Bundesrat Villiger sprach sich vor allem aus politischen Gründen, das heisst, um die nur mit einer Verfassungsrevision zu schaffende Finanzierungsgrundlage für die geplante Solidaritätsstiftung nicht zu gefährden, für eine offenere, das heisst weniger ausschliesslich auf die Wahrung der Preisstabilität ausgerichtete Zielformulierung aus. Nach einigem Zögern schloss sich ihm das SNB–Direktorium an. Zudem äusserte sich Villiger auch skeptisch zum Vorschlag, Goldbestände, welche für die Geldpolitik nicht mehr benötigt werden, an Dritte abzutreten. Seiner Ansicht nach soll die Nationalbank diese Bestände – mit Ausnahme der für die Solidaritätsstiftung vorgesehenen CHF 7 Mia. – selbst bewirtschaften und den Bund und die Kantone im Rahmen der bisherigen Gewinnausschüttung von den erhöhten Erträgen profitieren lassen. Im Dezember kündigte der Bundesrat an, dass er anfangs 1998 einen Entwurf für einen Verfassungsartikel in die Vernehmlassung geben werde, welcher der Nationalbank vorschreibt, eine Geldpolitik im Dienste der Landesinteressen zu praktizieren, wobei die Priorität auf die Geldwertstabilität zu legen sei.
Aufhebung der Goldbindung des Schweizer Frankens & neuer Währungsartikel in der Bundesverfassung (BRG 98.032)Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB