktiengesellschaften vom neuen Recht unterschiedlich behandelt würden und andererseits mit der GmbH und der Kommanditgesellschaft - die nach Meinung der Kommission durchaus noch attraktiver gestaltet werden könnten - bereits geeignete Alternativen zur Verfügung stehen würden.

Forderung nach Schaffung einer neuen Gesellschaftsform für kleine und mittlere Unternehmen
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Der SBV bemühte sich, die Opposition der Landwirte gegen die neuen GATT-Regeln zu dämpfen. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Vorort betonte er, dass sich ein Abseitsstehen der Schweiz beim neuen WTO derart verheerend auf die Volkswirtschaft auswirken würde, dass auch eine Weiterführung der bisherigen staatlichen Unterstützung der Landwirtschaft nicht mehr zu finanzieren wäre. Er beharrte aber darauf, dass die wegfallenden Schutz- und Stützungsmassnahmen durch zusätzliche Direktzahlungen kompensiert werden müssten. Nachdem sich der SBV von den parlamentarischen Beratungen in der Dezembersession über den GATT-Vertrag und die Abfederungsmassnahmen für die Landwirtschaft einigermassen befriedigt gezeigt hatte, verzichtete er auf die Ergreifung des Referendums. Widerstand gegen diese Politik meldete die «Neue Bauernkoordination Schweiz» an, die sich 1993 in der Nordostschweiz gebildet hatte. Ob sie ein allfälliges Referendum unterstützen werde, liess sie aber offen.

SBV zur Uruguay-Runde des GATT

La onzième Conférence pour la protection du Rhin, qui regroupe tous les pays riverains, s'est tenue à Berne au mois de décembre. Faisant un bilan intermédiaire du programme d'action Rhin 2000, elle a pu se réjouir des bons résultats obtenus dans le cadre de l'assainissement du fleuve. Les mesures de dépollution mises en place depuis des années ont ainsi connu des succès qui ont dépassé les espérances de leurs initiateurs, même si des problèmes importants subsistent, par exemple dans le domaine des métaux lourds. Par ailleurs, la troisième phase du programme a été enclenchée; elle consiste en un concept écologique global qui, aux côtés des politiques classiques de protection des eaux et de la nature, doit intégrer comme facteurs centraux d'influence de l'écosystème fluvial la consommation d'énergie, la navigation et l'agriculture.

Conférence pour la protection du Rhin

Die Leitung des SBV unterbreitete seinen Mitgliedern einen Vorschlag für eine Straffung seiner Strukturen, welcher jährliche Einsparungen in Millionenhöhe bringen könnte. Insbesondere sollen mit der Integration der Sekretariate der angeschlossenen nationalen Fachorganisationen in das SBV-Sekretariat Doppelspurigkeiten bekämpft und Synergieeffekte gewonnen werden. Obwohl sich nicht alle Teilverbände hinter diese Pläne stellten, beschloss der Grosse Vorstand des SBV im April, das Konzept schrittweise zu realisieren. Das Dienstleistungszentrum des Verbandes soll weiterhin in Brugg (AG) bleiben; ob die politische Interessenvertretung nach Bern verlegt wird, wurde noch nicht entschieden. Verzichtet wurde auf das Vorhaben, die heute bestehende doppelte Exekutive des SBV (Leitender Ausschuss und Grosser Vorstand) zu einem einzigen Gremium zu verschmelzen. Immerhin soll bei beiden Kammern die Mitgliederzahl reduziert werden.

Strukturänderungen innerhalb des SBV und Einreichung der Motion 95.3554