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Die mit dem Konkurs von Grossunternehmungen einhergehenden volkswirtschaftlichen Risiken sind seit dem Swissair-Zusammenbruch 2001 wiederkehrendes Thema politischer Vorstösse. Im November 2009 setzte der Bundesrat eine Expertenkommission ein, welche die Klärung der systemischen Relevanz von Grossunternehmen zur Aufgabe hatte. In ihrem Zwischenbericht im April 2010 kam die Expertengruppe zum Schluss, dass schweizweit allein die beiden Grossbanken UBS und CS für die Volkswirtschaft unverzichtbare Leistungen erbringen, deren Ausfall nicht innert nützlicher Frist durch andere Marktteilnehmer aufgefangen werden könnte. Entsprechend seien ausserhalb des Bankensektors keine Schweizer Unternehmungen als systemrelevant einzustufen. Folglich beschränkten sich die Empfehlungen der Expertenkommission im Schlussbericht auf die „Too-big-to-fail“-Problematik im Bankensektor, die der Bundesrat im Entwurf zur Änderung des Bankengesetzes aufnahm.

Bericht der Expertenkommission zur systemischen Relevanz von Grossunternehmen (2010)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

In der Praxis zeigte sich, dass die Internationalisierung der Geschäftstätigkeit und des Kapitalmarktes die Wirtschaft selbst veranlassen, zunehmend auf die Vinkulierung von Namenaktien zu verzichten. So haben unter anderen in den letzten beiden Jahren die zwei grössten schweizerischen Konzerne (Nestlé und Ciba-Geigy) ihre Aktienregister für Ausländer geöffnet.

In der Praxis zeigte sich, dass die Internationalisierung der Geschäftstätigkeit und des Kapitalmarktes die Wirtschaft selbst veranlassen, zunehmend auf die Vinkulierung von Namenaktien zu verzichten