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Mitte Januar 2020 verkündeten diverse Medien, dass Dr. h.c. Heinrich Weiss, Gründer des Museums für Musikautomaten, am 9. Januar 2020 in seinem 100. Lebensjahr verstorben war.
Bereits in den 1960er-Jahren hatte Heinrich Weiss – auch bekannt als der Erfinder des Barcodes – mit dem Sammeln von Schweizer Musikdosen und anderen mechanischen Musikinstrumenten begonnen und 1979 gar eigens hierfür ein privates Museum in Seewen (SO) eröffnet, das rasch weit über die Landesgrenzen hinaus Bekanntheit erlangte. Zur langfristigen Sicherung der Sammlung und des Museums gründete er gemeinsam mit seinen Familienangehörigen 1981 die «Dr. h.c. H. Weiss-Stauffacher-Stiftung».
Ab dem 1. Juli 1990 wurde das Museum für Musikautomaten als ein Museum des Bundes geführt, da es durch eine Schenkung, die mit der Annahme eines Bundesratsbeschlusses bestätigt worden war, an die Schweizerische Eidgenossenschaft überging. In den frühen 1990er-Jahren leitete Weiss die Einrichtung noch selbst und zeigte sich für die Realisierung eines im Frühjahr 2000 von Bundesrätin Ruth Dreifuss eingeweihten Erweiterungsbaus verantwortlich.
Das Bundesamt für Kultur (BAK) führte in einer Mitteilung an, dass das Museum für Musikautomaten heute dem BAK angegliedert sei und ergänzend weiterhin den Zusatz «Sammlung Dr. h.c. Heinrich Weiss» in seinem Namen trage.

Heinrich Weiss - Gründer des Museums für Musikautomaten verstorben

Rund zwei Jahre nach der Ankündigung der Somedia AG, die rätoromanische Tageszeitung «La Quotidiana» nicht mehr mitfinanzieren zu wollen, und der damit aufgeworfenen Frage um die Zukunft der romanischen Medienlandschaft im Allgemeinen stellten Vertreterinnen und Vertreter der romanischen Medien im Frühjahr 2019 ein neues Medienkonzept vor, von dem sie sich eine Entlastung der Situation erhofften. Im Rahmen des Projektes «Medias rumantschas 2019» wollten öffentliche und private rätoromanische Medien ab Anfang 2020 zusammenspannen und täglich ein Medienangebot in der vierten Landessprache bereitstellen. Auf den Weg gebracht wurde das Konzept unter der Leitung der Lia Rumantscha. Mit von der Partie waren die Zeitungen «Engadiner Post/Posta Ladina», «La Quotidiana» und «La Pagina da Surmeir», die SRG-Tochter Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR), die Somedia AG sowie die ehemalige Agentura da Novitads Rumantscha (ANR). Letztere war im Rahmen der Neukonzeption in die unabhängige Stiftung «Fundaziun da medias rumantschas» (FMR) überführt worden, welche sich in einem wesentlichen Punkt von ihrer Vorgängerin unterschied: Vertreterinnen und Vertreter von Medienhäusern mit Leistungsvereinbarungen erhielten keinen Einsitz mehr in den FMR-Stiftungsrat, sondern sollten ihre Anliegen an einen der FMR beigeordneten Konsultationsrat richten. Während der Kernauftrag der FMR in der Sicherstellung der medialen Versorgung der rätoromanischen Bevölkerung in Textform lag, sollte RTR in erster Linie Nachrichten und Aktualitäten beisteuern. Derweil investiere Somedia in den Vertrieb, die Verbreitung und das Marketing, wie Somedia-Geschäftsführer Silvio Lebrument gegenüber den Medien erläuterte.
Das von der FMR und RTR in allen fünf Idiomen und auf Rumantsch Grischun produzierte Textangebot soll allen beteiligten Partnern kostenlos und zur gleichberechtigten Verwendung auf einer Plattform zur Verfügung gestellt werden. Damit dieser erweiterte Auftrag erfüllt werden kann, genehmigte die Bündner Regierung im Dezember 2019 die neue Leistungsvereinbarung mit der FMR, welche die bestehende Vereinbarung mit ANR für die Legislaturperiode 2017–2020 ersetzt. Neu werden ab 2020 die jährlichen Bundes- und Kantonsbeiträge an die Stiftung um je CHF 300'000 erhöht. Für das Jahr 2020 erhält die FMR folglich CHF 745'000 an Kantonsbeiträgen und rund CHF 1 Mio. an Bundesbeiträgen.

Quotidiana

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) übernahm im Berichtsjahr die Kampagnenleitung gegen die 1:12-Initiative der Jungsozialisten. Nach der herben Abstimmungsniederlage im Frühling war Economiesuisse sowohl von Politikern als auch von mitstreitenden Interessenvertretern als zu angeschlagen beurteilt worden, um sogleich in die nächste Kampagne für einen wirtschaftsliberalen Standort Schweiz einzusteigen. Auch wenn KMU selten die maximal geforderte Lohnspanne überschreiten würden, sei der SGV von der Vorlage betroffen und somit zur Übernahme der Kampagne geeignet: Verbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler erklärte, dass bei einer allfälligen Abwanderung von Grossunternehmen massive Steuerausfälle und Finanzierungslücken in den Sozialversicherungen entstehen würden. Für diese hätten dann hauptsächlich die KMU aufzukommen. Der Kampf gegen die Initiative erwies sich im November als erfolgreich: Die Stimmbevölkerung lehnte das Begehren mit über 65% Nein-Stimmen ab.

Schweizerische Gewerbeverband (SGV)

Der Swissair-Konkurs 2001 hatte einen Reigen parlamentarischer Vorstösse initiiert, die eine transparentere und ausgewogenere Gestaltung des Aktien- und Rechnungslegungsrechts forderten. 2005 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts. In der Folge wurde der Entscheidungsprozess rund um die Vorlage von weiteren wirtschaftspolitischen Krisen eingeholt. Insbesondere die von den USA ausgehende Subprime-Krise, die global zahlreiche Kreditinstitute, darunter die UBS, in existenzielle Nöte gebracht und weltweit eine tiefe Rezession ausgelöst hatte, zwang die meisten Industriestaaten zur Ausrichtung grosser staatlicher Rettungspakete zugunsten der Banken und zu weiteren volkswirtschaftlichen Stützungsmassnahmen. Auch moderate politische Stimmen begannen auf den Widerspruch hinzuweisen, der sich zwischen einer kurzfristig ausgelegten, wenig nachhaltigen Abschöpfung der Profite durch die Akteure in einem deregulierten Markt und der volkswirtschaftlichen Auffangverantwortung des Staates im Schadensfall geöffnet hatte. Unter dem Schlagwort volkswirtschaftlich untragbarer, asymmetrische Systemanreize gelangte das Thema in den Fokus der politischen Debatte.

Volkswirtschaftlich untragbare, asymmetrische Systemanreize

Mit der im Berichtsjahr auch die Schweiz erreichenden Finanzkrise und mit den Fehlleistungen und falschen Lageeinschätzungen der Direktoren und Verwaltungsräte von Grossbanken, die zu dieser Krise geführt hatten, gerieten deren extrem hohen Gehälter und Entschädigungen und Sonderzulagen noch stärker unter Beschuss als zuvor. Die These, dass die falschen Anreizstrukturen für Manager, welche kurzfristig sehr profitable, dabei aber höchst riskante Geschäfte belohnten, ursächlich für die Riesenverluste der Banken gewesen seien, fand international breite Zustimmung. Nachdem in der Schweiz der Staat Milliardenbeträge für die Rettung eines privaten Unternehmens ausgegeben hatte, mehrten sich auch hier die Rufe nach einer politischen Festlegung von Obergrenzen für Managerlöhne.

extrem hohen Gehälter und Entschädigungen

Das 1976 durchgeführte Vernehmlassungsverfahren zum Expertenentwurf für eine Teilrevision des Aktienrechtes hatte derart entgegengesetzte Stellungnahmen ergeben, dass der Landesregierung ein Festhalten an diesem Vorschlag nicht angebracht erschien. Im Dezember 1978 setzte deshalb Bundesrat Furgler eine neue Kommission ein, welche bei ihrer Arbeit insbesondere die Einwände der Wirtschaft gegen die angeregte Veröffentlichung der sogenannten Stillen Reserven berücksichtigen soll. Der von Rechtswissenschaftern und vom Gewerkschaftsbund vertretenen Forderung, angesichts der durch die Gründung von Konzernen und Kleinaktiengesellschaften eingetretenen neuen Situation sei eine Totalrevision des aus dem Jahre 1936 datierenden Gesetzes durchzuführen, soll hingegen nicht entsprochen werden.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Die in der Einleitung des Kapitels erwähnten Wirtschaftsskandale liessen vielerorts die Erkenntnis wachsen, dass die sich in Arbeit befindliche Teilrevision des Aktienrechtes tatsächlich nötig sei. Bedauert wurde in diesem Zusammenhang allerdings, dass im diskutierten Entwurf eine wirksame Stärkung der Minderheitsaktionäre gegenüber der Mehrheit und dem Management nicht vorgesehen ist. Vorgeschlagen wurde deshalb die Aufnahme des im Ausland mit Erfolg praktizierten Rechts der Minderheit, die Einsetzung einer Sonderprüfungskommission zu verlangen, falls ihr die Geschäftsführung durch den Verwaltungsrat bedenklich erscheint.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht